Felician Geschrieben 19. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 19. Mai 2011 Bin schon gespannt, wie lange es diesmal dauert, bis wieder ein christlicher Hassprediger zu diesem Thema sein feistes Maul aufreißt. Dass Schwule und Lesben mit der ELP die Ehe entwerten und besudeln, wissen wir ja bereits von der NRW-CDU. Was kommt als nächstes? Moment, kleine Korrektur : Hassprediger kann es, per Definitionem, in Deutschland nicht geben, denn wenn ich mich recht erinnere wird "Hassprediger" nur in einem einzigen offiziellen Schriftstück erwähnt (irgendwo im Zuwanderungsgesetz) und so definiert, daß es sich dabei um einen Ausländer handeln muß, der im Namen seiner Religion hetzt ... Ich bitte um einen Link. Auswärtiges Amt - Zuwanderungsgesetz Da "Hassprediger" in keinem anderen Gesetz vor kommt, und Deutsche nicht ausgewiesen werden können, können also nur Ausländer "Hassprediger" sein ... Das AA ist kein Gesetzestext. Wo steht das im Zuwanderungsgesetz? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 19. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 19. Mai 2011 Bin schon gespannt, wie lange es diesmal dauert, bis wieder ein christlicher Hassprediger zu diesem Thema sein feistes Maul aufreißt. Dass Schwule und Lesben mit der ELP die Ehe entwerten und besudeln, wissen wir ja bereits von der NRW-CDU. Was kommt als nächstes? Moment, kleine Korrektur : Hassprediger kann es, per Definitionem, in Deutschland nicht geben, denn wenn ich mich recht erinnere wird "Hassprediger" nur in einem einzigen offiziellen Schriftstück erwähnt (irgendwo im Zuwanderungsgesetz) und so definiert, daß es sich dabei um einen Ausländer handeln muß, der im Namen seiner Religion hetzt ... Ich bitte um einen Link. Auswärtiges Amt - Zuwanderungsgesetz Da "Hassprediger" in keinem anderen Gesetz vor kommt, und Deutsche nicht ausgewiesen werden können, können also nur Ausländer "Hassprediger" sein ... Das AA ist kein Gesetzestext. Wo steht das im Zuwanderungsgesetz? §55 Abs 8b, wenn du es genau wissen willst ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 19. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 19. Mai 2011 Bin schon gespannt, wie lange es diesmal dauert, bis wieder ein christlicher Hassprediger zu diesem Thema sein feistes Maul aufreißt. Dass Schwule und Lesben mit der ELP die Ehe entwerten und besudeln, wissen wir ja bereits von der NRW-CDU. Was kommt als nächstes? Moment, kleine Korrektur : Hassprediger kann es, per Definitionem, in Deutschland nicht geben, denn wenn ich mich recht erinnere wird "Hassprediger" nur in einem einzigen offiziellen Schriftstück erwähnt (irgendwo im Zuwanderungsgesetz) und so definiert, daß es sich dabei um einen Ausländer handeln muß, der im Namen seiner Religion hetzt ... Ich bitte um einen Link. Auswärtiges Amt - Zuwanderungsgesetz Da "Hassprediger" in keinem anderen Gesetz vor kommt, und Deutsche nicht ausgewiesen werden können, können also nur Ausländer "Hassprediger" sein ... Das AA ist kein Gesetzestext. Wo steht das im Zuwanderungsgesetz? §55 Abs 8b, wenn du es genau wissen willst ... Ein Link wäre jetzt noch die Krönung. Darum hatte ich auch ursprünglich gebeten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 19. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 19. Mai 2011 Bin schon gespannt, wie lange es diesmal dauert, bis wieder ein christlicher Hassprediger zu diesem Thema sein feistes Maul aufreißt. Dass Schwule und Lesben mit der ELP die Ehe entwerten und besudeln, wissen wir ja bereits von der NRW-CDU. Was kommt als nächstes? Moment, kleine Korrektur : Hassprediger kann es, per Definitionem, in Deutschland nicht geben, denn wenn ich mich recht erinnere wird "Hassprediger" nur in einem einzigen offiziellen Schriftstück erwähnt (irgendwo im Zuwanderungsgesetz) und so definiert, daß es sich dabei um einen Ausländer handeln muß, der im Namen seiner Religion hetzt ... Ich bitte um einen Link. Auswärtiges Amt - Zuwanderungsgesetz Da "Hassprediger" in keinem anderen Gesetz vor kommt, und Deutsche nicht ausgewiesen werden können, können also nur Ausländer "Hassprediger" sein ... Das AA ist kein Gesetzestext. Wo steht das im Zuwanderungsgesetz? §55 Abs 8b, wenn du es genau wissen willst ... Ein Link wäre jetzt noch die Krönung. Darum hatte ich auch ursprünglich gebeten. Faulpelz Bundesgesetzblatt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 19. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 19. Mai 2011 Bin schon gespannt, wie lange es diesmal dauert, bis wieder ein christlicher Hassprediger zu diesem Thema sein feistes Maul aufreißt. Dass Schwule und Lesben mit der ELP die Ehe entwerten und besudeln, wissen wir ja bereits von der NRW-CDU. Was kommt als nächstes? Moment, kleine Korrektur : Hassprediger kann es, per Definitionem, in Deutschland nicht geben, denn wenn ich mich recht erinnere wird "Hassprediger" nur in einem einzigen offiziellen Schriftstück erwähnt (irgendwo im Zuwanderungsgesetz) und so definiert, daß es sich dabei um einen Ausländer handeln muß, der im Namen seiner Religion hetzt ... Ich bitte um einen Link. Auswärtiges Amt - Zuwanderungsgesetz Da "Hassprediger" in keinem anderen Gesetz vor kommt, und Deutsche nicht ausgewiesen werden können, können also nur Ausländer "Hassprediger" sein ... Das AA ist kein Gesetzestext. Wo steht das im Zuwanderungsgesetz? §55 Abs 8b, wenn du es genau wissen willst ... Ein Link wäre jetzt noch die Krönung. Darum hatte ich auch ursprünglich gebeten. Faulpelz Bundesgesetzblatt danke, aber wie ich vermutet hatte, findet sich der begriff hassprediger dort nicht. volksverhetzung ist übrigens, das werden mir sicher die juristen hier bestätigen, auch für deutsche staatsbürger verboten. sie können natürlich nicht abgeschoben werden. was das mit dem begriff hassprediger zu tun hat, sehe ich weiterhin nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 19. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 19. Mai 2011 Bin schon gespannt, wie lange es diesmal dauert, bis wieder ein christlicher Hassprediger zu diesem Thema sein feistes Maul aufreißt. Dass Schwule und Lesben mit der ELP die Ehe entwerten und besudeln, wissen wir ja bereits von der NRW-CDU. Was kommt als nächstes? Moment, kleine Korrektur : Hassprediger kann es, per Definitionem, in Deutschland nicht geben, denn wenn ich mich recht erinnere wird "Hassprediger" nur in einem einzigen offiziellen Schriftstück erwähnt (irgendwo im Zuwanderungsgesetz) und so definiert, daß es sich dabei um einen Ausländer handeln muß, der im Namen seiner Religion hetzt ... Ich bitte um einen Link. Auswärtiges Amt - Zuwanderungsgesetz Da "Hassprediger" in keinem anderen Gesetz vor kommt, und Deutsche nicht ausgewiesen werden können, können also nur Ausländer "Hassprediger" sein ... Das AA ist kein Gesetzestext. Wo steht das im Zuwanderungsgesetz? §55 Abs 8b, wenn du es genau wissen willst ... Ein Link wäre jetzt noch die Krönung. Darum hatte ich auch ursprünglich gebeten. Faulpelz Bundesgesetzblatt danke, aber wie ich vermutet hatte, findet sich der begriff hassprediger dort nicht. volksverhetzung ist übrigens, das werden mir sicher die juristen hier bestätigen, auch für deutsche staatsbürger verboten. sie können natürlich nicht abgeschoben werden. was das mit dem begriff hassprediger zu tun hat, sehe ich weiterhin nicht. Naja, Volksverhetzung ist schon erlaubt, wenn es die "richtigen" trifft ... das hat der typ mit der Meise ja schon öfter bewiesen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 19. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 19. Mai 2011 Bin schon gespannt, wie lange es diesmal dauert, bis wieder ein christlicher Hassprediger zu diesem Thema sein feistes Maul aufreißt. Dass Schwule und Lesben mit der ELP die Ehe entwerten und besudeln, wissen wir ja bereits von der NRW-CDU. Was kommt als nächstes? Moment, kleine Korrektur : Hassprediger kann es, per Definitionem, in Deutschland nicht geben, denn wenn ich mich recht erinnere wird "Hassprediger" nur in einem einzigen offiziellen Schriftstück erwähnt (irgendwo im Zuwanderungsgesetz) und so definiert, daß es sich dabei um einen Ausländer handeln muß, der im Namen seiner Religion hetzt ... Ich bitte um einen Link. Auswärtiges Amt - Zuwanderungsgesetz Da "Hassprediger" in keinem anderen Gesetz vor kommt, und Deutsche nicht ausgewiesen werden können, können also nur Ausländer "Hassprediger" sein ... Das AA ist kein Gesetzestext. Wo steht das im Zuwanderungsgesetz? §55 Abs 8b, wenn du es genau wissen willst ... Ein Link wäre jetzt noch die Krönung. Darum hatte ich auch ursprünglich gebeten. Faulpelz Bundesgesetzblatt danke, aber wie ich vermutet hatte, findet sich der begriff hassprediger dort nicht. volksverhetzung ist übrigens, das werden mir sicher die juristen hier bestätigen, auch für deutsche staatsbürger verboten. sie können natürlich nicht abgeschoben werden. was das mit dem begriff hassprediger zu tun hat, sehe ich weiterhin nicht. Naja, Volksverhetzung ist schon erlaubt, wenn es die "richtigen" trifft ... das hat der typ mit der Meise ja schon öfter bewiesen ... Wir stellen also fest, du hast Nonsens erzählt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 19. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 19. Mai 2011 Bin schon gespannt, wie lange es diesmal dauert, bis wieder ein christlicher Hassprediger zu diesem Thema sein feistes Maul aufreißt. Dass Schwule und Lesben mit der ELP die Ehe entwerten und besudeln, wissen wir ja bereits von der NRW-CDU. Was kommt als nächstes? Moment, kleine Korrektur : Hassprediger kann es, per Definitionem, in Deutschland nicht geben, denn wenn ich mich recht erinnere wird "Hassprediger" nur in einem einzigen offiziellen Schriftstück erwähnt (irgendwo im Zuwanderungsgesetz) und so definiert, daß es sich dabei um einen Ausländer handeln muß, der im Namen seiner Religion hetzt ... Ich bitte um einen Link. Auswärtiges Amt - Zuwanderungsgesetz Da "Hassprediger" in keinem anderen Gesetz vor kommt, und Deutsche nicht ausgewiesen werden können, können also nur Ausländer "Hassprediger" sein ... Das AA ist kein Gesetzestext. Wo steht das im Zuwanderungsgesetz? §55 Abs 8b, wenn du es genau wissen willst ... Ein Link wäre jetzt noch die Krönung. Darum hatte ich auch ursprünglich gebeten. Faulpelz Bundesgesetzblatt danke, aber wie ich vermutet hatte, findet sich der begriff hassprediger dort nicht. volksverhetzung ist übrigens, das werden mir sicher die juristen hier bestätigen, auch für deutsche staatsbürger verboten. sie können natürlich nicht abgeschoben werden. was das mit dem begriff hassprediger zu tun hat, sehe ich weiterhin nicht. Naja, Volksverhetzung ist schon erlaubt, wenn es die "richtigen" trifft ... das hat der typ mit der Meise ja schon öfter bewiesen ... Wir stellen also fest, du hast Nonsens erzählt. Habe ich natürlich nicht ... aber wenn du es so sehen willst, bitte ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 19. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 19. Mai 2011 Habe ich natürlich nicht ... aber wenn du es so sehen willst, bitte ... Du hast behauptet: "Moment, kleine Korrektur : Hassprediger kann es, per Definitionem, in Deutschland nicht geben, denn wenn ich mich recht erinnere wird "Hassprediger" nur in einem einzigen offiziellen Schriftstück erwähnt (irgendwo im Zuwanderungsgesetz) und so definiert, daß es sich dabei um einen Ausländer handeln muß, der im Namen seiner Religion hetzt ..." Ich stelle dazu fest: Im Zuwanderungsgesetz ist Hassprediger nicht definiert, sondern es wird die Möglichkeit eröffnet, volksverhetzende Ausländer abzuschieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 19. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 19. Mai 2011 Habe ich natürlich nicht ... aber wenn du es so sehen willst, bitte ... Du hast behauptet: "Moment, kleine Korrektur : Hassprediger kann es, per Definitionem, in Deutschland nicht geben, denn wenn ich mich recht erinnere wird "Hassprediger" nur in einem einzigen offiziellen Schriftstück erwähnt (irgendwo im Zuwanderungsgesetz) und so definiert, daß es sich dabei um einen Ausländer handeln muß, der im Namen seiner Religion hetzt ..." Ich stelle dazu fest: Im Zuwanderungsgesetz ist Hassprediger nicht definiert, sondern es wird die Möglichkeit eröffnet, volksverhetzende Ausländer abzuschieben. Welche von nahezu allen offiziellen Stellen, sei es Politiker, Auswärtiges Amt o.ä. als "Hassprediger" bezeichnet werden ... das kannst du nachlesen, ich habs u.a. verlinkt ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 19. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 19. Mai 2011 Habe ich natürlich nicht ... aber wenn du es so sehen willst, bitte ... Du hast behauptet: "Moment, kleine Korrektur : Hassprediger kann es, per Definitionem, in Deutschland nicht geben, denn wenn ich mich recht erinnere wird "Hassprediger" nur in einem einzigen offiziellen Schriftstück erwähnt (irgendwo im Zuwanderungsgesetz) und so definiert, daß es sich dabei um einen Ausländer handeln muß, der im Namen seiner Religion hetzt ..." Ich stelle dazu fest: Im Zuwanderungsgesetz ist Hassprediger nicht definiert, sondern es wird die Möglichkeit eröffnet, volksverhetzende Ausländer abzuschieben. Welche von nahezu allen offiziellen Stellen, sei es Politiker, Auswärtiges Amt o.ä. als "Hassprediger" bezeichnet werden ... das kannst du nachlesen, ich habs u.a. verlinkt ... Sicher. Aber das ändert nichts daran, dass deine Aussage, der Begriff "Hassprediger" betreffe nur Ausländer, falsch ist. Er wird im Zuwanderungsgesetz nirgendwo erwähnt. Eine Definition des Begriffs "Hassprediger" wie du sie behauptet hast, finde sich dort nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 19. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 19. Mai 2011 Im übrigen weißt Du von mir, dass ich selber gegen die Zahlung von Zuschlägen nur für die Eheschließung eintrete. Das heißt aber noch lange nicht, dass ich Schwulen und Lesben Verzicht nahelege, solange diese Zuschläge nicht auch für Heteros abgeschafft werden. Und genau das ist der Punkt. Wieso hat denn niemand für die Abschaffung dieser Privilegien plädiert (die ja anscheinend nicht mit dem Ehezweck zusammenhängen und die ein nicht unerhebliches Einsparpotential für den Landeshaushalt bilden)? Haushaltstechnisch sinnvoll wäre gewesen, erst die Beamtenbesoldung neu zu regeln und dann die Gleichstellung zu verkünden. Mag sein, daß ich das etwas zu ökonomisch sehe. Ja und? Auch wenn du erst dann die Gleichstellung verkündest, hast du die geschuldeten Nachzahlungen rückwirkend zum 3. Dezember 2003 am Hals. Da geht es doch nicht um politische Nettigkeiten, sondern um einen eindeutigen Rechtsanspruch. Der war eigentlich bereits seit Maruko nicht zu übersehen, aber weil einige deutsche Gerichte meinten, sie könnten es sich leisten, die schlechten Verlierer zu spielen, musste der EuGH mit Römer nochmal glasklar nachlegen. Jedenfalls gibt es inzwischen nun wirklich nichts mehr zu deuteln, der Rechtsanspruch besteht, und zwar ab 3. Dezember 2003. So, jetzt kann man sich fragen, was "ökonomisch" gedacht ist: Seine Gläubiger freiwillig zu bezahlen oder noch zusätzlich Gerichtskosten zu tragen. Was Rot-Grün in NRW gemacht hat, war einfach die für den Haushalt am wenigsten belastende Lösung, egal wie man ideologisch dazu steht. Die CDU hat offensichtlich nicht nur ideologisch etwas gegen Schwule und Lesben, sie hat es dafür auch noch übrig, einen Pleite-Haushalt deswegen zusätzlich zu belasten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 19. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 19. Mai 2011 Ja und? Auch wenn du erst dann die Gleichstellung verkündest, hast du die geschuldeten Nachzahlungen rückwirkend zum 3. Dezember 2003 am Hals. Da geht es doch nicht um politische Nettigkeiten, sondern um einen eindeutigen Rechtsanspruch. Der war eigentlich bereits seit Maruko nicht zu übersehen, aber weil einige deutsche Gerichte meinten, sie könnten es sich leisten, die schlechten Verlierer zu spielen, musste der EuGH mit Römer nochmal glasklar nachlegen. Jedenfalls gibt es inzwischen nun wirklich nichts mehr zu deuteln, der Rechtsanspruch besteht, und zwar ab 3. Dezember 2003. So, jetzt kann man sich fragen, was "ökonomisch" gedacht ist: Seine Gläubiger freiwillig zu bezahlen oder noch zusätzlich Gerichtskosten zu tragen. Was Rot-Grün in NRW gemacht hat, war einfach die für den Haushalt am wenigsten belastende Lösung, egal wie man ideologisch dazu steht. Die CDU hat offensichtlich nicht nur ideologisch etwas gegen Schwule und Lesben, sie hat es dafür auch noch übrig, einen Pleite-Haushalt deswegen zusätzlich zu belasten... Danke für diese Klarstellung, Wiebke. So gesehen hat die CDU tatsächlich in doppelter Hinsicht den Schuss nicht gehört. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 20. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 20. Mai 2011 (bearbeitet) So, jetzt kann man sich fragen, was "ökonomisch" gedacht ist: Seine Gläubiger freiwillig zu bezahlen oder noch zusätzlich Gerichtskosten zu tragen. Was Rot-Grün in NRW gemacht hat, war einfach die für den Haushalt am wenigsten belastende Lösung, egal wie man ideologisch dazu steht. Nun, ich halte die Frage ob es tatsächlich diese Rückdatierung sein musste für nachwievor ungeklärt. Mein Rechtsempfinden in diesen Sachen ist nunmal nicht europäisch. Wobei interessant wäre, um welche Summen es dabei überhaupt geht. Nichts desto trotz sehe ich ein Problem darin, daß man den Kreis derer, deren Priviglegien man nun eigentlich beschneiden müsste, erst einmal vergrößert hat. (Nun bin ich ja der Meinung, daß man "Ehe und Familie" mal verfassungsmäßig ordentlich definieren muss - dann wäre vielleicht auch klarer, welche Privilegien dieser Lebensform gewährt werden sollten und warum und welche unangemessen sind - aber da traut sich ja auch niemand ran.) bearbeitet 20. Mai 2011 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 20. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 20. Mai 2011 Nun, ich halte die Frage ob es tatsächlich diese Rückdatierung sein musste für nachwievor ungeklärt. Entschuldige, aber "geklärter" als das gibt es nicht mehr. Und es ist ja auch keine "Rückdatierung", sondern es sind seit dem 3. Dezember 2003 aufgrund der seit diesem Datum geltenden Rechtslage laufend Ansprüche entstanden, die jetzt endlich mal bedient werden sollen. Du wirst schon noch sehen, wie das bei den Dienstherren laufen wird, deren Gesetzgeber noch immer meinen, sich was anderes rausnehmen zu können. Mein Rechtsempfinden in diesen Sachen ist nunmal nicht europäisch. Dein Problem. Geltendes Recht ist geltendes Recht, egal ob europäische Richtlinie oder die Schneekehrsatzung von Hintertupfingen. Mein Rechtsempfinden beim Schneekehren ist auch nicht besonders hintertupfingisch, aber damit muss ich leben... Nichts desto trotz sehe ich ein Problem darin, daß man den Kreis derer, deren Priviglegien man nun eigentlich beschneiden müsste, erst einmal vergrößert hat. Hat man ja gar nicht, der Anspruch bestand ja wie gesagt bereits. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 20. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 20. Mai 2011 Hat man ja gar nicht, der Anspruch bestand ja wie gesagt bereits. Nun ist das ganz offensichtlich rechtlich noch umstritten, und es wird sich noch herausstellen, wer da sich durchsetzt. Unternehmerisch unverantwortlich ist es, sich einem solchen Urteil zu beugen, bevor wirklich klar ist, wer sich durchsetzen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 20. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 20. Mai 2011 Hat man ja gar nicht, der Anspruch bestand ja wie gesagt bereits. Nun ist das ganz offensichtlich rechtlich noch umstritten, und es wird sich noch herausstellen, wer da sich durchsetzt. Unternehmerisch unverantwortlich ist es, sich einem solchen Urteil zu beugen, bevor wirklich klar ist, wer sich durchsetzen wird. Das ist, mit Verlaub, einfach Unfug. Wie die Rechtslage "akademisch" ist, war mir schon immer klar, aber auf der praktisch-rechtspolitischen Ebene sage ich das mit der Klarheit erst, seit der EuGH ein paar nicht zu übersehende Machtworte gesprochen hat. Dass ein paar Volltrottel mit dem entsprechenden ideologischen Hintergrund trotzdem noch was anderes behaupten, hat man dabei immer. Daraus abzuleiten, das sei rechtlich noch umstritten und der praktische Ausgang daher ungewiss, ist allerdings reichlich naiv; der Zug ist inzwischen abgefahren. Unternehmerisch unverantortlich ist es, wenn man sich wegen 0,5 % Siegeschancen stur stellt. Wenn man bei Option A sicher 100,- € zahlen muss und bei Option B 0,5 % Chancen hat, nichts zu zahlen, aber 99,5 % Risiko, 200,- € los zu sein, was macht der verantwortungsvolle Unternehmer da wohl? Und genau das ist ganz objektiv inzwischen die Situation. Wenn du naiv genug bist, dir von hochideologisierten Homohassern das Gegenteil einreden zu lassen, bittesehr, wir werden's ja sehen. (Und das ist wiederum ganz unabhängig davon, dass diese Ungleichbehandlung auch ethisch nicht zu rechtfertigen ist, aber das hatten wir ja schon, so in etwa ab hier.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 20. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 20. Mai 2011 Ich verstehe nach wie vor nicht, wo das Problem von Flo und Sokrates liegt. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft (ELP) wurde damals eingeführt mit dem Ergebnis, dass verpartnete Schwule und Lesben die gleichen Pflichten wie die Ehe bekamen (Stichwort Unterhaltspflicht) - ohne ihnen aber im Gegenzug auch die gleichen Rechte einzuräumen. Wäre die ELP auch im Bereich der Pflichten eine Ehe "light" geworden, würde sich keiner beschweren. Es kann aber doch nicht sein, dass ich einerseits finanziell für meinen Partner aufkommen muss, wenn er arbeitslos würde (und umgekehrt) - ich also hier den Staat von seiner Fürsorgepflicht entlaste, wir aber gleichzeitig im Bereich der Einkommensteuer wie Fremde behandelt werden. Hier schenkt uns der Staat keinen Cent. Genau um dieses Gerechtigkeitsproblem geht es - wie man so etwas als "rechtlich umstritten" ansehen kann, liegt außerhalb meiner Fassungskraft. Ich dachte immer, es gelte "gleiches Recht für alle". Ich aber werde momentan aufgrund meiner sexuellen Orientierung im Steuerrecht diskriminiert. Wie kann man das in Zweifel ziehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xamanoth Geschrieben 21. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2011 Man kann dies in Zweifel ziehen, in dem man zu unterschiedlichen Ansichten über den Zweck und das Wesen der Ehe kommt. Und dies ist ein durchaus kompliziertes Thema, das natürlich zu unterschiedlichen Ansichten hinsichtlich der Reichweite einer möglichen Gleichstellung mit der ELP führt. Zu diesem Thema gibt es Doktorarbeiten. Nachdem ich kürzlich (glücklicherweise zum letzten mal) etwas Familienrecht lernen musste, und dazu einige neuere Rechtsprechung lesen durfte, kam ich übrigens zu dem Ergebnis, dass der wesentliche Schutzzweck der Ehe nicht in der Familienbildung liegt (schließlich kommt der Familie durch das GG eigenständiger Schutz zu) so dass die Richtige verfassungsrechtliche Deutung wohl tatsächlich zu einer totalen Gleichstellung führen muss. Meine zuvor hierzu vertretene Ansicht wird zwar auch oft in der Literatur vertreten, scheint mir aber nicht mehr haltbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 21. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2011 Nachdem ich kürzlich (glücklicherweise zum letzten mal) etwas Familienrecht lernen musste, und dazu einige neuere Rechtsprechung lesen durfte, kam ich übrigens zu dem Ergebnis, dass der wesentliche Schutzzweck der Ehe nicht in der Familienbildung liegt (schließlich kommt der Familie durch das GG eigenständiger Schutz zu) so dass die Richtige verfassungsrechtliche Deutung wohl tatsächlich zu einer totalen Gleichstellung führen muss. Blöde Frage: Müsste man die Gleichstellung dann nicht auch auf Verpartnerungen zwischen einem Mann und vier Frauen ausdehnen (die Religionsfreiheit lässt grüßen), oder noch allgemeiner auf Verpartnerungen zwischen 3 Frauen und 4 Männern, oder, nachdem man den Tierschutz in den Verfassungsrang erhoben hat, auf Verpartnerungen zwischen 2 Männern, drei Frauen und einem Goldhamster? Warums also nur die spießbürgerlichenh 1:1-Beziehungen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 21. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2011 (bearbeitet) Nachdem ich kürzlich (glücklicherweise zum letzten mal) etwas Familienrecht lernen musste, und dazu einige neuere Rechtsprechung lesen durfte, kam ich übrigens zu dem Ergebnis, dass der wesentliche Schutzzweck der Ehe nicht in der Familienbildung liegt (schließlich kommt der Familie durch das GG eigenständiger Schutz zu) so dass die Richtige verfassungsrechtliche Deutung wohl tatsächlich zu einer totalen Gleichstellung führen muss. Blöde Frage: Müsste man die Gleichstellung dann nicht auch auf Verpartnerungen zwischen einem Mann und vier Frauen ausdehnen (die Religionsfreiheit lässt grüßen), oder noch allgemeiner auf Verpartnerungen zwischen 3 Frauen und 4 Männern, oder, nachdem man den Tierschutz in den Verfassungsrang erhoben hat, auf Verpartnerungen zwischen 2 Männern, drei Frauen und einem Goldhamster? Warums also nur die spießbürgerlichenh 1:1-Beziehungen? Das ueberfordert die Leute. Bloede Frage ist es nicht, sondern genau richtig gefragt, sofern es um Vereinbarungen zwischen rechtlich gleichgestellten geht, die sich freiwillig entscheiden koennen und ihre Vorstellung aeussern. Das geht in Richtung Fuer-einander-einstehen-Beziehungen, bei denen die sexuelle Komponente den Staat nicht mehr interessieren wuerde und als ausschlaggebend fuer die Gewaehrung bestimmter Rechte angesehen. Es gibt keinen vernuenftigen Grund, warum eine funktionierende Dreierbeziehung z.B. keine gesetzliche Rechte erhalten sollte oder warum Menschen des gleichen Geschlechtes nicht auch ohne sexuelle Komponente eine Lebensgemeinschaft gruenden koennten oder warum Geschwister keine rechtlich geschuetzte Beziehung haben koennten, die ihnen die gleichen Vorteile bietet finanziell und gesetzlich wie eine Ehe zwischen Mann und Frau. Es gibt auch keinen vernuenftigen Grund, z.B. eine glueckliche Dreier-Beziehung, in der vielleicht auch Kinder vorhanden sind, nicht einen der momentanen Ehe rechtlich gleichen Status zu verleihen. Dass jemand nur jeweils eine Person heiraten darf, ist eigentlich nur die rechtliche Festsetzung einer bestimmten Vorstellung, die durchaus gesellschaftlich veraenderbar ist oder sein kann. Zu diesen Vorstellungen gehoert allerdings, dass das Denken was gesetztlich schuetzenswerte Beziehungen betreffend tatsaechlich von einem betimmten Muster abrueckt und vor allem von der Vorstellung, dass sich Partnerschaft stets ueber Sexualitaet definieren lassen muss bzw. ueber eine bestimmte Form von Sexualitaet und Anzahl und Geschlecht der Beteiligten. Dieser ganze Bereich gehoert fuer mich zu dem, was ich mir fuer die Zukunft wuenschen wuerde - mehr soziale Anerkennung und rechtliche und gesellschaftliche Akzeptanz und Gleichstellung von Beziehungen ausserhalb der 1:1 Zweierbeziehung. bearbeitet 21. Mai 2011 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xamanoth Geschrieben 21. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2011 Nachdem ich kürzlich (glücklicherweise zum letzten mal) etwas Familienrecht lernen musste, und dazu einige neuere Rechtsprechung lesen durfte, kam ich übrigens zu dem Ergebnis, dass der wesentliche Schutzzweck der Ehe nicht in der Familienbildung liegt (schließlich kommt der Familie durch das GG eigenständiger Schutz zu) so dass die Richtige verfassungsrechtliche Deutung wohl tatsächlich zu einer totalen Gleichstellung führen muss. Blöde Frage: Müsste man die Gleichstellung dann nicht auch auf Verpartnerungen zwischen einem Mann und vier Frauen ausdehnen (die Religionsfreiheit lässt grüßen), oder noch allgemeiner auf Verpartnerungen zwischen 3 Frauen und 4 Männern, oder, nachdem man den Tierschutz in den Verfassungsrang erhoben hat, auf Verpartnerungen zwischen 2 Männern, drei Frauen und einem Goldhamster? Warums also nur die spießbürgerlichenh 1:1-Beziehungen? Ich halte es für zweifelhaft, ob dann von einem gleichberechtigten wechselseitigen füreinandereinstehen ausgehen müsste, aber dies erscheint zumindest bedenkenswert. Denkbar wäre auch, die steuerliche bevorzugung von partnerschaften jeglicher art abzuschaffen, aber da ist fraglich, ob dies mit dem GG vereinbar wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 21. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2011 (bearbeitet) Nachdem ich kürzlich (glücklicherweise zum letzten mal) etwas Familienrecht lernen musste, und dazu einige neuere Rechtsprechung lesen durfte, kam ich übrigens zu dem Ergebnis, dass der wesentliche Schutzzweck der Ehe nicht in der Familienbildung liegt (schließlich kommt der Familie durch das GG eigenständiger Schutz zu) so dass die Richtige verfassungsrechtliche Deutung wohl tatsächlich zu einer totalen Gleichstellung führen muss. Blöde Frage: Müsste man die Gleichstellung dann nicht auch auf Verpartnerungen zwischen einem Mann und vier Frauen ausdehnen (die Religionsfreiheit lässt grüßen), oder noch allgemeiner auf Verpartnerungen zwischen 3 Frauen und 4 Männern, oder, nachdem man den Tierschutz in den Verfassungsrang erhoben hat, auf Verpartnerungen zwischen 2 Männern, drei Frauen und einem Goldhamster? Warums also nur die spießbürgerlichenh 1:1-Beziehungen? Ich halte es für zweifelhaft, ob dann von einem gleichberechtigten wechselseitigen füreinandereinstehen ausgehen müsste, aber dies erscheint zumindest bedenkenswert. Denkbar wäre auch, die steuerliche bevorzugung von partnerschaften jeglicher art abzuschaffen, aber da ist fraglich, ob dies mit dem GG vereinbar wäre. Wenn es der freie geaeusserte Wille der Beteiligten ist, ihr Leben zusammen zu organisieren und eine Gemeinschaft zu bilden - wo ist die Frage dann? Dass die Konstellation nicht momentan gesellschaftsfaehig sind? Natuerlich koennen Gesetze nur Reaktionen auf gesellschaftliche Beduerfnisse und Veraenderungen sein. Im Vorfeld alles moegliche fuer die Zukunft zu beruecksichtigen ist nicht moeglich. Aber Ansaetze darueber hinaus zu denken, sollte moeglich sein. Das Bewusstsein dafuer, dass es noch andere Formen von Beziehungen gibt, die schutzwuerdig sind ausser der klassischen 1:1 Beziehung (hetero oder homosexuell) und dass es auch nicht noetig Beziehungen allein ueber sexuelle Konstellationen und ihnen unterstellte sexuelle Praeferenzen zu definieren, ist noch im Werden begriffen, keine Frage. Trotzdem werfe ich einen hoffnungsvollen Blick in die Zukunft zu einer Gesellschaft, die Beziehungen so entkategorisiert, dass sie gleichwertig zueinander sind. Des weiteren hat das ganze natuerlich auch mit einem Bewusstseinwandel zu tun darueber, dass Beziehungen nicht von Natur ausschliesslich auf eine einzig andere Person ausgerichtet sein muessen, sondern dass es eben moeglich sein kann und ist, mehrere Menschen gleichzeitig als Partner zu lieben und dass solche Konstellationen gesellschaftlich aus der Schmuddelecke geholt werden und als ganz normale Beziehungen definiert. Es gibt solche Beziehungen, es hat sie immer gegeben, aber die Betroffenen schweigen meistens darueber, weil sie die gesellschaftliche Reaktion fuerchten. Das betrifft auch die Menschen, die sich als bisexuell erleben, dass ihre spezifische Faehigkeit zu lieben, nach aussen hin oft auf wenig gute Resonanz stoesst bzw. als eine Art von Baeumchen-Wechsel-Dich-Spiel auf eine Form von beliebiger unverbindlicher Abwechslung deklariert wird. Das ganze ist natuerlich ein weites Gebiet, ich will jetzt nicht auf einzelne Punkte zu sehr eingehen. Einen gesellschaftlichen Prozess von Bewusstsein-Wandel, was Beziehungsformen angeht, unterstuetze ich jedenfalls. Und natuerlich wuerde irgendwann auch auf der Ebene der Gesetze solche Prozesse sich auswirken, wie auch immer. Ich reiche noch einen Link aus Deutschland nach, in dem gerade auf die Situation der Bisexuellen in ihren eventuellen Dreier-Partnerschaften eingegangen wird, wie fatal sich die rechtliche Lage, die ausschliesslich und rigoros auf 1:1 Beziehungen heterosexueller und homosexueller Praeferenz ausrichtet, auf die Selbstakzeptanz der Betroffenen und ihren Beziehungen bzw. ueberhaupt die Moeglichkeit, sie zu entwickeln, auswirkt: Gleichklang bearbeitet 21. Mai 2011 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 21. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2011 Denkbar wäre auch, die steuerliche bevorzugung von partnerschaften jeglicher art abzuschaffen, aber da ist fraglich, ob dies mit dem GG vereinbar wäre. Natürlich wäre das denkbar. Fakt ist aber doch zur Zeit folgendes: Ein Paar, das heiratet oder eine ELP eingeht, geht die Verpflichtung ein, etwa im Falle einer Arbeitslosigkeit des Partners für ihn zu sorgen. Der Staat braucht dann hier nicht mehr unterstützend einzuspringen. In aller Regel bedeutet eine Ehe oder ELP ja auch, dass man (zumindest teilweise) seine Finanzen gemeinsam verwaltet. Ein verheiratetes Paar oder eines, das in ELP lebt, entlastet also den Staat von gewissen Verpflichtungen. Im Gegenzug räumt der Staat diesem Paar gewisse Steuervergünstigungen ein (momentan nur für Heteros, demnächst mit Sicherheit auch für die ELP). Es ist ein Geben und Nehmen. Würde man nun die Steuervergünstigungen für Paare generell abschaffen, müsste der Staat auch wieder bei Arbeitslosigkeit oder sonstiger Notlage einer der Partner einspringen. Wenn man die Steuervergünstigungen abschafft, bräuchte man auch das Institut der staatlich privilegierten Ehe gar nicht mehr. Ich denke insgesamt eher in Richtung eines Zivilpaktes (etwa wie in Frankreich), der auch erweiterbar auf mehrere Personen ist, unabhängig von Geschlecht oder Verwandtschaftsgrad. Das Prinzip: "Ich entlaste den Staat, dafür bekomme ich vom Staat auch etwas zurück" möchte ich dabei nicht aufgeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 21. Mai 2011 Melden Share Geschrieben 21. Mai 2011 Denkbar wäre auch, die steuerliche bevorzugung von partnerschaften jeglicher art abzuschaffen, aber da ist fraglich, ob dies mit dem GG vereinbar wäre. Natürlich wäre das denkbar. Fakt ist aber doch zur Zeit folgendes: Ein Paar, das heiratet oder eine ELP eingeht, geht die Verpflichtung ein, etwa im Falle einer Arbeitslosigkeit des Partners für ihn zu sorgen. Der Staat braucht dann hier nicht mehr unterstützend einzuspringen. In aller Regel bedeutet eine Ehe oder ELP ja auch, dass man (zumindest teilweise) seine Finanzen gemeinsam verwaltet. Ein verheiratetes Paar oder eines, das in ELP lebt, entlastet also den Staat von gewissen Verpflichtungen. Im Gegenzug räumt der Staat diesem Paar gewisse Steuervergünstigungen ein (momentan nur für Heteros, demnächst mit Sicherheit auch für die ELP). Es ist ein Geben und Nehmen. Würde man nun die Steuervergünstigungen für Paare generell abschaffen, müsste der Staat auch wieder bei Arbeitslosigkeit oder sonstiger Notlage einer der Partner einspringen. Wenn man die Steuervergünstigungen abschafft, bräuchte man auch das Institut der staatlich privilegierten Ehe gar nicht mehr. Ich denke insgesamt eher in Richtung eines Zivilpaktes (etwa wie in Frankreich), der auch erweiterbar auf mehrere Personen ist, unabhängig von Geschlecht oder Verwandtschaftsgrad. Das Prinzip: "Ich entlaste den Staat, dafür bekomme ich vom Staat auch etwas zurück" möchte ich dabei nicht aufgeben. Ich bin deiner Meinung..... Und Nachtrag ich freue mich über diesen wichtigen Schritt der rechtlichen Gleichstellung, der sicher weitere Anerkennungsfolgen haben wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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