Inge Geschrieben 2. August 2011 Melden Share Geschrieben 2. August 2011 Der Rechtsweg geht - sehr vereinfacht - so: (...) Das ist m.E. für die Praxis des einfachen Steuerbürgers, der nicht selbst ein Grundsatzverfahren durchziehen, sondern "nur" in den Genuss einer Klärung durch das BVerfG kommen will, auch wenn diese noch ein paar Jahre braucht, viel zu anstrengend. Es reicht, Einspruch einzulegen und zu beantragen, den Steuerbescheid mit Blick auf die anstehende BVerfG-Entscheidung für vorläufig zu erklären. So bekommt man auch für die Zeit vor dem BVerfG-Spruch zuviel gezahlte Steuern zurück. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Melancholy Geschrieben 2. August 2011 Melden Share Geschrieben 2. August 2011 (bearbeitet) Der Rechtsweg geht - sehr vereinfacht - so: (...) Das ist m.E. für die Praxis des einfachen Steuerbürgers, der nicht selbst ein Grundsatzverfahren durchziehen, sondern "nur" in den Genuss einer Klärung durch das BVerfG kommen will, auch wenn diese noch ein paar Jahre braucht, viel zu anstrengend. Es reicht, Einspruch einzulegen und zu beantragen, den Steuerbescheid mit Blick auf die anstehende BVerfG-Entscheidung für vorläufig zu erklären. So bekommt man auch für die Zeit vor dem BVerfG-Spruch zuviel gezahlte Steuern zurück. Da stimme ich zu. Aber ohne AdV bekommt man die zuviel gezahlten Steuern zurück (wenn der Bescheid noch offen ist). Mit gewährter AdV muss man gar nicht erst zuviel löhnen. Allerdings sollte man auch vorher schauen (lassen), wie groß die Differenz tatsächlich ist, denn der Splitting-Tarif ist nicht in allen Konstellationen immer besser als Einzelveranlagung...das kann auch ins Gegenteil umschlagen... Fallbeispiel: Zusammenveranlagung --> Erstattung 500 Euro getrennte Veranlagung: Ehemann muss 600 Euro nachzahlen, Ehefrau kriegt 1.200 Euro zurück... bearbeitet 2. August 2011 von Melancholy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Angelocrator Geschrieben 3. August 2011 Melden Share Geschrieben 3. August 2011 (bearbeitet) Ich dachte, das passt hier gut rein. http://www.dailymail.co.uk/news/article-2021594/Norway-massacre-Lesbians-save-40-children-Anders-Behring-Breivik-Utoya.html Unsung heroes of the Norway massacre: Lesbian couple saved 40 children from Anders Breivik's killing spree on Utoya Island bearbeitet 3. August 2011 von Angelocrator Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 3. August 2011 Melden Share Geschrieben 3. August 2011 Der Rechtsweg geht - sehr vereinfacht - so: (...) Das ist m.E. für die Praxis des einfachen Steuerbürgers, der nicht selbst ein Grundsatzverfahren durchziehen, sondern "nur" in den Genuss einer Klärung durch das BVerfG kommen will, auch wenn diese noch ein paar Jahre braucht, viel zu anstrengend. Es reicht, Einspruch einzulegen und zu beantragen, den Steuerbescheid mit Blick auf die anstehende BVerfG-Entscheidung für vorläufig zu erklären. So bekommt man auch für die Zeit vor dem BVerfG-Spruch zuviel gezahlte Steuern zurück. Da stimme ich zu. Aber ohne AdV bekommt man die zuviel gezahlten Steuern zurück (wenn der Bescheid noch offen ist). Mit gewährter AdV muss man gar nicht erst zuviel löhnen. Allerdings sollte man auch vorher schauen (lassen), wie groß die Differenz tatsächlich ist, denn der Splitting-Tarif ist nicht in allen Konstellationen immer besser als Einzelveranlagung...das kann auch ins Gegenteil umschlagen... Fallbeispiel: Zusammenveranlagung --> Erstattung 500 Euro getrennte Veranlagung: Ehemann muss 600 Euro nachzahlen, Ehefrau kriegt 1.200 Euro zurück... Eben. Das kommt vor allem dann vor, wenn einer der Partner selbständig und der andere abhängig beschäftigt ist. Bevor der Selbständige dann seine Vorsorgekosten absetzen kann, werden ihm erstmal alle noch nicht "verbrauchten" Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung seines Partners angerechnet, das kann einige tausend Euro im Jahr ausmachen. Es kommt hinzu, dass das Verfahren selbst ja auch Geld und Energie kostet. Wichtig ist doch, dass der Steuerbescheid nicht bestandskräftig wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 3. August 2011 Melden Share Geschrieben 3. August 2011 Ich hoffe ja, daß diese unselige Diskussion beendet wird, indem das Ehegattensplitting abgeschafft wird und stattdessen pro Kind ein Freibetrag in Höhe von ca. 7.000 Euro/Jahr kommt. Das Kindergeld sollte halbiert und ohne Anrechnung auf die Einkommensteuer bezahlt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 3. August 2011 Melden Share Geschrieben 3. August 2011 Ich hoffe ja, daß diese unselige Diskussion beendet wird, indem das Ehegattensplitting abgeschafft wird und stattdessen pro Kind ein Freibetrag in Höhe von ca. 7.000 Euro/Jahr kommt. Das Kindergeld sollte halbiert und ohne Anrechnung auf die Einkommensteuer bezahlt werden. Man wird einen Kompromiss finden. dazu wird erst in einer ersten Stufee das Splitting abgeschafft, und dann wird die zweite Stufe des Kompromisses (mehr Geld für Kinder) auf St. Nimmerlein vertagt. Das ist für den unersättlichen Fiskus die beste Lösung. Die Schaumweinssteuer und den Soli haben wir schließlich auch in 100 Jahren noch. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. August 2011 Melden Share Geschrieben 3. August 2011 Ich hoffe ja, daß diese unselige Diskussion beendet wird, indem das Ehegattensplitting abgeschafft wird und stattdessen pro Kind ein Freibetrag in Höhe von ca. 7.000 Euro/Jahr kommt. Das Kindergeld sollte halbiert und ohne Anrechnung auf die Einkommensteuer bezahlt werden.Mit anderen Worten, Du möchtest eine Einkommensgenaue Steuerrechnung und eine neue Sozialleistung? Zur Zeit ist es doch so, daß das Kindergeld eine pauschale, vorweggenommene Steuerrückerstattung ist, die nicht zurückgezahlt werden muss, auch wenn die tatsächliche Steuerschuld eigentlich niedriger wäre als das, was zurückgezahlt wurde. (Darum wird das Kindergeld ja auch auf Hartz4-Zahlungen angerechnet - wer kein steuerpflichtiges Einkommen hat, hat auch keinen Anspruch auf eine Steuerrückerstattung...) Nur was die Abschaffung des Ehegattensplittings soll ist mir nicht klar. Die Kosten für den Partner hat man doch trotzdem (Gesundheitskosten, Rentenvorsorge, etc. etc. etc.). Einkommen und Freibeträge pro Haushalt zusammenzuveranlagen finde ich eigentlich völlig logisch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 3. August 2011 Melden Share Geschrieben 3. August 2011 Ich dachte, das passt hier gut rein. http://www.dailymail.co.uk/news/article-2021594/Norway-massacre-Lesbians-save-40-children-Anders-Behring-Breivik-Utoya.html Unsung heroes of the Norway massacre: Lesbian couple saved 40 children from Anders Breivik's killing spree on Utoya Island Nö, passt nicht. Das Einzige, was das mit Homosexualität zu tun hat, ist, dass ein paar Volltrottel auf Twitter meinen, der Umstand, dass die beiden weniger Publicity als andere bekommen haben, läge an ihrer sexuellen Orientierung. In Norwegen! Und in China ist ein schwuler Reissack umgefallen. Die Kosten für den Partner hat man doch trotzdem (Gesundheitskosten, Rentenvorsorge, etc. etc. etc.). Kann mir mal einer einen sinnigen Grund nennen, warum Leistungen an einen Unterhaltsberechtigten steuerlich grundsätzlich anders behandelt werden, je nachdem ob ich jetzt meinem Partner, der weniger Einkommen hat, über das gemeinsame Konto tagtäglich faktisch Geld rüberschiebe, oder ob ich einem anderswo lebenden Unterhaltsberechtigten (Ex-Partner...) etwas per Dauerauftrag überweise? Die Kosten hat man schließlich so oder so. Man könnte natürlich zur Vereinfachung aus den beiderseitigen Einkommen einen Pauschbetrag errechnen, wenn Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger zusammen leben. Sonst wird das mit dem Nachweis haarig, schon klar. Aber warum ein grundsätzlich anderes System, ist mir schleierhaft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. August 2011 Melden Share Geschrieben 3. August 2011 Und in China ist ein schwuler Reissack umgefallen.Was es nicht alles gibt *staun* Die Kosten für den Partner hat man doch trotzdem (Gesundheitskosten, Rentenvorsorge, etc. etc. etc.).Kann mir mal einer einen sinnigen Grund nennen, warum Leistungen an einen Unterhaltsberechtigten steuerlich grundsätzlich anders behandelt werden, je nachdem ob ich jetzt meinem Partner, der weniger Einkommen hat, über das gemeinsame Konto tagtäglich faktisch Geld rüberschiebe, oder ob ich einem anderswo lebenden Unterhaltsberechtigten (Ex-Partner...) etwas per Dauerauftrag überweise? Die Kosten hat man schließlich so oder so. Man könnte natürlich zur Vereinfachung aus den beiderseitigen Einkommen einen Pauschbetrag errechnen, wenn Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger zusammen leben. Sonst wird das mit dem Nachweis haarig, schon klar. Aber warum ein grundsätzlich anderes System, ist mir schleierhaft. Naja - es wäre schon seltsam, wenn die unterhaltsberechtigte Exfrau ihre Steuererklärung zwecks gemeinsamer Veranlagung zusammen mit ihrem Exgatten und dessen neuer Partnerin abgeben müsste. Obwohl das steuerlich unter Umständen sogar durchaus lohnend wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 3. August 2011 Melden Share Geschrieben 3. August 2011 Zur Zeit ist es doch so, daß das Kindergeld eine pauschale, vorweggenommene Steuerrückerstattung ist, die nicht zurückgezahlt werden muss, auch wenn die tatsächliche Steuerschuld eigentlich niedriger wäre als das, was zurückgezahlt wurde. (Darum wird das Kindergeld ja auch auf Hartz4-Zahlungen angerechnet - wer kein steuerpflichtiges Einkommen hat, hat auch keinen Anspruch auf eine Steuerrückerstattung...) Nein, das ist nicht die Begründung - außerdem stimmt das inhaltlich nicht: Auch wenn jemand kein steuerpflichtiges Einkommen hat und keine Sozialleistungen bezieht, kann er das Kindergeld behalten - z.B. volljährige Empfänger von BaföG während einer Meisterausbildung). Die Begründung ist, dass Hartz-IV einer genauen Beurteilung des Mindestbedarfs folgt. Und da zählt faktisch alles ausgebbare Geld dazu, nur solche Mittel, die unabänderbar für andere Zwecke gebunden sind, zählen nicht dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 3. August 2011 Melden Share Geschrieben 3. August 2011 Nein, das ist nicht die Begründung - außerdem stimmt das inhaltlich nicht: Auch wenn jemand kein steuerpflichtiges Einkommen hat und keine Sozialleistungen bezieht, kann er das Kindergeld behalten - z.B. volljährige Empfänger von BaföG während einer Meisterausbildung). Die Begründung ist, dass Hartz-IV einer genauen Beurteilung des Mindestbedarfs folgt. Und da zählt faktisch alles ausgebbare Geld dazu, nur solche Mittel, die unabänderbar für andere Zwecke gebunden sind, zählen nicht dazu. Dann liegt das aber daran, daß das Kindergeld sofern kein Erwerbseinkommen erzielt wird als Sozialleistung gewertet wird. Das wiederum halte ich für fragwürdig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 3. August 2011 Melden Share Geschrieben 3. August 2011 Naja - es wäre schon seltsam, wenn die unterhaltsberechtigte Exfrau ihre Steuererklärung zwecks gemeinsamer Veranlagung zusammen mit ihrem Exgatten und dessen neuer Partnerin abgeben müsste. Obwohl das steuerlich unter Umständen sogar durchaus lohnend wäre. Klar, aber andersrum wär's doch einfach: Jeder gibt seine eigene Steuererklärung ab, und zusammen lebende Eheleuten kreuzen halt an: "Pauschbetrag wegen ungleichen Einkommens der Ehegatten; Name des anderen Ehegatten:..." Der Computer beim Finanzamt holt sich dann die Daten aus der jeweils anderen Steuererklärung und berechnet den Betrag. Und leben sie nicht zusammen, dann wissen sie ja wohl meist sehr gut, was sie löhnen, und können das angeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 3. August 2011 Melden Share Geschrieben 3. August 2011 Ich hoffe ja, daß diese unselige Diskussion beendet wird, indem das Ehegattensplitting abgeschafft wird und stattdessen pro Kind ein Freibetrag in Höhe von ca. 7.000 Euro/Jahr kommt. Das Kindergeld sollte halbiert und ohne Anrechnung auf die Einkommensteuer bezahlt werden. Man wird einen Kompromiss finden. dazu wird erst in einer ersten Stufee das Splitting abgeschafft, und dann wird die zweite Stufe des Kompromisses (mehr Geld für Kinder) auf St. Nimmerlein vertagt. Das ist für den unersättlichen Fiskus die beste Lösung. Die Schaumweinssteuer und den Soli haben wir schließlich auch in 100 Jahren noch. Werner Ja, so wirds wohl kommen. :-( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 3. August 2011 Melden Share Geschrieben 3. August 2011 Ich hoffe ja, daß diese unselige Diskussion beendet wird, indem das Ehegattensplitting abgeschafft wird... Daran glaube ich in diesem Land nicht mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 3. August 2011 Melden Share Geschrieben 3. August 2011 (bearbeitet) Ich hoffe ja, daß diese unselige Diskussion beendet wird, indem das Ehegattensplitting abgeschafft wird... Daran glaube ich in diesem Land nicht mehr. Das Splitting braucht ja auch nicht abgeschafft zu werden - allerdings modifiziert. Wenn eine Ehe/ELP kinderlos ist und ein Partner trotzdem nicht arbeiten geht, sollte man den Splittingvorteil entsprechend abschmelzen (da ist er heute noch am höchsten). Damit fördert man sonst nur die klassische Hausfrauenehe. Eine Hausfrau, die keine Kinder großzieht und trotzdem keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, kann meines Erachtens nicht erwarten, dass man sie und ihren Ehemann steuerlich pampert. Wenn eine Ehe/ELP kinderlos ist und beide Partner arbeiten, sollte es den Splittingvorteil weiterhin geben, vielleicht so: Wenn ein Partner nur Teilzeit arbeitet, sollte der Splittingvorteil geringer sein, als wenn beide Partner Vollzeit arbeiten. So wirkt man einer gewissen Faulheit entgegen (denn sonst könnte der Geringverdiener sagen, dass er möglichst wenig verdient, damit sein Partner den maximalen Splittingvorteil bekommt). Sobald Kinder ins Spiel kommen, ist der Vorteil in voller Höhe zu gewähren, solange wie die Kinder zuhause wohnen und nicht selber arbeiten gehen. Sind die Kinder groß, ist der Vorteil entsprechend abzuschmelzen (s.o.). Es wird sich aber, da gehe ich mit Thofrock konform, nichts ändern. Jede Partei, die Hand an das Splitting legte, würde es unzählige Wählerstimmen kosten. Da traut sich niemand ran. bearbeitet 3. August 2011 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 4. August 2011 Melden Share Geschrieben 4. August 2011 (bearbeitet) Kurz vor dem Ruhr Christopher Street Day an diesem Wochenende in Essen ist Bischof Franz-Josef Overbeck erneut mit einer Äußerung zum Thema Homosexualität angeeckt. In der Süddeutschen Zeitung bezeichnet er Homosexualität als „objektiv sündhaft. Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/essen/Ruhrbischof-eckt-wieder-bei-Homosexuellen-an-id4929679.html "Erneut angeeckt ist Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck mit einer Äußerung zum Thema Homosexualität. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung wird Overbeck so zitiert: „Praktizierte Homosexualität ist objektiv sündhaft, auch wenn homosexuellen Menschen mit Achtung zu begegnen ist." "Der Essener Grünen-Bundestagsabgeordnete Kai Gehring drohte, Overbeck werde „immer mehr ein Fall für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Erneut beleidige und entwürdige der Bischof Schwule und Lesben. „Essen hat einen modernen Bischof verdient, der zur Lebensrealität der Menschen passt, so Gehring. Die Pressestelle des Bistums sprach von bekannten Auffassungen, die keine Aufregung wert seien." bearbeitet 4. August 2011 von Katharer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 4. August 2011 Melden Share Geschrieben 4. August 2011 naja, er wird sich damit verteidigen, er habe nur die offizielle leere wiedergeben wollen. und er müsse dies eben als bischof tun, gelegen oder ungelegen. ändert nichts daran, dass er eben ein kotzbrocken ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Daniel75 Geschrieben 4. August 2011 Melden Share Geschrieben 4. August 2011 (bearbeitet) Leider betreiben unsere führenden Medien regelmäßig eine Pseudo-Skandalisierung, sobald sich ein Bischof zu einem gesellschaftlichen Thema äußert. Äußerungen der Gegenseite, die von geradezu abartiger Qualität sind, fallen dagegen durch den Rost der allgemeinen "Empörungsmaschenerie" Beispiel Michael Schmidt-Salomon, Generalsekretär der Giordano-Bruno-Stiftung: „Wären Behinderungen bloß Ausdruck unterstützenswerter ‚Vielfalt‘, wie manche meinen, müsste man die Grünenthal GmbH dafür belobigen, dass sie die menschliche Vielfalt im Zuge des Contergan-Skandals so effektiv beförderte" (zit. nach http://www.wissenrockt.de/2011/07/14/kritik-an-abgedroschener-contergan-logik-20769/) Eine unglaubliche Entgleisung, von den Mainstream-Medien jedoch komplett ignoriert. Kaum äußert sich ein Bischof mal zum Thema Homosexualität, geht das Geschrei los - jedes Mal aufs Neue sorry, wollte eigentlich einen kommentar schreiben und habe aus versehen editiert. Franciscus Moderator bearbeitet 4. August 2011 von Franciscus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Melancholy Geschrieben 4. August 2011 Melden Share Geschrieben 4. August 2011 ...Leider betreiben unsere führenden Medien regelmäßig eine Pseudo-Skandalisierung, sobald sich ein Bischof zu einem gesellschaftlichen Thema äußert... Wieso siehst Du dies als "Äußerung zu einem gesellschaftlichen Thema"? Homosexualität ist eine Variante der Vielfalt des menschlichen (und tierischen) Lebens selbst und kann allein schon deshalb nicht "objektiv Sünde" sein, selbst wenn dies manche Erleuchtete in manchen Religionen gern so hätten Wieso, weshalb, warum wollen die das eigentlich gern so? Die noch ungeklärte Frage, die (mich) in dieser Hinsicht viel mehr beschäftigt, besteht darin, warum diese Religionsvertreter sich immer und immer wieder wertend über Eigenschaften ihrer Mitmenschen äußern wollen/sollen/müssen? Warum kann man(n) nicht ungeniert und fröhlich verlautbaren: Dies zu beurteilen überlassen wir getrost unserem lieben Gott/Allah/dem großen Manitu...und dem Gewissen seiner Gläubigen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Daniel75 Geschrieben 4. August 2011 Melden Share Geschrieben 4. August 2011 Wieso siehst Du dies als "Äußerung zu einem gesellschaftlichen Thema"? Mittelbar ist es das, insofern sich aus Wertungsfragen auch gesellschaftliche Konsequenzen ergeben (z.B. Homo-"Ehe", Adoptionsrecht usw.) Homosexualität ist eine Variante der Vielfalt des menschlichen (und tierischen) Lebens selbst und kann allein schon deshalb nicht "objektiv Sünde" sein, selbst wenn dies manche Erleuchtete in manchen Religionen gern so hätten Wieso, weshalb, warum wollen die das eigentlich gern so? Die noch ungeklärte Frage, die (mich) in dieser Hinsicht viel mehr beschäftigt, besteht darin, warum diese Religionsvertreter sich immer und immer wieder wertend über Eigenschaften ihrer Mitmenschen äußern wollen/sollen/müssen? Die Kirche äußert sich nicht zu Eigenschaften, die sich in der Tat einer moralischen Wertung entziehen, sondern zu Handlungen, die aus Eigenschaften ja keineswegs zwingend folgen, sondern Ergebnis von Entscheidungen sind. Warum kann man(n) nicht ungeniert und fröhlich verlautbaren: Dies zu beurteilen überlassen wir getrost unserem lieben Gott/Allah/dem großen Manitu...und dem Gewissen seiner Gläubigen? Nach der Logik kann man auch fordern, dass sich die Kirche zu gar nichts mehr äußert (eine legitime Position im Übrigen, allerdings keine, die viel Sinn ergibt, wenn man die Lehre der Kirche glaubt und sein Leben an ihr ausrichten will). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 4. August 2011 Melden Share Geschrieben 4. August 2011 (bearbeitet) Leider betreiben unsere führenden Medien regelmäßig eine Pseudo-Skandalisierung, sobald sich ein Bischof zu einem gesellschaftlichen Thema äußert. Äußerungen der Gegenseite, die von geradezu abartiger Qualität sind, fallen dagegen durch den Rost der allgemeinen "Empörungsmaschenerie" Beispiel Michael Schmidt-Salomon, Generalsekretär der Giordano-Bruno-Stiftung: „Wären Behinderungen bloß Ausdruck unterstützenswerter ‚Vielfalt‘, wie manche meinen, müsste man die Grünenthal GmbH dafür belobigen, dass sie die menschliche Vielfalt im Zuge des Contergan-Skandals so effektiv beförderte" (zit. nach http://www.wissenrockt.de/2011/07/14/kritik-an-abgedroschener-contergan-logik-20769/) Eine unglaubliche Entgleisung, von den Mainstream-Medien jedoch komplett ignoriert. Kaum äußert sich ein Bischof mal zum Thema Homosexualität, geht das Geschrei los - jedes Mal aufs Neue aha, dann erkläre mal, warum dieser "würde, wenn, dann müsste..."- satz so eine unglaubliche entgleisung ist. würde sich ein bischof mal differenzierter zum thema homosexualität äussern und nicht wie ein schuljunge den katechismus herunterbeten, dann würde das mit sicherheit begrüsst werden. auch wenn man nicht in allen punkten zustimmen könnte. ich weiss allerdings, dass schon gottesdienste für homosexuelle menschen für manche "frommen seelen" ein solch grauenerregende sache sind, daß sie sich über ihren bischof in rom beschweren, weil er das duldet. bearbeitet 4. August 2011 von Franciscus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Daniel75 Geschrieben 4. August 2011 Melden Share Geschrieben 4. August 2011 aha, dann erkläre mal, warum dieser "würde, wenn, dann müsste..."- satz so eine unglaubliche entgleisung ist. Ich finde, das erklärt sich eigentlich von selbst. würde sich ein bischof mal differenzierter zum thema homosexualität äussern und nicht wie ein schuljunge den katechismus herunterbeten, dann würde das mit sicherheit begrüsst werden. auch wenn man nicht in allen punkten zustimmen könnte. Es gibt hierzu ja umfassende Stellungnahmen des Lehramtes, es ist sicher schwer, immer alles detailliert im Rahmen eines Interviews darzulegen. Was Journalisten im Übrigen dazu bringt, Bischöfe immer völlig zusammenhanglos nach Homosexualität zu fragen, ist mir eh ein Rätsel. ich weiss allerdings, dass schon gottesdienste für homosexuelle menschen für manche "frommen seelen" ein solch grauenerregende sache sind, daß sie sich über ihren bischof in rom beschweren, weil er das duldet. Ich kann darin nichts Grauenerregendes sehen, abgesehen davon, dass ich "Gottesdienste für Homosexuelle" etwa so sinnvoll finde wie "Gottesdienste für Blonde" oder "Gottesdienste für Dicke", aber seis drum. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 4. August 2011 Melden Share Geschrieben 4. August 2011 aha, dann erkläre mal, warum dieser "würde, wenn, dann müsste..."- satz so eine unglaubliche entgleisung ist. Ich finde, das erklärt sich eigentlich von selbst. Will heißen: Du bist zu blöd, um es zu erklären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Daniel75 Geschrieben 4. August 2011 Melden Share Geschrieben 4. August 2011 aha, dann erkläre mal, warum dieser "würde, wenn, dann müsste..."- satz so eine unglaubliche entgleisung ist. Ich finde, das erklärt sich eigentlich von selbst. Will heißen: Du bist zu blöd, um es zu erklären. ... seinem Diskussionspartner zu sagen, dass er blöd ist, finde ich ein wenig kindlich ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 4. August 2011 Melden Share Geschrieben 4. August 2011 da ich dich sehr lieb gefragt habe, warum du das so siehst, solltest du die güte haben, es mir zu erklären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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