Flo77 Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Es haben sich doch hier schon so viele kritische Stimmen geäußert, wieso Paare jenseits der Zeugungsfähigkeit überhaupt noch sakramental heiraten dürfen. Mir war nicht klar, daß das noch gar nicht so lange geht: Can. 1067. § 1. Vir ante decimum sextum aetatis annum completum, mulier ante decimum quartum item completum, matrimonium validum inire non possunt. CIC 1917 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tammy_D Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Es haben sich doch hier schon so viele kritische Stimmen geäußert, wieso Paare jenseits der Zeugungsfähigkeit überhaupt noch sakramental heiraten dürfen. Mir war nicht klar, daß das noch gar nicht so lange geht: Can. 1067. § 1. Vir ante decimum sextum aetatis annum completum, mulier ante decimum quartum item completum, matrimonium validum inire non possunt. CIC 1917 Öhm. Was hat denn das Mindestalter für die Eheschließung mit Paaren jenseits der Zeugungsfähigkeit zu tun??? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 ich hatte gelesen "nach dem 60. Jahr" und nicht "vor dem 16./14" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Nebenbei bemerkt: Es ist interessant, dass das Alter unterschiedlich ist, aber logisch schlüssig. Ein 14jähriger Knabe wäre ja eventuell noch nicht fähig, die Ehe zu vollziehen, ein 14jähriges Mädchen ist es dagegen immer, denn sie muss ja dabei nichts aktiv tun.... Wobei man bei hohen Herrschaften auch gern vom Mindestalter dispensiert war, wenn das von dynastischem Interesse war (Heinrich VIII Bruder Arthur war erst 15, als er Katharina von Aragon heiratete) Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 (bearbeitet) Nebenbei bemerkt: Es ist interessant, dass das Alter unterschiedlich ist, aber logisch schlüssig.Ein 14jähriger Knabe wäre ja eventuell noch nicht fähig, die Ehe zu vollziehen, ein 14jähriges Mädchen ist es dagegen immer, denn sie muss ja dabei nichts aktiv tun.... Wobei man bei hohen Herrschaften auch gern vom Mindestalter dispensiert war, wenn das von dynastischem Interesse war (Heinrich VIII Bruder Arthur war erst 15, als er Katharina von Aragon heiratete) Wieso sollte ein 14jähriger nicht in der Lage sein die Ehe zu vollziehen? In diesem Alter ist man soweit ich weiß voll masturbationsfähig - dann klappt auch der Rest. Bei einer 14jährigen kann man dagegen davon ausgehen, daß die Menstruation auch schon eingesetzt hat. Das Mädchen den Jungs pubertätsmäßig im Schnitt zwei Jahre voraus sind, ist ja nun auch keine bahnbrechend neue Erkenntnis. (Interessanter finde ich, daß der CIC 16/14 als Mindestalter ansieht, das Schutzalter im Vatikanischen Strafrecht wie es von den Italienern kopiert wurde aber bei 12/12 liegt) Davon mal ab hat Katharina soweit ich mich erinnere damals Stein und Bein geschworen die Ehe mit Artur sei nie vollzogen worden... bearbeitet 3. Juli 2008 von Flo77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Valentine Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Davon mal ab hat Katharina soweit ich mich erinnere damals Stein und Bein geschworen die Ehe mit Artur sei nie vollzogen worden... Sonst hätte sie Heinrich ja nicht heiraten dürfen (später bei der Scheidung war das dann wieder Thema, da versuchte man den Fall so hinzukonstruieren, dass sie gelogen habe ...) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Davon mal ab hat Katharina soweit ich mich erinnere damals Stein und Bein geschworen die Ehe mit Artur sei nie vollzogen worden... Sonst hätte sie Heinrich ja nicht heiraten dürfen (später bei der Scheidung war das dann wieder Thema, da versuchte man den Fall so hinzukonstruieren, dass sie gelogen habe ...) Die Wahrscheinlichkeit, dass sie gelogen hat, ist ziemlich hoch, denn sie hat erst auf massiven Druck hin geschworen, dass die Ehe mit Arthur nie vollzogen worden sei. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Wieso sollte ein 14jähriger nicht in der Lage sein die Ehe zu vollziehen? In diesem Alter ist man soweit ich weiß voll masturbationsfähig - dann klappt auch der Rest. Bei einer 14jährigen kann man dagegen davon ausgehen, daß die Menstruation auch schon eingesetzt hat. Beim 14jährigen Knaben kann man aber nicht hundertprozentig sicher sein, vor allem da die sexuelle Reife früher etwas später einsetzte als heute. Die Menstruation beim Mädchen ist dagegen nicht von Bedeutung (siehe Wechseljahre!) Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 (Interessanter finde ich, daß der CIC 16/14 als Mindestalter ansieht, das Schutzalter im Vatikanischen Strafrecht wie es von den Italienern kopiert wurde aber bei 12/12 liegt) Es geht im Codex nicht um die Vollzugsfähigkeit - in der Regel sind Jugendliche/Kinder biologisch früher in der Lage, einen Koitus auszuführen und Kinder zu zeugen. Wäre dies aber der Grund, dann könnte das Recht lediglich eine Rechtsvermutung aufstellen, das tut es aber nicht! Es geht vielmehr um die zur Eheschließung nötige Mindestreife bzw. Erkenntnisfähigkeit. Da das kirchliche Gesetzbuch weltweit gilt, liegt das mindestalter derart niedirg. In Westeuropa gibt es in der Regel nationale Bestimmungen (die Bischofskonferenzen sind hier zustädnig), die ein höheres Mindestalter festlegen, da bei 16/14jährigen die nötige Reife kaum vermutet werden darf. Wie das in indischen Dörfern und afrikanischen Steppen ausschaut, kann ich nicht beurteilen, dort mag das anders sein. Das strafrechtsrelevante Alter im kirchlichen Recht liegt im übrigen (sofern ein Priester beteiligt ist) bei 18, nicht bei 12! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Nebenbei bemerkt: Es ist interessant, dass das Alter unterschiedlich ist, aber logisch schlüssig.Ein 14jähriger Knabe wäre ja eventuell noch nicht fähig, die Ehe zu vollziehen, ......... aber werner. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Biene74 Geschrieben 28. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 28. Juli 2008 Wird allerdings eine bekannte Zeugungsfähigkeit verschwiegen, ist das meines Wissens sowas wie arglistige Täuschung... sein.Oh mein Gott: Ich muss explizit auf meine Zeugungsfähigkeit hinweisen? Du wirst im Traugespräch mit dem Ortspfarrer expressiv verbis danach gefragt.Also wir sind nicht gefragt worden - und meine Frau war definitiv nicht schwanger. Wir sind auch nicht gefragt worden , ich glaube mein Mann- der ja nicht der kath. Kirche angehört- hätte einen Hustenanfall bekommen, wenn wir wirklich gefragt worden wären Schade, hätte ich glaube ich gerne erlebt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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