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Samenspende mit kath. Glaube vereinbar?


Senora

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Also, da muss ich doch mal einiges aufklären:

Die biologischen Väter haben keine Verpflichtungen, erst recht keine finanziellen! Das muss vorher so notariell genehmigt werden, auf jedwede Ansprüche gegenüber dem Spender wird verzichtet, und der Vater erkennt die Vaterschaft (schon bevor sie eintritt!) an, und der soziale Vater und die (soziale und biologische) Mutter dürfen die Vaterschaft nie anfechten!

Das Kind hat lediglich mit 18 das Recht, seinen biologischen Vater genannt zu bekommen. Ob dieser sich dann zur Kontaktaufnahme bereit erklärt oder nicht, bleibt ihm überlassen!

Da bitte ich aber um eine entsprechende Quelle. Nach meiner bescheidenen Kenntnis des deutschen Rechts will ich den Notar sehen, der einen solchen Verzicht "genehmigt". Auch Männer, die die Vaterschaft anerkannt haben, können dies später noch anfechten. Und Eltern können nicht einfach so über den Kopf ihrer Kinder hinweg auf deren gesetzliche Unterhaltsansprüche verzichten. :angry2:

In dem Vertrag wird das Kind vom sozialen Vater als eheliches Kind anerkannt, und beide Elternteile erklären, diese Vaterschaft nicht anzufechten. Ob sie das dann irgendwann doch können, glaub ich nciht. Diese Ehelichkeit des Kindes könnte man theoretsch wohl anfechten, aber das sollte ähnlich kompliziert sein wie bei einem tatsächlch ehelichen Kind, glaube ich...

Jedenfalls geht es ja gar nicht darum, dass die Eltern auf ein Recht des Kindes verzichten, sondern lediglich auf ihre eigenen Rechte. Der soziale Vater verpflichtet sich, den Unterhalt zu zahlen; dem biologischen Vater drohen also keine finaziellen Verpflicchtungen! Selbst wenn das Kind wasauchimmer tun würde - solange der soziale Vater nichts unternimmt, bleibt er zur Unterhaltszahlung verpflichtet, und das Kind hat dann logischerweise keinen ANspruch auf noch einen Unterhaltszahler.

 

Da stellt sich mir die Frage:

Was ist, wenn die Mutter in dem Zeitraum, in dem die Inseminationen stattfinden, fremdgeht, und das Kind nicht vom Samenspender, sondern von ihrem Liebhaber ist?

Der soziale Vater hat ja mit seiner Zustimmung zur Samenspende nicht auch automatisch eingewilligt, das Kind eines Liebhabers seiner Frau großzuziehen bzw. diesen von den Unterhaltszahlungen zu entbinden. Wie könnte er in einem solchen Fall die Vaterschaft anfechten? Hat er die Möglichkeit, überprüfen zu lassen, ob das Kind tatsächlich vom deklarierten Samenspender stammt?

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