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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Das ist keine Klarstellung. Medizinische Klassifikationen sind keine Gesetze und juristisch irrelevant. Überdies war die Homosexualität bis vor kurzer Zeit auch noch als Krankheit klassifiziert.

 

 

Ja, genau auf diese Antwort hatte ich gewartet.

 

Schon mal was von der Definition "between consenting adults" gehört? Sexualität ist immer dann nicht strafbar, wenn sie zwischen zwei oder mehr Erwachsenen geschieht, freiwillig und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte.

 

Darunter fällt Sex mit Kindern definitiv nicht, da Kinder nicht die nötige Reife besitzen, so etwas verantwortbar "zuzustimmen". Ebensowenig können das Tiere.

 

Ich weiß daher immer noch nicht, was diese merkwürdige Dammbruchtheorie von kamschen Gnaden uns eigentlich sagen will - außer, dass er hier unterstellt, Pädo- und Zoophilie hätten auch nur ansatzweise etwas mit Homosexualität zu tun.

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Das ist keine Klarstellung. Medizinische Klassifikationen sind keine Gesetze und juristisch irrelevant. Überdies war die Homosexualität bis vor kurzer Zeit auch noch als Krankheit klassifiziert.

Nochmal, die Begriff "sexuelle Identität" oder "sexuelle Orientierung" werden international, auch in Gesetzen bereits verwendet und das ohne, dass sich deine Befürchtungen bestätigen.

Dagegen gibt es Länder, wo Kinder mit Erwachsenen verheiratet werden und gleichzeitig Homosexuelle an Lichtmasten aufgeknüpft, das scheit mir doch ein dringlicherer Anlass zur Sorge zu sein.

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Ich weiß daher immer noch nicht, was diese merkwürdige Dammbruchtheorie von kamschen Gnaden uns eigentlich sagen will - außer, dass er hier unterstellt, Pädo- und Zoophilie hätten auch nur ansatzweise etwas mit Homosexualität zu tun.

Diese idiotische Theorie ist das Gegenstück zu seinen gestrigen Naziverteidigungen, wo ihm nicht zu entlocken ob es richtig war Herrn Globke zum Staatsekretär zu machen.

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Ich weiß daher immer noch nicht, was diese merkwürdige Dammbruchtheorie von kamschen Gnaden uns eigentlich sagen will - außer, dass er hier unterstellt, Pädo- und Zoophilie hätten auch nur ansatzweise etwas mit Homosexualität zu tun.

Das enspringt dem christlich, kam'schen Weltblild, geprägt vom tiefen vertrauen in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

bearbeitet von boandlkramer
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...Ich weiß daher immer noch nicht, was diese merkwürdige Dammbruchtheorie von kamschen Gnaden uns eigentlich sagen will - außer, dass er hier unterstellt, Pädo- und Zoophilie hätten auch nur ansatzweise etwas mit Homosexualität zu tun.

Er möchte doch soooo gerne wenigstens noch Schwule/Lesben diskriminieren dürfen (oder warum ist er gegen dieses als Diskriminierungsverbot bezeichneten Artikel?). Wer oder was bleibt denn sonst noch einem der wenigen "Gerechten" hier im Land B) Gegen Pädophilie u.ä. ist schließlich jeder, damit kann man(n) sich nicht profilieren ;)

Aber es gibt ein gutes Mittelchen dagegen (nicht von ratiopharm): :popcorn:

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...Ich weiß daher immer noch nicht, was diese merkwürdige Dammbruchtheorie von kamschen Gnaden uns eigentlich sagen will - außer, dass er hier unterstellt, Pädo- und Zoophilie hätten auch nur ansatzweise etwas mit Homosexualität zu tun.

Er möchte doch soooo gerne wenigstens noch Schwule/Lesben diskriminieren dürfen (oder warum ist er gegen dieses als Diskriminierungsverbot bezeichneten Artikel?). Wer oder was bleibt denn sonst noch einem der wenigen "Gerechten" hier im Land B) Gegen Pädophilie u.ä. ist schließlich jeder, damit kann man(n) sich nicht profilieren ;)

Aber es gibt ein gutes Mittelchen dagegen (nicht von ratiopharm): :popcorn:

 

 

 

Es war leider auch Inge, die ins kamsche Horn gestoßen hat, zumindest, was die angeblichen juristischen Konsequenzen dieses Artikels angeht. Und das kann ich erst recht nicht begreifen.

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Das ist keine Klarstellung. Medizinische Klassifikationen sind keine Gesetze und juristisch irrelevant. Überdies war die Homosexualität bis vor kurzer Zeit auch noch als Krankheit klassifiziert.

 

 

Ja, genau auf diese Antwort hatte ich gewartet.

 

Schon mal was von der Definition "between consenting adults" gehört? Sexualität ist immer dann nicht strafbar, wenn sie zwischen zwei oder mehr Erwachsenen geschieht, freiwillig und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte.

 

Darunter fällt Sex mit Kindern definitiv nicht, da Kinder nicht die nötige Reife besitzen, so etwas verantwortbar "zuzustimmen". Ebensowenig können das Tiere.

 

Ich weiß daher immer noch nicht, was diese merkwürdige Dammbruchtheorie von kamschen Gnaden uns eigentlich sagen will - außer, dass er hier unterstellt, Pädo- und Zoophilie hätten auch nur ansatzweise etwas mit Homosexualität zu tun.

 

Von einer Dammbruchtheorie hatte ich nicht gesprochen. Und das "between consenting adults" ist keine Rechtsregel, sondern die derzeitige Modelegitimation in der westlichen Welt.

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...Ich weiß daher immer noch nicht, was diese merkwürdige Dammbruchtheorie von kamschen Gnaden uns eigentlich sagen will - außer, dass er hier unterstellt, Pädo- und Zoophilie hätten auch nur ansatzweise etwas mit Homosexualität zu tun.

Er möchte doch soooo gerne wenigstens noch Schwule/Lesben diskriminieren dürfen (oder warum ist er gegen dieses als Diskriminierungsverbot bezeichneten Artikel?). Wer oder was bleibt denn sonst noch einem der wenigen "Gerechten" hier im Land B) Gegen Pädophilie u.ä. ist schließlich jeder, damit kann man(n) sich nicht profilieren ;)

Aber es gibt ein gutes Mittelchen dagegen (nicht von ratiopharm): :popcorn:

 

 

 

Es war leider auch Inge, die ins kamsche Horn gestoßen hat, zumindest, was die angeblichen juristischen Konsequenzen dieses Artikels angeht. Und das kann ich erst recht nicht begreifen.

Beides sind Juristen und da denken sie eben gleich daran, was man so aus Gesetzen alles rausholen kann, dabei vergessen sie, dass man mit Gesetzen grundsätzlich alles legitimieren kann, genauso wie mit Religion, wenn die Gesellschaft es zulässt, wenn nicht, dann nicht.

bearbeitet von boandlkramer
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Von einer Dammbruchtheorie hatte ich nicht gesprochen. Und das "between consenting adults" ist keine Rechtsregel, sondern die derzeitige Modelegitimation in der westlichen Welt.

 

 

Woraus leiten sich denn diese "Rechtsregeln" ab? Entstehen die im luftleeren Raum?

 

Welche "Legitimation" wäre Dir denn als Jurist lieber?

 

Und bitte beantworte nochmal die Frage: Welche Konsequenzen könnte dieser neue Artikel der saarländischen Verfassung Deiner Ansicht nach sich ziehen?

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Mal was zum Schmunzeln zwischendurch:

 

David Berger, der hochrangige Theologe, der sich 2010 als schwul outete, in einem Interview über Ratzinger:

 

Wenn man sich mit Theologen privat unterhält, dann sagen fast alle: Natürlich ist Ratzinger homosexuell veranlagt. Er kommt aus einer kirchlich geprägten Kultur, in der das ein absolutes Tabu ist. Was er bei sich hasst, projiziert er auf andere und bekämpft es. Und das kann er jetzt als Papst mit offiziellen Dokumenten machen.

 

 

QUELLE

 

 

Das sag ich doch schon seit Ewigkeiten ... :D

bearbeitet von Epicureus
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Meiner unmaßgeblichen Meinung nach heißt " Niemand darf wegen...diskriminiert werden" keineswegs "darf wegen strafbarer Handlungen nicht belangt werden"...?

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Meiner unmaßgeblichen Meinung nach heißt " Niemand darf wegen...diskriminiert werden" keineswegs "darf wegen strafbarer Handlungen nicht belangt werden"...?

 

 

 

Same here.

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Meiner unmaßgeblichen Meinung nach heißt " Niemand darf wegen...diskriminiert werden" keineswegs "darf wegen strafbarer Handlungen nicht belangt werden"...?

 

Dann könnte man den § 175 StGB wieder einführen?

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Meiner unmaßgeblichen Meinung nach heißt " Niemand darf wegen...diskriminiert werden" keineswegs "darf wegen strafbarer Handlungen nicht belangt werden"...?

 

Dann könnte man den § 175 StGB wieder einführen?

Wenn du eine Mehrheit dafür findest.

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Unsere Gesellschaft etrträgt christliche Amtskirchen, was soll ihr da irgendeine ausgefallene Philie anhaben können?

 

Werner

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Meiner unmaßgeblichen Meinung nach heißt " Niemand darf wegen...diskriminiert werden" keineswegs "darf wegen strafbarer Handlungen nicht belangt werden"...?

 

Dann könnte man den § 175 StGB wieder einführen?

Wenn du eine Mehrheit dafür findest.

 

 

Jepp. Und ein Berufsverbot für Katholiken wäre dann sicher auch drin.

 

Inbesondere für Priester, die ja sowieso nur Kinder missbrauchen.

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Kam hat übrigens immer noch nicht auf meine Frage nach der juristischen Legitimation der Strafbarkeit sexueller Handlungen zwischen zwei oder mehr erwachsenen Männern bzw. Frauen geantwortet ...

bearbeitet von Epicureus
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Der Begriff "sexuelle Orientierung" oder "sexuelle Identität" wird international bei Antidiskriminierungsgesetzen verwendet und es hat wohl bisher kein großes Durcheinander gegeben, was damit gemeint ist.

 

"Sowohl in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, F65.4) als auch im einflussreichen amerikanischen Diagnostic and Statistical Manual (DSM-IV, 302.2) wird Pädophilie als psychische Störung aufgeführt. Daraus entstehende Handlungen werden mehrheitlich als dissexuell angesehen und werden deshalb strafrechtlich geahndet. Deshalb ist Pädophilie bei allen Antidiskriminierungsbestimmungen bezüglich sexueller Orientierung (oder verwendeter Synonyme) und sexueller Identität immer ausgenommen, egal ob sie als eigene Orientierung, als sexuelle Ausrichtung nach Ahlers et al. oder als sexuelle Präferenz betrachtet wird."Quelle

 

Man könnte genauso die Religionsfreiheit nehmen und sagen, der Beriff "Religion" ist nicht klar abgegrenzt und jemand könnte auf die Idee kommen eine Religion zu gründen, die Sex mit Kinder propagiert und das würde dann von der Verfassung geschützt werden, das wäre der gleiche Unsinn.

 

 

 

Ich danke Dir für diese Klarstellung!

 

Das ist keine Klarstellung. Medizinische Klassifikationen sind keine Gesetze und juristisch irrelevant. Überdies war die Homosexualität bis vor kurzer Zeit auch noch als Krankheit klassifiziert.

Ja, Gottesglauben war in der Sowjetunion auch als Geisteskrankheit klassifiziert.

Wobei man objektiv zugeben muss, dass weitaus mehr verrückte Gottesgläubige als verrückte Homosexuelle gibt.

 

Werner

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Es wird angestrebt, in Art. 3 GG den Schutz der sexuellen Identität ebenfalls unterzubringen.

 

 

 

Und was wäre so schlimm daran? Kannst wenigstens Du mir das erklären, wenn schon kam nicht möchte?

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Kam hat übrigens immer noch nicht auf meine Frage nach der juristischen Legitimation der Strafbarkeit sexueller Handlungen zwischen zwei oder mehr erwachsenen Männern bzw. Frauen geantwortet ...

 

Du bist doch Positivist, da braucht es nur eine Mehrheit. Und naturrechtlich könnte ich es dir auch begründen. Aber ich bin nicht der Auffassung, daß eine Strafbarkeit sein muß.

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Ja, Gottesglauben war in der Sowjetunion auch als Geisteskrankheit klassifiziert.

Wobei man objektiv zugeben muss, dass weitaus mehr verrückte Gottesgläubige als verrückte Homosexuelle gibt.

Werner

 

 

In der Person Ratzingers ist beides auf glücklichste Art und Weise vereint.

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Unsere Gesellschaft etrträgt christliche Amtskirchen, was soll ihr da irgendeine ausgefallene Philie anhaben können?

 

Werner

Da würd ich jetzt gerne was zu schreiben, aber ich verkneif es mir lieber...

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Und das "between consenting adults" ist keine Rechtsregel, sondern die derzeitige Modelegitimation in der westlichen Welt.

So wie "es ist Gottes Wille" keine Rechtsregel ist, sondern nur die veraltete Modelegitimation religiös gestörter Menschen.

 

Werner

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Ja, Gottesglauben war in der Sowjetunion auch als Geisteskrankheit klassifiziert.

Wobei man objektiv zugeben muss, dass weitaus mehr verrückte Gottesgläubige als verrückte Homosexuelle gibt.

Werner

 

 

In der Person Ratzingers ist beides auf glücklichste Art und Weise vereint.

 

Danke, mir reichts jetzt.

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