Flo77 Geschrieben 6. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 6. Juni 2008 Folgende Situation: Ein frischgebackener Großvater eröffnet für seinen Enkel ein Sparbuch. Sowohl Sparbuch als auch Freistellungsauftrag lauten auf den Namen des Enkels. Statt des Sparbuchs soll für den Enkel ein Bausparvertrag abgeschlossen werden. Aussage des angefragten Instituts: stellvertretend für Minderjährige und lautend auf dessen Namen können solche Verträge nicht abgeschlossen werden. Kann mir jemand verraten warum? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 6. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 6. Juni 2008 Folgende Situation: Ein frischgebackener Großvater eröffnet für seinen Enkel ein Sparbuch. Sowohl Sparbuch als auch Freistellungsauftrag lauten auf den Namen des Enkels. Statt des Sparbuchs soll für den Enkel ein Bausparvertrag abgeschlossen werden. Aussage des angefragten Instituts: stellvertretend für Minderjährige und lautend auf dessen Namen können solche Verträge nicht abgeschlossen werden. Kann mir jemand verraten warum? Andere Bank probieren. Übrigens: Spare in der Schweiz, dann hast du in der Not. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benedetto Geschrieben 6. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 6. Juni 2008 Die Eröffnung des Sparkontos hätte bereits nicht allein durch den Großvater erfolgen dürfen, sondern durch die gesetzlichen Vertreter, sofern das Konto auf den Namen des Minderjährigen geführt wird und dieser Gläubiger der Einlage werden soll. Ohne Mitwirkung der gesetzlichen Vertreter hätte der Großvater nur ein Sparkonto auf seinen eigenen Namen eröffnen können und dieses mit einem Vertrag zu Gunsten Dritter versehen können: bspw., dass das Guthaben bei Erreichen des 18. Lebensjahres auf seinen Enkel übertragen wird oder beim Ableben des Großvaters auf diesen übergeht. Es gibt keine Gründe, dieses Verfahren nicht analog für ein Bausparkonto anzuwenden, wobei zu erwähnen ist, dass das Kind nicht wohnungsbauprämienberechtigt ist. Insofern stellt sich die Frage, ob die Eröffnung des Bausparvertrages wirtschaftlich sinnvoll ist. Die selbe Frage stellt sich allerdings auch bei einem Sparkonto, es sei denn, es handelt sich um einen Sparvertrag mit Sonderverzinsung. Unabhängig hiervon unterliegen die Bausparkassen und die privaten und genossenschaftlichen Banken keinem Kontrahierungszwang, d.h. sie können die Eröffnung des Kontos ablehnen, sollten dies aber natürlich stichhaltig begründen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 8. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2008 (bearbeitet) bspw., dass das Guthaben bei Erreichen des 18. Lebensjahres auf seinen Enkel übertragen wird oder beim Ableben des Großvaters auf diesen übergeht. Wovon dringend abzuraten ist, da der gesamte Betrag dann auf einen Plutz schenkungsteuerpflichtig wird. Ich habe deshalb für mein Patenkind dafür gesorgt, dass die Eltern ein Konto auf seinen Namen eröffnen, auf das ich jährlich zum Tauftag einzahle, bis zum 18. Geburtstag (genauer handelt es sich um einen Aktienclub, er ist also bereits Gesellschafter einer GbR geworden ). So gehört ihm das Geld bereits mit meiner Einzahlung, und die jährlichen Einzahlungsbeträge liegen jeweils weit unter der Freigrenze. bearbeitet 8. Juni 2008 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benedetto Geschrieben 8. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 8. Juni 2008 bspw., dass das Guthaben bei Erreichen des 18. Lebensjahres auf seinen Enkel übertragen wird oder beim Ableben des Großvaters auf diesen übergeht. Wovon dringend abzuraten ist, da der gesamte Betrag dann auf einen Plutz schenkungsteuerpflichtig wird. Ich habe deshalb für mein Patenkind dafür gesorgt, dass die Eltern ein Konto auf seinen Namen eröffnen, auf das ich jährlich zum Tauftag einzahle, bis zum 18. Geburtstag (genauer handelt es sich um einen Aktienclub, er ist also bereits Gesellschafter einer GbR geworden ). So gehört ihm das Geld bereits mit meiner Einzahlung, und die jährlichen Einzahlungsbeträge liegen jeweils weit unter der Freigrenze. Richtig - und ein anderes Problem liegt noch darin, dass der Vertrag zu Gunsten Dritter von den Erben des Begünstigenden angefochten werden kann, solange die Schenkung durch den Beschenkten noch nicht angenommen wurde. In der Regel ist von diesen Vertragskonstruktionen tatsächlich eher abzusehen. Einige Großeltern möchten aber vermeiden, dass die Eltern das Verfügungsrecht als gesetzliche Vertreter über das Guthaben erlangen. Dies kann dadurch ausgeschlossen werden, dass das Konto zwar auf den Namen des Kindes (mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter) eröffnet wird, dieses auch Gläubiger der Spareinlage wird, das Verfügungsrecht des Gläubigers aber bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses (bspw. Vollendung des 18. Lebensjahres) ausgeschlossen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 9. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 9. Juni 2008 Wovon dringend abzuraten ist, da der gesamte Betrag dann auf einen Plutz schenkungsteuerpflichtig wird.Gibt's da einen Freibetrag? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 9. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 9. Juni 2008 Wovon dringend abzuraten ist, da der gesamte Betrag dann auf einen Plutz schenkungsteuerpflichtig wird. Gibt's da einen Freibetrag? Klar. Aber wenn mein Jungchen 18 wird, dann übersteigen die bis dahin angesammelten Beträge in Summe den Freibetrag für Geschenke von Nicht-Verwandten ganz erheblich, während meine jährlichen Raten jeweils deutlich drunter bleiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 9. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 9. Juni 2008 Wovon dringend abzuraten ist, da der gesamte Betrag dann auf einen Plutz schenkungsteuerpflichtig wird. Gibt's da einen Freibetrag? Klar. Aber wenn mein Jungchen 18 wird, dann übersteigen die bis dahin angesammelten Beträge in Summe den Freibetrag für Geschenke von Nicht-Verwandten ganz erheblich, während meine jährlichen Raten jeweils deutlich drunter bleiben. Ich will ja gar nicht den Reichtum deines Jungchen wissen, aber die Steuerberaterin meiner Schwiegereltern hat uns einen relativ hohen Freibetrag gesagt fürs Schenken. Sie hat allerdings auch gesagt, dass sie nur ihren Sohn beschenken sollen und nicht uns, sonst müssten wir zahlen. Stimmt das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 9. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 9. Juni 2008 (bearbeitet) Gugge mal, hier sind die Freibeträge. Eigenes Kind - 205.000 Euro und günstige Steuerklasse, fremdes Kind - 5.200 Euro und ungünstige Steuerklasse. bearbeitet 9. Juni 2008 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 9. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 9. Juni 2008 Gugge mal, hier sind die Freibeträge. Eigenes Kind - 205.000 Euro und günstige Steuerklasse, fremdes Kind - 5.200 Euro und ungünstige Steuerklasse.Ahhh! Danke dir! Deshalb nur er. Da hätten sie ja nochwas draufpacken können... hehe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 9. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 9. Juni 2008 die Steuerberaterin meiner Schwiegereltern hat uns einen relativ hohen Freibetrag gesagt fürs Schenken. Sie hat allerdings auch gesagt, dass sie nur ihren Sohn beschenken sollen und nicht uns, sonst müssten wir zahlen. Stimmt das? Naja, für eure Schwiegereltern ist der Sohn das eigene Kind -> Freibetrag 205.000 Euro, Steuerklasse I, während die Schwiegertochter als "anderer Erwerber, der hier nicht genannt ist" nur einen Freibetrag von 5.200 Euro und die Steuerklasse III hat. Also: Ja, es stimmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 9. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 9. Juni 2008 die Steuerberaterin meiner Schwiegereltern hat uns einen relativ hohen Freibetrag gesagt fürs Schenken. Sie hat allerdings auch gesagt, dass sie nur ihren Sohn beschenken sollen und nicht uns, sonst müssten wir zahlen. Stimmt das? Naja, für eure Schwiegereltern ist der Sohn das eigene Kind -> Freibetrag 205.000 Euro, Steuerklasse I, während die Schwiegertochter als "anderer Erwerber, der hier nicht genannt ist" nur einen Freibetrag von 5.200 Euro und die Steuerklasse III hat. Also: Ja, es stimmt. Dann ham wirs ja richtig gemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 9. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 9. Juni 2008 (bearbeitet) Dann ham wirs ja richtig gemacht. Genau. Denn als dein Ehegatte darf er dir schenkungssteuerfrei munter die dir zustehende Hälfte weiterschenken bearbeitet 9. Juni 2008 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 9. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 9. Juni 2008 Dann ham wirs ja richtig gemacht. Genau. Denn als dein Ehegatte darf er dir schenkungssteuerfrei munter die dir zustehende Hälfte weiterschenken Wir "schenken" uns ein Loft... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 9. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 9. Juni 2008 *Neid*!!!!!!!!!!!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 9. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 9. Juni 2008 *Neid*!!!!!!!!!!!!!!Dafür wohnst du in Berlin... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 9. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 9. Juni 2008 *Neid*!!!!!!!!!!!!!!Dafür wohnst du in Berlin... Stimmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Oberbayer Geschrieben 9. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 9. Juni 2008 Mein Vater ist selbständiger Versicerungsmakler und der rät meistens zu Fondssparrverträgen für Kinder. Hat viele Vorteile, 1. Höher Verzinsung als bei Sparrbüchern 2. Kann jemand als begünstigter eingetragen werden, d.h. wenn die Großeltern das für die Enkel machen, haben die Eltern kein Verfügungsrecht, denn Vertragsnehemer sind bspw. die Großeltern, die Enkel lediglich Begünstigte (entweder im Falle des Ablebens der Großeltern, oder sie übernehmen den Vertrag ab Beginn der Volljährigkeit) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benedetto Geschrieben 9. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 9. Juni 2008 Mein Vater ist selbständiger Versicerungsmakler und der rät meistens zu Fondssparrverträgen für Kinder. Hat viele Vorteile, 1. Höher Verzinsung als bei Sparrbüchern 2. Kann jemand als begünstigter eingetragen werden, d.h. wenn die Großeltern das für die Enkel machen, haben die Eltern kein Verfügungsrecht, denn Vertragsnehemer sind bspw. die Großeltern, die Enkel lediglich Begünstigte (entweder im Falle des Ablebens der Großeltern, oder sie übernehmen den Vertrag ab Beginn der Volljährigkeit) Mit Verlaub, es ist "normal", dass ein Versicherungsmakler eher zu Fondssparverträgen rät - da hier seine Provision deutlich höher ist (jährliche Bestandsprovision zzgl. einmaliger Ausgabeaufschlag). Unabhängig davon kann es tatsächlich wirtschaftlich gesehen sinnvoller sein, Fonds zu kaufen - das hängt aber von Laufzeit und Risikobereitschaft des Anlegers ab. Hinsichtlich der Vertragsgestaltung zu 2) gelten die bereits für die "Verträge z.G. Dritter" genannten Hinweise analog (Schenkungssteuer / Widerruf der Erben). Wer eher konservativer Anleger ist, für den mag ein Dauerauftrag in Bundesschatzbriefen beim Bundesschuldenbuch (so hieß es zu meinen Ausbildungszeiten, ich glaube jetzt: Finanzagentur des Bundes...) sinnvoll sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 9. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 9. Juni 2008 Übrigens: Spare in der Schweiz, dann hast du in der Not. Jau, bei der Credite Swiss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Oberbayer Geschrieben 10. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2008 Mein Vater ist selbständiger Versicerungsmakler und der rät meistens zu Fondssparrverträgen für Kinder. Hat viele Vorteile, 1. Höher Verzinsung als bei Sparrbüchern 2. Kann jemand als begünstigter eingetragen werden, d.h. wenn die Großeltern das für die Enkel machen, haben die Eltern kein Verfügungsrecht, denn Vertragsnehemer sind bspw. die Großeltern, die Enkel lediglich Begünstigte (entweder im Falle des Ablebens der Großeltern, oder sie übernehmen den Vertrag ab Beginn der Volljährigkeit) Mit Verlaub, es ist "normal", dass ein Versicherungsmakler eher zu Fondssparverträgen rät - da hier seine Provision deutlich höher ist (jährliche Bestandsprovision zzgl. einmaliger Ausgabeaufschlag). Unabhängig davon kann es tatsächlich wirtschaftlich gesehen sinnvoller sein, Fonds zu kaufen - das hängt aber von Laufzeit und Risikobereitschaft des Anlegers ab. Hinsichtlich der Vertragsgestaltung zu 2) gelten die bereits für die "Verträge z.G. Dritter" genannten Hinweise analog (Schenkungssteuer / Widerruf der Erben). Wer eher konservativer Anleger ist, für den mag ein Dauerauftrag in Bundesschatzbriefen beim Bundesschuldenbuch (so hieß es zu meinen Ausbildungszeiten, ich glaube jetzt: Finanzagentur des Bundes...) sinnvoll sein. Was die Provision anbelangt kannst du mir glauben, dass es Sachen gibt für die es mehr Provision gibt wie für einen Fondsparer für z.B. die eigenen Kinder, Enkelkinder etc. ( da gibt es ein extra Produkt kann ja mal fragen wie das genau heißt), alleine wiel die Anlegesumme idR nicht so hoch ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benedetto Geschrieben 10. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2008 Was die Provision anbelangt kannst du mir glauben, dass es Sachen gibt für die es mehr Provision gibt wie für einen Fondsparer für z.B. die eigenen Kinder, Enkelkinder etc. ( da gibt es ein extra Produkt kann ja mal fragen wie das genau heißt), alleine wiel die Anlegesumme idR nicht so hoch ist Die Provision hängt bei Fondssparplänen immer von der Anlagesumme ab - egal, ob der für Kinder oder für einen selbst abgeschlossen wird. In der Regel werden einmalige Ausgabeaufschläge von rund 5 % fällig (Aktienfonds - diese kann man durch entsprechende Anbieterwahl umgehen. Darüber hinaus werden rund 1 - 1,5 % p.a. auf den Bestand fällig - das ist höchst lukrativ und fällt dem Investmentsparer auch nicht auf, da sein Anteil täglich mit 1/365 dieser Provision belastet wird (also im Kurs enthaltene Belastung). Noch "schlimmer" (und uneingeschränkt nicht empfehlenswert)sind Provisionsrenner wie Kinderunfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr oder Ausbildungsversicherungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Oberbayer Geschrieben 10. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2008 Was die Provision anbelangt kannst du mir glauben, dass es Sachen gibt für die es mehr Provision gibt wie für einen Fondsparer für z.B. die eigenen Kinder, Enkelkinder etc. ( da gibt es ein extra Produkt kann ja mal fragen wie das genau heißt), alleine wiel die Anlegesumme idR nicht so hoch ist Die Provision hängt bei Fondssparplänen immer von der Anlagesumme ab - egal, ob der für Kinder oder für einen selbst abgeschlossen wird. In der Regel werden einmalige Ausgabeaufschläge von rund 5 % fällig (Aktienfonds - diese kann man durch entsprechende Anbieterwahl umgehen. Darüber hinaus werden rund 1 - 1,5 % p.a. auf den Bestand fällig - das ist höchst lukrativ und fällt dem Investmentsparer auch nicht auf, da sein Anteil täglich mit 1/365 dieser Provision belastet wird (also im Kurs enthaltene Belastung). Noch "schlimmer" (und uneingeschränkt nicht empfehlenswert)sind Provisionsrenner wie Kinderunfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr oder Ausbildungsversicherungen. Also um das abzuschließen, sonst kommen wir noch ins Off-Topic. Ich hab meinen Vater im Büro angerufen, den Aufgabeaufschlag gibt es,der liegt für besagtes Produkt bei 3,25% dies ist aber nicht seine Provision, sondern in erster Linie werden davon die Kosten der Versicherung gedeckt. Er bekommt als freier Makler von diesen 3,25% lediglich 19,87%. Was die Bestandsprovison anbelangt sind 1-1,5 % laut ihm relativ hoch und heute eher unüblich aber auch dies darf man nicht voll zur Provision hinzurechnen, da von diesen, nehmen wir mal 1% noch einen Managementfee abgzogen wird, so erhält er davon nur 22,2%. und 22,2% von einem Prozent ist ja wohl nicht so lukrativ, dass man etwas nur des Geldes wegen verkauft oder Übrigens wäre er kein freier Makler sondern vertraglich an einen Anbieter gebunden, würde er vom Aufgabeaufschlag ca 1/3 mehr bekommen und von den Bestandsprovisionen fast doppelt so viel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 18. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 18. Juni 2008 Mir hat ein Rechtsanwalt einmal gesagt, man solle niemals Eigentum auf nicht volljährige Kinder übertragen, da dann automatisch das Vormundschaftsgericht, bzw. Jugendamt dieses Eigentum verwaltet und man nicht mehr darüber verfügen kann. Zugegeben, dieser Anwalt hatte einen Riesenhals auf sämtliche Vormundschaftsgerichte und hat vielleicht übertrieben. Ich kann mir vorstellen, daß bei hohen Summen und insbesondere bei von den Kindern selber verdientem Geld (z.B. von Sport-Assen oder Kinderschauspielern) dies der Fall sein kann, aber ist das auch wirklich bei kleineren Summen zu erwarten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 18. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 18. Juni 2008 Mir hat ein Rechtsanwalt einmal gesagt, man solle niemals Eigentum auf nicht volljährige Kinder übertragen, da dann automatisch das Vormundschaftsgericht, bzw. Jugendamt dieses Eigentum verwaltet und man nicht mehr darüber verfügen kann. Zugegeben, dieser Anwalt hatte einen Riesenhals auf sämtliche Vormundschaftsgerichte und hat vielleicht übertrieben. Ich kann mir vorstellen, daß bei hohen Summen und insbesondere bei von den Kindern selber verdientem Geld (z.B. von Sport-Assen oder Kinderschauspielern) dies der Fall sein kann, aber ist das auch wirklich bei kleineren Summen zu erwarten? Meines Erachtens verwalten die Eltern das Vermögen der Kinder, schließlich sind sie die gesetzlichen Vertreter. Ich halte das für ganz großen Quatsch, was der da erzählt hat (bin allerdings auch keine Familienrechtsexpertin ...) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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