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Strafen und Kontrollen bei Alkoholfahrten


lara

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Jeder Mann muss "Alkoholkompetenz" vorweisen können.
Wo bleibt der Aufschrei der Emanzen? Auch Frauen können ganz schön kübeln. Zwei wahre Beispiele aus der Praxis:

Die Ärztin, die am Wochenende Bereitschaft hat und mit ca. 2 Promille zum Noteinsatz fährt.

Die Lehrerin, die morgens um 7:30 Uhr aus der Gargae fährt, quer über die Straße und durch den Zaun in den Garten des Nachbarn. Sie war mit über 4 Promille auf dem Weg zum Unterricht.

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Jeder Mann muss "Alkoholkompetenz" vorweisen können.
Wo bleibt der Aufschrei der Emanzen? Auch Frauen können ganz schön kübeln. Zwei wahre Beispiele aus der Praxis:

Die Ärztin, die am Wochenende Bereitschaft hat und mit ca. 2 Promille zum Noteinsatz fährt.

Die Lehrerin, die morgens um 7:30 Uhr aus der Gargae fährt, quer über die Straße und durch den Zaun in den Garten des Nachbarn. Sie war mit über 4 Promille auf dem Weg zum Unterricht.

Es ging um die gesellschaftlichen Vorgaben. Eine Frau, die nicht trinken mag, wird eher akzeptiert als ein Mann. Bei Männer wird dann eine ehemalige Abhängigkeit vermutet oder einen querulantisch/missionarischen Charakterzug. Frauen können sich erlauben, einfach so nicht mitzutrinken. (Von Silvester mal abgesehen: "Nur ein wönziger Schlock.")

 

Außerdem ist hierzulande in der Öffentlichkeit eine angetrunkene erwachsene Frau nicht halb so normal wie ein Mann. (Sei's Politik, Kollegenkreis, PGR) Und es trinken bestimmt auch weniger Frauen. England ist ja leider berüchtigt für die vielen Frauen, die ihre Trinkfestigkeit ausbauen.

bearbeitet von lara
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Die Frage ist doch nicht, welche Gesetze es gibt, sondern ob stark betrunkene Fahrer in der Vergangenheit tatsächlich Freiheitsstrafen erhielten, obwohl niemand einen Schaden erlitten hat. Und solche Fälle sind zumindest mir nicht bekannt.

 

Wie hast du dich denn um Erkenntnis bemüht? Im übrigen wäre es m. E. im Regelfall grob unverhältnismäßig, Freiheitsstrafe ohne Bewährung bei Alkoholfahrten ohne Fremdschaden zu verhängen. Zumal bei Ersttätern. § 316 StGB, der die fahrlässige Trunkenheitsfahrt ohne Fremdschaden pönalisiert, ist ohnehin an der unteren Grenze dessen, was ein rechtsstaatlicher Staat bestrafen darf.

 

(Es steht doch auch in den Gesetzen, man dürfe sein Geld nicht einfach so nach Luxemburg Liechtensten bringen, und bis vor kurzem war das ein kaum beachteter Paragraph.)

 

Ich glaube, auch hier sind deine Kenntnisse nicht wesentlich größer als im Verkehrsstrafrecht.

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Du hast recht, Clown. Man sollte sich nur dazu äußern, wovon man etwas versteht. Werde ich ab jetzt tun.

 

Wir sind hier ja ein reines Laienforum, daher halte ich es für mich so, dass ich mich Wissen nicht mutwillig verschließe, wenn ich mich zu Themen äußere, von denen ich nicht soviel Ahnung habe. Ich kann das nur empfehlen.

Von daher wüsste ich gerne von dir, was du dir von der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen ohne Bewährung erhoffst. Alle kriminologischen Erkenntnisse sprechen dafür, dass man einen Menschen am Besten dadurch zum Straftäter macht (da man ihn damit stigmatisiert, aus seinem Umfeld reißt und im Regelfall auch arbeitslos macht), indem man ihn für kurze Zeit in den Knast steckt. Daher sieht das geltende Recht auch vor, dass kurze Freiheitsstrafen nur im Ausnahmefall verhängt werden sollen.

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Von daher wüsste ich gerne von dir, was du dir von der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen ohne Bewährung erhoffst.

 

Die Freiheitsstrafen kamen nur im Vergleich zu den Steuerhinterziehern. Als Mittel zu weniger Sauftouren hinterm Lenkrad ist es wohl nicht die optimale Bestrafung. - Ursprünglich wollte ich den Betrunkenen am Steuer den Wagen wegnehmen. Aber das lässt sich auch nicht durchsetzen.

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Die Freiheitsstrafen kamen nur im Vergleich zu den Steuerhinterziehern.

 

Welchem Vergleich?

 

Als Mittel zu weniger Sauftouren hinterm Lenkrad ist es wohl nicht die optimale Bestrafung. - Ursprünglich wollte ich den Betrunkenen am Steuer den Wagen wegnehmen. Aber das lässt sich auch nicht durchsetzen.

 

Es ist auch nicht einsichtig, wieso bei einer fahrlässigen Straftat die Einziehung notwendig sein sollte und die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht ausreicht. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist übrigens seinerseits eine Straftat.

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Die Freiheitsstrafen kamen nur im Vergleich zu den Steuerhinterziehern.

 

Welchem Vergleich?

 

Steuerhinterzieher müssen u.U. mit Freiheitsstrafe rechnen. Bei denen würde ich eher Sozialarbeit bis zum Abwinken ansetzen. Sicher, ihr Tun war illegal, aber sie haben niemanden körperlich in Gefahr gebracht. Da sollte man nicht auf Kosten der Steuerzahler "wegsperren".

 

Als Mittel zu weniger Sauftouren hinterm Lenkrad ist es wohl nicht die optimale Bestrafung. - Ursprünglich wollte ich den Betrunkenen am Steuer den Wagen wegnehmen. Aber das lässt sich auch nicht durchsetzen.

 

Es ist auch nicht einsichtig, wieso bei einer fahrlässigen Straftat die Einziehung notwendig sein sollte und die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht ausreicht. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist übrigens seinerseits eine Straftat.

 

Es soll Leute geben, die zig Jahre mit dem Auto unterwegs sind, ohne Führerschein. Ich gehöre zu denjenigen, die zig Jahre unterwegs sind - mit Führerschein -, die nie kontrolliert wurden.

 

Führerscheinentzug ist daher m.E. keine Strafe, die (im Vorfeld oder nach dem Führerscheinentzug) vor Alkoholfahrten abhält.

bearbeitet von lara
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Steuerhinterzieher müssen u.U. mit Freiheitsstrafe rechnen. Bei denen würde ich eher Sozialarbeit bis zum Abwinken ansetzen. Sicher, ihr Tun war illegal, aber sie haben niemanden körperlich in Gefahr gebracht. Da sollte man nicht auf Kosten der Steuerzahler "wegsperren".

 

Würdest du das auf alle Vermögensdelikte ausweiten (Betrug, Diebstahl, Untreue, Erpressung)?

 

Führerscheinentzug ist daher m.E. keine Strafe, die (im Vorfeld oder nach dem Führerscheinentzug) vor Alkoholfahrten abhält.

 

Nicht mit 100%iger Sicherheit. Aber das ist eh nicht erreichbar.

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Steuerhinterzieher müssen u.U. mit Freiheitsstrafe rechnen. Bei denen würde ich eher Sozialarbeit bis zum Abwinken ansetzen. Sicher, ihr Tun war illegal, aber sie haben niemanden körperlich in Gefahr gebracht. Da sollte man nicht auf Kosten der Steuerzahler "wegsperren".

 

Würdest du das auf alle Vermögensdelikte ausweiten (Betrug, Diebstahl, Untreue, Erpressung)?

 

Nö, natürlich nicht. Es ist doch ein Riesenunterschied, ob ein Rentner um seine wenigen Kröten gebracht wird oder ein Mensch durch Erpressung in die schlimmsten privaten Kalamitäten gerät, oder ob andererseits jemand meint, dem Staat die überhöhten Steuerforderungen nicht zu gönnen.

 

 

 

Führerscheinentzug ist daher m.E. keine Strafe, die (im Vorfeld oder nach dem Führerscheinentzug) vor Alkoholfahrten abhält.

 

Nicht mit 100%iger Sicherheit. Aber das ist eh nicht erreichbar.

 

Man müsste es halt mal mit dem Wagen-Entzug-Gesetz probieren. :angry2:

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Nö, natürlich nicht. Es ist doch ein Riesenunterschied, ob ein Rentner um seine wenigen Kröten gebracht wird oder ein Mensch durch Erpressung in die schlimmsten privaten Kalamitäten gerät, oder ob andererseits jemand meint, dem Staat die überhöhten Steuerforderungen nicht zu gönnen.

 

Den Unterschied sehe ich außer deiner subjektiven Bewertung, die Steueransprüche des Staates seien überhöht, nicht. Das Gemeinwesen beruht darauf, dass der Einzelne seiner Steuerpflicht nachkommt.

Im übrigen war dein Kriterium oben, dass bei Steuerhinterziehung niemand körperlich in Gefahr gebracht werde. Trifft das nicht auch auf andere Vermögensdelikte zu?

 

Man müsste es halt mal mit dem Wagen-Entzug-Gesetz probieren. :angry2:

 

Man könnte auch allen Trunkenheitsfahrern die Hand abhacken. Dann könnten sie auch nicht mehr fahren.

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Jemand, der ernstaft Handabhacken als Strafe vorschlägt, ist für mich kein Gesprächspartner.

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Man könnte auch allen Trunkenheitsfahrern die Hand abhacken. Dann könnten sie auch nicht mehr fahren.

Jemand, der ernstaft Handabhacken als Strafe vorschlägt, ist für mich kein Gesprächspartner.

 

Das ist gut zu wissen. Ich wollte dir damit nur verdeutlichen, dass nicht jede geeignete Maßnahme im Rechtsstaat auch verhältnismäßig ist. Du darfst übrigens auch auf den Rest meines Beitrags antworten.

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