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Bischof verweigert Querschnittgelähmtem die kirchliche Trauung


Kirisiyana

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Was genau wären denn "sexuelle Handlungen", an die Du denkst? Wenn der Mann querschnittsgelähmt und dadurch impotent ist, dann dürfte insgesamt die Auswahl schon recht eingeschränkt sein.

 

Ich möchte hier keine Anleitung zu sünhaftem Verhalten bieten ( B) ), aber sexuelle Stimulation ist auch durch einen Querschnittsgelähmten möglich.

 

Der Ehe vorbehalten ist auf jeden Fall der vaginale Geschlechtsverkehr. Aber den können die beiden ja sowieso nicht ausüben.

Sonstige Zärtlichkeiten scheinen schon innerhalb einer Verlobung zumindest zunehmend o.k., in einer solchen Verbindung wären sie es dann wohl weitestgehend (schließlich liegt ja schon durch die standesamtliche Verbindung eine schon eingebaute Hintertür zur Trennung eher fern).

 

Insgesamt ist das ja aber sowieso ein echter Ausnahmefall.

 

Das heißt, deine Auffassung nach sind unter Verlobten sexuelle Handlungen mit Ausnahme des vaginalen Geschlechtsverkehrs moraltheologisch unbedenklich?

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Was genau wären denn "sexuelle Handlungen", an die Du denkst? Wenn der Mann querschnittsgelähmt und dadurch impotent ist, dann dürfte insgesamt die Auswahl schon recht eingeschränkt sein.

 

Ich möchte hier keine Anleitung zu sünhaftem Verhalten bieten ( B) ), aber sexuelle Stimulation ist auch durch einen Querschnittsgelähmten möglich.

 

Der Ehe vorbehalten ist auf jeden Fall der vaginale Geschlechtsverkehr. Aber den können die beiden ja sowieso nicht ausüben.

Sonstige Zärtlichkeiten scheinen schon innerhalb einer Verlobung zumindest zunehmend o.k., in einer solchen Verbindung wären sie es dann wohl weitestgehend (schließlich liegt ja schon durch die standesamtliche Verbindung eine schon eingebaute Hintertür zur Trennung eher fern).

 

Insgesamt ist das ja aber sowieso ein echter Ausnahmefall.

 

Das heißt, deine Auffassung nach sind unter Verlobten sexuelle Handlungen mit Ausnahme des vaginalen Geschlechtsverkehrs moraltheologisch unbedenklich?

 

Sagen wir es wesentlich zurückhaltender:

1) Liegt hier nicht der Normalfall einer Verlobung vor.

2) "Sexuelle Handlungen mit Ausnahme des vaginalen Geschlechtsverkehrs" sind ein überaus weites Feld.

3) Der Katechismus erwähnt, daß Verlobte die volle Geschlechtsgemeinschaft der Ehe vorbehalten sollen.

4) Daraus (und leider in Ermangelung weitergehender moraltheologischer Kenntnisse diesbezüglich) würde ich schließen, daß in diesem Ausnahmefall solche Handlungen, die das Küssen übersteigen, *aber nicht normaler Geschlechtsverkehr sind,* wohl keine Sünde wären.

 

*edit: kleine Erweiterung vorgenommen*

bearbeitet von soames
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Was genau wären denn "sexuelle Handlungen", an die Du denkst? Wenn der Mann querschnittsgelähmt und dadurch impotent ist, dann dürfte insgesamt die Auswahl schon recht eingeschränkt sein.

 

Ich möchte hier keine Anleitung zu sünhaftem Verhalten bieten ( :) ), aber sexuelle Stimulation ist auch durch einen Querschnittsgelähmten möglich.

 

Der Ehe vorbehalten ist auf jeden Fall der vaginale Geschlechtsverkehr. Aber den können die beiden ja sowieso nicht ausüben.

Sonstige Zärtlichkeiten scheinen schon innerhalb einer Verlobung zumindest zunehmend o.k., in einer solchen Verbindung wären sie es dann wohl weitestgehend (schließlich liegt ja schon durch die standesamtliche Verbindung eine schon eingebaute Hintertür zur Trennung eher fern).

 

Insgesamt ist das ja aber sowieso ein echter Ausnahmefall.

 

Das heißt, deine Auffassung nach sind unter Verlobten sexuelle Handlungen mit Ausnahme des vaginalen Geschlechtsverkehrs moraltheologisch unbedenklich?

Ich nehme an, so etwas wie "Fellatio" und ähnliches ist ihm nicht in seinen keuschen Sinn gekommen. B)
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Genau. Deswegen nennt man den Ehebund auch eine Stiftung. Jesus Christus hat zum Sakrament erhoben, was Gott bereits in die Schöpfung einbeschrieben hat. Der Gegenstand dieses Vertrages ist daher nicht verhandelbar oder modifizierbar. Zwei, die zur Ehe unfähig sind, können jeden beliebigen Bund oder Vertrag fürs Leben eingehen, aber eben nicht diesen.

Und wer definiert, wer zur Ehe fähig ist? Das ist eine völlig willkürliche menschliche Entscheidung, die nicht einmal halbwegs begründbar ist.

 

Werner

 

Ich glaube, das war der Herr selbst. "Und sie werden ein Fleisch ..."

Ach, und wo steht da was von Beischlaffähigkeit? In meiner Bibelausgabe haben sie das wohl glatt unterschlagen!

 

Werner

 

Wie genau stellst Du Dir das denn mit Beischlafunfähigkeit vor?

Wieso denn ich? Das musst du die Kirchenjuristen fragen.

Warum soll ich die das fragen? Du hast doch die Behauptung aufgestellt, daß Beischlafunfähgkeit dem Ein-Fleisch-Werden nicht entgegenstehe. Also frage ich natürlich Dich, und nicht jemanden, der eine solche Idee nicht verlautbart hat.

OK, dann sollten wir vielleicht mal fragen, was unter "ein Fleisch werden" zu verstehen ist.

 

Werner

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Also eines hab ich aus der diskussion bisher mitgenommen.

 

Wenn es heisst, Sexualität sei nur in der Ehe in Ordnung, dann kann man das nur und ausschliesslich auf den heterosexuellen Vaginalverkehr beziehen.

 

Alle anderen Arten des Sexualität müssen entweder generell und für jedermann verboten sein oder oder generell und für jedermann erlaubt sein.

 

Oder der Lehrsatz, dass der Glaube nicht der Vernunft widersprechen kann ist, ist falsch.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Was mir bei dem Fall nicht einleuchtet:

Angeblich handelt es sich ja bei dem Verbot der Ehe für Beischlafunfähige um göttliches Recht, von dem nicht dispensiert werden kann.

 

Wie wird das begründet, ausser mit der Behauptung, es sei halt mal so?

 

Gibt es da wenigstens irgendeinen Levitikus-Satz "du sollst dem Manne, der da keinen hochbringt, nicht die Ehe erlauben" oder sowas in der Art?

 

Warum soll das göttliches Recht sein, es ist doch eindeutig eine menschliche Festlegung.

 

Werner

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Alle anderen Arten des Sexualität müssen entweder generell und für jedermann verboten sein oder oder generell und für jedermann erlaubt sein.

 

Warum?

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Alle anderen Arten des Sexualität müssen entweder generell und für jedermann verboten sein oder oder generell und für jedermann erlaubt sein.

 

Warum?

Wenn es stimmt, dass die Ehe auf die Sexualität ausgerichtet ist, und dass Sexualität deshalb nur in der Ehe stattfinden darf, dann muss entweder jede Art Sexualität ehestiftend sein und nicht nur Vaginalverkehr, oder aber die Aussage über Ehe und Sexualität betrifft nur Vaginalverkehr, nicht aber andere Arten der Sexualität.

 

Da nur Vaginalverkehr ehestiftend ist, betrifft die Aussage, dass Sexualität und Ehe zusammengehören, also nur den Vaginalverkehr.

 

Darum muss also jede andere Art der Sexualität entweder für jedermann verboten oder für jedermann erlaubt sein, unabhängig vom Ehestand.

 

Zu diesem Schluss kommt ja z. B. auch Bischof Laun, der in einem neulich hier zitierten Schreiben sagt, dass alle Formen der Sexualität, die kein Vaginalverkehr sind, verwerflich und schlecht sind. Da hat er also zumindest in logischem Einklang mit der kirchlichen Morallehre geschrieben.

 

Werner

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Alle anderen Arten des Sexualität müssen entweder generell und für jedermann verboten sein oder oder generell und für jedermann erlaubt sein.

 

Warum?

Wenn es stimmt, dass die Ehe auf die Sexualität ausgerichtet ist, und dass Sexualität deshalb nur in der Ehe stattfinden darf, dann muss entweder jede Art Sexualität ehestiftend sein und nicht nur Vaginalverkehr, oder aber die Aussage über Ehe und Sexualität betrifft nur Vaginalverkehr, nicht aber andere Arten der Sexualität.

 

Da nur Vaginalverkehr ehestiftend ist, betrifft die Aussage, dass Sexualität und Ehe zusammengehören, also nur den Vaginalverkehr.

 

Darum muss also jede andere Art der Sexualität entweder für jedermann verboten oder für jedermann erlaubt sein, unabhängig vom Ehestand.

 

Zu diesem Schluss kommt ja z. B. auch Bischof Laun, der in einem neulich hier zitierten Schreiben sagt, dass alle Formen der Sexualität, die kein Vaginalverkehr sind, verwerflich und schlecht sind. Da hat er also zumindest in logischem Einklang mit der kirchlichen Morallehre geschrieben.

 

Werner

 

Schade, daß noch niemand auf diesen Beitrag eingegangen ist. Ich finde, Du hast das Problem wirklich sehr schlüssig dargelegt.

 

Und, ehrlich gesagt, befürchte ich, daß die Lösung tatsächlich darin liegt, daß alle anderen Formen der Sexualität mit Ausnahme des Vaginalverkehrs als mehr oder minder sündhaft betrachtet werden, zumindest alle Formen, die zum männlichen Orgasmus führen, da das Sperma ja schließlich zur Kinderzeugung verwendet werden soll und zu nichts anderem. - Ich weiß zumindest, daß noch vor wenigen Jahrzehnten diese Auffassung in katholischen Kreisen auf dem Lande gar nicht so unüblich war, und zwar in den Fällen, die ich kenne, nicht nur in Bezug auf den männlichen Orgasmus. Nicht nur Fellatio wurde als verwerflich betrachtet, Cunnlingus ebenso. Wer nicht durch Vaginalverkehr zum Orgasmus kam, hatte da ein schweres Los.

 

Gibt es denn offizielle Aussagen der RKK darüber, welche Formen von Sexualität in der Ehe "erlaubt" bzw. "nicht erlaubt" sind? Wenn ja, haben sich diese Aussagen in den letzten Jahrhunderten/Jahrzehnten geändert? Falls hier tatsächlich ein Wandel stattgefunden haben sollte, wurde vermutlich nicht bedacht, daß konsequenterweise auch die Aussagen darüber, was eine Ehe konstituiert, geändert werden müßten.

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Gibt es denn offizielle Aussagen der RKK darüber, welche Formen von Sexualität in der Ehe "erlaubt" bzw. "nicht erlaubt" sind? Wenn ja, haben sich diese Aussagen in den letzten Jahrhunderten/Jahrzehnten geändert? Falls hier tatsächlich ein Wandel stattgefunden haben sollte, wurde vermutlich nicht bedacht, daß konsequenterweise auch die Aussagen darüber, was eine Ehe konstituiert, geändert werden müßten.

Da gibt es keine offiziellen Aussagen.

In der pastoral hat ja auch bis in höchste Kreise der Kirche durchaus ein Umdenken stattgefunden dahingehend, dass man eben nicht mehr jede Art von Sex sie kein vaginalverkehr ist und zum Kinderzeugen dient, als Sünde ansieht.

 

Mit dieser Entwicklung hat nur leider der CIC nit mitgehalten.

 

Der steht noch auf dem Standpunkt: "Jeder Sex, der nicht der Kinderzeugung dient, ist böse".

 

Nur mit diesem Standpunkt ergibt nämlich die Regelung, auf die sich der Bischof im vorliegenden Fall beruft, einen Sinn.

 

Sobald man auch andere Arten von Sex erlaubt, wird die regelung absurd.

 

Ich denke also, da ist einfach nur ein verstaubter Paragraf vergessen worden. Ich denke, man wird das zügig (in der Kirche bedeutet das: Im Laufe der nächsten beiden Jahrhunderte) anpassen.

 

Werner

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Franciscus non papa

eigentlich ist das alles doch ganz einfach.

 

die liebe zweier menschen entzieht sich de facto der rechtsprechung. insofern ist es völlig egal, was der CIC über sex sagt. der CIC ist in fragen der kunst, der esskultur, der sexualität einfach nicht kompetent.

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eigentlich ist das alles doch ganz einfach.

 

die liebe zweier menschen entzieht sich de facto der rechtsprechung.

Das ist richtig, bei der Ehe verhält es sich allerdings nicht so. Was zeigt, dass Liebe und Ehe zwei sehr verschiedene Angelegenheiten darstellen.

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. Was zeigt, dass Liebe und Ehe zwei sehr verschiedene Angelegenheiten darstellen.

Besonders, wenn man sie juristisch verdorbenen Kirchenmännern ausliefert.

bearbeitet von wolfgang E.
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Darf ich mal kurz eine Zusammenfassung dessen wagen, was ich bisher über die katholische Ehe gelernt habe?

  1. Die Ehe ist Abbild der Beziehung Gottes zu den Menschen und Christi zur Kirche.
  2. Deshalb ist die Ehe unauflöslich, weil auch das Ja Gottes zu uns unauflöslich ist.
  3. Konstitutiv für die Ehe ist nicht die Liebe, sondern allein der Geschlechtsakt.
  4. Also ist die Beziehung Gottes zu den Menschen rein sexuell und hat nichts mit Liebe zu tun.

Sehe ich das richtig?

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Darf ich mal kurz eine Zusammenfassung dessen wagen, was ich bisher über die katholische Ehe gelernt habe?
  1. Die Ehe ist Abbild der Beziehung Gottes zu den Menschen und Christi zur Kirche.
  2. Deshalb ist die Ehe unauflöslich, weil auch das Ja Gottes zu uns unauflöslich ist.
  3. Konstitutiv für die Ehe ist nicht die Liebe, sondern allein der Geschlechtsakt.
  4. Also ist die Beziehung Gottes zu den Menschen rein sexuell und hat nichts mit Liebe zu tun.

Sehe ich das richtig?

ja, aber nur wenn du es logisch betrachtest.

Es gilt allerdings die Prämisse: Kirchenrecht sticht Logik.

 

Werner

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eigentlich ist das alles doch ganz einfach.

 

die liebe zweier menschen entzieht sich de facto der rechtsprechung.

Das ist richtig, bei der Ehe verhält es sich allerdings nicht so. Was zeigt, dass Liebe und Ehe zwei sehr verschiedene Angelegenheiten darstellen.

Bei der Ehe verhält es sich nicht so, weil die Juristen es anders sehen.

 

Für mich ist eines klar.

 

Das Ehesakrament, das von Christus gestiftet wurde, hat mit dem, was im CIC unter "Ehe" verstanden wird, ungefähr genausoviel zu tun, wie der Versorgungsvertrag, den man unter dem Namen "Ehe" beim Standesamt schliessen kann.

 

Das heisst im Klartext: Es handelt sich um zwei völlig verschiedene Paar Stiefel, die oft miteinander einhergehen, die aber nicht zwingend miteinander verbunden sind.

 

Und wenn man versucht, die Unterschiede zwischen beiden zu verwischen, entwertet man das Sakrament.

 

Werner

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Darf ich mal kurz eine Zusammenfassung dessen wagen, was ich bisher über die katholische Ehe gelernt habe?
  1. Die Ehe ist Abbild der Beziehung Gottes zu den Menschen und Christi zur Kirche.
  2. Deshalb ist die Ehe unauflöslich, weil auch das Ja Gottes zu uns unauflöslich ist.
  3. Konstitutiv für die Ehe ist nicht die Liebe, sondern allein der Geschlechtsakt.
  4. Also ist die Beziehung Gottes zu den Menschen rein sexuell und hat nichts mit Liebe zu tun.

Sehe ich das richtig?

 

Nein!

 

Konstitutiv für die Ehe ist alleine der Konsens der Partner, einander heiraten zu wollen bzw. besser noch miteinander die Ehe eingehen zu wollen. Der Konsens ist durch nichts zu ersetzen. (can. 1057 § 1) Und weil ich es so gerne zitiere, kommt schon § 2 des genannten Kanons: "Der Ehekonsens ist der Willensakt, durch den Mann und Frau sich in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken (wörtlich: übergeben / ausliefern) und annehmen (wörtlich: empfangen), um eine Ehe zu begründen.

 

Dieser Akt des Willens zwischen zwei unverheirateten Menschen unterschiedlichen Geschlechts ausgeführt begründet eine Ehe. Wenn einer der beiden Katholisch ist, dann müssen sie diesen Akt in der Regel vor einem Pfarrer und zwei Zeugen setzen - die sogenannte Formpflicht.

 

Eine Ehe zwischen zwei Getauften wird Sakrament, also Werkzeug des Heilshandeln Gottes in der Welt (vgl. can. 1055 § 2). Das ändert am Zustandekommen der Ehe durch den Konsens nichts!

 

Ehe als solche ist sittlich gut, weil (und sollange) sie auf das Wohl der Partner hingeordnet ist. Sexuelle Akte sind als solche gut, weil und wenn sie das sich schenken und annehmen zum Ausdruck bringen (GS). Sie ist auch auf Kinder ausgerichtet, und der eheliche Akt sollte empfängnisoffen sein (humanae vitae). Aber er muss nicht um der Zeugung willen ausgeführt werden.

 

Daher sind eheliche Akte auch dann sittlich gut, wenn eine Empfängnis nicht zu erwarten ist (zB nach den Wechseljahren).

 

Die Ehe wird als Abbild der BEziehung zwischen Christus und der Kirche verstanden (Paulus), aber das ist schon sekundär.

 

Damit sage ich etwas anderes als Werner - dessen Beiträge ich in der REgel durchaus schätze. Aber das Ehebild, das ich hinter deinem BEitrag durchschimmern sehe, ist eindeutig vorkonziliar und durch die geltende Rechtsordnung und LEhre nicht gedeckt.

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Wenn ich Werner richtig verstanden habe, dann hat er "sein" Ehebild aus dem CIC und der Tatsache, dass dieser Bischof einem Gelähmten die Ehe verweigert hat, abgeleitet. Ich nehme an, dass er Dir zustimmt, dass das etwas Vorkonziliares hat. Oder, Werner?

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Nein!

[...]

Dann dürfte es für die Gültigkeit der Ehe aber unerheblich sein, ob jemand Impotent ist oder nicht. Laut CIC ist das aber entscheidend. Ob sich die Partner hingegen lieben oder nicht, ist kein Nichtigkeitsgrund. Für die göttliche Liebe kann die Ehe also kein Abbild sein.

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Wenn ich Werner richtig verstanden habe, dann hat er "sein" Ehebild aus dem CIC und der Tatsache, dass dieser Bischof einem Gelähmten die Ehe verweigert hat, abgeleitet. Ich nehme an, dass er Dir zustimmt, dass das etwas Vorkonziliares hat. Oder, Werner?

 

Man kann hinter dem Ehebild des Bischofs etwas vorkonziliares vermuten, es mag aber auch ein Gemisch auch schacher Rechtskenntnis in Verbindung mit Skrupulantentum sein - wenn ich Werner etwas falsches unterstellt habe, dann bedauere ich das außerordentlich!

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wenn ich Werner etwas falsches unterstellt habe, dann bedauere ich das außerordentlich!

So will ich meinen Beitrag auch nicht verstanden wissen. Es geht nicht um die Person Werners, und der wird es auch aushalten, wenn Du ihm etwas falsches "unterstellt" haben solltest. Es ging mir eher ums Inhaltliche: Darum, dass das Ehe-Bild des CIC ein vorkonziliares ist. Und Du das anders zu sehen scheinst.

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Nein!

[...]

Dann dürfte es für die Gültigkeit der Ehe aber unerheblich sein, ob jemand Impotent ist oder nicht. Laut CIC ist das aber entscheidend. Ob sich die Partner hingegen lieben oder nicht, ist kein Nichtigkeitsgrund. Für die göttliche Liebe kann die Ehe also kein Abbild sein.

 

Es geht um einen Nichtigkeitsgrund - zugegeben um einen nicht unproblematischen. Impotenz kann Grund für eine Nichtigkeit sein, das ist zuzugeben.

 

Ob sich die Partner lieben oder nicht lieben ist hingegen etwas schwerer zu beurteilen. Wenn sie es aber nicht tun, dann bleibt die Frage, warum heiraten sie? Oder weiter gehend: Kann sich jemand ganz an einen anderen Menschen verschenken, den er nicht liebt? Kann jemand einen anderen Menschen ganz annehmen, den er nicht liebt? Wenn Du nun beide Fragen mit "nein" beantwortest, dann fehlte es in dem von dir geschilderten Fall am Konsens und damit wäre die Ehe nichtig. Der Beweis allerdings ist etwas schwieriger, in der Regel wird eine solche Situation aber weitere Ausschlüsse (Nachkommen, Treue, Unauflöslichkeit, Gattenwohl) mit sich bringen.

 

Die Ehe ist wenn überhaupt dann Abbild für den Bund zwischen Gott und den Menschen, weil sie eine Gemeinschaft des Ganzen Lebens in liebendem sich einander anvertrauen ist. So wichtig ich das Recht mit seinen ganzen Kautelen nehme - Ehe darf man wie alle Sakramente und alle LEbens- und Glaubensvollzüge immer nur von ihrem Kern her, nicht aber von den Regeln am Rande her betrachten. Die Regeln am Rande klären sich von der Mitte hewr, nicht aber die Mitte vom Rand aus!

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Wenn ich Werner richtig verstanden habe, dann hat er "sein" Ehebild aus dem CIC und der Tatsache, dass dieser Bischof einem Gelähmten die Ehe verweigert hat, abgeleitet. Ich nehme an, dass er Dir zustimmt, dass das etwas Vorkonziliares hat. Oder, Werner?

Ich habe nicht mein Ehebild geschildert, sondern das Ehebild, das den Paragrafen im CIC zugrundeliegt.

 

Und diesen Paragrafen liegt meiner Meinung nach eindeutig das vorkonziliare Ehebild zugrunde.

 

Würde das Ehebild zugrund liegen, das heute von der überwiegenden Mehrheit der Theologen vertreten wird, dann müsste der CIC anders aussehen.

 

Mit diesem modernen Ehebild ist nämlich der Paragraf, um den es hier geht überhaupt nicht vereinbar.

 

Die Behauptung, eine Ehe könnte es nur dann geben, wenn ein Penis in eine Vagina gesteckt wird, passt absolut nicht zu Sätzen wie "Sexuelle Akte sind als solche gut, weil und wenn sie das sich schenken und annehmen zum Ausdruck bringen (GS). Sie ist auch auf Kinder ausgerichtet, und der eheliche Akt sollte empfängnisoffen sein (humanae vitae). Aber er muss nicht um der Zeugung willen ausgeführt werden. " (Chrysologus)

 

Werner

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Ich habe nicht mein Ehebild geschildert, sondern das Ehebild, das den Paragrafen im CIC zugrundeliegt.

So hatte ich das auch verstanden. Ich wollte das Missverständnis nur ausräumen und dann weiter die Argumentation zwischen Dir und Chrysologus mitverfolgen.

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Wenn ich Werner richtig verstanden habe, dann hat er "sein" Ehebild aus dem CIC und der Tatsache, dass dieser Bischof einem Gelähmten die Ehe verweigert hat, abgeleitet. Ich nehme an, dass er Dir zustimmt, dass das etwas Vorkonziliares hat. Oder, Werner?

Ich habe nicht mein Ehebild geschildert, sondern das Ehebild, das den Paragrafen im CIC zugrundeliegt.

 

Und diesen Paragrafen liegt meiner Meinung nach eindeutig das vorkonziliare Ehebild zugrunde.

 

Würde das Ehebild zugrund liegen, das heute von der überwiegenden Mehrheit der Theologen vertreten wird, dann müsste der CIC anders aussehen.

 

Mit diesem modernen Ehebild ist nämlich der Paragraf, um den es hier geht überhaupt nicht vereinbar.

 

Die Behauptung, eine Ehe könnte es nur dann geben, wenn ein Penis in eine Vagina gesteckt wird, passt absolut nicht zu Sätzen wie "Sexuelle Akte sind als solche gut, weil und wenn sie das sich schenken und annehmen zum Ausdruck bringen (GS). Sie ist auch auf Kinder ausgerichtet, und der eheliche Akt sollte empfängnisoffen sein (humanae vitae). Aber er muss nicht um der Zeugung willen ausgeführt werden. " (Chrysologus)

 

Werner

 

 

 

Ich hatte schon irgendwo (wenn es zu einem Thema zwei Threads gibt, ist es schwierig für mich mich recht zu erinnern) geschrieben, dass eigentlich in der Zeit des Konzils beim Verfolgen der Debatten und beim Lesen der Texte dieses andere Ehebild dazu führte, dass viele Theologen überzeugt waren, dass das Hindernis der Impotentia coeundi in dem neuen CIC nicht mehr auftauchen würde. Entsprechend war die Reaktion. Die einzige Begründung für dieses Hindernis war der von Chrysologus gepostete Hinweis auf die Möglichkeit der Annullierung in diesem Fall (was eigentlich wenig überzeugend ist und war).

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