phyllis Geschrieben 23. November 2008 Melden Share Geschrieben 23. November 2008 (bearbeitet) eine frau lässt sich schwängern um den embryo abzutreiben und die aus ihm gewonnenen stammzellen zur therapie und heilung ihres lebenden schwerkranken kindes zu verwenden. eine frau lässt sich schwängern um den embryo abzutreiben und die aus ihm gewonnenen stammzellen an ein labor zu verkaufen. nun gehe ich davon aus, dass die rkk beides ablehnt. aber mit welcher begründung? im fall 1 kann es direkt um leben gegen leben gehen, im fall 2 mindestens indirekt. und die moraltheologen differenzieren ja bei abbrüchen zwischen "direkter" und "indirekter" tötung des foetus. es liesse sich me aber argumentieren, dass in beiden fällen von einer "indirekten" oder "notwendigen" tötung ausgegangen werden kann, wegen der rettung eines bestehenden lebewesens - der zweck heiligt die mittel sozusagen. meinungen? vielen dank phyllis PS -absichtlich einen neuen thread im anderen subforum eröffnet, in der hoffnung, hier sachlich und nicht polemisch diskutieren zu können. an mir solls nicht liegen. bearbeitet 23. November 2008 von phyllis Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Icoon Geschrieben 24. November 2008 Melden Share Geschrieben 24. November 2008 Lies mal hier... http://www.werkstatt-mensch.de/index2.php?page=ethik Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariamante Geschrieben 24. November 2008 Melden Share Geschrieben 24. November 2008 ]eine frau lässt sich schwängern um den embryo abzutreiben und die aus ihm gewonnenen stammzellen zur therapie und heilung ihres lebenden schwerkranken kindes zu verwenden. Der Mensch kann nicht "Mittel zum Zweck" werden. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abigail Geschrieben 24. November 2008 Melden Share Geschrieben 24. November 2008 eine frau lässt sich schwängern um den embryo abzutreiben und die aus ihm gewonnenen stammzellen zur therapie und heilung ihres lebenden schwerkranken kindes zu verwenden. eine frau lässt sich schwängern um den embryo abzutreiben und die aus ihm gewonnenen stammzellen an ein labor zu verkaufen. nun gehe ich davon aus, dass die rkk beides ablehnt. aber mit welcher begründung? im fall 1 kann es direkt um leben gegen leben gehen, im fall 2 mindestens indirekt. und die moraltheologen differenzieren ja bei abbrüchen zwischen "direkter" und "indirekter" tötung des foetus. es liesse sich me aber argumentieren, dass in beiden fällen von einer "indirekten" oder "notwendigen" tötung ausgegangen werden kann, wegen der rettung eines bestehenden lebewesens - der zweck heiligt die mittel sozusagen. meinungen? vielen dank phyllis PS -absichtlich einen neuen thread im anderen subforum eröffnet, in der hoffnung, hier sachlich und nicht polemisch diskutieren zu können. an mir solls nicht liegen. Leben zu ermöglichen, um es zu töten, ist doch was anderes als zwei bestehende Leben gegeneinander abzuwiegen, weil sie leider nicht beide bestehen bleiben können? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 24. November 2008 Melden Share Geschrieben 24. November 2008 In beiden Fällen wird werdendes menschliches Leben beendet. Die Motivation erscheint mir da nicht ausschlaggebend, wenn es auf die Position der RKK ankommt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Niklas Geschrieben 24. November 2008 Melden Share Geschrieben 24. November 2008 der zweck heiligt die mittel sozusagen. Genau das erlaubt die RKK eben nicht. Ich verweise nochmal auf das Prinzip der Doppelwirkung, das ich im "Schwangerschaftsabbruch"-Thread verlinkt habe. Eine schlechte Wirkung (also der Tod des abgetriebenen Embryos) darf nicht Mittel sein, um die gute Wirkung (in beiden Fällen) hervorzubringen. Eine schlechte Wirkung darf nur in Kauf genommen werden, wenn sie sich nicht vermeiden lässt (deshalb ist Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter erlaubt). Hinzu kommt die Schwere des Grundes für die Aktion, die mE im zweiten Fall nicht gegeben ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonGato Geschrieben 24. November 2008 Melden Share Geschrieben 24. November 2008 (...)Eine schlechte Wirkung darf nur in Kauf genommen werden, wenn sie sich nicht vermeiden lässt (deshalb ist Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter erlaubt). Hinzu kommt die Schwere des Grundes für die Aktion, die mE im zweiten Fall nicht gegeben ist. Koenntest Du das etwas genauer erklaeren? Wenn eine Schwangere als Krebspraevention ein Medikament bekommt, das zu einem Abort fuehrt. Wie ist das da? Ich meine, es gibt ja keine 100% Garantie, dass der Krebs toetlich verlaufen wird. A mi modo de ver ... DonGato. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Niklas Geschrieben 24. November 2008 Melden Share Geschrieben 24. November 2008 (...)Eine schlechte Wirkung darf nur in Kauf genommen werden, wenn sie sich nicht vermeiden lässt (deshalb ist Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter erlaubt). Hinzu kommt die Schwere des Grundes für die Aktion, die mE im zweiten Fall nicht gegeben ist. Koenntest Du das etwas genauer erklaeren? Wenn eine Schwangere als Krebspraevention ein Medikament bekommt, das zu einem Abort fuehrt. Wie ist das da? Ich meine, es gibt ja keine 100% Garantie, dass der Krebs toetlich verlaufen wird. A mi modo de ver ... DonGato. Hier ist nochmal der Link. Und daraus: Es müssen die folgenden vier Bedingungen erfüllt sein, damit die Verursachung eines Übels sittlich erlaubt ist: (1) Die Handlung an sich, abgesehen von dem in Kauf genommenen Übel, muss sittlich gut oder sittlich indifferent sein. (2) Die handelnde Person beabsichtigt die gute Wirkung der Handlung; die schlechte Wirkung wird nur zugelassen. (3) Die schlechte Wirkung darf kein Mittel sein, um die gute Wirkung hervorzubringen. Die schlechte Wirkung darf deshalb nur entweder (3a) eine Folge der guten Wirkung sein, oder (3b) sie muss sich in gleicher Unmittelbarkeit wie die gute Folge ergeben. (4) Die Zulassung des Übels muss durch einen entsprechend schwerwiegenden Grund aufgewogen werden. Zu Deinem Beispiel: Wenn es "nur" um Prävention (und nicht um Lebensrettung) geht, würde man wohl, bei Anwendung des Prinzips, zu dem Ergebnis kommen, dass das nicht erlaubt ist. Allerdings wäre zu prüfen, was ein "entsprechend schwerwiegender Grund" ist. Und da steht am Ende, auch in der RKK, das Gewissen als höchste Instanz. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alouette Geschrieben 24. November 2008 Melden Share Geschrieben 24. November 2008 der zweck heiligt die mittel sozusagen. Genau das erlaubt die RKK eben nicht. Ich verweise nochmal auf das Prinzip der Doppelwirkung, das ich im "Schwangerschaftsabbruch"-Thread verlinkt habe. Eine schlechte Wirkung (also der Tod des abgetriebenen Embryos) darf nicht Mittel sein, um die gute Wirkung (in beiden Fällen) hervorzubringen. Eine schlechte Wirkung darf nur in Kauf genommen werden, wenn sie sich nicht vermeiden lässt (deshalb ist Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter erlaubt). Hinzu kommt die Schwere des Grundes für die Aktion, die mE im zweiten Fall nicht gegeben ist. Das verstehe ich nicht ganz. Angenommen in der Schwangerschaft wird eine Krebserkrankung festgestellt, die eine sofortige Chemotherapie erfordert. Es wird in diesem Fall doch nicht abgewartet, bis das Kind durch die Chemikalien stirbt und abgeht. Es wird abgetrieben und dann wird die Therapie eingeleitet. Bei Gebärmutterhalskrebs wird u.U. erst das Kind entfernt und dann die Gebärmutter behandelt. Das ist schon "direkt" meine ich. Indirekt wäre nur, wenn man die Gebärmutter samt Kind entfernt und der Frau so jede Chance auf weitere Kinder nimmt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Niklas Geschrieben 24. November 2008 Melden Share Geschrieben 24. November 2008 (bearbeitet) der zweck heiligt die mittel sozusagen. Genau das erlaubt die RKK eben nicht. Ich verweise nochmal auf das Prinzip der Doppelwirkung, das ich im "Schwangerschaftsabbruch"-Thread verlinkt habe. Eine schlechte Wirkung (also der Tod des abgetriebenen Embryos) darf nicht Mittel sein, um die gute Wirkung (in beiden Fällen) hervorzubringen. Eine schlechte Wirkung darf nur in Kauf genommen werden, wenn sie sich nicht vermeiden lässt (deshalb ist Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter erlaubt). Hinzu kommt die Schwere des Grundes für die Aktion, die mE im zweiten Fall nicht gegeben ist. Das verstehe ich nicht ganz. Angenommen in der Schwangerschaft wird eine Krebserkrankung festgestellt, die eine sofortige Chemotherapie erfordert. Es wird in diesem Fall doch nicht abgewartet, bis das Kind durch die Chemikalien stirbt und abgeht. Es wird abgetrieben und dann wird die Therapie eingeleitet. Bei Gebärmutterhalskrebs wird u.U. erst das Kind entfernt und dann die Gebärmutter behandelt. Das ist schon "direkt" meine ich. Indirekt wäre nur, wenn man die Gebärmutter samt Kind entfernt und der Frau so jede Chance auf weitere Kinder nimmt. Also, diese Terminologie "direkt" und "indirekt" ist mir ehrlich gesagt nicht geläufig, da müsstest Du Julius fragen, der hat das aufgebracht. Bei Deinen Beispielen denke ich nicht, dass es auf die Reihenfolge ankommt. Wenn klar ist, dass das Kind die Chemo nicht überlebt, ist ja nur sinnvoll, es vorher abzutreiben. Edit: Ich habe gerade nochmal kurz gegoogelt. Du hast Recht, die zeitliche Abfolge wurde (oder wird?) diskutiert. Leider muss ich gestehen, dass ich mich mit den Details und modernen Fassungen des Prinzips der Doppelwirkung zu wenig auskenne, um wirklich mitreden zu können. Aber vielleicht weiss ja jemand anderes Bescheid? Ausserdem bin ich müde... bearbeitet 24. November 2008 von Niklas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alouette Geschrieben 24. November 2008 Melden Share Geschrieben 24. November 2008 @Niklas Ich weiss nicht, ob es nicht doch sein kann, dass ein Kind mal die Chemo überlebt. Wenn, dann aber mit massiven Schäden. Den von dir zitierten Kriterien zufolge, wäre eine Abtreibung für die Chemotherapie nicht gerechtfertigt. Es müssen die folgenden vier Bedingungen erfüllt sein, damit die Verursachung eines Übels sittlich erlaubt ist: "(2) Die handelnde Person beabsichtigt die gute Wirkung der Handlung; die schlechte Wirkung wird nur zugelassen." Das ist wahrscheinlich mit "indirekt" gemeint. Das Kind stirbt, weil man die Gebärmutter entfernen musste. Wenn man es aber vor der Chemo abtreibt, wird sein Tod nicht einfach zugelassen. "(3) Die schlechte Wirkung darf kein Mittel sein, um die gute Wirkung hervorzubringen. Die schlechte Wirkung darf deshalb nur entweder (3a) eine Folge der guten Wirkung sein, oder (3b) sie muss sich in gleicher Unmittelbarkeit wie die gute Folge ergeben." Da steht es auch. Darüber hinaus wäre auch eine Abtreibung aufgrund der Eklampsie oder von mir aus auch einer nicht therapierbaren Hyperemesis gravidarum (extreme Schwangerschaftsübelkeit) nicht gerechtfertigt. Es wäre z.B. zulässig, wenn eine Frau, die an dieser Komplikation leidet, Medikamente dagegen bekommt, durch die das Kind dann stirbt. Im Falle der Hyperemesis ist das Kind die Ursache für das Leiden. Falls Medikamente nicht helfen, kann nur eine Abtreibung die Frau retten. Und da die schlechte Wirkung kein Mitter sein darf, um die gute Wirkung hervorzubringen, dürfte man weder im Falle Eklampsie noch im Falle einer Hyperemesis abtreiben, um die Frau zu retten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Niklas Geschrieben 24. November 2008 Melden Share Geschrieben 24. November 2008 @Niklas Ich weiss nicht, ob es nicht doch sein kann, dass ein Kind mal die Chemo überlebt. Wenn, dann aber mit massiven Schäden. Den von dir zitierten Kriterien zufolge, wäre eine Abtreibung für die Chemotherapie nicht gerechtfertigt. Es müssen die folgenden vier Bedingungen erfüllt sein, damit die Verursachung eines Übels sittlich erlaubt ist: "(2) Die handelnde Person beabsichtigt die gute Wirkung der Handlung; die schlechte Wirkung wird nur zugelassen." Das ist wahrscheinlich mit "indirekt" gemeint. Das Kind stirbt, weil man die Gebärmutter entfernen musste. Wenn man es aber vor der Chemo abtreibt, wird sein Tod nicht einfach zugelassen. "(3) Die schlechte Wirkung darf kein Mittel sein, um die gute Wirkung hervorzubringen. Die schlechte Wirkung darf deshalb nur entweder (3a) eine Folge der guten Wirkung sein, oder (3b) sie muss sich in gleicher Unmittelbarkeit wie die gute Folge ergeben." Da steht es auch. Darüber hinaus wäre auch eine Abtreibung aufgrund der Eklampsie oder von mir aus auch einer nicht therapierbaren Hyperemesis gravidarum (extreme Schwangerschaftsübelkeit) nicht gerechtfertigt. Es wäre z.B. zulässig, wenn eine Frau, die an dieser Komplikation leidet, Medikamente dagegen bekommt, durch die das Kind dann stirbt. Im Falle der Hyperemesis ist das Kind die Ursache für das Leiden. Falls Medikamente nicht helfen, kann nur eine Abtreibung die Frau retten. Und da die schlechte Wirkung kein Mitter sein darf, um die gute Wirkung hervorzubringen, dürfte man weder im Falle Eklampsie noch im Falle einer Hyperemesis abtreiben, um die Frau zu retten. Die ganze Geschichte ist ja auch umstritten, und Einzelfälle sind oft nicht eindeutig. Wie gesagt, ich kenne mich nicht besonders gut aus. Und bin zu müde zum Suchen und Nachlesen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alouette Geschrieben 24. November 2008 Melden Share Geschrieben 24. November 2008 Die ganze Geschichte ist ja auch umstritten, und Einzelfälle sind oft nicht eindeutig. Wie gesagt, ich kenne mich nicht besonders gut aus. Und bin zu müde zum Suchen und Nachlesen. Naja, Einzelfälle ist gut gesagt. Glücklicherweise ist es tatsächlich recht selten, dass eine Schwangerschaft abgebrochen werden muss, weil das Leben der Mutter in Gefahr ist. Aber unter diesen Fällen sind Eklampsie, Hyperemesis und auch Komplikationen im Zusammenhang mit dem Kaiserschnitt doch recht häufig vertreten. Es kann durchaus sein, dass eine Frau 3-4 Kaiserschnitte hatte und nun wirklich keine weiteren haben darf. Eine spontane Entbindung ist nach so vielen KS auch kaum möglich, weil lebensgefährlich. Falls eine solche Frau doch schwanger wird, wird ihr die Abtreibung nahegelegt. Das wird der Tod es Kindes auch nicht nur einfach zugelassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 Es kann durchaus sein, dass eine Frau 3-4 Kaiserschnitte hatte und nun wirklich keine weiteren haben darf. Eine spontane Entbindung ist nach so vielen KS auch kaum möglich, weil lebensgefährlich. Falls eine solche Frau doch schwanger wird, wird ihr die Abtreibung nahegelegt. Das wird der Tod es Kindes auch nicht nur einfach zugelassen. Soweit ich weiß, ist das Sterilisieren beim vierten Kaiserschnitt Stand der ärztlichen Kunst - aus eben diesen Gründen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alouette Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 Es kann durchaus sein, dass eine Frau 3-4 Kaiserschnitte hatte und nun wirklich keine weiteren haben darf. Eine spontane Entbindung ist nach so vielen KS auch kaum möglich, weil lebensgefährlich. Falls eine solche Frau doch schwanger wird, wird ihr die Abtreibung nahegelegt. Das wird der Tod es Kindes auch nicht nur einfach zugelassen. Soweit ich weiß, ist das Sterilisieren beim vierten Kaiserschnitt Stand der ärztlichen Kunst - aus eben diesen Gründen. Das ist möglich. Ich habe nur kürzlich (in einem SS-Forum) von einer Frau gelesen, die jetzt ihr 5. Kind per KS bekommt, weil es bei ihr wohl so prima klappt. Ihre Schwester hatte dagegen "nur" 3 KS und musste das 4. Kind abtreiben, weil sie den 3. KS beinahe nicht überlebt hätte. Warum sie nicht früher eine Sterilisation vorgenommen hat, weiss ich nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 Soweit ich weiß, ist das Sterilisieren beim vierten Kaiserschnitt Stand der ärztlichen Kunst - aus eben diesen Gründen. Naja, ohne Zustimmung der Schwangeren sind da der ärztlichen Kunst Grenzen gesetzt. Wird sie ohne explizite Zustimmung sterilisiert, kann sie den Arzt verklagen ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 (bearbeitet) Also, diese Terminologie "direkt" und "indirekt" ist mir ehrlich gesagt nicht geläufig, da müsstest Du Julius fragen, der hat das aufgebracht. ICH soll das aufgebracht haben? Das sind Begriffe aus der katholischen Moraltheologie, die ich nicht erfunden habe, die zudem - weil die Medizin der katholischen Moraltheologie davongeeilt ist - als veraltet und zumeist nicht mehr brauchbar gelten müssen, auch wenn es Moraltheologen gibt, die versuchen, sie durch allerlei Verrenkungen und Umdeutungen noch am Leben zu erhalten. "Direkt" und "indirekt" sind zunächst mal "physisch" gemeint, und grundsätzlich wurde hier auch schon richtig vermutet: "Direkt" getötet wird ein Embryo, wenn er aus der Gebärmutter geräumt wird und die Gebärmutter erhalten bleibt, von "indirekter" Tötung war die Rede, wenn man die ganze Gebärmutter entfernt und samt dem darin enthaltenen Embryo/Feten entsorgt hat. Sozusagen. Aber da sind die Begrifflichkeiten "direkt" und "indirekt" schon lange nicht mehr brauchbar, denn "direkte" Tötung, so die katholische Moraltheologie ist eben nicht erlaubt, und ein Herumreiten auf dem direkt/indirekt-Prinzip würde bedeuten, dass man einer Frau eine "Übertherapie" angedeihen ließe, die Gebärmutter entfernen würde, ohne dass medizinisch dafür eine Notwendigkeit bestünde, ihr damit die Möglichkeiten rauben würde, zu einem späteren Zeitpunkt ein Kind zu bekommen, mit den entsprechend höheren Risiken des größeren Eingriffs dazu. Das will auch die katholische Moraltheologie nicht. Wenn das Ziel die Heilung eines sonst fortschreitenden und zum Tode führenden Krebsleidens ist, hält sich die katholische Moraltheologie aus dem Zuständigkeitsbereich der Ärzte und bei der Festlegung der Abfolge einzelner Schritte heraus. Manche Moraltheologen suchen heute das rettende Ufer mit ihren Begriffen, indem sie sagen "direkte" Tötung sei, wenn sie beabsichtigt, "indirekte" wenn sie eigentlich nicht beabsichtigt sei. Dann bleibt eben eine Abtreibung aus sozialen Gründen eine "direkte" Tötung, eine Abtreibung aus medizinischen Gründen als eine eigentlich nicht gewollte wird zur "indirekten" Tötung, auch wenn es sich nach veraltetem (pyhsischen) Verständnis um eine "direkte" handeln sollte. Maßgebend ist die "Intention". Bei Deinen Beispielen denke ich nicht, dass es auf die Reihenfolge ankommt. Wenn klar ist, dass das Kind die Chemo nicht überlebt, ist ja nur sinnvoll, es vorher abzutreiben. Nur dass es heute möglich ist, trotz bestehender Schwangerschaft auch Chemotherapien durchzuführen, da sich eine ganze Reihe von Zytostatika als nicht schädlich für die Entwicklung des Embryos/Feten erwiesen haben, darunter sogar einige "schwere Geschütze" aus den Anfangszeiten der Krebschemotherapie. (Bei Bestrahlungen wird es dann schon heikler). Und da in diesem Thread vom Zervixkarzinom die Rede war: gerade hier ist ein sehr differenziertes Vorgehen möglich und in vielen Fällen kann die Therapie auf die Zeit nach der Entbindung verschoben werden. Das hängt sehr stark vom Stadium und der genauen Lokalisation der Krebserkrankung ab. In einem frühen Stadium ist bei Schwangerschaft sogar eine Konisation möglich (auch wenn die Gefahr einer Fehlgeburt dadurch erhöht wird). Leider muss ich gestehen, dass ich mich mit den Details und modernen Fassungen des Prinzips der Doppelwirkung zu wenig auskenne, um wirklich mitreden zu können. Aber vielleicht weiss ja jemand anderes Bescheid? Ausserdem bin ich müde... Wenn Du ausgeschlafen bist, kannst Du nach einer Arbeit von Peter Knauer zu diesem Thema suchen, sie umfasst aber mehr als 100 Seiten , ist aber, wie ich mich erinnere, im Internet verfügbar. bearbeitet 25. November 2008 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 Koenntest Du das etwas genauer erklaeren? Wenn eine Schwangere als Krebspraevention ein Medikament bekommt, das zu einem Abort fuehrt. Wie ist das da? Ich meine, es gibt ja keine 100% Garantie, dass der Krebs toetlich verlaufen wird. Krebsprävention? Wohl kaum. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Niklas Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 Also, diese Terminologie "direkt" und "indirekt" ist mir ehrlich gesagt nicht geläufig, da müsstest Du Julius fragen, der hat das aufgebracht. ICH soll das aufgebracht haben? Das sind Begriffe aus der katholischen Moraltheologie, die ich nicht erfunden habe, die zudem - weil die Medizin der katholischen Moraltheologie davongeeilt ist - als veraltet und zumeist nicht mehr brauchbar gelten müssen, auch wenn es Moraltheologen gibt, die versuchen, sie durch allerlei Verrenkungen und Umdeutungen noch am Leben zu erhalten. Du bist doch so ein Schlaukopf, der Unterschied zwischen "etwas aufbringen" und "etwas erfinden" sollte Dir geläufig sein. Wenn Du ausgeschlafen bist, kannst Du nach einer Arbeit von Peter Knauer zu diesem Thema suchen, sie umfasst aber mehr als 100 Seiten , ist aber, wie ich mich erinnere, im Internet verfügbar. Da sagst Du mir nichts Neues. *achselzuck* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 Du bist doch so ein Schlaukopf, der Unterschied zwischen "etwas aufbringen" und "etwas erfinden" sollte Dir geläufig sein. Oh ja, da hast Du völlig recht. Aber "aufgebracht" hab ich's trotzdem nicht. ...handelt es sich bei der notwendigen Maßnahme seiner Entfernung aus dem Eileiter nicht um eine gewollte direkte Tötung des Embryos. Was für ein fadenscheiniges Geschwurbel! Na selbstverständlich ist die Entfernung des Embryos gewollt und der Embryo wird dabei getötet! André Da sagst Du mir nichts Neues. *achselzuck* Na dann ist doch alles in bester Ordnung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 Wenn Du ausgeschlafen bist, kannst Du nach einer Arbeit von Peter Knauer zu diesem Thema suchen, sie umfasst aber mehr als 100 Seiten , ist aber, wie ich mich erinnere, im Internet verfügbar.Kurzfassung hier. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonGato Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 Koenntest Du das etwas genauer erklaeren? Wenn eine Schwangere als Krebspraevention ein Medikament bekommt, das zu einem Abort fuehrt. Wie ist das da? Ich meine, es gibt ja keine 100% Garantie, dass der Krebs toetlich verlaufen wird. Krebsprävention? Wohl kaum. Anderswo bereits erwaehte Gabe von synth. Prostagladin-E2: Hemmt Salzsaeureproduktion im Magen, wird gegen Magenbeschwerden und als Krebspraevention (Duodenum carzinom) gegeben. Die Nebenwirkungen sind wohl bestens bekannt. DonGato. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 (bearbeitet) Koenntest Du das etwas genauer erklaeren? Wenn eine Schwangere als Krebspraevention ein Medikament bekommt, das zu einem Abort fuehrt. Wie ist das da? Ich meine, es gibt ja keine 100% Garantie, dass der Krebs toetlich verlaufen wird. Krebsprävention? Wohl kaum. Anderswo bereits erwaehte Gabe von synth. Prostagladin-E2: Hemmt Salzsaeureproduktion im Magen, wird gegen Magenbeschwerden und als Krebspraevention (Duodenum carzinom) gegeben. Die Nebenwirkungen sind wohl bestens bekannt. Ach so, ähm ... mich hat die Bemerkung irritiert, dass es keine hundertprozentige Garantie gäbe, dass der Krebs tödlich verlaufen werde. Wenn Du aber Krebsprävention betreibst, hast Du noch keinen Krebs und auch ohne Prävention keine hundertprozentige Garantie, dass Du welchen bekommen wirst. Prävention ist nicht zwingend und kann auch ausgesetzt werden, und wenn wegen Beschwerden die Säureproduktion gebremst werden muss, wird man eben für die Dauer einer Schwangerschaft ein anderes Antazidum einsetzen. bearbeitet 25. November 2008 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 26. November 2008 Autor Melden Share Geschrieben 26. November 2008 Da Forschungen an Embryonen ergaben, dass es sich schon vom Zeitpunkt der Befruchtung an um menschliches Leben handelt, sind die meisten Theologen der Meinung, dass ab der Befruchtung der Eizelle auch die Beseelung stattfindet. Daraus folgt, dass die katholische Kirche schon die Zygote als vollwertiges Leben ansieht und sie somit einem „Zellhaufen“ den gleichen Schutz zuspricht wie einem bereits geborenen Menschen. wenn ich mir diese ansicht zu eigen mache, ist klar, dass dann nix mehr geht. aber wie begründet man diese ansicht? dann wär doch jede natürlich abgegangene zygote ein tragischer unfall? und das sind immerhin mindestens 30%, eher wohl 50% nach neusten schätzungen. müsste sie da nicht jede not-getauft und beerdigt werden um ihrer “seele” willen? Leben zu ermöglichen, um es zu töten, ist doch was anderes als zwei bestehende Leben gegeneinander abzuwiegen, weil sie leider nicht beide bestehen bleiben können?aber das machen wir doch ständig mit nicht-menschlichem leben. wir fressen tiere, benutzen sie für versuche im labor, und eine ganze vergnügungsindustrie lebt von stierkämpfen, von der jagd und der fischerei. warum haben wir angesichts dessen solche skrupel bei einem 10-tägigen zellhaufen ohne empfinden, psyche und gefühle? kannst du es erklären? gibt es überhaupt eine rationale erklärung? der zweck heiligt die mittel sozusagen.Genau das erlaubt die RKK eben nicht. Ich verweise nochmal auf das Prinzip der Doppelwirkung, das ich im "Schwangerschaftsabbruch"-Thread verlinkt habe. Eine schlechte Wirkung (also der Tod des abgetriebenen Embryos) darf nicht Mittel sein, um die gute Wirkung (in beiden Fällen) hervorzubringen. Eine schlechte Wirkung darf nur in Kauf genommen werden, wenn sie sich nicht vermeiden lässt (deshalb ist Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter erlaubt). danke für den link. er bestätigt, weshalb mir deontologische ethiken auf den keks gehen. die regeln sind starr und nicht letztbegründbar, der mensch ist für die ethik gemacht, oder irgendein gott hat so entschieden, und notfalls wird solange daran herumgeschwurbelt, bis es dann doch irgendwie passt. Es müssen die folgenden vier Bedingungen erfüllt sein, damit die Verursachung eines Übels sittlich erlaubt ist: (1) Die Handlung an sich, abgesehen von dem in Kauf genommenen Übel, muss sittlich gut oder sittlich indifferent sein. (2) Die handelnde Person beabsichtigt die gute Wirkung der Handlung; die schlechte Wirkung wird nur zugelassen. (3) Die schlechte Wirkung darf kein Mittel sein, um die gute Wirkung hervorzubringen. Die schlechte Wirkung darf deshalb nur entweder (3a) eine Folge der guten Wirkung sein, oder (3b) sie muss sich in gleicher Unmittelbarkeit wie die gute Folge ergeben. (4) Die Zulassung des Übels muss durch einen entsprechend schwerwiegenden Grund aufgewogen werden. Zu Deinem Beispiel: Wenn es "nur" um Prävention (und nicht um Lebensrettung) geht, würde man wohl, bei Anwendung des Prinzips, zu dem Ergebnis kommen, dass das nicht erlaubt ist. Allerdings wäre zu prüfen, was ein "entsprechend schwerwiegender Grund" ist. Und da steht am Ende, auch in der RKK, das Gewissen als höchste Instanz. ähm, wie ist es jetzt, wenn das kind auch geboren wird, aber nur deshalb, um knochenmark an sein krankes geschwister spenden zu können? eine schlechte handlung liegt genau genommen nicht mehr vor. ist es jetzt ethisch sauber? Koenntest Du das etwas genauer erklaeren? Wenn eine Schwangere als Krebspraevention ein Medikament bekommt, das zu einem Abort fuehrt. Wie ist das da? Ich meine, es gibt ja keine 100% Garantie, dass der Krebs toetlich verlaufen wird.die frage stellt sich eigentlich bei allen frauen, die auf medikamente mit nebenwirkungen angewiesen sind und deren absetzung “nur” das gesundheitsrisiko erhöht. oder was ist wenn eine schwangere frau nach einer blutvergiftung clindamycin braucht? was rät ihnen die rkk? abbruch geht nicht, nichtbehandlung könnte hohes fieber und einen abort zur folge haben. und bewusst ein risiko eingehen dass kinder uu stark behindert geboren werden ist wohl auch eine sünde. vermutlich soll sie es mit kräutertee versuchen, dh. ihre gesundheit ist wieder mal die letzte priorität. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Niklas Geschrieben 26. November 2008 Melden Share Geschrieben 26. November 2008 Da Forschungen an Embryonen ergaben, dass es sich schon vom Zeitpunkt der Befruchtung an um menschliches Leben handelt, sind die meisten Theologen der Meinung, dass ab der Befruchtung der Eizelle auch die Beseelung stattfindet. Daraus folgt, dass die katholische Kirche schon die Zygote als vollwertiges Leben ansieht und sie somit einem „Zellhaufen“ den gleichen Schutz zuspricht wie einem bereits geborenen Menschen. wenn ich mir diese ansicht zu eigen mache, ist klar, dass dann nix mehr geht. aber wie begründet man diese ansicht? dann wär doch jede natürlich abgegangene zygote ein tragischer unfall? und das sind immerhin mindestens 30%, eher wohl 50% nach neusten schätzungen. müsste sie da nicht jede not-getauft und beerdigt werden um ihrer “seele” willen? Mich würde auch interessieren, wie man dann Zwillingsbildung erklärt. Woher kommt plötzlich die zweite Seele? Oder teilt sich die eine Seele etwa und daraus werden zwei? Was ist dann aber mit der "Ursprungsseele" passiert - ist die weg oder bleibt die in einem der Zwillinge bestehen? Können sich Seelen verdoppeln? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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