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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Günter Krings rotzt gegen Schwule und Lesben:

 

 

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings, hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft scharf kritisiert.

 

(...)

 

Krings kritisiert besonders den Beschluss des Senats zur Ausweitung der Hinterbliebenenrente auf Lebenspartnerschaften.

 

(...)

 

Auch ginge mit der Privilegierung einer Lebenspartnerschaft die Benachteiligung anderer Lebensformen einher.

 

QUELLE

 

 

Die rechtspopulistische CDU/CSU bringt kurz vor der Entscheidung des BVerfG noch einmal ihre homophoben Geschütze in Stellung und feuert aus allen Rohren. Immerhin gilt es, die gesellschaftliche Meinung so weit zu vergiften, dass sich Obermufti Ratzinger im September in Deutschland auch entsprechend wohl fühlen kann. Da wird man doch noch ein bisschen Dreck schleudern dürfen!

 

Es ist doch in unser aller Sinne, dass die dreckigen Homo-Perverslinge, wenn ihr Partner stirbt, keinen Cent Hinterbliebenenversorgung bekommen. Sollen sie doch verrecken, diese Schweine! Ihre Steuern zu Lebzeiten nehmen wir hingegen gerne - und natürlich zahlen wir an sie als Partner in einer ELP keinen Cent Arbeitslosengeld. Die haben doch eh schon genug Kohle, diese Schwuletten-DINKS.

 

 

 

Bei solchen wie Dich (e.d.M - Gato.) vergesse ich meine gute Erziehung. Wenn ich noch mehr schriebe, würde ich platzen!

 

:ninja:

bearbeitet von DonGato
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Günter Krings rotzt gegen Schwule und Lesben:

Da frage ich mich doch, wer den Art. 6 (1) GG mehr mit Füßen tritt. Leute, die den sozialen Zweck und die damit verbundenen Privilegien der Ehe auf vielfältige Lebensformen ausweiten; oder die, die das möglichst beschränken wollen.

 

Ne... frage ich mich nicht wirklich. Ich finde, das ist eindeutig.

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Franciscus non papa

Günter Krings rotzt gegen Schwule und Lesben:

 

 

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings, hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft scharf kritisiert.

 

(...)

 

Krings kritisiert besonders den Beschluss des Senats zur Ausweitung der Hinterbliebenenrente auf Lebenspartnerschaften.

 

(...)

 

Auch ginge mit der Privilegierung einer Lebenspartnerschaft die Benachteiligung anderer Lebensformen einher.

 

QUELLE

 

 

Die rechtspopulistische CDU/CSU bringt kurz vor der Entscheidung des BVerfG noch einmal ihre homophoben Geschütze in Stellung und feuert aus allen Rohren. Immerhin gilt es, die gesellschaftliche Meinung so weit zu vergiften, dass sich Obermufti Ratzinger im September in Deutschland auch entsprechend wohl fühlen kann. Da wird man doch noch ein bisschen Dreck schleudern dürfen!

 

Es ist doch in unser aller Sinne, dass die dreckigen Homo-Perverslinge, wenn ihr Partner stirbt, keinen Cent Hinterbliebenenversorgung bekommen. Sollen sie doch verrecken, diese Schweine! Ihre Steuern zu Lebzeiten nehmen wir hingegen gerne - und natürlich zahlen wir an sie als Partner in einer ELP keinen Cent Arbeitslosengeld. Die haben doch eh schon genug Kohle, diese Schwuletten-DINKS.

 

 

 

Bei solchen ***** vergesse ich meine gute Erziehung. Wenn ich noch mehr schriebe, würde ich platzen!

 

:ninja:

 

 

das ist die wut des dummen politikers, der an die grenzen seiner machtausübung stößt und von der verfassung und dem verfassungsgericht zur ordnung gerufen wird.

 

interessant, daß solche leute, die ansonsten so sehr auf recht und ordnung stehen, dann richterschelte in unerträglicher weise betreiben.

 

jeder, der solche leute wählt, ist selbst schuld.

bearbeitet von Franciscus
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was ist denn, wenn ich sexuell auf Schwarzwälder Kirsch stehe ?! Wollt Ihr mich dann etwa diskriminieren ?!?
Wenn du sexuell auf Schwarzwälder-Kirsch stehst, dann wünsch ich dir viel Spaß bei diesem klebrigen Vergnügen

Es kränkt mich, dass Du - wie so viele - Sex immer nur mit Penetration gleichsetzt. :blush:

 

Kann mich nicht auch einfach nur so zärtlich zueinander sein ? :unsure:

Du kannst zu deiner Schwarzwälder Kirschtorte so zärtlich sein, wie du willst. Sie allerdings wird zu dir weder zärtlich noch überhaupt irgendwas sein, sondern einfach nur ganz passiv da liegen.

 

Aber vielleicht gehört für dich letzteres ja auch zum Wesen der Ehe. Das würde mich gar nicht wundern, hingegen sehr gut erklären, warum du absolut nicht schnallst, wie abgedreht deine Vergleiche sind.

bearbeitet von Wiebke
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das ist die wut des dummen politikers, der an die grenzen seiner machtausübung stößt und von der verfassung und dem verfassungsgericht zur ordnung gerufen wird.

 

interessant, daß solche leute, die ansonsten so sehr auf recht und ordnung stehen, dann richterschelte in unerträglicher weise betreiben.

 

jeder, der solche leute wählt, ist selbst schuld.

Den Aufruf, solche Leute in der Wahlkabine zu sanktionieren, kann ich ja nur unterschreiben.

 

Aber akademische Objektivität gebietet auch, doch mal darauf hinzuweisen, dass die jetzige Rechtsprechung eigentlich total schizophren ist.

 

Der Angelpunkt ist die Definition der Ehe im Sinne von Art. 6 GG. Da wird bisher noch davon ausgegangen, dass es sich um einen Lebensbund zwischen Mann und Frau handele. Das muss man auch, damit es überhaupt verfassungsrechtlich vertretbar ist, die Ehe nicht für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, sondern selbige auf ein separates Rechtsinstitut zu verweisen.

 

Wenn aber nur ein Lebensbund zwischen Mann und Frau unter dem "besonderen Schutz" des Staates steht, dann geht daraus auch hervor, dass der Verfassungsgeber selbst einen objektiven Unterschied zwischen diesem Lebensbund zwischen Mann und Frau und anderen Lebensbünden sieht. Und wenn das nun mal in der Verfassung steht, dann kann man auch nicht Art. 3 GG (Gleichbehandlung) ins Treffen führen, um gleiches Recht für diese verschiedenen Lebensbünde zu fordern. Wohlgemerkt: Es tut dem "besonderen Schutz" dieses Lebensbundes keinen Abbruch, wenn gleichgeschlechtliche Lebensbünde dieselben Rechte erhalten, weil beide nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Es gibt also tatsächlich im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Paare kein "Abstandsgebot". Der Gesetzgeber darf gleichbehandeln. Man kann nur andersherum nicht an der alten Ehedefinition festhalten und dann so tun, als wäre jede Ungleichbehandlung zwischen dem, was laut Verfassung unter "besonderem Schutz" steht, und dem, was diesen verfassungsmäßigen Schutz a contrario nicht genießt, automatisch eine verfassungswidrige Diskriminierung.

 

Der einzig logische Schluss, wenn man den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 GG ernst nimmt und - was weitgehender Konsens ist - auf sexuelle Orientierung anwendet, ist, dass man den Begriff "Ehe" dann eben nicht nur nach dem Verständnis des historischen Verfassungsgebers interpretiert, sondern auch nach dem Kontext der Verfassung selbst, in dem er dann nur so mit Art. 3 GG in Einklang gebracht werden kann, dass eine Ehe unabhängig von sexueller Orientierung eine Ehe zu sein hat, weswegen ihre begriffliche Beschränkung auf eine Mann-Frau-Beziehung ausgeschlossen ist.

 

Ich halte das in der puren Theorie auch für die einzig stimmige Lösung. Nur führt das dann zu der zwingenden Folge, dass gleichgeschlechtliche Paare, die gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehung der Eheschließung durch einen Standesbeamten beantragen, in Karlsruhe umgehend Recht bekommen müssten.

 

Und rechtspolitisch wäre ein solcher Ukas kompletter Wahnsinn - was auch das Bundesverfassungsgericht weiß. Und weil es das weiß, fährt es die Linie, inhaltliche Gleichbehandlung zwar Stück für Stück durchzusetzen, aber nicht zu den logischen Konsequenzen zu stehen.

 

In der Zwischenzeit setzt es auf den Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen, der ihm nach Möglichkeit die Entscheidung dadurch abnehmen soll, dass das Parlament die Ehe selbst für gleichgeschlechtliche Paare öffnet.

 

Das letzte Meisterstück in diesem Spielchen war die Anordnung, dass eine rechtliche Änderung des Geschlechts auch bei bestehender Ehe möglich ist und die Ehe dann weiter eine Ehe bleibt. Damit gibt es in Deutschland bereits - einige wenige - gleichgeschlechtliche Ehen. Und die Vorgabe an den Gesetzgeber war, dass er das entweder so lassen oder aber das als Ehe eingegangene Rechtsverhältnis unter anderem Namen aber mit allen Rechten aufrechterhalten kann. Da letzteres sehr viel komplizierter gewesen wäre, hat sich der Gesetzgeber mit einem kurzen Federstrich der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen und somit diese gleichgeschlechtlichen Ehen selbst für zulässig erklärt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass kein einziger Unionsabgeordneter, der dafür gestimmt hat (hier der Gesetzestext, besser verschleiert geht nicht), gemerkt hat, in welche Falle er da gelaufen ist. Denn eines Tages wird das Verfassungsgericht einen verfassungsrechtlich relevanten Wandel der Anschauungen über die Ehe feststellen und dabei suffisant bemerken, dass ja sogar der Bundestag selbst bereits 2009 gleichgeschlechtliche Ehen ermöglicht hat, obwohl ihm ausdrücklich die Möglichkeit offen gestanden hatte, dies zu verhindern. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

 

Verfassungsrechtlich kohärent wird es aber erst dann wieder, bis dahin ist die von Karlsruhe aufoktroyierte Gleichstellung nicht wirklich sauber zu begründen.

 

Nicht dass mich das Spielchen stört. Es freut und amüsiert mich.

 

Nur ist es in der Zwischenzeit keineswegs intellektueller Schwachsinn, gegen Art. 3 GG den "besonderen Schutz" der Ehe in Art. 6 GG in Stellung zu bringen.

bearbeitet von Wiebke
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das ist die wut des dummen politikers, der an die grenzen seiner machtausübung stößt und von der verfassung und dem verfassungsgericht zur ordnung gerufen wird.

 

interessant, daß solche leute, die ansonsten so sehr auf recht und ordnung stehen, dann richterschelte in unerträglicher weise betreiben.

 

jeder, der solche leute wählt, ist selbst schuld.

Den Aufruf, solche Leute in der Wahlkabine zu sanktionieren, kann ich ja nur unterschreiben.

 

Aber akademische Objektivität gebietet auch, doch mal darauf hinzuweisen, dass die jetzige Rechtsprechung eigentlich total schizophren ist.

 

Der Angelpunkt ist die Definition der Ehe im Sinne von Art. 6 GG. Da wird bisher noch davon ausgegangen, dass es sich um einen Lebensbund zwischen Mann und Frau handele. Das muss man auch, damit es überhaupt verfassungsrechtlich vertretbar ist, die Ehe nicht für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, sondern selbige auf ein separates Rechtsinstitut zu verweisen.

 

Wenn aber nur ein Lebensbund zwischen Mann und Frau unter dem "besonderen Schutz" des Staates steht, dann geht daraus auch hervor, dass der Verfassungsgeber selbst einen objektiven Unterschied zwischen diesem Lebensbund zwischen Mann und Frau und anderen Lebensbünden sieht. Und wenn das nun mal in der Verfassung steht, dann kann man auch nicht Art. 3 GG (Gleichbehandlung) ins Treffen führen, um gleiches Recht für diese verschiedenen Lebensbünde zu fordern. Wohlgemerkt: Es tut dem "besonderen Schutz" dieses Lebensbundes keinen Abbruch, wenn gleichgeschlechtliche Lebensbünde dieselben Rechte erhalten, weil beide nicht in Konkurrenz zueinander stehen. Es gibt also tatsächlich im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Paare kein "Abstandsgebot". Der Gesetzgeber darf gleichbehandeln. Man kann nur andersherum nicht an der alten Ehedefinition festhalten und dann so tun, als wäre jede Ungleichbehandlung zwischen dem, was laut Verfassung unter "besonderem Schutz" steht, und dem, was diesen verfassungsmäßigen Schutz a contrario nicht genießt, automatisch eine verfassungswidrige Diskriminierung.

 

Der einzig logische Schluss, wenn man den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 GG ernst nimmt und - was weitgehender Konsens ist - auf sexuelle Orientierung anwendet, ist, dass man den Begriff "Ehe" dann eben nicht nur nach dem Verständnis des historischen Verfassungsgebers interpretiert, sondern auch nach dem Kontext der Verfassung selbst, in dem er dann nur so mit Art. 3 GG in Einklang gebracht werden kann, dass eine Ehe unabhängig von sexueller Orientierung eine Ehe zu sein hat, weswegen ihre begriffliche Beschränkung auf eine Mann-Frau-Beziehung ausgeschlossen ist.

 

Ich halte das in der puren Theorie auch für die einzig stimmige Lösung. Nur führt das dann zu der zwingenden Folge, dass gleichgeschlechtliche Paare, die gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehung der Eheschließung durch einen Standesbeamten beantragen, in Karlsruhe umgehend Recht bekommen müssten.

 

Und rechtspolitisch wäre ein solcher Ukas kompletter Wahnsinn - was auch das Bundesverfassungsgericht weiß. Und weil es das weiß, fährt es die Linie, inhaltliche Gleichbehandlung zwar Stück für Stück durchzusetzen, aber nicht zu den logischen Konsequenzen zu stehen.

 

In der Zwischenzeit setzt es auf den Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen, der ihm nach Möglichkeit die Entscheidung dadurch abnehmen soll, dass das Parlament die Ehe selbst für gleichgeschlechtliche Paare öffnet.

 

Das letzte Meisterstück in diesem Spielchen war die Anordnung, dass eine rechtliche Änderung des Geschlechts auch bei bestehender Ehe möglich ist und die Ehe dann weiter eine Ehe bleibt. Damit gibt es in Deutschland bereits - einige wenige - gleichgeschlechtliche Ehen. Und die Vorgabe an den Gesetzgeber war, dass er das entweder so lassen oder aber das als Ehe eingegangene Rechtsverhältnis unter anderem Namen aber mit allen Rechten aufrechterhalten kann. Da letzteres sehr viel komplizierter gewesen wäre, hat sich der Gesetzgeber mit einem kurzen Federstrich der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen und somit diese gleichgeschlechtlichen Ehen selbst für zulässig erklärt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass kein einziger Unionsabgeordneter, der dafür gestimmt hat (hier der Gesetzestext, besser verschleiert geht nicht), gemerkt hat, in welche Falle er da gelaufen ist. Denn eines Tages wird das Verfassungsgericht einen verfassungsrechtlich relevanten Wandel der Anschauungen über die Ehe feststellen und dabei suffisant bemerken, dass ja sogar der Bundestag selbst bereits 2009 gleichgeschlechtliche Ehen ermöglicht hat, obwohl ihm ausdrücklich die Möglichkeit offen gestanden hatte, dies zu verhindern. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

 

Verfassungsrechtlich kohärent wird es aber erst dann wieder, bis dahin ist die von Karlsruhe aufoktroyierte Gleichstellung nicht wirklich sauber zu begründen.

 

Nicht dass mich das Spielchen stört. Es freut und amüsiert mich.

 

Nur ist es in der Zwischenzeit keineswegs intellektueller Schwachsinn, gegen Art. 3 GG den "besonderen Schutz" der Ehe in Art. 6 GG in Stellung zu bringen.

 

Langweilig und humorlos wie meist.

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Langweilig und humorlos wie meist.

Tja, so bin ich eben. Aber ich weiß, dass du es überleben wirst.

 

Sicher. Ernie und Bert sind nicht schwul: http://www.sueddeutsche.de/panorama/aus-dem-nachrichten-ticker-das-beste-kommt-noch-1.947810

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Du kannst zu deiner Schwarzwälder Kirschtorte so zärtlich sein, wie du willst. Sie allerdings wird zu dir weder zärtlich noch überhaupt irgendwas sein, sondern einfach nur ganz passiv da liegen.

Schlimmer noch. Daniel´s Torte fängt mit der Zeit an zu stinken.

 

Ich war mir heute Mittag schon sicher, dass das irgendwer in genau diesen Thread wirft. Und bei der Frage nach dem werfenden User hatte ich Dich tatsächlich in der engeren Wahl. Zusammen mit Stanley.

bearbeitet von Thofrock
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Langweilig und humorlos wie meist.

Tja, so bin ich eben. Aber ich weiß, dass du es überleben wirst.

 

Sicher. Ernie und Bert sind nicht schwul: http://www.sueddeutsche.de/panorama/aus-dem-nachrichten-ticker-das-beste-kommt-noch-1.947810

 

Ernie und Bert sind beste Freunde, obwohl sie völlig unterschiedlich sind", heißt es dort. "Unsere Puppen haben keine sexuelle Orientierung.“

 

Bei "Graf Zahl" bin ich mir da nicht so sicher.

 

@Thofrock. Jetzt kannst Du beruhigt schlafen. ;)

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Langweilig und humorlos wie meist.
Tja, so bin ich eben.
findest du? ich nicht.

 

mit auf dauer angelegt werden sich wohl die meisten anfreunden können. wieso soll so etwas aber nur zwischen einem mann und einer frau möglich sein?
Klar, warum sollte eine Ehe nicht auch zwischen einem Mann und einem Mann möglich sein, oder zwischen einem Mann und einem Ziegenbock, oder einem Ziegenbock und einem Stück Schwarzwälder Kirschtorte ?!?!
"Wahlberechtigt sind alle erwachsenen männlichen Staatsbürger."

"Warum nicht auch Frauen?"

"Klar, warum nicht auch Säuglinge und Hunde und Kochtöpfe?"

ein problem sehe ich schon - wenn der erste daherlabert eine ehe sei nicht zwingend ein verbund zwischen zwei erwachsenen menschen - es können auch 4 or 7 sein, geschlecht irrelevant. was sich wirklich aufdrängen könnte ist natürlich polygamie ebenso wie zwei-ehen anerkennen zu müssen, wenn man den grundsatz der gleichberechtigung streng auslegt und auf multikulti ausweitet. und mohammedanische "kultur-bereicherer" als trittbrettfahrer? - nein danke. aber es wäre ja nicht das erste mal dass aus einer gut gemeinten sache ein totaler sch^^ss entstanden wäre. bearbeitet von phyllis
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ein problem sehe ich schon - wenn der erste daherlabert eine ehe sei nicht zwingend ein verbund zwischen zwei erwachsenen menschen - es können auch 4 or 7 sein, geschlecht irrelevant. was sich wirklich aufdrängen könnte ist natürlich polygamie ebenso wie zwei-ehen anerkennen zu müssen, wenn man den grundsatz der gleichberechtigung streng auslegt und auf multikulti ausweitet. und mohammedanische "kultur-bereicherer" als trittbrettfahrer? - nein danke. aber es wäre ja nicht das erste mal dass aus einer gut gemeinten sache ein totaler sch^^ss entstanden wäre.

 

Gegen Polygamie spricht auf moralischer Ebene eigentlich nur der Verdacht, dass die Teilnahme bei vielen Frauen aus dem islamischen Kulturkreis nicht ganz freiwillig ist.

 

Aber ansonsten? Wenn alle freiwillig mitmachen, sehe ich kein moralisches Problem. Warum soll ein Mann nicht mehrere Ehefrauen haben?

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das wort „freiwilligkeit“ im zshang mit frauen und islam ist ein trauriger witz. zudem ist es ein eklatanter verstoss gegen die gleichberechtigung wenn es nur männern erlaubt ist. dazu käme ein wulscht von praktischen problemen – denk an scheidungen, unterhalt, renten, sozialhilfe, niederlassungsrecht, vergünstigungen für familien im öv, zoos usw. mohammedanische „kultur“ als realität in solchen familien vorausgesetzt heisst klar dass am schluss diese parasitären säcke von ehemännern die grossen nutzniesser sind und sich die taschen mit sozialhilfe füllen die für ihre 20 importbräute gedacht ist. bezahlen darfs wieder mal der steuerzahler.

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das wort „freiwilligkeit“ im zshang mit frauen und islam ist ein trauriger witz. zudem ist es ein eklatanter verstoss gegen die gleichberechtigung wenn es nur männern erlaubt ist. dazu käme ein wulscht von praktischen problemen – denk an scheidungen, unterhalt, renten, sozialhilfe, niederlassungsrecht, vergünstigungen für familien im öv, zoos usw. mohammedanische „kultur“ als realität in solchen familien vorausgesetzt heisst klar dass am schluss diese parasitären säcke von ehemännern die grossen nutzniesser sind und sich die taschen mit sozialhilfe füllen die für ihre 20 importbräute gedacht ist. bezahlen darfs wieder mal der steuerzahler.

 

Hätte ich eine phyllis zur Frau, wünschte ich mir auch einige Mitehemänner..., da durchaus tolerant seiend.

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Hättest Du Phyllis zur Frau, dann wärest Du gut genug erzogen, erst zu fragen, was Du Dir wünschen darfst.

Da ausgesprochen gut gelaunt werdend...

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Franciscus non papa

das wort „freiwilligkeit“ im zshang mit frauen und islam ist ein trauriger witz. zudem ist es ein eklatanter verstoss gegen die gleichberechtigung wenn es nur männern erlaubt ist. dazu käme ein wulscht von praktischen problemen – denk an scheidungen, unterhalt, renten, sozialhilfe, niederlassungsrecht, vergünstigungen für familien im öv, zoos usw. mohammedanische „kultur“ als realität in solchen familien vorausgesetzt heisst klar dass am schluss diese parasitären säcke von ehemännern die grossen nutzniesser sind und sich die taschen mit sozialhilfe füllen die für ihre 20 importbräute gedacht ist. bezahlen darfs wieder mal der steuerzahler.

 

Hätte ich eine phyllis zur Frau, wünschte ich mir auch einige Mitehemänner..., da durchaus tolerant seiend.

 

 

warum? glaubst du, nicht allein mit ihr fertig werden zu können, oder allein ihren ansprüchen nicht genügen zu können?

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Aber ansonsten? Wenn alle freiwillig mitmachen, sehe ich kein moralisches Problem. Warum soll ein Mann nicht mehrere Ehefrauen haben?

Kommt wiederum darauf an, was du damit meinst.

 

Auf der rechtlichen Ebene bezeichnet "Ehe" ein Standardpaket von Rechtsnormen, die auf eine Zweierbeziehung zugeschnitten sind. Welcher von mehreren Ehegatten soll die Totensorge für den Verstorbenen ausüben? Wie berechnet man Hinterbliebenenrenten? Wie soll steuerliche Zusammenveranlagung gerecht funktionieren (veteil mal ein durchschnittliches Einkommen auf einen Erwerbstätigen und vier Hausfrauen und überlege, was dabei rauskäme)? Für welchen von mehreren Ehemännern soll die Vaterschaftsvermutung gelten? Den jüngste (weil wohl potentesten)? Den ältesten? Alle zusammen? Keinen?

 

Das Paket taugt einfach nicht für andere als Zweierbeziehungen. So einfach ist das.

 

Wenn es allerdings darum geht, dass ein Mann mit mehreren Frauen zusammenlebt, dafür auch eine religiöse Zeremonie und/oder Familienfeier veranstaltet und diese Frauen abgesehen von der rechtlichen Ebene als seine Ehefrauen ansieht: Darf er ja auch.

 

Jetzt könnte man neben der monogamen Ehe ein anderes Rechtsinstitut schaffen (egal ob man das dann auch "Ehe" nennt oder nicht), das polygamiegeeignet wäre.

 

Dann stellt sich zunächst mal die Frage, welche rechtspolitische Veranlassung dazu bestünde.

 

Aber selbst wenn man eine solche sieht, wird es arg kompliziert, denn das neue Recht müsste ja dem Gleichheitsgrundsatz genügen, d.h. gleichermaßen mehrere Männer wie mehrere Frauen zulassen. Dann aber gibt es keinen Grund, warum eine Frau, die mit einem polygamen Mann verheiratet ist, nicht einen Zweitmann nehmen könnte (und der dann wiederum... :a050: ). Wenn man schon vom traditionellen Ehebegriff abrückt, dann sollte ferner auch das Geschlecht der Partner irrelevant sein. Die Zweitfrau könnte also nicht nur einen Zweitmann, sondern auch eine Zweitfrau nehmen. Das stellt dann die Frage nach den Beziehungen zwischen den verschiedenen Ehegatten derselben Person: Wären die automatisch auch miteinander verheiratet oder nur, wenn sie es wünschen? Wie sind die Rangfolgen bei den Unterhaltsverpflichtungen? Soll es dabei einen Unterschied machen, ob mehrere Ehegatten gleichzeitig oder nacheinander, mit oder ohne Zustimmung des/der anderen Ehegatten geheiratet wurden? Hinterbliebenenversorgung, Krankenmitversicherung usw. müssten neu austariert werden und so flexibel gestaltet werden, dass das Ergebnis bei allen möglichen Konstellationen möglichst gerecht ist (auch gegenüber der zahlenden Allgemeinheit).

 

Kannst ja mal einen Gesetzentwurf ausarbeiten, wenn du willst. Und wenn du dann damit beschäftigt bist, stelle ich dir deine Frage nochmal: Warum soll ein Mann nicht mehrere Ehefrauen haben? :evil:

 

@Epicureus: Du brauchst jetzt nur anzumerken, wie einfach es doch im Vergleich dazu wäre, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Und schon sind wir wieder beim Thema. :)

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Ich würde diese Diskussion nicht an der Mehrehe festmachen. Es besteht mE ein Bedürfnis, wenn auch kein überwiegend großes, familienrechtliche Verbindungen auch neben Ehe, LPart und Adoption zu schaffen. Deshalb wäre es m. E. angebracht, eine für viele Formen des Miteinander- und Zusammenlebens geeignete Verantwortungsgemeinschaft zu schaffen. Diese Verantwortungsgemeinschaft könnte durch notariellen Vertrag, in dem bestimmte, gesetzlich vorgesehene Inhalte vereinbart werden können, errichtet werden und durch notarielle Anzeige wieder beendet werden. In dieser Gemeinschaft könnten sich Polyamouröse, religiöse Bruderschaften oder auch sehr gute Freunde zusammenschließen. Die Höchstzahl einer Gemeinschaft würde ich bei fünf oder sieben ansetzen.

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Ich würde diese Diskussion nicht an der Mehrehe festmachen. Es besteht mE ein Bedürfnis, wenn auch kein überwiegend großes, familienrechtliche Verbindungen auch neben Ehe, LPart und Adoption zu schaffen. Deshalb wäre es m. E. angebracht, eine für viele Formen des Miteinander- und Zusammenlebens geeignete Verantwortungsgemeinschaft zu schaffen. Diese Verantwortungsgemeinschaft könnte durch notariellen Vertrag, in dem bestimmte, gesetzlich vorgesehene Inhalte vereinbart werden können, errichtet werden und durch notarielle Anzeige wieder beendet werden. In dieser Gemeinschaft könnten sich Polyamouröse, religiöse Bruderschaften oder auch sehr gute Freunde zusammenschließen.

So einfach wäre das.

 

Die Höchstzahl einer Gemeinschaft würde ich bei fünf oder sieben ansetzen.

Warum?

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Die Höchstzahl einer Gemeinschaft würde ich bei fünf oder sieben ansetzen.
Warum?
Weil Verein schon als sinnvolles Institut existiert? bearbeitet von Flo77
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Es besteht mE ein Bedürfnis, wenn auch kein überwiegend großes, familienrechtliche Verbindungen auch neben Ehe, LPart und Adoption zu schaffen.

Die Frage íst nur, warum "familienrechtlich"?

 

Notarielle Verträge kann man auch so abschließen. Mag sein, dass man hier und da Bestimmungen anpassen sollte, z.B. unter gewissen Bedingugen vertragliche Unterhaltspflichen gesetzlichen gleichstellen (§ 844 BGB, Steuerrecht...).

 

Aber im Übrigen bin ich eher für allgemeine Register, wo jeder Totensorgeberechtigte angeben, Vorsorgevollmachten erteilen kann usw. Da sollte man mal durchforsten, was es so an möglichen Bedürfnissen gibt und dann für alle - unabhängig von der Lebensform - entsprechende Möglichkeiten schaffen (und das mit einem System regelmäßiger sowie anlassbezogener Überprüfung, damit die Betreffenden das nicht bei geänderter Situation vergessen).

 

Dann muss man sich auch nicht fragen, ob man bei fünf oder sieben eine Grenze ziehen sollte.

 

Natürlich müssten die Notare eine Checkliste haben und diese Fragen systematisch mit den Vertragsparteien durchgehen.

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In Tibet haben übrigens viele Frauen mehere Ehemänner.
Was aber alles biologisch-evolutionäre Gründe hat.

 

Vielweiberei, wenn man viele Krieger brauchte und viele Frauen übrig hatte, Polyandrie, wenn die Ressourcen knapp waren, man dafür aber möglichst wenige Nachkommen optimal versorgen wollte.

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In Tibet haben übrigens viele Frauen mehere Ehemänner.
was nix mit einer besseren stellung der frauen zu tun hat. bei der polyandrie in tibet geht es darum den (meist kleinen) landbesitz einer familie nicht aufteilen zu müssen wenn mehrere brüder die selbe frau heiraten. die stresst sich dann halt doppelt oder dreifach ab mit putzen, kochen und kindern.

 

männliche eifersucht ist ein faktor in allen gesellschaften, und bei näheren untersuchungen von polyamourösen gesellschaften bei den inuits oder auf den marquesa inseln stellte sich rasch heraus dass es eine männer-dominierte sache war und viele frauen den üblichen eifersuchtsdramen zum opfer fielen. gut es mag sein dass es sich im westen zu einer form echt gleichberechtigter beziehungen entwickelt hat, dennoch sehe ich es ähnlich wie wiebke. polyamouröse mögen sich notariell vertraglich binden und absprechen bis sie blau und dusselig sind, auf der ebene des familienrechtes hat das nix verloren. der staat ist nicht verpflichtet für jede denkbare from des zusammenlebens einen rechtlichen raster zur verfügung zu stellen der allen ansprüchen gerecht wird. darum bin ich dagegen dass am “ehe”-begriff so stark gerüttelt wird dass er am schluss nicht mehr zwingend eine zweier-beziehung stehen muss.

bearbeitet von phyllis
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