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16. Café Katakombe


Valentine

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L'chaim!
Bist du nun gewappnet und werden es Frau VdL und der Rest des Ladens überleben?
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Vielleicht hat meine Mutter einen heimlichen Zwillingsbruder?!
Dann wären wir ja angeheiratet verwandt... B)

 

Das fände ich ja auch nett! :)

 

Hier ist der Herbst eingebrochen *brrr* *teetrink*

bearbeitet von Valentine
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L'chaim!
Bist du nun gewappnet und werden es Frau VdL und der Rest des Ladens überleben?
Keine Ahnung.

 

Wenn mein Ohnmächtigkeitsgefühl nachlässt werde ich heute abend noch mehr oder wenige nette Briefe an mein hochwürdiges Ordinariat, die OFD's Münster, Köln, Chemnitz und FFM, meinen Regierungspräsidenten, und einige andere Leute schreiben.

 

Und dann muss ich mich mal einlesen, ob für mich eher eine Verfassungsbeschwerde in Frage kommt oder ich doch meine Landesregierung zur Veranlassung einer abstrakten Normenkontrolle dränge.

 

Ich verzweifle im Mom nur ein wenig, weil ich noch keine bereits laufenen Initiativen gefunden habe. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

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Hab ich was verpasst? An was bist Du gerade dran?

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Hab ich was verpasst? An was bist Du gerade dran?
B) Du nimmst mir die Worte aus dem Mund!
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Hab ich was verpasst? An was bist Du gerade dran?
B) Du nimmst mir die Worte aus dem Mund!
Wir haben gestern unseren Steuerbescheid für 2007 bekommen und da wir für 8 Monate Elterngeld bezogen haben und diesen verfluchten Progressionsvorbehalt unterschätzt haben, darf ich jetzt etwa ein Achtel der Transferleistung wieder zurückzahlen. Sinnigerweise soll's dann überwiegend an das Erzbistum und als Solidaritätszuschlag (und wer solidarisiert sich mit uns???) gehen.

 

Na warte Uschi...

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Hab ich was verpasst? An was bist Du gerade dran?
B) Du nimmst mir die Worte aus dem Mund!
Wir haben gestern unseren Steuerbescheid für 2007 bekommen und da wir für 8 Monate Elterngeld bezogen haben und diesen verfluchten Progressionsvorbehalt unterschätzt haben, darf ich jetzt etwa ein Achtel der Transferleistung wieder zurückzahlen. Sinnigerweise soll's dann überwiegend an das Erzbistum und als Solidaritätszuschlag (und wer solidarisiert sich mit uns???) gehen.

 

Na warte Uschi...

Ich sag doch von vornherein, die Sache mit dem Elterngeld ist Mist.
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hallo, bin aus dem Urlaub zurück und muss jetzt wohl einige Threads nachlesen B)

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Hab ich was verpasst? An was bist Du gerade dran?
B) Du nimmst mir die Worte aus dem Mund!
Wir haben gestern unseren Steuerbescheid für 2007 bekommen und da wir für 8 Monate Elterngeld bezogen haben und diesen verfluchten Progressionsvorbehalt unterschätzt haben, darf ich jetzt etwa ein Achtel der Transferleistung wieder zurückzahlen. Sinnigerweise soll's dann überwiegend an das Erzbistum und als Solidaritätszuschlag (und wer solidarisiert sich mit uns???) gehen.

 

Na warte Uschi...

 

Vor dem BVerfG müsstest du aber erst vors Finanzgericht ziehen.

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Hab ich was verpasst? An was bist Du gerade dran?
B) Du nimmst mir die Worte aus dem Mund!
Wir haben gestern unseren Steuerbescheid für 2007 bekommen und da wir für 8 Monate Elterngeld bezogen haben und diesen verfluchten Progressionsvorbehalt unterschätzt haben, darf ich jetzt etwa ein Achtel der Transferleistung wieder zurückzahlen. Sinnigerweise soll's dann überwiegend an das Erzbistum und als Solidaritätszuschlag (und wer solidarisiert sich mit uns???) gehen.

 

Na warte Uschi...

Vor dem BVerfG müsstest du aber erst vors Finanzgericht ziehen.
Warum?

 

Und was meinst Du, warum ich den "Antrag auf abstrakte Normenkontrolle durch die Landesregierung" noch im Auge habe?

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Warum?

 

Weil eine Verfassungsbeschwerde gem. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unzulässig ist, sofern nicht zunächst der Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Das heißt: Widerspruch, FG, BFH, und dann erst Karlsruhe.

 

Und was meinst Du, warum ich den "Antrag auf abstrakte Normenkontrolle durch die Landesregierung" noch im Auge habe?

 

Und du glaubst ernsthaft, dass das auch nur annähernd Aussicht auf Erfolg hat? Ich halte diese Sichtweise für mehr als naiv.

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Warum?
Weil eine Verfassungsbeschwerde gem. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unzulässig ist, sofern nicht zunächst der Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Das heißt: Widerspruch, FG, BFH, und dann erst Karlsruhe.
Recht bekommt also nur, wer Recht bezahlen kann?

 

 

 

Und was meinst Du, warum ich den "Antrag auf abstrakte Normenkontrolle durch die Landesregierung" noch im Auge habe?
Und du glaubst ernsthaft, dass das auch nur annähernd Aussicht auf Erfolg hat? Ich halte diese Sichtweise für mehr als naiv.
Nun, Drucksache 14/6690 liegt im Landtag. bearbeitet von Flo77
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Warum?
Weil eine Verfassungsbeschwerde gem. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unzulässig ist, sofern nicht zunächst der Rechtsweg ausgeschöpft wurde. Das heißt: Widerspruch, FG, BFH, und dann erst Karlsruhe.
Recht bekommt also nur, wer Recht bezahlen kann?

 

Das BVerfG besteht aus lediglich 16 Richtern. Wenn jeder Bürger, der mit seinem Steuerbescheid unzufrieden ist, gleich das BVerfG anrufen könnte, würde das die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung lähmen.

M. W. ist das finanzgerichtliche Verfahren auch nicht übermäßig teuer, wenn du dir es dennoch nicht leisten kannst, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Ich hab ja nichts gegen Polemiken gegen unser Rechtssystem, das in vielen Punkten vermurkst ist, aber von ein wenig Realitätsnähe und Sachkenntnis sollten die schon getragen sein.

 

 

 

Nun, Drucksache 14/6690 liegt im Landtag.

 

Bis die dann endlich abschlägig beraten ist, ist dein Steuerbescheid bestandskräftig.

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Was mich daran erinnert Frau Müller-Piepenkötter mit auf meine Adressatenliste zu setzen...

 

Vergiss nicht den Hohen Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen.

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Das BVerfG besteht aus lediglich 16 Richtern. Wenn jeder Bürger, der mit seinem Steuerbescheid unzufrieden ist, gleich das BVerfG anrufen könnte, würde das die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung lähmen.
Es geht bei dieser Frage um die grundsätzliche Frage ob eine staatliche Leistung, die zwar als Entgeltersatzleistung definiert ist, aber defacto keine solche ist (weil sie mangels Ausfall von eigenem Einkommen kein Entgelt ersetzt) überhaupt die Bedingungen des Progressionsvorbehalts erfüllt.

 

M. W. ist das finanzgerichtliche Verfahren auch nicht übermäßig teuer, wenn du dir es dennoch nicht leisten kannst, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Ich hab ja nichts gegen Polemiken gegen unser Rechtssystem, das in vielen Punkten vermurkst ist, aber von ein wenig Realitätsnähe und Sachkenntnis sollten die schon getragen sein.

Und noch einem Rechtsanwalt die Kohle in den Allerwertesten schieben - soll mir das andeuten, daß der Gesetzgeber absichtlich murkst um hier Existenzen zu sichern?

 

(Und ich wette mit Dir: für Prozesskostenhilfe verdiene ich wieder zu gut...)

 

 

Nun, Drucksache 14/6690 liegt im Landtag.
Bis die dann endlich abschlägig beraten ist, ist dein Steuerbescheid bestandskräftig.
Wollen wir doch mal sehen. In zwei Jahren ist Landtagswahl.
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Ich bin echt gespannt, wie das ausgeht und drück dir die Daumen! Vielleicht überdenkt dann Uschi ihr Elterngeld nochmal und legt es eher auf Familien aus, die das Geld wirklich brauchen und nicht auf Gutverdiener, die dann 1800,- kriegen, obwohl sie von 1 Gehalt sich das Kind locker leisten könnten und auch wollten.

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Es geht bei dieser Frage um die grundsätzliche Frage ob eine staatliche Leistung, die zwar als Entgeltersatzleistung definiert ist, aber defacto keine solche ist (weil sie mangels Ausfall von eigenem Einkommen kein Entgelt ersetzt) überhaupt die Bedingungen des Progressionsvorbehalts erfüllt.

 

Und was hat das damit zu tun, ob vor einer Verfassungsbeschwerde der Rechtsweg auszuschöpfen ist? Mir erscheint das übrigens noch nicht einmal als verfassungsrechtliche, sondern eher als steuerrechtliche Frage.

 

Und noch einem Rechtsanwalt die Kohle in den Allerwertesten schieben - soll mir das andeuten, daß der Gesetzgeber absichtlich murkst um hier Existenzen zu sichern?

 

Natürlich, das ist alles eine Riesenverschwörung.

 

(Und ich wette mit Dir: für Prozesskostenhilfe verdiene ich wieder zu gut...)

 

Kann gut sein.

 

 

Wollen wir doch mal sehen. In zwei Jahren ist Landtagswahl.

 

Ich biete dir eine Wette an, dass das Land NRW keine abstrakte Normenkontrolle in dieser Frage beantragen wird. Über den Einsatz müssten wir noch reden.

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Moin :)

Ich hoffe hier auf einen Kaffee und eine kurze Rast nachdem ich den ganzen Morgen (na gut- 2 h) mich durch diverse Threads gekämpft habe.

 

@hansjo: Na da hast Du einiges zu lesen B)

 

@All: ich bin zu schlapp im Moment um den Sachverhalt durchzuackern. Auf jeden Fall hoffe ich dass "es"(worum es geht) gut ausgeht.

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*JohannaeinegroßeTasseKaffeehinstell* *Stuhlzurechtschieb* Ruh dich bei uns aus! B)

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L'chaim!
Bist du nun gewappnet und werden es Frau VdL und der Rest des Ladens überleben?
Keine Ahnung.

 

Wenn mein Ohnmächtigkeitsgefühl nachlässt werde ich heute abend noch mehr oder wenige nette Briefe an mein hochwürdiges Ordinariat, die OFD's Münster, Köln, Chemnitz und FFM, meinen Regierungspräsidenten, und einige andere Leute schreiben.

 

Und dann muss ich mich mal einlesen, ob für mich eher eine Verfassungsbeschwerde in Frage kommt oder ich doch meine Landesregierung zur Veranlassung einer abstrakten Normenkontrolle dränge.

 

Ich verzweifle im Mom nur ein wenig, weil ich noch keine bereits laufenen Initiativen gefunden habe. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

 

Lies mal von Kleist: Michael Kohlhaas und dann warte blutdruck- und finanzschonend aufs Jüngste Gericht. Grüße, KAM

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@All: ich bin zu schlapp im Moment um den Sachverhalt durchzuackern. Auf jeden Fall hoffe ich dass "es"(worum es geht) gut ausgeht.

 

Ich denke, das hoffen alle, aber ich habe meine Zweifel, dass ihre Vorstellungen von "gut" deckungsgleich sind.

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Gast
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