Epicureus Geschrieben 18. November 2011 Melden Share Geschrieben 18. November 2011 (bearbeitet) Neues aus der lupenreinen Demokratie Russland: In St. Petersburg und Moskau gibt es große Mehrheiten für Gesetzentwürfe, die "Propaganda" für Homo-Rechte unter Strafe stellen wollen - auch ein nationales Verbot ist im Gespräch. Am Mittwoch hat sich der Stadtrat von St. Petersburg mit 27 gegen eine Stimme in erster Lesung für ein Gesetz ausgesprochen, das "die Werbung für Homosexualität, Lesbentum und Transgendertum" in der Öffentlichkeit unter Strafe stellen soll. Verstöße gegen das Verbot sollen mit Geldstrafen bis zu 50.000 Rubel (1.200 Euro) geahndet werden. Am Donnerstag kündigte auch die Moskauer Stadtregierung eine ähnliche Initiative an. "Wir planen die Annahme eines solchen Gesetzes in Moskau in nächster Zeit und sind jetzt dabei, es im Detail auszuarbeiten", erklärte Ljudmila Stebenkowa, die Leiterin des städtischen Komitees für Gesundheitsschutz. Das Gesetz solle Jugendliche vor negativen Einflüssen schützen. Klasse. Ein schwules Café zahlt also demnächst 1.200 EUR Strafe, wenn es eine Werbeanzeige in der Zeitung schaltet. Ebenfalls zahlen werden alle schwulen und lesbischen Paare, die sich auf der Straße einen Kuss geben (ist ja auch eine "Werbung für HS", außerdem Erregung öffentlichen Ärgernisses). Wahrscheinlich wird auch bald die Ausübung homosexueller Praktiken unter Strafe gestellt - inklusive einer Denunziantenprämie für alle aufrechten Bürger, die Schwule anzeigen. Unter Adolf hätte es nicht besser laufen könnnen. Die letzte Konsequenz, die "überführte" Schwule damals erwartete, nämlich ein Erholungsurlaub im KZ - das ist etwas, was die Russen vom GröFaZ noch lernen können. Aber sie sind auf einem guten Weg. Druschba! bearbeitet 18. November 2011 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 18. November 2011 Melden Share Geschrieben 18. November 2011 Es ist durchaus nicht unproblematisch, ob dieser umgangsprachliche Ehebegriff (bei dem außerdem auch belegt werden müsste dass es so ist) auf den verfassungsrechtlichen Übertragbar ist und inwieweit die konventionellen Vorstellungen des Begriffs der Ehe und insbesondere die Vorstellungen der Verfassungsväter außer acht bleiben sollten. Umgangssprache und juristische Sprache sind grundsätzlich zweierlei, das sieht man zB auch bei "Mord". Claro. Aber heißt das auch, dass ein Wort in der Verfassung dasselbe heißen muss wie in anderen Rechtstexten? (Lesetipp bevor du antwortest: Art. 14 GG, §§ 903 ff. BGB) In Art. 6 GG steht auch was von "unehelichen" Kindern. Sollte daraus folgen, dass der Gesetzgeber Verfassungsbruch beging, als er das Konzept zunächst in "Nichtehelichkeit" umbenannte und dann ganz abschaffte? "Ehe" muss im Grundgesetz und im BGB überhaupt nicht dasselbe heißen. Und das geht in beide Richtungen: "Ehe" im Grundgesetz könnte geschlechtsunabhängig sein, auch wenn das BGB nur Ehen zwischen Mann und Frau kennt. Aber auch wenn "Ehe" in Art. 6 GG nur eine solche zwischen Mann und Frau sein sollte, muss das noch nicht heißen, dass die Verwendung des Wortes "Ehe" im BGB für sowohl gleich- wie verschiedengeschlechtliche rechtlich abgesicherte Paarbeziehungen verfassungswidrig wäre, da ja insofern kein Abstandsgebot besteht und die jüngste Rechtsprechung sowieso dahin tendiert, den Ehe-Schutz nach Art. 6 GG über Art. 3 GG auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften auszuweiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 18. November 2011 Melden Share Geschrieben 18. November 2011 "Ehe" im Grundgesetz könnte geschlechtsunabhängig sein, auch wenn das BGB nur Ehen zwischen Mann und Frau kennt. Daß die juristische Fachsprache auch Wörter mit verschiedenen Bedeutungen kennt, ist allein kein Argument. Mit welcher anerkannten Auslegungsmethode kommst du dazu, daß "Ehe" im GG etwas anderes bedeutet als eine Paarung von Mann und Frau? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 18. November 2011 Melden Share Geschrieben 18. November 2011 "Ehe" im Grundgesetz könnte geschlechtsunabhängig sein, auch wenn das BGB nur Ehen zwischen Mann und Frau kennt. Daß die juristische Fachsprache auch Wörter mit verschiedenen Bedeutungen kennt, ist allein kein Argument. Mit welcher anerkannten Auslegungsmethode kommst du dazu, daß "Ehe" im GG etwas anderes bedeutet als eine Paarung von Mann und Frau? Ich komme gar nicht dazu, sondern ich halte es nur für eine Möglichkeit. Dazu kommen könnte man durch systematische Auslegung, und zwar über Art. 3 GG und die Art und Weise, wie das Bundesverfassungsgericht inzwischen die Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnschaft mittels des Gleichheitssatzes forciert: Wenn das Grundgesetz über Art. 3 letztlich auch die (gleichgeschlechtliche) eingetragene Lebenspartnerschaft unter den besonderen Schutz des Staates stellt (was ja wohl die logische Schlussfolgerung ist), warum sollte dann "Ehe" in Art. 6 nicht selbst schon gleichgeschlechtliche Paare einschließen (weil es ja dann inhaltlich eh keinen Unterschied macht)? Das wäre ja bloß ein unnötiger Umweg. Ich muss allerdings gestehen, dass ich dabei schon Bauchschmerzen habe. Im akademischen Elfenbeinturm ist die Argumentation m.E. sogar theoretisch richtig. Aber ich kann auch nicht daran vorbeisehen, dass über "Gleichheit" sehr unterschiedliche Auffassungen herrschen und dass deswegen Rechtsfortbildung mittels verfassungsgerichtlicher Gleichheitsrechtsprechung zugleich ein ganz massiver Transfer von Entscheidungsmacht von der Legislative auf die Judikative ist. Und da regt sich dann die überzeugte Demokratin in mir. Im Ergebnis favorisiere ich daher folgende Auslegung: Art. 6 GG unterstellt nur eine Mann-Frau-Beziehung dem besonderen Schutz des Staates, ohne dass sich jedoch daraus ein Abstandsgebot im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Paare ergibt. Der Gesetzgeber darf also gleich behandeln, muss es aber nicht (jedenfalls nicht umfassend; meine Auffassung schließt nicht aus, in einzelnen, wohlbegründeten Fällen aus dem Gleichheitssatz gewisse Schlussfolgerungen zu ziehen, denn "besonderer Schutz" ist nun auch kein Blankoscheck für Schikane). Behandelt der Gesetzgeber nun tatsächlich gleich, gibt es auch keinen Grund, warum er dies nicht im Rahmen eines einheitlichen Rechtsinstituts tun könnte, das er einfachgesetzlich dann "Ehe" nennt, unabhängig davon, was "Ehe" in Art. 6 GG bedeutet (und wir sind uns ja inzwischen einig, dass ein Wort im BGB nicht dasselbe heißen muss wie im Grundgesetz). Aber der Zug ist ja bereits abgefahren. Die Rechtsprechung ist über diese Rechtsauffassung schon hinaus, und somit scheint mir ziemlich klar, wo das endet, nur noch nicht wann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. November 2011 Melden Share Geschrieben 19. November 2011 Die Rechtsprechung ist über diese Rechtsauffassung schon hinaus, und somit scheint mir ziemlich klar, wo das endet, nur noch nicht wann. So wird das wohl kommen. Und dann fällt die Zweiheit als nächste Baustelle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 20. November 2011 Melden Share Geschrieben 20. November 2011 Die Rechtsprechung ist über diese Rechtsauffassung schon hinaus, und somit scheint mir ziemlich klar, wo das endet, nur noch nicht wann. So wird das wohl kommen. Und dann fällt die Zweiheit als nächste Baustelle. Stellt sich die Frage nach dem "warum auch nicht ?" ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 20. November 2011 Melden Share Geschrieben 20. November 2011 Und dann fällt die Zweiheit als nächste Baustelle. Stellt sich die Frage nach dem "warum auch nicht ?" ... Kann ich dir ganz einfach erklären: Rechtlich ist "Ehe" schlicht ein Paket zahlreicher Einzelregelungen. Und viele dieser Einzelregelungen sind dafür ausgelegt, dass man nur einen Partner hat. Sie funktionieren bei mehreren nicht: Welcher von mehreren Männern gilt als Vater? Wer ist totensorgeberechtigt? Wie ist das mit der Hinterbliebenenrente? Jetzt kann man sich die Einzelregelungen nehmen, auf die das nicht zutrifft, und daraus ein kleineres Paket schnüren, das auch Gemeinschaften von mehr als zwei Menschen offen steht. Meinetwegen. Aber dann stellt sich die Frage nach dem Etikett wieder: Soll das Etikett "Ehe" für das kleinere Paket dienen oder für das größere Gesamtpaket? Jedenfalls alles nicht so einfach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 20. November 2011 Melden Share Geschrieben 20. November 2011 Und dann fällt die Zweiheit als nächste Baustelle. Stellt sich die Frage nach dem "warum auch nicht ?" ... Kann ich dir ganz einfach erklären: Rechtlich ist "Ehe" schlicht ein Paket zahlreicher Einzelregelungen. Und viele dieser Einzelregelungen sind dafür ausgelegt, dass man nur einen Partner hat. Sie funktionieren bei mehreren nicht: Welcher von mehreren Männern gilt als Vater? Wer ist totensorgeberechtigt? Wie ist das mit der Hinterbliebenenrente? Jetzt kann man sich die Einzelregelungen nehmen, auf die das nicht zutrifft, und daraus ein kleineres Paket schnüren, das auch Gemeinschaften von mehr als zwei Menschen offen steht. Meinetwegen. Aber dann stellt sich die Frage nach dem Etikett wieder: Soll das Etikett "Ehe" für das kleinere Paket dienen oder für das größere Gesamtpaket? Jedenfalls alles nicht so einfach. Irgendwie sehe ich das Problem nicht ... Die Frage nach dem Vater ist relativ leicht zu beantworten, im strengen Sinne (z.B. bei sorgerechtlichen Fragen, z.B. bei Scheidungen) der biologische Vater, rechtlich (also als Erziehungsberechtigte) alle an dieser Ehe beteiligten Männer. Da gibt es keinen sonderliche großen Aufwand. Die Frage nach der Totensorge stellt sich nicht wirklich und die Hinterbliebenenrente kann man auch einfach regeln, entweder geht sie an die Ehegemeinschaft als ganzes (was das gerechteste wäre, schließlich hat die Gemeinschaft ja eine/n Versorger/in verloren), oder sie wird solange nicht ausgezahlt, wie noch mehrere der ursprünglichen Partner am leben sind, und sich gegenseitig versorgen können. Also, warum nicht ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 20. November 2011 Melden Share Geschrieben 20. November 2011 Die Frage nach dem Vater ist relativ leicht zu beantworten, im strengen Sinne (z.B. bei sorgerechtlichen Fragen, z.B. bei Scheidungen) der biologische Vater, rechtlich (also als Erziehungsberechtigte) alle an dieser Ehe beteiligten Männer.Da gibt es keinen sonderliche großen Aufwand. Erstens ist das großer Aufwand, zweitens ist es wirr, was du schreibst: Bei "sorgerechtlichen Fragen, z.B. bei Scheidungen" soll es der biologische Vater sein (aber den muss man erstmal feststellen, was durchaus aufwändig ist, und was, wenn der gar nicht an dieser Ehe/Partnerschaft/Gemeinschaft beteiligt oder schlicht unbekannt ist?). Das soll allerdings nicht "rechtlich (also als Erziehungsberechtigte)" sein. Da ist ein Widerspruch. Was immer du auch genau gemeint haben solltest: Nach geltendem Recht gibt es genau einen rechtlichen Vater (von wenigen Adoptionsfällen abgesehen), und der wird nach wie vor in der Mehrzahl der Fälle durch die gesetzliche Vermutung der Vaterschaft des Ehemannes festgestellt. Bei mehreren Ehemännern funktioniert diese Vermutung nicht. Die Frage nach der Totensorge stellt sich nicht wirklich Das war jetzt ein Witz, ja? und die Hinterbliebenenrente kann man auch einfach regeln, entweder geht sie an die Ehegemeinschaft als ganzes (was das gerechteste wäre, schließlich hat die Gemeinschaft ja eine/n Versorger/in verloren), oder sie wird solange nicht ausgezahlt, wie noch mehrere der ursprünglichen Partner am leben sind, und sich gegenseitig versorgen können. Könnte man. Und was, wenn dann Scheidungen folgen? Wie wird das geregelt? Lässt sich alles machen, aber es wird eben doch komplizierter. Also, warum nicht ? Weil es eben rein gesetzestechnisch nicht geht. Du kannst nicht einfach die Ehe auf Gemeinschaften von mehr als zwei Personen ausweiten. Wenn du sowas in der Art machen willst, musst du ein ganz neues Konzept erarbeiten. So wie du es beispielhaft ja gerade getan hast, mit nach Lebenslagen differenzierter Mehrfach-Vaterschaft und neuen Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung. Und da ist noch viel mehr. Ist ja alles zu regeln. Aber du bietest damit nicht weiteren Menschen die Möglichkeit, ein bestehendes Rechtsinstitut zu nutzen, sondern du schaffst ein völlig neues Rechtsinstitut. Das ist aber etwas völlig anderes, als nur zu sagen, wir schauen bei der Eheschließung nicht mehr darauf, ob sich jetzt Männlein und Weiblein oder aber Weiblein und Weiblein oder Männlein und Männlein trauen. Letzteres ist mit wenigen Federstrichen erledigt, für dein neues Konzept brauchst du eine Sonderausgabe des Bundesgesetzblattes. Da ist ein ganz gewaltiger Unterschied. Und um es klar zu sagen: Mir ist reichlich schnurz, was am Ende "Ehe" heißt. Aber man erzähle mir nicht, dass, was dann für Gemeinschaften von mehr als zwei Beteiligten angeboten wird, noch dasselbe Rechtsinstitut sei, was wir heute von Zweierbeziehungen kennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 Die Frage nach dem Vater ist relativ leicht zu beantworten, im strengen Sinne (z.B. bei sorgerechtlichen Fragen, z.B. bei Scheidungen) der biologische Vater, rechtlich (also als Erziehungsberechtigte) alle an dieser Ehe beteiligten Männer.Da gibt es keinen sonderliche großen Aufwand. Erstens ist das großer Aufwand, zweitens ist es wirr, was du schreibst: Bei "sorgerechtlichen Fragen, z.B. bei Scheidungen" soll es der biologische Vater sein (aber den muss man erstmal feststellen, was durchaus aufwändig ist, und was, wenn der gar nicht an dieser Ehe/Partnerschaft/Gemeinschaft beteiligt oder schlicht unbekannt ist?). Das soll allerdings nicht "rechtlich (also als Erziehungsberechtigte)" sein. Da ist ein Widerspruch. Was immer du auch genau gemeint haben solltest: Nach geltendem Recht gibt es genau einen rechtlichen Vater (von wenigen Adoptionsfällen abgesehen), und der wird nach wie vor in der Mehrzahl der Fälle durch die gesetzliche Vermutung der Vaterschaft des Ehemannes festgestellt. Bei mehreren Ehemännern funktioniert diese Vermutung nicht. Gemeint ist, wie ich geschrieben habe, daß im Alltag alle Männer als Vater gelten Wie es heute ja schon möglich ist, Stichwort: "Erziehungsberechtigte". In so gut wie allen Situationen geht es genau darum ... nach Vater oder Mutter explizit wird doch rechtlich nur sehr sehr selten gefragt (Meist sind es "Eltern" oder eben "Erziehungsberechtigte"), also kein Problem. Die Frage nach der Totensorge stellt sich nicht wirklich Das war jetzt ein Witz, ja? Nein, das ist vollkommen ernst gemeint ... wo siehst du da ein Problem ?Man kann ja heute schon, z.B. durch die Patientenverfügung, jeden dafür benennen, ergo ? und die Hinterbliebenenrente kann man auch einfach regeln, entweder geht sie an die Ehegemeinschaft als ganzes (was das gerechteste wäre, schließlich hat die Gemeinschaft ja eine/n Versorger/in verloren), oder sie wird solange nicht ausgezahlt, wie noch mehrere der ursprünglichen Partner am leben sind, und sich gegenseitig versorgen können. Könnte man. Und was, wenn dann Scheidungen folgen? Wie wird das geregelt? Lässt sich alles machen, aber es wird eben doch komplizierter. "Komplizierter" ist aber kein Argument dagegen ... als ob bei uns IRGENDWAS einfach wäre ... ich denke, du hast auch schon mal eine Steuererklärung gemacht ? Also, warum nicht ? Weil es eben rein gesetzestechnisch nicht geht. Du kannst nicht einfach die Ehe auf Gemeinschaften von mehr als zwei Personen ausweiten. Wenn du sowas in der Art machen willst, musst du ein ganz neues Konzept erarbeiten. So wie du es beispielhaft ja gerade getan hast, mit nach Lebenslagen differenzierter Mehrfach-Vaterschaft und neuen Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung. Und da ist noch viel mehr. Ist ja alles zu regeln. Aber du bietest damit nicht weiteren Menschen die Möglichkeit, ein bestehendes Rechtsinstitut zu nutzen, sondern du schaffst ein völlig neues Rechtsinstitut. Das ist aber etwas völlig anderes, als nur zu sagen, wir schauen bei der Eheschließung nicht mehr darauf, ob sich jetzt Männlein und Weiblein oder aber Weiblein und Weiblein oder Männlein und Männlein trauen. Letzteres ist mit wenigen Federstrichen erledigt, für dein neues Konzept brauchst du eine Sonderausgabe des Bundesgesetzblattes. Da ist ein ganz gewaltiger Unterschied. Und um es klar zu sagen: Mir ist reichlich schnurz, was am Ende "Ehe" heißt. Aber man erzähle mir nicht, dass, was dann für Gemeinschaften von mehr als zwei Beteiligten angeboten wird, noch dasselbe Rechtsinstitut sei, was wir heute von Zweierbeziehungen kennen. 1. Es geht, andere Länder machen es ja auch, ohne großen Aufwand 2. Ich sehe keinen wirklichen Unterschied zwischen einer rechtlich abgesicherten Zweierbeziehung und einer rechtlich abgesicherten Xer-Beziehung ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 Rechtlich ist "Ehe" schlicht ein Paket zahlreicher Einzelregelungen. Und viele dieser Einzelregelungen sind dafür ausgelegt, dass man nur einen Partner hat. Sie funktionieren bei mehreren nicht: Welcher von mehreren Männern gilt als Vater? Wer ist totensorgeberechtigt? Wie ist das mit der Hinterbliebenenrente? Jetzt kann man sich die Einzelregelungen nehmen, auf die das nicht zutrifft, und daraus ein kleineres Paket schnüren, das auch Gemeinschaften von mehr als zwei Menschen offen steht. Meinetwegen. Aber dann stellt sich die Frage nach dem Etikett wieder: Soll das Etikett "Ehe" für das kleinere Paket dienen oder für das größere Gesamtpaket? Jedenfalls alles nicht so einfach. Der Etikenntenschwindel ist ja jetzt bei der Homo-Ehe auch im Gange, warum sollte es da bei der Öffnung auf mehr als 2 Partner Probleme geben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 Der Etikenntenschwindel ist ja jetzt bei der Homo-Ehe auch im Gange, warum sollte es da bei der Öffnung auf mehr als 2 Partner Probleme geben? Weil eine Homo-Ehe nur einen marginalen Unterschied zu einer Hetero-Ehe hat, während Wiebke die offenkundigen Unterschiede zur Vielehe deutlich gemacht hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 (bearbeitet) Rechtlich ist "Ehe" schlicht ein Paket zahlreicher Einzelregelungen. Und viele dieser Einzelregelungen sind dafür ausgelegt, dass man nur einen Partner hat. Sie funktionieren bei mehreren nicht: Welcher von mehreren Männern gilt als Vater? Wer ist totensorgeberechtigt? Wie ist das mit der Hinterbliebenenrente? Jetzt kann man sich die Einzelregelungen nehmen, auf die das nicht zutrifft, und daraus ein kleineres Paket schnüren, das auch Gemeinschaften von mehr als zwei Menschen offen steht. Meinetwegen. Aber dann stellt sich die Frage nach dem Etikett wieder: Soll das Etikett "Ehe" für das kleinere Paket dienen oder für das größere Gesamtpaket? Jedenfalls alles nicht so einfach. Der Etikenntenschwindel ist ja jetzt bei der Homo-Ehe auch im Gange, warum sollte es da bei der Öffnung auf mehr als 2 Partner Probleme geben? Der Etikettenschwindel ist schon viel älter. Da wollen uns deine Chefs zum Beispiel den Bären aufbinden, die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau sei schon in der Schöpfungsordnung festgelegt, dabei hat Gott, wie man in der Bibel nachlesen kann, gar nichts gegen die Vielehe einzuwenden. Werner bearbeitet 21. November 2011 von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 Der Etikenntenschwindel ist ja jetzt bei der Homo-Ehe auch im Gange, warum sollte es da bei der Öffnung auf mehr als 2 Partner Probleme geben? Weil eine Homo-Ehe nur einen marginalen Unterschied zu einer Hetero-Ehe hat, während Wiebke die offenkundigen Unterschiede zur Vielehe deutlich gemacht hat. Der biblische Gott hat allerdings nichts gegen die Vielehe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 Der Etikenntenschwindel ist ja jetzt bei der Homo-Ehe auch im Gange, warum sollte es da bei der Öffnung auf mehr als 2 Partner Probleme geben? Weil eine Homo-Ehe nur einen marginalen Unterschied zu einer Hetero-Ehe hat, während Wiebke die offenkundigen Unterschiede zur Vielehe deutlich gemacht hat. Der biblische Gott hat allerdings nichts gegen die Vielehe. Das ein patriarchalischer Gott nichts gegen spätpubertäre Männerträume hat wundert mich nicht wirklich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 Der biblische Gott hat allerdings nichts gegen die Vielehe. Der biblische Gott hat auch wenig mit Alice Schwarzer gemeinsam - bis auf den Verehrungsanspruch. Wobei Frau Schwarzer da ja nun noch... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 spätpubertäre MännerträumeNa ich weiß nicht. Ob Abraham und Jakob das immer so originell fanden mit dem ganzen Kuddelmuddel, den Eifersüchteleien, dem "der kommt aber öfter zu mir als zu dir"? (Hagar ist ja nicht umsonst in der Wüste gelandet.) Wird wohl die gerechte Strafe gewesen sein... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 spätpubertäre MännerträumeNa ich weiß nicht. Ob Abraham und Jakob das immer so originell fanden mit dem ganzen Kuddelmuddel, den Eifersüchteleien, dem "der kommt aber öfter zu mir als zu dir"? (Hagar ist ja nicht umsonst in der Wüste gelandet.) Wird wohl die gerechte Strafe gewesen sein... Das unterscheidet Träume von der Realität. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 Naja, faktum ist jedenfalsl, dass man die Bibel ausnahmsweise nicht mal "im Lichte von irgendwas lesen" muss um zu dem Schluss zu kommen, dass Gott nicht das allergeringste gegen die Vielehe hat. Weder im alten noch im neuen Testament steht auch nur ein Halbsatz, den man irgendwie dahigehend deuten könte, dass Gott die Vielehe nicht will, und die alttestamentarischen Patriarchen und Könige genießen trotz mehrerer Ehefrauen und zusätzlicher Konkubinen das Wohlwollen Gottes. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 und die alttestamentarischen Patriarchen und Könige genießen trotz mehrerer Ehefrauen und zusätzlicher Konkubinen das Wohlwollen Gottes.Solange die Gattinnen schamhafte, reine Gläubige sind und ihre Männer nicht zu Okkultismus oder Abgötterei verführen. Wobei der Diebstahl der Hausgötter des Laban in diesem Zusammenhang recht interessant wäre (was ist mit den Statuetten eigentlich passiert?) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 (bearbeitet) und die alttestamentarischen Patriarchen und Könige genießen trotz mehrerer Ehefrauen und zusätzlicher Konkubinen das Wohlwollen Gottes.Solange die Gattinnen schamhafte, reine Gläubige sind und ihre Männer nicht zu Okkultismus oder Abgötterei verführen. Wobei der Diebstahl der Hausgötter des Laban in diesem Zusammenhang recht interessant wäre (was ist mit den Statuetten eigentlich passiert?) Wobei die Konkubinen auch interessant sind. So besonders viel grundsätzliches kann Gott also gegen außerehelichen Sex nicht haben, solange die betreffenden Frauen keinem anderen gehören (vgl. auch 9.Gebot)... Werner bearbeitet 21. November 2011 von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 (bearbeitet) Wobei die Konkubinen auch interessant sind.So besonders viel grundsätzliches kann Gott also gegen außerehelichen Sex nicht haben, solange die betreffenden Frauen keinem anderen gehören (vgl. auch 9.Gebot)... Aber nur als Mittel zum Zweck. Tamar hatte doch auch nur "aus pädagogischen Gründen" den ONS mit dem Vater ihrer verstorbenen Gatten (incl. dem herzveranfallten Onan - was nun darauf schließen lässt, daß in der Ehe auch nicht alles erlaubt ist...). Zumal Salomon immerhin auf 700 Haupt- und 300 Nebenfrauen kam (und bei allem Respekt vor semitischer Manneskraft - da werden einige bei gewesen sein, die nach der Eheschließung nicht mehr viel von ihrem Gatten gehabt haben werden). bearbeitet 21. November 2011 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 Wobei die Konkubinen auch interessant sind.So besonders viel grundsätzliches kann Gott also gegen außerehelichen Sex nicht haben, solange die betreffenden Frauen keinem anderen gehören (vgl. auch 9.Gebot)... Aber nur als Mittel zum Zweck. Tamar hatte doch auch nur "aus pädagogischen Gründen" den ONS mit dem Vater ihrer verstorbenen Gatten (incl. dem herzveranfallten Onan - was nun darauf schließen lässt, daß in der Ehe auch nicht alles erlaubt ist...). Kennt Ihr die ganze Bibel so gut oder nur die Bettgeschichten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 Wobei die Konkubinen auch interessant sind.So besonders viel grundsätzliches kann Gott also gegen außerehelichen Sex nicht haben, solange die betreffenden Frauen keinem anderen gehören (vgl. auch 9.Gebot)... Aber nur als Mittel zum Zweck. Tamar hatte doch auch nur "aus pädagogischen Gründen" den ONS mit dem Vater ihrer verstorbenen Gatten (incl. dem herzveranfallten Onan - was nun darauf schließen lässt, daß in der Ehe auch nicht alles erlaubt ist...). Kennt Ihr die ganze Bibel so gut oder nur die Bettgeschichten? also ich hab damals als Neuministrant (nach der Erstkommunion am Weißen Sonntag in der Dritten Klasse) im Pfingstzeltlager das Bibelquiz haushoch gewonnen, was einiges Aufsehen erregt hat, aber ich wusste halt schon damals wer mit wem usw.... Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 21. November 2011 Melden Share Geschrieben 21. November 2011 Wobei die Konkubinen auch interessant sind.So besonders viel grundsätzliches kann Gott also gegen außerehelichen Sex nicht haben, solange die betreffenden Frauen keinem anderen gehören (vgl. auch 9.Gebot)... Aber nur als Mittel zum Zweck. Tamar hatte doch auch nur "aus pädagogischen Gründen" den ONS mit dem Vater ihrer verstorbenen Gatten (incl. dem herzveranfallten Onan - was nun darauf schließen lässt, daß in der Ehe auch nicht alles erlaubt ist...). Zumal Salomon immerhin auf 700 Haupt- und 300 Nebenfrauen kam (und bei allem Respekt vor semitischer Manneskraft - da werden einige bei gewesen sein, die nach der Eheschließung nicht mehr viel von ihrem Gatten gehabt haben werden). Im Grunde kann man daraus nur eines sehen (und das gilt bis heute): Gottesbilder sagen immer nur etwas über den aus, der sie sich macht, nie über Gott. Hat man das mal verstanden, kann man sich auch die hahnebüchenen Erlärungsversuche schenken, mit denen die Theologen seit dem Mittelalter zu erklären versuchen, warum Gott angeblich die Einehe zwischen Mann und Frau so entsetzlich wichtig und heilig ist, er aber auf der anderen Seite in seinen eigenen "Heiligen Schriften" die Vielehe nicht nur duldet, sondern die polygamistischen Herren sogar besonders gut findet. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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