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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Das heißt, dass ein Verfassungswandel zur Zulassung gleichgeschlechtlicher Ehen auf der einfachgesetzlichen Ebene noch nicht einmal denknotwendig erforderlich ist. Der Verfassungswandel wird wohl erst nach der gesetzlichen Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare erfolgen, und zwar in der Form, dass zunächst unterschiedliche Behandlungen verschieden- und gleichgeschlechtlicher Paare am Diskriminierungsverbot des Art. 3 GG gemessen werden und so der Schutz von Art. 6 GG indirekt bereits auf gleichgeschlechtliche Paare ausgedehnt wird (was bereits jetzt der Ansatz der Rechtsprechung ist) und dass dann irgendwann gesagt wird: Jetzt versteht die Gesellschaft als Ehe auch gleichgeschlechtliche Ehen, der Umweg über Art. 3 GG ist nicht mehr nötig, jetzt werden gleichgeschlechtliche Ehen auch von Art. 6 GG direkt geschützt. Und dann hätten wir einen "Verfassungswandel" ohne formelle Grundgesetzänderung.

Den REst der Analyse habe ich gesnippt, da ich die analyse teile.

 

Zum zitierten Absatz meine ich: So wird es vermutlich realiter laufen. Da es in letzter Zeit schon immer so war, dass das verfassungsgericht die Politik vor sich hergetrieben hat. Statt dass die Politik, wie es sein sollte, ihrem GEstaltungsauftrag nachkommt.

 

Wenn es so läuft, dann wäre das eher vergelcihbar dem angelsächsischen Recht, wo durch "Gewohnheit" und Fortschreibung des alten Rechts neues Recht entsteht.

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Was hat Deiner Meinung nach der sexuelle Missbrauch eines wehrlosen Tieres mit einer Partnerschaft zwischen gleichberechtigten erwachsenen Partnern zu tun? Klär mich bitte auf.

Nichts. Es geht lediglich um Vermeidung von "Diskriminierungen" von Menschen, die vielleicht etwas anderes möchten. Die momentane Grenze scheint mir sehr willkürlich - von einem atheistischen Standpunkt aus gesehen wohlgemerkt.

Ach Udal, du hast weder von Atheismus noch von Diskriminierung was kapiert, ich empfehle da Hávamál 27.

 

Und Mensch-Tier-Ehen, gerne doch. Wie ich bereits wo schrieb: Ich würde dann nur die Standesbeamten anweisen, bei der Eheschließung peinlich genau auf die Geschäftsfähigkeit des Tieres zu achten...

Vorsicht! Irgendein ideologe wird daher kommen und verlangen, dass das Vieh seine Erklärung durch einen hiezu bestellten Kurator abgeben kann. Dann geht es schon um die Rechtsfähigkeit des Tieres, für die Zulässigkeit der Stellvertretung beim Eheabschluss gibt es genügend historische Beispiele.

Hier zur angeblich erforderlichen Anerkennung der Rechtsfähigkeit nicht-menschlicher Tiere

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Vorsicht! Irgendein ideologe wird daher kommen und verlangen, dass das Vieh seine Erklärung durch einen hiezu bestellten Kurator abgeben kann. Dann geht es schon um die Rechtsfähigkeit des Tieres, für die Zulässigkeit der Stellvertretung beim Eheabschluss gibt es genügend historische Beispiele.

 

Soweit es allerdings die kanonische Rechtsordnung angeht, kann Stellvertreung nur dann wirksam erfolgen, wenn der zu Vertretende geschäftsfähig ist. Im deutschen Eherecht ist das meines Wissens noch enger gefasst - beide Parteien müssen persönlich erscheinen, eine Vertretung ist nicht möglich.

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Im deutschen Eherecht ist das meines Wissens noch enger gefasst - beide Parteien müssen persönlich erscheinen, eine Vertretung ist nicht möglich.

Ja, darauf wurden wir explizit hingewiesen :D

 

Bei der kirchlichen Trauung könne sich die Eheleute tatsächlich vertreten lassen?

Den Vollzug müssen sie aber schon persönlich durchführen, oder?

 

Werner

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Bei der kirchlichen Trauung könne sich die Eheleute tatsächlich vertreten lassen?
Das wäre dann eine 5-Priester-Hochzeit (1 Zelebrant, 2 Zeugen, 2 Vertreter des Brautpaares - Oaos möge mich korrigieren).

 

Hat allerdings was von Totentaufen bei den Mormonen...

 

Den Vollzug müssen sie aber schon persönlich durchführen, oder?
Ich denke.
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Vorsicht! Irgendein ideologe wird daher kommen und verlangen, dass das Vieh seine Erklärung durch einen hiezu bestellten Kurator abgeben kann. Dann geht es schon um die Rechtsfähigkeit des Tieres, für die Zulässigkeit der Stellvertretung beim Eheabschluss gibt es genügend historische Beispiele.

 

Soweit es allerdings die kanonische Rechtsordnung angeht, kann Stellvertreung nur dann wirksam erfolgen, wenn der zu Vertretende geschäftsfähig ist. Im deutschen Eherecht ist das meines Wissens noch enger gefasst - beide Parteien müssen persönlich erscheinen, eine Vertretung ist nicht möglich.

In Österreich auch - bis jetzt. Aber warum soll man das nicht ändern können. "Ferntrauungen" - also ohne gleichzeitige Anwesenheit - gingen ja auch.

 

Das kanonische Recht dürfte es nicht betreffen.

bearbeitet von Edith1
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Bei der kirchlichen Trauung könne sich die Eheleute tatsächlich vertreten lassen?
Das wäre dann eine 5-Priester-Hochzeit (1 Zelebrant, 2 Zeugen, 2 Vertreter des Brautpaares - Oaos möge mich korrigieren).

 

Hat allerdings was von Totentaufen bei den Mormonen...

 

Auf den Zelebranten kann man ja evt. verzichten, wenn keiner verfügbar ist ;)

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Im deutschen Eherecht ist das meines Wissens noch enger gefasst - beide Parteien müssen persönlich erscheinen, eine Vertretung ist nicht möglich.

Ja, darauf wurden wir explizit hingewiesen :D

 

Bei der kirchlichen Trauung könne sich die Eheleute tatsächlich vertreten lassen?

Den Vollzug müssen sie aber schon persönlich durchführen, oder?

 

Werner

Eheschließung "per procurationem" war einst in Herrscherhäusern ziemlich häufig.

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Im deutschen Eherecht ist das meines Wissens noch enger gefasst - beide Parteien müssen persönlich erscheinen, eine Vertretung ist nicht möglich.

Ja, darauf wurden wir explizit hingewiesen :D

 

Bei der kirchlichen Trauung könne sich die Eheleute tatsächlich vertreten lassen?

Den Vollzug müssen sie aber schon persönlich durchführen, oder?

 

Werner

Eheschließung "per procurationem" war einst in Herrscherhäusern ziemlich häufig.

Und der Vollzug geschah dadurch, dass man das bis zum Knie entblöste Bein in das Bett der Braut stellte, wenn das kein Märchen ist.

bearbeitet von Felician
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Im deutschen Eherecht ist das meines Wissens noch enger gefasst - beide Parteien müssen persönlich erscheinen, eine Vertretung ist nicht möglich.

Ja, darauf wurden wir explizit hingewiesen :D

 

Bei der kirchlichen Trauung könne sich die Eheleute tatsächlich vertreten lassen?

Den Vollzug müssen sie aber schon persönlich durchführen, oder?

 

Werner

Eheschließung "per procurationem" war einst in Herrscherhäusern ziemlich häufig.

 

Sie spielten im 19. und frühen 20. Jahrhundert eine gewisse Rolle, wenn der ausgewanderte Bräutigam seine Braut nachholen wollte (so ging sie als verheiratete Frau in die Fremde und ohne das Risiko, dass es es sich an Ort und Stelle anders überlegte) sowie in der us-amerikanischen Praxis, wenn Strafgefangene heiraten wollen, die dafür weder Hafturlaub bekommen noch man die Gegenpartei in den Knast rein läßt.

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Und der Vollzug geschah dadurch, dass man das bis zum Knie entblöste Bein in das Bett der Braut stellte, wenn das kein Märchen ist.

 

"Sie dürfen die Braut jetzt küssen!" dürfte das letzte Relikt des coitus fecit matrimonium sein. Luther allerdings legte sich mit dseiner Katharina noch (voll bekleidet) vor Zeugen ins Bett als Zeichen der Eheschließung.

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"Gegenpartei" wäre mir in dem Zusammenhang jetzt nicht als Bezeichnung eingefallen. :D

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Soweit es allerdings die kanonische Rechtsordnung angeht, kann Stellvertreung nur dann wirksam erfolgen, wenn der zu Vertretende geschäftsfähig ist. Im deutschen Eherecht ist das meines Wissens noch enger gefasst - beide Parteien müssen persönlich erscheinen, eine Vertretung ist nicht möglich.
Während des Krieges soll es aber die Möglichkeit der Ferntrauung gegeben haben, er irgendwo an der russischen Front, sie zu Hause im Standesamt.
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Soweit es allerdings die kanonische Rechtsordnung angeht, kann Stellvertreung nur dann wirksam erfolgen, wenn der zu Vertretende geschäftsfähig ist. Im deutschen Eherecht ist das meines Wissens noch enger gefasst - beide Parteien müssen persönlich erscheinen, eine Vertretung ist nicht möglich.
Während des Krieges soll es aber die Möglichkeit der Ferntrauung gegeben haben, er irgendwo an der russischen Front, sie zu Hause im Standesamt.

 

Ferntrauungen wurde 1939 eingeführt, später auch Leichentrauungen (auf Befehl Hitlers.Hier der Wiki-Artikel dazu

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Im deutschen Eherecht ist das meines Wissens noch enger gefasst - beide Parteien müssen persönlich erscheinen, eine Vertretung ist nicht möglich.

Ja, darauf wurden wir explizit hingewiesen :D

 

Bei der kirchlichen Trauung könne sich die Eheleute tatsächlich vertreten lassen?

Den Vollzug müssen sie aber schon persönlich durchführen, oder?

 

Werner

Eheschließung "per procurationem" war einst in Herrscherhäusern ziemlich häufig.

 

Sie spielten im 19. und frühen 20. Jahrhundert eine gewisse Rolle, wenn der ausgewanderte Bräutigam seine Braut nachholen wollte (so ging sie als verheiratete Frau in die Fremde und ohne das Risiko, dass es es sich an Ort und Stelle anders überlegte) sowie in der us-amerikanischen Praxis, wenn Strafgefangene heiraten wollen, die dafür weder Hafturlaub bekommen noch man die Gegenpartei in den Knast rein läßt.

Scheint in einigen - selbst EU-Staaten - nach wie vor möglich zu sein, wenn man wiki glauben will.

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Soweit es allerdings die kanonische Rechtsordnung angeht, kann Stellvertreung nur dann wirksam erfolgen, wenn der zu Vertretende geschäftsfähig ist. Im deutschen Eherecht ist das meines Wissens noch enger gefasst - beide Parteien müssen persönlich erscheinen, eine Vertretung ist nicht möglich.
Während des Krieges soll es aber die Möglichkeit der Ferntrauung gegeben haben, er irgendwo an der russischen Front, sie zu Hause im Standesamt.

"....und dann ging sie mit dem Stahlhelm ins Bett" (habe ich mal als Kommentar dazu gelesen, muss nicht ernst gemeint gewesen sein).

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Vorsicht! Irgendein ideologe wird daher kommen und verlangen, dass das Vieh seine Erklärung durch einen hiezu bestellten Kurator abgeben kann. Dann geht es schon um die Rechtsfähigkeit des Tieres, für die Zulässigkeit der Stellvertretung beim Eheabschluss gibt es genügend historische Beispiele.

 

Soweit es allerdings die kanonische Rechtsordnung angeht, kann Stellvertreung nur dann wirksam erfolgen, wenn der zu Vertretende geschäftsfähig ist.

... und die Vollmacht auch tatsächlich selbst erteilt hat. Das scheint mir angesichts der Art des Rechtsgeschäfts auch eine sachgerechte Anforderung, die beizubehalten es jeden Grund gibt.

 

Ob allerdings Udal jetzt den objektiven Unterschied zwischen einem Wesen, über das schlicht andere verfügen und einem solchen, das eine eigene Willenserklärung abgegeben hat (zu deren Relevanz eben Geschäftsfähigkeit erforderlich ist), versteht, weiß ich natürlich auch nicht...

bearbeitet von Wiebke
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sowie in der us-amerikanischen Praxis, wenn Strafgefangene heiraten wollen, die dafür weder Hafturlaub bekommen noch man die Gegenpartei in den Knast rein läßt.

 

"Messerstecher-Ede, willst du die holde Jungfrau Amalie, hier vertreten durch Würger-Harry, zu deiner Ehefrau nehmen?"

"Ja"

"Würger-Harry, willst du, ähn nein, will Amalie den Messerstecher-Ede zu Mann nehmen?"

"Ja"

"So erkläre ich euch, also, ja, nun ,nicht euch, äh, Ede und Amalie zu Mann und Frau. Du darfst die Braut jetzt küssen"

"Äh, lieber nicht, Vater."

 

Werner

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Im sächsischen Landtag hat ein NPD-Abgeordneter [Jürgen Gansel] die Grünen angegriffen, weil sie sich für Homosexuelle einsetzten, obwohl sie "biologisch nichts zum Fortbestand der Volksgemeinschaft beitragen".

 

(...)

 

So sei gleichgeschlechtlicher Sex "unappetitlich" und Homo-Paare nichts weiter als "eine beliebige Spaßgemeinschaft". Ferner seien Homosexuelle generell "Ausreißer aus der Natur" und eine "Panne der Humanevolution".

 

(...)

 

Gansel macht sich in seiner Rede über die Anfrage lustig - etwa auf die Frage, welche sächsische Kommunen eine gemeinsame Bestattung von eingetragenen Lebenspartnern verbieten. Der NPD-Politiker witzelte darauf, die Grünen könnten auch fragen, "in welchen Kommunen sich Schwule und Lesben in Doppelsärgen zum Händchenhalten oder in Doppelstocksärgen beerdigen lassen können?". Seine Rede beendete er mit den Worten: "Hören Sie auf mit der Verschwuchtelung des sächsischen Parlamentarismus".

 

 

 

QUELLE

 

 

Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch ...

 

 

 

Passend dazu die Weigerung auch der sächsischen CDU/FDP-Landesregierung, die ELP der Ehe gleichzustellen:

 

"Eine grundsätzliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist nicht beabsichtigt", heißt es darin. Die höheren Gebühren für die Schließung einer Lebenspartnerschaft rechtfertigte die Staatsregierung mit einem "höheren Prüfaufwand", den verpartnerungswillige Ausländer verursachen würden.

 

 

QUELLE

 

 

Jetzt fehlt nur noch der Papst im Bundestag, dann wäre die Riege der erlauchten Homo-Hasser vollzählig.

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Franciscus non papa

der herr ist ja geradezu gemeingefährlich dumm.

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der herr ist ja geradezu gemeingefährlich dumm.

 

 

 

Vor allem kassiert er Monat für Monat tausende Euros für seine parlamentarische Tätigkeit. Und bekommt, da er bereits seit 2004 (!) im sächsischen Landtag seinen *rsch plattsitzt, auch noch eine stattliche Rente ausbezahlt. Zumindest dann, wenn er bis 2012 durchhält.

 

Er dürfte dann ab dem 55. Lebensjahr mindestens 1.500 EUR/Monat Rente kassieren (für 8 Jahre Abgeordnetentätigkeit, da er noch unter die "Altregelung" fällt, siehe auch HIER). Bleibt er noch länger im Landtag, können es bis zu 3.200 EUR/Monat werden.

 

Das macht mich unsagbar wütend.

bearbeitet von Epicureus
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Der Herr hat augenscheinlich ziemliche Sexualneurosen.

Eine Weile in der Psychatrie könnte ihm evtl. helfen.

 

Ist es tatsächlich so, dass Gemeinden ein Mitsprachrecht haben, wer in welchem Grab beerdigt wird?

Das hört sich für mich ja völlig abwegig an.

 

Werner

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Der Herr hat augenscheinlich ziemliche Sexualneurosen.

Eine Weile in der Psychatrie könnte ihm evtl. helfen.

 

Ist es tatsächlich so, dass Gemeinden ein Mitsprachrecht haben, wer in welchem Grab beerdigt wird?

Das hört sich für mich ja völlig abwegig an.

 

Werner

 

 

 

Keine Ahnung, wie das im Einzelnen mit dem Bestattungsrecht aussieht. Soweit ich weiß, wimmelt das aber nur vor Abstrusitäten.

 

 

PS:

 

Hat der Verstorbene seinen Willen bezüglich der Bestattungsart geäußert, so sollten sich die Angehörigen nach Möglichkeit daran halten. Ist dies nicht der Fall, so wird angenommen, dass die Angehörigen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln. Angehöriger im Sinne des Gesetzes ist: 1. Ehegatte, 2. Kinder, 3. Eltern, 4. Geschwister, 5. nähere/weitere Verwandte, Verlobte, Lebensgefährte. Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind noch nicht in allen Bundesländern klare Regelungen bezüglich der „Totensorge“ getroffen worden. Es empfiehlt es sich daher dringend, diese dem Lebenspartner durch eine schriftliche Verfügung ausdrücklich einzuräumen.

 

QUELLE

 

 

Soviel zum Thema: "Was wollt ihr Schwulen eigentlich noch? Ihr seid doch schon überall gleichberechtigt!" ...

 

Aber der Deutsche schreibt halt lieber 27.977.347 Verordnungen, Paragraphen und Rechtstexte für die ELP um, anstatt einfach die Ehe auch für Schwule und Lesben zu öffnen. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Der Amtsschimmel muss schließlich gefüttert werden!

bearbeitet von Epicureus
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