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Priester als Stellvertreter Christi


Julius

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Es ist ja leider auch bei Priestern selbst eine verbreitete Meinung, dass sie durch ihre Weihe zum Fachmann für alles und jedes werden. Besonders ausgeprägt ist diese Hybris in Fragen der Sexualmoral, wenn ein "hochwürdiger Herr" wieder einmal glaubt, er müsse in Betten der Gläubigen herumschnüffeln.

bearbeitet von wolfgang E.
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Soweit ich es übersehen kann, werden nur die Bischöfe (in Christus Dominus) und der Papst als Vicarii Christi bezeichnet. Die Priester handeln bei der Spendung der Sakramente "in Persona Christi capitis", nicht aber nur "in Persona Christi" alleine.

 

Alle anderen Handlungen eines Priesters sind zum Teil Handlungen in nomine Ecclesia, zum Teil auch reine Privathandlungen.

 

danke für diese infos, chrysologus.

 

hast du, oder sonstwer hier im forum, vielleicht hinweise, wo ich dieses ganze zeug nachlesen kann?

 

denn ich muß gestehen, ich habe da noch jede menge fragen, zb:

- was ist der unterschied zwischen "vicarii christi" und "in persona christi (captis)"?

- sind bischöfe und papst ständige "vicarii christi"? bei allem, das sie tun?

- was ist der unterschied zwischen "in persona christi" und "in persona christi captis"?

- was kann ich mir unter handlungen "in nomine ecclesia" vorstellen?

 

irgendwo müssen die diesbezüglichen kirchenlehren doch nachzulesen sein. ich habe bisher nichts wirklich brauchbares ergoogeln können. für hinweise bin ich also dankbar.

 

für weitere erklärungen hier im forum selbstverständlich auch! :angry2:

bearbeitet von kalinka
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ich habe da noch eine frage zur "stellvertretung christi",

jetzt von allen menschen und nicht nur geweihten männern redend:

 

was ist eigentlich mit "was ihr für einen meiner geringsten brüder getan habt, das habt ihr mir getan"? - ist mir somit nicht jeder mensch stellvertreter christi?

 

wenn ja, was unterscheidet die jedermenschliche-stellvertreterschaft von der priesterlichen bzw. der bischöflich- oder gar päpstlichen?

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Franciscus non papa
Also ich weiss ja nicht ob kalinka dies für würdig hält, aber ich habe bei Wickipedia folgendes gefunden:

 

Bei der Priesterweihe:

Bereitschaft, das Priesteramt als zuverlässiger Mitarbeiter des Bischofs auszuüben und so die Gemeinde umsichtig unter Führung des Heiligen Geistes zu leiten

Den Dienst am Wort Gottes (Verkündigung des Evangeliums und Darlegung des Katholischen Glaubens) treu und gewissenhaft zu erfüllen

Die Sakramente gemäß der Überlieferung der Kirche zu feiern

Zusammen mit dem Bischof im Gebet das Erbarmen Gottes für die Gemeinde zu erflehen

Den Armen und Kranken, den Heimatlosen und Notleidenden zu helfen

Sich mit Christus tagtäglich enger zu verbinden (Hier lautet die Antwort "Mit Gottes Hilfe bin ich bereit" statt "Ich bin bereit")

Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber dem Bischof und seinen Nachfolgern

 

 

Gemäß katholischem Verständnis sind Seelsorgerinnen und Seelsorger Personen, die von der Kirche beauftragt seelsorgliche Aufgaben wahrnehmen.

 

Das katholische Kirchenrecht unterscheidet zwei Begriffe: Zum einen Seelsorge (cura animarum), die von Laien und Klerikern ausgeübt werden kann und mit Teilaufgaben aus den kirchlichen Diensten verbunden ist, zum anderen Hirtensorge (cura pastoralis), die im Sinne einer umfassenden Leitungsaufgabe kirchlichen Amtsträgern (Bischof, Priester oder Diakon) vorbehalten ist. Die Ausweitung des Begriffs "Seelsorger" auf hauptamtliche gesendete oder beauftragte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.B. Pastoralassistenten, Pastoralreferenten u.ä.) ist kirchenrechtlich begründet.

 

sag das mal dem bischof von limburg.... :angry2:

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Meine Entschuldigung an Kalinka und alle anderen, denen meine etwas knappe Antwort weniger etwas sagt als sie vielmehr verwirrt. Das war durchaus nicht meine Absicht, es musste aber geschehen, wenn ich versuche, schnell eine Antwort auf eine durchaus komplexe Frage zu geben. Ich möchte also versuchen, kalinkas Fragen einzeln zu beantworten, mal sehen, ob mein Ausgangsposting dann verständlich wird.

 

Doch zunächst das Grundproblem, so wie ich es verstehe:

 

Seit der Zeit der frühen KIrche stellt sich die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Glauben und "Gnadenstand" des Spenders, Glauben und "Gnadenstand" des Empfängers und der Wirksamkeit eines Sakramentes. Zunächst vor allem anhand der Rrage, wie geht man mit Priestern und Bischöfen um, die unter den Bedingungen der Verfolgung dem Glauben abgeschworen haben. Sind sie noch "geweiht" udn vor allem: Sind die Sakramente, die sie gespendet haben, noch gültig.

 

Augustinus entwickelt anhand dieser Frage die Theorie des opus operatum, des wirkenden Zeichens. Wo also - so die Theorie - ein Sakrament korrekt (also im Auftrag der Kirche) gefeiert wird, da greift die Hand Gottes durch den Spender hindurch und bewirkt die sakramentale Gnade. Der Priester steht also als Spender an der Stelle Christi, in dessen Funktion als Haupt der Kirche.

 

Gegen diese Theorie stehen Modelle, die stark den Gnadenstand des Spenders oder den Glauben des Empfängers betonen. Denn am Gedanken des "opus operatum" bleibt unbefriedigend, dass der Spender ein Schmutzpuckel und der Empfänger faktischer Agnostiker sein kann, und dennoch kommt ein Sakrament zustande.

 

Vor allem im Frühmittelalter prägte der Gedanke des Gottesmannes, des "vir Dei", die Debatte. Dieser Gottesmann ist durch sein tugendhaftes Leben und seine geleistete Busse sozusagen aufgefüllt mit Gnade und kann diese weitergeben. Prototyp ist hier der Hl. Martin von Tours, aber auch in der Vita des Hl. Pfarrers von Ars lassen sich Spuren dieses Denkens finden. Vorteil: Es nimmt den Spender in die Pflicht. NAchteil: Der Empfänger weiß nie, ob er ein Sakrament empfangen hat.

 

Dem gegenüber stehen die von verschiedenen Reformatoren vertretenen Gedanken, es komme vor allem auf den Glauben des Empfängers an. Hier wird die Frage nach der Gültigkeit fast komplett auf den Empfänger und dessen Glauben fixiert - konsequent betet der evangelische Pfarrer beim Abendmahl mehrmals den Einsetzungsbericht, weil es auf das konkrete Amen des Einzelnen ankommt, ob dieser ein Stück Brot oder den Leib des Herrn empfängt. Vorteil: Das Problem des unwürdigen ommunionempfangs stellt sich nicht. Nachteil: Schwere Unsicherheit etwa bei der Ehe. (Es geht hier um Denkmodelle, nicht um den lutherischen Ehebegriff!)

 

Also zu kalinkas Fragen:

 

- was ist der unterschied zwischen "vicarii christi" und "in persona christi (captis)"?

 

Vicarius meint Stellvertreter - der Vikar ist Vertreter des Pfarrers, der Generalvikar ist Vertreter des Bischofs. Er handelt an Stelle des Bischofs derart, dass seine Handlungen Handlungen des Bischofs sind. Eine Dekret des GV ist daher ein bischöfliches Dekret, folgerichtig kann gegen ein Dekret des GV nicht beim Bischof Widerspruch eingelegt werden. Vicarius Christi ist daher ein schwerwiegender Titel, der eine umfassende Stellvertreterschaft bezeichnet. Der CIC wendet diesen Titel nur auf den Papst an (c. 331 CIC), das Konzilsdokument Christus Dominus spricht auch von den Bischöfen als den vicarii Christi für ihre Diözesen. Diese Titulatur wurde vom CIC leider nicht übernommen.

 

Wenn man hingegen vom Priester sagt, er handele in persona Christi capitis, dann meint das - wie oben gesagt - ein kirchenamtliches Handlen an Stelle Christi. Dies geschieht jedoch nur im Rahmen von Sakramentenspendungen, sonst nicht. Dem PGR sitzt je nach Bistum der Pfarrer als Leiter vor, aber vor ihm muss man deshalb keine Kniebeuge machen.

 

sind bischöfe und papst ständige "vicarii christi"? bei allem, das sie tun?

 

Nein. Sie repräsentieren für ihren Bereich Christus, aber sie sind es nicht. es ist mehr als ein Ehrentitel, weil er den theologischen Ort der Bischöfe und des Papstes beschreibt, allerdings hat die vom Bischof in Kraft gesetzte Besoldungsordnung sicherlich keinen Offenbarungscharakter.

 

- was ist der unterschied zwischen "in persona christi" und "in persona christi captis"?

 

Der Unterschied liegt in der Blickrichtung: Die Amtsträger vertreten in gewissen Momenten Christus und die Kirche. Sie sind aber nicht Christus.

 

- was kann ich mir unter handlungen "in nomine ecclesia" vorstellen?

 

Handlungen "im Namen der Kirche" sind schlicht Amtshandlungen. So ist die Eucharistie eine Amtshandlung, weil sie zunächst und zuerst Feier der Kirche ist. Die Vollmacht zur Feier der Eucharistie ist damit eine von der Vollmacht der Kirche abgeleitete Vollmacht. Dies trifft auch auf den Papst zu - selbst er kann nur deshalb Eucharistie feiern, weil es die Kirche gibt. (Dies steht in deutlichem Gegensatz zum Gedanken des vir Dei, der seine Gabe aus seinem Tun und der Gnade Gottes schöpft).

 

Aber auch andere Handlungen nimmt der Pfarrer im Namen der Kirche vor: Aufnahmen in die Kirche, Entscheidungen als Pfarrer, Beurkundungen usw. Das alles ist amtliches Handeln und sollte unabhängig von seiner Privatmeinung erfolgen.

 

Ich hoffe, meine knappe Stellungnahme ist nun ein wenig verständlicher geworden.

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