Werner001 Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Das Mysterium ist eher, warum sich alle an Haas hochziehen. Habt Ihr Applaus erwartet? Der Fürst hat ja noch gedroht, er würde das Geld abzieehen, wenn die neue Verfassung nicht nach seinem Wunsch ausfällt. Haas konnte das nicht, da hat er gedroht, er werde vor Wut platzen, und siehe da, die Entscheidung fiel einstimmig! Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Der Fortbestand der Gesellschaft hängt davon ab, daß es mehr als 2,3 Kinder pro Frau gibt. Deshalb dürfen Ehe und Familie nicht unterwühlt werden durch die Förderung von alternativen Lebensweisen. ...Ist das wirklich das Hauptargument, mit dem die Ablehnung "alternativer Lebensweisen" begründet wird? Nein, das wird nur gebracht, wenn man meint, mit dem frommen Geschwurbel vom heiligen Ehesakrament und der göttlichen Schöpfungsordnung nicht punkten zu können.wobei es ein mysterium ist, wieso es weniger kinder geben soll, wenn schwule und lesben heiraten dürfen.Daß 10% der Bevölkerung 1. die Politik und 2. den Journalismus völlig in der Hand haben sollen finde ich auch cool. Vorallem, wenn man die Akteure in Musik und Unterhaltung, Mode und Kultur rausrechnet. Und das ausgerechnet, wo jeder Hirnfurz eines kirchlichen Würdenträgers ausführliche Berichterstattung in der Presse und vorauseilenden Gehorsam höriger Politiker hervorruft.... Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 (bearbeitet) Es geht doch um Sozialversicherung und Steuern. (S.o.)Wenn es wirklich darum ginge wäre das Ehegattensplitting für Kinderlose schon längst Geschichte. Die Privilegierung eines kinderlosen Heterohaushaltes ggü. einem gleichfalls kinderlosen Homohaushaltes ist genauso unerklärbar wie die Benachteiligung eines bekinderten Homohaushaltes ggü. eine bekinderten Heterohaushalt. bearbeitet 29. März 2011 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Es geht doch um Sozialversicherung und Steuern. (S.o.)Wenn es wirklich darum ginge wäre das Ehegattensplitting für Kinderlose schon längst Geschichte. Die Privilegierung eines kinderlosen Heterohaushaltes ggü. einem gleichfalls kinderlosen Homohaushaltes ist genauso unerklärbar wie die Benachteiligung eines bekinderten Homohaushaltes ggü. eine bekinderten Heterohaushalt. Ja, seh ich im Ergebnis auch so. Und warum ändert das keiner? - Mein Modell ware: Ehegatten- und Kindersplitting nur währen der Kinderunterhaltungsphase, meinetwegen mit einem Jahr Vorlauf und ein paar Jahren Nachlauf (abhängig von der Kinderzahl). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Es geht doch um Sozialversicherung und Steuern. (S.o.)Wenn es wirklich darum ginge wäre das Ehegattensplitting für Kinderlose schon längst Geschichte. Die Privilegierung eines kinderlosen Heterohaushaltes ggü. einem gleichfalls kinderlosen Homohaushaltes ist genauso unerklärbar wie die Benachteiligung eines bekinderten Homohaushaltes ggü. eine bekinderten Heterohaushalt. Ja, seh ich im Ergebnis auch so. Und warum ändert das keiner? - Mein Modell ware: Ehegatten- und Kindersplitting nur währen der Kinderunterhaltungsphase, meinetwegen mit einem Jahr Vorlauf und ein paar Jahren Nachlauf (abhängig von der Kinderzahl). Bin ich dabei! Du bist also im Grunde auch der Ansicht, dass Herr Haas und sein Generalvikar Unsinn reden. Gut, das freut mich! Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Warum ändert eigentlich niemand das Erbrecht? Aber das ist wohl ein eigenes Thema. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Warum ändert eigentlich niemand das Erbrecht? Aber das ist wohl ein eigenes Thema. Was willst du denn ändern? Die letzte Änderung im Pflichtteilsrecht (Ersatzansprüche nach Schenkungen reduziert) gabs doch erst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Warum ändert eigentlich niemand das Erbrecht? Aber das ist wohl ein eigenes Thema. in welche Richtung denn? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Ja, seh ich im Ergebnis auch so. Und warum ändert das keiner? - Mein Modell ware: Ehegatten- und Kindersplitting nur währen der Kinderunterhaltungsphase, meinetwegen mit einem Jahr Vorlauf und ein paar Jahren Nachlauf (abhängig von der Kinderzahl). Ich bin aber (unabhängig von der Geschlechterkombination) der Auffassung, dass die gegenseitige Sorge der Ehegatten für einander auch ohne Kinder ein förderungswürdiges Gut ist. Die Förderung muss jedoch nicht zwingend durch Ehegattensplitting erfolgen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Es geht doch um Sozialversicherung und Steuern. (S.o.)Wenn es wirklich darum ginge wäre das Ehegattensplitting für Kinderlose schon längst Geschichte. Die Privilegierung eines kinderlosen Heterohaushaltes ggü. einem gleichfalls kinderlosen Homohaushaltes ist genauso unerklärbar wie die Benachteiligung eines bekinderten Homohaushaltes ggü. eine bekinderten Heterohaushalt. Ja, seh ich im Ergebnis auch so. Und warum ändert das keiner? - Mein Modell ware: Ehegatten- und Kindersplitting nur währen der Kinderunterhaltungsphase, meinetwegen mit einem Jahr Vorlauf und ein paar Jahren Nachlauf (abhängig von der Kinderzahl).Ich würde eher auf ein Haushaltssplitting umsteigen mit gemeinsamer steuerlicher Veranlagung aller im Haushalt lebenden Personen und übertragbaren Freibeträgen sowie einer Fortzahlung der Rentenbeiträge während der Erziehungszeiten (gestaffelt nach Kinderzahl). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 gemeingefährlicher Schwachsinn. Auf diesem Niveau macht Diskussion keinen Spaß. Angesichts des demografischen Wahnsinns, der sich vor unseren Augen abspielt, war das noch zurückhaltend formuliert. Aber das gehört ohnehin nicht in diesen Thread, wir hatten vor nicht allzu langer Zeit so einen, den kannst du ja wiederbeleben, wenn du meinst, dazu vernünftige Argumente zu haben. Aber gehen wir doch einfach mal, damit es dir wieder Spaß macht, hypothetisch davon aus, dass 2,3 Kinder pro Frau auch derzeit wünschenswert sind. Dann hatte ich da nämlich noch ein ganzes Programm für die RKK in petto. Darüber könntest du ja mit viel Spaß diskutieren. Oder fällt dir dazu nichts ein, und du wolltest nur ablenken? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Warum ändert eigentlich niemand das Erbrecht? Aber das ist wohl ein eigenes Thema. in welche Richtung denn? Werner Mich stört die ganze Pflichtteilregelung (außer bei Kindern, die noch in der Ausbildung sind). Wo ist denn ein moralischer Anspruch der Abkömmlinge, die sich seit Jahrzehnten nicht um die Eltern gekümmert haben? Die müssen was kriegen (nicht kümmern reicht da nicht, um den Pflichtteil abzusprechen, da müssten schon schärfere Vergehen her!) und sind noch steuerlich begünstigt. Wieso eigentlich? Jeder müsste frei sein, testamentarisch zu verfügen, wie er will (außer bei Kindern noch in der Ausbildung). Weil ich ja hier auch ein Familienmodell angreife, gehört das vielleicht doch hierher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Ja, seh ich im Ergebnis auch so. Und warum ändert das keiner? - Mein Modell ware: Ehegatten- und Kindersplitting nur währen der Kinderunterhaltungsphase, meinetwegen mit einem Jahr Vorlauf und ein paar Jahren Nachlauf (abhängig von der Kinderzahl). Ich bin aber (unabhängig von der Geschlechterkombination) der Auffassung, dass die gegenseitige Sorge der Ehegatten für einander auch ohne Kinder ein förderungswürdiges Gut ist. Die Förderung muss jedoch nicht zwingend durch Ehegattensplitting erfolgen. Warum muß man alles fördern? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Der Fortbestand der Gesellschaft hängt davon ab, daß es mehr als 2,3 Kinder pro Frau gibt. Deshalb dürfen Ehe und Familie nicht unterwühlt werden durch die Förderung von alternativen Lebensweisen. ... Ist das wirklich das Hauptargument, mit dem die Ablehnung "alternativer Lebensweisen" begründet wird? Nein, das wird nur gebracht, wenn man meint, mit dem frommen Geschwurbel vom heiligen Ehesakrament und der göttlichen Schöpfungsordnung nicht punkten zu können. Werner wobei es ein mysterium ist, wieso es weniger kinder geben soll, wenn schwule und lesben heiraten dürfen. So habe ich das ja nicht gesagt. Anders kann man es aber gar nicht verstehen. Haas sagt, dass die Gesellschaft untergeht, wenn Homos heiraten (dürfen). Darüber mache ich mich lustig. Daraufhin erklärst du, das sei so gemeint, dass die Gesellschaft bei weniger als 2,3 Kindern pro Frau untergeht. Darin ist entweder implizit enthalten, dass bei Einführung der Homoehe Frauen weniger als 2,3 Kinder kriegen, oder aber dein Beitrag ist völlig sinnlos. :kopfkratz: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Ja, seh ich im Ergebnis auch so. Und warum ändert das keiner? - Mein Modell ware: Ehegatten- und Kindersplitting nur währen der Kinderunterhaltungsphase, meinetwegen mit einem Jahr Vorlauf und ein paar Jahren Nachlauf (abhängig von der Kinderzahl).Ich bin aber (unabhängig von der Geschlechterkombination) der Auffassung, dass die gegenseitige Sorge der Ehegatten für einander auch ohne Kinder ein förderungswürdiges Gut ist. Die Förderung muss jedoch nicht zwingend durch Ehegattensplitting erfolgen.Warum muß man alles fördern?Beispiel 1: Paar, Verdiener A finanziert den Unterhalt/Altersversorgung/Krankenversicherung/etc. für Partner B. Partner B ist ehrenamtlich engagiert, betreibt social networking (ich meine Nachbarschaftspflege und NICHT Facebook), führt Haushalt, erzieht ggf. Kinder. Beispiel 2: A verdient deutlich mehr als B, füllt Lücken bei B's Unterhalt/Altersversorgung/Krankenversicherung/etc. Partner B ist ehrenamtlich engagiert, betreibt social networking (ich meine Nachbarschaftspflege und NICHT Facebook), führt Haushalt, erzieht ggf. Kinder. Beispiel 3: A und B verdienen ähnlich. Kinderbetreuung erfolgt in weitem Rahmen über dritte. Unterhalt/Altersversorgung/Krankenversicherung/etc. werden von A und B jeweils autonom geregelt. Wieso sollten Fall 1 und 2 schlechter dastehen als 3? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Warum muß man alles fördern? Man muss nicht alles fördern aber der Staat fordert ja genau diese gegenseitige Unterstützung bei Ehegatten auch. Es wäre allerdings (um den Gedankengang von Elima aufzugreifen) wohl das Beste, wenn die staatliche Förderung situationsbezogen einsetzen würde: Du wirst also dann vom Staat unterstützt (bzw. belohnt), wenn du deinen Partner (oder Elternteil, Kind, Tante, Freundin) pflegst, für die Pflege aufkommst, Unterhaltsleistungen erbringst und so weiter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Warum ändert eigentlich niemand das Erbrecht? Aber das ist wohl ein eigenes Thema. in welche Richtung denn? Werner Mich stört die ganze Pflichtteilregelung (außer bei Kindern, die noch in der Ausbildung sind). Wo ist denn ein moralischer Anspruch der Abkömmlinge, die sich seit Jahrzehnten nicht um die Eltern gekümmert haben? Die müssen was kriegen (nicht kümmern reicht da nicht, um den Pflichtteil abzusprechen, da müssten schon schärfere Vergehen her!) und sind noch steuerlich begünstigt. Wieso eigentlich? Jeder müsste frei sein, testamentarisch zu verfügen, wie er will (außer bei Kindern noch in der Ausbildung). Weil ich ja hier auch ein Familienmodell angreife, gehört das vielleicht doch hierher. Du mußt auch die Korrekturen nach §§ 2316 und 2057a BGB betrachten, die zugegebenermaßen bei Nichtjuristen kaum bekannt sind. - Das Pflichtteilsrecht von Abkömmlingen ist auch bei der Nachfolge von Unternehmern hinderlich und bedarf deshalb der rechtzeitigen Gestaltung. Die Möglichkeiten dazu sind durch den neuen § 2325 III deutlich verbessert worden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Warum muß man alles fördern? Man muss nicht alles fördern aber der Staat fordert ja genau diese gegenseitige Unterstützung bei Ehegatten auch. Es wäre allerdings (um den Gedankengang von Elima aufzugreifen) wohl das Beste, wenn die staatliche Förderung situationsbezogen einsetzen würde: Du wirst also dann vom Staat unterstützt (bzw. belohnt), wenn du deinen Partner (oder Elternteil, Kind, Tante, Freundin) pflegst, für die Pflege aufkommst, Unterhaltsleistungen erbringst und so weiter. Falsch. Die Pflicht zum Beistand ergibt sich aus dem Versprechen der Eheleute. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Mich stört die ganze Pflichtteilregelung (außer bei Kindern, die noch in der Ausbildung sind). Wo ist denn ein moralischer Anspruch der Abkömmlinge, die sich seit Jahrzehnten nicht um die Eltern gekümmert haben? Die müssen was kriegen (nicht kümmern reicht da nicht, um den Pflichtteil abzusprechen, da müssten schon schärfere Vergehen her!) und sind noch steuerlich begünstigt. Wieso eigentlich? Jeder müsste frei sein, testamentarisch zu verfügen, wie er will (außer bei Kindern noch in der Ausbildung). Weil ich ja hier auch ein Familienmodell angreife, gehört das vielleicht doch hierher. Ich gebe dir völlig Recht. Leider hat das Bundesverfassungsgericht gemeint, das Recht des Abkömmlings auf Teilhabe am Nachlass sei eine verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition und zwar geschützt durch Art. 14 GG. Das ist zwar völlig absurd, aber geltendes Recht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Mich stört die ganze Pflichtteilregelung (außer bei Kindern, die noch in der Ausbildung sind). Wo ist denn ein moralischer Anspruch der Abkömmlinge, die sich seit Jahrzehnten nicht um die Eltern gekümmert haben? Die müssen was kriegen (nicht kümmern reicht da nicht, um den Pflichtteil abzusprechen, da müssten schon schärfere Vergehen her!) und sind noch steuerlich begünstigt. Wieso eigentlich? Jeder müsste frei sein, testamentarisch zu verfügen, wie er will (außer bei Kindern noch in der Ausbildung). Weil ich ja hier auch ein Familienmodell angreife, gehört das vielleicht doch hierher. Ich gebe dir völlig Recht. Leider hat das Bundesverfassungsgericht gemeint, das Recht des Abkömmlings auf Teilhabe am Nachlass sei eine verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition und zwar geschützt durch Art. 14 GG. Das ist zwar völlig absurd, aber geltendes Recht. Nicht alles, was geltendes Recht ist, genügt auch moralischen Ansprüchen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Ich gebe dir völlig Recht. Leider hat das Bundesverfassungsgericht gemeint, das Recht des Abkömmlings auf Teilhabe am Nachlass sei eine verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition und zwar geschützt durch Art. 14 GG. Das ist zwar völlig absurd, aber geltendes Recht. Ließe sich das eigentlich nicht über eine Art Treuhand umgehen, der man schon frühzeitig seinen Besitz überschreibt und über die man die Mittel für den täglichen Bedarf erhält? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Mich stört die ganze Pflichtteilregelung (außer bei Kindern, die noch in der Ausbildung sind). Wo ist denn ein moralischer Anspruch der Abkömmlinge, die sich seit Jahrzehnten nicht um die Eltern gekümmert haben? Die müssen was kriegen (nicht kümmern reicht da nicht, um den Pflichtteil abzusprechen, da müssten schon schärfere Vergehen her!) und sind noch steuerlich begünstigt. Wieso eigentlich? Jeder müsste frei sein, testamentarisch zu verfügen, wie er will (außer bei Kindern noch in der Ausbildung). Weil ich ja hier auch ein Familienmodell angreife, gehört das vielleicht doch hierher. Ich gebe dir völlig Recht. Leider hat das Bundesverfassungsgericht gemeint, das Recht des Abkömmlings auf Teilhabe am Nachlass sei eine verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition und zwar geschützt durch Art. 14 GG. Das ist zwar völlig absurd, aber geltendes Recht. Sehe ich auch so. Und bei den "Kindern in Ausbildung" reicht ein dinglich gesicherter fortbestehender Unterhaltsanspruch gegen den Nachlass. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Ich gebe dir völlig Recht. Leider hat das Bundesverfassungsgericht gemeint, das Recht des Abkömmlings auf Teilhabe am Nachlass sei eine verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition und zwar geschützt durch Art. 14 GG. Das ist zwar völlig absurd, aber geltendes Recht. Ließe sich das eigentlich nicht über eine Art Treuhand umgehen, der man schon frühzeitig seinen Besitz überschreibt und über die man die Mittel für den täglichen Bedarf erhält? Familienstiftung, freilich. Der Aufwand rentiert sich aber nur bei größeren Vermögen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Warum muß man alles fördern? Man muss nicht alles fördern aber der Staat fordert ja genau diese gegenseitige Unterstützung bei Ehegatten auch. Es wäre allerdings (um den Gedankengang von Elima aufzugreifen) wohl das Beste, wenn die staatliche Förderung situationsbezogen einsetzen würde: Du wirst also dann vom Staat unterstützt (bzw. belohnt), wenn du deinen Partner (oder Elternteil, Kind, Tante, Freundin) pflegst, für die Pflege aufkommst, Unterhaltsleistungen erbringst und so weiter. Falsch. Die Pflicht zum Beistand ergibt sich aus dem Versprechen der Eheleute. Nein, die ergibt sich völlig unabhängig davon zum Beispiel aus gemeinsamer Haushaltsführung. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Nein, die ergibt sich völlig unabhängig davon zum Beispiel aus gemeinsamer Haushaltsführung.Das Faktum der real existierenden gemeinsamen Haushaltsführung als Ersatz für den formgerechten Vertragsabschluss zu nehmen steht allerdings eigentlich soweit ich das verstanden habe im krassen Gegensatz zu unserem römisch-inspirierten Recht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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