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Auswertungen der Testphase zum neuen Gotteslob liegen vor


kam

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Ich nehme an, um 257 und 639 brauchen wir eher nicht zu fürchten (höchstens eine Umbenummerung).

 

Aber was ist das Lepantolied? :angry2:

 

Ich dachte schon, ich sei hier die einzige Doofe. Danke für deine Frage. :angry2:

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Ich nehme an, um 257 und 639 brauchen wir eher nicht zu fürchten (höchstens eine Umbenummerung).

 

Aber was ist das Lepantolied? :angry2:

 

GL 595; hätte mal jemand eine Quelle für alle 29 Strophen, bitte?

bearbeitet von kam
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Ich meine, in der jüngsten Herder-Korrespondenz gab es just dazu einen Artikel - ich bin aber erst heute abend wieder in der Nähe dieser Publikation...

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Franciscus non papa

nach dem heutigen tag gehe ich davon aus, dass der 1. advent 2012 als datum der einführung des neuen gesangbuches eine idealistische wunschvorstellung ist.

 

voraussetzung ist: 1. das neue missale ist fertig

2. die neue einheitsübersetzung liegt vor.

 

es macht ja wenig sinn, ein gesangbuch herauszugeben, wenn ein halbes jahr später vielleicht der friedensgruss an die stelle nach dem bußakt zu beginn, oder in die nähe der gabenbereitung gewandert ist.....

 

wenn alles druckfertig ist, dann werden ALLE bischöfe des deutschsprachigen raums gelegenheit haben, ihr monitum abzugeben.

 

mit anderen worten, ein buch von 900 seiten und alle bischöfe, wenn da also jeder bischof nur eine handvoll stellen moniert, dann dauert allein die aufarbeitung dieser stellen eine weile....

 

dann die frage: ist das neue gesangbuch ein "liturgisches buch"

 

wenn ja, muss das ganz noch rom vorgelegt werden......

 

meine persönliche einschätzung ist: 2012 ist wunschdenken

2015 wird näher an der realität liegen, es kann aber wohl auch 2018 werden....

 

ich habe schon immer geunkt, dass das wohl in der nähe meines rentenalters realität werden wird, ich schein recht zu behalten.

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Hallo,

 

da ihr ja scheinbar den Entwurf des neuen GLs schon gesehen habt - kann man den irgendwo herunterladen, damit man sich das ganze mal anschauen kann? Im Buchhandel habe ich nichts gefunden - entweder gibts nichts oder ich bin zu blöd, richtig zu suchen.

 

Vielen Dank!

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meine persönliche einschätzung ist: 2012 ist wunschdenken

2015 wird näher an der realität liegen, es kann aber wohl auch 2018 werden....

 

ich habe schon immer geunkt, dass das wohl in der nähe meines rentenalters realität werden wird, ich schein recht zu behalten.

 

Da muss ich ja wirklich um ein langes Leben beten. :angry2:

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Franciscus non papa
Hallo,

 

da ihr ja scheinbar den Entwurf des neuen GLs schon gesehen habt - kann man den irgendwo herunterladen, damit man sich das ganze mal anschauen kann? Im Buchhandel habe ich nichts gefunden - entweder gibts nichts oder ich bin zu blöd, richtig zu suchen.

 

Vielen Dank!

 

 

nein, man kann im buchhandel bisher nichts kaufen, sondern erst, wenn das neue gesangbuch fertig ist.

 

es gab eine probepublikation, die in aufgewählten gemeinden ausgetestet wurde. dieses bändchen umfasste aber auch nicht das gesamte geplante buch, sondern eben eine auswahl an texten und liedern, die man exemplarisch diesem test aussetzen wollte.

 

die probepublikation musste aus urheberrechtichen gründen nach der testphase an den verlag zurückgegeben oder vernichtet werden.

 

es gibt also listen von liedern, gebeten, sozusagen loseblattsammlungen.

 

näheres ist im net beim lit. Institut Trier nachzulesen.

 

in der aufzählung der to do liste hab ich natürlich auch noch einiges vergessen. z.b. die frage der fassung der oekumenischen lieder....

 

und dann müssen ja auch noch die diözesananhänge, NACHDEM feststeht, was im stammteil ist, in eine endfassung gebracht werden.

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dann die frage: ist das neue gesangbuch ein "liturgisches buch"

 

Das GL ist sicher kein liturgisches Buch iSd c. 838. Es ist eine sicher bedeutsame und das liturgische Leben prägende Sammlung von Liedern und Gebeten, die in den Gottesdiensten verwendet werden können (und sollen). Aber man darf auch anderes singen und beten!

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Franciscus non papa

hoffentlich sehen die römer das auch so....

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die probepublikation musste aus urheberrechtichen gründen nach der testphase an den verlag zurückgegeben oder vernichtet werden.

 

Vernichtung! Manchmal liebe unser Recht ganz besonders :angry2:

 

Trotzdem vielen Dank für die ausführliche Antwort. Schade, dass ich den Entwurf wohl nie zu Gesicht bekommen werden.

 

lg

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Das GL ist sicher kein liturgisches Buch iSd c. 838. Es ist eine sicher bedeutsame und das liturgische Leben prägende Sammlung von Liedern und Gebeten, die in den Gottesdiensten verwendet werden können (und sollen). Aber man darf auch anderes singen und beten!

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach kann letzteres kein Kriterium sein: das Stundenbuch ist ein liturgisches Buch, und doch dürfte man auch aus anderen Büchern das Stundengebet "gültig" verrichten.

 

Das GL ist von der Bischofskonferenz für den Gebrauch in den jeweiligen Diözesen freigegeben und daher - wie gesagt, iANAL, - ein liturgisches Buch.

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Das GL ist sicher kein liturgisches Buch iSd c. 838. Es ist eine sicher bedeutsame und das liturgische Leben prägende Sammlung von Liedern und Gebeten, die in den Gottesdiensten verwendet werden können (und sollen). Aber man darf auch anderes singen und beten!

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach kann letzteres kein Kriterium sein: das Stundenbuch ist ein liturgisches Buch, und doch dürfte man auch aus anderen Büchern das Stundengebet "gültig" verrichten.

 

Das GL ist von der Bischofskonferenz für den Gebrauch in den jeweiligen Diözesen freigegeben und daher - wie gesagt, iANAL, - ein liturgisches Buch.

 

Eine interessante Frage, ob man auch aus anderen als den approbierten Büchern das Stundengebet gültig verrichten kann, wobei die Frage nach der Gültigkeit nicht so zu verstehen ist, dass es um die Wahrnehmung dieses Gebetes durch Gott ginge. Die Frage nach der Gültigkeit einer Hore kann sinnvoll nur im Kontext übernommener Pflichten gestellt werden: Erfüllt ein zum Stundengebet verpflichteter Mensch seine Pflicht, wenn er ein anderes als das approbierte und für ihn verbindliche Stundengebet verrichtet? [Das ist eine sehr akademische Frage, weil die Bischöfe in der Regel Verstößen gegen die Verpflichtung zum Stundengebet nachsichtiger gegenüberstehen als Verstößen gegen die Zölibatsverpflichtung :angry2: ] Ich neige hier einer negativen Antwort zu, gewiss kann man die Verpflichtung zur Stundenliturgie nicht durch regelmäßiges Rosenkranzgebet erfüllen. Damit möchte ich aber auch nicht für einen übertriebenen Rigorismus sprechen: Wenn beim ökumenischen Konveniat die anwesenden Pfarrer (vgl Thread zu dieser Titulatur) beider Konfessionen gemeinsam die Vesper aus dem EGB (Nr. 729) beten, dann würde ich das gelten lassen wollen. Aber die amtliche Liturgie der Stunden, die zu feiern man unter Umständen verpflichtet ist, findet sich in den approbierten Stundenbüchern. Ob man das nun auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Lateinisch oder Niederländisch betet, ist dabei egal.

 

Die Norm des 838 regelt nun die Bücher für die amtliche Liturgie, das GL wäre wohl als Gebetbuch im Sinne des 826 § 3 zu verstehen, die Kompetenz liegt hier eindeutig beim Ortsordinarius.

 

Das hat dann zur Folge, dass die im GL abgedruckten Meßtexte kein liturgisches Buch ersetzen. Streng formal muss der Priester daher zur Zelebration das amtlich approbierte Messbuch heranziehen, nicht das GL.

 

Ich bleibe also bei meiner Einschätzung: Das GL ist kein liturgisches Buch.

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Erinnere ich mich da falsch? Es gab doch vor ca. 30 Jahren mal eine größere Diskussion, ob das Christuslob (stark gekürztes Stundenbuch für tätige Ordensgemeinschaften) die Verpflichtung zum Stundengebet abdeckt und approbiert werden kann...

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Aber die amtliche Liturgie der Stunden, die zu feiern man unter Umständen verpflichtet ist, findet sich in den approbierten Stundenbüchern. Ob man das nun auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Lateinisch oder Niederländisch betet, ist dabei egal.

 

Die Norm des 838 regelt nun die Bücher für die amtliche Liturgie, das GL wäre wohl als Gebetbuch im Sinne des 826 § 3 zu verstehen, die Kompetenz liegt hier eindeutig beim Ortsordinarius.

 

Das hat dann zur Folge, dass die im GL abgedruckten Meßtexte kein liturgisches Buch ersetzen. Streng formal muss der Priester daher zur Zelebration das amtlich approbierte Messbuch heranziehen, nicht das GL.

 

Ich bleibe also bei meiner Einschätzung: Das GL ist kein liturgisches Buch.

Danke für die ausführliche Antwort - Du wirst Dich sicher besser auskennen als ich. Was ich mit dem Heranziehen des Stundenbuches als Beispiel meinte, ist, daß das Stundengebet einer Ordensgemeinschaft z. B. ja auch mit einem dieser monastischen Ausgaben gefeiert werden könnte. In beiden Fällen - der beauftragte Beter mit dem Stundenbuch und der Benediktiner mit "seiner" Ausgabe - hätte man Liturgie und ein liturgisches Buch.

 

Verstehe ich Dich richtig, daß, wenn man man Deine obigen Ausführungen zugrundelegt, ein Domkapitel, das in der Kathedralkirche mit der Gemeinde die Vesper zum Advent mit dem GL feiert, verpflichtet wäre, die Vesper desselben Tages privat oder in Gemeinschaft noch einmal mit dem Stundenbuch zu beten? Das grenzte dann ans Absurde.

bearbeitet von Seraph
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Danke für die ausführliche Antwort - Du wirst Dich sicher besser auskennen als ich. Was ich mit dem Heranziehen des Stundenbuches als Beispiel meinte, ist, daß das Stundengebet einer Ordensgemeinschaft z. B. ja auch mit einem dieser monastischen Ausgaben gefeiert werden könnte. In beiden Fällen - der beauftragte Beter mit dem Stundenbuch und der Benediktiner mit "seiner" Ausgabe - hätte man Liturgie und ein liturgisches Buch.

 

Es gibt eine amtliche Stundenliturgie, neben der verschiedene andere Traditionen bestehen: Das große monastische Stundengebet in benediktinischer Tradition ist da ein Beispiel. Das wird in der Tat von den Äbten herausgegeben, ob es römisch recognisziert wird, vermag ich nicht zu sagen. Die Verpflichtung der Ordensleute richtet sich nach deren Eigenrecht, also nach dem, was in den Statuten steht.

 

Verstehe ich Dich richtig, daß, wenn man man Deine obigen Ausführungen zugrundelegt, ein Domkapitel, das in der Kathedralkirche mit der Gemeinde die Vesper zum Advent mit dem GL feiert, verpflichtet wäre, die Vesper desselben Tages privat oder in Gemeinschaft noch einmal mit dem Stundenbuch zu beten? Das grenzte dann ans Absurde.

 

Das wäre in der Tat absurd. Allerdings kenne ich es schon so, dass die gesungenen Psalmen in solchen Vespern dem Offizium angeglichen weren, soweit (und solange) sie im GL stehen. Ein anderes Beispiel: Auch der Weltpriester, der in einem Benediktinerkloster zu Gast ist, genügt den Erfordernissen seines Standes, wenn er das dortige Offizium mitvollzieht, er muss nicht noch Breviebeten zwischen die Horen quetschen. Da kann ich mich als Beleg aber nur auf das Herkommen verlassen, es wird so praktiziert, und das seit unvordenklichen Zeiten, also ist es Recht.

 

Mein Vergleich bezieht sich vor allem auf das "private" Breviergebet (sreng genommen ist es ja eben nicht privat) des Priesters: Das darf er nicht einfach regelmäßig durch etwas anderes ersetzen, aber da ist es mit dem Stundengebet wie mit dem Zölibat: Zwischen einem Abend mit Rotwein und Händchenhalten und einer Dauerbeziehung mit vier Kindern liegen einige Abstufungen....

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