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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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kleine korrektur - gerade beim csd in köln kann man viele lesbische frauen sehen und es werden zunehmend mehr. darunter durchaus auch sehr viele sehr "weibliche" damen.

 

was mich immer besonders erfreut und berührt, sind die vielen älteren lesbischen paare, die es durchaus zu geniessen scheinen, sich endlich mal öffentlich als paar bekennen zu dürfen.

 

 

Das stimmt. Köln kann sehr nerven, aber dieser Aspekt der Stadt macht mich immer stolz und froh.

 

Kleine Anekdote am Rande: Eine Erzieherin in der Kita-Gruppe meiner Tochter hat vorletztes Jahr ihre Freundin geheiratet. Die ganze Gruppe war da, als die beiden aus dem Standesamt kamen. Wir hatten das gar nicht mitbekommen, nur als unsere Tochter in einem Nebensatz erwähnte das die "beide schöne Kleider" anhatten...

Das war für die Kinder kaum der Erwähnung wert...

 

Schön wenn das überall so problemlos wäre. Da hat es sich für mich wieder bestätigt: Dir Vorurteile der Kinder sind eigentlich immer nur die Vorurteile der Eltern.

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Jetzt ist es raus:

 

Schwule waren verantwortlich für den Untergang Roms!

 

- meint zumindest ein christlicher Geschichtsprofessor aus Italien:

 

 

Roberto de Mattei, ein angesehener Geschichtsprofessor aus Rom, hat in einem Radioninterview erklärt, dass die "Seuche der Homosexualität und Verweichlichung" das Ende des Römischen Reiches bedeutet hätte.

 

Der 63-Jährige glaubt, dass Schwule von Karthago aus ihren schlechten Einfluss über das ganze Reich verbreitet hätten: "Die römische Kolonie Karthago war ein Paradies für Homosexuelle, und sie haben viele andere infiziert", sagte de Mattei. Dass Rom von Barbaren überrannt worden sei ist ihm zufolge eine direkte Folge dieser homosexuellen Umtriebe.

 

Der gläubige Katholik vermutet, dass Gott jede Gesellschaft bestraft, die Toleranz gegenüber Homosexuellen übt: "Es ist ganz klar, dass verweichlichte Männer und Homosexuelle keinen Platz im Reich Gottes haben", sagte de Mattei. "Unter den Barbaren war Homosexualität nicht weit verbreitet. Das zeigt die göttliche Gerechtigkeit hinter dem Untergang Roms."

 

 

:facepalm::facepalm::facepalm:

 

:headbanger::headbanger::headbanger:

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Franciscus non papa

smile, die dummheit mancher leute ist einfach grenzenlos.

 

aber nicht vergessen, der herr ist professor einer kirchlichen hochschule, er braucht wohl mal wieder ein paar streicheleinheiten von irgendeinem bischof.

bearbeitet von Franciscus
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Franciscus non papa

Der englische Wiki-Artikel zu Roberto de Mattei:

He is vice-President of the National Research Council of Italy (since 2004). As a vice-President he has been higly criticized for his anti-scientific ideas, in particular for having organized and funded a meeting supporting antievolutionism. This fact led part of the italian scientific community to a request for his resignation. The controversy upsurged again after some statements by de Mattei, e.g. that the tsunami in 2011 in Japan was a divine punishment. Furthermore he claimed gay people to be responsible for the fall of the Roman Empire.

Roberto de Mattei zum Zweiten Vatikanum:

Es ist hart, es zu sagen, aber die Offensichtlichkeit der Fakten zeigt in diesem Sinn das Zweite Vatikanische Konzil als eine der größten Heimsuchungen, wenn nicht die größte, der Kirchengeschichte. Durch dieses ist in undenkbarem Ausmaß der “Rauch Satans” in die Kirche eingedrungen, der sich jeden Tag mehr verbreitet mit der unerbittlichen Ausbreitungskraft von Gasen. Zum Ärgernis unzähliger Seelen, ist der mystische Leib Christi in einen unheimlichen Prozeß eingetreten, der als selbstzerstörerisch bezeichnet werden könnte.

 

 

sag ich doch, auch professoren können spinner sein.

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Tja, leider ist das Saarland nur ein kleines, unbedeutendes Bundesland. Und solange Merkel und die Mövenpicker am Ruder sind, wird sich da bundesweit nichts ändern. Die haben ja nicht einmal die steuerliche Gleichstellung der ELP mit der Ehe angepackt, obwohl sie diese in ihrem eigenen Koalitionsvertrag vollmundig angekündigt hatten.

bearbeitet von Epicureus
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Und wer ist da beleidigt? Die genannten Gruppen haben doch zweifellos eine sexuelle Identität. Und sie werden von der Verfassungsnorm auch geschützt.

 

 

Soll ich dich als Kannibalen bezeichnen, weil Du Dir allsonntäglich Blut und Fleisch eines Verstorbenen einverleibst? Das wäre zumindest auf einem ähnlichen argumentativen Niveau wie Dein Vergleich von einvernehmlicher Sexualität zwischen Erwachsenen und sexuellem Missbrauch von Kindern und Tieren.

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Und wer ist da beleidigt? Die genannten Gruppen haben doch zweifellos eine sexuelle Identität. Und sie werden von der Verfassungsnorm auch geschützt.

 

 

Soll ich dich als Kannibalen bezeichnen, weil Du Dir allsonntäglich Blut und Fleisch eines Verstorbenen einverleibst? Das wäre zumindest auf einem ähnlichen argumentativen Niveau wie Dein Vergleich von einvernehmlicher Sexualität zwischen Erwachsenen und sexuellem Missbrauch von Kindern und Tieren.

 

Ich habe gar nichts verglichen. Das warst du. Und wenn die Verfassungsnorm so da steht, wie sie hier beschrieben wurde, fallen alle sexuellen Identitäten darunter. Man hätte sonst einschränken müssen.

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Ich habe gar nichts verglichen. Das warst du.

 

 

Du hast die Meisner-Taktik perfekt verinnerlich. Erst sudelst Du in sprachlich subtiler Form gegen Homosexuelle - und wenn Dir das dann einer vorwirft, spielst Du das Unschuldslamm und versteckst Dich hinter Deinen rhetorischen Spitzfindigkeiten.

 

"War doch alles gar nicht so gemeint!" - "Ich weiß gar nicht, wie Du darauf kommst" ... blablabla ...

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Ich habe gar nichts verglichen. Das warst du.

 

 

Du hast die Meisner-Taktik perfekt verinnerlich. Erst sudelst Du in sprachlich subtiler Form gegen Homosexuelle - und wenn Dir das dann einer vorwirft, spielst Du das Unschuldslamm und versteckst Dich hinter Deinen rhetorischen Spitzfindigkeiten.

 

"War doch alles gar nicht so gemeint!" - "Ich weiß gar nicht, wie Du darauf kommst" ... blablabla ...

 

Ach was. Erklär mir mal, woraus sich deiner Meinung nach ergibt, daß die neue Verfassungsnorm im Saarland nur und ausschließlich die von dir gemeinten sexuellen Identitäten schützt. Das ist einfach gesetzgeberischer Pfusch.

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Ach was. Erklär mir mal, woraus sich deiner Meinung nach ergibt, daß die neue Verfassungsnorm im Saarland nur und ausschließlich die von dir gemeinten sexuellen Identitäten schützt. Das ist einfach gesetzgeberischer Pfusch.

 

 

 

Hör auf mit Deinem Juristengeplänkel, das nervt erheblich.

 

Was diese Verfassungsnorm im einzelnen schützt oder nicht schützt, ist mir latte. Und wenn Du glaubst, dass jetzt auch Kindesmissbraucher unter diesen Schutz fallen, dann musst Du dem saarländischen Landtag schreiben und das monieren.

 

Die rhetorische Stoßrichtung Deines initialen Beitrags war mehr als eindeutig. Und damit Ende der Diskussion.

bearbeitet von Epicureus
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Tja, leider ist das Saarland nur ein kleines, unbedeutendes Bundesland. Und solange Merkel und die Mövenpicker am Ruder sind, wird sich da bundesweit nichts ändern. Die haben ja nicht einmal die steuerliche Gleichstellung der ELP mit der Ehe angepackt, obwohl sie diese in ihrem eigenen Koalitionsvertrag vollmundig angekündigt hatten.

Wenn ich mich recht erinnere, scheiterte die steuerrechtliche Gleichstellung durch das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz am Bundesrat? Und dort berät der Vermittlungsausschuss noch?

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Epi, es mag dir nicht gefallen, aber genau das, was kam sagt, wird passieren. Was der Verfassungsgeber sich dazu denkt, spielt nachher eine sehr viel geringere Rolle als der Wortlaut, und es werden Juristen sein, die die Verfassung auslegen und anwenden. Wenn du einfach nur ein schönes Stück Text fürs Herz willst, solltest du es nicht ausgerechnet in einen juristischen Text plaziert sehen wollen.

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Epi, es mag dir nicht gefallen, aber genau das, was kam sagt, wird passieren. Was der Verfassungsgeber sich dazu denkt, spielt nachher eine sehr viel geringere Rolle als der Wortlaut, und es werden Juristen sein, die die Verfassung auslegen und anwenden. Wenn du einfach nur ein schönes Stück Text fürs Herz willst, solltest du es nicht ausgerechnet in einen juristischen Text plaziert sehen wollen.

 

 

 

Das heißt also, der gesamte Landtag hat da Scheiße gebaut?

 

Wieso haben nicht CDU und FDP den Vorlagentext auseinandergenommen, bevor sie darüber abstimmen? Sind die alle blind?

 

Oder ist es doch anders, als Du und kam denken?

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Die Saarbrücker Zeitung schreibt u.a. hierzu:

Der Absatz lautet im Wortlaut nun folgendermaßen: “Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität, benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Und die CDU lässt im gleichen Artikel wissen:

Thomas Schmitt, Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, erklärte im Gespräch mit SOL.de: „Wir tragen diese Änderung inhaltlich mit. Es geht ja auch nur um eine Selbstverständlichkeit. Da rein zu schreiben dass jemand aufgrund seiner sexuellen Identität nicht benachteiligt werden sollte dürfte auch für jeden verständlich sein.“ Damit sei keine Abwertung von Ehe und Familie verbunden: „Die bleiben für uns nach wie vor schützenswert. Aber es macht keinen Sinn Menschen für ihre sexuelle Identität zu diskriminieren, die sich das ja schließlich nicht ausgesucht haben.“
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Wenn ich mich recht erinnere, scheiterte die steuerrechtliche Gleichstellung durch das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz am Bundesrat? Und dort berät der Vermittlungsausschuss noch?

 

 

 

CDU und FDP hatten im Bundesrat dagegen gestimmt. Und die FDP hatte als Wahlkampflockmittel die Gleichstellung im Steuerrecht in ihrem Parteiprogramm. Dann hat Westerwelle so lange mit dem Fuß aufgestampft und herumkrakelt, bis dieser Passus auch in den Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgenommen wurde.

 

Seitdem ist nichts passiert. Bei Mutti ist Funkstille. Und mein Mann und ich müssen demnächst auf gemeinsame Veranlagung klagen ... Du glaubst nicht, wie satt ich dieses Theater habe ...

bearbeitet von Epicureus
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Der Absatz lautet im Wortlaut nun folgendermaßen: “Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität, benachteiligt oder bevorzugt werden.“

 

 

 

Aha - dann sehe ich das Problem nicht. Religiöse Vorstellungen sind ja auch vor Diskriminierung geschützt, ohne dass man die Mordtaten eines muslimischen Kofferbombers darunter subsumieren würde.

 

Genauso ist es bei Pädophilie. Selbstverständlich ist die reine Veranlagung nicht strafbar - allein, es könnte sich kein pädophiler Straftäter, der nachweislich Kinder missbraucht hat, auf das Antidiskriminierungsgesetz berufen. Das ist doch sonnenklar!

bearbeitet von Epicureus
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Der Absatz lautet im Wortlaut nun folgendermaßen: “Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität, benachteiligt oder bevorzugt werden.“

 

 

 

Aha - dann sehe ich das Problem nicht. Religiöse Vorstellungen sind ja auch vor Diskriminierung geschützt, ohne dass man die Mordtaten eines muslimischen Kofferbombers darunter subsumieren würde.

 

Genauso ist es bei Pädophilie. Selbstverständlich ist die reine Veranlagung nicht strafbar - allein, es könnte sich kein pädophiler Straftäter, der nachweislich Kinder missbraucht hat, auf das Antidiskriminierungsgesetz berufen. Das ist doch sonnenklar!

 

"Sonnenklar" ist in der Juristerei nichts. Zwar sehe ich Strafgesetze gegen Kindesmißbrauch derzeit nicht bedroht, aber solche Gesetze haben Folgen.

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Der Begriff "sexuelle Orientierung" oder "sexuelle Identität" wird international bei Antidiskriminierungsgesetzen verwendet und es hat wohl bisher kein großes Durcheinander gegeben, was damit gemeint ist.

 

"Sowohl in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, F65.4) als auch im einflussreichen amerikanischen Diagnostic and Statistical Manual (DSM-IV, 302.2) wird Pädophilie als psychische Störung aufgeführt. Daraus entstehende Handlungen werden mehrheitlich als dissexuell angesehen und werden deshalb strafrechtlich geahndet. Deshalb ist Pädophilie bei allen Antidiskriminierungsbestimmungen bezüglich sexueller Orientierung (oder verwendeter Synonyme) und sexueller Identität immer ausgenommen, egal ob sie als eigene Orientierung, als sexuelle Ausrichtung nach Ahlers et al. oder als sexuelle Präferenz betrachtet wird."Quelle

 

Man könnte genauso die Religionsfreiheit nehmen und sagen, der Beriff "Religion" ist nicht klar abgegrenzt und jemand könnte auf die Idee kommen eine Religion zu gründen, die Sex mit Kinder propagiert und das würde dann von der Verfassung geschützt werden, das wäre der gleiche Unsinn.

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Der Absatz lautet im Wortlaut nun folgendermaßen: “Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität, benachteiligt oder bevorzugt werden.“

 

 

 

Aha - dann sehe ich das Problem nicht. Religiöse Vorstellungen sind ja auch vor Diskriminierung geschützt, ohne dass man die Mordtaten eines muslimischen Kofferbombers darunter subsumieren würde.

 

Genauso ist es bei Pädophilie. Selbstverständlich ist die reine Veranlagung nicht strafbar - allein, es könnte sich kein pädophiler Straftäter, der nachweislich Kinder missbraucht hat, auf das Antidiskriminierungsgesetz berufen. Das ist doch sonnenklar!

 

"Sonnenklar" ist in der Juristerei nichts. Zwar sehe ich Strafgesetze gegen Kindesmißbrauch derzeit nicht bedroht, aber solche Gesetze haben Folgen.

 

 

Welche denn bitte? Die Aufweichung der Strafbarkeit von religiös motivierter Mordbrennerei oder pädophil motivierter Kinderschändung?

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Der Begriff "sexuelle Orientierung" oder "sexuelle Identität" wird international bei Antidiskriminierungsgesetzen verwendet und es hat wohl bisher kein großes Durcheinander gegeben, was damit gemeint ist.

 

"Sowohl in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, F65.4) als auch im einflussreichen amerikanischen Diagnostic and Statistical Manual (DSM-IV, 302.2) wird Pädophilie als psychische Störung aufgeführt. Daraus entstehende Handlungen werden mehrheitlich als dissexuell angesehen und werden deshalb strafrechtlich geahndet. Deshalb ist Pädophilie bei allen Antidiskriminierungsbestimmungen bezüglich sexueller Orientierung (oder verwendeter Synonyme) und sexueller Identität immer ausgenommen, egal ob sie als eigene Orientierung, als sexuelle Ausrichtung nach Ahlers et al. oder als sexuelle Präferenz betrachtet wird."Quelle

 

Man könnte genauso die Religionsfreiheit nehmen und sagen, der Beriff "Religion" ist nicht klar abgegrenzt und jemand könnte auf die Idee kommen eine Religion zu gründen, die Sex mit Kinder propagiert und das würde dann von der Verfassung geschützt werden, das wäre der gleiche Unsinn.

 

 

 

Ich danke Dir für diese Klarstellung!

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Der Begriff "sexuelle Orientierung" oder "sexuelle Identität" wird international bei Antidiskriminierungsgesetzen verwendet und es hat wohl bisher kein großes Durcheinander gegeben, was damit gemeint ist.

 

"Sowohl in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, F65.4) als auch im einflussreichen amerikanischen Diagnostic and Statistical Manual (DSM-IV, 302.2) wird Pädophilie als psychische Störung aufgeführt. Daraus entstehende Handlungen werden mehrheitlich als dissexuell angesehen und werden deshalb strafrechtlich geahndet. Deshalb ist Pädophilie bei allen Antidiskriminierungsbestimmungen bezüglich sexueller Orientierung (oder verwendeter Synonyme) und sexueller Identität immer ausgenommen, egal ob sie als eigene Orientierung, als sexuelle Ausrichtung nach Ahlers et al. oder als sexuelle Präferenz betrachtet wird."Quelle

 

Man könnte genauso die Religionsfreiheit nehmen und sagen, der Beriff "Religion" ist nicht klar abgegrenzt und jemand könnte auf die Idee kommen eine Religion zu gründen, die Sex mit Kinder propagiert und das würde dann von der Verfassung geschützt werden, das wäre der gleiche Unsinn.

 

 

 

Ich danke Dir für diese Klarstellung!

 

Das ist keine Klarstellung. Medizinische Klassifikationen sind keine Gesetze und juristisch irrelevant. Überdies war die Homosexualität bis vor kurzer Zeit auch noch als Krankheit klassifiziert.

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Nun, der saarländische Ministerpräsident, Peter Müller, will im Herbst die rote Robe eines Verfassungsrichters in Karlsruhe tragen. Da wäre es doch außerordentlich peinlich und womöglich sehr übel für den geplanten Karriereschritt, wenn die Landesregierung unter seiner Führung die Verfassung des Bundeslands in Misskredit gebracht hätte :unsure:

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