Sokrates Geschrieben 20. September 2008 Melden Share Geschrieben 20. September 2008 ..... Wir lernen: Wenn ein Priester seinen Bischof in übelster Weise beleidigt, ist das okay. ...... wir lernen noch mehr: wie ein priester seinen papst beleidigen kann. "Ich fürchte, dass wahr ist, was mir ein Cardinal sagte: Der Papst versteht nicht zu regieren." Das stammt nicht etwa von einem pöhsen WsKler, sonden vom ach so papsttreuen Professor May. Es zeigt sich immer wieder: Diese Reaktionäre haben Probleme mit dem folgerichtigen Denken. Sie erkennen einfach keine Widersprüche. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 26. April 2011 Melden Share Geschrieben 26. April 2011 Das wird bei den Fundis lange Gesichter zur Folge haben, fiebern sie doch schon seit langem dem Rücktritt ihres Erzfeindbildes Kardinal Lehmann entgegen: Der Papst hat das anlässlich des 75. Geburtstags eingereichte Rücktrittsgesuch Lehmanns abgelehnt. http://www.kath.net/detail.php?id=31171 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 26. April 2011 Melden Share Geschrieben 26. April 2011 Das wird bei den Fundis lange Gesichter zur Folge haben,[...] Das tut es bereits... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 26. April 2011 Melden Share Geschrieben 26. April 2011 es wird keinen verwundern - ich freue mich darüber. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 26. April 2011 Melden Share Geschrieben 26. April 2011 Ist die Klausel "donec aliter provideatur" eine Besonderheit oder steht sie grundsätzlich bei Rücktrittsgesuchsablehnungen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 26. April 2011 Melden Share Geschrieben 26. April 2011 Ist die Klausel "donec aliter provideatur" eine Besonderheit oder steht sie grundsätzlich bei Rücktrittsgesuchsablehnungen? Bar jeder Kenntnis dieser Schreiben - ich halte die Formulierung wenigstens der Sache nach für üblich: Das Rücktrittsgesuch wird ja nicht aufgehoben, sondern nur später angenommen werden. In allen anderen Fällen war es ja dann auch so, dass man irgendwann das endgültige Ausscheiden bekannt gab, ohne dass von einem neuen Antrag etwas bekannt geworden wäre. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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