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Bischof verweigert Querschnittgelähmtem die kirchliche Trauung


Kirisiyana

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Ich beziehe mich auf diesen Artikel in SPO.

 

Angeblich verweigert ein italienischer Bischof einem Mann die Trauung, weil er querschnittgelähmt und damit impotent sei, was jederzeit eine Annullierung der Ehe begründen könne. Ich kann nicht glauben, dass das entsprechend katholischem Kirchenrecht ist. Aber da würde ich doch gerne Genaues wissen - wer kann mir da helfen?

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Can. 1084 — § 1. Die der Ehe vorausgehende und dauernde Unfähigkeit zum Beischlaf, sei sie auf seiten des Mannes oder der Frau, sei sie absolut oder relativ, macht die Ehe aus ihrem Wesen heraus ungültig.

 

§ 2. Besteht hinsichtlich des Hindernisses der Unfähigkeit ein Rechts- oder Tatsachenzweifel, so darf die Eheschließung nicht verhindert und auch nicht die Ehe, solange der Zweifel bleibt, für ungültig erklärt werden.

 

Der Spiegelartikel ist insofern Schwachsinn, als das der Bräutigam in diesem Fall keine Ehe eingehen KANN - an einer Ungültigkeit der Eheschließung besteht nach dem aktuellen Stand der Dinge überhaupt kein Zweifel. Wenn die Italiener von "könnte Annullieren" sprechen ist der Konjunktiv völlig deplaciert.

bearbeitet von Flo77
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Can. 1084 — § 1. Die der Ehe vorausgehende und dauernde Unfähigkeit zum Beischlaf, sei sie auf seiten des Mannes oder der Frau, sei sie absolut oder relativ, macht die Ehe aus ihrem Wesen heraus ungültig.

 

§ 2. Besteht hinsichtlich des Hindernisses der Unfähigkeit ein Rechts- oder Tatsachenzweifel, so darf die Eheschließung nicht verhindert und auch nicht die Ehe, solange der Zweifel bleibt, für ungültig erklärt werden.

 

Der Spiegelartikel ist insofern Schwachsinn, als das der Bräutigam in diesem Fall keine Ehe eingehen KANN - an einer Ungültigkeit der Eheschließung besteht nach dem aktuellen Stand der Dinge überhaupt kein Zweifel. Wenn die Italiener von "könnte Annullieren" sprechen ist der Konjunktiv völlig deplaciert.

 

Dieses Problem taucht immer mal wieder auf - aber schon alleine die Bedingung, er müsse dauerhaft impotent sein, nährt die in § 2 genannten Zweifel: Wer wollte beim heutigen Fortschritt der Medizin behaupten, dass eine Impotenz unheilbar wäre.

 

Abgesehen davon dürfte der Beweis außerhalb der Ehe nur schwer zu führen sein....

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Verstehe ich richtig: Es können also eine Frau und ein Mann nicht in vollem Bewusstsein der Tatsachen und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte eine katholische Ehe führen, wenn der eine Ehepartner impotent coeundi ist? (denn generandi wird es wohl nicht sein, und selbst bei coeundi habe ich da so meine Zweifel - aber sagen wir ruhig, es sei so, etwa vor 200 Jahren, gewisse Hilfsmittel gab es nicht.)

 

Das ist, mit Verlaub, un-glaub-lich B)

 

Fassungslos,

Kirisiyana

bearbeitet von Kirisiyana
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Franciscus non papa
Verstehe ich richtig: Es können also eine Frau und ein Mann nicht in vollem Bewusstsein der Tatsachen und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte eine katholische Ehe führen, trotzdem der eine Ehepartner impotent coeundi ist? (denn generandi wird es wohl nicht sein, und selbst bei coeundi habe ich da so meine Zweifel - aber sagen wir ruhig, es sei so, etwa vor 200 Jahren, gewisse Hilfsmittel gab es nicht.)

 

Das ist, mit Verlaub, un-glaub-lich B)

 

Fassungslos,

Kirisiyana

 

 

mit dieser begründung müsste man eine trauung von zwei 80jährigen allerdings auch ablehnen. bisweilen sind kirchenrechtliche vorschriften einfach nur dummes zeug. ich erinnere an die ehelichkeit als weihevoraussetzung im alten CIC.

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Ich versuche grad etwas weiter zu denken ud da fällt mir auf, würde man das Kinderkriegen als Hauptzweck einer Ehe aufgeben, dann gäbe es wahrlich keinen Grund mehr eine gleichgeschlechtliche Ehe zu verweigern B)

 

Mann-o-man. Einfach nur "Liebe" wäre aber auch ZU simpel.

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Franciscus non papa
Ich versuche grad etwas weiter zu denken ud da fällt mir auf, würde man das Kinderkriegen als Hauptzweck einer Ehe aufgeben, dann gäbe es wahrlich keinen Grund mehr eine gleichgeschlechtliche Ehe zu verweigern B)

 

Mann-o-man. Einfach nur "Liebe" wäre aber auch ZU simpel.

 

 

du denkst recht, aber das ist gefährlich. nicht, dass du mir noch auf einem scheiterhaufen landest.

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OneAndOnlySon
mit dieser begründung müsste man eine trauung von zwei 80jährigen allerdings auch ablehnen. bisweilen sind kirchenrechtliche vorschriften einfach nur dummes zeug. ich erinnere an die ehelichkeit als weihevoraussetzung im alten CIC.
Lustigerweise hebt der aktuelle CIC ja nicht einmal auf die Zeugungsfähigkeit, sondern lediglich auf die Beischlaffähigkeit ab. Es reicht also, wenn er einen hoch bekommt und sie eine Scheide hat - fertig. :ph34r:
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mit dieser begründung müsste man eine trauung von zwei 80jährigen allerdings auch ablehnen. bisweilen sind kirchenrechtliche vorschriften einfach nur dummes zeug. ich erinnere an die ehelichkeit als weihevoraussetzung im alten CIC.
Lustigerweise hebt der aktuelle CIC ja nicht einmal auf die Zeugungsfähigkeit, sondern lediglich auf die Beischlaffähigkeit ab. Es reicht also, wenn er einen hoch bekommt und sie eine Scheide hat - fertig. :ph34r:

 

 

 

Ich kann mich nicht erinnern, dass die impotestas generandi nach dem alten CIC eine Eheschließung verboten hätte. Wird allerdings eine bekannte Zeugungsfähigkeit verschwiegen, ist das meines Wissens sowas wie arglistige Täuschung und das Verschweigen (nicht die Tatsache selbs) kann Grund für eine Annullierung sein.

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OneAndOnlySon
Wird allerdings eine bekannte Zeugungsfähigkeit verschwiegen, ist das meines Wissens sowas wie arglistige Täuschung... sein.
Oh mein Gott: Ich muss explizit auf meine Zeugungsfähigkeit hinweisen? B)
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Wird allerdings eine bekannte Zeugungsfähigkeit verschwiegen, ist das meines Wissens sowas wie arglistige Täuschung... sein.
Oh mein Gott: Ich muss explizit auf meine Zeugungsfähigkeit hinweisen? B)

Du wirst im Traugespräch mit dem Ortspfarrer expressiv verbis danach gefragt.

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Franciscus non papa

ich ersticke noch mal an alle dem, was ich NICHT sage.

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Lustigerweise hebt der aktuelle CIC ja nicht einmal auf die Zeugungsfähigkeit, sondern lediglich auf die Beischlaffähigkeit ab. Es reicht also, wenn er einen hoch bekommt und sie eine Scheide hat - fertig. :ph34r:

 

was ist eigentlich die begründung dafür, daß man, um eine ehe zu schließen, "beischlaffähig" sein muß?

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Du wirst im Traugespräch mit dem Ortspfarrer expressiv verbis danach gefragt.

Die katholisch korrekte Antwort auf diese Frage wäre: "Woher soll ich das wissen. Ich heirate doch erst". B)

bearbeitet von Sokrates
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Du wirst im Traugespräch mit dem Ortspfarrer expressiv verbis danach gefragt.

Die katholisch korrekte Antwort auf diese Frage wäre: "Woher soll ich das wissen. Ich heirate doch erst". B)

Könnte dahin führen, dass zukünftig der katholische Mann vor der Hochzeit ärztlich seine Zeugungsfähigkeit bescheinigen lassen muss. Eine delikate Variante des ärztlichen Jungräulichkeitszeugnisses (eine Farce) in muslimischen ländern.

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Also mal ganz im Ernst: Ich denke es wäre höchste Zeit für die Kirche, wenn sie den Schmarrn der Jahrhunderte endlich mal abschütteln würde.

 

Die Ehe als Sakrament, das ist schön und gut, aber was die Kirchenrechtler da im Laufe der Jahrhunderte an Dummheiten drumherum aufgeschichtet haben, lässt vom Sakrament ja kaum mehr was erkennen.

 

Werner

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Könnte dahin führen, dass zukünftig der katholische Mann vor der Hochzeit ärztlich seine Zeugungsfähigkeit bescheinigen lassen muss. Eine delikate Variante des ärztlichen Jungräulichkeitszeugnisses (eine Farce) in muslimischen ländern.

So ist das, wenn sich Gleichberechtigung durchsetzt B)

bearbeitet von gouvernante
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Mann-o-man. Einfach nur "Liebe" wäre aber auch ZU simpel.

 

"Nur" Liebe klingt zwar romantisch, ist aber für eine lebenslängliche Bindung allein zu wenig. Du bist hier etwas in relativ modernen, nordeuropäischen Vorstellungen gefangen. Grüße, KAM

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Eigentlich hatte "man" damit gerechnet, dass nach den Aussagen des Vat II über die Ehe (ich weiß nicht mehr genau, welche konkret) der neue CIC dieses Ehehindernis nicht mehr enthalten würde. ......pustekuchen

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Wird allerdings eine bekannte Zeugungsfähigkeit verschwiegen, ist das meines Wissens sowas wie arglistige Täuschung... sein.
Oh mein Gott: Ich muss explizit auf meine Zeugungsfähigkeit hinweisen? B)
Du wirst im Traugespräch mit dem Ortspfarrer expressiv verbis danach gefragt.
Nicht von jedem. Mein Pfarrer hat uns vielmehr ein längeres Referat über die Möglichkeiten gehalten, eine Ehe wieder kirchlich annullieren zu lassen und expressis verbis immer beigefügt: " :) So wie ich euch kenne, kommt das für euch ja nicht in Betracht. :) " Nicht nur deswegen ist er ein Priester, der von seiner ganzen Pfarrei hochgeschätzt wird. bearbeitet von Wunibald
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Wie ist das nun eigentlich genau mit dem Ehesakrament. Zu welchem Zeitpunkt spenden es sich die Eheleute?

Bei der Trauung?

Beim ersten Beischlaf nach der Trauung?

Bei der Trauung unter dem Vorbehalt, daß ein Beischlaf stattfindet?

 

Wenn beim Verlassen der Kirche nach dem Traugottesdienst der Ehemann überfahren wird, waren die beiden dann katholisch gültig sakramental verheiratet oder nicht?

 

 

Worauf ich hinauswill: Wenn sich Mann und Frau das Ehesakrament in der Kirche spenden, dann ist dafür offensichtlich kein Beischlaf erforderlich. Wie kann dann also eine Unfähigkeit zum Beischlaf ein Ehehindernis sein?

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Du wirst im Traugespräch mit dem Ortspfarrer expressiv verbis danach gefragt.

Die katholisch korrekte Antwort auf diese Frage wäre: "Woher soll ich das wissen. Ich heirate doch erst". B)

Normalerweise schon. Bei uns war seinerzeit der Beweis sichtbar erbracht...

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Franciscus non papa
Du wirst im Traugespräch mit dem Ortspfarrer expressiv verbis danach gefragt.

Die katholisch korrekte Antwort auf diese Frage wäre: "Woher soll ich das wissen. Ich heirate doch erst". B)

Normalerweise schon. Bei uns war seinerzeit der Beweis sichtbar erbracht...

 

 

smile, also: "lobe den herren, der deinen stand sichtbar gesegnet..." :)

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Wie ist das nun eigentlich genau mit dem Ehesakrament. Zu welchem Zeitpunkt spenden es sich die Eheleute?

Bei der Trauung?

Beim ersten Beischlaf nach der Trauung?

Bei der Trauung unter dem Vorbehalt, daß ein Beischlaf stattfindet?

 

Wenn beim Verlassen der Kirche nach dem Traugottesdienst der Ehemann überfahren wird, waren die beiden dann katholisch gültig sakramental verheiratet oder nicht?

 

 

Worauf ich hinauswill: Wenn sich Mann und Frau das Ehesakrament in der Kirche spenden, dann ist dafür offensichtlich kein Beischlaf erforderlich. Wie kann dann also eine Unfähigkeit zum Beischlaf ein Ehehindernis sein?

Du musst zwischen Sakramentspendung und Vollzug unterscheiden. (Oder Vollziehung? Ich schau mal schnell im Duden nach.)

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Mann-o-man. Einfach nur "Liebe" wäre aber auch ZU simpel.

 

"Nur" Liebe klingt zwar romantisch, ist aber für eine lebenslängliche Bindung allein zu wenig. Du bist hier etwas in relativ modernen, nordeuropäischen Vorstellungen gefangen. Grüße, KAM

Ich habe viel zu viel Respekt vor dem Leben und der Liebe einzelner Menschen als dass ich ihnen absprechen würde eine lebenslange Bindung eingehen zu können. Und ich finde, diesen Respekt sollte jeder Mensch, auch und gerade ein Bischof, haben.

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