gouvernante Geschrieben 12. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 12. Dezember 2008 Frisch veröffentlicht: „Dignitas personae. Über einige Fragen der Bioethik“ (PDF) Ich hab' noch keine Fragen oder Diskussionbeiträge, aber so gibt es schon mal einen Link zum Dokument... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 13. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 13. Dezember 2008 Zitat: 1. Jedem Menschen ist von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod die Würde einer Person zuzuerkennen. Das bringt es schon mal gut auf den Punkt. Wird wieder für Hauen und Stechen sorgen! Versprochen! MfG Stanley Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alouette Geschrieben 13. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 13. Dezember 2008 (bearbeitet) Ich habe das Dokument überflogen und entdecke da nicht sonderlich Neues oder Ueberraschendes. Interessant finde ich das hier (Seite 4): "Der Mensch muss von seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden und infolgedessen muss man ihm von diesem Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben" Also nur unschuldige Menschen haben ein unverletzliches Recht auf Leben. Aber was sind unschuldige Menschen und was sind schuldige Menschen? Und haben die schuldigen Menschen dieses Recht nicht mehr? Darf man das verletzen? bearbeitet 13. Dezember 2008 von Alouette Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 13. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 13. Dezember 2008 Ich habe das Dokument überflogen und entdecke da nicht sonderlich Neues oder Ueberraschendes. Interessant finde ich das hier (Seite 4): "Der Mensch muss von seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden und infolgedessen muss man ihm von diesem Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben" Also nur unschuldige Menschen haben ein unverletzliches Recht auf Leben. Aber was sind unschuldige Menschen und was sind schuldige Menschen? Und haben die schuldigen Menschen dieses Recht nicht mehr? Darf man das verletzen? Hier geht es um das menschliche Embryo, das unschuldigste Leben überhaupt: Es ist von Nutzen, hier an das grundlegende ethische Kriterium zu erinnern, das in der Instruktion Donum vitae vorgelegt wird, um alle moralischen Fragen zu bewerten, die sich im Zusammenhang mit Eingriffen in den menschlichen Embryo stellen: «Die Frucht der menschlichen Zeugung erfordert ab dem ersten Augenblick ihrer Existenz, also von der Bildung der Zygote an, jene unbedingte Achtung, die man dem Menschen in seiner leiblichen und geistigen Ganzheit sittlich schuldet. Der Mensch muss von seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden und infolgedessen muss man ihm von diesem Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben». MfG Stanley Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alouette Geschrieben 13. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 13. Dezember 2008 Danke für das erneute Zitat. Das ist aber keine Antwort auf meine Frage. Gut, der Embryo ist unschuldig (auch wenn mit der Erbsünde belastet). Ein Baby ist dann vermutlich schon schuldiger usw. Aber wer ist so schuldig, dass man sein Recht auf Leben verletzen darf? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 14. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2008 wer ist so schuldig, dass man sein Recht auf Leben verletzen darf? Katechismus der katholischen Kirche 2266: Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird zu schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alouette Geschrieben 14. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2008 Danke. Todesstrafe ist also ok. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 14. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2008 Ein Baby ist dann vermutlich schon schuldiger usw. Du denkst viel zu kompliziert. Deswegen wirst Du Dich auch mit keiner Antwort zufrieden geben. Erschwerend kommt noch dazu, dass die katholische Kirche ein ständiges Reizthema für Dich ist. Vielleicht suchst Du Dir die passsenden Antworten in einschlägigen gottesfernen Foren. Da kann Dir geholfen werden. MfG Stanley Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 14. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2008 Danke.Todesstrafe ist also ok. iuxta modum.der "Katechismus der katholischen Kirche" schreibt, die Todesstrafe sei in Ausnahmefällen ok. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Niklas Geschrieben 14. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2008 Ich habe das Dokument überflogen und entdecke da nicht sonderlich Neues oder Ueberraschendes. Interessant finde ich das hier (Seite 4): "Der Mensch muss von seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden und infolgedessen muss man ihm von diesem Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben" Also nur unschuldige Menschen haben ein unverletzliches Recht auf Leben. Aber was sind unschuldige Menschen und was sind schuldige Menschen? Und haben die schuldigen Menschen dieses Recht nicht mehr? Darf man das verletzen? Du begehst einen Fehlschluss, wenn Du aus dem Satz, ein unschuldiger Mensch habe ein unverletzliches Recht auf Leben, schliesst, ein schuldiger Mensch habe dieses Recht nicht. Das wäre einfach logisch falsch. Zu Petrus' Hinweis auf den KKK wäre aus "Evangelium Vitae" zu ergänzen: Um alle diese Ziele zu erreichen, müssen Ausmaß und Art der Strafe sorgfältig abgeschätzt und festgelegt werden und dürfen außer in schwerwiegendsten Fällen, das heißt wenn der Schutz der Gesellschaft nicht anders möglich sein sollte, nicht bis zum Äußersten, nämlich der Verhängung der Todesstrafe gegen den Schuldigen, gehen. Solche Fälle sind jedoch heutzutage infolge der immer angepaßteren Organisation des Strafwesens schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben. Jedenfalls bleibt der vom neuen Katechismus der Katholischen Kirche angeführte Grundsatz gültig: »soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener«. Evangelium Vitae, 56 (Hervorhebung von mir) Dort findest Du übrigens noch mehr zu "unschuldigen Menschen". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alouette Geschrieben 14. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2008 Ich habe das Dokument überflogen und entdecke da nicht sonderlich Neues oder Ueberraschendes. Interessant finde ich das hier (Seite 4): "Der Mensch muss von seiner Empfängnis an als Person geachtet und behandelt werden und infolgedessen muss man ihm von diesem Augenblick an die Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf Leben" Also nur unschuldige Menschen haben ein unverletzliches Recht auf Leben. Aber was sind unschuldige Menschen und was sind schuldige Menschen? Und haben die schuldigen Menschen dieses Recht nicht mehr? Darf man das verletzen? Du begehst einen Fehlschluss, wenn Du aus dem Satz, ein unschuldiger Mensch habe ein unverletzliches Recht auf Leben, schliesst, ein schuldiger Mensch habe dieses Recht nicht. Das wäre einfach logisch falsch. Wieso ist das logisch falsch? Wenn man es für notwenig erachtet auf die "Unschuld" dieser Menschen hinzuweisen, hat mich einfach interessiert, wie schuldig man sein muss, damit das nicht mehr gilt. Ansonsten müsste man dies für ein sinnleeres Füllwort erachten. Uebrigens mal ein interessanter Bezug zu dem, wann sich Menschen doch zu Herren oder Leben und Tod machen dürfen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alouette Geschrieben 14. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2008 Ein Baby ist dann vermutlich schon schuldiger usw. Du denkst viel zu kompliziert. Deswegen wirst Du Dich auch mit keiner Antwort zufrieden geben. Erschwerend kommt noch dazu, dass die katholische Kirche ein ständiges Reizthema für Dich ist. Vielleicht suchst Du Dir die passsenden Antworten in einschlägigen gottesfernen Foren. Da kann Dir geholfen werden. MfG Stanley Sorry, aber deine Beiträge hier sind weitaus gottesferner, als vieles, was man in den einschlägigen Foren lesen kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 14. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2008 Ein Baby ist dann vermutlich schon schuldiger usw. Du denkst viel zu kompliziert. Deswegen wirst Du Dich auch mit keiner Antwort zufrieden geben. Erschwerend kommt noch dazu, dass die katholische Kirche ein ständiges Reizthema für Dich ist. Vielleicht suchst Du Dir die passsenden Antworten in einschlägigen gottesfernen Foren. Da kann Dir geholfen werden. MfG Stanley Sorry, aber deine Beiträge hier sind weitaus gottesferner, als vieles, was man in den einschlägigen Foren lesen kann. Für jemanden der die aktive Sterbehilfe befürwortet, eine sehr gewagte Aussage. MfG Stanley Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alouette Geschrieben 14. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2008 @Stanley Doch, doch. Ich meine es absolut ernst. Aus deinen Beiträgen spricht solcher Zynismus und solche Menschenverachtung, dass du diesbezüglich die einschlägigen Foren bei weitem übertriffst. Wieso ist dein Herz so hart? Davon abgesehen, wäre es nicht schlecht, wenn du dir paar Umgangsformen zulegen könntest. Aber was soll's, ich habe das Gefühl, dass die meisten hier auf dich nicht (mehr) reagieren. Wird wohl seinen Grund haben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 14. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2008 Aber was soll's, ich habe das Gefühl, dass die meisten hier auf dich nicht (mehr) reagieren. Wird wohl seinen Grund haben. Du reagierst noch, soll mich das jetzt beunruhigen? MfG Stanley Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 14. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2008 Davon abgesehen, wäre es nicht schlecht, wenn du dir paar Umgangsformen zulegen könntest. Ich unterschreibe immer meine Postings mit MfG. Das muss reichen, zumal Du anscheinend noch nicht einmal zu dieser kleinen Höflichkeitsform in der Lage zu sein scheinst. MfG Stanley Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alouette Geschrieben 14. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2008 Davon abgesehen, wäre es nicht schlecht, wenn du dir paar Umgangsformen zulegen könntest. Ich unterschreibe immer meine Postings mit MfG. Das muss reichen, zumal Du anscheinend noch nicht einmal zu dieser kleinen Höflichkeitsform in der Lage zu sein scheinst. MfG Stanley Dein MfG reicht leider nicht aus, damit dein Ton halbwegs erträglich wird. So. Und jetzt schliesse ich mich der schweigenden Mehrheit an. Tschüssi. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stanley Geschrieben 14. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 14. Dezember 2008 Davon abgesehen, wäre es nicht schlecht, wenn du dir paar Umgangsformen zulegen könntest. Ich unterschreibe immer meine Postings mit MfG. Das muss reichen, zumal Du anscheinend noch nicht einmal zu dieser kleinen Höflichkeitsform in der Lage zu sein scheinst. MfG Stanley Dein MfG reicht leider nicht aus, damit dein Ton halbwegs erträglich wird. So. Und jetzt schliesse ich mich der schweigenden Mehrheit an. Tschüssi. Liebe Alouette, danke für Deinen netten Abschiedsbrief. Tschüssi gleichfalls. MfG Stanley Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts