Wasserburg Geschrieben 17. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 17. Dezember 2008 Ganz kurz: ich möchte gerne heiraten, bin aber geschieden und war zum Zeitpunkt der ersten standesamtlichen Eheschließung zwat r.k. getauft, war aber aus der Kirche ausgetreten. Vor wenigen Jahren bin ich wieder eingetreten. Nun möchte ich wieder heiraten und wurde bei mehreren kirchlichen Stellen darauf hingewiesen, dass meine 1. Ehe gemäß eines bestimmten Paragraphen für die r.k. Kirche noch Bestand hätte und mir die kirchliche Trauung verwehrt bliebe. Einzige Chance wäre ein Annullierungsverfahren (soweit ich weiß, mit vielen Nerven, ungewisser Dauer und Ausgang verbunden). Wäre ich seinerzeit in der Kirche gewesen, stünde einer kirchlichen Trauung dagegen nichts im Wege. Diese seltsame Rechtslage ist schlichtweg frustrierend. Wenn ich aber dort lese "Rom hat geantwortet, daß Ausgetretene nicht automatisch exkommuniziert sind. Damit gilt für sie Formpflicht und sie können nach Scheidung einer standesamtlichen Ehe nochmal kirchlich heiraten.", dann sollte ich ja doch noch einen Weg jenseits der Annullierung finden, denn meiner Formpflicht bin ich natürlich nicht nachgekommen. Deswegen eine Handvoll Fragen: - Kennt jemand die "übliche Praxis" in dieser Problemlage? - Gibt es hier im Forum Personen mit Erfahrungen aus solchen Annullierungsverfahren? - Ganz dumme Frage: wenn ich die o.g. Problematik von mir aus nicht anschneide - wird diese Frage überhaupt thematisiert? Ich mag natürlich nicht lügen, aber wenn bei der Erteilung eines Dispens danach nicht gefragt würde, könnte ich mir auch vorstellen, diesen Punkt zu verschweigen. Danke im Voraus für alle Antworten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 17. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 17. Dezember 2008 (bearbeitet) Ein paar Antworten auf deine Situation: 1) Durchmogeln ohne auf dein Problem eingehen wird nicht gehen, da die Klärung von Vorehen - auch rein standesamtlicher zum Trauungsprotokoll dazu gehört. 2) Ob deine frühere standesamtliche Ehe kirchlich noch gültig ist, hängt von Faktoren ab, die du nicht mitgeteilt hast: a) War die Heirat vor 1983 oder danach? War dein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung katholisch? Seit 1983 haben ausgetretene Katholiken kein Formpflicht mehr, das heisst sie schließen eine gültige Ehe auch ohne kirchliche Trauung. War allerdings dein Partner katholisch, dann hat für ihn Formplicht bestanden, und eure Eheschließung ist kirchlich ungültig. 3) Die römische Regelung bezüglich Kirchenaustritt gilt nicht rückwirkend, sondern erst seit neuestem. Demzufolge muss klar sein, dass der Wille, die Kirche zu verlassen, auch vor einer kirchlichen Instanz bekundet wird, nicht nur vor einer staatlichen. In Österreich werden daher seit geraumer Zeit alle, die vor dem Staat ihren Kirchenaustritt erklärt haben, angeschrieben und vor die Wahl gestellt, ob sie ihren angekündigten Austritt widerrufen wollen oder nicht. Kommt nach 2 Monaten keine Antwort, gilt dies als Zustimmung zum Austritt und erst dann gilt die betreffende Person als von der Kirche ausgetreten. In Deutschland ist eine entsprechende Regelung erst in Arbeit (Falls überhaupt die römischen Vorgaben umgesetzt werden). bearbeitet 17. Dezember 2008 von Udalricus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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