Petrus Geschrieben 23. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 (bearbeitet) hallo Forum, nachdem ich mich nun einigermaßen wieder beruhigt habe, zu diesem Thema (danke Euch allen, insbesondere Dir, mecky: jetzt, mit Abstand, meine ich wirklich, daß ich da einen schlechten Beitrag abgeliefert habe - Du hast das gleich gemerkt, ich erst später - das tut mir leid, und für meine unangemessene Reaktion bitte ich Dich um Entschuldigung), habe ich da noch einige Fragen, an das Forum, und vor allem (aber nicht nur) an unsere KirchenrechtlerInnen. meine These: Dieses Dekret der Glaubenskongregation http://www.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=208819 widerspricht dem geltenden Kirchenrecht. [/size] warum? Die Glaubenskongregation kann das Kirchenrecht (CIC 1983) aus eigener Machtvollkommenheit nicht ändern. Das kann nur der Papst. das ist bisher seit 1983 einmal geschehen: In der - allseits bekannten - Ergänzung wurde dekretiert, daß nicht nur die Ablehnung der Dogmen, sondern auch andere Ablehnungen unter Strafe gestellt werden können. (die Glaubenskongregation hat das damals dann auch noch später ausgedeutet: als Beispiele, nicht abschließend gemeint, hat sie dann noch gennant, die Befürwortung der Priesterweihe von Frauen, das Anzweifeln der Rechtmäßigkeit von Heiligsprechen, das Befürworten der Gültigkeit der Anglikanischen Weihen). Darauf kommt es aber hier nicht an. Gemäß geltendem Kirchenrecht (CIC 1983) kann bei einer ungültigen, unerlaubten oder simulierten Sakramentsspendung nie den Empfänger (oder "Empfänger") des Sakraments, oder der "Simulation"die Kirchenstrafe treffen, sondern immer nur den Spender. Frage: Habe ich das falsch verstanden? liebe Kirchenrechtlerinnen und Kirchenrechtler: jetzt wünsche ich mir mal ne Diskussion. (nö, Iudex, wenn Du gerade verhindert bist, finde ich das nicht schlimm. auch wenn Du hier immer sehr viel geholfen und Klarheit geschaffen hast. nachträglich dafür Dir, ("in bavarian language"): Gelt's Dir Gott. bearbeitet 23. Juni 2008 von Petrus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Touch-me-Flo Geschrieben 23. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 Das ist ein klein wenig anderst. Der Canon 1983 tritt dann in Kraft wenn ein Bischof einen Mann ohne Weiheentlassschreiben weiht. Eine Weihesimulation ist da etwas anderes. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 23. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 Gemäß geltendem Kirchenrecht (CIC 1983) kann bei einer ungültigen, unerlaubten oder simulierten Sakramentsspendung nie den Empfänger (oder "Empfänger") des Sakraments, oder der "Simulation"die Kirchenstrafe treffen, sondern immer nur den Spender. Wenn die römisch.- katholische Kirche festlegt, dass die Priesterweihe nur für Männer gilt, dann kommt kein Sakrament zustande- selbst wenn alle Bischöfe der Welt einer Frau die Hände zur Weihe auflegen wollten. Non possilble. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 23. Juni 2008 Autor Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 Das ist ein klein wenig anderst. Der Canon 1983 tritt dann in Kraft tschuldigung. wir reden hier nicht über den canon 1983, sondern über den CIC 1983. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Touch-me-Flo Geschrieben 23. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 Das ist ein klein wenig anderst. Der Canon 1983 tritt dann in Kraft tschuldigung. wir reden hier nicht über den canon 1983, sondern über den CIC 1983. Den meine ich auch CIC heißt Codex Iuris Cononicis, deshalb heißt ein Paragraph des CICs Canon. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 23. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 (bearbeitet) Nur: es gibt keinen can. 1983, can. 1752 ist der letzte: "... prae oculis ... salute animarum, quae in Ecclesia suprema semper lex esse debet." bearbeitet 23. Juni 2008 von gouvernante Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Touch-me-Flo Geschrieben 23. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 Nur: es gibt keinen can. 1983, can. 1752 ist der letzte: "... prae oculis ... salute animarum, quae in Ecclesia suprema semper lex esse debet." Oh dann hab ich die falsche Zahl abgetippt......also ich mein den Canon mit der Strafe für den Bischof wenn er ohne Weiheentlassschreiben weiht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 23. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 (bearbeitet) Simulation von Sakramenten ist eine Straftat nach can. 1379 CIC. edit: TMF meint wohl can. 1383: Can. 1383 — Einem Bischof, der gegen die Vorschrift von can. 1015 einen fremden Untergebenen ohne die rechtmäßigen Weiheentlaßschreiben geweiht hat, wird für ein Jahr verboten, eine Weihe zu spenden. Wer aber eine Weihe so empfangen hat, ist ohne weiteres von der empfangenen Weihe suspendiert. Dieser can. trifft aber nicht Petrus' Frage. bearbeitet 23. Juni 2008 von gouvernante Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Pelikan Geschrieben 23. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 Die Glaubenskongregation kann das Kirchenrecht (CIC 1983) aus eigener Machtvollkommenheit nicht ändern. Hat sie auch nicht, sondern sie hat gemäß can. 30 ein allgemeines Dekret mit Gesetzeskraft erlassen, wozu der Papst sie ermächtigt hat. Gemäß geltendem Kirchenrecht (CIC 1983) kann bei einer ungültigen, unerlaubten oder simulierten Sakramentsspendung nie den Empfänger (oder "Empfänger") des Sakraments, oder der "Simulation"die Kirchenstrafe treffen, sondern immer nur den Spender. Nein, auch vor dem Dekret bedrohte das Gesetz solche Delinquenten bereits mit Kirchenstrafen, z.B. unter can. 1364 wg. Schisma, und natürlich auch unter der von dir erwähnten Ergänzung zu can. 1371 wg. Leugnung einer definitiven Glaubenswahrheit. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 23. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 (bearbeitet) Klaus Lüdicke hat einiges Erhellende zu Petrus' Frage geschrieben: Erstpublikation hier, Volltext hier. bearbeitet 23. Juni 2008 von gouvernante Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 23. Juni 2008 Autor Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 Oh dann hab ich die falsche Zahl abgetippt...... Kirchenrecht, Touch-me-Flo, ist mehr, als Zahlen abzutippen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 23. Juni 2008 Autor Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 auch vor dem Dekret bedrohte das Gesetz solche Delinquenten bereits mit Kirchenstrafen, z.B. unter can. 1364 wg. Schisma, und natürlich auch unter der von dir erwähnten Ergänzung zu can. 1371 wg. Leugnung einer definitiven Glaubenswahrheit. schon - aber die Ergänzung zu CIC c.1371 fordert eine vorherige Abmahnung, vor der Verhängung der Strafe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 23. Juni 2008 Autor Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 CIC heißt Codex Iuris Cononicis, deshalb heißt ein Paragraph des CICs Canon. Du studierst nicht zufällig Theologie? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 23. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 Den meine ich auch CIC heißt Codex Iuris Cononicis, deshalb heißt ein Paragraph des CICs Canon. Echt? Hm. Da bin ich aber einer Falschmeldung aufgesessen. Ich dachte immer, das heisst so. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 23. Juni 2008 Autor Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 Klaus Lüdicke hat einiges Erhellende zu Petrus' Frage geschrieben:Erstpublikation hier, Volltext hier. danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petur Geschrieben 23. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 Gemäß geltendem Kirchenrecht (CIC 1983) kann bei einer ungültigen, unerlaubten oder simulierten Sakramentsspendung nie den Empfänger (oder "Empfänger") des Sakraments, oder der "Simulation"die Kirchenstrafe treffen, sondern immer nur den Spender. Wenn die römisch.- katholische Kirche festlegt, dass die Priesterweihe nur für Männer gilt, dann kommt kein Sakrament zustande- selbst wenn alle Bischöfe der Welt einer Frau die Hände zur Weihe auflegen wollten. Non possilble. Ja, die römisch-katholische Kirche legt das fest. Bedeutet das also, dass in der röm.-kath. Kirche kein Sakrament zustande kommt? Schade... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 23. Juni 2008 Autor Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 Gemäß geltendem Kirchenrecht (CIC 1983) kann bei einer ungültigen, unerlaubten oder simulierten Sakramentsspendung nie den Empfänger (oder "Empfänger") des Sakraments, oder der "Simulation"die Kirchenstrafe treffen, sondern immer nur den Spender. Wenn die römisch.- katholische Kirche festlegt, dass die Priesterweihe nur für Männer gilt, dann kommt kein Sakrament zustande- selbst wenn alle Bischöfe der Welt einer Frau die Hände zur Weihe auflegen wollten. Non possilble. Ja, die römisch-katholische Kirche legt das fest. Bedeutet das also, dass in der röm.-kath. Kirche kein Sakrament zustande kommt? Schade... nein, das bedeutet das nicht. Unser Mariamante ist im Glauben stark, und in Grammatik schwach. Das gleicht sich aus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 23. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 23. Juni 2008 Gemäß geltendem Kirchenrecht (CIC 1983) kann bei einer ungültigen, unerlaubten oder simulierten Sakramentsspendung nie den Empfänger (oder "Empfänger") des Sakraments, oder der "Simulation"die Kirchenstrafe treffen, sondern immer nur den Spender. Wenn die römisch.- katholische Kirche festlegt, dass die Priesterweihe nur für Männer gilt, dann kommt kein Sakrament zustande- selbst wenn alle Bischöfe der Welt einer Frau die Hände zur Weihe auflegen wollten. Non possilble. aha, da machst du dem allmächtigen gott vielleicht denn doch ein paar vorschriften zuviele. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felix1234 Geschrieben 24. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2008 Gemäß geltendem Kirchenrecht (CIC 1983) kann bei einer ungültigen, unerlaubten oder simulierten Sakramentsspendung nie den Empfänger (oder "Empfänger") des Sakraments, oder der "Simulation"die Kirchenstrafe treffen, sondern immer nur den Spender. Ich weiß nicht, ob das auch gilt, wenn Spender und Empfänger rechtsmißbräuchlich zusammenwirken. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 24. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2008 Gemäß geltendem Kirchenrecht (CIC 1983) kann bei einer ungültigen, unerlaubten oder simulierten Sakramentsspendung nie den Empfänger (oder "Empfänger") des Sakraments, oder der "Simulation"die Kirchenstrafe treffen, sondern immer nur den Spender. Wenn die römisch.- katholische Kirche festlegt, dass die Priesterweihe nur für Männer gilt, dann kommt kein Sakrament zustande- selbst wenn alle Bischöfe der Welt einer Frau die Hände zur Weihe auflegen wollten. Non possilble. aha, da machst du dem allmächtigen gott vielleicht denn doch ein paar vorschriften zuviele. Nö- ich möchte nur römisch-katholisch bleiben. Dass ich glaube, dass Gott seinen Willen durch die röm. kath. Kirche kund tut- das auch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 24. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2008 (bearbeitet) Gemäß geltendem Kirchenrecht (CIC 1983) kann bei einer ungültigen, unerlaubten oder simulierten Sakramentsspendung nie den Empfänger (oder "Empfänger") des Sakraments, oder der "Simulation"die Kirchenstrafe treffen, sondern immer nur den Spender. Wenn die römisch.- katholische Kirche festlegt, dass die Priesterweihe nur für Männer gilt, dann kommt kein Sakrament zustande- selbst wenn alle Bischöfe der Welt einer Frau die Hände zur Weihe auflegen wollten. Non possilble. Ja, die römisch-katholische Kirche legt das fest. Bedeutet das also, dass in der röm.-kath. Kirche kein Sakrament zustande kommt? Schade... nein, das bedeutet das nicht.Unser Mariamante ist im Glauben stark, und in Grammatik schwach. Das gleicht sich aus. Unser "Petrus" ist im Stänkern stark aber im röm. kath. Glauben schwach? Das gleicht sich leider nicht aus. Auch wenn einige durch alle möglichen Hintertürchen versuchen wollen, eine "Frauenpriesterweihe" in die röm.kath. Kirche einzuführen - ist halt nicht möglich. bearbeitet 24. Juni 2008 von Mariamante Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 24. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2008 Wenn die römisch.- katholische Kirche festlegt, dass die Priesterweihe nur für Männer gilt, dann kommt kein Sakrament zustande- selbst wenn alle Bischöfe der Welt einer Frau die Hände zur Weihe auflegen wollten. Non possilble.Entschuldige aber "wenn alle Bischöfe der Welt" (also inklusive dem Bischof von Rom) etwas tun, dann gilt das auch. Oder glaubst du, dass die gesamte Kirche dann ins Schisma geht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 24. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2008 (bearbeitet) Wenn die römisch.- katholische Kirche festlegt, dass die Priesterweihe nur für Männer gilt, dann kommt kein Sakrament zustande- selbst wenn alle Bischöfe der Welt einer Frau die Hände zur Weihe auflegen wollten. Non possilble.Entschuldige aber "wenn alle Bischöfe der Welt" (also inklusive dem Bischof von Rom) etwas tun, dann gilt das auch. Oder glaubst du, dass die gesamte Kirche dann ins Schisma geht? Dann muss ich wohl genauer formulieren. Mit alle Bischöfe der Welt war der Papst nicht mitgemeint. Und mein zugegeben scharf formulierter Vergleich sollte nur aufzeigen, dass eine Weihe dort nicht zustande kommen kann, wo die röm.kath. Kirche selbst sie für unmöglich erklärt hat. bearbeitet 24. Juni 2008 von Mariamante Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 24. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2008 Dann muss ich wohl genauer formulieren. Mit alle Bischöfe der Welt war der Papst nicht mitgemeint.Huch, ist der Papst für dich jetzt schon kein Bischof mehr? Was ist er dann? Ein Überbischof? Megabischof? Gigabischof? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 24. Juni 2008 Melden Share Geschrieben 24. Juni 2008 (bearbeitet) Wenn die römisch.- katholische Kirche festlegt, dass die Priesterweihe nur für Männer gilt, dann kommt kein Sakrament zustande- selbst wenn alle Bischöfe der Welt einer Frau die Hände zur Weihe auflegen wollten. Non possilble.Entschuldige aber "wenn alle Bischöfe der Welt" (also inklusive dem Bischof von Rom) etwas tun, dann gilt das auch. Oder glaubst du, dass die gesamte Kirche dann ins Schisma geht? Dann muss ich wohl genauer formulieren. Mit alle Bischöfe der Welt war der Papst nicht mitgemeint. Welch ein Wahnwitz ....man stelle sich das vor............da glaubt man wirklich, dass ein Mann Gott vorschreiben kann, ob etwas ein Sakrament ist oder nicht.....was ist eigentlich Gotteslästerung wenn nicht das.....wieder ein Punkt zum Thema mangelnde Glaubwürdigkeit der Kirche. bearbeitet 24. Juni 2008 von wolfgang E. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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