MichiF89 Geschrieben 10. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2008 Hallo! Ich habe eine Frage zu einem bekannten Zitat Jesu. Es handelt sich dabei, um seine Äußerung "Richtet nicht, so werdet ihr nicht gerichtet werden". Ich habe dieses Zitat so verstanden, dass jeder einzelne Mensch sich nicht das Recht nehmen sollte über die Taten eines anderen Menschen zu richten, das heißt ihn nicht dafür zu bestrafen, denn letzlich sind alle Menschen fehlerhaft und es wäre Heuchelei jemanden für seine Fehler zu bestrafen, hat man doch selbst genügend Schattenseiten. Wenn man für diese nicht gerichtet werden möchte, so sollte man selbst im Diesseits nicht richten, sondern vergeben. Wie verhält es sich dabei jedoch mit der Rechtsstaatlichkeit. Juristen sind es gewohnt täglich über Menschen zu richten, sie wegen ihrer Vergehen anzuklagen und diese zu beurteilen. Im Grunde genommen handeln diese Menschen doch genau so wie diejenigen die zu damaliger Zeit die Frau steinigen wollten, die Ehebruch begang. Sie richten Menschen nach Gesetzen. Kann ich denn nun davon ausgehen, dass diese Juristen, die das Recht haben zu richten sich unchristlich verhalten, indem sie ein Verbot Jesu nicht befolgen und sich das Recht nehmen trotz eigener Fehler - sagen wir es ein bisschen provokant - sich über andere Menschen zu erheben und diese zu richten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 10. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2008 "Und Gott der Herr, gebot den Menschen und sprach: Du darfst essen von allen Bäumen im Garten." (Gen 2,16) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 10. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2008 (bearbeitet) Dieses Zitat bezieht sich wohl eher darauf, dass wir andere Menschen nicht pauschal verurteilen sollen, sie nicht moralisch richten sollen. und das wir uns klar sein sollen, dass wir auch nicht fehlerfrei sind. Es geht vermutlich nicht so sehr um die Legislatve. Wobei natürlich auch diese in dem Bewusstsein handeln soll, dass der vor ihr stehende Mensch ein Geschöpf Gottes ist, und dass irdische Gerichtbarkeit eben genaus das ist:irdisch. bearbeitet 10. Juli 2008 von mn1217 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 10. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2008 Das dürfte der Punkt sein. Die in den Noachidischen Geboten enthaltene Anweisung für die Rechtspflege zu sorgen hat mMn nur damit zu tun, daß jeder Mensch Gerechtigkeit erfährt (also mit dem versorgt wird was er braucht, den Schaden ersetzt bekommt, den ein anderer ihm zufügt und für seine Vergehen nach einem ordentlichen Verfahren zur Rechenschaft gezogen wird) und weniger mit der moralischen Verurteilung, die Christus ablehnt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 10. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2008 Kann ich denn nun davon ausgehen, dass diese Juristen, die das Recht haben zu richten sich unchristlich verhalten, indem sie ein Verbot Jesu nicht befolgen und sich das Recht nehmen trotz eigener Fehler - sagen wir es ein bisschen provokant - sich über andere Menschen zu erheben und diese zu richten. Für mein berufliches Selbstverständnis als Amtsrichter ergänze ich mir dieses Jesuswort so: Richtet nicht vorschnell, leichtfertig, schlampig, voreingenommen, parteiisch, überheblich etc., damit ihr nicht wegen eurer falschen Maßstäbe gerichtet werdet. Es gibt diesen alten Spruch, der das so ausdrückt: „Oh Richter, richte recht, denn Gott ist Herr und du bist Knecht, und wie du jetzt wirst richten mich, so wird auch Gott einst richten dich.“ aus § 38 Richtergesetz: Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“ Das bedeutet für mich unter anderem, auch Sachen, die nicht berufungsfähig sind mit der gleichen Sorgfalt zu machen, als wenn über mir das Landgericht schweben würde dem armen Rentner, der sich ohne Anwalt selbst vertritt im Rahmen des Möglichen durch rechtliche Hinweise gegen beispielsweise die Telekom oder den Stromversorger oder sonstige Großkonzerne zur Chancengleichheit zu verhelfen von zwei möglichen Auslegungsvarianten nicht diejenige wählen, die mir das einfachere Urteil ermöglicht, sondern diejenige, die am besten der Wahrheit und Gerechtigkeit dient. Das fordert dann auch einmal, einen zu spät erkannten Fehler zuzugeben und den Parteien von sich aus mitzuteilen: Ich halte im Nachhinein mein Urteil leider aus den und den Gründen für falsch und stelle anheim, Berufung einzulegen. Amen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Assarhaddon Geschrieben 10. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2008 (bearbeitet) aus § 38 Richtergesetz: Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“ Ich bin mir ziemlich sicher, dass er das "so wahr mir Gott helfe" nicht zu leisten hat. bearbeitet 10. Juli 2008 von Assarhaddon Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 10. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2008 Ich halte die Auslegung, die ich einmal von Drewermann gehört habe für sehr einleuchtend....... Sei Dir bewußt, dass der selbe moralische Maßstab nach dem Du richtest auch dereinst auf Dich selber angewendet werden wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 10. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2008 (bearbeitet) Ich bin mir ziemlich sicher, dass er das "so wahr mir Gott helfe" nicht zu leisten hat.richtig!Absatz 2: (2) Der Eid kann ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. bearbeitet 10. Juli 2008 von Wunibald Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 10. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2008 Jesus hat aber gesagt: „Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz und die Propheten aufzuheben. Ich bin nicht gekommen, um aufzuheben, sondern um zu erfüllen. Amen, das sage ich euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird auch nicht der kleinste Buchstabe des Gesetzes vergehen, bevor nicht alles geschehen ist" (Matthäus 5,17-19). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UliWerner Geschrieben 10. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2008 ...Juristen sind es gewohnt täglich über Menschen zu richten, sie wegen ihrer Vergehen anzuklagen und diese zu beurteilen. Im Grunde genommen handeln diese Menschen doch genau so wie diejenigen die zu damaliger Zeit die Frau steinigen wollten, die Ehebruch begang. Sie richten Menschen nach Gesetzen. Kann ich denn nun davon ausgehen, dass diese Juristen, die das Recht haben zu richten sich unchristlich verhalten, indem sie ein Verbot Jesu nicht befolgen und sich das Recht nehmen trotz eigener Fehler - sagen wir es ein bisschen provokant - sich über andere Menschen zu erheben und diese zu richten. Wenn Richter nach Gesetzen handeln, die die "Steinigung" - auch im übertragenen Sinn -vorsehen, dann maßen sie sich an, sich über andere Menschen zu erheben. Sie müssen dann entweder im Rahmen ihrer Möglichkeiten - und davon gibt es viele nach geltendem Recht - dafür sorgen, dass das Gesetz eben nicht so angewendet wird, dass es zur "Steinigung" führt, oder sie müssen ihren Beruf aufgeben. (Nach 1933 hat es -leider nur einige wenige - Richter gegeben, die das gemacht haben). Es greift aber für die Praxis, die für Richter hierzulande gilt, viel zu kurz, anzunehmen, es ginge da immer nur um den hilflosen Einzelnen, der ihnen schutzlos ausgesetzt ist. In der Regel ist es vielmehr so, dass die Nichtanwendung von Recht durch einen Richter dazu führen würde, dass anderen erhebliches Unrecht zugefügt wird. Und wenn Richter so handeln, wie Wunibald das oben anschaulich beschrieben hat, sehe ich die Gefahr, die du schilderst, nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nursianer Geschrieben 10. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2008 Nur ein kleiner Teil von Juristen richtet wirklich. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 10. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2008 aus § 38 Richtergesetz: Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“ Ohja, der perfekte Beweis dafür, daß Juristen unchristlich sind ... siehe Matthäus 5,33-37 Vom Schwören 33 Ihr habt weiter gehört, dass zu den Alten gesagt ist (3.Mose 19,12; 4.Mose 30,3): »Du sollst keinen falschen Eid schwören und sollst dem Herrn deinen Eid halten.«34 Ich aber sage euch, dass ihr überhaupt nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Thron; 35 noch bei der Erde, denn sie ist der Schemel seiner Füße; noch bei Jerusalem, denn sie ist die Stadt des großen Königs. 36 Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören; denn du vermagst nicht ein einziges Haar weiß oder schwarz zu machen. 37 Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 10. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 10. Juli 2008 Nur ein kleiner Teil von Juristen richtet wirklich. klar, weniger als ein drittel, wenn man die vielen juristen in der staatlichen und kirchlichen verwaltung mit einbezieht, dann dürfte es unter 12 % sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 11. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 11. Juli 2008 aus § 38 Richtergesetz: Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten: „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“ Ohja, der perfekte Beweis dafür, daß Juristen unchristlich sind ... siehe Matthäus 5,33-37 Vom Schwören 33 Ihr habt weiter gehört, dass zu den Alten gesagt ist (3.Mose 19,12; 4.Mose 30,3): »Du sollst keinen falschen Eid schwören und sollst dem Herrn deinen Eid halten.«34 Ich aber sage euch, dass ihr überhaupt nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Thron; 35 noch bei der Erde, denn sie ist der Schemel seiner Füße; noch bei Jerusalem, denn sie ist die Stadt des großen Königs. 36 Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören; denn du vermagst nicht ein einziges Haar weiß oder schwarz zu machen. 37 Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. Nja, nicht nur Juristen (Richter)leisten Eide. ich halte diese auch für unnötig, und, das obige Zitat kennend, durchaus auch für zumindest potentiell problematisch. Aber hier geht es ja um das richten. Fürs Schwören: Bitte neuer Thread(könnte interessant werden). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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