Flo77 Geschrieben 12. November 2008 Melden Share Geschrieben 12. November 2008 (bearbeitet) In England muss es zwischen Anhängern des außerordentlichen Usus und der BK ziemlich heiß hergehen. Jedenfalls hat die BK (legitimerweise) einige Hochfeste auf die nächsten Sonntage verlegt und klargestellt, daß die Altusuanten sich an diese Verlegung gleichfalls zu halten haben. Wie nicht anders zu erwarten war man auf Altusus-Seite darüber außerordentlich ungehalten und hat Ecclesia Dei eingeschaltet. Perl hat daraufhin zurückgeschrieben: 1. Wer die Bücher von 1962 verwendet, darf auch den dort verwendeten Kalender benutzen. 2. Die BK hat das Recht die Feiertage zu verlegen und auch bei Benutzung der alten Bücher ist es legitim dieser Anweisung zu folgen. Verlegt die BK die Feiertage gilt für die Besucher des alten Ritus die Sonntagspflicht nur für den von den BK festgelegten Tag. 3. Wie es in anderen Ländern auch üblich ist, ist es angebracht die Festmesse an den von der BK bestimmten Tagen zu halten. Die latin mass society hat daraufhin beschlossen weiterhin am Feiertag nach dem alten Kalender entsprechende Messen zu organisieren, aber parallel Festgottesdienste an den von der BK bestimmten Tagen zu veranstalten. Begründet wurde das mit Rücksichtnahme auf diejenigen, die nach dem alten Kalender leben möchten und mit dem Gehorsam gegenüber den Bischöfen, daß beide Formen die Hochfeste an den gleichen Tagen feiern sollen. Quelle Das Vorgehen der LMS scheint mir vertretbar, aber Rom sollte sich nochmal intensiver mit der Kalenderfrage auseinandersetzen. (Braucht man eigentlich eine bischöfliche Erlaubnis wenn man z.B. Martini vorzieht bzw. nachfeiert?) bearbeitet 12. November 2008 von Flo77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 12. November 2008 Melden Share Geschrieben 12. November 2008 In England muss es zwischen Anhängern des außerordentlichen Usus und der BK ziemlich heiß hergehen. Jedenfalls hat die BK (legitimerweise) einige Hochfeste auf die nächsten Sonntage verlegt und klargestellt, daß die Altusuanten sich an diese Verlegung gleichfalls zu halten haben. Wie nicht anders zu erwarten war man auf Altusus-Seite darüber außerordentlich ungehalten und hat Ecclesia Dei eingeschaltet. Perl hat daraufhin zurückgeschrieben: 1. Wer die Bücher von 1962 verwendet, darf auch den dort verwendeten Kalender benutzen. 2. Die BK hat das Recht die Feiertage zu verlegen und auch bei Benutzung der alten Bücher ist es legitim dieser Anweisung zu folgen. Verlegt die BK die Feiertage gilt für die Besucher des alten Ritus die Sonntagspflicht nur für den von den BK festgelegten Tag. 3. Wie es in anderen Ländern auch üblich ist, ist es angebracht die Festmesse an den von der BK bestimmten Tagen zu halten. Die latin mass society hat daraufhin beschlossen weiterhin am Feiertag nach dem alten Kalender entsprechende Messen zu organisieren, aber parallel Festgottesdienste an den von der BK bestimmten Tagen zu veranstalten. Begründet wurde das mit Rücksichtnahme auf diejenigen, die nach dem alten Kalender leben möchten und mit dem Gehorsam gegenüber den Bischöfen, daß beide Formen die Hochfeste an den gleichen Tagen feiern sollen. Quelle Das Vorgehen der LMS scheint mir vertretbar, aber Rom sollte sich nochmal intensiver mit der Kalenderfrage auseinandersetzen. (Braucht man eigentlich eine bischöfliche Erlaubnis wenn man z.B. Martini vorzieht bzw. nachfeiert?) O schreck! Und wir haben die Gans schon am Sonntag gegessen. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 12. November 2008 Melden Share Geschrieben 12. November 2008 In England muss es zwischen Anhängern des außerordentlichen Usus und der BK ziemlich heiß hergehen. Jedenfalls hat die BK (legitimerweise) einige Hochfeste auf die nächsten Sonntage verlegt und klargestellt, daß die Altusuanten sich an diese Verlegung gleichfalls zu halten haben. Wie nicht anders zu erwarten war man auf Altusus-Seite darüber außerordentlich ungehalten und hat Ecclesia Dei eingeschaltet. Perl hat daraufhin zurückgeschrieben: 1. Wer die Bücher von 1962 verwendet, darf auch den dort verwendeten Kalender benutzen. 2. Die BK hat das Recht die Feiertage zu verlegen und auch bei Benutzung der alten Bücher ist es legitim dieser Anweisung zu folgen. Verlegt die BK die Feiertage gilt für die Besucher des alten Ritus die Sonntagspflicht nur für den von den BK festgelegten Tag. 3. Wie es in anderen Ländern auch üblich ist, ist es angebracht die Festmesse an den von der BK bestimmten Tagen zu halten. Die latin mass society hat daraufhin beschlossen weiterhin am Feiertag nach dem alten Kalender entsprechende Messen zu organisieren, aber parallel Festgottesdienste an den von der BK bestimmten Tagen zu veranstalten. Begründet wurde das mit Rücksichtnahme auf diejenigen, die nach dem alten Kalender leben möchten und mit dem Gehorsam gegenüber den Bischöfen, daß beide Formen die Hochfeste an den gleichen Tagen feiern sollen. Quelle Das Vorgehen der LMS scheint mir vertretbar, aber Rom sollte sich nochmal intensiver mit der Kalenderfrage auseinandersetzen. (Braucht man eigentlich eine bischöfliche Erlaubnis wenn man z.B. Martini vorzieht bzw. nachfeiert?) @kam Pech gehabt, ihr müsst noch eine essen! Und nun zum ernsten Teil: Die Antwort von Perl halte ich ich für sehr bedenklich. Er scheint die Anhänglichkeit an den Außerordentlichen Ritus als Zugehörigkeit zu einer Rituskirche zu verstehen. Damit manifestiert sich mein Eindruck, das Summorum Pontificium (vermutlich unabsichtlich)den Grund zu einer Spaltung der lateinischen Kirche in zwei Rituskirchen legt. Denn ginge es um Zelebration al gusto mal so und mal so (und genau das insinuiert SumPon), dann könnte es nur einen Kalender geben - wenn es aber zwi gibt, dann verhalten sich die Anhänger des ordentlichen zu denen des außerordentlichen Ritus so wie zu den Anhängern des syromalabarische Ritus.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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