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Pfarrer und Schulpfarrer


wanding

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Hallo zusammen.

 

Hab da mal ne dumme Frage,

 

Was ist der Unterschied zwischen einen Pfarrer und einen Schulpfarrer.

 

gruß

wanding

Derselbe wie zwischen Direktor und Schuldirektor.

Oder zwischen Bus und Schulbus.

Oder Tasche und Schultasche.

Oder: frei und schulfrei. :angry2:

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Oh Schnelle Antwort! Danke.

 

Ja soweit war ich auch schon. Es müßte doch aber erklärbare Unterschiede geben.

 

Denn Bus ist nicht gleich Bus

 

und eine Einkaufstasche ist ja auch keine Schultasche.

 

Zusatzfrage: Wie weit ist der Schulpfarrer der Ortgemeinde verplichtet. bzw sind die beiden voneinander eigenständig.

 

gruss wanding.

 

PS: Schuldigung für Rechtschreibfehler bin ein kleiner Legasteniker. Danke

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Oh Schnelle Antwort! Danke.

 

Ja soweit war ich auch schon. Es müßte doch aber erklärbare Unterschiede geben.

 

Denn Bus ist nicht gleich Bus

 

und eine Einkaufstasche ist ja auch keine Schultasche.

 

Zusatzfrage: Wie weit ist der Schulpfarrer der Ortgemeinde verplichtet. bzw sind die beiden voneinander eigenständig.

 

gruss wanding.

 

PS: Schuldigung für Rechtschreibfehler bin ein kleiner Legasteniker. Danke

Keine Ahnung.

Ich kenn sowas nicht.

Bei uns ist der Pfarrer der priesterliche Vorsteher einer Ortsgemeinde, genannt Pfarre.

Es gibt auch nicht-territorial organisierte Pfarrgemeinden, zum Beispiel Militärpfarren. Die heißen dann Militärpfarrer.

Bei Schulen kann ich mir das nicht recht vorstellen, höchstens in großen Städten, wo es sinnvoll sein könnte, Schulen territorial oder kategorial in Sprengel zusammenzufassen. In solchen Zusammenhängen hab ich aber das Wort Pfarrer noch nie gehört. Wir sprechen dann von -seelsorgern. Mit dem Begriff Pfarrer ist imho zwingend die Verwaltung von Pfarrmatriken verbunden: Taufbuch, Totenbuch usw.

Normalerweise fallen Schulen in den Bereich des Standortpfarrers, der aber dort ebenso normalerweise nur ausnahmsweise in Erscheinung tritt, sondern sich damit begnügt, dass die Kirche in der Schule durch den Religionslehrer repräsentiert wird.

 

Die Schultasche ist übrigens heutzutage meistens ein Einkaufssackerl. :angry2:

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Oh Schnelle Antwort! Danke.

 

Ja soweit war ich auch schon. Es müßte doch aber erklärbare Unterschiede geben.

 

Denn Bus ist nicht gleich Bus

 

und eine Einkaufstasche ist ja auch keine Schultasche.

 

Zusatzfrage: Wie weit ist der Schulpfarrer der Ortgemeinde verplichtet. bzw sind die beiden voneinander eigenständig.

 

gruss wanding.

 

PS: Schuldigung für Rechtschreibfehler bin ein kleiner Legasteniker. Danke

Keine Ahnung.

Ich kenn sowas nicht.

Bei uns ist der Pfarrer der priesterliche Vorsteher einer Ortsgemeinde, genannt Pfarre.

Es gibt auch nicht-territorial organisierte Pfarrgemeinden, zum Beispiel Militärpfarren. Die heißen dann Militärpfarrer.

Bei Schulen kann ich mir das nicht recht vorstellen, höchstens in großen Städten, wo es sinnvoll sein könnte, Schulen territorial oder kategorial in Sprengel zusammenzufassen. In solchen Zusammenhängen hab ich aber das Wort Pfarrer noch nie gehört. Wir sprechen dann von -seelsorgern. Mit dem Begriff Pfarrer ist imho zwingend die Verwaltung von Pfarrmatriken verbunden: Taufbuch, Totenbuch usw.

Normalerweise fallen Schulen in den Bereich des Standortpfarrers, der aber dort ebenso normalerweise nur ausnahmsweise in Erscheinung tritt, sondern sich damit begnügt, dass die Kirche in der Schule durch den Religionslehrer repräsentiert wird.

 

Die Schultasche ist übrigens heutzutage meistens ein Einkaufssackerl. :angry2:

 

Schulpfarrer? Das kenne ich nur als volkstümliche Bezeichnung für einen geistlichen Religionslehrer. Und für manche Leute ist jeder, der geweiht ist auch heute noch ein "Pfarrer" (sozusagen synonym zu Priester). Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeine Schule eine Personalpfarrei ist und der Geistliche dort den Aufgabenbereich eines Pfarrers hätte. (Jedenfalls heißt für mich: in einer bayerischen Diözese....... aber hallo, Chrysologus, wie ist das mit dem Kirchenrecht?)

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Schulpfarrer? Das kenne ich nur als volkstümliche Bezeichnung für einen geistlichen Religionslehrer. Und für manche Leute ist jeder, der geweiht ist auch heute noch ein "Pfarrer" (sozusagen synonym zu Priester). Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeine Schule eine Personalpfarrei ist und der Geistliche dort den Aufgabenbereich eines Pfarrers hätte. (Jedenfalls heißt für mich: in einer bayerischen Diözese....... aber hallo, Chrysologus, wie ist das mit dem Kirchenrecht?)

 

Hallo.

 

Habe heute einen gesehen, der hat sich als Schulpfarrer vorgestellt.

Er hat die Messe gemacht bei den kath. mit allem was dazugehört. (Ist also geweiht).

 

Du triffst es auf den punkt. Ich kann mir auch nicht vorstellen das das eine Personalpfarrei darstellen soll. Er ist aber anderweitig nicht in der Gemeinde tätig. (Das wüsste ich, denn hätte er mir früher mal über den weg laufen müssen.)

 

wanding

 

 

Quotes repariert. gouvernante als mod

bearbeitet von gouvernante
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Schulpfarrer? Das kenne ich nur als volkstümliche Bezeichnung für einen geistlichen Religionslehrer.

 

Bei Protestanten, mindestens in einigen Landeskirchen, ist "Schulpfarrer" die offizielle Bezeichnung für ordinierte Geistliche, die hauptamtlich im Gestellungsvertrag Religionsunterricht an Schulen erteilen (Gemeindepfarrer tun dies zuweilen nebenamtlich). Bei den Landeskirchen gibt es ein eigenes Amt, das diese Schulpfarrer "verwaltet", d.h. ihren Einsatz an meistens mehreren Schulen einer (größeren) Stadt koordiniert. Ich kann mir vorstellen, dass die Bezeichnung dann örtlich auch einfach auf katholische Priester übertragen wird, wenn sie hauptamtliche Religionslehrer sind oder zum Beispiel wie hier, an Schulen noch mehr tun als nur Religionsunterricht erteilen.

http://www.stiftsschule.de/stiftsschule_xs...er.php?navid=65

 

Ach ja, und im Bistum Trier scheint die Bezeichnung auch bei Katholiken üblich zu sein:

http://cms.bistum-trier.de/bistum-trier/In...cument.PK=26847

bearbeitet von Julius
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Also mein ev. Kollege, ordininiert, an einem bayr. Gymnasium immernoch tätig (im Gegensatz zu mir :angry2: ) hat sich höchstens als "sozusagen der Schulpfarrer" vorgestellt. Inzwischen ist er verbeamtet und sagt vermutlich StR Sowieso ev. Religionslehre und xy (hat inzwischen eine zusätzliche Fakultas erworben, die aber nichts an der Tatsache seiner Ordination ändert und auch nicht daran, dass er als Aushilfe in einigen Pfarreien gelgentlich tätig ist).

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Also mein ev. Kollege, ordininiert, an einem bayr. Gymnasium immernoch tätig (im Gegensatz zu mir :angry2: ) hat sich höchstens als "sozusagen der Schulpfarrer" vorgestellt. Inzwischen ist er verbeamtet und sagt vermutlich StR Sowieso ev. Religionslehre und xy (hat inzwischen eine zusätzliche Fakultas erworben, die aber nichts an der Tatsache seiner Ordination ändert und auch nicht daran, dass er als Aushilfe in einigen Pfarreien gelgentlich tätig ist).

 

Na schön, dann ist das in dem Bundesland, in dem Du lebst, bzw. in der Landeskirche, der Dein Kollege angehört, so. Gleichwohl gibt es den "Schulpfarrer" in anderen Landeskirchen und - wie am Beispiel Trier zu sehen - auch in anderen katholischen Diözesen ganz offiziell, ohne dass damit ein Pfarramt mit allem Drum und Dran verbunden wäre.

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Also mein ev. Kollege, ordininiert, an einem bayr. Gymnasium immernoch tätig (im Gegensatz zu mir :angry2: ) hat sich höchstens als "sozusagen der Schulpfarrer" vorgestellt. Inzwischen ist er verbeamtet und sagt vermutlich StR Sowieso ev. Religionslehre und xy (hat inzwischen eine zusätzliche Fakultas erworben, die aber nichts an der Tatsache seiner Ordination ändert und auch nicht daran, dass er als Aushilfe in einigen Pfarreien gelgentlich tätig ist).

 

Na schön, dann ist das in dem Bundesland, in dem Du lebst, bzw. in der Landeskirche, der Dein Kollege angehört, so. Gleichwohl gibt es den "Schulpfarrer" in anderen Landeskirchen und - wie am Beispiel Trier zu sehen - auch in anderen katholischen Diözesen ganz offiziell, ohne dass damit ein Pfarramt mit allem Drum und Dran verbunden wäre.

 

Das Referat Schulen und Hochschulen mit einem eigenen Domkapitular gibt es bei uns im Ordinariat schon. Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass man sich oberhirtlicherseits nicht um die Schulen kümmert (da gibt es bei der Beurteilung eines beamteten Religionslehrers geistlich oder nicht auch eine Mitwirkung), aber wie gesagt, und deshalb habe ich nach Chrysologus vorhin "gerufen", im CIC kann ich das nicht festmachen und was in den Konkordaten bzw. in den Verträgen mit den verschiedenen ev. Kirchen steht, weiß ich nicht.

bearbeitet von Elima
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Schulpfarrer/innen bei der EKHN (hier ist es - für die EKHN wohlgemerkt - genauer definiert):

 

http://www.ekhn-rpa.de/53555697a51326501/5...5f03/index.html

 

Sind im kirchlichen Dienstverhältnis und unterrichten ausschließlich Religion (und keine anderen Fächer).

bearbeitet von Julius
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Schulpfarrer/innen bei der EKHN (hier ist es - für die EKHN wohlgemerkt - genauer definiert):

 

http://www.ekhn-rpa.de/53555697a51326501/5...5f03/index.html

 

Sind im kirchlichen Dienstverhältnis und unterrichten ausschließlich Religion (und keine anderen Fächer).

 

Das hieß früher bei uns katholischerseits "Katechet", heute Religionslehrer im kirchlichen Dienst unabhängig von der Weihe (gehören auch qua Amt dem PGR an, da kenne ich keine Geistlichen mehr, auch im Staatsdienst sind sie inzwischen in BYsehr selten geworden).

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Schulpfarrer/innen bei der EKHN (hier ist es - für die EKHN wohlgemerkt - genauer definiert):

 

http://www.ekhn-rpa.de/53555697a51326501/5...5f03/index.html

 

Sind im kirchlichen Dienstverhältnis und unterrichten ausschließlich Religion (und keine anderen Fächer).

 

Das hieß früher bei uns katholischerseits "Katechet", heute Religionslehrer im kirchlichen Dienst unabhängig von der Weihe (gehören auch qua Amt dem PGR an, da kenne ich keine Geistlichen mehr, auch im Staatsdienst sind sie inzwischen in BYsehr selten geworden).

 

????

Hast Du übersehen, dass es sich hier um ordinierte Geistliche (Pfarrer) handelt?

Katecheten waren bei uns was anderes, man nahm sie irgendwie nicht für so ganz voll, weil sie eben keine ordinierten Geistlichen waren und auch kein abgeschlossenes Theologiestudium an einer Hochschule absolviert hatten, wenn überhaupt, dann unterrichteten sie an Gymnasien nur in den unteren Klassen.

Wo die vor 50 Jahren ausgebildet worden sind, weiss ich nicht (mehr), heute werden sie nicht nur nicht mehr Katecheten genannt, sondern studieren Religionspädagogik an Fachhochschulen (die es vor 50 Jahren noch nicht gab).

bearbeitet von Julius
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Ich habe nichts übersehen. Ich sprach von "früher" (also von der Zeit vor dem Vat II). Ich selbst wurde von einem Katecheten (an der Berufschule) getauft, weil er wohl zum Bekanntenkreis meiner Eltern gehörte und der Pfarrer nichts dagegen hatte. Dieser Katechet wurde später Pfarrer (und noch später Domkapitular, es wurde immer gemunkelt, er wäre gerne Weihbischof geworden, das hat nicht geklappt, das wurde sein früherer Kaplan). Auch der langjährige Geistliche Beirat der hiesigen DJK war Katechet an der Berufschule (und er hat auf zahlreichen Fahrten Gottesdienste mit uns gefeiert). Ich weiß also sehr wohl, was ich sage und dass das "früher" so war. Der letztere wurde übrigens irgendwann mal Beamter der Stadt und ging meines Wissens mit irgendeinem Beamtentitel (Stud.Prof.???? ) in den Ruhestand

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Franciscus non papa

es gibt natürlich die möglichkeit, einen geistlichen mit dem religionsunterricht an schulen zu beauftragen ohne, dass er eine pfarrei hat. und dann kann es sein, dass er den titel pfarrer bekommt.

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es gibt natürlich die möglichkeit, einen geistlichen mit dem religionsunterricht an schulen zu beauftragen ohne, dass er eine pfarrei hat. und dann kann es sein, dass er den titel pfarrer bekommt.

 

Das erste ja (wenn auch wegen Priestermangels immer seltener), das zweite habe ich noch nie gehört (jedenfalls nicht amtlich). Aber vielleicht gibt es das nur "anderswo".

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Das, was zu meiner Schulzeit der kath. "Schulpfarrer" war, war ein Priester mit ausschließlicher Beauftragung für den schulischen Religionsunterricht. "Pfarrer" war da keine kirchenrechtliche Bezeichnung, sondern die allgemein gängige Rollenbeschreibung (leitete sich wohl aus der Mitwirkung an den ökumenischen Schuljahrsanfangs- und Endgottesdiensten ab).

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Wenn Elima mich schon so laut ruft, hier meine Antwort:

  1. Kirchenrechtlich gesehen ist ein Pfarrer der beuftragte Leiter einer Pfarrei (c. 519), die wiederum verstanden wird als Teil des Volkes Gottes, der auf Dauer errichetet und einem Pfarrer als deren eigenem Hirten zu weiden anvertraut ist (c. 515 § 1).
  2. Theoretisch könnte man die Schulseelsorge als Personalöpfarrei im Sinne des c. 518 errichten - ein solche Fall ist mir allerdings nicht bekannt.
  3. Zumindest im bayerischen und fränkischen Raum ist die Bezeichnung Pfarrer für Priester allgemein durchaus üblich. War mir bis zur Immigration hierhin auch unbekannt.
  4. Verschiedene Diözesen erlauben Priestern ab einem bestimmten Alter, den Titel Pfarrre unabhängig von einer Pfarrerstelle zu führen.
  5. Im evangelischen Raum ist PfarrerIn der Titel für ordinierte TheologInnen, das Pendant zu unserem Pfarrer einer Pfarre ist der Erste Pfarrer. (Ökumenische Randnotiz: zumindest in Bamberg hat man dieses Modell in den Pfarreiengemeinschaften fast schon übernommen!)

Mein Schluss: Ein Schulpfarrer ist entweder ein evangelischer ordinierter Schulseelsorger oder ein katholischer Priester, der an einer oder mehreren Schulen tätig ist und den persönlcihen Titel Pfarrer führt, oder erstellt sich einfach so vor, weil die Leute dann wenigstens wissen, was er tut. (Meine Frau wurde in ihrer Pastoralrefereninnenzeit auf dem Friedhof immer als "Frau Pfarrerin" angesprochen, weil das ganze "Titelgedöns" den Mitarbeitern dort zu umständlich war: "Allmächt, wir sagen halt zu allen Pfarrrer!" war die Antwort auf ihren Versuch, das richtig zu stellen.

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Danke!

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Hallo zusammen.

 

Da hab ich wohl was losgetretten. :angry2:

 

Denn ist die Frage noch.

 

Dann hat der Schulpfarrer nichts mit der Gemeinde zu.

 

oder

 

Der Schulpfarrer hat keine verpflichtungen gegenüber der Ortsgemeinde?

 

Denn macht er alles in der Ortsgemeinde freiwillig, also zusätzlich, wenn er dort etwas macht?

 

gruss

wanding

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Dann hat der Schulpfarrer nichts mit der Gemeinde zu.

oder

Der Schulpfarrer hat keine verpflichtungen gegenüber der Ortsgemeinde?

Denn macht er alles in der Ortsgemeinde freiwillig, also zusätzlich, wenn er dort etwas macht?

 

Keine Ahnung. Auf die Frage ist wohl auch eine allgemein gültige Antwort nicht möglich. Es könnte ja sein, dass es Vereinbarungen gibt, die den "Schulpfarrer" dazu verpflichten, in geringerem Umfang Aufgaben in einer Gemeinde wahrzunehmen. Ich weiss z.B. von einem Schuldekan, dass er auch einen Seelsorgeteilauftrag in geringem Umfang in einer bestimmten Gemeinde am Sitz des Schuldekanatsamtes zu erfüllen hatte.

Was hast Du denn für ein Interesse daran, haargenau wissen zu wollen, ob der Mann etwas freiwillig tut oder dazu verpflichtet ist? Da wirst Du im konkreten Fall ihn, den Gemeindepfarrer oder das bischöfliche Ordinariat fragen müssen ...

bearbeitet von Julius
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Hallo zusammen.

 

Da hab ich wohl was losgetretten. :angry2:

 

Denn ist die Frage noch.

 

Dann hat der Schulpfarrer nichts mit der Gemeinde zu.

 

oder

 

Der Schulpfarrer hat keine verpflichtungen gegenüber der Ortsgemeinde?

 

Denn macht er alles in der Ortsgemeinde freiwillig, also zusätzlich, wenn er dort etwas macht?

 

gruss

wanding

 

 

 

Priester im Schuldienst sind oft nebenamtlich mit Gemeindeaufgaben (gottesdienstliche Betreuung einer Expositur o.ä.) betraut gewesen. Ob sie das auf Grund eines bindenden bischöflichen Auftrags oder nur aus einer gewissen moralischen Verpflichtung übrnahmen, entzieht sich meiner Kenntnis.

bearbeitet von Elima
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Möchte mich bei allen bedanken,

mir bei dieser Frage zu helfen.

 

Bin jetzt etwas Schlauer geworden.

 

Danke für die Links;

 

Gruß

 

 

Unser (zum Priester geweihter) Pfarrer arbeitete vorher "dreigeteilt": 1/3 Schulseelsorger an einem katholischen Gymnasium, 1/3 Stadtjugendpfarrer und 1/3 Exerzitienseelsorger im Bistum. Wahrscheinlich hieß der auch der "Schulpfarrer", weil er für die Schulgottesdienste zuständig war.

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