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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Das ist ja genau der Punkt. Man kann Großzügigkeit walten lassen, wenn beide Partner 4.000 € netto im Monat nach Hause bringen - oder mehr. Bei deutlich geringeren Einkommen wird das schon schwieriger.

 

 

Meinst Du beide zusammen oder jeder von beiden?

 

 

 

Selbstverständlich jeder von beiden.

 

 

Hm. Von einem Haushaltseinkommen von 8.000 Euro netto sind wir meillenweit entfernt. Und trotzdem hat es noch immer für alles gereicht (wir sind wirklich extrem lax mit der Buchführung, haben eigentlich keinen Überblick darüber, was wir pro Monat ausgeben).

Offenbar leben Du und ich anspruchsmäßig in verschiedenen Welten...

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Wenn ein Durchschnitts-Single-Arbeitnehmer schon ca. 800 EUR durch Abgabe einer Steuererklärung zurückbekommt - wieso sollte dann die splittingbezogene Erstattung bei recht unterschiedlichen Einkommen nur für einen Kinobesuch reichen?

 

Ich habe keine Ahnung ob Eure Berechnung stimmt- woher auch.

Allerdings habe ich mir angewöhnt, lieber mit wenig zu rechnen und mit ggf positiv überraschen zu lassen als umgekehrt.

Die letzten Jahre haben wir allerdings nachgezahlt, aber das hatte für uns spezifische Gründe.

 

 

Natürlich rechnen wir nicht auf den Cent genau mit dem Betrag, der für uns ausgerechnet wurde. Aber klar ist, dass wir durch Zusammenveranlagung deutlich mehr Steuern zurückbekommen als getrennt. Sonst hätten wir ja auch keinen Einspruch gegen unsere Steuerbescheide eingelegt.

 

Und sonst würde man ja auch ganz allgemein gar nicht die gemeinsame Veranlagung beantragen. Im Zweifel fragt man den Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe, bevor man die Steuererklärung abgibt.

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Hm. Von einem Haushaltseinkommen von 8.000 Euro netto sind wir meillenweit entfernt. Und trotzdem hat es noch immer für alles gereicht (wir sind wirklich extrem lax mit der Buchführung, haben eigentlich keinen Überblick darüber, was wir pro Monat ausgeben).

Offenbar leben Du und ich anspruchsmäßig in verschiedenen Welten...

 

 

 

Was glaubst Du, wie meilenweit wir von 8.000 EUR/Monat entfernt sind :lol: ... das war auch nur ein Beispiel.

 

 

Im übrigen: Die Ansprüche von mir und meinem Mann gehen in einigen Punkten etwas auseinander - und genau deswegen finden wir es ja auch gut, dass in diesen Bereichen jeder mit seinem eigenen Geld zahlt.

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Beutelschneider

Ist einer der beiden selbständig und der andere abhängig beschäftigt, schadet die Anrechung des Arbeitsgeberanteils zur Sozialversicherung des abhängig Beschäftigten sogar, denn der Selbständige kann seine eigenen Vorsorgeaufwendungen nur noch abzüglich dieses Arbeitgeberanteils geltend machen, das geht auch schnell in die Größenordnung eines kleinen Urlaubs.

 

Wobei hier ein geschäftsführender Gesellschafter auch als selbständig einzustufen ist.

bearbeitet von Beutelschneider
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Aber klar ist, dass wir durch Zusammenveranlagung deutlich mehr Steuern zurückbekommen als getrennt. Sonst hätten wir ja auch keinen Einspruch gegen unsere Steuerbescheide eingelegt.

 

Und sonst würde man ja auch ganz allgemein gar nicht die gemeinsame Veranlagung beantragen. Im Zweifel fragt man den Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe, bevor man die Steuererklärung abgibt.

 

Ich kenne mich ein bisschen mit Steuerrecht aus und deshalb war ich bei uns diejenige, die die Steuerbescheide nachgerechnet hat. Irgendwann kam mir das komisch vor, laut Steuertabelle hätten wir eigentlich weniger zahlen müssen. Erst da kam raus, dass das Steuerbüro bei der Prüfung, ob Zusammen- oder Getrenntveranlagung günstiger ist, jahrelang die Sache mit dem Abzug des Arbeitgeberanteils an den Vorsorgeaufwendungen übersehen hatte. Trotz erheblichen Gehaltsunterschiedes lassen wir uns seitdem getrennt veranlagen.

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Aber klar ist, dass wir durch Zusammenveranlagung deutlich mehr Steuern zurückbekommen als getrennt. Sonst hätten wir ja auch keinen Einspruch gegen unsere Steuerbescheide eingelegt.

 

Und sonst würde man ja auch ganz allgemein gar nicht die gemeinsame Veranlagung beantragen. Im Zweifel fragt man den Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe, bevor man die Steuererklärung abgibt.

 

Ich kenne mich ein bisschen mit Steuerrecht aus und deshalb war ich bei uns diejenige, die die Steuerbescheide nachgerechnet hat. Irgendwann kam mir das komisch vor, laut Steuertabelle hätten wir eigentlich weniger zahlen müssen. Erst da kam raus, dass das Steuerbüro bei der Prüfung, ob Zusammen- oder Getrenntveranlagung günstiger ist, jahrelang die Sache mit dem Abzug des Arbeitgeberanteils an den Vorsorgeaufwendungen übersehen hatte. Trotz erheblichen Gehaltsunterschiedes lassen wir uns seitdem getrennt veranlagen.

 

 

 

Danke - Du hast übrigens 'ne PM! :winke:

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...Entscheidend ist hier aber die Meinung des Finanzamts...

Nein, das Finanzamt hat keine Meinung, darf keine haben, muss sich streng an die Gesetze, Richtlinien, Erlasse, Verwaltungsanweisungen.. halten oder die Steuerbescheide sind rechtswidrig.

Der Ermessensspielraum der Finanzamtler ist winzig --> § 5 AO und wenn er denn zum Nachteil des/der Steuerpflichtigen ausgeübt wird, meist problemlos mit Rechtsbehelf angreifbar :)

Entscheidend ist, wie das BVerfG entscheidet.

Und wie (und wann) die dann amtierende Regierung(skoalition) eine für die ELPs positive Entscheidung umsetzt...

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Und wie (und wann) die dann amtierende Regierung(skoalition) eine für die ELPs positive Entscheidung umsetzt...

 

 

 

Im Zweifelsfalle wohl gar nicht ...

 

 

Stichwort: "Nichtanwendungserlass". :(

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Wenn das BVerfG entscheidet, gibts keinen Nichtanwendungserlasse, dessen Entscheidungen haben nämlich Gesetzeskraft.

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Wenn das BVerfG entscheidet, gibts keinen Nichtanwendungserlasse, dessen Entscheidungen haben nämlich Gesetzeskraft.

 

 

 

Echt jetzt? Das wusste ich noch nicht ... *freu*

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Wenn das BVerfG entscheidet, gibts keinen Nichtanwendungserlasse, dessen Entscheidungen haben nämlich Gesetzeskraft.

Prinzipiell kann das BMF Entscheidungen des BVerfG nicht durch Nichtanwendungserlass aushebeln.

Aber das BVerfG wird (meine Vermutung) entscheiden, dass die Chose neu gereglt werden muss (ohne allzusehr ins Detail zu gehen), sodass letztlich der BFH (endlich mal) konkret werden muss in dieser Angelegenheit - und dessen Entscheidungen sind durchaus "nichtanwendungserlassgefährdet"; ähnlich gelagert (ohne BVerfG) --> Studium nun doch nicht als Werbungskosten absetzbar

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Wenn das BVerfG entscheidet, gibts keinen Nichtanwendungserlasse, dessen Entscheidungen haben nämlich Gesetzeskraft.

Prinzipiell kann das BMF Entscheidungen des BVerfG nicht durch Nichtanwendungserlass aushebeln.

Aber das BVerfG wird (meine Vermutung) entscheiden, dass die Chose neu gereglt werden muss (ohne allzusehr ins Detail zu gehen), sodass letztlich der BFH (endlich mal) konkret werden muss in dieser Angelegenheit - und dessen Entscheidungen sind durchaus "nichtanwendungserlassgefährdet"; ähnlich gelagert (ohne BVerfG) --> Studium nun doch nicht als Werbungskosten absetzbar

 

 

 

Das heißt, dass also noch etliche Jahre ins Land gehen werden, bis für verpartnerte Schwule und Lesben überhaupt mit einer endgültigen Entscheidung gerechnet werden kann? Nachdem die ältesten Verfahren beim BVerfG schon über 5 Jahre andauern?

 

Also werden mein Mann und ich auch nach einem positiven Urteil des BVerfG weiterhin kein Geld sehen. So ungefähr hatte ich mir das gedacht.

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Es wird auch sehr darauf ankommen, ob das BVerfG einen sog. "Maßnahmenkatalog" zur Umsetzung seiner (angenommen positiven Entscheidung zu den ELPs) und einen Zeitraum vorgibt - oder ob es schlicht feststellt, die derzeitige Regelung sei verfassungswidrig und müsse geändert werden...

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Es wird auch sehr darauf ankommen, ob das BVerfG einen sog. "Maßnahmenkatalog" zur Umsetzung seiner (angenommen positiven Entscheidung zu den ELPs) und einen Zeitraum vorgibt - oder ob es schlicht feststellt, die derzeitige Regelung sei verfassungswidrig und müsse geändert werden...

 

Die wahrscheinlichste Variante dürfte sein, daß sich die Sache durch Änderung des Splittings erledigt und das Splitting erst ab einem Kind gewährt wird. Dann kann auch ganz unaufgeregt die ELP davon profitieren, soweit beide Partner einem Kind unterhaltsverpflichtet sind. Die Zahl der vorkommenden Fälle macht auch für die Staatsfinanzen nichts aus. Von daher wäre für Epi eine Adoption das richtige Mittel zum Zweck. (Aber etwas idealistischere Motive mußt du beim Jugendamt schon vortragen, sonst wird das nichts.)

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Es wird auch sehr darauf ankommen, ob das BVerfG einen sog. "Maßnahmenkatalog" zur Umsetzung seiner (angenommen positiven Entscheidung zu den ELPs) und einen Zeitraum vorgibt - oder ob es schlicht feststellt, die derzeitige Regelung sei verfassungswidrig und müsse geändert werden...

 

Die wahrscheinlichste Variante dürfte sein, daß sich die Sache durch Änderung des Splittings erledigt und das Splitting erst ab einem Kind gewährt wird. Dann kann auch ganz unaufgeregt die ELP davon profitieren, soweit beide Partner einem Kind unterhaltsverpflichtet sind. Die Zahl der vorkommenden Fälle macht auch für die Staatsfinanzen nichts aus. Von daher wäre für Epi eine Adoption das richtige Mittel zum Zweck. (Aber etwas idealistischere Motive mußt du beim Jugendamt schon vortragen, sonst wird das nichts.)

Würde dies auch bedeuten, dass der Splittingtarif nur noch bis zum 18/25. Lebensjahr des Kindes (je nach Ausbildung) gilt und danach nicht mehr? Dann würden wohl sehr viele aufschreien?

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Die wahrscheinlichste Variante dürfte sein, daß sich die Sache durch Änderung des Splittings erledigt und das Splitting erst ab einem Kind gewährt wird.

 

 

 

Ah ja. Du glaubst also wirklich, dass das BVerfG sagen wird, das Splitting für Kinderlose solle komplett abgeschafft werden? Und damit hunderttausende Ehen steuerlich über Nacht schlechter stellt als vorher. Nur weil ein paar Schwule geklagt haben.

 

Glaube ich im Leben nicht. Wenn man durch die Abschaffung des Ehegattensplittings für kinderlose Hetero-Ehen so schön einfach Staatsknete sparen könnte, hätten das schon sämtliche Vorgängerregierungen in Form einer Gesetzsänderung in Angriff genommen.

 

Preisfrage: Warum nur haben sie sich wohl an dieses Eisen nicht herangetraut?

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Würde dies auch bedeuten, dass der Splittingtarif nur noch bis zum 18/25. Lebensjahr des Kindes (je nach Ausbildung) gilt und danach nicht mehr? Dann würden wohl sehr viele aufschreien?

 

 

Moment: Ich dachte, nur schwule Epi-Paare dächten bei Ehe und Familie in erster Linie ans Geld? Sollte es tatsächlich so sein, dass auch Hetero-Ehepaare das nicht unbedingt den Burner fänden, wenn man ihnen Geld wegnimmt?

 

Ich bin schockiert! Ein Kind als Geldanlage!

 

Tstststs .... ;)

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Preisfrage: Warum nur haben sie sich wohl an dieses Eisen nicht herangetraut?

 

Weil es nicht mehrheitsfähig war und man nur einen mit der Keule übergebraten gekriegt hätte. Aber Zeiten ändern sich.

 

Es gab einmal eine Zeit, da haben Regierung (damals unter Adenauer) und Opposition (Kurt Schumacher und anschließend Erich Ollenhauer) eisern geschwiegen, als es um die gleichen Rechte für Männer und Frauen ging - die Diskussionen z.B. darüber, ob verheiratete Frauen eine Arbeitsstelle gegen den Willen des Ehemannes annehmen können, wurden in der Bevölkerung geführt und von den Parteien sehr wenig angenommen. Die Drecksarbeit hat man dem Verfassungsgericht überlassen und nachher (schein)heilig gesagt, man könne ja nun nicht anders, Justitia hätte entschieden.

 

Dennoch ist das heute glücklicherweise eine Minderheitsmeinung (wenn überhaupt), was damals - vor den BVerfG-Entscheidungen, Gesetz war.

 

Insofern gehe ich davon aus, dass es so werden wird, wie kam das schreibt:

 

Das BVerfG wird irgendwann feststellen, dass die bisherige gesetzliche Regelung nicht verfassungskonform ist und der Legislative Zeit geben, einen rechtskonformen Zustand herzustellen. Der Bundestag wird dann vermutlich das Ehegattensplitting für Kinderlose abschaffen - das wäre wahrscheinlich sogar schon heute fast mehrheitsfähig. Und gleichzeitig das Splitting für Paare mit Kindern allgemein einführen. Da werden zwar die Gegner zähneknirschen, aber viele Argumente haben sie nicht dagegen: "Man kann es doch nicht den Kindern anlasten, dass sie in einer falschen Beziehung aufwachsen".

 

Und schon ist das Problem gelöst. Das kann man dann verkaufen als "Splitting für die, die es wirklich brauchen". Ein kleines Problem wäre da noch zu lösen - was macht man mit den Ehen, in denen ein Partner zugunsten der Kindererziehung das Arbeiten aufgegeben hat und anschließend nicht mehr zum Arbeiten anfängt - z.B. weil er/sie keine Stelle kriegt. Hier dann das Splitting schnöde zu streichen, schafft unfaire Härten - aber ich bin mir sicher, dass man auch dieses Problem lösen kann.

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Ein kleines Problem wäre da noch zu lösen - was macht man mit den Ehen, in denen ein Partner zugunsten der Kindererziehung das Arbeiten aufgegeben hat und anschließend nicht mehr zum Arbeiten anfängt - z.B. weil er/sie keine Stelle kriegt. Hier dann das Splitting schnöde zu streichen, schafft unfaire Härten - aber ich bin mir sicher, dass man auch dieses Problem lösen kann.

Kein Problem. Je nach Anzahl Jahre, die in die Kindererziehung gesteckt wurden, bekommt man einen Anteil des Splittings hinterher weiter. Ab x Jahre sogar 100% (also so wie wenn man noch zu erziehende Kinder hätte)

 

Werner

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Weil es nicht mehrheitsfähig war und man nur einen mit der Keule übergebraten gekriegt hätte. Aber Zeiten ändern sich.

 

 

 

Bei einer Abschaffung des Splittings würden zahllose Ehen über Nacht steuerlich benachteiligt. Die Benachteiligung liegt ja an der steuerlichen Progression, wie es bereits mehrfach ausgeführt wurde. Gäbe es keine Progression, bräuchten wir auch kein Splitting.

 

Daher nochmal die Frage, gesetzt den Fall, das Splitting würde abgeschafft: Was machen denn dann Ehepaare, bei denen der eine 10.000 EUR/Jahr verdient, der andere aber 40.000? Die sind doch dann ganz klar benachteiligt gegenüber Paaren, wo beide jeweils 25.000 EUR verdienen, obwohl das Gesamthaushaltseinkommen gleich ist.

 

Wenn man das Splitting als Ausgleich für die belastende Progression abschafft (die ja schon bei mittleren Einkommen kräftig zuschlägt), müsste man im gleichen Atemzug auch die Progression abschaffen. Also eine radikale Steuerreform, bei der die Abschaffung des Splittings für Kinderlose nur einen kleinen Teil ausmacht.

 

 

Wer wagt sich an ein solches Projekt heran?

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Weil es nicht mehrheitsfähig war und man nur einen mit der Keule übergebraten gekriegt hätte. Aber Zeiten ändern sich.

 

 

 

Bei einer Abschaffung des Splittings würden zahllose Ehen über Nacht steuerlich benachteiligt. Die Benachteiligung liegt ja an der steuerlichen Progression, wie es bereits mehrfach ausgeführt wurde. Gäbe es keine Progression, bräuchten wir auch kein Splitting.

 

Daher nochmal die Frage, gesetzt den Fall, das Splitting würde abgeschafft: Was machen denn dann Ehepaare, bei denen der eine 10.000 EUR/Jahr verdient, der andere aber 40.000? Die sind doch dann ganz klar benachteiligt gegenüber Paaren, wo beide jeweils 25.000 EUR verdienen, obwohl das Gesamthaushaltseinkommen gleich ist.

 

Wenn man das Splitting als Ausgleich für die belastende Progression abschafft (die ja schon bei mittleren Einkommen kräftig zuschlägt), müsste man im gleichen Atemzug auch die Progression abschaffen. Also eine radikale Steuerreform, bei der die Abschaffung des Splittings für Kinderlose nur einen kleinen Teil ausmacht.

 

 

Wer wagt sich an ein solches Projekt heran?

Vergiss es. Das wird mit Totschlagargumenten wie "Steuergeschenke für Millionäre" vom Tisch gewischt, noch ehe man einen Satz drüber diskutiert hat.

Progression abschaffen, wo denkst du hin! Da hättest du wesentlich größere Chancen auf Realisierung, wenn du forderst, alle "Reichen" sollten 100% Einkommensteuer bezahlen (wobei selbstverständlich "reich" immer so definiert ist: "jeder, der signifikant mehr Einkommen hat als ich")

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Ein kleines Problem wäre da noch zu lösen - was macht man mit den Ehen, in denen ein Partner zugunsten der Kindererziehung das Arbeiten aufgegeben hat und anschließend nicht mehr zum Arbeiten anfängt - z.B. weil er/sie keine Stelle kriegt. Hier dann das Splitting schnöde zu streichen, schafft unfaire Härten - aber ich bin mir sicher, dass man auch dieses Problem lösen kann.

 

Das kann man durch Einräumung eines Unterhaltsfreibetrages abfedern. Wenn also jemand zB kein Hartz IV bekommt, weil der Ehepartner zu viel verdient, muß der Ehegatte einen Unterhaltsfreibetrag in mindestens der Höhe der Hartz-IV Leistung erhalten. - Für Altfälle wird man die bestehende Lösung nicht ändern können, da gibt es Vertrauensschutz. (Das ist ja auch das Problem mit dem neuen Unterhaltsrecht für Altehefrauen gegenüber Kindern aus neueren Beziehungen.)

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Vergiss es. Das wird mit Totschlagargumenten wie "Steuergeschenke für Millionäre" vom Tisch gewischt, noch ehe man einen Satz drüber diskutiert hat.

Progression abschaffen, wo denkst du hin! Da hättest du wesentlich größere Chancen auf Realisierung, wenn du forderst, alle "Reichen" sollten 100% Einkommensteuer bezahlen (wobei selbstverständlich "reich" immer so definiert ist: "jeder, der signifikant mehr Einkommen hat als ich")

 

Werner

 

 

 

Mit anderen Worten: Ein Paar mit Einkommensunterschieden (aus welchen Gründen auch immer) hätte bei der Abschaffung des Splittings schlicht und einfach Pech gehabt. Und die mit exakt gleichem Einkommen (z.B. zwei verbeamtete Lehrer) würden maximalst profitieren.

 

Wie lange, glaubst Du, wird es dauern, bis dann die nächste Verfassungsklage anhängig ist?

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Vergiss es. Das wird mit Totschlagargumenten wie "Steuergeschenke für Millionäre" vom Tisch gewischt, noch ehe man einen Satz drüber diskutiert hat.

Progression abschaffen, wo denkst du hin! Da hättest du wesentlich größere Chancen auf Realisierung, wenn du forderst, alle "Reichen" sollten 100% Einkommensteuer bezahlen (wobei selbstverständlich "reich" immer so definiert ist: "jeder, der signifikant mehr Einkommen hat als ich")

 

Werner

 

 

 

Mit anderen Worten: Ein Paar mit Einkommensunterschieden (aus welchen Gründen auch immer) hätte bei der Abschaffung des Splittings schlicht und einfach Pech gehabt. Und die mit exakt gleichem Einkommen (z.B. zwei verbeamtete Lehrer) würden maximalst profitieren.

 

Wie lange, glaubst Du, wird es dauern, bis dann die nächste Verfassungsklage anhängig ist?

Nein, mit anderen Worten, die Zusammenveranlagung wird nicht abgeschafft werden.

 

Werner

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Long John Silver

Jetzt werden natürlich wieder welche aufheulen, die sagen, dass eine Ehe ohne regelmäßige Geburtstags-, Weihnachts- und Hochzeitstagsgeschenke doch keine richtige Ehe sei ...

 

Dann trifft es uns aber beide.

Obwohl: Kirchlich getraut sind wir auch nicht. Also doch keine richtige Ehe...

 

Und ich bin ueberhaupt nicht verheiratet :D

 

Wegen finanzieller Vorteile wuerde ich niemals heiraten. Das waere fuer mich so ungefaehr der entfernt liegendste Grund fuer eine Ehe.

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