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Ausschluß von den Sakramenten -Wann üblich?


Tammy_D

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Wann ist eigentlich der Ausschluß von den Sakramenten üblich?

 

Nur bei einer Wiederheirat nach der Scheidung einer kirchenrechtlich gültigen Ehe?

 

Oder auch bei Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

 

Oder reicht bereits ein öffentliches Zusammenleben mit einem neuen (anders- oder gleichgeschlechtlichen) Partner aus?

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Wann ist eigentlich der Ausschluß von den Sakramenten üblich?

 

Nur bei einer Wiederheirat nach der Scheidung einer kirchenrechtlich gültigen Ehe?

 

Oder auch bei Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

 

Oder reicht bereits ein öffentliches Zusammenleben mit einem neuen (anders- oder gleichgeschlechtlichen) Partner aus?

 

Bei uns ist sowas gar nicht üblich.

 

Das ist schon alleine deshalb nicht üblich, weil es das gar nicht gibt. Man kann kirchenrechtliche Ehen nicht scheiden, denn sie gelten bis in den Tod. Man kann auch nicht katholisch wieder heiraten, da man sonst doppelt verheiratet wär und das machen die Priester nicht.

 

Scheidung, standesamtliche Ehen, protestantische Ehen, eingetragene Lebenspartnerschaften sind nicht von der katholischen Kirchen und sollten sie daher auch nicht interessieren und schon gar nicht zum Ausschluß von Sakramentenspendungen führen.

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Wann ist eigentlich der Ausschluß von den Sakramenten üblich?

 

Nur bei einer Wiederheirat nach der Scheidung einer kirchenrechtlich gültigen Ehe?

 

Oder auch bei Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

 

Oder reicht bereits ein öffentliches Zusammenleben mit einem neuen (anders- oder gleichgeschlechtlichen) Partner aus?

 

Bei uns ist sowas gar nicht üblich.

 

Das ist schon alleine deshalb nicht üblich, weil es das gar nicht gibt. Man kann kirchenrechtliche Ehen nicht scheiden, denn sie gelten bis in den Tod. Man kann auch nicht katholisch wieder heiraten, da man sonst doppelt verheiratet wär und das machen die Priester nicht.

 

Scheidung, standesamtliche Ehen, protestantische Ehen, eingetragene Lebenspartnerschaften sind nicht von der katholischen Kirchen und sollten sie daher auch nicht interessieren und schon gar nicht zum Ausschluß von Sakramentenspendungen führen.

 

 

Hast Du mich absichtlich falsch verstanden?

 

Meines Wissens ist es üblich, daß Katholiken, die katholisch gültig (also der Formpflicht genügend oder mit Dispens) geheiratet haben, sich dann jedoch zivilrechtlich scheiden lassen und eine erneute Zivilehe eingehen, vom Sakramentenempfang (insbesondere der Kommunion) ausgeschlossen werden.

Falls das soweit richtig ist, ist meine Frage, ob Katholiken auch dann von der Kommunion ausgschlossen werden, wenn sie nach der zivilrechtlichen Scheidung eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.

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Hast Du mich absichtlich falsch verstanden?
ich hatte eher nicht diesen Eindruck.

 

ich wollte auch gern was schreiben dazu, wußte aber nicht, "wo ansetzen", weil man da ja wirklich Abhandlungen drüber schreiben könnte ...

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meine Frage, ob Katholiken auch dann von der Kommunion ausgschlossen werden, wenn sie nach der zivilrechtlichen Scheidung eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.
danke für die Präzisierung.

 

spannende Frage. danke B)

 

ich darf differenzieren:

 

 

 

1) mein Herz sagt: das ist kein Grund für Exkommunikation.

 

2) der Rest wäre dann wohl Kirchenrecht, was ich auch interessant finde.

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ich darf differenzieren:

 

 

 

1) mein Herz sagt: das ist kein Grund für Exkommunikation.

 

2) der Rest wäre dann wohl Kirchenrecht, was ich auch interessant finde.

Ich darf weiter differenzieren: Der Ausschluß von der hl. Kommunion (z.B. nach Scheidung/ Wiederheirat) ist KEINE Exkommunikation.
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Ich darf weiter differenzieren: Der Ausschluß von der hl. Kommunion (z.B. nach Scheidung/ Wiederheirat) ist KEINE Exkommunikation.
danke Dir!

 

der Unterschied war mir nie klar, und ist mir immer noch nicht klar. Mir ist auch nicht klar, ob das ein echter Unterschied ist, oder nur so ein künstlich gemachter, "damit das nicht so hart klingt ..." Vielleicht können wir gemeinsam etwas Klarheit da für mich schaffen?

 

Ex-Kommunikation heißt, meine ich "Ausschluß von der Gemeinschaft". Der Ausschluß von der hl. Kommunion ist für mich das gleiche.

 

aber bitte klärt mich gern auf, wo da der Unterschied ist. Falls es einen gibt.

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der Unterschied war mir nie klar, und ist mir immer noch nicht klar. Mir ist auch nicht klar, ob das ein echter Unterschied ist, oder nur so ein künstlich gemachter, "damit das nicht so hart klingt ..." Vielleicht können wir gemeinsam etwas Klarheit da für mich schaffen?

 

Ex-Kommunikation heißt, meine ich "Ausschluß von der Gemeinschaft". Der Ausschluß von der hl. Kommunion ist für mich das gleiche.

 

aber bitte klärt mich gern auf, wo da der Unterschied ist. Falls es einen gibt.

 

Exkommunikation: Die sichtbaren Konsequenzen sind für Laien vor allem der Ausschluss von den Sakramenten der kirchlichen Eheschließung, der Eucharistie und der Krankensalbung sowie Sakramentalien wie dem kirchlichen Begräbnis.

 

Wer aber z.B. durch Wiederverheiratung nicht zur Kommunion gehen kann, ist nicht von der Eucharistie, den Sakramentalien oder dem kirchlichen Begräbnis ausgeschlossen. Wenn jemand auf Grund einer schweren Sünde oder eines Zustandes, der mit Gottes Geboten und den Kirchenvorschriften im Widerspruch steht die hl. Kommunion nicht empfangen kann, ist er natürlich nicht von der Gemeinschaft oder der Eucharistie ausgeschlossen.

bearbeitet von Mariamante
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... Wenn jemand auf Grund einer schweren Sünde oder eines Zustandes, der mit Gottes Geboten und den Kirchenvorschriften im Widerspruch steht die hl. Kommunion nicht empfangen kann, ist er natürlich nicht von der Gemeinschaft oder der Eucharistie ausgeschlossen.[/color]

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Der Unterschied zwischen Kommunion und Eucharistie ist mir in dem Zusammenhang schleierhaft. Und "communio" heisst "Gemeinschaft". Insofern ist die Anfrage nach dem Unterschied schon berechtigt.

In der Tat besteht der Unterschied lediglich darin, dass die Exkommunikation auch offziell eine STreichung aus der Mitgliederliste bewirkt, was auch ein kirchliches Begräbnis unmöglich macht. Allerdings verunmöglicht der Ausschluss von den Sakramenten eine Eheschließung, die Exkommunikation nicht unbedingt.

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Der Unterschied zwischen Kommunion und Eucharistie ist mir in dem Zusammenhang schleierhaft. Und "communio" heisst "Gemeinschaft". Insofern ist die Anfrage nach dem Unterschied schon berechtigt.

In der Tat besteht der Unterschied lediglich darin, dass die Exkommunikation auch offziell eine STreichung aus der Mitgliederliste bewirkt, was auch ein kirchliches Begräbnis unmöglich macht. Allerdings verunmöglicht der Ausschluss von den Sakramenten eine Eheschließung, die Exkommunikation nicht unbedingt.

Die Teilnahme an der heiligen Messe ist nicht ungültig, wenn man nicht zur Kommunion gehen kann. (Mir sind Gläubige bekannt, die mehr als eine hl. Messe besuchen- und bei der zweiten hl. Messe (obgleich es vom Kirchenrecht erlaubt wäre) NICHT zur heiligen Kommunion gehen. Die Mitfeier der hl. Messe - ohne zur hl. Kommuion zu gehen- bedeutet also keinen Ausschluß aus der Gemeinschaft. Die Exkommunikation schließt auch von der Eucharistie aus.

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Der Unterschied zwischen Kommunion und Eucharistie ist mir in dem Zusammenhang schleierhaft. Und "communio" heisst "Gemeinschaft". Insofern ist die Anfrage nach dem Unterschied schon berechtigt.

In der Tat besteht der Unterschied lediglich darin, dass die Exkommunikation auch offziell eine STreichung aus der Mitgliederliste bewirkt, was auch ein kirchliches Begräbnis unmöglich macht. Allerdings verunmöglicht der Ausschluss von den Sakramenten eine Eheschließung, die Exkommunikation nicht unbedingt.

Die Teilnahme an der heiligen Messe ist nicht ungültig, wenn man nicht zur Kommunion gehen kann. (Mir sind Gläubige bekannt, die mehr als eine hl. Messe besuchen- und bei der zweiten hl. Messe (obgleich es vom Kirchenrecht erlaubt wäre) NICHT zur heiligen Kommunion gehen. Die Mitfeier der hl. Messe - ohne zur hl. Kommuion zu gehen- bedeutet also keinen Ausschluß aus der Gemeinschaft. Die Exkommunikation schließt auch von der Eucharistie aus.

Das heisst, jemand der exkommuniziert ist, darf keine Messe mehr besuchen? Das wäre mir aber neu.

 

Werner

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Das heisst, jemand der exkommuniziert ist, darf keine Messe mehr besuchen? Das wäre mir aber neu.

 

Werner

Hier kannst du es so formuliert finden:

 

Exkommunikation bedeutet den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, sich an der Eucharistiefeier oder einer anderen gottesdienstlichen Feier zu beteiligen, Sakramente zu spenden oder diese zu empfangen und kirchliche Ämter, Dienste oder Tätigkeiten auszuüben. Nach kirchlicher Lehre kann die Exkommunikation entweder durch einen Spruch verhängt werden oder durch bestimmte Taten von selber eintreten. Wird diese Tatstrafe dann noch durch einen Spruch ausdrücklich untermauert, handelt es sich um eine besonders schwere Form des Ausschlusses.

 

Mit Bezug auf die Canones führt P. Alex jedoch aus, dass die aktive Teilnahme (durch einen Dienst) an der hl. Messe untersagt ist.

bearbeitet von Mariamante
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Wann ist eigentlich der Ausschluß von den Sakramenten üblich?

 

Nur bei einer Wiederheirat nach der Scheidung einer kirchenrechtlich gültigen Ehe?

 

Oder auch bei Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

 

Oder reicht bereits ein öffentliches Zusammenleben mit einem neuen (anders- oder gleichgeschlechtlichen) Partner aus?

 

Geht es dir nur um Heirat/Wiederverheiratung bei deiner Frage oder ist sie allgemein? Von den Sakramenten ausgeschlossen und exkommuniziert wird man nämlich auch bei Kirchenaustritt.

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Das heisst, jemand der exkommuniziert ist, darf keine Messe mehr besuchen? Das wäre mir aber neu.

 

Werner

Hier kannst du es so formuliert finden:

 

Exkommunikation bedeutet den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, sich an der Eucharistiefeier oder einer anderen gottesdienstlichen Feier zu beteiligen, Sakramente zu spenden oder diese zu empfangen und kirchliche Ämter, Dienste oder Tätigkeiten auszuüben. Nach kirchlicher Lehre kann die Exkommunikation entweder durch einen Spruch verhängt werden oder durch bestimmte Taten von selber eintreten. Wird diese Tatstrafe dann noch durch einen Spruch ausdrücklich untermauert, handelt es sich um eine besonders schwere Form des Ausschlusses.

 

Mit Bezug auf die Canones führt P. Alex jedoch aus, dass die aktive Teilnahme (durch einen Dienst) an der hl. Messe untersagt ist.

Danke, das war mir neu.

Also nicht mal mehr an einer Messe teilnehmen...

Um diesen Paragrafen schert sich aber ja ganz offensichtlich kein einziger Mensch....

 

Werner

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Danke, das war mir neu.

Also nicht mal mehr an einer Messe teilnehmen...

Um diesen Paragrafen schert sich aber ja ganz offensichtlich kein einziger Mensch....

 

Werner

 

Ich berichtige und glaube, dass du doch recht hattest: Im Canon 1331 steht nämlich geschrieben, dass jeglicher Dienst bei der Feier des eucharistischen Opfers untersagt ist - nicht Teilnahme.

 

Can. 1331 — § 1. Dem Exkommunizierten ist untersagt:

1° jeglicher Dienst bei der Feier des eucharistischen Opfers oder bei irgendwelchen anderen gottesdienstlichen Feiern;

2° Sakramente oder Sakramentalien zu spenden und Sakramente zu empfangen;

3° jedwede kirchlichen Ämter, Dienste oder Aufgaben auszuüben

bearbeitet von Mariamante
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Danke, das war mir neu.

Also nicht mal mehr an einer Messe teilnehmen...

Um diesen Paragrafen schert sich aber ja ganz offensichtlich kein einziger Mensch....

 

Werner

 

Ich berichtige und glaube, dass du doch recht hattest: Im Canon 1331 steht nämlich geschrieben, dass jeglicher Dienst bei der Feier des eucharistischen Opfers untersagt ist - nicht Teilnahme.

 

Can. 1331 — § 1. Dem Exkommunizierten ist untersagt:

1° jeglicher Dienst bei der Feier des eucharistischen Opfers oder bei irgendwelchen anderen gottesdienstlichen Feiern;

2° Sakramente oder Sakramentalien zu spenden und Sakramente zu empfangen;

3° jedwede kirchlichen Ämter, Dienste oder Aufgaben auszuüben

Ok, so macht das mehr Sinn. Hatte mich schon wirklich gewundert....

 

Werner

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Wann ist eigentlich der Ausschluß von den Sakramenten üblich?

 

Nur bei einer Wiederheirat nach der Scheidung einer kirchenrechtlich gültigen Ehe?

 

Oder auch bei Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

 

Oder reicht bereits ein öffentliches Zusammenleben mit einem neuen (anders- oder gleichgeschlechtlichen) Partner aus?

 

Geht es dir nur um Heirat/Wiederverheiratung bei deiner Frage oder ist sie allgemein? Von den Sakramenten ausgeschlossen und exkommuniziert wird man nämlich auch bei Kirchenaustritt.

 

 

Nein, um Kirchenaustritte geht es mir nicht.

 

Vor allem wollte ich wissen, was passiert, wenn man trotz aus katholischer Sicht bestehender Ehe mit einer anderen Person eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht. Ob da dieselben Sanktionen greifen wie bei standesamtlicher Wiederverheiratung (meines Wissens ist das eben der Ausschluß von den Sakramenten bzw. die Verweigerung der Kommunion).

 

Vermutlich sollte/darf man nicht zur Kommunion gehen, wenn man eine schwere Sünde begangen und diese noch nicht gebeichtet hat. Allerdings kann der Pfarrer in diesem Fall in der Regel nicht wissen, daß die Sünde begangen wurde bzw. ob sie gebeichtet wurde oder nicht, weshalb er kaum die Kommunion verweigern wird.

 

Aber, soweit ich gehört habe, darf/muß/sollte (wie genau die Regelung aussieht, weiß ich nicht) sich ein Pfarrer weigern, die Kommunion zu erteilen, wenn jemand vor ihm steht, von dem er weiß, daß er geschieden und wiederverheiratet ist.

 

Was ist also, wenn die Person, die vor ihm steht, geschieden ist und eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist?

 

Gilt dann für den Priester dasselbe wie bei einem Wiederverheirateten?

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Hier kannst du es so formuliert finden
Der Text besteht im wesentlichen aus Unsinn und Halbwahrheiten. Wofür Du nichts kannst.

 

Mit Bezug auf die Canones führt P. Alex jedoch aus, dass die aktive Teilnahme (durch einen Dienst) an der hl. Messe untersagt ist.
das kommt der Sache schon näher, für mich bleiben aber noch Fragen offen.

 

Hier mal der einschlägige Text aus dem CIC:

 

Can. 1331 — § 1. Dem Exkommunizierten ist untersagt:

 

1° jeglicher Dienst bei der Feier des eucharistischen Opfers oder bei irgendwelchen anderen gottesdienstlichen Feiern;

 

2° Sakramente oder Sakramentalien zu spenden und Sakramente zu empfangen;

 

3° jedwede kirchlichen Ämter, Dienste oder Aufgaben auszuüben oder Akte der Leitungsgewalt zu setzen.

Ein Exkommunizierter darf dann also auch nicht die Orgel spielen?

 

Und interessant wird's für mich beim Sakrament der Ehe:

 

Als Exkommunizierter kann ich mich ja (mit Dispens) katholisch trauen lassen. Nun darf ich aber, weil aufgrund des Kirchenaustritts exkommuniziert, keine Sakramente empfangen und spenden. Nun spenden sich aber die Eheleute gegenseitig das Sakrament der Ehe. Muß sich dann meine Frau das Sakrament dann selber spenden? ich darfs ja nicht. und ist dann das keine sakramentale Ehe, oder nur eine halbsakramentale?

 

 

 

(übrigens: den oben diskutierten Unterschied zwischen Exkommunikation und Ausschluß von den Sakramenten kann ich immer noch nicht nachvollziehen. Inzwischen halte ich das für Augenwischerei).

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meine Frage, ob Katholiken auch dann von der Kommunion ausgschlossen werden, wenn sie nach der zivilrechtlichen Scheidung eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.
danke für die Präzisierung.

 

spannende Frage. danke B)

 

ich darf differenzieren:

 

 

 

1) mein Herz sagt: das ist kein Grund für Exkommunikation.

 

2) der Rest wäre dann wohl Kirchenrecht, was ich auch interessant finde.

 

und nun zum Teil zwei, Was sagt das Kirchenrecht zum Thema.

 

Schwierig. Im Netz ist praktisch nichts zu finden.

 

Auf jeden Fall können kirchliche Mitarbeiter entlassen werden, wenn sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.

 

Hier ein Beispiel: http://www.phil.uni-sb.de/projekte/imprima.../imp030505.html

 

hier noch der Text der Erklärung des Ständigen Rats der Bischofskonferenz:

 

http://www.lsvd.de/index.php?id=558&pr...&no_cache=1

 

Dieser Text http://www.vatican.va/roman_curia/congrega...-unions_ge.html bringt viele Worte, und wenig Konkretes.

 

Wenn ich mal das alles zusammennehme, könnte man sagen: Mit dem Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dokumentierst Du, daß Du die Auffassung der katholischen Kirche über Ehe und Familie nicht teilst. Das reicht aber nicht aus zur Exkommunikation, die darüber hinaus nur als Spruchstrafe (also nach vorangegangenem Verfahren) verhängt werden könnte. Eine "automatisch eintretende" Exkommunikation (kirchenrechtlich: Exkommunikation als Tatstrafe) ist sowieso nicht möglich, da die einzelnen Tatbestände für Exkommunikation als Tatstrafe abschließend im CIC aufgezählt sind.

 

Die einzige Möglichkeit zu einer automatischen Exkommunikation sehe ich, wenn man behaupten würde, daß das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Tatbestand von Apostasie, Häresie oder Glaubensabfall erfüllen würde. Und das kann ich nicht sehen.

 

 

edit:

 

Tammy_D, ist damit Deine Frage zufriedenstellend beantwortet?

(mein Fazit: durch das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist man NICHT exkommuniziert).

bearbeitet von Petrus
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Ein Exkommunizierter darf dann also auch nicht die Orgel spielen?
Wenn das Orgelspiel als Dienst bei der Liturgie aufgefaßt wird- nicht.

 

Was die Frage wegen der sakramentalen Ehe betrifft würde ich sagen, dass keine zustande kommt - aber Kirchenrechtsexperten werden dir da sicher kompetenter antworten können.

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Geht es dir nur um Heirat/Wiederverheiratung bei deiner Frage oder ist sie allgemein? Von den Sakramenten ausgeschlossen und exkommuniziert wird man nämlich auch bei Kirchenaustritt.

 

Das war mal so, ein Sonderweg der deutschen Bischöfe, die so ihren Geldfluß sichern wollten ... wurde ja kürzlich vom Papst geändert ... bei Kirchenaustritt wird man nichtmehr exkommuniziert, dazu braucht es schon eine apostasia a fide ...

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Geht es dir nur um Heirat/Wiederverheiratung bei deiner Frage oder ist sie allgemein? Von den Sakramenten ausgeschlossen und exkommuniziert wird man nämlich auch bei Kirchenaustritt.

 

Das war mal so, ein Sonderweg der deutschen Bischöfe, die so ihren Geldfluß sichern wollten ... wurde ja kürzlich vom Papst geändert ... bei Kirchenaustritt wird man nichtmehr exkommuniziert, dazu braucht es schon eine apostasia a fide ...

fast richtig. Die Hilfskonstruktion, daß es sich bei Kirchenaustritt um Glaubensabfall gemäß CIC handeln würde (anders wäre eine Exkommunikation bei Kirchenaustritt nicht möglich), wird von den deutschen Bischöfen - Rom ist ja anderer Meinung, wie von Dir erwähnt - nach wie vor aufrechterhalten.
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Geht es dir nur um Heirat/Wiederverheiratung bei deiner Frage oder ist sie allgemein? Von den Sakramenten ausgeschlossen und exkommuniziert wird man nämlich auch bei Kirchenaustritt.

 

Das war mal so, ein Sonderweg der deutschen Bischöfe, die so ihren Geldfluß sichern wollten ... wurde ja kürzlich vom Papst geändert ... bei Kirchenaustritt wird man nichtmehr exkommuniziert, dazu braucht es schon eine apostasia a fide ...

fast richtig. Die Hilfskonstruktion, daß es sich bei Kirchenaustritt um Glaubensabfall gemäß CIC handeln würde (anders wäre eine Exkommunikation bei Kirchenaustritt nicht möglich), wird von den deutschen Bischöfen - Rom ist ja anderer Meinung, wie von Dir erwähnt - nach wie vor aufrechterhalten.

 

Nunja, daß sich in der RKK jeder sein eigenes Süppchen kocht, wie es ihm gerade passt, ist ja bekannt B)

Und wenns ums Geld geht, kennen die deutschen Bischöfe bekanntlich keine Gnade ...

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Ich darf weiter differenzieren: Der Ausschluß von der hl. Kommunion (z.B. nach Scheidung/ Wiederheirat) ist KEINE Exkommunikation.
danke Dir!

 

der Unterschied war mir nie klar, und ist mir immer noch nicht klar. Mir ist auch nicht klar, ob das ein echter Unterschied ist, oder nur so ein künstlich gemachter, "damit das nicht so hart klingt ..." Vielleicht können wir gemeinsam etwas Klarheit da für mich schaffen?

 

Ex-Kommunikation heißt, meine ich "Ausschluß von der Gemeinschaft". Der Ausschluß von der hl. Kommunion ist für mich das gleiche.

 

aber bitte klärt mich gern auf, wo da der Unterschied ist. Falls es einen gibt.

Natürlich ist da ein Unterschied.

Jeder Katholik weiß, daß man die Kommunion nicht empfangen darf, wenn man im Stande ungebeichteter Sünden gravierender Art steht - Keine Beichte, Keine Kommunion.

JEDER ist dann - bis zur Beichte - von der Kommunion ausgeschlossen, oder sollte es durch sein Gewissen sein.

Wer im Stande ÖFFENTLICHER Sünde lebt, also nach außen das bekundet, wird dann eben - theoretisch - auch öffentlich ausgeschlossen, sollte er dennoch versuchen, die Kommunion zu bekommen.

Wer sich zivilrechtlich scheiden läßt, und wieder heiratet lebt nach kirchlichem Verständnis im öffentlichen Ehebruch, und gleiches gilt natürlich - plus Homosexuellem Verhalten - bei eingetragener Partnerschaft nach Scheidung.

Beichte nützt natürlich nichts, wenn ich gar nicht die Absicht habe, mich künftig der Sünde zu enthalten, was ich durch das Aufrechterhalten des Zustandes der öffentlichen Sünde ja dokumentiere.

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Beichte nützt natürlich nichts, wenn ich gar nicht die Absicht habe, mich künftig der Sünde zu enthalten, was ich durch das Aufrechterhalten des Zustandes der öffentlichen Sünde ja dokumentiere.

 

Och, auch dafür hat die Kirche einen Weg. Katholik darf den Zustand der öffentlichen Sünde sehr wohl nach aussen aufrecht erhalten, wenn er mit dem Partner/der Partnerin keine sexuellen Verkehr mehr pflegt und "wie Bruder und Schwester" zusammenlebt. Das ist so der Rat, den manche Pfarrer für wiederverheiratete Geschiedene übrig haben. Da ein Pfarrer nicht wissen kann, ob der öffentliche, weil geschieden und wiederverheiratete, zwar enthaltsamt aber immer noch mit seiner Familie lebende Sünder seine bisherigen Verfehlungen nicht vorgestern bei einem anderen Priester gebeichtet und den gefaßten löblichen Vorsatz seitdem noch nicht gebrochen hat, darf er auch dem "öffentlichen Sünder" die Kommunion nicht verweigern.

bearbeitet von Julius
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