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lehrt die kirche von verbrechen?


kalinka

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danke, wolfgang, für dein posting!

 

Diese Berufung auf ein dem "gesatzten Recht" übergeordnetes Recht das die KK wohl göttlich gegeben annimmt ist ein Langzeitthema der Philosophie.

 

wenn du richtig liegst (was mir nach meinem derzeitigen wissenstand durchaus plausibel erscheint, wird dieses "verbrechen" für mich nun etwas greifbarer. aber nur etwas.

 

ich versuche gerade zu verstehen, wie ein begriff (hier also "verbrechen") eine philosophische überlegung sein kann.

(falls dazu wer was kluges sagen kann, bitte immer her damit.)

 

 

ps:

eine stellungnahme jener, die die rkk lehren (wozu auch die vom "verbrechen" zählt) unters volk zu bringen berufen / bestellt / ausgebildet sind, würde mich natürlich immer noch brennend interessieren.

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Ob eine solche Tötung jetzt aber als Verbrechen zu qualifizieren ist oder nicht, hängt aber noch von einer ganzen Reihe subjektiver Umstände auf Seiten der Täterin ab. Da wäre vor allem die Strafmündigkeit, also das Alter, zu nennen, aber auch ob eine Zwangslage vorgelegen ist, die subjektiv keine andere Wahl möglich erscheinen ließ. All das macht eine Abtreibung nicht zulässig, es ist in solchen Fällen aber auch nicht zulässig, einfachhin von Verbrechen zu sprechen.

 

warum? woher weißt du zb., ob in der kirchlichen begrifflichkeit "verbrechen" das konzept einer strafmündigkeit inkludiert ist?

 

Also woher ich das weiß, kann ich nicht mehr genau sagen. Nachlesen kann man es jedenfalls in can. 1323 CIC. Wenn von Verbrechen die Rede ist, denk ich zuerst ans kirchliche Strafrecht. Der Abtreibungstatbestand findet sich dort in can. 1398 CIC. Wenn von Sünde die Rede wäre, würde ich dafür wieder nur ganz am Rande an den CIC denken ....

 

CIC Online

bearbeitet von Justin Cognito
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Ich habe lediglich die Absätze, die ich weiter vorne auf Deutsch kopiert hatte, jetzt auf Latein genommen.

 

danke dir, flo! :angry2:

 

die theorie vom "verbrechen" als eigenleistung der übersetzer ist somit hinfällig, denke ich.

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Ob eine solche Tötung jetzt aber als Verbrechen zu qualifizieren ist oder nicht, hängt aber noch von einer ganzen Reihe subjektiver Umstände auf Seiten der Täterin ab. Da wäre vor allem die Strafmündigkeit, also das Alter, zu nennen, aber auch ob eine Zwangslage vorgelegen ist, die subjektiv keine andere Wahl möglich erscheinen ließ. All das macht eine Abtreibung nicht zulässig, es ist in solchen Fällen aber auch nicht zulässig, einfachhin von Verbrechen zu sprechen.

 

warum? woher weißt du zb., ob in der kirchlichen begrifflichkeit "verbrechen" das konzept einer strafmündigkeit inkludiert ist?

 

Also woher ich das weiß, kann ich nicht mehr genau sagen. Nachlesen kann man es jedenfalls in can. 1323 CIC. Wenn von Verbrechen die Rede ist, denk ich zuerst ans kirchliche Strafrecht. Der Abtreibungstatbestand findet sich dort in can. 1398 CIC. Wenn von Sünde die Rede wäre, würde ich dafür wieder nur ganz am Rande an den CIC denken ....

 

danke für diese info, justin!!

 

heißt das, der im kkk verwendete begriff "verbrechen" ist tatsächlich ein strafrechtlicher (und zwar nach kirchenrecht)?

 

allerdings, soweit ich jetzt nachgelesen habe, das wort "verbrechen" find ich im cic nicht. steht das nicht drinn? oder habe ich's übersehen?

 

ich lese nur von "straftat" bzw. "übertretung eines gesetzes oder verwaltungsbefehls".

 

wenn nun "verbrechen" tatsächlich kirchenstrafrechtliche (sagt man so) terminologie sein sollte - gibt's dann vielleicht irgendwo doch eine definition?

die staatliche gesetzgebung kennt ja auch einen formellen verbrechensbegriff? ist das im kirchenrecht anders?

 

außer der abtreibung finde ich keine der im kkk "verbrechen" genannte taten als im cic extra erwähnt. ansonsten ist nur vom töten eines menschen die rede. hab ich den ganzen genozid, fratrizid & co übersehen?

 

hat der kkk eigentlich irgendeine kirchenrechtliche relevanz? wenn ja, welche?

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Die Zahl der von der Kirche explizit als Verbrechen declarierten Fälle ist ziemlich überschaubar.

 

danke, flo!

 

aber das führt mich zu weiteren fragen:

- was versteht die kirche unter einem verbrechen? wie definiert sie das wort "verbrechen"?

- und wodurch unterscheidet sich das kirchliche "verbrechen" von der "sünde"?

 

Ach, Kinder!

Zerbrecht euch doch über sowas nicht den Kopf!

Obzitierte Katechismus-Stellen sind weiter nichts als ein Beleg dafür, wie unglaublich schludrig das Ding gemacht ist.

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Es handelt sich um eine wischi-waschi-diktion, die eine Lehrmeinung darstellt. :angry2:

 

bis jetzt die schlüssigste antwort.

 

(ich hoffe weiter auf die unters-volk-bringer der lehrmeinung der autoritäten.)

 

Irgenwie doch ziemlich subversiv :angry2:

 

 

grinsend...................tribald

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Es handelt sich um eine wischi-waschi-diktion, die eine Lehrmeinung darstellt. :angry2:

 

bis jetzt die schlüssigste antwort.

 

(ich hoffe weiter auf die unters-volk-bringer der lehrmeinung der autoritäten.)

 

Irgenwie doch ziemlich subversiv :angry2:

 

 

grinsend...................tribald

Letztendlich selbstkritisch. Nichts schlechtes.

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heißt das, der im kkk verwendete begriff "verbrechen" ist tatsächlich ein strafrechtlicher (und zwar nach kirchenrecht)?

 

Ich glaube der KKK verwendet Verbrechen in einem ganz allgemeinen Sinn: Als schuldhaften und schweren Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift, welcher (in der Regel) mit einer Strafe bedroht ist. Mehr würde ich da nicht herauslesen. Eine eigene Definition von Verbrechen muss die Einführung in den Glauben der Kirche (nichts anderes ist ja der KKK) m.E. auch gar nicht leisten.

 

Wenn jetzt aber jemand behauptet, Abtreibung sei ein Verbrechen, dann ist das eine juristische Aussage. Von daher würde ich - falls mir das problematisch wird und ich dem nachgehen möchte - bei einer solchen Frage nicht im Katechismus nachschlagen, sondern in einem juristischen Text.

 

allerdings, soweit ich jetzt nachgelesen habe, das wort "verbrechen" find ich im cic nicht. steht das nicht drinn? oder habe ich's übersehen?

 

ich lese nur von "straftat" bzw. "übertretung eines gesetzes oder verwaltungsbefehls".

 

Der CIC spricht in der Regel über delicitis, was mit Straftaten übersetzt wird, aber es wäre selbstverständlich auch Verbrechen möglich.

 

außer der abtreibung finde ich keine der im kkk "verbrechen" genannte taten als im cic extra erwähnt. ansonsten ist nur vom töten eines menschen die rede. hab ich den ganzen genozid, fratrizid & co übersehen?

 

Das kirchliche Strafrecht ist hier in der Tat nicht sonderlich "differenziert". Da es aber in erster Linie um die Stellung des Deliquenten / der Deliquentin in der Kirche geht, ist es auch nicht nötig hier besonders "ausgeklügelte" Strafrahmen zu zimmern, das kann man getrost der zivilen Jurisprudenz überlassen, die sich da viel umfassender damit auseinandersetzen muss.

 

hat der kkk eigentlich irgendeine kirchenrechtliche relevanz? wenn ja, welche?

 

Als "amtliches Lehrbuch" fasst der Katechismus den Glauben der Kirche zusammen. Nicht das Buch, sondern die dahinter stehenden Dogmen und verbindlichen Lehren sind dem Glaubensgehorsam anheim gestellt, was auch durchaus kirchenrechtlich relevante Folgen nach sich ziehen kann ...

bearbeitet von Justin Cognito
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