jojo1981 Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 Hallo zusammen, leider hat mich meine Freundin nach 6 Jahren verlassen. Das Fatale an der Sache ist, dass sie schwanger von mir ist und mich nicht heiraten wollte. Wir haben nicht zusammengewohnt. Ich habe im Moment die vorläufige Missio für die Referendarszeit. Muss ich Sorge mit einem unehelichen, aber wohl getauften Kind, meine Missio nicht zu bekommen ? Es ist ja nichtm ein verschulden, da ich ja bereit war zu heiraten etc.. grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 Zunächst einmal trotz der schwierigen Lage meine Glückwünsche zum Vater-Werden. Ich wünsche Dir, dass es einen Kontakt zum Kind geben wird und - das wäre noch besser - ihr euch wieder zusammenraufen könnt. Zu Deiner Frage: Ich kann keine Gefährdung der Missio entdecken - denn das Koppeln der Missio an eine Eheschließung wäre schlicht Furcht und Zwang und hat ehevernichtende Wirkung! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jojo1981 Geschrieben 25. November 2008 Autor Melden Share Geschrieben 25. November 2008 (bearbeitet) Zu Deiner Frage: Ich kann keine Gefährdung der Missio entdecken - denn das Koppeln der Missio an eine Eheschließung wäre schlicht Furcht und Zwang und hat ehevernichtende Wirkung! Das Problem ist ja auch nicht die Eheschliessung, wir sind ja getrennt, sondern die Tatsache eines unehelichen Kindes. Ob dies ein Grund, trotz der unverschuldeten Gegebenheiten ist, die Missio nicht zu erteilen. Quote repariert. gouvernante. bearbeitet 25. November 2008 von gouvernante Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 Also folgen wir dem alten Juristenspruch "ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" und schauen in den Rahmenrichtlinien zur Erteilung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Mission canonica für Lehrkräfte mit der Fakultas "Katholische Religionslehre" nach. Punkt 7b verlangt in der persönlichen Lebensführtung eine Beachtung der Grudnsätze der katholischen Kirche. Ein Kind zu haben aber ist zwar Folge der Lebensführung, aber es ist nicht Teil der Lebensführung in dem Sinn, dass es eine Verleihung der Missio gefährden könnte. Deine Frage, ob dies ein Grund, trotz der unverschuldeten Gegebenheiten ist, die Missio nicht zu erteilen. ist also klar mit NEIN zu beantworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rosario Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 Es geht bei der Erteilung der Missio nicht um die vergangene Lebensführung (die man ja vor dem "forum internum" schon längst bereut haben kann, worin ja aber keiner Einblick hat), sondern um die aktuelle. Insofern ist z.B. eine bestehende nicht-eheliche Lebensgemeinschaft ein Problem, aber Dein Fall (m.E.) nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 Auch aus meiner Sicht - bin Religionslehrerin - ist das kein Problem. Wie gesagt: es geht um die momentane Lebensführung und nicht um vergangene "Fehltritte" (wenn man ein Kind überhaupt als solchen bezeichnen kann). Hinzukommt, dass in den meisten Bistümern die persönliche Lebensführung auch nicht besonders streng kontrolliert wird - ein Zusammenleben würde möglicherweise sogar geduldet. Laura Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 25. November 2008 Melden Share Geschrieben 25. November 2008 (bearbeitet) Auch aus meiner Sicht - bin Religionslehrerin - ist das kein Problem. Wie gesagt: es geht um die momentane Lebensführung und nicht um vergangene "Fehltritte" (wenn man ein Kind überhaupt als solchen bezeichnen kann).Hinzukommt, dass in den meisten Bistümern die persönliche Lebensführung auch nicht besonders streng kontrolliert wird - ein Zusammenleben würde möglicherweise sogar geduldet. Laura Ich glaube, da sind die Maßstäbe noch vor einigen Jahrenhöher gelegen. Das schließe ich aus den Fragen, die von einzelnen Diözesen an die Referenz vor Erteilung der Missio gestellt wurden (besonders München-Freising war sehr penibel). Ich war Religionslehrerin und auch mit der Betreuung von Referendaren befasst (die Anfragen kamen aber auch zu ehem. Schülerinnen, die "in meine Fußstapfen treten" wollten). Dabei handelte es sich um Bewerber/innen für alle Schularten.. bearbeitet 25. November 2008 von Elima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 26. November 2008 Melden Share Geschrieben 26. November 2008 Wie die Anforderungen überprüft werden, ist von Bistum zu Bistum unterschiedlich. Zitat des Bamberger Schulamtsleiters: "Wir überprüfen keine Klingelschilder!" Allerdings gebe ich angehenden Religionslehrerinnen (die Jungs sind da eher die Ausnahme) immer den Rat, sich in persönlich problematischen Situationen vor Augen zu halten, dass das Binnenklima sich ändern kann und die Rechtslage dann nicht immer dein Freund ist. Aber in der Praxis kenne ich zur Zeit eher die großzügige Auslegung - es fehlt halt an Religionslehrern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 26. November 2008 Melden Share Geschrieben 26. November 2008 (bearbeitet) Bamberg hat schon seit 25 Jahren keine Anfragen gestellt. Am penibelsten waren bis vor wenigen Jahren die von München-Freising (ich weiß ja in beiden Fällen nicht, ob und was an die von den Kandidaten genannten Geistlichen gschrieben wurde). Übrigens von den Bayer. Bistümern habe ich mit Augsburg, Passau und natürlich Speyer keine Erfahrungen). bearbeitet 26. November 2008 von Elima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 26. November 2008 Melden Share Geschrieben 26. November 2008 (bearbeitet) Franz Jägerstätter war auch Vater eines unehelichen Kindes .... was (s)einer Seeligsprechung nicht entgegen stand. Es wurde sogar positiv vermerkt, dass es sich stets um dieses Kind gekümmert hat. Ich denke, was im Seeligsprechungsverfahren gut ist, kann für die Missio nur billig sein. Ich wünsch die jedenfalls Alles Gute zur Vaterschaft und wünsch Dir, dass Du mit der Mutter Deines Kindes eine für das Kind tragfähige Beziehung halten kannst (auch wenn das sicherlich nicht einfach ist und viel von euch beiden fordert). bearbeitet 26. November 2008 von Justin Cognito Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rosario Geschrieben 26. November 2008 Melden Share Geschrieben 26. November 2008 Franz Jägerstätter war auch Vater eines unehelichen Kindes ... Augustinus auch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 27. November 2008 Melden Share Geschrieben 27. November 2008 Franz Jägerstätter war auch Vater eines unehelichen Kindes ... Augustinus auch. aber der hatte ja auch keine missio, grins Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 28. November 2008 Melden Share Geschrieben 28. November 2008 Meiner Erfahrung nach das größte Risiko bei einem "Lebenswandel", der nicht den kirchlichen Richtlinien entspricht nicht die Kontrolle durch die Kirche, sondern dass z.B. eine nichteheliche Lebensgemeinschaft als Druckmittel von Schülern und Eltern verwendet werden kann - à la: "Wie kann die Frau meinem Sohn eine Fünf in Religion geben - die ist doch nicht richtig katholisch" - und dann ist die Beschwerde schnell beim Bistum ... Das heißt, ich mache mich erpressbar... Laura Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 30. November 2008 Melden Share Geschrieben 30. November 2008 Meiner Erfahrung nach das größte Risiko bei einem "Lebenswandel", der nicht den kirchlichen Richtlinien entspricht nicht die Kontrolle durch die Kirche, sondern dass z.B. eine nichteheliche Lebensgemeinschaft als Druckmittel von Schülern und Eltern verwendet werden kann - à la: "Wie kann die Frau meinem Sohn eine Fünf in Religion geben - die ist doch nicht richtig katholisch" - und dann ist die Beschwerde schnell beim Bistum ... Das heißt, ich mache mich erpressbar... Laura Zum Punkt "kirchlich anstelltes Personal": Ich kenne sogar einen jungen in einer Gemeinde auf einer Kleinststelle arbeitenden Organisten, der aus Angst vor erzbischöflicher Entdeckung sein zwar brav heterosexuelles, aber freilich uneheliches Verhältnis dahingehend verschweigt, dass er sich nicht einmal traut, auf dem Anrufbeantworter-Spruch den eigenen Namen und den seiner Freundin gemeinsam zu nennen. Letztere wird einfach totgeschwiegen. Beide wohnen zusammen in einer Wohnung (unverheiratet) - und es besteht die nicht unberechtigte Angst, dass er im Falle einer Denunziation entlassen würde. Und wenn schon bei kirchlichen Kleinstangestellten eine derartige Panik im Schwange ist - was muss dann erst ein Religionslehrer fürchten, der "Dreck am Stecken" hat??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jojo1981 Geschrieben 30. November 2008 Autor Melden Share Geschrieben 30. November 2008 ich glaube hier gehts darum ob man sich dazu bekennt oder es verschweigt. und bei uns im bistum ist das uneheliche zusammenziehen in verbindung mit der missio canonica ausrücklich nicht erlaubt. erstmal danke für die vielen antworten! ich denke "dreck am stecken" für ein Kind is tdie etwas falsche bezeichnung. meine ehemalige partnerin hat nun ja einen anderen weg gefunden aber wir werden beide für das kind da sein. ich denke man kann mir ja außer unvorsichtigkeit jetzt nichts vorwerfen. die trennung ist ja etwas was nicht in meiner macht gelegen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 1. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2008 Ich denke, Epicureus hat "Dreck am Stecken" nicht als Vorwurf gemeint, sondern dadurch seinem Ärger über seine Wahrnehmung der Einstellung der Kirchenleitung zu nichtehelichen Kindern Luft gemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 1. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2008 Zum Punkt "kirchlich anstelltes Personal": Ich kenne sogar einen jungen in einer Gemeinde auf einer Kleinststelle arbeitenden Organisten, der aus Angst vor erzbischöflicher Entdeckung sein zwar brav heterosexuelles, aber freilich uneheliches Verhältnis dahingehend verschweigt, dass er sich nicht einmal traut, auf dem Anrufbeantworter-Spruch den eigenen Namen und den seiner Freundin gemeinsam zu nennen. Letztere wird einfach totgeschwiegen. Beide wohnen zusammen in einer Wohnung (unverheiratet) - und es besteht die nicht unberechtigte Angst, dass er im Falle einer Denunziation entlassen würde. tja - kommt drauf an, ob das gerade ins Konzept paß. wenn dringend ein Kleinorganist benötigt wird, darf er sicher bleiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 1. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2008 Zum Punkt "kirchlich anstelltes Personal": Ich kenne sogar einen jungen in einer Gemeinde auf einer Kleinststelle arbeitenden Organisten, der aus Angst vor erzbischöflicher Entdeckung sein zwar brav heterosexuelles, aber freilich uneheliches Verhältnis dahingehend verschweigt, dass er sich nicht einmal traut, auf dem Anrufbeantworter-Spruch den eigenen Namen und den seiner Freundin gemeinsam zu nennen. Letztere wird einfach totgeschwiegen. Beide wohnen zusammen in einer Wohnung (unverheiratet) - und es besteht die nicht unberechtigte Angst, dass er im Falle einer Denunziation entlassen würde. tja - kommt drauf an, ob das gerade ins Konzept paß. wenn dringend ein Kleinorganist benötigt wird, darf er sicher bleiben. Mann, mann, mann - was bin ich froh, dass ich nicht in einem kirchlichen Angestelltenverhältnis stehe, sondern als Organist reine Honorarkraft bin, nur nach der Zahl der Einsätze befragt. Wenn es mir nicht passt, dann gehe ich eben. Damals hat mich mein Dienstherr gefragt, ob ich nicht einen kleinen Vertrag über ein paar Stunden haben wolle - indes: etwas, in dem ich mich per Unterschrift zum Leben nach den Grundsätzen der katholischen Kirche verpflichte, hätte ich niemals unterschrieben! Ich kenne allerdings auch mehrere Hauptamtler bei den Organisten, die unehelich zusammenwohnen. Das ist dann alles eine Sache des Ermessensspielraums - und man ist auf Gedeih und Verderb dem Wohlwollen des Rector ecclesiae ausgeliefert. Wehe, wenn der mal stirbt oder versetzt wird! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 1. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 1. Dezember 2008 Ich denke, Epicureus hat "Dreck am Stecken" nicht als Vorwurf gemeint, sondern dadurch seinem Ärger über seine Wahrnehmung der Einstellung der Kirchenleitung zu nichtehelichen Kindern Luft gemacht. Ja, genauso war es gemeint! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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