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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Die gleiche Meinung haben auch anerkannte Theologen, etwa Herr Pannenberg, nicht gerade ein Scharfmacher, er argumentiert ruhig und sachlich:

Na ja, seine zentrale Aussage scheint "Das steht halt so in der Bibel!" zu sein. Ob das ein zugkräftiges Argument ist?

 

Für einen Protestanten schon.

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Die gleiche Meinung haben auch anerkannte Theologen, etwa Herr Pannenberg, nicht gerade ein Scharfmacher, er argumentiert ruhig und sachlich:

Na ja, seine zentrale Aussage scheint "Das steht halt so in der Bibel!" zu sein. Ob das ein zugkräftiges Argument ist?

 

Für einen Protestanten schon.

Ach was, die picken sich doch auch nur raus, wa ihnen in den Kram passt.

 

Werner

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Die gleiche Meinung haben auch anerkannte Theologen, etwa Herr Pannenberg, nicht gerade ein Scharfmacher, er argumentiert ruhig und sachlich:

Na ja, seine zentrale Aussage scheint "Das steht halt so in der Bibel!" zu sein. Ob das ein zugkräftiges Argument ist?

 

Für einen Protestanten schon.

Außerdem hast du, so scheint mir, nicht verstanden, was "sola scriptura" bedeutet.

Es bedeutet nämlich nicht, dass etwas gilt, "weil es in der Bibel steht".

Es bedeutet lediglich, dass Glaubensdinge nur dann gelten, wenn sie in der Bibel stehen.

 

Werner

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Die gleiche Meinung haben auch anerkannte Theologen, etwa Herr Pannenberg, nicht gerade ein Scharfmacher, er argumentiert ruhig und sachlich:

Na ja, seine zentrale Aussage scheint "Das steht halt so in der Bibel!" zu sein. Ob das ein zugkräftiges Argument ist?

 

Für einen Protestanten schon.

Außerdem hast du, so scheint mir, nicht verstanden, was "sola scriptura" bedeutet.

Es bedeutet nämlich nicht, dass etwas gilt, "weil es in der Bibel steht".

Es bedeutet lediglich, dass Glaubensdinge nur dann gelten, wenn sie in der Bibel stehen.

 

Werner

 

und hauptsächlich im AT und bei Paulus (diverse Bibelveranstaltungen und die Auswahl der Konfirmationssprüche bei zwei großen Konfigruppen haben mir diese Überzeugung beigebracht).

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Schade, dass in diesem Artikel die Behauptung, dass eine Liebe, in der etwas anderes mehr als Gott geliebt werde, pervertiert sei, nicht näher erläutert wird. Das hätte ich interessanter gefunden als die nachfolgenden Ausführungen über Bibelstellen.

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Schade, dass in diesem Artikel die Behauptung, dass eine Liebe, in der etwas anderes mehr als Gott geliebt werde, pervertiert sei, nicht näher erläutert wird. Das hätte ich interessanter gefunden als die nachfolgenden Ausführungen über Bibelstellen.

Was soll man daran erläutern.

Die Aussage ist völliger Schwachsinn.

 

Werner

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Schade, dass in diesem Artikel die Behauptung, dass eine Liebe, in der etwas anderes mehr als Gott geliebt werde, pervertiert sei, nicht näher erläutert wird. Das hätte ich interessanter gefunden als die nachfolgenden Ausführungen über Bibelstellen.

Dieses Statement ist sogar tyrannisch und asozial und letzten Endes totalitär. Richtige Liebe zum Nächsten wäre damit ausgehebelt und Fanatismus würde sogar gewünscht sein... Das kann's doch nicht sein, nichtmal für konservative Katholiken.

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Und täglich grüßt das Murmeltier ...

 

Wieder so eine Adelstussi, die völlig am Rad dreht, diesmal Johanna Gräfin von Westphalen. Sie lässt sich unter anderem über die Sexualisierung in der katholischen Pfadfinderschaft St. Georg aus und bezeichnet die Wirksamkeit von Kondomen zum Schutz vor AIDS und STD als "Homosexuellen-Propaganda":

 

 

Bei der DPSG, deren Mitglieder auch Alkohol trinken würden, sei das anders. „Die nehmen Kondome mit ins Zeltlager“, sagt Gräfin von Westphalen. „Das sollten sie nicht unter dem Mantel katholisch tun.“ Sex vor der Ehe widerspreche dem katholischen Moralkanon ebenso wie „chemische und mechanische Verhütung“, sprich Pille, Spirale und Kondom. „Das lehnen wir ab“, sagt Gräfin von Westphalen. Außerdem: „Kondome schützen nicht. Die lassen winzige Samen durch.“ Kein Material sei dicht genug. „Ein Kondom hält Aids-Erreger nicht auf.“

 

Dass Kondome gegen Aids schützten, sei nur „Propaganda der Homosexuellen-Lobby und komisch gestrickten Leuten wie Rita Süssmuth“, sagt Gräfin von Westphalen, die lange dem CDU-Landesvorstand angehörte.

 

 

QUELLE

 

 

------------------------------------------------

bearbeitet von Epicureus
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Es ist immer wieder unterhaltsam zu sehen, dass auch die regelmäßige Blutauffrischung durch junge Rittmeister den alten Adelsfamilien nicht zu genereller größerer Geistesblüte verhelfen konnte. So wanderten sie fast zwangsläufig auf das Abstellgleis, als der Verstand wichtiger wurde als das Schwert.

 

Werner

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Die Frau ist doch nicht bei Trost. Mit 74 sollte man sich wohl doch besser aus dem Rampenlicht zurückziehen.

 

Die SJM - ihr Großonkel dürfte in seiner Münsteraner Krypta rotieren...

bearbeitet von Flo77
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Oberlandesgericht Hamburg sagt:

 

Adoptionsverbot für schwule und lesbische Paare ist verfassungswidrig!

 

Das Gericht ist der Auffassung,

 

 

dass das Verbot der Adoption gegen den Gleichheitsgrundsatz in der deutschen Verfassung verstößt. Sie beriefen sich dabei auf den nur aus sieben Worten bestehenden Artikel 3, Absatz 1, in dem es heißt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Ohne "sachlich gerechtfertigten Grund" dürfe der Gesetzgeber damit nicht einen Teil der Bevölkerung diskriminieren. Da das Gericht nicht selbst ein Gesetz für verfassungswidrig erklären kann, legte es die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

 

(...)

 

Ehe und Lebenspartnerschaft seien grundsätzlich gleichzustellen, argumentiert das Gericht, was auch im Bereich des Adoptionsrechts gelte. Der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Famile spreche nicht dagegen. Da die Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paare nicht gegen die Verfassung verstoße, müsse auch ein umfassendes Adoptionsrecht verfassungsgemäß sein.

 

Für die Kinder sei die sexuelle Orientierung der Eltern ohnehin egal. Studien hätten gezeigt, dass Kinder bei schwulen und lesbischen Paaren nicht schlechter aufwachsen als in anderen Konstellationen. Durch das Adoptionsverbot würde das Kind zudem benachteiligt, weil ihm ein Elternteil rechtlich und finanziell vorenthalten würde. So würde es etwa Erb- und Unterhaltsansprüche verlieren.

 

 

Sehr begrüßenswert.

 

Somit dürfte das homophobe Bollwerk aus CDU/CSU und Teilen der FDP auch in diesem Bereich nachhaltig ins Wanken geraten. Schade nur, dass man sich jedes Detail der Gleichberechtigung erklagen muss. So etwas hätte einem eigentlich auch schon der gesunde Menschenverstand flüstern können.

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Ich habe mir den Beschluss mal durchgelesen.

 

Der Fall ist wirklich ideal für die Nichtigerklärung des Verbots der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner: Das Kind ist bereits rechtlich das Kind eines Lebenspartners und hat kein rechtliches Band (mehr) mit einem sonstigen (leiblichen) Elternteil. Es wächst faktisch als gemeinsames Kind der Lebenspartner in ihrem Haushalt auf.

 

Vorausgesetzt es liegen keine negativen Umstände in der Person des Lebenspartners des bereits rechtlich anerkannten Vaters vor (und davon geht das OLG aus), bringt die Adoption dem Kind nur Vorteile (insbesondere ein stabiles Rechtsverhältnis zu beiden Bezugspersonen sowie zusätzliche Unterhalts- und Erbansprüche) und keine Nachteile (da es eh in dem Haushalt aufwächst und das Rechtsverhältnis zu den leiblichen Eltern ohnehin bereits erloschen ist).

 

Selbst wenn man in grober Missachtung aller ernstzunehmender Studien (und das zitierte "Bayerische Staatsinstitut für Familienforschung" ist da ja wohl besonders unverdächtig) davon ausginge, dass gleichgeschlechtliche Eltern für ein Kind schlechter sind als verschiedengeschlechtliche, gäbe das für das Wohl des betreffenden Kindes nichts her, weil es ja so oder so von dem Paar gemeinsam aufgezogen werden wird. Und "generalpräventive" Erwägungen gegen eine gemeinsame Adoption durch Personen des gleichen Geschlechts (und daher indirekt gegen die "Kettenadoption" in einer solchen Konstellation als Möglichkeit zur Umgehung eines entsprechenden Verbotes) dürften es gegenüber der eindeutig zugunsten der Adoption ausfallenden konkreten Kindeswohlabwägung besonders schwer haben.

 

Übrigens müssten sich die beiden Männer nur während der Minderjährigkeit des Kindes mit Vollmachten, testamentarischer Vormundbestellung usw. behelfen; sobald das Kind volljährig ist, kann die Adoption nachgeholt werden (weil § 1742 BGB für Volljährige nicht gilt) und beide Männer sind dann gemeinsam Eltern (macht insbesondere beim Erben einen Riesenunterschied). Das macht die geltende Gesetzeslage besonders unverständlich.

 

Ich hab nur zwei Meckerpunkte:

 

Zum einen stellt mir das Gericht immer noch zu sehr auf die Diskriminierung des gleichgeschlechtlichen Elternpaares ab. Das ist zwar nicht grundsätzlich unzutreffend. In erster Linie geht es, wie mir scheint, aber doch um die Diskriminierung eines - rechtlichen - "Stiefkindes" gegenüber anderen Stiefkindern, nur wegen der Geschlechtskonstellation seiner sozialen Eltern. Es wird zunächst einmal das Kind diskriminiert, erst in zweiter Linie das Elternpaar.

 

Außerdem finde ich die Formulierung der Vorlagefrage etwas merkwürdig: Nicht § 9 Abs. 7 LPartG ist verfassungswidrig, sondern (teilweise) § 1742 BGB, soweit er die Adoption durch den Lebenspartner eines Annehmenden verbietet (obwohl er die Adoption durch den Ehegatten eines Annehmenden erlaubt).

bearbeitet von Wiebke
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Ich habe mir den Beschluss mal durchgelesen.

 

Der Fall ist wirklich ideal für die Nichtigerklärung des Verbots der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner: Das Kind ist bereits rechtlich das Kind eines Lebenspartners und hat kein rechtliches Band (mehr) mit einem sonstigen (leiblichen) Elternteil. Es wächst faktisch als gemeinsames Kind der Lebenspartner in ihrem Haushalt auf.

 

Vorausgesetzt es liegen keine negativen Umstände in der Person des Lebenspartners des bereits rechtlich anerkannten Vaters vor (und davon geht das OLG aus), bringt die Adoption dem Kind nur Vorteile (insbesondere ein stabiles Rechtsverhältnis zu beiden Bezugspersonen sowie zusätzliche Unterhalts- und Erbansprüche) und keine Nachteile (da es eh in dem Haushalt aufwächst und das Rechtsverhältnis zu den leiblichen Eltern ohnehin bereits erloschen ist).

 

Selbst wenn man in grober Missachtung aller ernstzunehmender Studien (und das zitierte "Bayerische Staatsinstitut für Familienforschung" ist da ja wohl besonders unverdächtig) davon ausginge, dass gleichgeschlechtliche Eltern für ein Kind schlechter sind als verschiedengeschlechtliche, gäbe das für das Wohl des betreffenden Kindes nichts her, weil es ja so oder so von dem Paar gemeinsam aufgezogen werden wird. Und "generalpräventive" Erwägungen gegen eine gemeinsame Adoption durch Personen des gleichen Geschlechts (und daher indirekt gegen die "Kettenadoption" in einer solchen Konstellation als Möglichkeit zur Umgehung eines entsprechenden Verbotes) dürften es gegenüber der eindeutig zugunsten der Adoption ausfallenden konkreten Kindeswohlabwägung besonders schwer haben.

 

Übrigens müssten sich die beiden Männer nur während der Minderjährigkeit des Kindes mit Vollmachten, testamentarischer Vormundbestellung usw. behelfen; sobald das Kind volljährig ist, kann die Adoption nachgeholt werden (weil § 1742 BGB für Volljährige nicht gilt) und beide Männer sind dann gemeinsam Eltern (macht insbesondere beim Erben einen Riesenunterschied). Das macht die geltende Gesetzeslage besonders unverständlich.

 

Ich hab nur zwei Meckerpunkte:

 

Zum einen stellt mir das Gericht immer noch zu sehr auf die Diskriminierung des gleichgeschlechtlichen Elternpaares ab. Das ist zwar nicht grundsätzlich unzutreffend. In erster Linie geht es, wie mir scheint, aber doch um die Diskriminierung eines - rechtlichen - "Stiefkindes" gegenüber anderen Stiefkindern, nur wegen der Geschlechtskonstellation seiner sozialen Eltern. Es wird zunächst einmal das Kind diskriminiert, erst in zweiter Linie das Elternpaar.

 

Außerdem finde ich die Formulierung der Vorlagefrage etwas merkwürdig: Nicht § 9 Abs. 7 LPartG ist verfassungswidrig, sondern (teilweise) § 1742 BGB, soweit er die Adoption durch den Lebenspartner eines Annehmenden verbietet (obwohl er die Adoption durch den Ehegatten eines Annehmenden erlaubt).

 

 

Wow - vielen Dank für die fundierte Analyse! :ninja:

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In den USA hat die Supermarkt-Kette Harps in ihrem Shops ein Magazincover mit Elton John + Partner + Baby verdecken lassen, damit Kinder nicht irritiert werden.

 

http://coverawards.com/2011/01/26/news_elt...censored_10981/

 

Es handelt sich um dieses Cover

 

http://www.usmagazine.com/momsbabies/news/...aby-boy-2011181

 

Die Firma hat sich mittlerweile auch geaeussert

 

http://www.harpsfood.com/#section1

 

und sagt, es sei die Entscheidung eines Shop Managers gewesen.

bearbeitet von Elrond
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In den USA hat die Supermarkt-Kette Harps in ihrem Shops ein Magazincover mit Elton John + Partner + Baby verdecken lassen, damit Kinder nicht irritiert werden.

 

http://coverawards.com/2011/01/26/news_elt...censored_10981/

 

Es handelt sich um dieses Cover

 

http://www.usmagazine.com/momsbabies/news/...aby-boy-2011181

 

Die Firma hat sich mittlerweile auch geaeussert

 

http://www.harpsfood.com/#section1

 

und sagt, es sei die Entscheidung eines Shop Managers gewesen.

 

Die Fotos irritieren Kinder nicht, aber der Umstand, daß eine Mutter ihr Kind verkauft. Und vor allem, daß es Leute gibt, die das gut finden.

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In den USA hat die Supermarkt-Kette Harps in ihrem Shops ein Magazincover mit Elton John + Partner + Baby verdecken lassen, damit Kinder nicht irritiert werden.

 

http://coverawards.com/2011/01/26/news_elt...censored_10981/

 

Es handelt sich um dieses Cover

 

http://www.usmagazine.com/momsbabies/news/...aby-boy-2011181

 

Die Firma hat sich mittlerweile auch geaeussert

 

http://www.harpsfood.com/#section1

 

und sagt, es sei die Entscheidung eines Shop Managers gewesen.

 

Die Fotos irritieren Kinder nicht, aber der Umstand, daß eine Mutter ihr Kind verkauft. Und vor allem, daß es Leute gibt, die das gut finden.

Der Umstand, dass sich ne Frau freiwillig von einem anderen schwängern lässt, obwohl sie in einer Beziehung lebt, irritiert Kinder nicht?

 

Und vor allem, dass andere das gut finden?

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Long John Silver

Die Wahrheit ist:

 

Sie haben es verdeckt, weil dieses Dauergrinsen von Elton John keinem Menschen auf Dauer zuzumuten ist.

bearbeitet von Long John Silver
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Die Wahrheit ist:

 

Sie haben es verdeckt, weil dieses Dauergrinsen von Elton John keinem Menschen auf Dauer zuzumuten ist.

 

:ninja:

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Die Fotos irritieren Kinder nicht, aber der Umstand, daß eine Mutter ihr Kind verkauft. Und vor allem, daß es Leute gibt, die das gut finden.

Dass sie "ihr" Kind "verkauft", musst du ihnen aber erst so sagen, damit es sie irritiert.

 

Das sind nämlich Dinge, die für Kinder nicht selbstverständlich sind.

 

Wenn ich in mich reinhorche, dann verstehe ich eher nicht, wie eine Frau eine Schwangerschaft beginnen kann, bei der sie ein fremdes Kind austrägt.

 

Aber vor allem redest du von "Irritation" und ich von "Unverständnis". Und dass es - auch und gerade im Hinblick auf Schwangerschaft und Mutterschaft - soviele Frauencharaktere gibt wie Kaffeesorten, weiß ich inzwischen auch.

 

Mein "Unverständnis" ist also noch lange kein Argument zur Beurteilung anderer.

 

Zahlreiche Länder verbieten kommerzielle Leihmutterschaft, aber nicht "altruistische" Leihmutterschaft. Und man sieht, dass auch das dann regelmäßig vorkommt (z.B. die Leihmutter, die ein Kind ihrer Schwester austrägt). Wie gesagt, ich "verstehe" es nicht, wie man sowas schafft. Aber es kommt vor, und offensichtlich aus ganz lauteren Motiven.

 

Und da finde ich deine Schnellschüsse bei so einer komplexen Angelegenheit ziemlich deplatziert. Du hast keine Ahnung, wer die Leihmutter ist, was sie motiviert, wie es ihr damit jetzt geht, was für eine Vereinbarung sie mit dem Paar Furnish-John geschlossen hat oder wo die Eizelle herkommt. Und du meinst, dir ein Urteil anmaßen zu können...

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Oberlandesgericht Hamburg sagt:

 

Adoptionsverbot für schwule und lesbische Paare ist verfassungswidrig!

 

...

Sehr begrüßenswert.

 

Somit dürfte das homophobe Bollwerk aus CDU/CSU und Teilen der FDP auch in diesem Bereich nachhaltig ins Wanken geraten. Schade nur, dass man sich jedes Detail der Gleichberechtigung erklagen muss. So etwas hätte einem eigentlich auch schon der gesunde Menschenverstand flüstern können.

Zur Erleichterung von Prognosen über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache sei darauf hingewiesen, dass selbiges Gericht soeben dafür gesorgt hat, dass es demnächst rechtlich gesehen Männer gibt, die Mutter werden, und Frauen, die Vater werden.

:ninja:

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Long John Silver
Oberlandesgericht Hamburg sagt:

 

Adoptionsverbot für schwule und lesbische Paare ist verfassungswidrig!

 

...

Sehr begrüßenswert.

 

Somit dürfte das homophobe Bollwerk aus CDU/CSU und Teilen der FDP auch in diesem Bereich nachhaltig ins Wanken geraten. Schade nur, dass man sich jedes Detail der Gleichberechtigung erklagen muss. So etwas hätte einem eigentlich auch schon der gesunde Menschenverstand flüstern können.

Zur Erleichterung von Prognosen über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache sei darauf hingewiesen, dass selbiges Gericht soeben dafür gesorgt hat, dass es demnächst rechtlich gesehen Männer gibt, die Mutter werden, und Frauen, die Vater werden.

;)

 

Wiebke, klaere mich auf, bitte - bedeutet dieser langeText, dass in Deutschland endlich verboten wird, dass Transsexuelle durch Gesetz verpflichtet werden, sich fortpflanzungsunfaehig machen zu lassen, falls sie ihren Geburtseintrag aendern lassen wollen (ein Gesetz, das meines Erachtens gegen die Menschenrechte verstoesst, denn Fortpflanzung ist ein Menschenrecht und es handelt sich bei solchen Gesetzen um einen Zwang zur Selbstverstuemmelung - ueber die koerperliche Unversehrtheit, zu der auch die Fortpflanzungsfaehigkeit gehoert, darf vom Staat nicht verfuegt werden. Wie einzelne Transsexuelle sich entscheiden per Operation, ist eine rein individuelle Entscheidung)?

 

Das waere super!!!

 

Oder um was geht es?

 

Ich blicke bei dem Text nicht richtig durch :ninja:

bearbeitet von Long John Silver
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Die Karlsruher Richter haben das Transsexuellengesetz für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber darf Betroffene nicht mehr zwingen, dass diese sich vor einer Änderung des Rechtsstatus einer operativen Geschlechtsumwandlung unterziehen.

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/verfass...lecht-1.1052344

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Wiebke, klaere mich auf, bitte - bedeutet dieser langeText, dass in Deutschland endlich verboten wird, dass Transsexuelle durch Gesetz verpflichtet werden, sich fortpflanzungsunfaehig machen zu lassen, falls sie ihren Geburtseintrag aendern lassen wollen

Ja.

 

Das und auch jede andere körperliche "Angleichung".

 

Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber das Recht eingeräumt, diese Voraussetzungen durch andere zu ersetzen - wobei da eher an sowas wie einen Alltagstest einer gewissen Länge zu denken ist. Aber zunächst mal sind sie ersatzlos gestrichen.

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http://www.youtube.com/watch?v=bgz0YT7sGcY...feature=related

 

Alt, aber immer wieder das gesamte Programm: Homosexualität sei Sünde, gegen die Natur usw usf.

 

Ich beneide Euch nicht um einige Vertreter Eures Klerus. Und das blonde Dummchen, das vermutlich jeden Tag Wendy liest und nicht einmal durch den Einbürgerungstest gekommen wäre, gibt's kostenlos dazu.

bearbeitet von Agape
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http://www.youtube.com/watch?v=bgz0YT7sGcY...feature=related

 

Alt, aber immer wieder das gesamte Programm: Homosexualität sei Sünde, gegen die Natur usw usf.

 

Ich beneide Euch nicht um einige Vertreter Eures Klerus. Und das blonde Dummchen, das vermutlich jeden Tag Wendy liest und nicht einmal durch den Einbürgerungstest gekommen wäre, gibt's kostenlos dazu.

 

Wie die Mutter (Gabriele Kuby) so die Tochter...

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