Epicureus Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 Und das "between consenting adults" ist keine Rechtsregel, sondern die derzeitige Modelegitimation in der westlichen Welt. So wie "es ist Gottes Wille" keine Rechtsregel ist, sondern nur die veraltete Modelegitimation religiös gestörter Menschen. Werner In den Augen kams ist "Gottes Wille" aber modernstes Naturrecht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 Es wird angestrebt, in Art. 3 GG den Schutz der sexuellen Identität ebenfalls unterzubringen. Und was wäre so schlimm daran? Kannst wenigstens Du mir das erklären, wenn schon kam nicht möchte? Es wäre im GG nur eine Frage der Zeit, bis sich da das Verständnis ändern könnte. Wenn die falschen Leute ins BVerfG kämen, wäre das dann problematisch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 (bearbeitet) Ja, Gottesglauben war in der Sowjetunion auch als Geisteskrankheit klassifiziert. Wobei man objektiv zugeben muss, dass weitaus mehr verrückte Gottesgläubige als verrückte Homosexuelle gibt. Werner In der Person Ratzingers ist beides auf glücklichste Art und Weise vereint. Danke, mir reichts jetzt. Ach, spielen wir jetzt plötzlich das Mimöschen, wo wir doch gerade so schön Schwule und Kinderschänder in einen argumentativen Zusammenhang gebracht hatten? Ich hätte Dir mehr Stehvermögen zugetraut. Eine fränkische Wettertanne bist Du jedenfalls ganz offensichtlich nicht. bearbeitet 13. April 2011 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 (bearbeitet) Ja, Gottesglauben war in der Sowjetunion auch als Geisteskrankheit klassifiziert. Wobei man objektiv zugeben muss, dass weitaus mehr verrückte Gottesgläubige als verrückte Homosexuelle gibt. Werner In der Person Ratzingers ist beides auf glücklichste Art und Weise vereint. Danke, mir reichts jetzt. Ja, verrückt ist Ratzi wohl wirklich nicht, nur hoffnungslos vorgestrig. Werner bearbeitet 13. April 2011 von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 Es wird angestrebt, in Art. 3 GG den Schutz der sexuellen Identität ebenfalls unterzubringen. Und was wäre so schlimm daran? Kannst wenigstens Du mir das erklären, wenn schon kam nicht möchte? Es wäre im GG nur eine Frage der Zeit, bis sich da das Verständnis ändern könnte. Wenn die falschen Leute ins BVerfG kämen, wäre das dann problematisch. Welches "Verständnis"? Und welche "falschen Leute"? Du orakelst ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 (bearbeitet) Ja, Gottesglauben war in der Sowjetunion auch als Geisteskrankheit klassifiziert. Wobei man objektiv zugeben muss, dass weitaus mehr verrückte Gottesgläubige als verrückte Homosexuelle gibt. Werner In der Person Ratzingers ist beides auf glücklichste Art und Weise vereint. Danke, mir reichts jetzt. Ja, verrückt ist Ratzi wohl wirklich nicht, nur hoffnungslos vorgestrig. Werner Du hast recht, ich bin mit dieser hysterischen römischen Diva zu hart ins Gericht gegangen. Vielmehr sollte ich ihr mit Achtung, Mitleid und Takt entgegentreten. (nach Werners Hinweis editiert) bearbeitet 13. April 2011 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 Und das "between consenting adults" ist keine Rechtsregel, sondern die derzeitige Modelegitimation in der westlichen Welt. So wie "es ist Gottes Wille" keine Rechtsregel ist, sondern nur die veraltete Modelegitimation religiös gestörter Menschen. Werner In den Augen kams ist "Gottes Wille" aber modernstes Naturrecht. Unter "Naturrecht" versteht man individuelle Hirnblähungen, für die sich keine vernünftige Begründung finden lässt. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 Ja, Gottesglauben war in der Sowjetunion auch als Geisteskrankheit klassifiziert. Wobei man objektiv zugeben muss, dass weitaus mehr verrückte Gottesgläubige als verrückte Homosexuelle gibt. Werner In der Person Ratzingers ist beides auf glücklichste Art und Weise vereint. Danke, mir reichts jetzt. Ja, verrückt ist Ratzi wohl wirklich nicht, nur hoffnungslos vorgestrig. Werner Du hast recht, ich bin mit dieser hysterischen römischen Diva zu hart ins Gericht gegangen. Vielmehr sollte ich ihr mit Achtung, Mitleid und Respekt entgegentreten. Takt bitte, icht Respekt. Takt heisst, man tut am besten, als hätte man ihn nicht bemerkt. Respekt wäre ja positiv, davon steht nichts im Katechismus Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
boandlkramer Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 Es wird angestrebt, in Art. 3 GG den Schutz der sexuellen Identität ebenfalls unterzubringen. Und was wäre so schlimm daran? Kannst wenigstens Du mir das erklären, wenn schon kam nicht möchte? Es wäre im GG nur eine Frage der Zeit, bis sich da das Verständnis ändern könnte. Wenn die falschen Leute ins BVerfG kämen, wäre das dann problematisch. Ja, man sollte vorsorglich alle Leute eliminieren, dann kommen auch nicht die falschen an die Macht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 Unter "Naturrecht" versteht man individuelle Hirnblähungen, für die sich keine vernünftige Begründung finden lässt. Werner Wenn man den Menschen als ein von Natur aus vernunftbegabtes Wesen definiert, wäre auch die ratio ein Aspekt des Naturrechtes. Diesen Ansatz schließe ich aber bei kam schon mal von vornherein aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 Ja, Gottesglauben war in der Sowjetunion auch als Geisteskrankheit klassifiziert. Wobei man objektiv zugeben muss, dass weitaus mehr verrückte Gottesgläubige als verrückte Homosexuelle gibt. Werner In der Person Ratzingers ist beides auf glücklichste Art und Weise vereint. Danke, mir reichts jetzt. Ja, verrückt ist Ratzi wohl wirklich nicht, nur hoffnungslos vorgestrig. Werner Du hast recht, ich bin mit dieser hysterischen römischen Diva zu hart ins Gericht gegangen. Vielmehr sollte ich ihr mit Achtung, Mitleid und Respekt entgegentreten. Takt bitte, icht Respekt. Takt heisst, man tut am besten, als hätte man ihn nicht bemerkt. Respekt wäre ja positiv, davon steht nichts im Katechismus Werner Oh, ja, Du hast recht! Ich editiere das sofort! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Melancholy Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 Es wäre im GG nur eine Frage der Zeit, bis sich da das Verständnis ändern könnte. Wenn die falschen Leute ins BVerfG kämen, wäre das dann problematisch. Was dies zu bedeuten hat, würde ich nun auch sehr gerne wissen. Das Grundgesetz kann durch "falsche Leute im BVerfG" geändert werden Oder was meinst Du mit den 2 Sätzen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 Es wäre im GG nur eine Frage der Zeit, bis sich da das Verständnis ändern könnte. Wenn die falschen Leute ins BVerfG kämen, wäre das dann problematisch. Was dies zu bedeuten hat, würde ich nun auch sehr gerne wissen. Das Grundgesetz kann durch "falsche Leute im BVerfG" geändert werden Oder was meinst Du mit den 2 Sätzen? Er drückt sich, wetten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 (bearbeitet) Wobei man objektiv zugeben muss, dass weitaus mehr verrückte Gottesgläubige als verrückte Homosexuelle gibt. Nun, man wird auch objektiv zugeben müssen, dass es weitaus mehr verrückte Chinesen als verrückte Luxemburger gibt... Es wird angestrebt, in Art. 3 GG den Schutz der sexuellen Identität ebenfalls unterzubringen. Und was wäre so schlimm daran? Kannst wenigstens Du mir das erklären, wenn schon kam nicht möchte? Ich will dir sagen, was ich so schlimm daran fände: Dass wahrscheinlich die Politiker, die selbiges abstimmen sollen, selbst nicht recht wissen, was "sexuelle Identität" denn jetzt heißen soll: Sexuelle Orientierung? Geschlechtsidentität? Oberbegriff für beides? Noch was Diffuseres? Den Unfug hat man schon im AGG veranstaltet, dort - wenn es sich denn um einen Oberbegriff handeln sollte - wohl mit der Folge eines handfesten Europarechtsverstoßes, weil nach europäischer Rechtsprechung eine Diskriminierung aufgrund einer Geschlechtsänderung als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gilt. Und für die gibt es auf EU-Ebene ein höheres Schutzniveau (schlicht weil dafür im Ministerrat qualifizierte Mehrheit reicht, während für alles andere Einstimmigkeit erforderlich ist). Im AGG werden in puncto "sexuelle Identität" aber nur die Richtlinienvorgaben hinsichtlich der "sexuellen Ausrichtung" umgesetzt. Und die können also im Hinblick auf eine Geschlechtsänderung für das EU-Recht zu niedrig sein. Aber egal, man hat sein neues Modewort, und das muss dann ohne Sinn und Verstand überall untergebracht werden. Kam hat übrigens immer noch nicht auf meine Frage nach der juristischen Legitimation der Strafbarkeit sexueller Handlungen zwischen zwei oder mehr erwachsenen Männern bzw. Frauen geantwortet ... Du bist doch Positivist, da braucht es nur eine Mehrheit. Und naturrechtlich könnte ich es dir auch begründen. Aber ich bin nicht der Auffassung, daß eine Strafbarkeit sein muß. Soso. Du bist also nicht der Auffassung, dass eine Strafbarkeit sein muss, könntest ihre Legitimation aber naturrechtlich begründen. Das wundert mich eigentlich nicht im Geringsten. Ich könnte dir auch durchaus die Legitimation der Strafbarkeit römisch-katholischer Kulthandlungen naturrechtlich begründen. Aber keine Bange, ich bin nicht der Auffassung, dass eine Strafbarkeit sein muss. bearbeitet 13. April 2011 von Wiebke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 (bearbeitet) Es wäre im GG nur eine Frage der Zeit, bis sich da das Verständnis ändern könnte. Wenn die falschen Leute ins BVerfG kämen, wäre das dann problematisch. Was dies zu bedeuten hat, würde ich nun auch sehr gerne wissen. Das Grundgesetz kann durch "falsche Leute im BVerfG" geändert werden Oder was meinst Du mit den 2 Sätzen? Wenn die falschen Leute Richter werden, und ins BVerfG kommen, und dann eine Auslegung wie vorhin von kam befürchtet vertreten, führt der Wortlaut des Gesetzes zur Freigabe mancher Orientierungen, die wir nicht wollen. Freilich ist das Spekulation, aber ein Webfehler in einer Verfassung kann schlimme Folgen haben. Ich verweise im Übrigen auf die hier deutlich, sehr deutlich, besser gebildete Wiebke, s.o. (erster Teil). bearbeitet 13. April 2011 von Felician Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 Ich könnte dir auch durchaus die Legitimation der Strafbarkeit römisch-katholischer Kulthandlungen naturrechtlich begründen. Aber keine Bange, ich bin nicht der Auffassung, dass eine Strafbarkeit sein muss. Hehe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 Wenn die falschen Leute Richter werden, und ins BVerfG kommen, und dann eine Auslegung wie vorhin von kam befürchtet vertreten, führt der Wortlaut des Gesetzes zur Freigabe mancher Orientierungen, die wir nicht wollen. Freilich ist das Spekulation, aber ein Webfehler in einer Verfassung kann schlimme Folgen haben. Ich verweise im Übrigen auf die hier deutlich, sehr deutlich, besser gebildete Wiebke, s.o. (erster Teil). Werde doch bitte mal endlich konkret und nenne Ross und Reiter! Was sind denn diese "unerwünschten Orientierungen"? Ich bin zu dumm, das aus Deinen Orakeln herauszulesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 Wenn die falschen Leute Richter werden, und ins BVerfG kommen, und dann eine Auslegung wie vorhin von kam befürchtet vertreten, führt der Wortlaut des Gesetzes zur Freigabe mancher Orientierungen, die wir nicht wollen. Freilich ist das Spekulation, aber ein Webfehler in einer Verfassung kann schlimme Folgen haben. Ich verweise im Übrigen auf die hier deutlich, sehr deutlich, besser gebildete Wiebke, s.o. (erster Teil). Werde doch bitte mal endlich konkret und nenne Ross und Reiter! Was sind denn diese "unerwünschten Orientierungen"? Ich bin zu dumm, das aus Deinen Orakeln herauszulesen. Nein, bist Du nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 (bearbeitet) Es wäre im GG nur eine Frage der Zeit, bis sich da das Verständnis ändern könnte. Wenn die falschen Leute ins BVerfG kämen, wäre das dann problematisch. Was dies zu bedeuten hat, würde ich nun auch sehr gerne wissen. Das Grundgesetz kann durch "falsche Leute im BVerfG" geändert werden Oder was meinst Du mit den 2 Sätzen? Wenn die falschen Leute Richter werden, und ins BVerfG kommen, und dann eine Auslegung wie vorhin von kam befürchtet vertreten, führt der Wortlaut des Gesetzes zur Freigabe mancher Orientierungen, die wir nicht wollen. Freilich ist das Spekulation, aber ein Webfehler in einer Verfassung kann schlimme Folgen haben. Ich verweise im Übrigen auf die hier deutlich, sehr deutlich, besser gebildete Wiebke, s.o. (erster Teil). Vielen Dank für die Blumen, aber wenn du mir schon Recht geben willst, dann kannst du ja auch gleich die Erweiterung von Art. 3 GG um die Merkmale "sexuelle Ausrichtung" und "Geschlechtsidentität" unterstützen. Wenn dir bange ist, könne wir erstere gerne durch den Zusatz "(Heterosexualität, Homosexualität, Bisexualität)" eingrenzen (obwohl ich das für unnötig halte). Und, naja, unter uns, wenn die "falschen" Leute Verfassungsrichter werden, dann braucht es so eine Verfassungsänderung nicht, damit da Sachen rauskommen "die wir nicht wollen"; das schaffen die dann auch ohne. bearbeitet 19. April 2011 von Edith1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Melancholy Geschrieben 13. April 2011 Melden Share Geschrieben 13. April 2011 (bearbeitet) Es wäre im GG nur eine Frage der Zeit, bis sich da das Verständnis ändern könnte. Wenn die falschen Leute ins BVerfG kämen, wäre das dann problematisch. Was dies zu bedeuten hat, würde ich nun auch sehr gerne wissen. Das Grundgesetz kann durch "falsche Leute im BVerfG" geändert werden Oder was meinst Du mit den 2 Sätzen? Wenn die falschen Leute Richter werden, und ins BVerfG kommen, und dann eine Auslegung wie vorhin von kam befürchtet vertreten, führt der Wortlaut des Gesetzes zur Freigabe mancher Orientierungen, die wir nicht wollen. Freilich ist das Spekulation, aber ein Webfehler in einer Verfassung kann schlimme Folgen haben. Ich verweise im Übrigen auf die hier deutlich, sehr deutlich, besser gebildete Wiebke, s.o. (erster Teil). Danke für die Erläuterung. Wo siehst Du den Zusammenhang zwischen einem Diskriminierungsverbot und einem (gleichzeitigen?) Verbot, im StGB als strafbar definierte Handlungen zu verfolgen? Wenn es verboten ist, andere Menschen z.B. wegen ihrer Hautfarbe zu diskriminieren beinhaltet dieses Diskriminierungsverbot gleichzeitig auch das Verbot, sie wegen nachgewiesenem Mord, Diebstahl....zu verknacken Welche Voraussetzungen sollte ein Richter am BVerfG erfüllen, damit es nicht "zur Freigabe von Orientierungen, die wir (wer ist "wir"?) nicht wollen" kommen kann? *edit: Susanne Baer ist eine offen lesbisch lebende Richterin am BVerfG --> Frau und Lesbe --> ungeeignet? bearbeitet 13. April 2011 von Melancholy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 14. April 2011 Melden Share Geschrieben 14. April 2011 (bearbeitet) Dagegen gibt es Länder, wo Kinder mit Erwachsenen verheiratet werden und gleichzeitig Homosexuelle an Lichtmasten aufgeknüpft, das scheit mir doch ein dringlicherer Anlass zur Sorge zu sein. Wo du Recht hast, hast du Recht! bearbeitet 14. April 2011 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 14. April 2011 Melden Share Geschrieben 14. April 2011 ...Ich weiß daher immer noch nicht, was diese merkwürdige Dammbruchtheorie von kamschen Gnaden uns eigentlich sagen will - außer, dass er hier unterstellt, Pädo- und Zoophilie hätten auch nur ansatzweise etwas mit Homosexualität zu tun. Er möchte doch soooo gerne wenigstens noch Schwule/Lesben diskriminieren dürfen (oder warum ist er gegen dieses als Diskriminierungsverbot bezeichneten Artikel?). Wer oder was bleibt denn sonst noch einem der wenigen "Gerechten" hier im Land Gegen Pädophilie u.ä. ist schließlich jeder, damit kann man(n) sich nicht profilieren Aber es gibt ein gutes Mittelchen dagegen (nicht von ratiopharm): Es war leider auch Inge, die ins kamsche Horn gestoßen hat, zumindest, was die angeblichen juristischen Konsequenzen dieses Artikels angeht. Und das kann ich erst recht nicht begreifen. Ich habe in gar kein Horn gestoßen, sondern nur darauf hingewiesen, dass es wenig Sinn macht, bei der Diskussion eines juristischen Textes ausgerechnet von Juristen nichts dazu hören zu wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 14. April 2011 Melden Share Geschrieben 14. April 2011 Das mag manchmal sogar passen (jemand wird als Türke und Moslem diskriminiert), aber in anderen Fällen wird es zu Unstimmigkeiten führen. wobei es am ende wichtig ist, daß halt kein mensch weder wegen seiner nationalität, ethnischen herkunft oder religion diskriminiert wird. und das kann man gut genauso auf geschlecht und sexuelle ausrichtung erweitern, ohne daß da irgendwelche probleme entstehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 14. April 2011 Melden Share Geschrieben 14. April 2011 Meiner unmaßgeblichen Meinung nach heißt " Niemand darf wegen...diskriminiert werden" keineswegs "darf wegen strafbarer Handlungen nicht belangt werden"...? Same here. Ihr Lieben, und wenn aus dem entsprechenden Verfassungsartikel nun aber folgt, dass es verfassungswidrig ist, diese Handlung unter Strafe zu stellen? Strafrecht muss sich nunmal an der Verfassung messen lassen. Ok, im Moment ein eher theoretischer Streit, da wir ja über eine Landesverfassung reden, die steht im Rang unterhalb des Strafgesetzbuches. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 14. April 2011 Melden Share Geschrieben 14. April 2011 Wobei man objektiv zugeben muss, dass weitaus mehr verrückte Gottesgläubige als verrückte Homosexuelle gibt. Nun, man wird auch objektiv zugeben müssen, dass es weitaus mehr verrückte Chinesen als verrückte Luxemburger gibt... Ich habe selbstverständlich Prozentzahlen und keine absoluten Zahlen gemeint. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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