soames Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum Art. 16 GG und der Rücknahme erschlichener Einbürgerungen hat den Weg dazu doch frei gemacht. Dann sollte sie halt auch in entsprechendem Umfange genutzt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2008 (bearbeitet) Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum Art. 16 GG und der Rücknahme erschlichener Einbürgerungen hat den Weg dazu doch frei gemacht. Dann sollte sie halt auch in entsprechendem Umfange genutzt werden. Welche Anhaltspunkte hast Du, dass die Verwaltung von dem ihr in § 48 Abs. 1 VwVfG (und dessen Länderentsprechungen) eingeräumten und höchstrichterlich bestätigten Ermessen bei der Rücknahme rechtswidriger Einbürgerungen keinen Gebrauch macht? bearbeitet 11. Juni 2008 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 12. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 12. Juni 2008 Mit Mehrstaatlichkeit kenne ich mich recht gut aus - hat was mit meiner Verwandtschaft zu tun und mit der Tatsache, dass sich die Problematik bei mir demnächst wohl auch ergibt. Es gibt mehrere Fallgruppen: Jemand hat von Geburt an mehrere Staatsbürgerschaften: Man darf alle behalten, eine Option auf eine bestimmte StA darf nicht verlangt werden. Beispiel eines Freundes: Deutscher Vater, schweizerische Mutter, in den USA geboren: Also: Deutscher, Schweizer und Amerikaner. Oder - typischer Fall eines Russlanddeutschen: Durch die Anerkennung Deutscher ab Geburt, russischer Bürger ebenfalls. Dieses Recht wird von niemandem bestritten, auch DE hat niemals versucht, diese Regelungen zu verändern. Von den ca. 2 Mio Mehrstaatlern in DE dürfte diese Fallkonstruktion ca. 90% betreffen (das wäre es auch bei mir). Nächste Möglichkeit: Ein EU-Bürger beantragt die Einbürgerung in ein anderes EU-Land: Man darf die ursprüngliche StA behalten - innerhalb der EU, Norwegen, Schweiz und Island wird auf eine Aufgabe der bisherigen StA verzichtet. Auch das wurde von DE niemals bestritten, sondern ohne Debatte ins Deutsche Recht (StAngG §12a) umgesetzt. Dieser Punkt trifft die etwas gehäufter in DE auftretenden Griechen, Österreicher und Slowenen, die sich jetzt einbürgern lassen wollen. Nächste Möglichkeit: Ein Staat entlässt nicht: Eine Einbürgerung kann dennoch stattfinden; ist die ursprüngliche StA in der abschließenden Liste des StAngG drin, wird auch nicht verlangt, "etwas zur Entlassung zu unternehmen". Dies betrifft generell den Iran, Tunesien, Libyen sowie die Türkei für alle Männer im wehrpflichtigen Alter, die den Wehrdienst in der Türkei nicht geleistet haben. Da gibts noch weitere Länder, die spielen aber keine Rolle hier. Griechenland - welches ebenfalls wehrpflichtige Männer nicht entlässt, spielt als EU-Land auch keine Rolle mehr. Auch hier ist die Mehrstaatlichkeit mehr oder weniger akzeptiert (auch wenn sicherlich von einzelnen Leuten kritisiert). Weiterer Fall: Jemand kommt zu einer Ehrenstaatsbürgerschaft. Nachdem diese ihm verliehen wird und er sie nicht beantragt, kann er die deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Auch das ist nicht umstritten. Dann der Rest: Die sogenannte Optionslösung: Ein nicht volljähriges Kind kann durch einen Familienantrag der Eltern in DE eingebürgert werden - weiterhin erhält jedes Kind eines Ausländers, der mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung in DE lebt, prüfungslos auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit ohne Entlassung aus der bisherigen. Mit spätestens 23 Jahren muss eine Entscheidung getroffen werden. Was ich bisher gehört habe, ist dieses Gesetz schlecht umgesetzt. Wenn sich die Person für die andere StA entscheidet, müsste eigentlich die deutsche StA entzogen werden. Dies ist für Personen, welche in DE leben, anscheinend grundgesetzlich nicht möglich. Weiterhin ist nicht geklärt, ob nach einem Entzug automatisch eine Daueraufenthaltsgenehmigung erteilt wird oder ob eine aufenthaltsbeendende Maßnahme notwendig ist. So wie es aussieht, wird das Gesetz nicht vollzogen und die Option nur als Empfehlung ausgesprochen. Dann gibt es noch Sonderfälle: Von einem Israeli wird man nicht verlangen, dass er sich in Israel ausbürgern lässt, weil er dann dort das Wohnrecht verliert. Von den meisten Arabern und manchen Afrikanern wird man auch die Ausbürgerung nicht verlangen, weil mit dem Verlust der StA auch das Erbrecht verloren geht. Das war aber auch immer schon so, das haben nicht die "Linken", sondern eine Kiesinger-Regierung entwickelt. Man sollte auch noch wissen, dass Deutschland vor einigen Jahren still, heimlich und leise das eurpäische Abkommen zur Vermeidung von Mehrfachstaatsangehörigkeit gekündigt hat - nämlich im Jahr 2002 - mit der Begründung, mutiple StA stellten kein Rechtsproblem in DE dar. Hier wird ganz eindeutig eine völlig unbedeutende Anzahl an Mehrfachstaatlern zu einer politischen Diskussion hochgehetzt, während die Verwaltungspraxis mit mehrfacher StA offensichtlich kein Problem hat. Auch doppelte StA von Deutschen mit China, UdSSR-Nachfolgestaaten, Serbien oder Israel scheinen kein Problem darzustellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 12. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 12. Juni 2008 aber da es sich hier um einen Promi handelt, wird das ganze wieder groß aufgeblasen ... Nein. Polen weiß ganz genau, dass es bisher die EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat, die mehrfache Staatsbürgerschaften innerhalb der EU zulässt. Deswegen würde Podolski auch nicht ausgebürgert. Wenn nun irgendwelche durchgeknallten Spinner meinen, sie müssten hier Forderungen stellen, dann wird Polen irgendwann gezwungen sein, noch schneller die Richtlinien umzusetzen. Und dann ist es ganz aus, auf diesem Weg deutschenfresserische Tendenzen auszuleben und verbal zu sezernieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramhol Geschrieben 13. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2008 Antwort: mindestens so dumm wie die Leute, die sie gewählt haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
soames Geschrieben 13. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2008 Man sollte auch noch wissen, dass Deutschland vor einigen Jahren still, heimlich und leise das eurpäische Abkommen zur Vermeidung von Mehrfachstaatsangehörigkeit gekündigt hat - nämlich im Jahr 2002 - mit der Begründung, mutiple StA stellten kein Rechtsproblem in DE dar. Wen sollte das auch wundern? Wenn man sich ansieht, wer Deutschland damals regieren durfte (und wer damit das Abkommen gekündigt hat) und wenn man sich weiter ansieht, wen die übergroße Mehrheit der Ausländer nach ihrer Einbürgerung wählt, dann gibt es keine Überraschung mehr. Abgesehen davon ist Mehrstaatlichkeit weniger ein Verwaltungsproblem als vielmehr eine Frage des Grundsatzes und der Antwort auf die Frage, was eine Staatsangehörigkeit eigentlich ist und was sie bedeutet. Daß auch hier die Linke natürlich ihre ganz eigenen Antworten mitbringt, ist ja bekannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 (bearbeitet) Wen sollte das auch wundern? Wenn man sich ansieht, wer Deutschland damals regieren durfte (und wer damit das Abkommen gekündigt hat) Der Vorschlag, das Abkommen zu kündigen, kam aus der CDU-Fraktion des Bundesrates. Mich würde es auch nicht wundern (böse Unterstellung), wenn damals bereits Roland Koch daran beteiligt war - wie an dem aktuellen Vorschlag, die Jugendgerichtsbarkeit unddie Jugendstrafabteilungen der Polizei personell abzubauen (wie in Hessen umgesetzt) mit der Begründung, Jugendkriminalität spiele in der BRD, aber speziell in Hessen, keine so wichtige Rolle mehr. Im Wahlkampf kann man andere Dinge vertreten, als in der täglichen Verwaltungspraxis. und wenn man sich weiter ansieht, wen die übergroße Mehrheit der Ausländer nach ihrer Einbürgerung wählt, dann gibt es keine Überraschung mehr. Die übergroße Mehrheit der in Bayern und in Baden-Württemberg eingebürgerten Ausländer wählt CSU bzw. CDU, die übergroße Mehrheit der Doppelstaater - das sind die Russlanddeutschen - wählen entweder überhaupt nicht oder ebenfalls CDU oder CSU. Insofern überrascht mich auch der Wunsch der CDU, dies nicht mehr als Problem zu sehen, nicht wirklich. Da hast Du recht. ...als vielmehr eine Frage des Grundsatzes und der Antwort auf die Frage, was eine Staatsangehörigkeit eigentlich ist und was sie bedeutet. Westeuropa (ausgenommen DE, DK und NO), die USA, Kanada, Russland, China (die meisten Länder davon sind eher konservativ regiert) sehen die Staatsangehörigkeit als ein Rechtskonstrukt an, welches das Verhältnis der eigenen Bürger, die im eigenen Land leben, eben zu ihrem Land regulieren. Alles andere ist ihnen egal - zu recht, weil eine fremde Staatsbürgerschaft nicht in das Innenverhältnis eines anderen Landes, in dem man lebt und dessen StA man auch hat, hineinreicht. Deutschland, Dänemark, Norwegen und Japan erwarten von ihren Bürgern eine weitgehend ausschließliche Ausrichtung auf das eigene Land und empfinden eine zweite Staatsbürgerschaft als eventuell bedrohlich bzw. die Integration hemmend. Das sind unterschiedliche Sichtweisen, über deren tatsächliche Problematik man nicht viel sagen kann - es gibt mehr integrationshemmende Faktoren als das Ablegen (oder Behalten) einer zweiten Staatsbürgerschaft, und da müsste man in jedem Land ganz genau hinschauen. Darum ging es mir aber überhaupt nicht, sondern eben darum, dass mit einer absoluten Selbstverständlichkeit mehr als 90% der Mehrstaatlichkeit hingenommen und nicht mal thematisiert wird und ein geringer Anteil in die politische Diskussion geschoben wird. Das ist unredlich. Dass auch Du nur diesen einen Punkt meines Postings in eine politische Verortung trägst (links-rechts) sehe ich ebenfalls übrigens als Unredlichkeit an. Letztlich wäre es wahrscheinlich bei der derzeitigen Rechtslage in der Türkei unangemessen, eine Aufgabe der türkischen StA bei Einbürgerung zu verlangen, wenn jemand geltend macht, durch die derzeitige Rechtspraxis z.B. Erbansprüche gegen die eigenen Eltern zu verlieren (was tatsächlich teilweise der Fall ist). Auch diese Rechtskonstruktion ist verwaltungsrechtlich absolut unstrittig (wenn auch teilweise in der Beweisführung problematisch). Übrigens sehe ich mich - obwohl Befürworter der mehrfachen Staatsbürgerschaft - eher als "christlich-liberal" als als "links" und halte die Forderung nach der Aufgabe einer StA für einen erheblich zu weit gehenden, unnötigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des einzelnen Menschen. Aber nicht aus linker, sondern aus liberaler Sicht. bearbeitet 14. Juni 2008 von Lothar1962 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 Mehrfache Staatsangehörigkeiten sind grundsätzlich ein Übel. Es gibt allerdings mannigfaltige Konstellationen, in denen das strikte Beharren auf dem Grundsatz des Vermeidens von doppelten Staatsangehörigkeiten zu untragbaren Härten führt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
namid Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 Mehrfache Staatsangehörigkeiten sind grundsätzlich ein Übel. das sagst du öfter. ich habe aber bis jetzt noch nicht wirklich verstanden, warum du das findest? nicht, dass ich besonders viel ahnung davon hätte. aber mir persönlich erschließt sich nicht so einfach, was an doppelten staatsangehörigkeiten schlecht sein soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 (bearbeitet) Doppelstaatler (Franzosen wegen der französischen Mutter, deutsch wegen des deutschen Vaters) wurden zweimal zum Wehrdienst einberufen (jedenfalls in meiner Jugend) Was wäre im Kriegsfall gewesen? bearbeitet 14. Juni 2008 von Elima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 Mehrfache Staatsangehörigkeiten sind grundsätzlich ein Übel. das sagst du öfter. ich habe aber bis jetzt noch nicht wirklich verstanden, warum du das findest? nicht, dass ich besonders viel ahnung davon hätte. aber mir persönlich erschließt sich nicht so einfach, was an doppelten staatsangehörigkeiten schlecht sein soll. Man kann schlecht zwei Herren dienen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
namid Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 Mehrfache Staatsangehörigkeiten sind grundsätzlich ein Übel. das sagst du öfter. ich habe aber bis jetzt noch nicht wirklich verstanden, warum du das findest? nicht, dass ich besonders viel ahnung davon hätte. aber mir persönlich erschließt sich nicht so einfach, was an doppelten staatsangehörigkeiten schlecht sein soll. Man kann schlecht zwei Herren dienen. aha. inwiefern genau muss ich einem staat dienen? nehmen wir mal an, ich suche und finde nach dem studium einen job in holland und entscheide mich, hier zu bleiben. ich kann mir gut vorstellen, dass ich mich recht schnell auch als niederländer fühlen würde und zB auch gerne wählen können würde um über die politik des landes in dem ich lebe mitbestimmen zu können. ich würde mich aber noch deutsch genug fühlen um meinen deutschen pass behalten zu wollen. welche probleme könnten deiner meinung nach enstehen, wenn ich einen niederländischen und einen deutschen pass hätte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 Doppelstaatler (Franzosen wegen der französischen Mutter, deutsch wegen des deutschen Vaters) wurden zweimal zum Wehrdienst einberufen (jedenfalls in meiner mJugend) Das Problem ist durch internationale Verträge gelöst. Der Wehrdienst, der in einem Land abgeleistet wird, wird im anderen Land vollständig anerkannt. Bei einem Aufenthalt in einem Land ohne Wehrdienst (z.B. UK, USA, Kanada) gibt es Freistellungen vom anderen Land mindestens so lange, so lange man nicht dort lebt (und darüber hinaus für jeden kurzfristigen Aufenthalt - da halten sich selbst so schräge Staaten wie Iran, Eritrea oder die Palästinensische Behörde dran). Der Kriegsfall ist nicht geregelt, das stimmt. Allerdings ist die Zugehörigkeit zum Militär auch in vielen Ländern nicht von Staatsbürgerschaften abhängig - man kann in einige Armeen auch als Ausländer gehen. Deutsch-amerikanische Doppelstaatler waren bei der amerikanischen Besetzung Bayreuths 1945 als Leiter der US-Kommandantur eingesetzt. Ein Krieg ist ein Problem an sich - da spielen Staatsbürgerschaften keine große Rolle mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 aha. inwiefern genau muss ich einem staat dienen?nehmen wir mal an, ich suche und finde nach dem studium einen job in holland und entscheide mich, hier zu bleiben. ich kann mir gut vorstellen, dass ich mich recht schnell auch als niederländer fühlen würde und zB auch gerne wählen können würde um über die politik des landes in dem ich lebe mitbestimmen zu können. ich würde mich aber noch deutsch genug fühlen um meinen deutschen pass behalten zu wollen. welche probleme könnten deiner meinung nach enstehen, wenn ich einen niederländischen und einen deutschen pass hätte? Ich gehe davon aus, dass du weiblich bist, so ist dir z. B. ein Dienst schon entgangen, der aber auch nur schwer in zwei verschiedenen Nationen geleistet werden kann. Es ist richtig und auch angemessen, dass in der heutigen Beschreibung des Verhältnisses des Bürgers zum Staat der Aspekt des Dienens und des Untertan sein nur eine untergeordnete Rolle spielt, er ist dennoch der staatsbürgerschaftlichen Rechtsbeziehung immanent. Darüber hinaus sind die Privilegien und Belastungen, die mit der Staatsbürgerschaft einhergehen, auf eine exklusive Beziehung ausgerichtet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 Der Kriegsfall ist nicht geregelt, das stimmt. Allerdings ist die Zugehörigkeit zum Militär auch in vielen Ländern nicht von Staatsbürgerschaften abhängig - man kann in einige Armeen auch als Ausländer gehen. Deutsch-amerikanische Doppelstaatler waren bei der amerikanischen Besetzung Bayreuths 1945 als Leiter der US-Kommandantur eingesetzt. Ein Krieg ist ein Problem an sich - da spielen Staatsbürgerschaften keine große Rolle mehr. Damit spielst du ein Problem ein wenig herunter. Wenn man z. B. als Bürger des Vereinigten Königreiches die Waffen gegen das VK führt, macht man sich des High Treason* schuldig und kann mit imprisonement for life bestraft werden. Lord Haw-Haw hat dieses "untergeordnete Problem" mit dem Leben bezahlt. *Im Gesetzestext heißt das: "or if a Man do levy War against our Lord the King in his Realm" (Treason Act 1351 c.2). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
namid Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 naja, holland hat keine wehrpflicht mehr, und so lange überlebt die in deutschland sicher auch nicht mehr. und wenn, dann muss man sich da eben was einfallen lassen. genau wie in den anderen fällen. mir erschließt sich wirklich nicht, was sich für probleme ergeben könnten, die man nicht regeln kann. auch und vor allem zwischen eu-staaten. aber lothar hat ja auch geschrieben, dass man innerhalb der eu seinen pass gar nicht abgeben müsste? ich könnte also ohne probleme niederländer werden und deutscher bleiben (?). mal gucken, ob ich das irgendwann will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 Man kann schlecht zwei Herren dienen. Diese Aussage überrascht mich bei Dir. Ich "diene" meinem Staat nicht, ich habe durch meine Rechtsstellung als Deutscher Rechte und Pflichten. Eine weitere Staatsbürgerschaft tangiert diese Rechte und Pflichten nicht, das hat die Bundesregierung bereits 2002 festgestellt. Sollte Deutschland jetzt auf die Idee kommen, eine Ausreise von einer Visapflicht abhängig zu machen, wäre auch diese einschneidende Maßnahme durch eine andere Staatsbürgerschaft nicht tangiert, denn so lange ich als Bürger hier lebe, gelten ausschließlich die hiesigen Bedingungen. Ich kann auch keine konsularische Hilfe meines anderen Staates hier in Anspruch nehmen, ich habe ja hier alle Rechte. Ich sehe eigentlich keinen wirklichen, verwaltungstechnischen, rechtlichen Nachteil darin, dass man eine andere Staatsbürgerschaft hat. Solange man hier lebt, gilt man als im vollen Sinne Deutscher und die andere Staatsbürgerschaft ist wirkungslos. Wenn man im anderen Land lebt, ist das vice versa genau so. Dann hätte sogar Deutschland den Vorteil, keine konsularische Hilfe leisten zu müssen. Das kann natürlich zu Nachteilen führen, aber die sind individuell. Das muss den Staat nicht tangieren. Alles weitere geht schon arg weit in die Gesinnungsvorgabe hinein - und das geht den Staat nichts an. Heute gibt es zum Glück keine Staaten mehr, die von den Einzubürgernden verlangen, einen Nachweis zu erbringen, dass man mit dem bisherigen Staat komplett gebrochen hat. Die Schweiz hatte vor dem Krieg solche Vorschriften. Ich sehe Dein Argument eher als Ausdruck des Bedenkens an, ob jemand, der z.B. amerikanischer Bürger ist, ein weniger integrierter Deutscher würde gegenüber einem Amerikaner, der seine StA aufgibt und dann Deutscher wird. Dass das aber so ist, müsstest Du begründen, vor allem vor dem Hintergrund, dass die meisten Länder solche Vorschriften, wie Du sie für richtig hältst, nicht haben. Bezüglich Lord Haw-Haw (William Joyce): Das war im Zusammenhang mit WW-2 und 1946. Heute gibt es im UK keine Todesstrafe mehr, auch nicht auf Militärverbrechen und Landesverrat. Wenn ich das richtig sehe, sind die Abkommen zum Militärdienst von Mehrstaatlern auch erst in den 1960ern ratifiziert worden. Mein Arbeits- und Ausbildungskollege, ein Deutscher (da Beamter) und Grieche, hat seinen Wehrdienst ohne Probleme als ausgebildeter Ingenieur freiwillig in Griechenland abgeleistet (und bereut, weil er die griechische Mentalität nicht mehr verstanden hat). Deine Argumentation würde ich eher in der Hinsicht verstehen wollen, dass man es sich genau überlegen sollte, ob man eine bestimmte StA behalten, annehmen oder ablegen sollte. Das setze ich allerdings als selbstverständlich voraus. Außerdem: Die palästinensische Autonomiebehörde, Eritrea, Äthiopien (als Beispiele) fordern auch von ehemaligen Bürgern, die sich in ihrem Staatsgebiet aufhalten, im Verteidigungsfall den Wehrdienst bzw. Pflichtpolizeidienst. Manche Staatsbürgerschaften hat man besser nicht - aber dieses Problem ist für Menschen, die von dort kommen, nicht lösbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 aber lothar hat ja auch geschrieben, dass man innerhalb der eu seinen pass gar nicht abgeben müsste? Ja, §12 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz. Gilt auch umgekehrt. Ein Deutscher, der sich in einem anderen EU-Land einbürgern lassen will, verliert seine deutsche StA nicht und benötigt auch keine Beibehaltungsgenehmigung, wenn er sie behalten möchte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 Ich "diene" meinem Staat nicht, ich habe durch meine Rechtsstellung als Deutscher Rechte und Pflichten. Eine weitere Staatsbürgerschaft tangiert diese Rechte und Pflichten nicht, das hat die Bundesregierung bereits 2002 festgestellt. Eben diese Pflichten werden durch weitere Staatsangehörigkeiten berührt, da die staatsbürgerschaftlichen Pflichten darauf zugeschnitten sind, dass nur eine Staatsbürgerschaft besteht. Die "Feststellung" der Bundesregierung, die ich gerne mal im Original nachläse (insofern wäre ich dir für eine Quelle dankber), ist insofern irrig. Dass man die negativen Folgen einer Kollision von Pflichten aus verschiedenen staatsbürgerschaftlichen Verhältnissen durch völkerrechtliche Vereinbarungen mildern kann, will ich nicht in Abrede stellen. Das Grundübel bleibt dennoch. Bezüglich Lord Haw-Haw (William Joyce): Das war im Zusammenhang mit WW-2 und 1946. Heute gibt es im UK keine Todesstrafe mehr, auch nicht auf Militärverbrechen und Landesverrat. Ja, jetzt gibt es "life" auf High Treason. Wenn damit das Problem für dich gelöst ist ... Britischen Staatsbürgern, die auf Seiten der Taliban in Afghanistan kämpfen, droht übrigens auch heute eine Bestrafung wg. High Treasons. Das Problem ist also aktueller als man denken mag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
namid Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 (bearbeitet) Ich "diene" meinem Staat nicht, ich habe durch meine Rechtsstellung als Deutscher Rechte und Pflichten. Eben diese Pflichten werden durch weitere Staatsangehörigkeiten berührt, da die staatsbürgerschaftlichen Pflichten darauf zugeschnitten sind, dass nur eine Staatsbürgerschaft besteht. [...] Dass man die negativen Folgen einer Kollision von Pflichten aus verschiedenen staatsbürgerschaftlichen Verhältnissen durch völkerrechtliche Vereinbarungen mildern kann, will ich nicht in Abrede stellen. Das Grundübel bleibt dennoch. Kannst du denn mal ein konkretes, verständliches Beispiel schildern, das zum Beispiel mir oder einem Staat Probleme bringen könnte, wenn ich neben dem deutschen noch einen niederländischen Pass beantrage? (Ich habe nicht vor, für die Taliban zu kämpfen und tue das auch momentan nicht.) edit: Und du kannst entweder davon ausgehen, dass ich weiblich bin und die Wehrpflicht in Deutschland weiterhin nur für Männer gilt, oder davon, dass ich die Wehrpflicht in Deutschland bereits abgeleistet habe bzw. ausgemustert wurde oder davon, dass die Wehrpflicht zum Zeitpunkt meiner Einbürgerung bereits abgeschafft ist. bearbeitet 14. Juni 2008 von namid Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 Es ist kein typisches Problem und auch kein gewichtiges, deutet aber in die richtige Richtung: als Niederländerin und Deutsche hättest du ein doppeltes Wahlrecht. Da sich die demokratische Legitimation des legislativen Organs, Rats, der EG aus den Parlamentswahlen der Mitgliedstaaten speist, hättest du als Doppelstaatlerin auf europäischer Ebene ein unangemessen hohes, nämlich doppeltes Stimmgewicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
namid Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 hm... sehe ich aber nicht wirklich als Problem bzw. ist es mE ein zu vernachlässigendes. Deswegen würde ich nicht gegen Doppelstaatsbürgerschaften sein. Was wäre dann ein Beispiel für Probleme, wenn ich die norwegische Staatsbürgerschaft haben wollte? Bürger kleinerer Staaten haben doch auch mehr Gewicht? Siehst du da auch Probleme? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
namid Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 Was ich eigentlich einfach nur sagen will: Es können sicherlich Probleme auf Grund von doppelten Staatsangehörigkeiten entstehen. Aber mE nach kann man die alle entweder im Vorfeld oder beim Auftreten lösen. Und ich sehe keinen grundsätzlichen Fakten, die gegen mehrfache Staatsangehörigkeiten sprechen. Warum soll man jemandem, der sich sowohl als Deutscher als auch als Amerikaner fühlt, zwei Pässe verweigern? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 Was ich eigentlich einfach nur sagen will:Es können sicherlich Probleme auf Grund von doppelten Staatsangehörigkeiten entstehen. Aber mE nach kann man die alle entweder im Vorfeld oder beim Auftreten lösen. Ja, sicher. Man kann fast jedes Problem nur lösen. Meistens ist es aber besser, Probleme zu vermeiden, anstatt sie zu lösen. Wir leben momentan in der glücklichen Situation, dass der Großteil der Pflichten, die uns der Staat auferlegt, rein finanzieller Natur sind, sodass ein Anknüpfen an das Merkmal der Staatsangehörigkeit nicht notwendig ist. Das kann sich aber auch ändern und dann schafft die doppelte Staatsangehörigkeit Probleme. Ich sehe jedenfalls keinen Grund, jemandem ohne Not eine zweite Staatsbürgerschaft zu verleihen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
namid Geschrieben 14. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2008 Was ich eigentlich einfach nur sagen will:Es können sicherlich Probleme auf Grund von doppelten Staatsangehörigkeiten entstehen. Aber mE nach kann man die alle entweder im Vorfeld oder beim Auftreten lösen. Ja, sicher. Man kann fast jedes Problem nur lösen. Meistens ist es aber besser, Probleme zu vermeiden, anstatt sie zu lösen. Genau. Und ich finde, es ist ein größeres Problem, wenn Deutsch-Amerikaner sich quasi gegen ihren Willen für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen, als wenn ein Deutsch-Niederländer in Europa ein höheres Stimmgewicht als ein "Einstaatler" hat. Deswegen sollte man mE nach versuchen zu vermeiden, dass sich ein Deutsch-Amerikaner überhaupt entscheiden muss. Die daraus eventuell enstehenden kleineren Probleme, oder die Verhaltensweisen im Falle eines deutsch-amerikanischen Krieges, kann man dann lösen. Deiner Meinung nach verhält es sich genau umgekehrt. Das größere Problem sind demnach die durch Doppelstaatlichkeiten entstehenden Unsicherheiten. Wenn du nun aber selbst sagst, dass man wohl die meisten dieser Unsicherheiten regeln kann, verstehe ich diese Meinung nicht. Der Deutsch-Amerikaner wird ohne Not gezwungen, sich zu entscheiden. Würden sich die Politiker zusammensetzen und nicht rumzicken, müsste das nicht so sein. Der Mann hätte zwei Pässe und es würde niemanden außer ihn weiter interessieren. Manche Gesetze und Regelungen müssten vielleicht geändert werden, manche Formulare würden etwas länger werden und manche Angelegenheiten würden etwas mehr Arbeit in Anspruch nehmen. Aber das ist doch kein Grund, zwei Pässe grundsätzlich als Problem zu sehen? Der Staat ist für die Menschen da, ... Es soll sich ja nicht jeder Deutsche morgen in seinem Lieblingsurlaubsland einbürgen lassen müssen. Aber wenn jemand eine zweite Staatsangehörigkeit haben möchte, wird das schon seine Gründe haben und er wird sich das in der Regel lange überlegt haben. Das ist für mich "Not" genug, ihm da nicht im Wege zu stehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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