Fragender1 Geschrieben 14. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juli 2008 Liebe Mitglieder, wir haben bei der Taufe unseres Sohnes plötzlich unerwartet Schwierigkeiten. Wir haben zwei Taufpaten gewählt - einen Taufpaten aus meiner Familie, eine Taufpatin aus der Familie aus der mütterlichen Linie. Die Taufpatin lebt derzeit in den USA und kann leider nicht bei der Taufe anwesend sein. Wir möchten aber alle, dass sie Taufpatin ist und sie möchte dies auch. Die Mutter der Taufpatin kommt nun aus der USA, um ihre Tochter zu vertreten. Wir sind davon ausgegangen, dass dennoch die Tochter als Taufpatin eingetragen werden kann (dies ist z.B. auch bei mir selbst so, weil mein Taufpate auch kurzfristig verhindert war und eine Tante einsprang). Der Pfarrer sieht das kritische bzw. nicht möglich. Wer kann uns bestimmt (quasi durch kircheninterne Regelung verbrieft) sagen, wie wir dies möglich machen können. Wohin müsste man sich im Zweifel wenden (Diözese Augsburg), wenn wir den Priester nicht überzeugen können? Besten Dank bereits für Ihre Antwort. Liebe Grüße Der Fragende1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 14. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juli 2008 Also bei mir (Bistum Aachen 1977) war meine Taufpatin auch nicht anwesend und wurde von ihrer Schwester vertreten, aber es wurde nur die "richtige" Patin eingetragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 14. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juli 2008 (bearbeitet) Man kann sich ja sogar bei seiner eigenen Hochzeit vertreten lassen, warum also nicht als Taufpate? Nein, im Ernst, das geht tatsächlich. War bei meinem Bruder der Fall. Werner bearbeitet 14. Juli 2008 von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 14. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juli 2008 im zweifelsfall ist für solche dinge dann am besten das offizialat zu fragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Msgr.Markus Geschrieben 14. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juli 2008 Man kann sich ja sogar bei seiner eigenen Hochzeit vertreten lassen, warum also nicht als Taufpate? Werner Laut CIC Can.1105 §1, für die Taufe steht da nix gegenteiliges. Für das Bistum Augsburg würde ich mich im Streitfall an das OFFIZIALAT wenden. Ordinariatsrat Freiherr Dr. Ernst von Castell Fronhof 4 86152 Augsburg Tel. 0821 3166-490 Fax. 0821 3166-499 Ich habe auch schon erlebt, daß in Stellvertretung das Patenamt übernommen wurde. Evtl. ist dann der schriftliche Auftrag des "eigentlichen" Paten, der Form halber, nötig. Gruß Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramhol Geschrieben 14. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juli 2008 War bei meiner Taufe auch so, mein Taufpate war zu dieser Zeit in Mexiko und seine Mutter hat ihn vertreten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramhol Geschrieben 14. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juli 2008 Freiherr Dr. Ernst von Castell Richtig: Dr. Ernst Freiherr von Castell Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UliWerner Geschrieben 14. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juli 2008 Fronhof 4 86152 Augsburg Die Adresse klingt jedenfalls viel versprechend. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 14. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 14. Juli 2008 Ich war übrigens auch nur als Stellvertreterin des Taufpaten vorgesehen bei der Taufe meines jüngsten Bruders (im Dezember 1954) und bin als Patin im Taufmatrikel "gelandet". Leider hat sich das erst herausgestellt, als mein Bruder 1982 geheiratet hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 15. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 15. Juli 2008 Ich war übrigens auch nur als Stellvertreterin des Taufpaten vorgesehen bei der Taufe meines jüngsten Bruders (im Dezember 1954) und bin als Patin im Taufmatrikel "gelandet". Leider hat sich das erst herausgestellt, als mein Bruder 1982 geheiratet hat. Der Verweis auf das Offizialat Augsburg ist natürlich nicht falsch, aber eine Antwort kann ich gleichwohl geben: Der CIC sieht eine Vertretung nicht vor. C. 872 definiert den Paten als den, der das Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe bringt. Auch wenn es genügend Gegenbeispiele gibt, nach den Normen des Rechts ist eine Vertretung weder vorgesehen noch möglich. Im vorliegenden Fall würde ich über das rechtliche Problem hinaus die Frage stellen wollen, warum ihr eine Patin aus den USA nehmen wollt. Bei einer solchen Entfernung ist das Patenamt eher virtuell als praktisch ausfüllbar scheint mit (wobei die Paten unsrer Kinder auch alle mehr als 200km weit weg wohnen...). Ein Weg wäre es aber, nur einen offiziellen Paten einzutragen und den anderen privat dazu zu ernennen (auch ein probates Mittel bei abhanden gekommenen Paten), Rechtsfolgen hat das Patenamt ohnehin keine mehr! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 15. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 15. Juli 2008 Ich habe 5 Paten: Meine Tante, die meine Patin sein sollte, war erkrankt und konnte nicht kommen. Deswegen haben zwei - mir auch heute noch unbekannte - Krankenschwestern der Frauenkilnik, wo ich geboren wurde, die stellvertretende Patenschaft ausgeübt. Meine Tante ist dann kurz darauf gestorben und dann hat ein befreundetes Ehepaar die Patenschaft übernommen. 5 Paten - macht das erst mal nach! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 15. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 15. Juli 2008 grins, der liebe gott wusste eben schon damals, dass du mit einem paten allein nicht auskommen würdest... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 15. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 15. Juli 2008 Ich habe 5 Paten: Meine Tante, die meine Patin sein sollte, war erkrankt und konnte nicht kommen. Deswegen haben zwei - mir auch heute noch unbekannte - Krankenschwestern der Frauenkilnik, wo ich geboren wurde, die stellvertretende Patenschaft ausgeübt. Meine Tante ist dann kurz darauf gestorben und dann hat ein befreundetes Ehepaar die Patenschaft übernommen. 5 Paten - macht das erst mal nach! Also, ob das mit dem Kirchenrecht vereinbar ist, da habe ich doch meine Zweifel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 15. Juli 2008 Der CIC sieht eine Vertretung nicht vor. C. 872 definiert den Paten als den, der das Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe bringt. Auch wenn es genügend Gegenbeispiele gibt, nach den Normen des Rechts ist eine Vertretung weder vorgesehen noch möglich. danke. ja, das ist so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 15. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 15. Juli 2008 Ich habe 5 Paten: Meine Tante, die meine Patin sein sollte, war erkrankt und konnte nicht kommen. Deswegen haben zwei - mir auch heute noch unbekannte - Krankenschwestern der Frauenkilnik, wo ich geboren wurde, die stellvertretende Patenschaft ausgeübt. Meine Tante ist dann kurz darauf gestorben und dann hat ein befreundetes Ehepaar die Patenschaft übernommen. 5 Paten - macht das erst mal nach! Also, ob das mit dem Kirchenrecht vereinbar ist, da habe ich doch meine Zweifel not kennt kein gebot - übergrosse not bricht gesetz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 16. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 16. Juli 2008 not kennt kein gebot - übergrosse not bricht gesetz. Ein fehlender Pate ist noch keine Not, zumal bei der Kindertaufe die Kirche im allgemeinen und die Pfarre im besonderen mit ihrem Glauben bürgen und damit auch die Verpflichtung zur christlichen Erziehung mit übernehmen. Würde man aber den Titel des "Paten" durch "Begleiter auf dem Weg des Glaubens" deuten, dann gibt es im Leben eines Christen hoffentlcih weit mehr als nur die beiden im Taufregister verzeichneten Menschen, die auf diesem Weg begleiten. Die Ausgangsfrage war allerdings juristischer Natur, und da scheint mir die Lage klar zu sein - Not wäre kein Argument. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 16. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 16. Juli 2008 (bearbeitet) Das Problem wurde auch schon in der Literatur behandelt: Jeremias Gotthelf, Uli der Pächter Da erklärt sich der geheimnisvolle Hagelhans bereit, den Taufpaten zu machen, will aber, dass ein Stellvertreter zur Kirche geschickt wird. Ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber dass es sich dort in der Schweiz eher nicht um eine katholische Taufe gehandelt hat. «Kannst mich einschreiben lassen,» sagte endlich der Alte. «Aber um es zu verrichten, bestelle jemand anders oder mache es selbst, ich habe keine Kutte für die Kirche.» «Werde der Base Euern Gruß ausrichten sollen?» fragte Uli.... Wen soll ich als Pate einschreiben?» «Denk mich selbst,» sagte Uli, «brauche dann niemanden weiter zu plagen.» «Es ist mir leid,» sagte der Pfarrer, die Feder niederlegend, «das darf ich nicht. Niemand kann sein eigener Bürge sein.» «Da weiß ich wahrhaftig nicht, was ich machen soll,» sagte Uli. «Hört, Herr Pfarrer, wie es mir heute gegangen ist.» Als Uli auserzählt hatte, sagte der Pfarrer: «Ich denke doch, ich schreibe den Hagelhans ein, ein schöner Name ist es freilich nicht für ein Kirchenbuch. Aber, Uli, die Sache ist so: Ihr habt es ihm gesagt, er hat es angenommen, und namentlich in solchen Dingen darf man nicht stürmen, da muß das einmal gegebene Wort gelten bearbeitet 16. Juli 2008 von Wunibald Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 16. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 16. Juli 2008 not kennt kein gebot - übergrosse not bricht gesetz. Ein fehlender Pate ist noch keine Not, zumal bei der Kindertaufe die Kirche im allgemeinen und die Pfarre im besonderen mit ihrem Glauben bürgen und damit auch die Verpflichtung zur christlichen Erziehung mit übernehmen. Würde man aber den Titel des "Paten" durch "Begleiter auf dem Weg des Glaubens" deuten, dann gibt es im Leben eines Christen hoffentlcih weit mehr als nur die beiden im Taufregister verzeichneten Menschen, die auf diesem Weg begleiten. Die Ausgangsfrage war allerdings juristischer Natur, und da scheint mir die Lage klar zu sein - Not wäre kein Argument. das war eine eher ironische bemerkung an erichs adresse - kein grundsätzliches statement. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 16. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 16. Juli 2008 not kennt kein gebot - übergrosse not bricht gesetz. Ein fehlender Pate ist noch keine Not, zumal bei der Kindertaufe die Kirche im allgemeinen und die Pfarre im besonderen mit ihrem Glauben bürgen und damit auch die Verpflichtung zur christlichen Erziehung mit übernehmen. Würde man aber den Titel des "Paten" durch "Begleiter auf dem Weg des Glaubens" deuten, dann gibt es im Leben eines Christen hoffentlcih weit mehr als nur die beiden im Taufregister verzeichneten Menschen, die auf diesem Weg begleiten. Die Ausgangsfrage war allerdings juristischer Natur, und da scheint mir die Lage klar zu sein - Not wäre kein Argument. das war eine eher ironische bemerkung an erichs adresse - kein grundsätzliches statement. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 16. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 16. Juli 2008 Würde man aber den Titel des "Paten" durch "Begleiter auf dem Weg des Glaubens" deuten, dann gibt es im Leben eines Christen hoffentlcih weit mehr als nur die beiden im Taufregister verzeichneten Menschen, die auf diesem Weg begleiten. Wieso die beiden? Ich kenne als üblich nur einen Taufpaten. In alten Pfarrmatrikeln habe ich auch schon mehrfach gelesen, dass die Hebamme den eigentlichen Taufpaten, vertrat, weil dieser bei der Taufe (spätestens am Tag nach der Geburt!) noch auswärts war und nicht rechtzeitig kommen konnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 16. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 16. Juli 2008 Würde man aber den Titel des "Paten" durch "Begleiter auf dem Weg des Glaubens" deuten, dann gibt es im Leben eines Christen hoffentlcih weit mehr als nur die beiden im Taufregister verzeichneten Menschen, die auf diesem Weg begleiten. Wieso die beiden? Ich kenne als üblich nur einen Taufpaten.Was meinst Du mit "üblich"? "Üblich" sind bei uns (also im Gebiet zwischen Aachen und Köln) schon wenigstens seit dem 30jährigen Krieg 2 Taufpaten (ein Männlein + ein Weiblein). "Üblich" war sogar bis vor ca. 30 Jahren eine bestimmte Reihenfolge der Taufpaten: Beim ersten Kind ein Sohn waren die Paten der Großvater väterlicher- und die Großmutter mütterlicherseits (sofern beide noch fit waren). Beim zweiten Kind durften dann zuerst der Großvater mütterlicherseits und die Großmutter väterlicherseits ran. Die Reihenfolge konnte sich umdrehen, wenn das erste Kind eine Tochter war, die nunmal traditionell den Vornamen ihrer Großmutter väterlicherseits erhalten hat, der erste Sohn den des Großvaters väterlicherseits. Bei meinem Vater und seinen Schwestern wurde diese Ordnung noch beibehalten. Und bei meiner Großmutter mütterlicherseits hat es dazu geführt, daß meine Oma und zwei ihrer Cousinen alle den gleichen Vornamen tragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 16. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 16. Juli 2008 "Üblich" sind bei uns (also im Gebiet zwischen Aachen und Köln) ...auch Tal der Ahnungslosen genannt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 16. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 16. Juli 2008 "Üblich" sind bei uns (also im Gebiet zwischen Aachen und Köln... Mein "üblich" bezieht sich auf Altbayern im Grenzbereich der Bistümer Regensburg, München-Freising und Passau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 16. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 16. Juli 2008 "Üblich" sind bei uns (also im Gebiet zwischen Aachen und Köln... Mein "üblich" bezieht sich auf Altbayern im Grenzbereich der Bistümer Regensburg, München-Freising und Passau. Ich kenne den Brauch der zwei Taufpaten nur durch den aus Frankreich angeheirateten Teil der Verwandtschaft. Der CIC (1917) hat meiner Erinnerung nach zwei Paten eher geduldet als empfohlen mit dem Hinweis, dass es dann ein Mann und eine Frau sein sollte. In der Diözese WÜ ist mir das nie begegnet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 17. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 17. Juli 2008 "Üblich" sind bei uns (also im Gebiet zwischen Aachen und Köln... Mein "üblich" bezieht sich auf Altbayern im Grenzbereich der Bistümer Regensburg, München-Freising und Passau. Ich kenne den Brauch der zwei Taufpaten nur durch den aus Frankreich angeheirateten Teil der Verwandtschaft. Der CIC (1917) hat meiner Erinnerung nach zwei Paten eher geduldet als empfohlen mit dem Hinweis, dass es dann ein Mann und eine Frau sein sollte. In der Diözese WÜ ist mir das nie begegnet. Auch der CIC von 1983 kennt einen Paten oder aber zwei Paten unterschiedlicehn Geschlechts. Da die Tradition zwischen Köln uns Aachen jedoch eindeutig als Anhängsel niederheinischer Traditionen verstanden werden kann, und der Niederrhein bekanntnlich schon vor der Zeitenwende katholisch war, geht das schon in Ordnung als das ältere und damit bessere Recht.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.