Werner001 Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Nein, die ergibt sich völlig unabhängig davon zum Beispiel aus gemeinsamer Haushaltsführung.Das Faktum der real existierenden gemeinsamen Haushaltsführung als Ersatz für den formgerechten Vertragsabschluss zu nehmen steht allerdings eigentlich soweit ich das verstanden habe im krassen Gegensatz zu unserem römisch-inspirierten Recht. Tja, wenn die öffentliche Hand Lasten auf andere abschieben kann, sieht sie das regelmäßig nicht so eng. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Nein, die ergibt sich völlig unabhängig davon zum Beispiel aus gemeinsamer Haushaltsführung.Das Faktum der real existierenden gemeinsamen Haushaltsführung als Ersatz für den formgerechten Vertragsabschluss zu nehmen steht allerdings eigentlich soweit ich das verstanden habe im krassen Gegensatz zu unserem römisch-inspirierten Recht.Tja, wenn die öffentliche Hand Lasten auf andere abschieben kann, sieht sie das regelmäßig nicht so eng.Ich weiß. Wobei mich wundert, daß es dagegen noch keine Verfassungsklage gegeben hat, weil der umgekehrte Fall (nämlich die gebotene Entlastung des Haushalts) nicht gleichbehandelt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Warum muß man alles fördern? Man muss nicht alles fördern aber der Staat fordert ja genau diese gegenseitige Unterstützung bei Ehegatten auch. Es wäre allerdings (um den Gedankengang von Elima aufzugreifen) wohl das Beste, wenn die staatliche Förderung situationsbezogen einsetzen würde: Du wirst also dann vom Staat unterstützt (bzw. belohnt), wenn du deinen Partner (oder Elternteil, Kind, Tante, Freundin) pflegst, für die Pflege aufkommst, Unterhaltsleistungen erbringst und so weiter. Falsch. Die Pflicht zum Beistand ergibt sich aus dem Versprechen der Eheleute. Nein, die ergibt sich völlig unabhängig davon zum Beispiel aus gemeinsamer Haushaltsführung. Werner Könnte das sein, dass ihr aneinander vorbeiredet? Kam sieht Ehe wohl als etwas Vorrechtliches, wo sich die "Pflicht" aus dem Versprechen ihm Rahmen eines ethischen "pacta sunt servanda" ergibt, das noch nicht von außen rechtlich sanktioniert ist. Der Staat macht diese vorgefundene Naturalobligation dann nur noch zur Rechtspflicht im Rahmen seiner Rechtsordnung. Bei OAOS fehlt dieser Aspekt, deswegen stellt er eben auf die staatliche Regelung selbst ab. Und du, Werner, scheinst mir hier sozialrechtliche Regelungen anzusprechen, die bei gemeinsamer Haushaltsführung einfach davon ausgehen, dass die Leute einander schon über die Runden helfen werden, weswegen keine öffentlichen Mittel gezahlt werden. Das ist dann aber strikt gesehen keine Pflicht des Einzelnen, sondern nur ein faktischer Zwang, zwischen Trennung und Durchfüttern zu wählen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Oh wie geil! Jetzt ist es also nicht mehr nur die Kultur des Abendlandes oder christliche Werte, nein, es geht um den Fortbestand der Gesellschaft! Kaum ist in Liechtenstein die Homoehe eingeführt, werden sich die Liechtensteiner in Felle kleiden, sich Keulen schnappen und unartikuliert brüllend übereinander herfallen. Anschließen rennen die Überlebenden in die Berge und leben dort als Einzelgänger in Höhlen. Wehret den Anfängen! Moooment! Der letzte Satz in seiner apokalyptischen Dimension ist eigentlich Wolfgangs Part. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Sondern wie? Der Fortbestand der Gesellschaft hängt davon ab, daß es mehr als 2,3 Kinder pro Frau gibt. Deshalb dürfen Ehe und Familie nicht unterwühlt werden durch die Förderung von alternativen Lebensweisen. Wir haben bei uns ja schon das Resultat, daß bei Einkommen und Vermögen Homosexuelle die Normalfamilien weit abgehängt haben und bestimmte Branchen, auch Journalismus und Politik (Epi hat das grad für die JuLis bestätigt) auf eine Hegemonie durch Homosexuelle zusteuern. Und du wirst unter diesen Politiker keinen finden, der für so existentiell bedeutsame Reformen wie die vollständige Freistellung des Existenzminimums von Kindern von Einkommensteuer oder ein Kinderwahlrecht eintreten. Klar, sie wollen ja Ehegattensplitting für sich. Gewagte These, dass schwule Paare grundsätzlich reicher seien als heterosexuelle (egal ob mit oder ohne Familie). Das kann ich aus meinem Bekanntenkreis so gar nicht bestätigen. Zu den JuLis: Die sind auch nicht verschwulter als die katholische Kirche. Zum Ehegattensplitting: Ja, das wollen auch mein Mann und ich - und wir werden es uns notfalls bis zum höchsten Gericht erklagen. Solange niemand die Absicht hat, es den Heteros zu streichen, steht es uns auch zu. Sollten die Grünen sich durchsetzen und das Ehegattensplitting zu Fall bringen, bin ich gerne dabei. Aber solange es diesen Finanzvorteil gibt, haben wir als schwules Paar auf jeden Cent daraus ein Anrecht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Mich stört die ganze Pflichtteilregelung (außer bei Kindern, die noch in der Ausbildung sind). Wo ist denn ein moralischer Anspruch der Abkömmlinge, die sich seit Jahrzehnten nicht um die Eltern gekümmert haben? Die müssen was kriegen (nicht kümmern reicht da nicht, um den Pflichtteil abzusprechen, da müssten schon schärfere Vergehen her!) und sind noch steuerlich begünstigt. Wieso eigentlich? Jeder müsste frei sein, testamentarisch zu verfügen, wie er will (außer bei Kindern noch in der Ausbildung). Weil ich ja hier auch ein Familienmodell angreife, gehört das vielleicht doch hierher. Da bin ich vollkommen bei Dir. Das deutsche Erbrecht mit den hohen Steuervorteilen ausschließlich für Kinder ist eine Unverschämtheit. In unserer Bekanntschaft gibt es einen Fall einer Großtante, die keine Kinder hat - und die durch ihre Neffen und Großneffen in den letzten Jahren aufopfernd gepflegt wurde. Was diese Neffen und Großneffen an Erbschaftssteuer zahlen müssen, möchte ich gar nicht wissen. Und der Staat lacht sich eins und kassiert das Geld ein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Ja, seh ich im Ergebnis auch so. Und warum ändert das keiner? - Mein Modell ware: Ehegatten- und Kindersplitting nur währen der Kinderunterhaltungsphase, meinetwegen mit einem Jahr Vorlauf und ein paar Jahren Nachlauf (abhängig von der Kinderzahl). Ich bin aber (unabhängig von der Geschlechterkombination) der Auffassung, dass die gegenseitige Sorge der Ehegatten für einander auch ohne Kinder ein förderungswürdiges Gut ist. Die Förderung muss jedoch nicht zwingend durch Ehegattensplitting erfolgen. Warum muß man alles fördern? Gegenfrage: Bezahlt mich dann demnächst der Staat, wenn ich arbeitslos würde? Bisher müsste dafür nämlich mein Mann einspringen - der Staat hält sich seit unserer Verpartnerung schön raus. Gleiche Pflichten - ungleiche Rechte. Und Du fragst allen Ernstes, warum wir für unser Spltting kämpfen??? Soviel zum Thema "Fürsorge". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Mich stört die ganze Pflichtteilregelung (außer bei Kindern, die noch in der Ausbildung sind). Wo ist denn ein moralischer Anspruch der Abkömmlinge, die sich seit Jahrzehnten nicht um die Eltern gekümmert haben? Die müssen was kriegen (nicht kümmern reicht da nicht, um den Pflichtteil abzusprechen, da müssten schon schärfere Vergehen her!) und sind noch steuerlich begünstigt. Wieso eigentlich? Jeder müsste frei sein, testamentarisch zu verfügen, wie er will (außer bei Kindern noch in der Ausbildung). Weil ich ja hier auch ein Familienmodell angreife, gehört das vielleicht doch hierher. Da bin ich vollkommen bei Dir. Das deutsche Erbrecht mit den hohen Steuervorteilen ausschließlich für Kinder ist eine Unverschämtheit. In unserer Bekanntschaft gibt es einen Fall einer Großtante, die keine Kinder hat - und die durch ihre Neffen und Großneffen in den letzten Jahren aufopfernd gepflegt wurde. Was diese Neffen und Großneffen an Erbschaftssteuer zahlen müssen, möchte ich gar nicht wissen. Und der Staat lacht sich eins und kassiert das Geld ein. Noch ungerechter (kann man diesen Komparativ sinnvoll bilden?) ist es für mich allerdings, wenn die alte Dame Kinder hätte, trotzdem von Nichten und Neffen gepflegt würde. Dann müssten die Kinder auf jeden Fall den Pflichtteil bekommen und hätten hohe Freibeträge, die Nichten und Neffen, die sie im Testament bedacht hat, müssten löhnen (Freibetrag etwa 10000 €) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 (bearbeitet) Mich stört die ganze Pflichtteilregelung (außer bei Kindern, die noch in der Ausbildung sind). Wo ist denn ein moralischer Anspruch der Abkömmlinge, die sich seit Jahrzehnten nicht um die Eltern gekümmert haben? Die müssen was kriegen (nicht kümmern reicht da nicht, um den Pflichtteil abzusprechen, da müssten schon schärfere Vergehen her!) und sind noch steuerlich begünstigt. Wieso eigentlich? Jeder müsste frei sein, testamentarisch zu verfügen, wie er will (außer bei Kindern noch in der Ausbildung). Weil ich ja hier auch ein Familienmodell angreife, gehört das vielleicht doch hierher. Da bin ich vollkommen bei Dir. Das deutsche Erbrecht mit den hohen Steuervorteilen ausschließlich für Kinder ist eine Unverschämtheit. In unserer Bekanntschaft gibt es einen Fall einer Großtante, die keine Kinder hat - und die durch ihre Neffen und Großneffen in den letzten Jahren aufopfernd gepflegt wurde. Was diese Neffen und Großneffen an Erbschaftssteuer zahlen müssen, möchte ich gar nicht wissen. Und der Staat lacht sich eins und kassiert das Geld ein. Noch ungerechter (kann man diesen Komparativ sinnvoll bilden?) ist es für mich allerdings, wenn die alte Dame Kinder hätte, trotzdem von Nichten und Neffen gepflegt würde. Dann müssten die Kinder auf jeden Fall den Pflichtteil bekommen und hätten hohe Freibeträge, die Nichten und Neffen, die sie im Testament bedacht hat, müssten löhnen (Freibetrag etwa 10000 €) Ja, das wäre in der Tat noch gruseliger. Aber dass daran nicht gerüttelt wird, hat meines Erachtens auch damit zu tun, dass dieser Staat die "heilige" Familie (im Sinne von Vater, Mutter, Kind(er)) noch immer als alleinseligmachend hochhält. Wer nicht in dieses Schema fällt, kriegt eben auch kein Erbe - egal, was er für die Großtante oder die nicht verwandte Nachbarin getan hat. ----------------------------------- bearbeitet 29. März 2011 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 (bearbeitet) Ich würde eher auf ein Haushaltssplitting umsteigen mit gemeinsamer steuerlicher Veranlagung aller im Haushalt lebenden Personen und übertragbaren Freibeträgen sowie einer Fortzahlung der Rentenbeiträge während der Erziehungszeiten (gestaffelt nach Kinderzahl). D.h. bei einem Ehepaar mit zwei Kindern müßte die Einkommensteuer nach einem Viertel des Haushaltseinkommens bemessen werden? bearbeitet 29. März 2011 von Merkur Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Ich würde eher auf ein Haushaltssplitting umsteigen mit gemeinsamer steuerlicher Veranlagung aller im Haushalt lebenden Personen und übertragbaren Freibeträgen sowie einer Fortzahlung der Rentenbeiträge während der Erziehungszeiten (gestaffelt nach Kinderzahl). D.h. bei einem Ehepaar mit zwei Kindern müßte die Einkommensteuer nach einem Viertel des Haushaltseinkommens bemessen werden? Das wäre dann die Einkommensteuer pro Person, d.h. die Steuerlast wäre das x4. Ich finde Haushaltseinkommen - (Freibetrag pro Person mal 4) ------------------------------------- zu versteuerndes Einkommen ist einfacher zu rechnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Ich würde eher auf ein Haushaltssplitting umsteigen mit gemeinsamer steuerlicher Veranlagung aller im Haushalt lebenden Personen und übertragbaren Freibeträgen sowie einer Fortzahlung der Rentenbeiträge während der Erziehungszeiten (gestaffelt nach Kinderzahl). D.h. bei einem Ehepaar mit zwei Kindern müßte die Einkommensteuer nach einem Viertel des Haushaltseinkommens bemessen werden? Das wäre dann die Einkommensteuer pro Person, d.h. die Steuerlast wäre das x4. Ich finde Haushaltseinkommen - (Freibetrag pro Person mal 4) ------------------------------------- zu versteuerndes Einkommen ist einfacher zu rechnen. Und kommt auch etwas völlig anderes raus! Annahme: Bruttoeinkommen 8000 Euro Vier-Personen-Haushalt Freibetrag 1000 Euro Steuersatz 50% Berechnungsweise Merkur: Steuerlast = (8000:4-1000)*0,5 = 500 Euro. Berechnungsweise Flo: Steuerlast = (8000-4*1000)*0,5 = 2000 Euro. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Und kommt auch etwas völlig anderes raus! Annahme: Bruttoeinkommen 8000 Euro Vier-Personen-Haushalt Freibetrag 1000 Euro Steuersatz 50% Berechnungsweise Merkur: Steuerlast = (8000:4-1000)*0,5 = 500 Euro. Berechnungsweise Flo: Steuerlast = (8000-(4*1000))*0,5 = 2000 Euro. Wobei Merkurs Ergebnis x4 ja wieder meinem entspricht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Bei einem progressiven Tarif wäre das aber anders. Ich bin auch eher für Freibeträge als für ein Splitting. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Bei einem progressiven Tarif wäre das aber anders. Ich bin auch eher für Freibeträge als für ein Splitting.Was unterscheidet bei Dir ein Splitting von akkumulierten Freibeträgen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Das Splitting macht aus einem großen Einkommen rechnerisch vier kleine (oder mittlere) Einkommen. Bei Freibeträgen wird ein (großes) Einkommen lediglich etwas kleiner gemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Und kommt auch etwas völlig anderes raus! Annahme: Bruttoeinkommen 8000 Euro Vier-Personen-Haushalt Freibetrag 1000 Euro Steuersatz 50% Berechnungsweise Merkur: Steuerlast = (8000:4-1000)*0,5 = 500 Euro. Berechnungsweise Flo: Steuerlast = (8000-(4*1000))*0,5 = 2000 Euro. Wobei Merkurs Ergebnis x4 ja wieder meinem entspricht. Wenn die Kinder auch Steuern zahlen, schon. So hatte ich Merkur aber nicht verstanden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Ließe sich das eigentlich nicht über eine Art Treuhand umgehen, der man schon frühzeitig seinen Besitz überschreibt und über die man die Mittel für den täglichen Bedarf erhält? Kann man natürlich machen, aber das Ganze muss 10 Jahre vor dem Erbfall erfolgen. Dazu kommen ein paar steuerrechtliche Hürden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Kinderwahlrecht Da ist ohnehin Art. 38 GG vor. M. E. ist das Kinderwahlrecht sogar eine Verletzung des Demokratieprinzips im Sinne von Art. 79 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Kinderwahlrecht Da ist ohnehin Art. 38 GG vor. M. E. ist das Kinderwahlrecht sogar eine Verletzung des Demokratieprinzips im Sinne von Art. 79 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 GG Nein, warum denn? Auch Alkoholiker, Mongoloide, Alzheimerkranke dürfen wählen. Das Wahlrecht hängt an der Person und nicht an der Einsichtsfähigkeit. Warum sollte es am Alter hängen, zumal etliche Länder kein Probem damit hatten, das Wahlrecht ab 16 einzuführen. Wer das Kreuz nicht selbst machen kann, benötigt dazu eben eine Hilfsperson. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 (bearbeitet) Nein, warum denn? Auch Alkoholiker, Mongoloide, Alzheimerkranke dürfen wählen. Das Wahlrecht hängt an der Person und nicht an der Einsichtsfähigkeit. Warum sollte es am Alter hängen, zumal etliche Länder kein Probem damit hatten, das Wahlrecht ab 16 einzuführen. Wer das Kreuz nicht selbst machen kann, benötigt dazu eben eine Hilfsperson. Soll die Hilfsperson an Weisungen des Wahlberechtigten gebunden sein oder kann sie wählen wie sie will? Und wie wird bei der Wahl das Wahlgeheimnis gewährleistet? bearbeitet 29. März 2011 von Merkur Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Ich störe ungern, aber könntet Ihr Eure juristischen Spitzfindigkeiten vielleicht andernorts ausfechten? Das ist hier der Homo-Thread ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Ich störe ungern, aber könntet Ihr Eure juristischen Spitzfindigkeiten vielleicht andernorts ausfechten? Das ist hier der Homo-Thread ... Es geht um sozial- und steuerrechtliche Konsequenzen der Ehe für HS. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Wer das Kreuz nicht selbst machen kann, benötigt dazu eben eine Hilfsperson. Die Hilfspersonen sollten allerdings nicht die Eltern sein, weil die nur ihre eigenen, aber nicht die Interessen des Kindes berücksichtigen. Es müsste eine unabhängige staatlich bestellte Person sein. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 29. März 2011 Melden Share Geschrieben 29. März 2011 Wer das Kreuz nicht selbst machen kann, benötigt dazu eben eine Hilfsperson. Die Hilfspersonen sollten allerdings nicht die Eltern sein, weil die nur ihre eigenen, aber nicht die Interessen des Kindes berücksichtigen. Es müsste eine unabhängige staatlich bestellte Person sein. Werner Das ist doch -so pauschal- eine Unterstellung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Eltern irgendwo ihre eigenen Interessen über das Wohl ihrer Kinder gestellt hätten. Oder habe ich da wieder etwas falsch verstanden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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