3Cornelius Geschrieben 17. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 17. Dezember 2008 Bin gebeten worden, bei einer Konversion einer von zwei Zeugen zu sein. Kein Problem - zwei sind vorgeschrieben. Gleichzeitig soll ich aber auch zweiter Pate bei der Firmung sein. Die kirchenrechtlichen Voraussetzungen erfülle ich. Aber ich habe noch nie etwas von zwei Firmpaten gehört. Weiß da jemand was Genaues? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 17. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 17. Dezember 2008 Warum sollte das nicht gehen? Bei der Taufe bekommt Nummer Zwei dann zwar eine andere Bezeichnung, aber so lange jmd. nicht mit 30+ Firmpaten ankommt, sehe ich da kein Problem Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 17. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 17. Dezember 2008 Der Kodex sieht zwar nur einen Paten vor, ich kann aber keinen Grund erkennen, keinen zweiten Paten zuzulassen, zumal bei der Eignung zum Paten ausdrücklich auf das Taufrecht verwiesen wird, in dem zwei Paten zumindest möglich sind. Eine Norm analog c. 873, in der die Zahl der Paten limitiert wird, fehlt. Da nun eine Zahl von zwei Paten nicht ausdrücklich verboten ist, halte ich sie für zulässig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 17. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 17. Dezember 2008 Bin gebeten worden, bei einer Konversion einer von zwei Zeugen zu sein. Kein Problem - zwei sind vorgeschrieben.ich erinnere mich an meine Konversion:mein erster Zeuge war damals der aufnehmende Priester, der zweite Zeuge war seine Ehefrau. ist das kirchenrechtlich so ok? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 17. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 17. Dezember 2008 Der Kodex sieht zwar nur einen Paten vor, ich kann aber keinen Grund erkennen, keinen zweiten Paten zuzulassen, zumal bei der Eignung zum Paten ausdrücklich auf das Taufrecht verwiesen wird, in dem zwei Paten zumindest möglich sind. Eine Norm analog c. 873, in der die Zahl der Paten limitiert wird, fehlt. Da nun eine Zahl von zwei Paten nicht ausdrücklich verboten ist, halte ich sie für zulässig. mir hat der Firmende gesagt, daß ich als Erwachsener Firmling überhaupt keinen Firmpaten brauche. Deiner Meinung nach ok? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 18. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2008 Das Patenamt gehört zu den älteren Rollen in der Kirche - vorsichtig gesagt. Es entsteht im Rahmen der Initiation Erwachsener in die Kirche und stellt den Neugetauften klare Ansprechpartner an die Seite, die ihnen auf ihrem Weg in die Gemeinde beistehen sollen. So gesehen stehen die an manchen Schulen heute vorhanden "Schulpaten" (ältere Schüler, die den Neuen den Einstieg erleichtern sollen) eher in der Tradition der Patenamtes als Großtante Erika, wohnhaft 250km weg, die nun im Rahmen des Familienpropotzes dran ist. Die Aussage, Erwachsene bräuchten keinen Paten, ist daher nach meiner Sicht theologischer Unfug, gerade Erwachsene brauchen Menschen, die sie auf ihrem Weg in die Gemeinde hinein begleiten. Leider ist man über den Weh in die weltweite Katholika hinein oft so beeindruckt, dass man eine Integration in die Ortsgemeinde hinein für vernachlässigbar hält. Aber Paten sind kein Gültigkeitserfordernis, de iure kann ich das ganze nicht beanstanden, mich aber aus theologischer Sicht wundern. es kommt aber klar auf den Einzelfall an - wenn bei der "Konversion" ein jahrelanges de facto Mitglied endlich auch de iure der Katholika beitritt, kann ein Pate entbehrlich sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 18. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 18. Dezember 2008 ich erinnere mich an meine Konversion:mein erster Zeuge war damals der aufnehmende Priester, der zweite Zeuge war seine Ehefrau. ist das kirchenrechtlich so ok? Wenn zwei Zeugen vorgeschrieben sind - ich habe das Partikularrecht nicht vor mir - dann sollen zwei bezeugen können, was Priester und Aufnahmewilliger da verhandelt haben. Es geht ja (auch) um einen Rechtsakt mit nicht unerheblichen Folgen! So gesehen fehlte ein Zeuge. Wenn ich den Analogieschluss zur Ehe ziehen darf: Auch dort sind zwei Zeugen vorgeschrieben, und das Fehlen eines Zeugen (also wenn da zwei sich mit dem Pfarrer treffen, nur ein Trauzeuge dabei und sonst leere Kirche) zur Nichtigkeit der Ehe führt.... Sollte es Dich nun beunruhigen, dann bräuchte ich sowohl das entsprechende Partikularrecht Deines Bistums (kann ich mir besorgen) und weitere Angaben zum Aufnahmeverfahren. Bis dahion möchte ich keine Meinung kundtun. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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