Erich16 Geschrieben 14. September 2008 Melden Share Geschrieben 14. September 2008 Hallo, kann man sich eigentlich innerhalb Deutschlands und der kath. Kirche in eine andere als die durch den Wohnort/Stadtteil festgelegte Gemeinde "umgemeinden" lassen? Gruß Erich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 14. September 2008 Melden Share Geschrieben 14. September 2008 (bearbeitet) Hallo Erich, (vorab erstmal von mir auch: Willkommen im Forum!) die klare Antwort auf Deine Frage lautet: NEIN! no way! (das kann ich deshalb so klar sagen, weil ich diese Frage für mich auch schon mal geklärt hatte). liebe Grüße, und einen schönen Sonntag noch, Peter :-) bearbeitet 14. September 2008 von Petrus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 14. September 2008 Melden Share Geschrieben 14. September 2008 de facto ist es aber möglich, sich zu melden, damit in der gemeinde, in der man aktiv ist, auch wenn man nicht dort wohnt, das wahlrecht zu den synodalen gremien erhält - aktiv wie passiv.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 14. September 2008 Melden Share Geschrieben 14. September 2008 schon. Aber nur das Wahlrecht zum Pfarrgemeinderat, nicht zur Kirchenverwaltung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Seraph Geschrieben 15. September 2008 Melden Share Geschrieben 15. September 2008 schon. Aber nur das Wahlrecht zum Pfarrgemeinderat, nicht zur Kirchenverwaltung. Was meinst Du denn damit genau? Natürlich kann man auch den Kirchenvorstand mitwählen. Dein kategorisches "No way" verstehe ich jedenfalls überhaupt nicht. Selber hatte ich keinerlei Probleme, mich der von mir frequentierten Gemeinde anzuschließen und auf Nachfrage z. B. auch ein pfarramtliches Zeugnis von dort zu bekommen. Grüße Seraph Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. September 2008 Melden Share Geschrieben 15. September 2008 danke für die Nachfrage, Seraph. Das aktive und passive Wahlrecht für die Kirchenverwaltung hat in bayerischen (Erz-)Diözesen jeder nur für die Pfarrei, in der man seinen Wohnsitz hat. Allerdings gilt - nur für das passive (!) Wahlrecht - die Ausnahme: "Von der Wählbarkeitsvoraussetzung nach Absatz 1 Nr. 2 kann das (Erz-) Bischöfliche Ordinariat auf Antrag des Kirchenverwaltungsvorstandes in begründetem Einzelfall eine Befreiung erteilen." http://downloads.eo-bamberg.de/11/1007/1/3...57978412565.doc In der Pfarrei seines Hauptwohnsitzes wird man auch in der Kartei (Datei) geführt, dorthin geht auch anteilig (das wird ja geschlüsselt nach Anzahl Gemeindemitglieder) die finanzielle Zuweisung durch die Diözese, dort ist man auch in den Kirchenbüchern "drin". Eine Änderung ist nur durch Änderung des Hauptwohnsitzes möglich. "Kirchenvorstand" gibt es hier nicht, es gibt "Pfarrgemeinderat" (aktives und passives Wahlrecht können auf Antrag in einer anderen Pfarrei als in der Wohnsitzpfarrei ausgeübt werden) und "Kirchenverwaltung" (s.o.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 15. September 2008 Melden Share Geschrieben 15. September 2008 (bearbeitet) Da muss man wohl mehrere Dinge unterscheiden: (Zumindest, was Österreich betrifft) 1) Offizielle Zugehörigkeit: Diese hängt natürlich mit dem Wohnsitz untrennbar zusammen. Allerdings kann man, wenn man ganz am Rande einer Pfarrei wohnt, die Zuordnung zur Nachbarpfarre - mit Einverständnis der betroffenen Pfarrer - bei der Diözese beantragen. Bei uns gibt es Fälle solcher "Umpfarrung" 2) Kirchenbesuch und Mitarbeit: Ist natürlich in jeder Pfarrei möglich, auch die Kandidatur zum bzw. Mitgliedschaft im Pfarrgemeinderat. Das gibt es immer wieder. 3) Dort, wo man offiziell registriert ist (siehe 1)) wird auch der Kirchenbeitrag (zumindest der Teil davon, der nicht in der Diözese bleibt) hin überwiesen. Auch das aktive Wahlrecht zum Pfarrgemeinderat hat man nur in der Heimatpfarrei, was nicht ausschließt, dass die Wahlkommission in besonderen Fällen ein Auge zudrückt. Die "Kirchenverwaltung" gibt es in Österreich nicht mehr, das besorgt ein Ausschuss des Pfarrgemeinderates. bearbeitet 15. September 2008 von Udalricus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 18. September 2008 Melden Share Geschrieben 18. September 2008 Einen Haken gibt es dort, wo der Ortspfarrer als pastor proprius nicht gerne sieht, wenn auswärts z.B. getauft oder geheiratet wird ..... wobei diese Probleme in der Praxis Gott sei Dank äußerst selten vorkommen - wobei die Fälle, wo es so etwas gibt, in Windeseile die Runde durch den ganzen deutschen Sprachraum machen - scheint es. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Biene74 Geschrieben 24. September 2008 Melden Share Geschrieben 24. September 2008 Einen Haken gibt es dort, wo der Ortspfarrer als pastor proprius nicht gerne sieht, wenn auswärts z.B. getauft oder geheiratet wird ..... wobei diese Probleme in der Praxis Gott sei Dank äußerst selten vorkommen - wobei die Fälle, wo es so etwas gibt, in Windeseile die Runde durch den ganzen deutschen Sprachraum machen - scheint es. Naja, aber das ist mir nun wirklich egal...ob "mein" Pfarrer sauer ist oder nicht, weil ich in einer anderen Gemeinde heirate und dort vielleicht auch mein Kind taufen lasse :ph34r: ! Ich habe damals auch in einer anderen Gemeinde geheiratet als ich damals noch gewohnt habe- weil ich Gründe dafür hatte. Ich wollte in meiner Heimatgemeinde ( wo ich als Kind lebte und aktiv war) heiraten und dort wurde auch mein Kind getauft. Da war es mir egal, ob es "jemanden" paßt oder nicht....ich brauchte mich damals auch um nichts weiteres kümmern, dass übernahm netterweise das Pfarrbüro meiner alten Heimatgemeinde. Ging ohne Probleme. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts