Franciscus non papa Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 so weden die begriffe familie und katholisch lächerlich gemacht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 so weden die begriffe familie und katholisch lächerlich gemacht... Nunja, soo dumm ist die Angelegenheit garnicht, in D sind "doppelte Staatsbürgerschaften" ja auch verboten und so manch einer hat deswegen Ärger am Hals ... aber da es sich hier um einen Promi handelt, wird das ganze wieder groß aufgeblasen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 so weden die begriffe familie und katholisch lächerlich gemacht... Nunja, soo dumm ist die Angelegenheit garnicht, in D sind "doppelte Staatsbürgerschaften" ja auch verboten und so manch einer hat deswegen Ärger am Hals ... aber da es sich hier um einen Promi handelt, wird das ganze wieder groß aufgeblasen ... Das ist Unfug. Doppelte Staatsbürgerschaften sind nicht verboten, die BRD versucht nur in ihrem Staatsbürgerschaftsrecht, den völkerrechtlichen Grundsatz, dass doppelte Staatsbürgerschaften die Ausnahme sein sollten, abzubilden. Das heißt aber nicht, dass sie verboten sind. Du schwätzt manchmal schon arg viel Unfug. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Du schwätzt manchmal schon arg viel Unfug. Manchmal?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Der kleine Gallier würde sagen: "Die spinnen, die Polen!" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 (bearbeitet) so weden die begriffe familie und katholisch lächerlich gemacht... Vereine, die den Schutz der Familie aus katholischer Sicht auf ihre Fahnen geschrieben haben, sind sowieso allesamt ziemlich obskure Grüppchen. Egal ob sie sich nun "Liga polnischer Familien" nennen oder "katholischer Verein zum Schutz von Ehe und Familie" oder "katholische Familienliga", meistens geht es um religiös verbrämten Rechtspopulismus bis -extremismus. Werner bearbeitet 11. Juni 2008 von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Nunja, soo dumm ist die Angelegenheit garnicht, in D sind "doppelte Staatsbürgerschaften" ja auch verboten und so manch einer hat deswegen Ärger am Hals Das ist sachlich falsch. Ich kenne mindestens 20 Leute, die doppelte Staatsangehörige sind, und von denen hat keiner Ärger am Hals. Ich mache jede Wette, dass Helmuts Kohls Sohn auch zwei hat. Ich selber hätte mir beinahe auch noch die türkische Staatsangehörigkeit zugelegt - als Altersvorsorge. Hat sich dann aber aus anderen Gründen zerschlagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramhol Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 (bearbeitet) so weden die begriffe familie und katholisch lächerlich gemacht... Nunja, soo dumm ist die Angelegenheit garnicht, in D sind "doppelte Staatsbürgerschaften" ja auch verboten und so manch einer hat deswegen Ärger am Hals ... aber da es sich hier um einen Promi handelt, wird das ganze wieder groß aufgeblasen ... Das ist Unfug. Doppelte Staatsbürgerschaften sind nicht verboten, die BRD versucht nur in ihrem Staatsbürgerschaftsrecht, den völkerrechtlichen Grundsatz, dass doppelte Staatsbürgerschaften die Ausnahme sein sollten, abzubilden. Das heißt aber nicht, dass sie verboten sind. Du schwätzt manchmal schon arg viel Unfug. Isch binn ain alber Franzosé! Zu Podolski: Doppelpass alleine? Vergiss es! bearbeitet 11. Juni 2008 von ramhol Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Nunja, soo dumm ist die Angelegenheit garnicht, in D sind "doppelte Staatsbürgerschaften" ja auch verboten und so manch einer hat deswegen Ärger am Hals Das ist sachlich falsch. Ich kenne mindestens 20 Leute, die doppelte Staatsangehörige sind, und von denen hat keiner Ärger am Hals. Ich mache jede Wette, dass Helmuts Kohls Sohn auch zwei hat. Ich selber hätte mir beinahe auch noch die türkische Staatsangehörigkeit zugelegt - als Altersvorsorge. Hat sich dann aber aus anderen Gründen zerschlagen. Beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird gefordert, dass man die frühere ablegt. Wenn man aber schon Deutscher ist, kann einen niemand hindern, noch eine oder mehrere weitere Staatsbürgerschaften dazuzuerwerben. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird gefordert, dass man die frühere ablegt. Das ist nur grob richtig. § 12 StAG führt Ausnahmen von der Pflicht zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 (bearbeitet) Schlechte Verlierer, die Polen. Egal wobei. :ph34r: bearbeitet 11. Juni 2008 von GermanHeretic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Schlechte Verlierer, die Polen. Egal wobei. :ph34r: Stimmt. Schon nach den polnischen Teilungen haben sie sich so angestellt. :ph34r: :ph34r: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird gefordert, dass man die frühere ablegt. Das ist nur grob richtig. § 12 StAG führt Ausnahmen von der Pflicht zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft an. Ausnahmen bestätigen die Regel. Sogar eine unauflösliche katholische Ehe kann man ja loswerden wenn es sein muss. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird gefordert, dass man die frühere ablegt.Wenn man aber schon Deutscher ist, kann einen niemand hindern, noch eine oder mehrere weitere Staatsbürgerschaften dazuzuerwerben. Das ist der Punkt. Und die Türkei nimmt Dich zum Beispiel mit Handkuss, wenn Dein Ehepartner Türke ist. Und (besonders pikant) die Türkei nimmt Dich auch mit Handkuss, wenn Du früher mal Türke warst, und die türkische Staatsangehörigkeit zurückgegeben hast (zum Beispiel, weil die Deutschen das verlangten). Seit 1999 gibt es wohl eine Klausel im Einbürgerungsdokument, das wes verbietet, die aufgegebene Staatsbürgerschaft wieder anzunehmen. Vor 1999 eingebürgerte Türken können dagegen mühelos Doppelbürger werden. Ich als gebürtiger Deutscher sowieso. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird gefordert, dass man die frühere ablegt.Wenn man aber schon Deutscher ist, kann einen niemand hindern, noch eine oder mehrere weitere Staatsbürgerschaften dazuzuerwerben. Das ist der Punkt. Und die Türkei nimmt Dich zum Beispiel mit Handkuss, wenn Dein Ehepartner Türke ist. Und (besonders pikant) die Türkei nimmt Dich auch mit Handkuss, wenn Du früher mal Türke warst, und die türkische Staatsangehörigkeit zurückgegeben hast (zum Beispiel, weil die Deutschen das verlangten). Seit 1999 gibt es wohl eine Klausel im Einbürgerungsdokument, das wes verbietet, die aufgegebene Staatsbürgerschaft wieder anzunehmen. Vor 1999 eingebürgerte Türken können dagegen mühelos Doppelbürger werden. Ich als gebürtiger Deutscher sowieso. Vielleicht hat es seine Vorteile, dass du kein Türke wurdest. Ein Staat kann nämlich für seinen Staatsangehörigen nicht sein diplomatisches Schutzrecht gegen einen anderen Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Betreffende besitzt, geltend machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Vielleicht hat es seine Vorteile, dass du kein Türke wurdest. Ein Staat kann nämlich für seinen Staatsangehörigen nicht sein diplomatisches Schutzrecht gegen einen anderen Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Betreffende besitzt, geltend machen. Wenn ich sehe, wie der deutsche Staat im Fall Marco sein diplomatisches Schutzrecht ausgeübt hat, ist es vielleicht besser, man kommt nicht in den Genuss dieses Rechts. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Vielleicht hat es seine Vorteile, dass du kein Türke wurdest. Ein Staat kann nämlich für seinen Staatsangehörigen nicht sein diplomatisches Schutzrecht gegen einen anderen Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Betreffende besitzt, geltend machen. Wenn ich sehe, wie der deutsche Staat im Fall Marco sein diplomatisches Schutzrecht ausgeübt hat, ist es vielleicht besser, man kommt nicht in den Genuss dieses Rechts. M. W. hat die BRD im Fall Marco ihr diplomatisches Schutzrecht nicht ausgeübt. Konnte sie im Einklang mit der local-remedies-rule auch gar nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Oberbayer Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Wenn ich so etwas lese, in Verbindung mit katholisch, dann ist mir klar warum die Kirche immer schlechter dasteht. Aus solchen vermeintlich katholischen Gruppierungen kommt meist nur schädliches. Was nicht heißen soll, dass die Kirche selbst keine Fehler macht, nur um dem vor zu greifen. Wenn dieser Herr bei mir in der Dözese wohnen würde und ich wäre sein Priester oder sein Bischoff, würde er von mir für diesen unüberlegten S***** einiges zu hören bekommen und nicht unbedingt unter vier Augen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Volker Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Wenn ich so etwas lese, in Verbindung mit katholisch, dann ist mir klar warum die Kirche immer schlechter dasteht. Aus solchen vermeintlich katholischen Gruppierungen kommt meist nur schädliches. Was nicht heißen soll, dass die Kirche selbst keine Fehler macht, nur um dem vor zu greifen. Ich sehe nicht so ganz, was dieses Thema nun mit dem Katholizismus zu tun haben soll - oder zumindest, das wäre auch möglich, weiß ich nicht, ob sich aus dem Katechismus irgendetwas ergeben könnte, was für die Frage nach der Staatsbürgerschaft von Podolsky relevant wäre. Ansonsten darf doch auch ein Katholik eine private Meinung äußern, auch, wenn man die für dumm hält, oder? Immerhin hat sich Podolsky bei beiden Toren mit dem Jubeln auffällig zurückgehalten. Und er kann ja nun einmal nicht für beide Mannschaften spielen. Als Profi wäre es zudem dumm von ihm, nicht alles für die Mannschaft zu geben, für die er spielt, er würde dann nämlich schlicht nicht mehr in der deutschen Nationalmannschaft spielen können. Und wenn er damit ein Problem gehabt hätte, hätte er sich nicht aufstellen lassen müssen - er wusste ja schon seit geraumer Zeit, dass er gegen Polen spielen würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Assarhaddon Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Das ganze ist völliger Unfug. Podolski hat keinen polnischen Pass, er ist nur deutscher Staatsbürger. Vielleicht hat da jemand eine Kommunalwahl zu gewinnen, was weiß ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Oberbayer Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Wenn ich so etwas lese, in Verbindung mit katholisch, dann ist mir klar warum die Kirche immer schlechter dasteht. Aus solchen vermeintlich katholischen Gruppierungen kommt meist nur schädliches. Was nicht heißen soll, dass die Kirche selbst keine Fehler macht, nur um dem vor zu greifen. Ich sehe nicht so ganz, was dieses Thema nun mit dem Katholizismus zu tun haben soll - oder zumindest, das wäre auch möglich, weiß ich nicht, ob sich aus dem Katechismus irgendetwas ergeben könnte, was für die Frage nach der Staatsbürgerschaft von Podolsky relevant wäre. Ansonsten darf doch auch ein Katholik eine private Meinung äußern, auch, wenn man die für dumm hält, oder? Immerhin hat sich Podolsky bei beiden Toren mit dem Jubeln auffällig zurückgehalten. Und er kann ja nun einmal nicht für beide Mannschaften spielen. Als Profi wäre es zudem dumm von ihm, nicht alles für die Mannschaft zu geben, für die er spielt, er würde dann nämlich schlicht nicht mehr in der deutschen Nationalmannschaft spielen können. Und wenn er damit ein Problem gehabt hätte, hätte er sich nicht aufstellen lassen müssen - er wusste ja schon seit geraumer Zeit, dass er gegen Polen spielen würde. Selbstverständlich darf jeder Katholik eine eigene Meinung haben, aber sieh dir an was dabei rausgekommen ist, kein Mensch redet über den "privaten" Menschen hinter dieser Äusserung sondern über den Vertreter der katholischen Partei... Schlag doch mal die Zeitungen auf, dass ist mein Pronblem, nicht dass er eine eigene Meinung hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
soames Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird gefordert, dass man die frühere ablegt. Das ist nur grob richtig. § 12 StAG führt Ausnahmen von der Pflicht zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft an. Die typischen linken Hintertürchen. Man hätte auf den ganzen Krempel verzichten sollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 (bearbeitet) Das ist nur grob richtig. § 12 StAG führt Ausnahmen von der Pflicht zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft an. Die typischen linken Hintertürchen. Man hätte auf den ganzen Krempel verzichten sollen. Jau. Man hätte es beim RuStAG belassen sollen. Deutscher ist, wessen Vater Deutscher ist. Dann hat halt der Pech gehabt, dessen Heimatland niemanden aus der Staatsangehörigkeit entlässt. Was soll's, sind doch eh alles Kanaken. Jaja, die Welt ist einfach, wenn man sie einfach haben will. bearbeitet 11. Juni 2008 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
soames Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Das ist nur grob richtig. § 12 StAG führt Ausnahmen von der Pflicht zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft an. Die typischen linken Hintertürchen. Man hätte auf den ganzen Krempel verzichten sollen. Jau. Man hätte es beim RuStAG belassen sollen. Deutscher ist, wessen Vater Deutscher ist. Korrekt zitierten, bitte. Soviel ich weiß, war von den Eltern die Rede, nicht entscheidend vom Vater. Dann hat halt der Pech gehabt, dessen Heimatland niemanden aus der Staatsangehörigkeit entlässt. Die Türkei entläßt aber. Wenn sie nicht entließe, könnte sie niemanden wieder aufnehmen. Eine Bremse bei dieser Art Einbürgerungen wäre allerdings angebracht. Und vor allem die Möglichkeit, solchen Eingebürgerten, die in Täuschungsabsicht ihre türkische Staatsbürgerschaft nur vorübergehend abgelegt haben, die deutsche wieder zu entziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Das ist nur grob richtig. § 12 StAG führt Ausnahmen von der Pflicht zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft an. Die typischen linken Hintertürchen. Man hätte auf den ganzen Krempel verzichten sollen. Jau. Man hätte es beim RuStAG belassen sollen. Deutscher ist, wessen Vater Deutscher ist. Korrekt zitierten, bitte. Soviel ich weiß, war von den Eltern die Rede, nicht entscheidend vom Vater. § 4 Abs. 1 Var. 1 RuStAG i. d. F. von 1914. Dann hat halt der Pech gehabt, dessen Heimatland niemanden aus der Staatsangehörigkeit entlässt. Die Türkei entläßt aber. Wenn sie nicht entließe, könnte sie niemanden wieder aufnehmen. Eine Bremse bei dieser Art Einbürgerungen wäre allerdings angebracht. Und vor allem die Möglichkeit, solchen Eingebürgerten, die in Täuschungsabsicht ihre türkische Staatsbürgerschaft nur vorübergehend abgelegt haben, die deutsche wieder zu entziehen. Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum Art. 16 GG und der Rücknahme erschlichener Einbürgerungen hat den Weg dazu doch frei gemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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