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Abgeltungssteuer bei konfessionsverschiedener Ehe


Tammy_D

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Kann mir irgend jemand erklären, wie das mit der (Kirchen-)Abgeltungssteuer läuft. Ich glaube, ich bin zu dumm dafür.

 

Beispiel:

 

Ehegatte A (katholisch) hat bei Bank Z Zinseinnahmen von 200 Euro

Ehegatte B (konfessionslos) hat bei derselben Bank Zinseinnahmen von 400 Euro

Die Ehegatten haben dieser Bank einen Freistellungsauftrag über 400 Euro erteilt.

 

Auf 200 Euro fällt nun also Abgeltungssteuer an.

 

Aber auf welchen Betrag fällt nun Kirchenabgeltungssteuer an?

Wie muß das Schreiben aussehen, mit dem die Bank mit der Abführung der Abgeltungssteuer bzw. Kirchenabgeltungssteuer beuftragt wird?

 

Hat dazu schon jemand mal einen Vordruck einer Bank gesehen?

 

Ich kenn nur das Muster unter www.kirchenabgeltungssteuer.de , das für mich leider alles andere als luzid ist.

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Das Bankformular sieht genauso aus wie das von Dir verlinkte Formular, siehe beispielsweise hier.

 

Die Formulare sind "eigentlich" selbsterklärend.

 

Bei gemeinsamen Depots gebt Ihr das Aufteilungsverhältnis der Erträge an (normal dürfte fifty/fifty sein, nehme ich mal an, jedem von Euch gehört die Hälfte), links gibt "Ehegatte 1" seine Konfessionszugehörigkeit an, rechts "Ehegatte 2". Fertig ist.

 

Edit: Ergänzung:

 

Es gibt keine "Kirchenabgeltungssteuer". Der Kirchensteuersatz wird auf den Betrag der Abgeltungssteuer angewendet. In Deinem Beispiel:

 

200 EUR abgeltungssteuerpflichtiger Zinsertrag

25 % von 200 EUR sind 50 EUR Abgeltungssteuer

Wenn Dein Kirchensteuersatz 8 % beträgt, würden noch einmal 4 EUR Kirchensteuer fällig.

Hinzu kommt auch noch der Soli!

bearbeitet von benedetto
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Ich habe Dein Beispiel noch 'mal durchgelesen. Es kommt dabei darauf an, in welcher Reihenfolge die Zinserträge geflossen sind und ob die Konten einzeln oder gemeinschaftlich geführt werden.

 

Werden sie einzeln geführt und die Zinsbuchung Deines Gatten erfolgte vor Deiner Zinsbuchung, so hat Dein Ehemann den Freistellungsauftrag voll ausgeschöpft und Deine Buchung würde voll kirchensteuerpflichtig. (Obige Berechnung würde also stimmen).

 

Wäre Deine Zinsbuchung jedoch vor der Buchung der Zinserträge für Deinen Gatten, würde keine Kirchensteuer anfallen.

 

Hättet ihr nur gemeinsame Konten und die hälftige Aufteilung der Erträge mitgeteilt, so würde nur auf 50 % von 50 EUR Abgeltungssteuer für die zu versteuernden gemeinsamen Zinserträge von 200 EUR Kirchensteuer anfallen, sprich 8 % von 25 EUR = 2 EUR.

 

(Alle Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen, aber wie immer ohne Gewähr...)

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Hallo Benedetto!

 

Schön, daß sich da offenbar jemand auskennt. Da werde ich doch gleich die Gelegenheit nutzen, Dir noch weitere Löcher in den Bauch zu fragen.

 

Es hängt also davon ab, wessen Zinsen zuerst fällig werden. Das ist nachvollziehbar, wenn auch nicht unbedingt "gerecht".

Aber was ist, wenn alle Zinsen am Ende des Jahres fällig werden? Ich vermute, dann läuft es 50/50 für den Betrag, der über dem Freistellungsauftrag liegt, oder?

Also in meinem Beispiel würden dann wieder 2 Euro Kirchensteuer anfallen, hab ich recht?

 

Bei dem Formular gibt man also dann links "römisch-katholisch" mit dem entsprechenden Prozentsatz an und rechts läßt man alles leer, ja?

 

Und bei Banken, in denen nur der katholische Ehepartner ein Konto hat, braucht man den zweiten Ehepartner gar nicht zu nennen? Oder muß man ihn doch angeben, weil er ja auch auf dem Freistellungsauftrag steht?

 

Und bei Banken, bei denen nur der konfessionslose Ehepartner ein Konto hat, braucht man dieses Formular gar nicht auszufüllen, nehme ich an, oder? Die staatliche Abgeltungssteuer wird ja vermutlich automatisch abgeführt.

 

Und wenn der Betrag des Freistellungsauftrags nicht überschritten wird, braucht man ebenfalls kein solches Formular auszufüllen, richtig?

 

 

Ich will nichts falsch machen und dann das Zinseinnahmeformular in der Steuererklärung ausfüllen müssen. Ich HASSE Steuererklärungen (und solche Formulare hasse ich auch)...

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Kann mir irgend jemand erklären, wie das mit der (Kirchen-)Abgeltungssteuer läuft.

Frage, Tammy_D:

 

ist das diese Steuer, die da ab dem 1. Januar 2009 auf uns zukommt?

 

 

Deine Frage wird sich zwar inzwischen vermutlich erledigt haben, aber zur Sicherheit:

 

Ja, das ist sie. Das Nachfolgekonzept zur Zinsabschlagssteuer (oder wie die heißt).

 

Der Vorteil ist, wenn ich es richtig verstanden habe, daß mit der Abgeltungssteuer eben alle Steuerforderungen "abgegolten" sind, daß man also, auch wenn man den Freibetrag überschreitet, das Formular für die Zinseinnahmen (Kapitalerstragssteuer?) bei der Steuererklärung nicht auszufüllen braucht. (Man kann aber, wenn das für einen selbst steuerlich günstiger ist.)

 

Nur fällt eben auch Kirchensteuer auf die Zinsen (bzw. die darauf erhobene Abgeltungssteuer) an. Und man muß die Banken extra beauftragen, auch diese Kirchensteuer abzuführen. Falls man das nicht tut, ist man verpflichtet, eben doch die entsprechenden Teile der Steuererklärung ausfüllen...

 

Zumindest habe ich es so verstanden.

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Fangen wir mit dem Schluss an: Wenn du den Freistellungsauftrag nicht überschreitest, musst Du keine Abgeltungssteuer zahlen und somit wird hierauf auch keine Kirchensteuer fällig. Damit wären alle Probleme gelöst... :)

 

Kirchensteuer wird nur auf die abgeltungssteuerpflichtigen Zinseinkünfte von Kirchensteuerpflichtigen fällig, somit muss Dein Ehemann bei Banken, bei denen er allein nur Konten führt, keine Zusatzerklärung abgeben.

 

Ehrlich gesagt bin ich im Moment überfragt, nach welchem Schema der gemeinsam erteilte Freistellungsauftrag greift, wenn am 31.12. gleichzeitig auf verschiedenen Konten Zinsen gutgeschrieben werden. Bisher war das eigentlich Pott wie Deckel bei gemeinsam Veranlagten - und nur die stellen ja einen gemeinsamen Freistellungsauftrag. Ob da das System die ältesten Konten, die Konten mit den höchsten/niedrigsten Zinsgutschriften oder gar nach aufsteigenden Kontonummern zuerst bei der Freistellung berücksichtigt, bis dass der Topf aufgebraucht ist: Ich weiß es nicht! Im Lichte von kirchensteuerpflichtigen abgeltungssteuerpflichtigen Zinseinkünften bei konfessionsverschiedenen Ehen hat dies auf einmal Belang. Ich mach mich mal schlau... irgendwann die Tage, aber nicht vor Mittwoch.

 

Ich merke gerade, dass dieses Thema sich hervorragend für künftige Bankkaufmannsgehilfenprüfungen eignen wird. Denn richtig kompliziert wird es, wenn Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen aus Aktienverkäufen gegengerechnet werden... und das ganze noch bei konfessionsverschiedenen Depotinhabern.

 

 

PS: Es besteht auch die Möglichkeit, bei einer Bank nur bestimmte Konten/Depots freizustellen, bspw. nur die Konten/Depots des Kirchensteuerpflichtigen. B)

bearbeitet von benedetto
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@ Benedetto

 

Danke schon mal für die bisherigen Auskünfte. Damit hast Du mir schon sehr weitergeholfen.

 

Ansonsten bin ich auf Deine weitere Erkenntnisse zu den Zinsen am 31.12. gespannt.

 

Mit den Gewinn- und Verlustrechnungen bei Aktiendepots darfst Du mich allerdings gerne verschonen. Gut, daß ich kein Bankkaufmannsgehilfe bin...

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Hilfe!

Heute habe ich folgendes gefunden:

 

Wer will, dass mit der Einkommen- auch die Kirchensteuer abgegolten werden soll, muss einen entsprechenden schriftlichen Antrag an die Bank(en) oder übrigen Kapitaleinkünftequellen stellen [...] Allerdings muss der Antrag für alle Kapitalerträge einheitlich erfolgen. Und beispielsweise bei glaubensverschiedenen Ehen geht diese Art der „Abgeltung“ nicht.

Wer keinen Antrag stellen will oder darf, der muss sich ab 2009 zur Kirchensteuer veranlagen lassen.

Quelle

 

Also geht das mit den Antrag bei unterschiedlichen Konfessionen gar nicht! Oder haben die da Unfug geschrieben?

 

Und was heißt, man muß sich zur Kirchensteuer veranlagen lassen?

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Hilfe!

Heute habe ich folgendes gefunden:

 

Wer will, dass mit der Einkommen- auch die Kirchensteuer abgegolten werden soll, muss einen entsprechenden schriftlichen Antrag an die Bank(en) oder übrigen Kapitaleinkünftequellen stellen [...] Allerdings muss der Antrag für alle Kapitalerträge einheitlich erfolgen. Und beispielsweise bei glaubensverschiedenen Ehen geht diese Art der „Abgeltung“ nicht.

Wer keinen Antrag stellen will oder darf, der muss sich ab 2009 zur Kirchensteuer veranlagen lassen.

Quelle

 

Also geht das mit den Antrag bei unterschiedlichen Konfessionen gar nicht! Oder haben die da Unfug geschrieben?

 

Und was heißt, man muß sich zur Kirchensteuer veranlagen lassen?

 

Das hört sich sehr mit der heißen Nadel gestrickt an. Vermutlich verwechselt der/die Autor/in die Regelungen für eine Personenmehrheit mit den Regelungen für Ehegatten. Bei ersterer müssen tatsächlich alle derselben Konfession sein. (Erläuterungen findest Du im Beispielslink für ein Formular, den ich Dir vor einigen Tagen hier gepostet hatte).

Zur Kirchensteuer veranlagen müsstest Du Dich dann, wenn die Abgeltung der Kirchensteuer nicht durch die Bank erfolgt. Du müsstest dann - über welches Formular, ist mir bisher nicht bekannt - die abgeführte Abgeltungssteuer, auf die keine Kirchensteuer abgeführt wurde, separat melden und Dich zur Kirchensteuer separat veranlagen lassen.

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Das hört sich sehr mit der heißen Nadel gestrickt an. Vermutlich verwechselt der/die Autor/in die Regelungen für eine Personenmehrheit mit den Regelungen für Ehegatten. Bei ersterer müssen tatsächlich alle derselben Konfession sein. (Erläuterungen findest Du im Beispielslink für ein Formular, den ich Dir vor einigen Tagen hier gepostet hatte).

 

Gut. Ich hatte schon einen Schreck bekommen.

 

Relativ gut gemacht (auch wenn auch hier etliche Fragen offen bleiben) finde ich übrigens die Infos der Hamburger Sparkasse.

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