Franciscus non papa Geschrieben 16. November 2011 Melden Share Geschrieben 16. November 2011 es ist doch noch ein bambi übrig, nachdem heino seinen zurückgegeben hat. also auf, den verleihen wir dann wieder für besondere verdienste..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 16. November 2011 Melden Share Geschrieben 16. November 2011 (bearbeitet) es ist doch noch ein bambi übrig, nachdem heino seinen zurückgegeben hat. also auf, den verleihen wir dann wieder für besondere verdienste..... Ja, daran hatte ich auch gerade gedacht. Und den Einspielfilm bei der außerordentlichen Preisverleihung (produziert vom MDR) könnten sie dann mit putzigen Anti-Schwulen-Pogromen aus der ganzen Welt zusammenschneiden. Wohlfühl-Reggae-Musik mit brennenden Schwuchteln im Hintergrund, denen man die Gliedmaßen abtrennt. Das wäre dann wie bei Bushidos Hass-Rap wirklich eine künstlerische Aussage, die man sich nicht durch weinerliches linkes Gutmenschentum vermiesen lassen sollte. bearbeitet 16. November 2011 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 16. November 2011 Melden Share Geschrieben 16. November 2011 es ist doch noch ein bambi übrig, nachdem heino seinen zurückgegeben hat. also auf, den verleihen wir dann wieder für besondere verdienste..... Ja, für Verdienste um die Volksmusik. Reggae ist doch jamaikanische Volksmusik, oder? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 16. November 2011 Melden Share Geschrieben 16. November 2011 es ist doch noch ein bambi übrig, nachdem heino seinen zurückgegeben hat. also auf, den verleihen wir dann wieder für besondere verdienste..... Ja, für Verdienste um die Volksmusik. Reggae ist doch jamaikanische Volksmusik, oder? Werner Für das BURDA-Zentralkomitee gewiss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wacherchrist Geschrieben 16. November 2011 Melden Share Geschrieben 16. November 2011 Hallo, ich weiss nicht, ob ich hier richtig bin, aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Gibt es Erfahrungen, wie Caritaseinrichtungen mit Mitarbeitern verfahren, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben? Erfolgt automatisch eine Kündigung oder wird differenziert? Konkret geht es um eine Krankenschwester in einem katholischen Krankenhaus. Danke schon mal für die Hilfe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 16. November 2011 Melden Share Geschrieben 16. November 2011 Darauf habe ich schon lange gewartet. Jetzt wird es wirklich interessant. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 16. November 2011 Melden Share Geschrieben 16. November 2011 Darauf habe ich schon lange gewartet. Jetzt wird es wirklich interessant. Ich kann beim besten Willen keinen Grund erkennen den beiden das Verpartnern zu verwehren. So was kommt eben dabei heraus wenn man zwei Rechtskonstrukte für ein und dasselbe geschaffen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 16. November 2011 Melden Share Geschrieben 16. November 2011 Darauf habe ich schon lange gewartet. Jetzt wird es wirklich interessant. Jupp, vorallem weil das schön zeigt, wie Blödsinnig es ist, für gleichgeschlechtliche Paare extra eine neue Rechsform einführen zu wollen, obwohl es schon eine gibt, welche für ALLE geeignet ist ... nur weil ein paar religiöse Ewiggestrige nicht damit klar kommen ... 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 16. November 2011 Melden Share Geschrieben 16. November 2011 Darauf habe ich schon lange gewartet. Jetzt wird es wirklich interessant. Richtig, jetzt wird es interessant. Bisher gilt: "Ehe" für Heteros, "Lebenspartnerschaft" für Homos. Wenn nun ein Heteropaar es irgendwie schafft, aus Gleichbehandlungsgründen die "Lebenspartnerschaft" für Heteros zu öffnen, was bedeutet das dann umgekehrt? Richtig, das dürfte dir nicht gefallen. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 16. November 2011 Melden Share Geschrieben 16. November 2011 Darauf habe ich schon lange gewartet. Jetzt wird es wirklich interessant. Richtig, jetzt wird es interessant. Bisher gilt: "Ehe" für Heteros, "Lebenspartnerschaft" für Homos. Wenn nun ein Heteropaar es irgendwie schafft, aus Gleichbehandlungsgründen die "Lebenspartnerschaft" für Heteros zu öffnen, was bedeutet das dann umgekehrt? Richtig, das dürfte dir nicht gefallen. Werner Da wird nix interessant. Das ist sterbenslangweilig, und zwar genau wegen des von dir angeführten Umkehrschlusses. Der EGMR hat sich unlängst erst darauf festgelegt, dass Österreich für gleichgeschlechtliche Paare mit der eingetragenen Partnerschaft erstmal genug getan hat und ihnen nicht die Ehe eröffnen muss. In den nächsten zehn Jahren läuft da nichts. Und genau deshalb wird die Beschwerde abgeschmettert werden: Wenn die Ungleichbehandlung in der einen Richtung für zulässig erklärt wird, dann kann sie nicht in der anderen Richtung plötzlich unzulässig sein. Den Umkehrschluss will der EGMR nicht ziehen, aber ohne ihn würde es die Diskriminierung Homosexueller verstärken, der Beschwerde stattzugeben. Denn dann hätten die Heten die Wahl, aber die Homos nicht, während jetzt weder die einen noch die anderen die Wahl haben. Auf das Spielchen lassen die sich in Straßburg nicht ein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 16. November 2011 Melden Share Geschrieben 16. November 2011 (bearbeitet) Interessant fände ich es zu wissen, wie lange es in Deutschland noch dauert, bis eine neue Bundesregierung die Ehe auch für Schwule und Lesben öffnet. Dieser Quatsch mit dem Sonderinstitut geht mir im Alltag gehörig auf die Nerven. Bei Formularen, Anträgen etc. pp muss man jedesmal das "Eingetragene Lebenspartnerschaft" mit der Lupe suchen. Wenn es denn überhaupt vorkommt. Ganz zu schweigen von den noch real existierenden Nachteilen im Einkommensteuer- und Adoptionsrecht. In manchen Behörden und Firmen sind Menschen, die in einer ELP leben, schlichtweg nicht existent. Da kann man dann jeweils in Mikro-Schrift einen Sermon an den rechten Rand schreiben. Na ja, wenn die Grünen und die SPD schlau sind, gehen sie 2013 mit den Piraten in eine Regierung. Aber vermutlich wird es wieder auf eine GroKo hinauslaufen, und damit die Eheöffnung für Schwule und Lesben wieder für 4 Jahre auf Eis gelegt. bearbeitet 16. November 2011 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xamanoth Geschrieben 17. November 2011 Melden Share Geschrieben 17. November 2011 Na ja, wenn die Grünen und die SPD schlau sind, gehen sie 2013 mit den Piraten in eine Regierung. Dazu müssen die Piraten erstmal ins Parlament kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 17. November 2011 Melden Share Geschrieben 17. November 2011 Nach hM bedürfte die Öffnung der Ehe einer Verfassungsänderung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 17. November 2011 Melden Share Geschrieben 17. November 2011 Nach hM bedürfte die Öffnung der Ehe einer Verfassungsänderung. Dumme Frage, aber wieso ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 17. November 2011 Melden Share Geschrieben 17. November 2011 Nach hM bedürfte die Öffnung der Ehe einer Verfassungsänderung. Dumme Frage, aber wieso ? Weil Ehe eben 1 Mann und 1 Frau sind. Und darauf bezieht sich der einschlägige Artikel des GG. Den müßte man ändern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 17. November 2011 Melden Share Geschrieben 17. November 2011 (bearbeitet) Nach hM bedürfte die Öffnung der Ehe einer Verfassungsänderung. Die herrschende Meinung kannst du in der Pfeife rauchen. Die hatte auch besagt, dass es das sog. "Abstandsgebot" gab, was das Bundesverfassungsgericht - zumindest was gleichgeschlechtliche Paare angeht - dann ganz feierlich zu Grabe getragen hat Rechtssoziologisch betrachtet mag die nächste Legislaturperiode noch zu früh sein, aber das Verfassungsgericht ist doch ganz fachmännisch dabei, eine Situation zu schaffen, in der man gar nicht mehr behaupten kann, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sei verfassungswidrig: Zum einen wird inzwischen der besondere Schutz der Ehe nach Art. 6 GG im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG nicht mehr als Rechtfertigung für eine Differenzierung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft anerkannt. Da konkrete objektive Unterschiede in den seltensten Fällen vorliegen, ist die Folge, dass letztlich der besondere Schutz der Ehe nach Art. 6 GG über den Umweg des Art. 3 GG auch für Lebenspartnerschaften gilt. Dann aber wird sehr schwer begründbar, warum eine Verfassung, die angeblich diesen besonderen Schutz gleichermaßen für verschiedengeschlechtliche Ehen und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften anordnet, verbieten soll, dieses Gleiche auf der einfachrechtlichen Ebene auch mit demselben Etikett zu versehen. Zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in seinem Beschluss zur Aufrechterhaltung von Ehen bei rechtlicher Geschlechtsänderung eines Ehegatten selbst geradezu perfide in die Falle gelockt: Es hat verlangt, die Rechtsfolgen der Ehe trotz nunmehriger Gleichgeschlechtlichkeit der Ehegatten vollständig aufrecht zu erhalten, ihm aber die Entscheidung überlassen, ob dies weiter unter dem Etikett "Ehe" erfolgt oder unter einem anderen Etikett. Da das rechtstechnisch sehr viel einfacher war, hat der Gesetzgeber das Etikett "Ehe" für diese gleichgeschlechtlichen Ehen dann auch akzeptiert. Die Falle war, dass die dem Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit, ein anderes Etikett zu verwenden, ausdrücklich für den Fall da war, dass der Gesetzgeber den "Schutz des Instituts der Ehe als verschiedengeschlechtlicher Partnerschaft" verfolgen will. Bei passender Gelegenheit kann das Bundesverfassungsgericht dann behaupten, die Vorstellung von "Ehe" habe sich eben gewandelt und der Gesetzgeber selbst habe dazu ja seinen Segen gegeben (d.h. es kann dem Einwand entgegentreten, es habe die Definition ja eingenmächtig selbst geändert). Man muss sich mal klarmachen, dass bereits heute in Deutschland rechtlich gleichgeschlechtliche Ehen bestehen - und zwar auf Veranlassung des Bundesverfassungsgerichts und mit späterem Segen des Gesetzgebers. Ehen zwischen zwei Männern oder zwei Frauen kann es geben (und gibt es), nur kann bisher eine Ehe nicht von zwei Männern oder zwei Frauen geschlossen werden. Daneben verlangt die Verfassung keine inhaltlich unterschiedliche Behandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft, ja es soll sogar so sein, dass zwischen beiden der Gleichheitssatz gilt. Der letzte Schritt ist vorgezeichnet. Wie lange die erforderliche Schamfrist sein wird, bis der Schritt wirklich erfolgt, ist eine rein psychologische Frage. Nach hM bedürfte die Öffnung der Ehe einer Verfassungsänderung. Dumme Frage, aber wieso ? Weil angeblich die Definition von "Ehe" im Sinne des Grundgesetzes verschiedengeschlechtlich ist und der einfache Gesetzgeber natürlich nicht die verfassungsändernden Mehrheiten dadurch unterlaufen können darf, dass er einfach Begriffe aus dem Grundgesetz umdefiniert. Da es wie gesagt angeblich aber inhaltlich von Verfassungs wegen keinen Unterschied zwischen den beiden Rechtsformen geben muss (oder sogar darf) und des Weiteren bereits einige gleichgeschlechtliche rechtliche Partnerschaften "Ehe" heißen (und zwar zunächst auf Anordnung des Verfassungsgerichts), scheint das Argument nicht sehr überzeugend. bearbeitet 18. November 2011 von Franciscus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 17. November 2011 Melden Share Geschrieben 17. November 2011 Ein Golden Retriever ist kein "Rechtssubjekt". Warum nicht? Intellektuell dürfte er mit CR mithalten. Seltsame Frage für einen Juristen? Lass mal, er will ja nur beweisen, dass er mal was von Peter Singer gehört hat. Aber ich hab's schon mal gesagt: Ich hab gar nichts dagegen, die Ehe für Verbindungen zwischen Menschen und Hunden zu öffnen. Da die Eheschließung ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft ist, würde ich lediglich die Standesbeamten anweisen, bei der Eheschließung peinlich genau auf die tatsächliche Geschäftsfähigkeit des Hundes zu achten. Dann ist schon alles in Butter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
prolet-x Geschrieben 17. November 2011 Melden Share Geschrieben 17. November 2011 .........................................................................................................Ein Golden Retriever ist kein "Rechtssubjekt". Echt nicht? Und wenn bsw. Rosa v. P. die Vormundschaft für diesen Köter übernehmen würde, dann auch nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 17. November 2011 Melden Share Geschrieben 17. November 2011 .........................................................................................................Ein Golden Retriever ist kein "Rechtssubjekt". Echt nicht? Und wenn bsw. Rosa v. P. die Vormundschaft für diesen Köter übernehmen würde, dann auch nicht? Rosa v. P.kann die Vormundschaft ja schon deswegen nicht übernehmen, weil der Köter eben kein Rechtssubjekt ist. Im Übrigen kann aus gutem Grund kein Vormund seinen Mündel bei der Eheschließung vertreten. Höchstpersönliches Rechtsgeschäft, s.o. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 17. November 2011 Melden Share Geschrieben 17. November 2011 Nach hM bedürfte die Öffnung der Ehe einer Verfassungsänderung. Dumme Frage, aber wieso ? Weil Ehe eben 1 Mann und 1 Frau sind. Und darauf bezieht sich der einschlägige Artikel des GG. Den müßte man ändern. Solange Ehe nicht im GG definiert wird (was, soweit ich weiß, nicht der Fall ist), muß auch nichts am GG geändert werden ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 18. November 2011 Melden Share Geschrieben 18. November 2011 Nach hM bedürfte die Öffnung der Ehe einer Verfassungsänderung. Dumme Frage, aber wieso ? Weil Ehe eben 1 Mann und 1 Frau sind. Und darauf bezieht sich der einschlägige Artikel des GG. Den müßte man ändern. Solange Ehe nicht im GG definiert wird (was, soweit ich weiß, nicht der Fall ist), muß auch nichts am GG geändert werden ... Da steht viel undefiniert. Sprache steht nicht zur beliebigen Disposition sondern ist Basis von Gesetzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 18. November 2011 Melden Share Geschrieben 18. November 2011 Nach hM bedürfte die Öffnung der Ehe einer Verfassungsänderung. Dumme Frage, aber wieso ? Weil Ehe eben 1 Mann und 1 Frau sind. Und darauf bezieht sich der einschlägige Artikel des GG. Den müßte man ändern. Solange Ehe nicht im GG definiert wird (was, soweit ich weiß, nicht der Fall ist), muß auch nichts am GG geändert werden ... Da steht viel undefiniert. Sprache steht nicht zur beliebigen Disposition sondern ist Basis von Gesetzen. Nur ist der allgemeine Sprachgebrauch eben schon so, daß Homosexuelle sich nicht "verpartnern", sondern sie heiraten schlicht und ergreifend ... Dem sollte langsam mal Rechnung getragen werden ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xamanoth Geschrieben 18. November 2011 Melden Share Geschrieben 18. November 2011 Nach hM bedürfte die Öffnung der Ehe einer Verfassungsänderung. Dumme Frage, aber wieso ? Weil Ehe eben 1 Mann und 1 Frau sind. Und darauf bezieht sich der einschlägige Artikel des GG. Den müßte man ändern. Solange Ehe nicht im GG definiert wird (was, soweit ich weiß, nicht der Fall ist), muß auch nichts am GG geändert werden ... Da steht viel undefiniert. Sprache steht nicht zur beliebigen Disposition sondern ist Basis von Gesetzen. Nur ist der allgemeine Sprachgebrauch eben schon so, daß Homosexuelle sich nicht "verpartnern", sondern sie heiraten schlicht und ergreifend ... Dem sollte langsam mal Rechnung getragen werden ... Es ist durchaus nicht unproblematisch, ob dieser umgangsprachliche Ehebegriff (bei dem außerdem auch belegt werden müsste dass es so ist) auf den verfassungsrechtlichen Übertragbar ist und inwieweit die konventionellen Vorstellungen des Begriffs der Ehe und insbesondere die Vorstellungen der Verfassungsväter außer acht bleiben sollten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 18. November 2011 Melden Share Geschrieben 18. November 2011 Es ist durchaus nicht unproblematisch, ob dieser umgangsprachliche Ehebegriff (bei dem außerdem auch belegt werden müsste dass es so ist) auf den verfassungsrechtlichen Übertragbar ist und inwieweit die konventionellen Vorstellungen des Begriffs der Ehe und insbesondere die Vorstellungen der Verfassungsväter außer acht bleiben sollten. Umgangssprache und juristische Sprache sind grundsätzlich zweierlei, das sieht man zB auch bei "Mord". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 18. November 2011 Melden Share Geschrieben 18. November 2011 Es ist durchaus nicht unproblematisch, ob dieser umgangsprachliche Ehebegriff (bei dem außerdem auch belegt werden müsste dass es so ist) auf den verfassungsrechtlichen Übertragbar ist und inwieweit die konventionellen Vorstellungen des Begriffs der Ehe und insbesondere die Vorstellungen der Verfassungsväter außer acht bleiben sollten. Umgangssprache und juristische Sprache sind grundsätzlich zweierlei, das sieht man zB auch bei "Mord". Das stimmt zwar, aber in dem speziellen Fall geht es genau darum, was allgemein unter "Ehe" verstanden wird, denn m.W. ist der Begriff "Ehe" in keinem Gesetzestext explizit nur als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau definiert. Und auch wenn es nicht so aussieht, unsere Gesetzgebung passt sich, wenn auch manchmal widerwillig und nur unter Druck durch das BVerfG, durchaus nach und nach an die Realität an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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