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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Du bist wirklich lustig. Da erscheint auf SPON ein deutlich schwulenfreundlicher und kirchenkritischer Artikel und Du nutzt das als Gelegenheit, Dich über eine hypothetische, in Zukunft eventuell Wirklichkeit werdende papstfreundliche Berichterstattung der Presse zu beklagen. :wacko:

 

 

 

Über den Spiegel mache ich mir da weniger Sorgen - wobei ich mal gespannt bin, ob dieser auch die grundlegende Tatsache thematisiert, dass überhaupt ein religiöser Obermufti vor dem Deutschen Bundestag reden darf. Das hat ja bisher keine allzu hohen Wellen geschlagen. Man redet sich dann gerne heraus, dass das Ganze ja ein Staatsbesuch und keine Missionsveranstaltung sei.

 

Ich sehe das dezidiert anders. Aber wir werden sehen ...

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...Eben nicht. Wenn Du diesen Artikel liest, weißt Du warum...

Eben erst bemerkt: WOT blockiert (seit FF5.0) diese Seite völlig, ohne mir (wie bisher) anzubieten, dass die Seite dennoch angezeigt werden soll

Weiß jemand Abhilfe?

Davon abgesehen:

Wer liebt, wird sich von der (wohl erzwungenen) Abwertung seiner Liebe durch einen irgendeinen Bischof (oder sonstige Besserwisser) wohl kaum beeinflussen lassen.

Oder seine/ihre Liebe ist eine Farce.

Wer weiß, was Liebe ist, wird sich von der (wohl erzwungenen) Abwertung von Liebe durch irgendeinen Bischof (oder sonstige Besserwisser) keineswegs beeinflussen lassen.

Oder er/sie weiß nicht, was Liebe ist und sollte zwar mit Achtung, Mitleid und Takt, aber dennoch energisch darauf hingewiesen werden, dass es bei Dingen, von denen er/sie keine Ahnung hat, immer besser ist, einfach die Klappe zu halten :)

Die Frau Schnarre hat heute in unserer Tageszeitung die völlige, d.h. steuerrechtliche Gleichstellung der Ehe von Schwulen/lesben "versprochen".

Natürlich kann sie dies nicht "versprechen", so lange die Regierungskoalition und der Bundesrat dagegen sind.

Aber man(n)/frau kann ihre immer wieder geäußerten Hinweise, sich doch an die Klage(n) vor dem BVerfG endlich anzuhängen, auch mal ernst nehmen und tatsächlich etwas tun B)

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Die Frau Schnarre hat heute in unserer Tageszeitung die völlige, d.h. steuerrechtliche Gleichstellung der Ehe von Schwulen/lesben "versprochen".

Natürlich kann sie dies nicht "versprechen", so lange die Regierungskoalition und der Bundesrat dagegen sind.

Aber man(n)/frau kann ihre immer wieder geäußerten Hinweise, sich doch an die Klage(n) vor dem BVerfG endlich anzuhängen, auch mal ernst nehmen und tatsächlich etwas tun B)

 

 

Das ist natürlich der Gipfel des Irrsinns: Frau Leutheusser-Schnarrenberger (wie auch die FDP als Partei) würde angeblich sofort die ELP mit der Ehe gleichstellen. Das steht sogar im Koalitionsvertrag mit den Schwarzen.

 

Da sich die FDP aber gegenüber den CDU-Hardlinern nicht durchsetzen kann oder will (man will ja die Knopfleiste aus der Uckermark nicht in Bedrängnis bringen), kuscht sie eben - und äußert die Forderung der Gleichstellung als bloßes Lippenbekenntnis. Empfiehlt aber Schwulen und Lesben allen Ernstes, für die Gleichstellung zu klagen, gegen die sie selber kurz zuvor Seit an Seit mit der CDU/CSU geschlossen gestimmt hat.

 

Ich lach dann später ... liebe Frau Schnarrenberger, verurschen kann ich mich selber.

 

Diese Partei ist und bleibt absolut unwählbar.

 

 

PS: Westerwelle hat selber mehrfach gegen die Einführung der ELP gestimmt - und heute ist er selber Lebenspartner seines Mronzileins. Was für eine widerliche Heuchelei ...

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CDU und CSU werden übrigens jedes RKK-konforme Gerede aufgeben, sobald es keine Wählerstimmen mehr bringt.

So ist es.

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Franciscus non papa

Die Frau Schnarre hat heute in unserer Tageszeitung die völlige, d.h. steuerrechtliche Gleichstellung der Ehe von Schwulen/lesben "versprochen".

Natürlich kann sie dies nicht "versprechen", so lange die Regierungskoalition und der Bundesrat dagegen sind.

Aber man(n)/frau kann ihre immer wieder geäußerten Hinweise, sich doch an die Klage(n) vor dem BVerfG endlich anzuhängen, auch mal ernst nehmen und tatsächlich etwas tun B)

 

 

Das ist natürlich der Gipfel des Irrsinns: Frau Leutheusser-Schnarrenberger (wie auch die FDP als Partei) würde angeblich sofort die ELP mit der Ehe gleichstellen. Das steht sogar im Koalitionsvertrag mit den Schwarzen.

 

Da sich die FDP aber gegenüber den CDU-Hardlinern nicht durchsetzen kann oder will (man will ja die Knopfleiste aus der Uckermark nicht in Bedrängnis bringen), kuscht sie eben - und äußert die Forderung der Gleichstellung als bloßes Lippenbekenntnis. Empfiehlt aber Schwulen und Lesben allen Ernstes, für die Gleichstellung zu klagen, gegen die sie selber kurz zuvor Seit an Seit mit der CDU/CSU geschlossen gestimmt hat.

 

Ich lach dann später ... liebe Frau Schnarrenberger, verurschen kann ich mich selber.

 

Diese Partei ist und bleibt absolut unwählbar.

 

 

PS: Westerwelle hat selber mehrfach gegen die Einführung der ELP gestimmt - und heute ist er selber Lebenspartner seines Mronzileins. Was für eine widerliche Heuchelei ...

 

 

wobei ich schon ein gewisses verständnis dafür habe, zu sagen: ich kann das leider im mom nicht durchsetzen, aber klagt gegen die aktuelle rechtslage (ihr habt gute chancen). das ist für ein regierungsmitglied schon ein sehr deutlicher affront gegen die kanzlerin.

 

ich halte frau leutheuser schon für eine sehr qualifizierte dame, in einem umfeld, das sich im olympischen wettstreit der inkompetenz aufreibt.

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Mal 'ne ganz doofe Frage:

 

Gesetzt den Fall, ich klage gegen das Finanzamt wegen des Ehegattensplittings und gewönne - bekäme ich dann von denen, also vom Staat, alle meine Auslagen und Prozesskosten wieder?

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Franciscus non papa

wenn man einen prozeß gewinnt, dann bekommt man - soweit ich es kenne - auch die kosten von der gegenseite erstattet.

 

bekommt man nur teilweise recht, dann eben einen entsprechenden teil der prozeßkosten.

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Allein für die Einreichung der Klage muss ich nämlich irgendwas mit 200 EUR zahlen.

 

Wobei die Rechtsberatung des LSVD meinte, es käme in der Regel in solchen Fällen gar nicht zu einer Verhandlung, wo ich anwesend sein müsste, sondern das würde auf anderem Wege entschieden.

 

Es scheint ja auch so zu sein, als ob das BVerfG noch dieses Jahr zumindest einen anhängigen Fall entscheiden wird, der meinem gleicht.

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Mal 'ne ganz doofe Frage:

 

Gesetzt den Fall, ich klage gegen das Finanzamt wegen des Ehegattensplittings und gewönne - bekäme ich dann von denen, also vom Staat, alle meine Auslagen und Prozesskosten wieder?

Der Rechtsweg geht - sehr vereinfacht - so:

Finanzamt lehnt Zusammenveranlagung ab

--> Einspruch (innerhalb von 30 Tagen!!!) mit Begründung und Bitte um AdV.

Das Finanzamt wird den Einspruch ablehnen (außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, kostenfrei für den Einsruchsführer).

Über AdV (Aussetzung der Vollziehung) wird voraussichtlich nicht entschieden werden, da "ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids vorliegen müssen (oder "unbillige Härten"). Ernstliche Zweifel wird wegen der geltenden Rechtslage wohl kaum ein Finanzamt attestieren und deshalb nix entscheiden...

--> Klage auf AdV vor dem Finanzgericht des entsprechenden Bundeslands erheben (geht aber erst, wenn Einspruch abgelehnt ist)

Hier empfiehlt sich auf jeden Fall ein sachkundiger Rechtsbeistand (Steuerberater oder auf Steuerrecht versierter RA)--> Kosten, wobei die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsbehelfs demjenigen zur Last fallen, der den Rechtsbehelf eingelegt hat

--> Ist die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts zulässig, entscheidet der Bundesfinanzhof (BFH) in der Sache selbst oder hebt das angefochtene Urteil auf und verweist die "Sache" zurück.

Die Kosten (Reisekosten, Verdienstausfall, Beraterhonorar u.a.) sind bei Erfolg insoweit zu erstatten, als sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung sowohl im außergerichtlichen Vorverfahren als auch im Finanzprozess notwendig waren...

Der kurzen Rede langer Sinn: gucke da

--> Finanzamt musste AdV i.H. der Differenz zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung gewähren :)

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Mal 'ne ganz doofe Frage:

 

Gesetzt den Fall, ich klage gegen das Finanzamt wegen des Ehegattensplittings und gewönne - bekäme ich dann von denen, also vom Staat, alle meine Auslagen und Prozesskosten wieder?

Der Rechtsweg geht - sehr vereinfacht - so:

Finanzamt lehnt Zusammenveranlagung ab

--> Einspruch (innerhalb von 30 Tagen!!!) mit Begründung und Bitte um AdV.

Das Finanzamt wird den Einspruch ablehnen (außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, kostenfrei für den Einsruchsführer).

Über AdV (Aussetzung der Vollziehung) wird voraussichtlich nicht entschieden werden, da "ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids vorliegen müssen (oder "unbillige Härten"). Ernstliche Zweifel wird wegen der geltenden Rechtslage wohl kaum ein Finanzamt attestieren und deshalb nix entscheiden...

--> Klage auf AdV vor dem Finanzgericht des entsprechenden Bundeslands erheben (geht aber erst, wenn Einspruch abgelehnt ist)

Hier empfiehlt sich auf jeden Fall ein sachkundiger Rechtsbeistand (Steuerberater oder auf Steuerrecht versierter RA)--> Kosten, wobei die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsbehelfs demjenigen zur Last fallen, der den Rechtsbehelf eingelegt hat

--> Ist die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts zulässig, entscheidet der Bundesfinanzhof (BFH) in der Sache selbst oder hebt das angefochtene Urteil auf und verweist die "Sache" zurück.

Die Kosten (Reisekosten, Verdienstausfall, Beraterhonorar u.a.) sind bei Erfolg insoweit zu erstatten, als sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung sowohl im außergerichtlichen Vorverfahren als auch im Finanzprozess notwendig waren...

Der kurzen Rede langer Sinn: gucke da

--> Finanzamt musste AdV i.H. der Differenz zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung gewähren :)

 

 

Danke für Deine Mühe!

 

Der Mensch vom LSVD (Lesben- und Schwulenverband Deutschlands) meinte, man bräuchte in der Regel keinen Rechtsbeistand, weil es eben zu keinem Prozess im eigentlichen Sinne käme. Und falls doch, würde mich ein Mensch dieses Verbandes zur Verhandlung begleiten.

 

Er sagte auch noch, dass die Chancen zu gewinnen extrem hoch seien. Eigentlich könnten mein Mann und ich auch die Klage sein lassen und einfach abwarten, bis das BVerfG entscheidet - aber wir möchten natürlich das Splitting rückwirkend für 2010 bekommen.

 

Ich frage mich wirklich, wieso die Bundesregierung die steuerliche Gleichstellung der ELP nicht schon längst durchgeführt hat. Sie wird so oder so demnächst dazu gerichtlich gezwungen. Und bis dahin müssen alle Steuerzahler für die Prozesskosten aufkommen, die durch diese Schlamperei und Untätigkeit zu Lasten der Staatskasse angefallen sind und noch anfallen werden.

 

Haben Minister nicht bei ihrem Eid geschworen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden?

bearbeitet von Epicureus
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Allein für die Einreichung der Klage muss ich nämlich irgendwas mit 200 EUR zahlen.

 

Wobei die Rechtsberatung des LSVD meinte, es käme in der Regel in solchen Fällen gar nicht zu einer Verhandlung, wo ich anwesend sein müsste, sondern das würde auf anderem Wege entschieden.

 

Es scheint ja auch so zu sein, als ob das BVerfG noch dieses Jahr zumindest einen anhängigen Fall entscheiden wird, der meinem gleicht.

Eben erst gelesen.

Deshalb: Einspruch und Antrag gleichzeitig auf Aussetzung der Vollziehung sind 2 Paar Schuhe.

Ihr müsst persönlich (bzw. über einen Beauftragten) Einspruch einlegen, denn es geht um Euren ganz individuellen Steuerbescheid.

Und Ihr müsst persönlich (bzw. durch einen Beauftragten) Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Euer ganz individueller Steuerscheid muss noch "offen" sein, damit die Rechtsfolgen eines BVerfG-Urteils auch bei Euch greifen.

Eine Änderung eines nicht rechtzeitig angefochtenen Steuerbescheids, d.h. Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzw. wegen neuer Tatsachen macht unnötig beträchtlichen Stress für alle Beteiligten.

Davon abgesehen: es wäre nicht das erste Mal, dass das BVerfG dem Gesetzgeber eine "Neuregelung der Gesetzesmaterie" auferlegt und die Bundesregierung sich damit Zeit lässt bis...bis sie abgewählt ist. Bis dahin gilt dann die bisherige Gesetzeslage weiter....

edit: nach Lesen von Epi's letztem Beitrag nachträglich gefettet

bearbeitet von Melancholy
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Eben erst gelesen.

Deshalb: Einspruch und Antrag gleichzeitig auf Aussetzung der Vollziehung sind 2 Paar Schuhe.

Ihr müsst persönlich (bzw. über einen Beauftragten) Einspruch einlegen, denn es geht um Euren ganz individuellen Steuerbescheid.

Und Ihr müsst persönlich (bzw. durch einen Beauftragten) Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Euer ganz individueller Steuerscheid muss noch "offen" sein, damit die Rechtsfolgen eines BVerfG-Urteils auch bei Euch greifen.

Eine Änderung eines nicht rechtzeitig angefochtenen Steuerbescheids, d.h. Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bzw. wegen neuer Tatsachen macht unnötig beträchtlichen Stress für alle Beteiligten.

Davon abgesehen: es wäre nicht das erste Mal, dass eine das BVerfG dem Gesetzgeber eine "Neuregelung der Gesetzesmaterie" auferlegt und die Bundesregierung sich damit Zeit lässt bis...bis sie abgewählt ist. Bis dahin gilt dann die bisherige Gesetzeslage weiter....

 

 

 

Es geht nur um den Steuerbescheid von 2010. Wir haben da beide unsere Steuererklärung noch nicht eingereicht - und aufgrund der unsicheren Rechtslage um eine Verlängerung beim FA gebeten. Es ist also noch nichts passiert.

 

Der LSVD hat mich schon damals bei dem sog. Ehegattenzuschlag (Beamte) gut beraten. Das Geld dafür habe ich mittlerweile auf meinem Konto, auch dank der Gesetzgebung von Frau MP Kraft.

 

Und da uns klar ist, dass Merkel bis zur nächsten Wahl keinen Finger mehr in punkto Gleichstellung rühren wird (Schwule und Lesben gehen ihr sonstwo vorbei), müssen wir klagen, denn sonst bekommen wir auch für 2011 und 2012 kein Geld, wenn das Gesetz vielleicht 2013 oder noch später durch ist.

bearbeitet von Epicureus
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Er sagte auch noch, dass die Chancen zu gewinnen extrem hoch seien. Eigentlich könnten mein Mann und ich auch die Klage sein lassen und einfach abwarten, bis das BVerfG entscheidet - aber wir möchten natürlich das Splitting rückwirkend für 2010 bekommen...

Und der glaubt wirklich, nach einem Urteil des BVerfG suchen die Finanzämter in ihren Bescheiden, wer zu Unrecht einzeln veranlagt wurde?

Und ignorieren das oberste Dogma der Steuerbibel (Abgabenordnung), wonach nur noch "offene" Steuerbescheide ohne Zutun des/der Betroffenen korrigiert werden?

Und Ihr zahlt, statt AdV zu beantragen, freiwillig einige Tausender(?) vorab wegen Einzelveranlagung, die ihr ohne Einspruch eingelegt und AdV beantragt zu haben, nicht mehr zurück bekommt.

Heißer Tipp: Lohnsteuerhilfevereine sind für einen geradezu lächerlichen jährlichen Mitgliedsbeitrag befugt, alles für Euch zu erledigen, einschl. Klage beim Finanzgericht. Und die Leute (die eine Zulassung durch das Finanzministerium bzw. die OFD haben müssen) sind befugt, Euch (wenn Ihr keine Gewerbetreibenden oder Freiberufler seid) bis hin zu den Finanzgerichten zu vertreten - ohne Extra-Salär dafür.

Einfach mal googeln und bei einer Beratungsstelle vorsprechen.

*

Nachtrag: Und lass Dir mal die tatsächliche Differenz ausrechnen (bzw. mach es selbst mit Elster), damit Ihr wisst, um wieviel Ersatzmark es geht...

bearbeitet von Melancholy
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Nachtrag: Und lass Dir mal die tatsächliche Differenz ausrechnen (bzw. mach es selbst mit Elster), damit Ihr wisst, um wieviel Ersatzmark es geht

 

 

Geht das auch, wenn wir beide Apple als einziges Betriebssystem haben?

 

Lohnsteuerhilfeverein geht leider nicht, da einer von uns Freiberufler ist.

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Nachtrag: Und lass Dir mal die tatsächliche Differenz ausrechnen (bzw. mach es selbst mit Elster), damit Ihr wisst, um wieviel Ersatzmark es geht

Geht das auch, wenn wir beide Apple als einziges Betriebssystem haben?

Lohnsteuerhilfeverein geht leider nicht, da einer von uns Freiberufler ist.

Zu Elster und Apple: gucke hier

Ansonsten: gucke PN

*

edit: wegen irgendwelcher dubiosen Einstellungen hier kann ich PNs weder verschicken noch erhalten :(

Hab Dir eine Mail geschickt.

bearbeitet von Melancholy
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edit: wegen irgendwelcher dubiosen Einstellungen hier kann ich PNs weder verschicken noch erhalten

Einstellungen -> Benachrichtigungen -> Sicherheitseinstellungen -> ist da ein Haken vor "Meinen Nachrichtendienst deaktivieren"?

 

Falls ja: Haken entfernen

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Der kurzen Rede langer Sinn: gucke da

--> Finanzamt musste AdV i.H. der Differenz zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung gewähren :)

Ja, allerdings hat sich der Bundesfinanzhof da auf Formalkram berufen, der mit der eigentlichen Frage nichts zu tun hat. Damit konnte er vermeiden, darüber zu entscheiden, ob das Finanzgericht Niedersachsen damit Recht hatte, ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der heutigen Regelung anzumelden.

 

Ich kriege langsam den Eindruck, dass sie da rumeiern wollen, bis das Bundesverfassungsgericht (hoffentlich bald) entschieden hat.

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edit: wegen irgendwelcher dubiosen Einstellungen hier kann ich PNs weder verschicken noch erhalten

Einstellungen -> Benachrichtigungen -> Sicherheitseinstellungen -> ist da ein Haken vor "Meinen Nachrichtendienst deaktivieren"?

 

Falls ja: Haken entfernen

Merci vielmals, Gouvernante.

Gefunden und geändert :)

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Der kurzen Rede langer Sinn: gucke da

--> Finanzamt musste AdV i.H. der Differenz zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung gewähren :)

Ja, allerdings hat sich der Bundesfinanzhof da auf Formalkram berufen, der mit der eigentlichen Frage nichts zu tun hat. Damit konnte er vermeiden, darüber zu entscheiden, ob das Finanzgericht Niedersachsen damit Recht hatte, ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der heutigen Regelung anzumelden.

 

Ich kriege langsam den Eindruck, dass sie da rumeiern wollen, bis das Bundesverfassungsgericht (hoffentlich bald) entschieden hat.

Ja - aber mit dieser Entscheidung als Begründung eines Einspruchs und des Antrags auf AdV besteht durchaus die Möglichkeit, dass das FG ebenfalls AdV gewährt, die Differenz zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung muss bis zur Entscheidung des BVerfG nicht gelöhnt werden (um die geht es doch)...

Nichstun, abwarten und dann den Differenzbetrag zurückhaben wollen wird garantiert nicht funktionieren, wenn der Steuerfall nicht mehr offen ist :(

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Der kurzen Rede langer Sinn: gucke da

--> Finanzamt musste AdV i.H. der Differenz zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung gewähren :)

Ja, allerdings hat sich der Bundesfinanzhof da auf Formalkram berufen, der mit der eigentlichen Frage nichts zu tun hat. Damit konnte er vermeiden, darüber zu entscheiden, ob das Finanzgericht Niedersachsen damit Recht hatte, ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der heutigen Regelung anzumelden.

 

Ich kriege langsam den Eindruck, dass sie da rumeiern wollen, bis das Bundesverfassungsgericht (hoffentlich bald) entschieden hat.

Ja - aber mit dieser Entscheidung als Begründung eines Einspruchs und des Antrags auf AdV besteht durchaus die Möglichkeit, dass das FG ebenfalls AdV gewährt, die Differenz zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung muss bis zur Entscheidung des BVerfG nicht gelöhnt werden (um die geht es doch)...

Nichstun, abwarten und dann den Differenzbetrag zurückhaben wollen wird garantiert nicht funktionieren, wenn der Steuerfall nicht mehr offen ist :(

Schon klar, aber begründen würde ich den Einspruch nicht damit, denn der BFH bezieht ja gar nicht Stellung, sondern beruft sich auf den Umstand, dass das Finanzamt zunächst tatsächlich zusammenveranlagt und das erst später geändert hat. Ich gehe nicht davon aus, dass das bei Epi auch so war.

 

Ich würde mich zur Begründung auf das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen berufen, und dann einfach anfügen, dass der BFH die Beschwerde des Finanzamts zurückgewiesen hat.

bearbeitet von Wiebke
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Der kurzen Rede langer Sinn: gucke da

--> Finanzamt musste AdV i.H. der Differenz zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung gewähren :)

Ja, allerdings hat sich der Bundesfinanzhof da auf Formalkram berufen, der mit der eigentlichen Frage nichts zu tun hat. Damit konnte er vermeiden, darüber zu entscheiden, ob das Finanzgericht Niedersachsen damit Recht hatte, ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der heutigen Regelung anzumelden.

 

Ich kriege langsam den Eindruck, dass sie da rumeiern wollen, bis das Bundesverfassungsgericht (hoffentlich bald) entschieden hat.

Ja - aber mit dieser Entscheidung als Begründung eines Einspruchs und des Antrags auf AdV besteht durchaus die Möglichkeit, dass das FG ebenfalls AdV gewährt, die Differenz zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung muss bis zur Entscheidung des BVerfG nicht gelöhnt werden (um die geht es doch)...

Nichstun, abwarten und dann den Differenzbetrag zurückhaben wollen wird garantiert nicht funktionieren, wenn der Steuerfall nicht mehr offen ist :(

Schon klar, aber begründen würde ich den Einspruch nicht damit, denn der BFH bezieht ja gar nicht Stellung, sondern beruft sich auf den Umstand, dass das Finanzamt zunächst tatsächlich zusammenveranlagt und das erst später geändert hat. Ich gehe nicht davon aus, dass das bei Epi auch so war.

 

Ich würde mich zur Begründung auf das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen berufen, und dann einfach anfügen, dass der BFH die Beschwerde des Finanzamts zurückgewiesen hat.

Danke, Wiebke, für die Richtigstellung (das FG Niedersachsen als korrekte Begründung hab ich verpennt) :)

Auf jeden Fall sollte nun Epi (und alle anderen Betroffenen) die Vorgehensweise kennen und etwas tun, keinesfalls die Hände in den Schoß legen und auf Ratschläge von Leuten vertrauen, die von der Materie offensichtlich keine Ahnung haben - das wird richtig Geld kosten :(

***Nachtrag: selbstverständlich ist das hier alles keine unerlaubte Rechtsberatung, sondern es handelt sich um auf Internetrecherchen beruhende unverbindliche Überlegungen von Leuten, die einander weder kennen noch sich aller Wahrscheinlichkeit nach jemals im Leben persönlich begegnen werden ;)

bearbeitet von Melancholy
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Zu Elster und Apple: gucke hier

Ansonsten: gucke PN

 

Danke, das ist mir gestern auch aufgefallen: Da stand, dass Du aus irgendwelchen Gründen keine PNen empfangen kannst. Seltsam ... die Mail habe ich aber bekommen.

 

Auf der Elster-Webseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern steht:

 

Die Funktionalität von ElsterOnline unter Mac OS X 10.5 auf einer Intel-Plattform wird nur noch bis Ende November 2011 garantiert, eine weitere Nutzung unter diesem Betriebssystem kann jedoch möglich sein.

 

:unsure::facepalm:

 

 

Das ist ja wieder klar: Man möchte Herrn Gates' Monopol weiter unterstützen. Apple-User müssen leider draußen bleiben. Habe ich bei Steuersachen noch nie anders erlebt.

 

Na ja, für die Erklärung für 2010 reicht es dann ja noch ...

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Auf jeden Fall sollte nun Epi (und alle anderen Betroffenen) die Vorgehensweise kennen und etwas tun, keinesfalls die Hände in den Schoß legen und auf Ratschläge von Leuten vertrauen, die von der Materie offensichtlich keine Ahnung haben - das wird richtig Geld kosten :(

 

 

 

Keine Sorge - der Herr vom LSVD, der mich beraten hat, hat ganz gewiss Ahnung. Und er hat mir ja auch nicht geraten, nicht zu klagen und abzuwarten. Das war lediglich eine Überlegung von mir, weil ich den ganzen Aufwand scheute. Der LSVD rät auf jeden Fall zur Klage und hat auch Musterschreiben aufgesetzt, die sie einem zur Verfügung stellen. Und wenn es zu einer Verhandlung käme (was sie nicht glauben), dann würden sie einen Rechtsbeistand mitschicken.

 

Mittlerweile sind mein Mann und ich aber so sauer auf Regierung und Gesetzgeber, die einfach gar nichts tun, dass wir auf jeden Fall klagen werden. Allein, um es denen da oben nicht so einfach zu machen. Allein, um sie ein bisschen zu piesacken.

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