Flo77 Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Hallo Zusammen, die Frage, was für eine Ehe ein Getaufter mit einer Ungetauften führt (sakramental, natur) haben wir ja schon mehrfach angerissen. Jetzt habe ich in einem Katechismus von 1928 die Aussage gefunden: "Ein Getaufter und ein Ungetaufter können keine gültige Ehe eingehen." Auf der Suche nach Belegstellen bin ich im CIC 1917 auf folgendes gestoßen: Can. 1070. § 1. Nullum est matrimonium contractum a persona non baptizata cum persona baptizata in Ecclesia catholica vel ad eandem ex haeresi aut schismate conversa. CIC1917 Einen Hinweis, ob dieses Hindernis dispensabel ist, habe ich noch nicht gefunden. Weiß jemand, wie die heutige Dispensierbarkeit begründet wird? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Hallo Zusammen, die Frage, was für eine Ehe ein Getaufter mit einer Ungetauften führt (sakramental, natur) haben wir ja schon mehrfach angerissen. Jetzt habe ich in einem Katechismus von 1928 die Aussage gefunden: "Ein Getaufter und ein Ungetaufter können keine gültige Ehe eingehen." Auf der Suche nach Belegstellen bin ich im CIC 1917 auf folgendes gestoßen: Can. 1070. § 1. Nullum est matrimonium contractum a persona non baptizata cum persona baptizata in Ecclesia catholica vel ad eandem ex haeresi aut schismate conversa. CIC1917 Einen Hinweis, ob dieses Hindernis dispensabel ist, habe ich noch nicht gefunden. Weiß jemand, wie die heutige Dispensierbarkeit begründet wird? Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, und das ist in meinen Augen wieder ein Beleg dafür, dass das Eherecht früher zwar strenger, aber zumindest logisch schlüssig war. Wenn man die Ehe als Sakrament sieht, geht das nun mal nicht mit jemandem, der nicht getauft ist. Da beisst die Maus kein Faden ab, bei den Orthodoxen ist das auch heute noch so. Diese Zwitterform der Ehe, dass sie Sakrament sein soll, aber gleichzeitig auch wieder nicht, und (mMn) alles nur wegen der Sexuallehre (Sex ausserhalb der Ehe ist das schlimmste was vorstellbar ist), ist einfach Unfug. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 (bearbeitet) Eine Frage die spätestens ab 1.Januar2009 wichtig werden könnte, weil ab diesem Datum eine Hochzeit ohne Standesamt in der BR Deutschland möglich ist! http://www.welt.de/vermischtes/article2172...t_moeglich.html bearbeitet 3. Juli 2008 von Katharer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramhol Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Eine Frage die spätestens ab 1.Januar2009 wichtig werden könnte, weil ab diesem Datum eine Hochzeit ohne Standesamt in der BR Deutschland möglich ist!http://www.welt.de/vermischtes/article2172...t_moeglich.html Warum soll diese Frage erst dann wichtig werden??? Oder sollte das nur ein schlauer Einschub sein, um auf den Artikel aufmerksam zu machen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 (bearbeitet) Eine Frage die spätestens ab 1.Januar2009 wichtig werden könnte, weil ab diesem Datum eine Hochzeit ohne Standesamt in der BR Deutschland möglich ist! http://www.welt.de/vermischtes/article2172...t_moeglich.html Warum soll diese Frage erst dann wichtig werden??? Oder sollte das nur ein schlauer Einschub sein, um auf den Artikel aufmerksam zu machen? Nöh, so schlau bin ich nicht und außerdem tangiert mich diese Frage momentan auch nicht besonders. Aber wenn mann/frau dann nur kirchlich heiraten wird die Frage ob getauft oder nicht getauft schon wichtig. Oder nicht? Ich finde die Änderung des Personenstandrechts schon sehr bemerkenswert. Welche Nachteile eine nur kirchliche Eheschließung haben können ist in besagtem Artikel zu lesen. Zitat: "Nach Angaben des Regensburger Familienrechts-Professors Dieter Schwab gibt es für Paare, die sich nur kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lassen, zum Beispiel keinen Unterhalt, kein Erbrecht, keinen Steuerfreibetrag, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe und auch kein Zugewinnausgleich." bearbeitet 3. Juli 2008 von Katharer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Warum soll diese Frage erst dann wichtig werden? Warum ist die Frage überhaupt wichtig? Den Ungetauften geht's quer am Allerwertesten vorbei, ob nach Meinung der Kirchenfürsten ihre Ehen gültig sind oder nicht, sonst würden sie sich ja taufen lassen. Und den Getauften sind die Feinheiten des Kirchenrechts wohl auch hupe, sonst würden sie kaum jemand Ungetauftes heiraten wollen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Assarhaddon Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, und das ist in meinen Augen wieder ein Beleg dafür, dass das Eherecht früher zwar strenger, aber zumindest logisch schlüssig war. Wenn man die Ehe als Sakrament sieht, geht das nun mal nicht mit jemandem, der nicht getauft ist. Da beisst die Maus kein Faden ab, bei den Orthodoxen ist das auch heute noch so. Ich finde das nicht logisch. Schließlich gibt es ja auch die Ehe zwischen zwei Ungetauften, die auch kein Sakrament ist, und das hat auch 1929 keiner bezweifelt. Eine Ehe muss also nicht zwangsläufig sakramental sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Assarhaddon Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Aber wenn mann/frau dann nur kirchlich heitaten wird die Frage ob getauft oder nicht getauft schon wichtig. Oder nicht? Auch nicht wichtiger als jetzt. Ich verstehe den Zusammenhang auch nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, und das ist in meinen Augen wieder ein Beleg dafür, dass das Eherecht früher zwar strenger, aber zumindest logisch schlüssig war. Wenn man die Ehe als Sakrament sieht, geht das nun mal nicht mit jemandem, der nicht getauft ist. Da beisst die Maus kein Faden ab, bei den Orthodoxen ist das auch heute noch so. Ich finde das nicht logisch. Schließlich gibt es ja auch die Ehe zwischen zwei Ungetauften, die auch kein Sakrament ist, und das hat auch 1929 keiner bezweifelt. Eine Ehe muss also nicht zwangsläufig sakramental sein. Das Problem ist, dass man sich aus irgendwelchen Gründen scheut, zu sagen, dass ein Ehesakrament und einer zivilrechtlichen Versorgungsgemeinschaft zwei Paar Stiefel sind. Das Sakrament gibt es logischerweise nur zwischen Getauften, man will aber auf der anderen Seite, dass auch eine zivilrechtliche Versorgungsgemeinschaft genau so angesehen wird, wie ein Ehesakrament, aber nur, wenn die beteiligten keine Katholiken sind, denn dann heisst es wieder (Formpflicht!), dass die zivilrechtliche Versorgungsgemeinschaft gar nichts ist. Das passt alles hinten und vorne nicht zusammen. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Hallo Zusammen, die Frage, was für eine Ehe ein Getaufter mit einer Ungetauften führt (sakramental, natur) haben wir ja schon mehrfach angerissen. Jetzt habe ich in einem Katechismus von 1928 die Aussage gefunden: "Ein Getaufter und ein Ungetaufter können keine gültige Ehe eingehen." Auf der Suche nach Belegstellen bin ich im CIC 1917 auf folgendes gestoßen: Can. 1070. § 1. Nullum est matrimonium contractum a persona non baptizata cum persona baptizata in Ecclesia catholica vel ad eandem ex haeresi aut schismate conversa. CIC1917 Einen Hinweis, ob dieses Hindernis dispensabel ist, habe ich noch nicht gefunden. Weiß jemand, wie die heutige Dispensierbarkeit begründet wird? Zunächst einmal gibt es Ehe auch ohne Taufe, gar keine Frage. Sie wird bei Getauften zur Würde eines Sakrametes erhoben steht im 1983er Codex, ist aber im Kern keine andere als die naturrechtliche Ehe zwischen zwei Ungetauften. Das Verbot der Ehe zwischen einem getauften und einem ungetauften ist rein kirchlichen Rechts und daher dispensabel. Die Begründung kann man aus dem Wesen der Dispens ableiten: Der zuständige Obere kann nie von göttlichem, wohl aber uU von kirchlichem Recht dispensieren. Ob zu Zeiten des CIC/1917 dispensiert wurde, weiss ich allerdings auswendig nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Das Problem ist, dass man sich aus irgendwelchen Gründen scheut, zu sagen, dass ein Ehesakrament und einer zivilrechtlichen Versorgungsgemeinschaft zwei Paar Stiefel sind.[...] Das passt alles hinten und vorne nicht zusammen. Aber sicher paßt das. Der ominöse Grund, weshalb man sich scheut, ist die Verbandelung von Staat und Kirche. Man will, daß Zivil- und Kirchenrecht da zusammenfallen, weil man sich bessere Marktanteile erhofft. Würde man zugeben, daß der Staat sowas wie Ehen ohne Beteiligung der Kirche stiften könnte, hätte man keinen Fuß mehr in der Tür. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 3. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 3. Juli 2008 Eine Frage die spätestens ab 1.Januar2009 wichtig werden könnte, weil ab diesem Datum eine Hochzeit ohne Standesamt in der BR Deutschland möglich ist! http://www.welt.de/vermischtes/article2172...t_moeglich.html Warum soll diese Frage erst dann wichtig werden??? Oder sollte das nur ein schlauer Einschub sein, um auf den Artikel aufmerksam zu machen? Nöh, so schlau bin ich nicht und außerdem tangiert mich diese Frage momentan auch nicht besonders. Aber wenn mann/frau dann nur kirchlich heiraten wird die Frage ob getauft oder nicht getauft schon wichtig. Oder nicht? Ich finde die Änderung des Personenstandrechts schon sehr bemerkenswert. Welche Nachteile eine nur kirchliche Eheschließung haben können ist in besagtem Artikel zu lesen. Zitat: "Nach Angaben des Regensburger Familienrechts-Professors Dieter Schwab gibt es für Paare, die sich nur kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lassen, zum Beispiel keinen Unterhalt, kein Erbrecht, keinen Steuerfreibetrag, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe und auch kein Zugewinnausgleich." Wie sich an der großen Zahl von Leuten zeigt, die nichtehelich zusammenleben, können diese Nachteile nicht so schwerwiegend sein. Bei zwei Partnern mit niedrigem oder keinem Einkommen und geringem Vermögen ist das Nichtverheiratetsein sozialrechtlich günstiger. Und immer noch gibts Verwitwete, deren Versorgungsansprüche bei neuer Zivilehe wegfallen würden. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 4. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 4. Juli 2008 Das Problem ist, dass man sich aus irgendwelchen Gründen scheut, zu sagen, dass ein Ehesakrament und einer zivilrechtlichen Versorgungsgemeinschaft zwei Paar Stiefel sind.[...] Das passt alles hinten und vorne nicht zusammen. Aber sicher paßt das. Der ominöse Grund, weshalb man sich scheut, ist die Verbandelung von Staat und Kirche. Man will, daß Zivil- und Kirchenrecht da zusammenfallen, weil man sich bessere Marktanteile erhofft. Würde man zugeben, daß der Staat sowas wie Ehen ohne Beteiligung der Kirche stiften könnte, hätte man keinen Fuß mehr in der Tür. Die Kirche hätte einen wunderbaren Fuss in der Tür, wenn sie nun feststellen würde, dass Katholiken auch ohne Staat verheiratet sein können. Sie tut dies aber aus guten Gründen nicht, weil eine rein kirchliche Ehe eben ohne die nötige staatliche Sicherheit auskommen müsste und strukturell geeignet sein kann, einen Partner schwer zu benachteiligen. Ich glaube nicht, dass es hier um Marktanteile geht - im Gegenteil, kirchliche Hochzeit ohne staatliche Folgen könnte für machen recht attraktiv sein! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 4. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 4. Juli 2008 Die Kirche hätte einen wunderbaren Fuss in der Tür, wenn sie nun feststellen würde, dass Katholiken auch ohne Staat verheiratet sein können. Sie tut dies aber aus guten Gründen nicht, weil eine rein kirchliche Ehe eben ohne die nötige staatliche Sicherheit auskommen müsste und strukturell geeignet sein kann, einen Partner schwer zu benachteiligen. Ich glaube nicht, dass es hier um Marktanteile geht - im Gegenteil, kirchliche Hochzeit ohne staatliche Folgen könnte für machen recht attraktiv sein! Es ist ja aber jedem unbenommen, die staatliche Sicherheit in Anspruch zu nehmen oder auch nicht. Wie man sieht, gibt es durchaus eine Reihe Menschen, die lieber auf die staatlichen regelungen verzichtet. Warum man das den mündigen Christen nicht selbst überlässt, versteh ich nicht. Es soll sich jeder um sein Seelenheil kümmern, dabei traut man den Leuten nicht mal zu, dass sie fähig sind, sich um Zivilstandsregelungen zu kümmern. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 4. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 4. Juli 2008 Es ist ja aber jedem unbenommen, die staatliche Sicherheit in Anspruch zu nehmen oder auch nicht. Wie man sieht, gibt es durchaus eine Reihe Menschen, die lieber auf die staatlichen regelungen verzichtet. Warum man das den mündigen Christen nicht selbst überlässt, versteh ich nicht. Es soll sich jeder um sein Seelenheil kümmern, dabei traut man den Leuten nicht mal zu, dass sie fähig sind, sich um Zivilstandsregelungen zu kümmern. Werner Im Prinzip stimme ich Dir zu - aber es soll sich ja auch nicht jeder für sich alleine um sein Seelenheil kümmern, den Christen als Monade gibt es nicht, weil man in der Taufe Teil der Kirche wird und so füreinander Verantwortung trägt. Das ist aber eine andere Diskussion! Ich hielte ein unüberwindliches Ehehindernis fehlende Zivilehe auch für zu hoch gegriffen, ein dispensables Hindernis mag aber geegnet sein, die Partner über die Folgen einer rein kirchlichen Ehe hinreichend aufzuklären. Es ist sicher kein Plädoyer für den paternalistischen Staat wenn ich annehme, dass vielen Menschen die Regeln der Rentenversicherung und des Sorgerechtes nur unzulänglich bekannt sind. Wenn zwei Wissen, auf was sie sich einlassen, dann könne sie das tun, aber wenn die kirchliche Ehe zum Schutz vor vermögensrechtlichen Folgen zugunstendes Partners verwendet werden sollte, dann verlassen wir das kirchliche Bild der Ehe und begeben un s auf eine rein spritualistische Ebene, in der die innerweltliche Dimension der Ehe völlig ausgebelndet wird. Ausnahmen aber im Blick auf BAFÖG-Regelungen, Stipendienprogramme oder Rentenansprüche sollten möglich sein! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Platona Geschrieben 4. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 4. Juli 2008 (bearbeitet) Das Problem ist, dass man sich aus irgendwelchen Gründen scheut, zu sagen, dass ein Ehesakrament und einer zivilrechtlichen Versorgungsgemeinschaft zwei Paar Stiefel sind.[...] Das passt alles hinten und vorne nicht zusammen. Aber sicher paßt das. Der ominöse Grund, weshalb man sich scheut, ist die Verbandelung von Staat und Kirche. Man will, daß Zivil- und Kirchenrecht da zusammenfallen, weil man sich bessere Marktanteile erhofft. Würde man zugeben, daß der Staat sowas wie Ehen ohne Beteiligung der Kirche stiften könnte, hätte man keinen Fuß mehr in der Tür. Die Kirche hätte einen wunderbaren Fuss in der Tür, wenn sie nun feststellen würde, dass Katholiken auch ohne Staat verheiratet sein können. Sie tut dies aber aus guten Gründen nicht, weil eine rein kirchliche Ehe eben ohne die nötige staatliche Sicherheit auskommen müsste und strukturell geeignet sein kann, einen Partner schwer zu benachteiligen. Ich glaube nicht, dass es hier um Marktanteile geht - im Gegenteil, kirchliche Hochzeit ohne staatliche Folgen könnte für machen recht attraktiv sein! Wieso? Eine Partnerschaft, wo es Erbrecht, keine Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe, keinen Steuerfreibetrag gibt, ist weniger als eine von der Kirche verteufelte "wilde Ehe". Eine kirchliche Ehe ist so ziemlich gar nix. Ach ja: die Trauung ist schön stimmungsvoll bearbeitet 4. Juli 2008 von Platona Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 4. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 4. Juli 2008 Eine kirchliche Ehe ist so ziemlich gar nix. Irrtum sie ist etwas ganz wichtiges - ein Sakrament. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Platona Geschrieben 4. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 4. Juli 2008 Eine kirchliche Ehe ist so ziemlich gar nix. Irrtum sie ist etwas ganz wichtiges - ein Sakrament. Und? Was ist so wichtiges an einem Sakrament? Sterbe ich, wenn ich das nicht habe? Wenn eine Glaubensgemeinschaft beschließt, aus irgendeinem Umstand etwas heiliges zu basteln, ist das für mich so wichtig wie der in China umfallende Sack Reis. Unter Umständen geht es mir aber schlecht, wenn die oben aufgeführten Punkte nicht gewährleistet sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 4. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 4. Juli 2008 Warum man das den mündigen Christen nicht selbst überlässt, versteh ich nicht. Das geht ja gegen den Staat. Der Staat will eben keine mündigen Bürger. Der wählt am Ende gar, was er will. Soweit darf man es nicht kommen lassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
agnostiker Geschrieben 4. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 4. Juli 2008 (bearbeitet) Und? Was ist so wichtiges an einem Sakrament? Sterbe ich, wenn ich das nicht habe? Wenn eine Glaubensgemeinschaft beschließt, aus irgendeinem Umstand etwas heiliges zu basteln, ist das für mich so wichtig wie der in China umfallende Sack Reis. Solche drastischen Worte im F&A-Bereich? Aber die Frage ist Arena-würdig: Was macht überhaupt so ein Sakrament? Aber Wolfgang hat nur gesagt, dass ein Sakrament wichtig ist. Und wichtig ist rein subjektiv - nix, woran man über die Person hinaus etwas ableiten könnte, sofern er es nicht weiter ausführt. bearbeitet 4. Juli 2008 von agnostiker Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziskaner Geschrieben 4. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 4. Juli 2008 (bearbeitet) Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, und das ist in meinen Augen wieder ein Beleg dafür, dass das Eherecht früher zwar strenger, aber zumindest logisch schlüssig war. Wenn man die Ehe als Sakrament sieht, geht das nun mal nicht mit jemandem, der nicht getauft ist. Da beisst die Maus kein Faden ab, bei den Orthodoxen ist das auch heute noch so. Diese Zwitterform der Ehe, dass sie Sakrament sein soll, aber gleichzeitig auch wieder nicht, und (mMn) alles nur wegen der Sexuallehre (Sex ausserhalb der Ehe ist das schlimmste was vorstellbar ist), ist einfach Unfug. Werner Lieber Werner, nach wie vor ist es so, dass Du die katholische Ehelehre in ihrem entscheidenden Punkt nicht verstanden hast. Sie geht nämlich nicht, wie die anderen Sakramente, vom Heilshandeln Jesu aus, sondern hat ihre Wurzel in der Schöpfungstheologie. "Gott schuf also den Menschen als sein Abbild, als Abbild Gottes schuf er ihn, als Mann und Frau schuf er sie." "Und der Mensch sprach: "Das endlich ist Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch. Menschin soll sie heiße, denn vom Menschen ist sie genommen. Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau; und die beiden werden ein Fleisch." Auf dieses "ein Fleisch werden" nimmt Jesus in seiner Ehelehre wörtlich Bezug. Festzuhalten ist also: 1. Die Ehe beruht auf dem "ein Fleisch werden" der Partner. Es geht also nicht in erster Linie um einen Vertrag, sondern um ein existentielles lebensveränderndes Ereignis, das nicht zurückgenommen werden kann (analog etwa zur Geburt eines Kindes, die auch nicht rückgängig gemacht werden kann.) 2. Die Basis ist also die Naturehe, die nach biblischer Schöpfungstheologie zum Grundbestand des Menschlichen schlechthin gehört. Deshalb ist es völlig logisch, dass auch Nichtchristen eine vollwertige und gültige Ehe eingehen können. Das Sakrament kommt für die Christen als zusätzlich Segenshandlung dazu: weil Gott den ganzen Menschen erlöst, erlöst er auch die Ehebeziehung. Aber auch eine nichtchristliche Ehe ist eine Ehe, genau wie auch die Geburt eines nichtchristlichen Kindes eine Geburt ist. 3. Jesus hat die Ehe immer als etwas von vorneherin Gegebenes betrachtet. Nirgends findet sich ein Anzeichen dafür, dass er sich irgendwie in einem Fall für ihr Zustandekommen zuständig gefühlt hätte (anders etwa als beim Abendmahl, der Auswahl der Apostel, der Sündenvergebung, etc.) Es ist also völlig logisch, dass sich die Eheleute selber das Sakrament spenden, und der Priester es nur entgegennimmt. 4. Aus dem oben gesagten folgt, dass die Katechismusaussage "Nichtgetaufte können keine gültige Ehe eingehen", Quatsch ist, etwa vergleichbar mit der Aussage: "Nichtgetaufte können ihre Kinder nicht lieben." Die kirchliche Ehelehre in der heutigen Form ist in den wesentlichen Eckpfeilern in sich stimmig und im Evangelium begründet. bearbeitet 4. Juli 2008 von Franziskaner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UliWerner Geschrieben 4. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 4. Juli 2008 Eine Frage die spätestens ab 1.Januar2009 wichtig werden könnte, weil ab diesem Datum eine Hochzeit ohne Standesamt in der BR Deutschland möglich ist!http://www.welt.de/vermischtes/article2172...t_moeglich.html Ich habe nicht den Eindruck, dass das irgendetwas mit der Frage von Flo zu tun hat. Ihm ging es um die Begründung für kirchliche Dispense (was weiß ich wovon und wofür); bei der Änderung des Personenstandsgesetzes geht es dagegen um die Frage, ob die Kirchen Ehen schließen dürfen, ohne dass zuvor eine Zivilehe geschlossen wurde. Nach der Änderung des Personenstandsgesetzes ist eine kirchliche Eheschließung vor der standesamtlichen nicht mehr verboten, wie es früher war. Zur Frage der Gültigkeit einer kirchlichen Eheschließung wird dadurch überhaupt keine Aussage getroffen, für den ganzen Zirkus mit irgendwelchen Dispensen und sog. Mischehen usw. interessiert sich die Zivilehe sowieso nicht. Und in der Praxis dürfte es auch unerheblich sein; denn ich kann mir kaum ein Ehepaar vorstellen, dass unbedingt kirchlich, aber um Himmels Willen nicht vor dem Standesamt heiratet. Wenn kirchlich, dann auch standesamtlich, wenn nicht satndesamtlich, dann gar nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 4. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 4. Juli 2008 Und in der Praxis dürfte es auch unerheblich sein; denn ich kann mir kaum ein Ehepaar vorstellen, dass unbedingt kirchlich, aber um Himmels Willen nicht vor dem Standesamt heiratet. Wenn kirchlich, dann auch standesamtlich, wenn nicht satndesamtlich, dann gar nicht. Es gibt schon einen gewissen Bedarf. Bei Leuten, die Rentenansprüche verlieren würden oder sozialrechtliche Vorteile des Alleinerziehendenstatus. Die Strafvorschrift war einfach ein Anachronismus. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 4. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 4. Juli 2008 Und? Was ist so wichtiges an einem Sakrament? Sterbe ich, wenn ich das nicht habe? Wenn eine Glaubensgemeinschaft beschließt, aus irgendeinem Umstand etwas heiliges zu basteln, ist das für mich so wichtig wie der in China umfallende Sack Reis. Solche drastischen Worte im F&A-Bereich? Aber die Frage ist Arena-würdig: Was macht überhaupt so ein Sakrament? Aber Wolfgang hat nur gesagt, dass ein Sakrament wichtig ist. Und wichtig ist rein subjektiv - nix, woran man über die Person hinaus etwas ableiten könnte, sofern er es nicht weiter ausführt. Platona hat sehr apodiktisch erklärt Eine kirchliche Ehe ist so ziemlich gar nix. wohl wissend dass das für Katholiken so nicht stimmt, weil ein Sakrament für einen Katholiken sehr wohl etwas bedeutet. In diesem Fall die Zusage der Hilfe Gottes bei der Bewältigung eines gemeinsamen Lebensweges. Ich bin im Herbst 40 Jahre verheiratet, ich weiß ein wenig wovon ich rede, wenn ich sage dass dazu Gottes Hilfe sehr wichtig und nützlich ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UliWerner Geschrieben 4. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 4. Juli 2008 Und in der Praxis dürfte es auch unerheblich sein; denn ich kann mir kaum ein Ehepaar vorstellen, dass unbedingt kirchlich, aber um Himmels Willen nicht vor dem Standesamt heiratet. Wenn kirchlich, dann auch standesamtlich, wenn nicht satndesamtlich, dann gar nicht. Es gibt schon einen gewissen Bedarf. Bei Leuten, die Rentenansprüche verlieren würden oder sozialrechtliche Vorteile des Alleinerziehendenstatus. Die Strafvorschrift war einfach ein Anachronismus. Grüße, KAM Da hätte ich aber schon ein komisches Gefühl. Einerseits den Wert der Ehe im kirchlichen Sinne hochhalten, wie Wolfgang das durchaus überzeugend oben beschrieben hat, andererseits aber aus finanziellen Gründen so zu tun, als sei man doch nicht richtig beieinander. Der oder die "Alleinerziehende" kirchlich Getraute wäre doch wohl nicht ganz im Sinne der kirchlichen Zielvorstellung von der Ehe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Leute, die sich kirchlich trauen lassen, so doppelzüngig sein könnten. Du etwa? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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