Clown Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Und wie verhält es sich bei Geldstrafen nach Tagessätzen in Abhängigkeit vom verfügbaren Einkommen, Die Strafe wird nach Tagessätzen verhängt. Strafhöhe ist also z. B. 90 TS. Es wird also nie eine Geldstrafe iHv 2000 EUR o. ä. verhängt. Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, wieso die Geldstrafe bei Fahrern teurerer Autos höher sein sollte? Mir erscheint das schlicht als ganz großer Mist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Und wie verhält es sich bei Geldstrafen nach Tagessätzen in Abhängigkeit vom verfügbaren Einkommen, Die Strafe wird nach Tagessätzen verhängt. Strafhöhe ist also z. B. 90 TS. Es wird also nie eine Geldstrafe iHv 2000 EUR o. ä. verhängt. Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, wieso die Geldstrafe bei Fahrern teurerer Autos höher sein sollte? Mir erscheint das schlicht als ganz großer Mist. Geldstrafen haben sowieso eigene Regeln. Wenn ich einen ermorde bekomm ich lebenslänglich. Wenn ich gleich drei ermorde, bekomm ich 200% Rabatt und es bleibt bei einmal lebenslänglich. Wenn ich einmal zu schnell fahre, bekomm ich eine Geldstrafe. Wenn ich dreimal zu schnell fahre bekomm ich keinen Rabatt, im Gegenteil, ich bekomm wahrscheinlich noch einen Aufschlag. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Wenn ich gleich drei ermorde, bekomm ich 200% Rabatt und es bleibt bei einmal lebenslänglich. Das ist so nicht richtig. Man kann auch (z.B.) zu "zweimal lebenslänglich" verurteilt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Wenn ich gleich drei ermorde, bekomm ich 200% Rabatt und es bleibt bei einmal lebenslänglich. Das ist so nicht richtig. Man kann auch (z.B.) zu "zweimal lebenslänglich" verurteilt werden. Aber man bekommt nicht nach 15 jahren gesagt: "So, jetzt musst du nochmal 15 Jahre warten, dann wird deine Entlassung geprüft". Und wie du schon sagst, man "kann" zweimal lebenslänglich bekommen. Bei der geldstrafe "kann" man keinen Rabatt bekommen, unter keinen Umständen. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 (bearbeitet) Wenn ich gleich drei ermorde, bekomm ich 200% Rabatt und es bleibt bei einmal lebenslänglich. Das ist so nicht richtig. Man kann auch (z.B.) zu "zweimal lebenslänglich" verurteilt werden. Nein, das ist nicht richtig, seit 1986 ist gem. § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB die Gesamtstrafe bei mehreren verwirkten lebenslänglichen Freiheitsstrafen "lebenslänglich". Geldstrafen haben sowieso eigene Regeln. Wenn ich einen ermorde bekomm ich lebenslänglich. Wenn ich gleich drei ermorde, bekomm ich 200% Rabatt und es bleibt bei einmal lebenslänglich. Wenn ich einmal zu schnell fahre, bekomm ich eine Geldstrafe. Wenn ich dreimal zu schnell fahre bekomm ich keinen Rabatt, im Gegenteil, ich bekomm wahrscheinlich noch einen Aufschlag. Hier spricht nur große Unkenntnis des Sanktionenrechts. Dass es nicht mehrere "lebenslänglich" gibt, ist auf die evidente Erkenntnis zurückzuführen, dass der Mensch nur ein Leben hat, es also widersinnig wäre, ihm eine unvollstreckbare Strafe aufzuerlegen. Wenn man dreimal zu schnell fährt, bekommt man im Regelfall nur eine Geldbuße, denn die bloße Geschwindigkeitsübertretung ist eine OWi und keine Straftat. Aber auch bei drei verwirkten Geldstrafen wird eine Gesamtgeldstrafe gebildet, die gem. § 54 Abs.2 StGB die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen darf. Wenn du so willst, sieht das deutsche Sanktionenrecht grundsätzlich einen "Mengenrabatt" vor. bearbeitet 16. Oktober 2008 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Aber man bekommt nicht nach 15 jahren gesagt: "So, jetzt musst du nochmal 15 Jahre warten, dann wird deine Entlassung geprüft". Und wie du schon sagst, man "kann" zweimal lebenslänglich bekommen. Sind mehrere lebenslängliche Freiheitsstrafen verwirkt, so ist das Tatgericht aber eher angehalten zu prüfen, ob nicht eine besondere Schwere der Schuld vorliegt, die eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren verhindert. Zudem widerspräche die von dir angeregte "Lösung" der verfassungsrechtlich gebotenen Möglichkeit der Wiedererlangung der Freiheit, auch bei mehrfachen Mördern. Bei der geldstrafe "kann" man keinen Rabatt bekommen, unter keinen Umständen. Das ist in der Form einfach nur falsch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Wenn ich gleich drei ermorde, bekomm ich 200% Rabatt und es bleibt bei einmal lebenslänglich. Das ist so nicht richtig. Man kann auch (z.B.) zu "zweimal lebenslänglich" verurteilt werden. Nein, das ist nicht richtig, seit 1986 ist gem. § 54 Abs. 1 Satz 1 StGB die Gesamtstrafe bei mehreren verwirkten lebenslänglichen Freiheitsstrafen "lebenslänglich". Upps, hast recht, "zu meiner Zeit" war das noch anders. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UliWerner Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 (bearbeitet) Geldstrafen haben sowieso eigene Regeln. Wenn ich einen ermorde bekomm ich lebenslänglich. Wenn ich gleich drei ermorde, bekomm ich 200% Rabatt und es bleibt bei einmal lebenslänglich. Wenn ich einmal zu schnell fahre, bekomm ich eine Geldstrafe. Wenn ich dreimal zu schnell fahre bekomm ich keinen Rabatt, im Gegenteil, ich bekomm wahrscheinlich noch einen Aufschlag. Hier spricht nur große Unkenntnis des Sanktionenrechts. Dass es nicht mehrere "lebenslänglich" gibt, ist auf die evidente Erkenntnis zurückzuführen, dass der Mensch nur ein Leben hat, es also widersinnig wäre, ihm eine unvollstreckbare Strafe aufzuerlegen. Wenn man dreimal zu schnell fährt, bekommt man im Regelfall nur eine Geldbuße, denn die bloße Geschwindigkeitsübertretung ist eine OWi und keine Straftat. Aber auch bei drei verwirkten Geldstrafen wird eine Gesamtgeldstrafe gebildet, die gem. § 54 Abs.2 StGB die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen darf. Wenn du so willst, sieht das deutsche Sanktionenrecht grundsätzlich einen "Mengenrabatt" vor. Wenn allerdings Juristen aufeinander stoßen, gibt es keine Gesamtmeinungsbildung und erst recht keinen Rabatt, sondern die Auffassungen vermehren sich wie die Karnickel: Richtig ist zwar, dass man für zu schnelles Fahren keine Geldstrafe, sondern nur eine Geldbuße bekommt. Wenn aber von den drei Fällen, in denen zu schnell gefahren wurde, schon zwei geahndet sind, wird man mit einiger Wahrscheinklichkeit unter dem Gesichtspunkt der Mehrfachtäterahndung innerhalb des Bußgeldrahmens höher zulangen, also gerade keinen Mengenrabatt gewähren sondern den Aufschlag. Den Rabatt gibt es eben nur bei gemeinsamer Ahndung mehrere Fälle in einem Verfahren. Auch im Strafrecht wird der Vorbestrafte vermutlich höher bestraft werden, als der nicht Vorbestrafte. - Edit: Jetzt war auch noch mein Zitat falsch! Man sollte sich doch besser raushalten, wenn alle irgendwie Recht haben, aber von etwas anderem reden. bearbeitet 16. Oktober 2008 von UliWerner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Richtig ist zwar, dass man für zu schnelles Fahren keine Geldstrafe, sondern nur eine Geldbuße bekommt. Wenn aber von den drei Fällen, in denen zu schnell gefahren wurde, schon zwei geahndet sind, wird man mit einiger Wahrscheinklichkeit unter dem Gesichtspunkt der Mehrfachtäterahndung innerhalb des Bußgeldrahmens höher zulangen, also gerade keinen Mengenrabatt gewähren sondern den Aufschlag. Den Rabatt gibt es eben nur bei gemeinsamer Ahndung mehrere Fälle in einem Verfahren. Auch im Strafrecht wird der Vorbestrafte vermutlich höher bestraft werden, als der nicht Vorbestrafte. - wegen der gemeinsamen Ahndung - gibt Was auch sachgerecht ist, denn wer schon wegen einer Straftat bestraft wurde, also ein förmliches Verfahren durchlaufen hat, hat sich dem Rechtsbefehl gegenüber uneinsichtig gezeigt, obschon ihm im Strafverfahren dessen Geltungsanspruch mit besonderer Dringlichkeit vor Augen geführt wurde. Derjenige, der jedoch vor der Bestrafung bei einer Kette von Taten auffliegt, hat sich typischerweise jedoch nur einmal "gegen das Recht" entschieden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UliWerner Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 Richtig ist zwar, dass man für zu schnelles Fahren keine Geldstrafe, sondern nur eine Geldbuße bekommt. Wenn aber von den drei Fällen, in denen zu schnell gefahren wurde, schon zwei geahndet sind, wird man mit einiger Wahrscheinklichkeit unter dem Gesichtspunkt der Mehrfachtäterahndung innerhalb des Bußgeldrahmens höher zulangen, also gerade keinen Mengenrabatt gewähren sondern den Aufschlag. Den Rabatt gibt es eben nur bei gemeinsamer Ahndung mehrere Fälle in einem Verfahren. Auch im Strafrecht wird der Vorbestrafte vermutlich höher bestraft werden, als der nicht Vorbestrafte. - wegen der gemeinsamen Ahndung - gibt Was auch sachgerecht ist, denn wer schon wegen einer Straftat bestraft wurde, also ein förmliches Verfahren durchlaufen hat, hat sich dem Rechtsbefehl gegenüber uneinsichtig gezeigt, obschon ihm im Strafverfahren dessen Geltungsanspruch mit besonderer Dringlichkeit vor Augen geführt wurde. Derjenige, der jedoch vor der Bestrafung bei einer Kette von Taten auffliegt, hat sich typischerweise jedoch nur einmal "gegen das Recht" entschieden. Gut erkannt! Dennoch: es ist nicht nur die Kette von Taten, die zum "Rabatt" führt, sondern die von Dir benannte Tatsache, dass die zur Ahndung anstehenden Taten - die ganz unterschiedlich sein können, das kann auch ein Sexualvergehen und ein Betrug oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung und ein Falschparken sein - erstmalig geahndet werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Domingo Geschrieben 16. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2008 (bearbeitet) Wenn ich gleich drei ermorde, bekomm ich 200% Rabatt und es bleibt bei einmal lebenslänglich. Das ist so nicht richtig. Man kann auch (z.B.) zu "zweimal lebenslänglich" verurteilt werden. In den USA geht das. In D auch, bis in die 1980er Jahre. Heute ist das nicht mehr möglich. Ich wüsste auch nicht, was "doppelt lebenslänglich" für einen Sinn haben sollte. Außer vielelicht bei Katzen, die haben ja bekanntlich 9 Leben... Edit: Ich komme, wie immer, zu spät... bearbeitet 16. Oktober 2008 von Domingo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
atheist666 Geschrieben 17. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 17. Oktober 2008 Erst einmal müßte 0 Promille eingeführt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 17. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 17. Oktober 2008 Erst einmal müßte 0 Promille eingeführt werden. Warum? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UliWerner Geschrieben 17. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 17. Oktober 2008 Erst einmal müßte 0 Promille eingeführt werden. Warum? Schlicht, weil es zu viele Leute gibt, die einer völligen Fehleinschätzung unterliegen, welche Wirkung Alkohol auf sie hat. Wenn eine Person, die nicht an ständigen Alkoholkonsum gewöhnt ist, sich bis 0,8-Promille betrinkt, ist sie sturzbesoffen und wird ihr Auto vermutlich stehen lassen. Aber eben auch nur vermutlich und das reicht nicht. Wenn jemand dagegen mit 1,8 Promille überhaupt noch fahren kann, ist er derart alkoholgewöhnt, dass er keinen Maßstab mehr für die eigene Steuerungsfähigkeit hat. Weil es keine "vernünftigen" Grenzwerte gibt, die Gefahren aber auf der Hand liegen, halte ich auch eine 0-Promille-Grenze für sinnvoll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 17. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 17. Oktober 2008 (bearbeitet) Erst einmal müßte 0 Promille eingeführt werden. Warum? Schlicht, weil es zu viele Leute gibt, die einer völligen Fehleinschätzung unterliegen, welche Wirkung Alkohol auf sie hat. Wenn eine Person, die nicht an ständigen Alkoholkonsum gewöhnt ist, sich bis 0,8-Promille betrinkt, ist sie sturzbesoffen und wird ihr Auto vermutlich stehen lassen. Aber eben auch nur vermutlich und das reicht nicht. Wenn jemand dagegen mit 1,8 Promille überhaupt noch fahren kann, ist er derart alkoholgewöhnt, dass er keinen Maßstab mehr für die eigene Steuerungsfähigkeit hat. Weil es keine "vernünftigen" Grenzwerte gibt, die Gefahren aber auf der Hand liegen, halte ich auch eine 0-Promille-Grenze für sinnvoll. Doch, es gibt vernünftige Grenzwerte. Die Alkoholwirkung auf das Fahrverhalten ist messbar und kategorisierbar. Und auf jeden, der bei 0,3 nicht aufhören kann, kommen zehn, die das können, aber mit der Grenze von 0 Promille völlig unnötig kriminalisiert werden. Dass jemand mit 1,8 Promille noch Auto fährt, kannst du mit einer 0-Promille-Grenze ebensowenig verhindern wie mit einer 0,3-Promille-Grenze oder einer 0,8-Promille-Grenze. bearbeitet 17. Oktober 2008 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 17. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 17. Oktober 2008 Eine Alkoholkontrolle in dieser Nacht hätte wahrscheinlich das Leben des Herrn H. gerettet. Den Kärtner Bullen wollte ich sehen, der Haider angehalten hätte. Wie lange der wohl seinen Job behalten hätte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 17. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 17. Oktober 2008 (bearbeitet) Eine Alkoholkontrolle in dieser Nacht hätte wahrscheinlich das Leben des Herrn H. gerettet. Den Kärtner Bullen wollte ich sehen, der Haider angehalten hätte. Wie lange der wohl seinen Job behalten hätte? Bei 140 bis 160 Sachen kannst eh nur schnell aus dem Weg springen und dich in Sicherheit bringen. bearbeitet 17. Oktober 2008 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lara Geschrieben 18. Oktober 2008 Autor Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2008 Reicht nicht eine ans Gehalt angepasste Geldstrafe? 3 Monatsgehälter sollten doch mal etwas aua machen. Nein. Der Hysterie reicht das nicht. Grüße, KAM Hysterie Die Strafe sollte die Leute davon abhalten, stockbetrunken Auto zu fahren. Offensichtlich erreichen die Strafen "Führerscheineinzug" und "Geldstrafe" dies nicht so gut. Wer Steuern hinterzieht, bekommt Gefängnis. Wer andere Menschen gefährdet, ein "Du Du Du, so aber nicht, gell." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 18. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2008 Hysterie Die Strafe sollte die Leute davon abhalten, stockbetrunken Auto zu fahren. Offensichtlich erreichen die Strafen "Führerscheineinzug" und "Geldstrafe" dies nicht so gut. Wer Steuern hinterzieht, bekommt Gefängnis. Wer andere Menschen gefährdet, ein "Du Du Du, so aber nicht, gell." Schau dir mal §§ 315c und 316 StGB an, bevor du kluge oder auch nicht so kluge Reden schwingst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lara Geschrieben 18. Oktober 2008 Autor Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2008 Schau dir mal §§ 315c und 316 StGB an Nö Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 18. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2008 Schau dir mal §§ 315c und 316 StGB an Nö Es tut mir leid, deine Ignoranz beeinträchtigen zu wollen. Wird nicht wieder vorkommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lara Geschrieben 18. Oktober 2008 Autor Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2008 Die Frage ist doch nicht, welche Gesetze es gibt, sondern ob stark betrunkene Fahrer in der Vergangenheit tatsächlich Freiheitsstrafen erhielten, obwohl niemand einen Schaden erlitten hat. Und solche Fälle sind zumindest mir nicht bekannt. Wenn es tatsächlich Verurteilungen geben sollte, umso besser. (Es steht doch auch in den Gesetzen, man dürfe sein Geld nicht einfach so nach Luxemburg Liechtensten bringen, und bis vor kurzem war das ein kaum beachteter Paragraph.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Monika Geschrieben 18. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2008 Eine Alkoholkontrolle in dieser Nacht hätte wahrscheinlich das Leben des Herrn H. gerettet. Den Kärtner Bullen wollte ich sehen, der Haider angehalten hätte. Wie lange der wohl seinen Job behalten hätte? Angehalten vieleicht schon. Doch nach Überprüfen der Personalien, wäre schnell noch: "Einen schönen Abend,und gute Weiterfahrt Herr H" ausgetauscht werden. Wieso sollte es in Austria anderst zugehen, als in Gemany. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 18. Oktober 2008 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2008 Die Frage ist doch nicht, welche Gesetze es gibt, sondern ob stark betrunkene Fahrer in der Vergangenheit tatsächlich Freiheitsstrafen erhielten, obwohl niemand einen Schaden erlitten hat. Und solche Fälle sind zumindest mir nicht bekannt. Wenn es tatsächlich Verurteilungen geben sollte, umso besser. Mir sind solche Fälle durchaus bekannt. Ich bin ja auch schon 26 Jahre Amtsrichter. Ich glaube auch, mich aus meiner Jugend aus Erzählungen erinnern zu können, dass man Anfang der 60-Jahre es selbst bei unbescholtenen Ersttätern sofort mit kurzzeitigen Gefängnisstrafen versucht hat. Trotzdem haben die Leute weitergesoffen und sind mit dem Auto nach Hause gefahren. Dennoch hat die durchschnittliche Alkoholisierung signifikant abgenommen. Vor 20 Jahren war ein Standardspruch des Verteidigers: Strafmildernd bitte ich zu berücksichtigen, dass mein Mandant unter dern ortsüblichen zwei Promille geblieben ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lara Geschrieben 18. Oktober 2008 Autor Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2008 Gut, dann gibt bzw. gab es so etwas also doch. Aber das Fahrzeug wegzunehmen hat man noch nicht versucht. Alkohol ist in der Gesellschaft eben zu sehr an der Tagesordnung und damit akzeptiert. Jeder Mann muss "Alkoholkompetenz" vorweisen können. Die scheitert nur naturgemäß wenn es darum geht, mit Promillen im Blut die eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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