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Klostereintritt und Scheidung


Thurisinda

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Ich habe eine Freundin die ins Kloster eintreten möchte und wirklich berufen ist,leider ist sie noch verheiratet (Standesamtlich),die Ehe ist kinderlos,sie meint die Scheidung zu beantragen (wegen Klostereintritts) und im Postulat (1Jahr),sozusagen als 2.Wohnsitz abzuwarten bis sie geschieden ist,wie läuft so etwas und geht das?

 

Gruß Thurisinda

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Hallo Thurisinda,

 

da sollte deine Freundin am besten bei einer Gemeinschaft anfragen, ob sie eine Möglichkeit hätte, einzutreten.

Höchstwahrscheinlich wird es nicht gehen, auch wenn sie nur standesamtlich verheiratet ist. Auf jeden Fall wird sie

ihr Trennungsjahr nicht schon im Kloster verbringen können.

 

Schönen Sonntag noch

lara

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Franciscus non papa

deutlich einfacher wäre, wenn sie sich im einverständnis mit ihrem mann für diesen weg entscheiden könnte. die zivile scheidung im einvernehmen sollte kein grosses problem sein.

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Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das geht. Die Richtlinien für einen Klostereintritt sind eigentlich relativ klar.

 

Hab hier noch was von kath.ch.... da steht "in der Regel ledig" unter Voraussetzungen. Ich denke, dass das jede Gemeinschaft klar regelt... deswegen muss deine Freundin mit der Ordensleitung sprechen.

bearbeitet von Katta
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leider ist sie noch verheiratet (Standesamtlich),
Auch kirchlich?

 

Für die Orden müsste der Ledigenstand doch auch nach dem CIC zu bestimmen sein.

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Der mir einzig richtig erscheinende Weg wird ein klares Gespräch mit dem Orden sein. Eine standesamtliche Ehe ist per se kein Problem, sofern sie

  1. keine weiteren Pflichten wie zB Untergalt nach sich zieht und
  2. nicht versehentlich sakramental geworden ist.

In einem parallel zum Trennungsjahr verlaufenden Postulat kann ich kein grundsätzliches Problem erkennen, soweit ich das Kirchenrecht heranziehe.

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Vielleicht kommt es mehr auf die Motivation der Frau an, warum sie ins Kloster will. Oft sehen Menschen darin eine Fluchtmöglichkeit, einer wie auch immer verfahrenen Situation auszuweichen.

 

Ein Misserfolg in einer Ehe kann ja wohl nicht Basis einer Berufung sein. Interessant wäre zu erfahren, woran dieser Mensch seine Berufung festmacht.

 

Pierre

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Ein Misserfolg in einer Ehe kann ja wohl nicht Basis einer Berufung sein. Interessant wäre zu erfahren, woran dieser Mensch seine Berufung festmacht.

 

Warum nicht ......das Scheitern einer Ehe ist eine menschlich belastende Sondersituation und gerade in solchen Lebenslagen ist man vielleicht offener für das Gefühl Gott zu brauchen, als im normalen Alltag.

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Ein Misserfolg in einer Ehe kann ja wohl nicht Basis einer Berufung sein. Interessant wäre zu erfahren, woran dieser Mensch seine Berufung festmacht.

 

Warum nicht ......das Scheitern einer Ehe ist eine menschlich belastende Sondersituation und gerade in solchen Lebenslagen ist man vielleicht offener für das Gefühl Gott zu brauchen, als im normalen Alltag.

 

Aber man sollte nicht in ein Kloster fliehen. Das ist der falsche Weg. Dann ist die Enttäuschung vorprogrammiert.

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Ob das "Gefühl, [in einer Krise] Gott zu brauchen" allerdings eine solide Basis für ein lebenslanges Ordensleben ist, bezweifele ich.

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Warum nicht ......das Scheitern einer Ehe ist eine menschlich belastende Sondersituation und gerade in solchen Lebenslagen ist man vielleicht offener für das Gefühl Gott zu brauchen, als im normalen Alltag.

 

Mir scheint, das ist genau der "unrichtige" Weg. Man tritt doch nicht ins Kloster ein, weil man Gott braucht, sondern weil man überzeugt ist, dass Gott uns braucht.

 

Pierre

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Soweit ich weiß gibt es ohnehin in kaum einem Orden sofort die Möglichkeit zur ewigen Profess. Insofern hätte die Dame noch genügend Gelegenheit, sich zu überlegen, ob es das Richtige für sie ist (und die Novizenmeisterin ebenso).

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Soweit ich weiß gibt es ohnehin in kaum einem Orden sofort die Möglichkeit zur ewigen Profess. Insofern hätte die Dame noch genügend Gelegenheit, sich zu überlegen, ob es das Richtige für sie ist (und die Novizenmeisterin ebenso).

Diese Möglichkeit gibt es auf keinen Fall, weil das Kirchenrecht ein Jahr Noviziat vorschreibt. Allerdings fände ich es geschickter, mit dem Eintritt bis nach der Scheidung abzuwarten, da die Verhältnisse schon geregelt sein sollten.

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Soweit ich weiß gibt es ohnehin in kaum einem Orden sofort die Möglichkeit zur ewigen Profess. Insofern hätte die Dame noch genügend Gelegenheit, sich zu überlegen, ob es das Richtige für sie ist (und die Novizenmeisterin ebenso).

Diese Möglichkeit gibt es auf keinen Fall, weil das Kirchenrecht ein Jahr Noviziat vorschreibt. Allerdings fände ich es geschickter, mit dem Eintritt bis nach der Scheidung abzuwarten, da die Verhältnisse schon geregelt sein sollten.

Ein bis zwei. Ich nehme an, Martin meinte, ob sie im Kloster bleibt, oder nicht. Dazu sollte sie sich vor der ewigen Profess entscheiden. Und die ist je nach Gemeinschaft nach fünf bis sechs Jahren.

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nicht versehentlich sakramental geworden ist.
?? :angry2: Wie muss man sich das vorstellen?
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nicht versehentlich sakramental geworden ist.
?? :angry2: Wie muss man sich das vorstellen?

 

Hängt sehr von der Konstellation der Partner ab: Aus der Kirche ausgetreten, Nicht-Katholiken beteiligt, ein wohlmeindener Pfarrer kümmert sich um die Dispens von der Formpflicht...

 

Der Ledigenstatus müste in jedem Fall kirchenrechtlich geprüft werden.

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nicht versehentlich sakramental geworden ist.
?? :angry2: Wie muss man sich das vorstellen?

 

Hängt sehr von der Konstellation der Partner ab: Aus der Kirche ausgetreten, Nicht-Katholiken beteiligt, ein wohlmeindener Pfarrer kümmert sich um die Dispens von der Formpflicht...

 

Der Ledigenstatus müste in jedem Fall kirchenrechtlich geprüft werden.

Ah, ok. Danke für die Erklärung.
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Soweit ich weiß gibt es ohnehin in kaum einem Orden sofort die Möglichkeit zur ewigen Profess. Insofern hätte die Dame noch genügend Gelegenheit, sich zu überlegen, ob es das Richtige für sie ist (und die Novizenmeisterin ebenso).

Es ginge auch so nicht. Für den rechtsgültigen Eintritt in ein Noviziat definiert der CIC einiges, was daran hindert. Eine solcherart gehinderte Kandidatin wird man auch nicht ins Postulat aufnehmen, ohne daß das entsprechende Hindernis vorher beseitigt worden ist. Ein Eintritt geht auch in der Regel nicht so hoppla-hopp "Heute komm ich, morgen wart ich..."

 

Grüße

Seraph

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Ich versuche mir gerade etwas vorzustellen, eine geschiedene Frau will in den Dienst der Kirche treten.......! :angry2: Ich kannte eine geschiedene Kindergärtnerin die in einem katholischen Kindergarten eine Anstellung haben wollte.

bearbeitet von Katharer
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Ich habe eine Freundin die ins Kloster eintreten möchte und wirklich berufen ist,leider ist sie noch verheiratet (Standesamtlich),die Ehe ist kinderlos,sie meint die Scheidung zu beantragen (wegen Klostereintritts) und im Postulat (1Jahr),sozusagen als 2.Wohnsitz abzuwarten bis sie geschieden ist,wie läuft so etwas und geht das?

 

Gruß Thurisinda

Ich habe eine Freundin, die das gleiche Problem hat. Sie wird die Ehe annuliieren lassen, was auch wohl klappen wird. Ich nehme an, dass deine Freundin auch erst einmal warten muss, bis die Sache mit ihrer Ehe geklärt ist. Scheidung gibt es bei Katholiken nicht, ergo wird auch sie auf eine Annullierung hoffen müssen. Dazu muss aber auch der Ehemann angehört werden.

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Ich habe eine Freundin die ins Kloster eintreten möchte und wirklich berufen ist,leider ist sie noch verheiratet (Standesamtlich),die Ehe ist kinderlos,sie meint die Scheidung zu beantragen (wegen Klostereintritts) und im Postulat (1Jahr),sozusagen als 2.Wohnsitz abzuwarten bis sie geschieden ist,wie läuft so etwas und geht das?

 

Gruß Thurisinda

Ich habe eine Freundin, die das gleiche Problem hat. Sie wird die Ehe annuliieren lassen, was auch wohl klappen wird. Ich nehme an, dass deine Freundin auch erst einmal warten muss, bis die Sache mit ihrer Ehe geklärt ist. Scheidung gibt es bei Katholiken nicht, ergo wird auch sie auf eine Annullierung hoffen müssen. Dazu muss aber auch der Ehemann angehört werden.

 

Neben der Annulierung - zu der der Partner nicht gehört werden muss, ihm muss in der Regel nur Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern - komt auch die Trennung von Tisch und Bett in Frage, bei der die äußeren Folgen der Eheschließung (Pflicht zum ehelichen Zusammenleben) bei bleibendem Eheband aufgehoben werden. Die Nichtigkeit ist also keine conditio sine qua non, im Falle einer Trennung von Tich und BEtt allerdings wird der Ex zustimmen müssen.

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Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das geht. Die Richtlinien für einen Klostereintritt sind eigentlich relativ klar.

 

Hab hier noch was von kath.ch.... da steht "in der Regel ledig" unter Voraussetzungen. Ich denke, dass das jede Gemeinschaft klar regelt... deswegen muss deine Freundin mit der Ordensleitung sprechen.

Es geht meine Mutter hatte in den 60er Jahren eine Arbeitskolegin die auch verheiratet war sich scheiden lies und sie und auch ihr Ex-Mann sind beide ins Kloster eingetrehten war ein Komplektiver Orden. wenn es in denn 60er ging geht es auch heute aber mann sollte das gesprech mit dem Kloster suchen einige sagen nein andere sind da modern.

Viel glück füpr deine Freundin und Gotes segen

Nani

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Der mir einzig richtig erscheinende Weg wird ein klares Gespräch mit dem Orden sein. Eine standesamtliche Ehe ist per se kein Problem, sofern sie
  1. keine weiteren Pflichten wie zB Untergalt nach sich zieht und
  2. nicht versehentlich sakramental geworden ist.

In einem parallel zum Trennungsjahr verlaufenden Postulat kann ich kein grundsätzliches Problem erkennen, soweit ich das Kirchenrecht heranziehe.

wie geht dieses vonstatten?

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Der mir einzig richtig erscheinende Weg wird ein klares Gespräch mit dem Orden sein. Eine standesamtliche Ehe ist per se kein Problem, sofern sie

  1. keine weiteren Pflichten wie zB Untergalt nach sich zieht und
  2. nicht versehentlich sakramental geworden ist.

In einem parallel zum Trennungsjahr verlaufenden Postulat kann ich kein grundsätzliches Problem erkennen, soweit ich das Kirchenrecht heranziehe.

wie geht dieses vonstatten?

Wenn Du das "versehentlich sakramental" meinst, das wurde hier erläutert:

Hängt sehr von der Konstellation der Partner ab: Aus der Kirche ausgetreten, Nicht-Katholiken beteiligt, ein wohlmeindener Pfarrer kümmert sich um die Dispens von der Formpflicht...
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Ein Misserfolg in einer Ehe kann ja wohl nicht Basis einer Berufung sein. Interessant wäre zu erfahren, woran dieser Mensch seine Berufung festmacht.

 

Warum nicht ......das Scheitern einer Ehe ist eine menschlich belastende Sondersituation und gerade in solchen Lebenslagen ist man vielleicht offener für das Gefühl Gott zu brauchen, als im normalen Alltag.

 

Aber man sollte nicht in ein Kloster fliehen. Das ist der falsche Weg. Dann ist die Enttäuschung vorprogrammiert.

 

Liebe Katta

 

Gregor der Grosse, der Heilige Benedikt, Dialoge. Standartwerk für Novizen. Kapitel: Die Flucht in die Wüste.

Benedikt flieht und sucht die Wüste. Bestimmt, er will Gott suchen vor allem anderen, doch einen Teil seiner Motivation ist auch "Weltflucht".

Klar kein Novizenmeister würde seinen -Benedikt- als Weltflüchtiger bezeichnen und einem Novizen soll geraten sein

eine solche Behauptung, höchstens als heuchlerische Frage aufzuwerfen.

Man, kann ins Kloster gehen wie man ist, eine gute Ausgangslage ist wenn kein katholisches Kathechismuswissen vorhanden ist und ...... etwas weltflüchtig, etwas gescheit, etwas dumm, etwas naiv ... etwas aus gutem Hause... usw.

.....an solchen Eignenheiten wird gehobelt und geschliffen, Substanzverlust ist ganz egal...... wenn es gut geht

wird der Betreffende einen Ordensmann, eine Ordensfrau ... ohne wenn und aber.

Was die zivile Ehe, in dem besprochenen Fall betrifft, habe ich mehr Bedenken.

Schliesslich findet die "Eheschliessung" im wesentlichen weder auf dem Zivilstandsamt noch im Kirchengebäude vor dem Pfarrer statt.

... sondern dort wo auch schon der Apostel Paulus hingewiesen hat.

Gerne erwähne ich Walter Trobisch und sein Buch "mit dir Partnerschaft in der Erprobung".

Und ich meine jede / diese Ehe ist einen Rettungsversuch wert, wieso nicht eine Eheberatung aufsuchen.

Ob Ehenichtigkeitsverfahren oder zivilen Trennung, der/ ihr Mann wird in beiden Fällen seelisch stark in Mitleidenschaft gezogen.

Und das darf der Dame nicht egal sein!

 

Darf ich erinnern Bruder Klaus hat mit dem Einverständnis seiner Frau Dorothea seinen Entschluss gefasst

 

Gruss

doggi

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