Flo77 Geschrieben 24. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2012 Ein kleines Problem wäre da noch zu lösen - was macht man mit den Ehen, in denen ein Partner zugunsten der Kindererziehung das Arbeiten aufgegeben hat und anschließend nicht mehr zum Arbeiten anfängt - z.B. weil er/sie keine Stelle kriegt. Hier dann das Splitting schnöde zu streichen, schafft unfaire Härten - aber ich bin mir sicher, dass man auch dieses Problem lösen kann.Das ist meiner Meinung nach nicht das Problem sondern der Ausgangspunkt. Es geht doch darum, daß das Einkommen zweier Menschen auf beide gleich verteilt wird, weil eine gegenseitige Unterhaltspflicht eingegangen wurde und diese Verpflichtung honoriert werden soll. Ein System, daß pro Kopf einen Freibetrag in einer bestimmten Höhe gewährt, bei der gemeinsamen Veranlagung Einkommen und Freibeträge addiert und von einander abzieht um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln halte ich dafür für das eigentlich grundlegende. Ob man nun den Freibetrag auf 7.000 oder 11.500 pro Nase ansetzt sowie 10% oder 25% des Einkommens (Gesamt oder pro Kopf) für die Vorsorge (mit oder ohne Höchstgrenze) steuerfrei stellt, ist dann nur noch Feintuning. Genauso wie die Frage, ob man den Rest dann mit 20, 50 oder 60% belastet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 24. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2012 Wenn das BVerfG entscheidet, gibts keinen Nichtanwendungserlasse, dessen Entscheidungen haben nämlich Gesetzeskraft. Allerdings dann nicht, wenn das BVerfG lediglich eine Appellentscheidung trifft, in der es den Gesetzgeber auffordert bis zu einem gewissen Stichtag einen verfassungskonformen Zustand herbeizuführen. Gerade wenn es um Gleichheitssatzverstöße geht, hat der Gesetzgeber nämlich viele Möglichkeiten, die Vorgaben des BVerfG zu beachten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 24. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2012 Wenn das BVerfG entscheidet, gibts keinen Nichtanwendungserlasse, dessen Entscheidungen haben nämlich Gesetzeskraft. Allerdings dann nicht, wenn das BVerfG lediglich eine Appellentscheidung trifft, in der es den Gesetzgeber auffordert bis zu einem gewissen Stichtag einen verfassungskonformen Zustand herbeizuführen. Gerade wenn es um Gleichheitssatzverstöße geht, hat der Gesetzgeber nämlich viele Möglichkeiten, die Vorgaben des BVerfG zu beachten. Das ist richtig. Auch dann kann sich der Gesetzgeber aber nicht einfach mittels Nichtanwendungserlass dürcken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 24. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2012 Das ist richtig. Auch dann kann sich der Gesetzgeber aber nicht einfach mittels Nichtanwendungserlass dürcken. Nein, aber bspw. indem er allen den im Streit stehenden Vorteil entzieht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 24. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2012 (bearbeitet) Das ist richtig. Auch dann kann sich der Gesetzgeber aber nicht einfach mittels Nichtanwendungserlass dürcken. Nein, aber bspw. indem er allen den im Streit stehenden Vorteil entzieht. Genau. Damit es dann am Ende heißt: "Die Schwulen mit ihren Klagen sind schuld daran, dass wir als Heteropaar unseren Steuervorteil verlieren". Oder andersherum: "Damit die Schwulen den Vorteil nicht kriegen, wird er einfach für alle abgeschafft". Völlig bekloppt. bearbeitet 24. Januar 2012 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Melancholy Geschrieben 24. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2012 (bearbeitet) Wenn das BVerfG entscheidet, gibts keinen Nichtanwendungserlasse, dessen Entscheidungen haben nämlich Gesetzeskraft. Allerdings dann nicht, wenn das BVerfG lediglich eine Appellentscheidung trifft, in der es den Gesetzgeber auffordert bis zu einem gewissen Stichtag einen verfassungskonformen Zustand herbeizuführen. Gerade wenn es um Gleichheitssatzverstöße geht, hat der Gesetzgeber nämlich viele Möglichkeiten, die Vorgaben des BVerfG zu beachten. Das ist richtig. Auch dann kann sich der Gesetzgeber aber nicht einfach mittels Nichtanwendungserlass dürcken. Meines Wissens hat aber das BVerfG keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn der Gesetzgeber ein "nun regelt das mal ordentlich" des BVerfG (ohne den bereits zuvor erwähnten Maßnahmenkatalog und Zeitrahmen) auf Wiedervorlage am St. Nimmerleinstag legt...? Dann muss jeder vor "seinem" Finanzgericht klagen mit Verweis auf die BVerfG-Entscheidung, dann geht's als Revision vor den BFH...und dann kömmet der Nichtanwendungserlass... bearbeitet 24. Januar 2012 von Melancholy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 24. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2012 Meines Wissens hat aber das BVerfG keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn der Gesetzgeber ein "nun regelt das mal ordentlich" des BVerfG (ohne den bereits zuvor erwähnten Maßnahmenkatalog und Zeitrahmen) auf Wiedervorlage am St. Nimmerleinstag legt...? Sanktionsmöglichkeiten nicht. Aber es kann das dann als Anlass nehmen, eine eigene Interimsregelung bis zur Ablösung durch den Gesetzgeber zu treffen. Das mag der Wortlaut des BVerfGG nicht hergeben, das hat das BVerfG aber noch nie gestört. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 24. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2012 Meines Wissens hat aber das BVerfG keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn der Gesetzgeber ein "nun regelt das mal ordentlich" des BVerfG (ohne den bereits zuvor erwähnten Maßnahmenkatalog und Zeitrahmen) auf Wiedervorlage am St. Nimmerleinstag legt...? Sanktionsmöglichkeiten nicht. Aber es kann das dann als Anlass nehmen, eine eigene Interimsregelung bis zur Ablösung durch den Gesetzgeber zu treffen. Das mag der Wortlaut des BVerfGG nicht hergeben, das hat das BVerfG aber noch nie gestört. Über uns der blaue Himmel... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 25. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2012 Bischöfe akzeptieren Homo-Ehe Natürlich weder römisch-katholische noch deutsche, was dachtet ihr denn... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 25. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2012 Bischöfe akzeptieren Homo-Ehe Natürlich weder römisch-katholische noch deutsche, was dachtet ihr denn... Das ist schon eine merkwürdige Konstruktion mit den skandinavischen Staatskirchen - wobei es in diesem Fall natürlich der schwullesbischen Emanzipation sehr dienlich ist. Schade nur, dass selbst im superliberalen Dänemark "nur" zwei Drittel der Bevölkerung pro Homo-Ehe eingestellt ist. Das heißt, dass nach wie vor 33% aller Dänen Schwulen und Lesben das Recht zu heiraten verweigern wollen. Warum auch immer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 25. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2012 Michael Ball, Außenverteidiger des englischen Erstligisten Leicester City, muss 6.000 Pfund (7.100 Euro) Strafe zahlen, weil er einen Schwulen via Twitter als "fucking queer" beschimpft hatte. QUELLE Gefällt mir! "Fucking queer" - das heißt übrigens soviel wie "verdammte Schwuchtel" oder "scheiß Schwuchtel". In den USA fiele so etwas unter "Meinungsfreiheit". Zum Glück sehen wir das in good old Europe etwas anders. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 25. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2012 Michael Ball, Außenverteidiger des englischen Erstligisten Leicester City, muss 6.000 Pfund (7.100 Euro) Strafe zahlen, weil er einen Schwulen via Twitter als "fucking queer" beschimpft hatte. QUELLE Gefällt mir! "Fucking queer" - das heißt übrigens soviel wie "verdammte Schwuchtel" oder "scheiß Schwuchtel". In den USA fiele so etwas unter "Meinungsfreiheit". Zum Glück sehen wir das in good old Europe etwas anders. Ich bin ja auch der Meinung, daß solche Beleidigungen geahndet werden müssen. Mir würde das ja auch nicht gefallen. Aber warum durch den Fußballverband? Ein Bezug zum Fußball hat diese Affäre doch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 26. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2012 Michael Ball, Außenverteidiger des englischen Erstligisten Leicester City, muss 6.000 Pfund (7.100 Euro) Strafe zahlen, weil er einen Schwulen via Twitter als "fucking queer" beschimpft hatte. QUELLE Gefällt mir! "Fucking queer" - das heißt übrigens soviel wie "verdammte Schwuchtel" oder "scheiß Schwuchtel". In den USA fiele so etwas unter "Meinungsfreiheit". Zum Glück sehen wir das in good old Europe etwas anders. Ich bin ja auch der Meinung, daß solche Beleidigungen geahndet werden müssen. Mir würde das ja auch nicht gefallen. Aber warum durch den Fußballverband? Ein Bezug zum Fußball hat diese Affäre doch nicht. Naja, vielleicht gibt es in UK ähnliche "Gesetzeslücken", wie bei uns, wo gewisse Gruppen straflos beleidigt werden können ... wer weiß ? Der Fußballverband aber muß um sein Ansehen fürchten und wurde vermutlich deswegen tätig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beutelschneider Geschrieben 26. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2012 Ich bin ja auch der Meinung, daß solche Beleidigungen geahndet werden müssen. Mir würde das ja auch nicht gefallen. Aber warum durch den Fußballverband? Ein Bezug zum Fußball hat diese Affäre doch nicht. Wenn der Fußballverband seinen Spielern einen Verhaltenscodex in der Öffentlichkeit in den Spielerverträgen mitgibt (was in gewisser Form auch etliche Unternehmen tun), dann sollte er bei Verstößen auch tätig werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 26. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2012 Ich bin ja auch der Meinung, daß solche Beleidigungen geahndet werden müssen. Mir würde das ja auch nicht gefallen. Aber warum durch den Fußballverband? Ein Bezug zum Fußball hat diese Affäre doch nicht. Es wird sich um das Common-Law-Äquivalent einer Vertragsstrafe handeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 26. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2012 Ich bin ja auch der Meinung, daß solche Beleidigungen geahndet werden müssen. Mir würde das ja auch nicht gefallen. Aber warum durch den Fußballverband? Ein Bezug zum Fußball hat diese Affäre doch nicht. Es wird sich um das Common-Law-Äquivalent einer Vertragsstrafe handeln. Möglich. Vertragsstrafen bei Arbeitnehmern für Verhalten ohne Bezug auf das Arbeitsverhältnis dürften bei uns nicht zulässig sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 27. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 27. Januar 2012 Ich bin ja auch der Meinung, daß solche Beleidigungen geahndet werden müssen. Mir würde das ja auch nicht gefallen. Aber warum durch den Fußballverband? Ein Bezug zum Fußball hat diese Affäre doch nicht. Es wird sich um das Common-Law-Äquivalent einer Vertragsstrafe handeln. Möglich. Vertragsstrafen bei Arbeitnehmern für Verhalten ohne Bezug auf das Arbeitsverhältnis dürften bei uns nicht zulässig sein. Bei den Gehältern, die die Profis verdienen (zumindest in der ersten Liga) stellt sich die Frage, ob nicht nach §5, Abs. 3, Satz 3 in Zusammenspiel mit §5, Abs. 4 Satz 4 von leitenden Angestellten auszugehen ist, für die etwas andere Regeln gelten als beim Hausmeister oder dem Kassierer des Vereins. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass es kein Profi wagen würde, gegen eine solche Vertragsstrafe gerichtlich vorzugehen, weil das das Ende seiner Karriere wäre. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 27. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 27. Januar 2012 Ich bin ja auch der Meinung, daß solche Beleidigungen geahndet werden müssen. Mir würde das ja auch nicht gefallen. Aber warum durch den Fußballverband? Ein Bezug zum Fußball hat diese Affäre doch nicht. Es wird sich um das Common-Law-Äquivalent einer Vertragsstrafe handeln. Möglich. Vertragsstrafen bei Arbeitnehmern für Verhalten ohne Bezug auf das Arbeitsverhältnis dürften bei uns nicht zulässig sein. Bei den Gehältern, die die Profis verdienen (zumindest in der ersten Liga) stellt sich die Frage, ob nicht nach §5, Abs. 3, Satz 3 in Zusammenspiel mit §5, Abs. 4 Satz 4 von leitenden Angestellten auszugehen ist, für die etwas andere Regeln gelten als beim Hausmeister oder dem Kassierer des Vereins. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass es kein Profi wagen würde, gegen eine solche Vertragsstrafe gerichtlich vorzugehen, weil das das Ende seiner Karriere wäre. Werner Ein leitender Anestellter ist jemand mit Personalverantwortung. Und es macht eine Maßnahme um nichts besser, wenn sie - obwohl rechtlich anfechtbar - vorgenommen wird, weil der Betroffene es sich nicht leisten kann, dagegen vorzugehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 27. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 27. Januar 2012 Ein leitender Anestellter ist jemand mit Personalverantwortung. Nein. Jemand, der sebständig (!) Leute einstellen und entlassen kann, ist automatisch leitend. Aber ein leitender Angestellter muss nicht zwingend Leute einstellen und entlassen können. Und nur wegen Personalverantwortung ist man noch lange kein Leitender. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 27. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 27. Januar 2012 Ein leitender Anestellter ist jemand mit Personalverantwortung. Nein. Jemand, der sebständig (!) Leute einstellen und entlassen kann, ist automatisch leitend. Aber ein leitender Angestellter muss nicht zwingend Leute einstellen und entlassen können. Und nur wegen Personalverantwortung ist man noch lange kein Leitender. Werner Lies mal gelegentlich im Kündigungsschutzgesetz nach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Melancholy Geschrieben 28. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 28. Januar 2012 FDP wirbt um schwule Wähler "Alle Paare sollen die Ehe eingehen können", heißt es in dem Entwurf. "Wir machen bei Rechten und Pflichten keine Unterschiede zwischen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und Ehegatten." Dabei solle auch der Weg zu Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare geebnet werden: "Liberale wollen allen Menschen die Freiheit eröffnen, sich für eine Familie mit Kindern entscheiden zu können." Wollten die das nicht schon früher mal? Und nun, bei 2% der Wählerstimmen angekommen, wollen sie es durchsetzen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 29. Januar 2012 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2012 FDP wirbt um schwule Wähler "Alle Paare sollen die Ehe eingehen können", heißt es in dem Entwurf. "Wir machen bei Rechten und Pflichten keine Unterschiede zwischen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und Ehegatten." Dabei solle auch der Weg zu Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare geebnet werden: "Liberale wollen allen Menschen die Freiheit eröffnen, sich für eine Familie mit Kindern entscheiden zu können." Wollten die das nicht schon früher mal? Und nun, bei 2% der Wählerstimmen angekommen, wollen sie es durchsetzen? In der Not ist jeder Strohhalm recht ... Kennen wir doch von der SPD und dem Mindestlohn ... die haben den Mindestlohn auch immer nur DANN gefordert, wenn es ihnen schlecht ging und sie ihn GARANTIERT nicht durchsetzen konnten. Sobald sie an der Regierung waren, war das Thema komplett ausgeklammert. Kaum waren sie abgewählt, war der Mindestlohn wieder oberstes Wahlversprechen. Und die Union hat, wenn es die Wahlniederlage gerade erforderte, auch ganz gern mal recht offen im rechten Lager nach Stimmen gefischt ... Das ist eben Politik, mit Ehrlichkeit, Moral oder Gerechtigkeit hat das nichts zu tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 6. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 6. Februar 2012 Im ehemaligen Ostblock tobt mal wieder ein Kulturkampf für und wider Homosexuellenrechte: Eine konservative Bürgerinitiative hat in Slowenien genügend Unterschriften gegen ein homofreundliches Familiengesetz gesammelt, um ein Referendum zu erzwingen. (...) Die "Slowenische Zivilinitiative für die Familie und Kinderrechte" hat am Freitag im Parlament den Antrag für ein Referendum über das neue Gesetz eingereicht. Die von der Katholischen Kirche unterstützte Organisation legte die erforderlichen 40.000 Unterschriften bei. Damit kann der Volksentscheid voraussichtlich am 9. oder 25. März diesen Jahres parallel zu den Kommunalwahlen stattfinden. Der Vorsitzende der Bürgerinitiative erklärte, dass der Volksentscheid "die Rechte von Kindern auf einen Vater und eine Mutter" sichern solle. (Hervorhebung durch mich) Nichts Neues unter der Sonne ... *gähn* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 6. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 6. Februar 2012 Ein leitender Anestellter ist jemand mit Personalverantwortung. Nein. Jemand, der sebständig (!) Leute einstellen und entlassen kann, ist automatisch leitend. Aber ein leitender Angestellter muss nicht zwingend Leute einstellen und entlassen können. Und nur wegen Personalverantwortung ist man noch lange kein Leitender. Werner Lies mal gelegentlich im Kündigungsschutzgesetz nach. Hier geht es aber nicht um Kündigung. Lies gelegentlich mal im BetrVG nach. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 6. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 6. Februar 2012 Im ehemaligen Ostblock tobt mal wieder ein Kulturkampf für und wider Homosexuellenrechte: Eine konservative Bürgerinitiative hat in Slowenien genügend Unterschriften gegen ein homofreundliches Familiengesetz gesammelt, um ein Referendum zu erzwingen. (...) Die "Slowenische Zivilinitiative für die Familie und Kinderrechte" hat am Freitag im Parlament den Antrag für ein Referendum über das neue Gesetz eingereicht. Die von der Katholischen Kirche unterstützte Organisation legte die erforderlichen 40.000 Unterschriften bei. Damit kann der Volksentscheid voraussichtlich am 9. oder 25. März diesen Jahres parallel zu den Kommunalwahlen stattfinden. Der Vorsitzende der Bürgerinitiative erklärte, dass der Volksentscheid "die Rechte von Kindern auf einen Vater und eine Mutter" sichern solle. (Hervorhebung durch mich) Nichts Neues unter der Sonne ... *gähn* Naja, das ist halt der einzige Punkt, von dem sich die Herren in Rom noch die Hoffnung machen, irgendjemand könnte auf sie hören wollen. Merke: Wenn irgendein Verein schon im Namen von "Familienrechten" faselt, dann handelt es sich um eine Gruppierung radikaler Religiöser, sowas wie die Moslembrüder oder die Salafisten auf christlich. Finger weg! Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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