Nursia Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 27. Juli 2008 An alle von euch die sich mit dem Stundengebet auskennen: In der meinen Einführung ins Stundengebet steht folgendes: http://www.sbg.ac.at/pth/links-tipps/past_...tunden/kap4.htm unter ist ein Votivoffizium genannt. Sonst ist es aber nirgends erklärt. Was ist das? Kann man da einfach irgendwelche Heilige feiern? Hat das was mit den Votivmessen zu tun? Gibt es da irgenwelche Texte (evt. im Internet) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 27. Juli 2008 an tagen 4. ordnung kann man statt z.b. der messe vom wochentag eine der votivmessen nach wahl nehmen - analoges gilt fürs stundengebet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rosario Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 27. Juli 2008 Du meinst wohl diesen Abschnitt: 245. ... kann aus öffentlichem Anlass oder zur Förderung der Frömmigkeit auch ein Votivoffizium ganz oder teilweise gefeiert werden, zum Beispiel aus Anlass einer Wallfahrt, eines örtlichen Festes oder der äußeren Feier eines Heiligen. Im Messbuch gibt es viele verschiedene Votivmessen (z.B. "Von den heiligen Engeln", etc. oder in bestimmten Anliegen). Im Stundenbuch kenne ich im Vergleich dazu nur das Mariengedächtnis am Samstag. Aber aus dem oberen Abschnitt geht m.E. hervor, dass man ein Offizium, das an diesem Tag nicht im Kalender vorgesehen ist, nehmen kann, wenn es einen der genannten Gründe hat, etwa wenn man eine Wallfahrt zum Grab des hl. Matthias nach Trier macht, das Offizium des Heiligen, auch wenn es nicht der Festtag ist. "Äußere Feier" heißt, dass man ein (Hoch-)Fest auf den folgenden Sonntag verlegt. Das ist z.B. üblich, wenn man das Patrozinium feiert, das eigentliche Gedenk-Datum aber nicht auf einen Sonntag fällt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nursia Geschrieben 28. Juli 2008 Autor Melden Share Geschrieben 28. Juli 2008 an tagen 4. ordnung kann man statt z.b. der messe vom wochentag eine der votivmessen nach wahl nehmen - analoges gilt fürs stundengebet. Du meinst also man nimmt eine Oration aus dem Messbuch oder wie Rosario etwa nur was im Stundenbuch angegeben ist? Danke! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nursianer Geschrieben 28. Juli 2008 Melden Share Geschrieben 28. Juli 2008 an tagen 4. ordnung kann man statt z.b. der messe vom wochentag eine der votivmessen nach wahl nehmen - analoges gilt fürs stundengebet. Du meinst also man nimmt eine Oration aus dem Messbuch oder wie Rosario etwa nur was im Stundenbuch angegeben ist? Danke!!! Die betreffenden Orationen sind identisch. Das Tagesgebet aus dem Messbuch entspricht der Schlussoration im Stundenbuch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rosario Geschrieben 3. August 2008 Melden Share Geschrieben 3. August 2008 an tagen 4. ordnung kann man statt z.b. der messe vom wochentag eine der votivmessen nach wahl nehmen - analoges gilt fürs stundengebet. Du meinst also man nimmt eine Oration aus dem Messbuch oder wie Rosario etwa nur was im Stundenbuch angegeben ist? Danke!!! Die betreffenden Orationen sind identisch. Das Tagesgebet aus dem Messbuch entspricht der Schlussoration im Stundenbuch. Naja, gerade für die Wochentage im Jahreskreis stimmt das nicht. Da gibt es für die einzelnen Wochentage im Messbuch keine eigenen Orationen (man kann auswählen zwischen den Orationen des letzten Sonntags, aus einem 4-Wochen-Zyklus, aus Auswahlorationen oder eben Motivmessen), und im Stundenbuch stehen an den Wochentagen im Jahreskreis in Laudes und Vesper unterschiedliche Orationen, oft auf die Tageszeit bezogen. Die Orationen sind mit dem Tagesgebet der Messe nur identisch in den geprägten Zeiten. Eine Idee wäre es aber, Votiv-Orationen aus dem Messbuch auch an Werktagen im Stundengebet zu verwenden. Hab ich zwar noch nie gehört und ist beim Gebet des Einzelnen wohl auch etwas umständlich. aber dass es "verboten" wäre, davon hab ich noch nichts gehört ... vielleicht weil noch gar keiner drauf gekommen ist ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nursianer Geschrieben 5. August 2008 Melden Share Geschrieben 5. August 2008 an tagen 4. ordnung kann man statt z.b. der messe vom wochentag eine der votivmessen nach wahl nehmen - analoges gilt fürs stundengebet. Du meinst also man nimmt eine Oration aus dem Messbuch oder wie Rosario etwa nur was im Stundenbuch angegeben ist? Danke!!! Die betreffenden Orationen sind identisch. Das Tagesgebet aus dem Messbuch entspricht der Schlussoration im Stundenbuch. Naja, gerade für die Wochentage im Jahreskreis stimmt das nicht. Es macht keinen Sinn, ein Votivoffizium von einem bestimmten Wochentag zu feiern. Von daher spielt das mE keine Rolle. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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