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Ausschluß von den Sakramenten -Wann üblich?


Tammy_D

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Bist du nicht auch schon im Ruhestand

Nee er wirkt nur so alt, wegen seiner Ansichten B)

Wolfgang, du bist echt ein Urviech! :)

Aber jetzt sind wir weit von Thema abgekommen.

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Bist du nicht auch schon im Ruhestand

Nee er wirkt nur so alt, wegen seiner Ansichten B)

nicht schlecht, herr specht.

Udalricus beleidigen und indirekt auch die älteren Menschen als rückständig, dassehe ich durchaus als schlecht an- und der Beijubel ist pfui deibel. bearbeitet von Mariamante
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Bist du nicht auch schon im Ruhestand

Nee er wirkt nur so alt, wegen seiner Ansichten B)

nicht schlecht, herr specht.

Udalricus beleidigen und indirekt auch die älteren Menschen als rückständig, dassehe ich durchaus als schlecht an- und der Beijubel ist pfui deibel.

Sich über Hausarbeit zu belustigen ist auch nicht gerade Wiener Charme, oder?

 

Jetzt geht's aber doch wieder zum Thema oder seid's damit fertig? Dann husch ins Caféhaus.

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Ob zwei aber sexuell miteinander verkehren oder nicht, weiß der Priester in der Regel nicht, und die reine Vermutung reicht schon gar nicht

So weit der gesunde Menschenverstand, aber bei Zusammenleben vermutet die Kirche automatisch Geschlechtsverkehr B) Deswegen wird selbst das probeweise Zusammenziehen noch nicht verheirateter junger Paare weiterhin nach offizieller Lehre ausnahmslos nicht fuer gut geheissen. Die Moeglichkeit, dass es sich um ein streng sittliches Pietcong-Paar handelt, das bis zur Eheschliessung wie Bruder und Schwester leben moechte, und nur den gemeinsamen Alltag vor einer so folgenschweren weil irreversiblen Entscheidung wie eine katholische Ehe testen moechte, wird gar nicht in Betracht gezogen. Zusammenleben, egal ob mit oder ohne amtlicher Bestaetigung in Form von ELP oder Zivilehe, egal ob mit oder der privat gehegten Absicht, keusch zu leben, ist oeffentliches Konkubinat, als solches schwere Suende, und fuehrt daher zum Ausschluss von der Kommunion - wenigstens offiziell, auch wenn viele Priester das nicht umsetzen.

 

 

Die Vermutung, daß Geschlechtsverkehr stattfindet, wenn zwei Menschen zusammenleben, gilt aber doch wohl nur für zwei Personen, die öffentlich als (Liebes-)Paar auftreten, oder? Denn anderenfalls würden ja beispielsweise auch (2er-)WGs, zusammenlebende Geschwister und die Konstellation Pfarrer/Haushälterin unter diese Regelung fallen...

 

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Liebespaar mit weiteren Personen in einer WG lebt. Zählt das auch schon als "öffentliches Konkubinat"? Muß also, wenn sich in einer 5er-WG zwei Bewohner ineinander verlieben, einer von beiden ausziehen?

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Pietcong
ohh - dieses Schimpfwort gibt es immer noch?

Mag sein, dass das später als Schimpfwort aufgefasst wurde. Derjenige, der es "erfunden" hat, meinte es aber, mit bärbeißigem Humor, durchaus als Anerkennung - für denjenigen, den er damit gemeint hatte.

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Bist du nicht auch schon im Ruhestand

Nee er wirkt nur so alt, wegen seiner Ansichten B)

nicht schlecht, herr specht.

Udalricus beleidigen und indirekt auch die älteren Menschen als rückständig, dassehe ich durchaus als schlecht an- und der Beijubel ist pfui deibel.

Sich über Hausarbeit zu belustigen ist auch nicht gerade Wiener Charme, oder?

 

Jetzt geht's aber doch wieder zum Thema oder seid's damit fertig? Dann husch ins Caféhaus.

Nur noch eine kurze Bemerkung dazu, bevor ich meinen Großen Braunen schlürfe:

Ich amüsiere mich eigentlich nicht direkt über Gerlindes Lebensstress - den haben wir alle mehr oder weniger - , sondern darüber, dass sie dies immer so unvermittelt in ihre Postings einfließen lässt - das macht sonst niemand! Dadurch bekommen ihre Aussagen immer eine besondere Note und Originalität - um das mal positiv zu würdigen!

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Die Vermutung, daß Geschlechtsverkehr stattfindet, wenn zwei Menschen zusammenleben, gilt aber doch wohl nur für zwei Personen, die öffentlich als (Liebes-)Paar auftreten, oder? Denn anderenfalls würden ja beispielsweise auch (2er-)WGs, zusammenlebende Geschwister und die Konstellation Pfarrer/Haushälterin unter diese Regelung fallen...

 

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Liebespaar mit weiteren Personen in einer WG lebt. Zählt das auch schon als "öffentliches Konkubinat"? Muß also, wenn sich in einer 5er-WG zwei Bewohner ineinander verlieben, einer von beiden ausziehen?

 

Man darf konkrete Rechtsfolgen eben nicht an platte Vermutungen knüpfen - darin liegt ja gerade die Plattheit der kirchlichen Argumentation in dieser Frage.

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Die Vermutung, daß Geschlechtsverkehr stattfindet, wenn zwei Menschen zusammenleben, gilt aber doch wohl nur für zwei Personen, die öffentlich als (Liebes-)Paar auftreten, oder? Denn anderenfalls würden ja beispielsweise auch (2er-)WGs, zusammenlebende Geschwister und die Konstellation Pfarrer/Haushälterin unter diese Regelung fallen...

Natuerlich. Ich schrieb ja auch von einem Paar.

 

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Liebespaar mit weiteren Personen in einer WG lebt. Zählt das auch schon als "öffentliches Konkubinat"? Muß also, wenn sich in einer 5er-WG zwei Bewohner ineinander verlieben, einer von beiden ausziehen?

Ja. Gemischte WGs sind nach strenger, altmodischer Auslegung (die ich nicht teile) sowieso unsittlich.

 

Man darf konkrete Rechtsfolgen eben nicht an platte Vermutungen knüpfen - darin liegt ja gerade die Plattheit der kirchlichen Argumentation in dieser Frage.

Lieber Chrysologus, es freut mich, diese kritische Meinung von Dir zu hoeren, da Du, wenn ich es richtig verstanden habe, Kirchenrechtler bist. Andererseits bestaetigst Du somit die derzeitige offizielle Auslegung, dass bei Zusammenleben Geschlechtsverkehr vermutet wird, und erklaerst mir nicht, wie das damit zusammenpasst, dass die Kirche auf die Moeglichkeit hinweist, dass wiederverheiratete Geschiedene "wie Bruder und Schwester" zusammenleben, wenn der Zustand des Zusammenlebens ohne gueltig geschlossene Ehe an sich als suendhaft aufgefasst wird.

 

Fuer Tammy: um auf Deine urspruengliche Frage zurueckzukommen vermute ich, dass das blosse Zusammenleben aus besagtem Grund keine richtige Loesung darstellt, aber die Wiederheirat es noch eine Ecke schlimmer weil amtlich macht.

 

Guido

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Pietcong
ohh - dieses Schimpfwort gibt es immer noch?

Mag sein, dass das später als Schimpfwort aufgefasst wurde. Derjenige, der es "erfunden" hat, meinte es aber, mit bärbeißigem Humor, durchaus als Anerkennung - für denjenigen, den er damit gemeint hatte.

Ich habe das Wort bisher nur von einem tiefgläubigen traditionellen Katholiken gehört, der sich und seine Freundin humorvoll selbst so bezeichnet, und das durchaus positiv meint.

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Man darf konkrete Rechtsfolgen eben nicht an platte Vermutungen knüpfen - darin liegt ja gerade die Plattheit der kirchlichen Argumentation in dieser Frage.

Lieber Chrysologus, es freut mich, diese kritische Meinung von Dir zu hoeren, da Du, wenn ich es richtig verstanden habe, Kirchenrechtler bist. Andererseits bestaetigst Du somit die derzeitige offizielle Auslegung, dass bei Zusammenleben Geschlechtsverkehr vermutet wird, und erklaerst mir nicht, wie das damit zusammenpasst, dass die Kirche auf die Moeglichkeit hinweist, dass wiederverheiratete Geschiedene "wie Bruder und Schwester" zusammenleben, wenn der Zustand des Zusammenlebens ohne gueltig geschlossene Ehe an sich als suendhaft aufgefasst wird.

 

Ich gehöre jener Fraktion der deutschen Kirchenrechtler an, die dies auch nicht nur nicht verstehen, sondern die diese Schlüsse für Fehlschlüsse halten. Ich kann es Dir daher auch nicht erklären, weil ich es weder verstehe noch für richtig halte.

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Pietcong
ohh - dieses Schimpfwort gibt es immer noch?

Mag sein, dass das später als Schimpfwort aufgefasst wurde. Derjenige, der es "erfunden" hat, meinte es aber, mit bärbeißigem Humor, durchaus als Anerkennung - für denjenigen, den er damit gemeint hatte.

Ich habe das Wort bisher nur von einem tiefgläubigen traditionellen Katholiken gehört, der sich und seine Freundin humorvoll selbst so bezeichnet, und das durchaus positiv meint.

 

Frag ihn mal, wie er zum Pietismus steht. Das steckt in der Wortschöpfung Piet-cong nämlich bewusst und gezielt mit drin. B)

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Pietcong
ohh - dieses Schimpfwort gibt es immer noch?

Mag sein, dass das später als Schimpfwort aufgefasst wurde. Derjenige, der es "erfunden" hat, meinte es aber, mit bärbeißigem Humor, durchaus als Anerkennung - für denjenigen, den er damit gemeint hatte.

Ich habe das Wort bisher nur von einem tiefgläubigen traditionellen Katholiken gehört, der sich und seine Freundin humorvoll selbst so bezeichnet, und das durchaus positiv meint.

 

Frag ihn mal, wie er zum Pietismus steht. Das steckt in der Wortschöpfung Piet-cong nämlich bewusst und gezielt mit drin. B)

Ich glaube eher dass das Wort "pietas" drinnensteckt = die fromme Gesinnung

bearbeitet von wolfgang E.
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Ich glaube eher dass das Wort "pietas" drinnensteckt = die fromme Gesinnung

 

Das steckt in Pietismus mit drin. Die Wortschöpfung Pietcong stammt aber von Herbert Wehner, und er hat sie damals, unterschwellig-anerkennend, auf einen pietistisch geprägten Parteifreund gemünzt. Das "cong" war von Viet-cong entlehnt.

 

Herbert Wehner nannte ihn einmal einen «Pietcong» – das wäre eine mit Humangenetik herzustellende Mischung aus einem schwäbischen Pietisten und einem vietnamesischen Untergrundkämpfer. Das eine sollte Herrn Epplers religiöse Grundeinstellung charakterisieren, das andere seine Guerilla-Fähigkeiten des unerwarteten Zuschlagens.

 

Quelle: http://www.basler.denkanstoesse.ch/pages/02_f.html

bearbeitet von Julius
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Kirchenhistoriker
Pietcong
ohh - dieses Schimpfwort gibt es immer noch?

Mag sein, dass das später als Schimpfwort aufgefasst wurde. Derjenige, der es "erfunden" hat, meinte es aber, mit bärbeißigem Humor, durchaus als Anerkennung - für denjenigen, den er damit gemeint hatte.

Ich habe das Wort bisher nur von einem tiefgläubigen traditionellen Katholiken gehört, der sich und seine Freundin humorvoll selbst so bezeichnet, und das durchaus positiv meint.

 

Frag ihn mal, wie er zum Pietismus steht. Das steckt in der Wortschöpfung Piet-cong nämlich bewusst und gezielt mit drin. B)

Ich glaube eher dass das Wort "pietas" drinnensteckt = die fromme Gesinnung

 

Nein, Pietkong ist eindeutig aus BW. Damit meinen heute die katholischen Oberschwaben die pietistischen Altwürttemberger - in Anlehnung an Wehner. Julius hat recht und wohl zuviel Harald Schmidt geguckt.

bearbeitet von Kirchenhistoriker
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Julius hat recht und wohl zuviel Harald Schmidt geguckt.

 

Nö, in jungen Jahren zuviel Wehner gehört. B)

 

(ich mochte ihn, und den Pietcong auch)

bearbeitet von Julius
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Kirchenhistoriker

Julius hat recht und wohl zuviel Harald Schmidt geguckt.

 

Nö, in jungen Jahren zuviel Wehner gehört. :angry2:

 

(ich mochte ihn, und den Pietcong auch)

 

Naja, Wehner war schon ne Nummer. Aber Harald Schmidt ist besser... :angry2:

 

Den Pietcong mochte ich noch nie, schon gar nicht nach dem gemeinsamen Papier mit der SED.

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Um nochmal zur urspünglichen Frage zurückzukommen:

Wann ist eigentlich der Ausschluß von den Sakramenten üblich?

 

Nur bei einer Wiederheirat nach der Scheidung einer kirchenrechtlich gültigen Ehe?

 

Oder auch bei Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

 

Oder reicht bereits ein öffentliches Zusammenleben mit einem neuen (anders- oder gleichgeschlechtlichen) Partner aus?

gehe ich, wie bereits geschrieben, davon aus, dass laut offizieller Kirchenlehre die Sakramente bei jedem "Verharren in öffentlicher Sünde" verweigert werden sollten. Zeitgenössische Pastöre setzen das nicht so streng um, aber in der Vergangenheit war es anders: der Pastor meiner Heimatgemeinde erzählte mal, zu Beginn des vorigen Jahrhunderts habe einer seiner Vorgänger linken Gewerkschaftlern die Kommunion verweigert. Schliesslich ist jeder, der sich öffentlich zur "materialistischen, antichristlichen Lehre des Kommunismus" bekennt, ipso facto ein Apostat und daher exkommuniziert. Es muss also nicht immer um (echten oder vermeintlichen) Sex außerhalb der Ehe gehen.

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Um nochmal zur urspünglichen Frage zurückzukommen:

Wann ist eigentlich der Ausschluß von den Sakramenten üblich?

 

Nur bei einer Wiederheirat nach der Scheidung einer kirchenrechtlich gültigen Ehe?

 

Oder auch bei Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

 

Oder reicht bereits ein öffentliches Zusammenleben mit einem neuen (anders- oder gleichgeschlechtlichen) Partner aus?

gehe ich, wie bereits geschrieben, davon aus, dass laut offizieller Kirchenlehre die Sakramente bei jedem "Verharren in öffentlicher Sünde" verweigert werden sollten. Zeitgenössische Pastöre setzen das nicht so streng um, aber in der Vergangenheit war es anders: der Pastor meiner Heimatgemeinde erzählte mal, zu Beginn des vorigen Jahrhunderts habe einer seiner Vorgänger linken Gewerkschaftlern die Kommunion verweigert. Schliesslich ist jeder, der sich öffentlich zur "materialistischen, antichristlichen Lehre des Kommunismus" bekennt, ipso facto ein Apostat und daher exkommuniziert. Es muss also nicht immer um (echten oder vermeintlichen) Sex außerhalb der Ehe gehen.

 

Geschichten wie deise finden sich immer wieder - und sie sind schlicht Beispiele für einen schwerwiegenden Missbrauch kirchlicher Amtsvollmachten. Exkommunikation ist eine klar definierte Strafe, der nach entsprechender Prüfung und per Dekret verhängt wird. Sie höchst subjektive Ansicht des Pfarrers spielt hier keine Rolle!

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Exkommunikation ist eine klar definierte Strafe, der nach entsprechender Prüfung und per Dekret verhängt wird
oder ohne entsprechende Prüfung und ohne Dekret, wenn man auf dem Standesamt den "Kirchenaustritt" erklärt.
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Geschichten wie deise finden sich immer wieder - und sie sind schlicht Beispiele für einen schwerwiegenden Missbrauch kirchlicher Amtsvollmachten
fällt mir auch noch ein Beispiel ein. Der Pfarrer von Auerbach (Oberpfalz) exkommunizierte (in den sechziger Jahren) öffentlich von der Kanzel herab den Bürgermeister, weil dieser sich weigerte, im städtischen Schwimmbad Geschlechtertrennung einzuführen :angry2: bearbeitet von Petrus
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Exkommunikation ist eine klar definierte Strafe, der nach entsprechender Prüfung und per Dekret verhängt wird
oder ohne entsprechende Prüfung und ohne Dekret, wenn man auf dem Standesamt den "Kirchenaustritt" erklärt.

Unsinn, wenn du nur aus der Körperschaft austrittst, heisst das noch lange nicht, dass du automatisch exkommuniziert bist. Die DBK hätte das gerne so gesehen, aber Rom zum Glück nicht. Ergo kann man noch weiterhin an den Sakramenten teilnehmen, ohne Kirchensteuer abzuführen :angry2:

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