lara Geschrieben 15. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 (bearbeitet) Auch dies eine Abspaltung aus dem Haider-Thread, KAM Vielleicht sollten die Strafen für betrunkenes Fahren richtig wehtun, z.B. Einziehung des Wagens für ca. 3 Monate. Das würde mehr bringen als das alberne Abgeben vom Führerschein. Seid ihr eigentlich schon mal angehalten und nach dem Führerschein gefragt worden? Ok. Rosenmontagmorgens um halb 4 war ich noch nie mit dem Auto unterwegs. bearbeitet 15. Oktober 2008 von kam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 15. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 Vielleicht sollten die Strafen für betrunkenes Fahren richtig wehtun, z.B. Einziehung des Wagens für ca. 3 Monate. Das würde mehr bringen als das alberne Abgeben vom Führerschein. Wie das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lara Geschrieben 15. Oktober 2008 Autor Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 Vielleicht sollten die Strafen für betrunkenes Fahren richtig wehtun, z.B. Einziehung des Wagens für ca. 3 Monate. Das würde mehr bringen als das alberne Abgeben vom Führerschein. Wie das? Weil die Strafe "Führerscheinabgabe" nicht vorm betrunkenen Fahren abhält. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 15. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 Vielleicht sollten die Strafen für betrunkenes Fahren richtig wehtun, z.B. Einziehung des Wagens für ca. 3 Monate. Das würde mehr bringen als das alberne Abgeben vom Führerschein. Wie das? Weil die Strafe "Führerscheinabgabe" nicht vorm betrunkenen Fahren abhält. Die Strafe "Autoabgabe" hält auch nur vom betrunkenen Fahren mit dem eigenen Auto ab, nicht mit dem vom Dienst- oder Leihwagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 15. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 Vielleicht sollten die Strafen für betrunkenes Fahren richtig wehtun, z.B. Einziehung des Wagens für ca. 3 Monate. Das würde mehr bringen als das alberne Abgeben vom Führerschein. Wie das? Weil die Strafe "Führerscheinabgabe" nicht vorm betrunkenen Fahren abhält. Die Strafe "Autoabgabe" hält auch nur vom betrunkenen Fahren mit dem eigenen Auto ab, nicht mit dem vom Dienst- oder Leihwagen. Muss man nicht den Führerschein vorlegen, wenn man ein Leihauto will? Aber in einer Familie gibt es oft mehrere Autos. Willst du alle einziehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bleze Geschrieben 15. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 Seid ihr eigentlich schon mal angehalten und nach dem Führerschein gefragt worden? Ca. 30 Mal, liegt daran das ich oft gegen 1 von nem Nebenjob komme und durch ein Gebiet mit Pinten & Discotheken fahren muss. Finde ich trotz das es irgendwann etwas nervt völlig richtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lara Geschrieben 15. Oktober 2008 Autor Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 Warum probiert man es nicht mal 2 Jahre lang und schaut, ob oder wie sich die Unfallstatistik ändert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lara Geschrieben 15. Oktober 2008 Autor Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 Ca. 30 Mal, liegt daran das ich oft gegen 1 von nem Nebenjob komme und durch ein Gebiet mit Pinten & Discotheken fahren muss. Finde ich trotz das es irgendwann etwas nervt völlig richtig. Obwohl ich jahrelang täglich ca. 50 km gefahren bin (keine Autobahn) und auch abends ca 22 Uhr unterwegs war, wurde ich nie angehalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 15. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 ob man in eine verkehrskontrolle kommt oder nicht, hängt ja auch von der tageszeit ab. da ich häufig nach 22 h auf dem heimweg bin - proben sind in der regel halt zwischen 20 und 22 h - bin ich schon häufig in standardverkehrskontrollen geraten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 15. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 Muss man nicht den Führerschein vorlegen, wenn man ein Leihauto will? Eben. Und wenn der Führerschein nicht mehr eingezogen würde, könnte jeder, nachdem sein Auto stillgelegt wurde, auf einen Leihwagen umsteigen. Mal abgesehen davon, dass so manches Auto nicht nur von einer Person, sondern von mehreren genutzt wird. Sollen die alle dafür "bestraft" werden, weil einer besoffen damit gefahren ist? Oder umgekehrt: Es fährt jemand besoffen mit einem Auto, das ihm nicht gehört. Und dann? Guckt der Eigentümer drei Monate lang in die Luft ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lara Geschrieben 15. Oktober 2008 Autor Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 Muss man nicht den Führerschein vorlegen, wenn man ein Leihauto will? Eben. Und wenn der Führerschein nicht mehr eingezogen würde, könnte jeder, nachdem sein Auto stillgelegt wurde, auf einen Leihwagen umsteigen. Nagut, Auto- plus Führerscheinabgabe. Mal abgesehen davon, dass so manches Auto nicht nur von einer Person, sondern von mehreren genutzt wird. Sollen die alle dafür "bestraft" werden, weil einer besoffen damit gefahren ist?Oder umgekehrt: Es fährt jemand besoffen mit einem Auto, das ihm nicht gehört. Und dann? Guckt der Eigentümer drei Monate lang in die Luft ... Jepp, die sollen alle bestraft werden. Es wird ja auch eine komplette Familie "bestraft", wenn jemand verletzt oder getötet wird. Sei's auf Seiten des Opfers oder des betrunkenen Fahrers. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 15. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 Na denne, schau mal wie weit Du kommst damit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lara Geschrieben 15. Oktober 2008 Autor Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 Genau! Die sollten die Vorschläge ruhig mal umsetzen und sehen, was sich ändert. Hehehe! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 Vielleicht sollten die Strafen für betrunkenes Fahren richtig wehtun weiß nicht. für mich ist die absolute Obergrenze genau 0,00 promille. aber da bin ich vorbelastet. vom Friedhof. unsere "Disco-Toten" (jou, meistens gestorben in der Nacht vom Samstag auf Sonntag, im Fahrzeug, in der Nacht) haben wir dann meistens begraben am Dienstag. schlimm war das, wenn Du drei Beerdigungen hast, und alle aus'm gleichen Fahrzeug. naja - begraben haben wir sie alle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 15. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 Reicht nicht eine ans Gehalt angepasste Geldstrafe? 3 Monatsgehälter sollten doch mal etwas aua machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 15. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 Reicht nicht eine ans Gehalt angepasste Geldstrafe? 3 Monatsgehälter sollten doch mal etwas aua machen. Nein. Der Hysterie reicht das nicht. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 15. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 15. Oktober 2008 (bearbeitet) Jepp, die sollen alle bestraft werden. Es wird ja auch eine komplette Familie "bestraft", wenn jemand verletzt oder getötet wird. Sei's auf Seiten des Opfers oder des betrunkenen Fahrers. Ist es nötig zu erwähnen, dass dieser Unfug verfassungswidrig ist? Im Übrigen zur Kenntnisnahme: § 74 StGBVoraussetzungen der Einziehung (1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden. (2) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn 1. die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen oder 2. die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden. (3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter ohne Schuld gehandelt hat. (4) Wird die Einziehung durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen, so gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend. § 74b Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (1) Ist die Einziehung nicht vorgeschrieben, so darf sie in den Fällen des § 74 Abs. 2 Nr. 1 und des § 74a nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der begangenen Tat und zum Vorwurf, der den von der Einziehung betroffenen Täter oder Teilnehmer oder in den Fällen des § 74a den Dritten trifft, außer Verhältnis steht. (2) Das Gericht ordnet in den Fällen der §§ 74 und 74a an, daß die Einziehung vorbehalten bleibt, und trifft eine weniger einschneidende Maßnahme, wenn der Zweck der Einziehung auch durch sie erreicht werden kann. In Betracht kommt namentlich die Anweisung, 1. die Gegenstände unbrauchbar zu machen, 2. an den Gegenständen bestimmte Einrichtungen oder Kennzeichen zu beseitigen oder die Gegenstände sonst zu ändern oder 3. über die Gegenstände in bestimmter Weise zu verfügen. Wird die Anweisung befolgt, so wird der Vorbehalt der Einziehung aufgehoben; andernfalls ordnet das Gericht die Einziehung nachträglich an. (3) Ist die Einziehung nicht vorgeschrieben, so kann sie auf einen Teil der Gegenstände beschränkt werden. Darüber hinaus wird man von Verfassungs wegen nicht gehen können. bearbeitet 15. Oktober 2008 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Valentine Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Man wird sie nie alle kriegen, egal wie drastisch man die Strafen macht. Ich finde die jetzige Regelung völlig okay. Auch bei einer 0-Promille-Grenze wird es Überschreitungen geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Reicht nicht eine ans Gehalt angepasste Geldstrafe? 3 Monatsgehälter sollten doch mal etwas aua machen. Ich wäre für eine Geldstrafe in Höhe des Zeitwerts des Autos. Bis zu derer Bezahlung wird der Wagen beschlagnahmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Vielleicht sollten die Strafen für betrunkenes Fahren richtig wehtun weiß nicht. für mich ist die absolute Obergrenze genau 0,00 promille. aber da bin ich vorbelastet. vom Friedhof. unsere "Disco-Toten" (jou, meistens gestorben in der Nacht vom Samstag auf Sonntag, im Fahrzeug, in der Nacht) haben wir dann meistens begraben am Dienstag. schlimm war das, wenn Du drei Beerdigungen hast, und alle aus'm gleichen Fahrzeug. naja - begraben haben wir sie alle. Wobei die Ursache für die "Disco-Toten" nicht allein der Alkohol ist, da kommen auch noch Drogen, zu schnelles Fahren, mangelnde Fahrpraxis und Übermut hinzu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Reicht nicht eine ans Gehalt angepasste Geldstrafe? 3 Monatsgehälter sollten doch mal etwas aua machen. Ich wäre für eine Geldstrafe in Höhe des Zeitwerts des Autos. Bis zu derer Bezahlung wird der Wagen beschlagnahmt. Grundlage für die Bemessung der Strafe ist im Rechtsstaat die Schuld des Täters und nicht die Schwackel-Liste. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Reicht nicht eine ans Gehalt angepasste Geldstrafe? 3 Monatsgehälter sollten doch mal etwas aua machen. Ich wäre für eine Geldstrafe in Höhe des Zeitwerts des Autos. Bis zu derer Bezahlung wird der Wagen beschlagnahmt. Grundlage für die Bemessung der Strafe ist im Rechtsstaat die Schuld des Täters und nicht die Schwackel-Liste. Und wie verhält es sich bei Geldstrafen nach Tagessätzen in Abhängigkeit vom verfügbaren Einkommen, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squire Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Und wie verhält es sich bei Geldstrafen nach Tagessätzen in Abhängigkeit vom verfügbaren Einkommen, Ja, danach wird die Tagessatzhöhe bestimmt. Außerdem wird bei Verurteilungen wegen Trunkenheitsfahrten im Regelfall ohnehin die Fahrerlaubnis entzogen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Vielleicht sollten die Strafen für betrunkenes Fahren richtig wehtun weiß nicht. für mich ist die absolute Obergrenze genau 0,00 promille. aber da bin ich vorbelastet. vom Friedhof. unsere "Disco-Toten" (jou, meistens gestorben in der Nacht vom Samstag auf Sonntag, im Fahrzeug, in der Nacht) haben wir dann meistens begraben am Dienstag. schlimm war das, wenn Du drei Beerdigungen hast, und alle aus'm gleichen Fahrzeug. naja - begraben haben wir sie alle. 0,0 Promille ist Käse. Da kann man nicht mal mehr ein Mon-Cherie essen. Die De-Facto 0,3 die wir jetzt haben sind ganz in Ordnung. Wenn ich fahre trinke ich grundsätzlich nichts und wenn ich trinke, fahre ich grundsätzlich nicht. Und das sage ich dann auch den Leuten, die meinen "ach komm, ein Bierchen geht schon". Trotzdem finde ich 0,0 Promille nicht gut. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Eine Alkoholkontrolle in dieser Nacht hätte wahrscheinlich das Leben des Herrn H. gerettet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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