Epicureus Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 Juristen unter sich ... *seufz* Ich ziehe mich zurück. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 Und da meine ich, dass Umstände, die für eine Kindeswohlgefährdung sprechen könnten, nicht deshalb außer Betracht bleiben müssen, weil sie auf rechtswidrigem oder auch nur verwerflichem Verhalten Dritter beruhen. Denn Maßstab einer Adoptionsentscheidung kann nur das Kindeswohl sein. Genau. Also darf man Schwarze grundsätzlich keine Kinder adoptieren lassen. Und auch nicht Ehepaare, von denen einer mongoloid ist oder sonstwie stark behindert. Gefährdet alles das Kindeswohl. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 Trotzdem ist Dein Argument letztlich nicht stichhaltig. Natürlich gibt es Umfelder, in denen Kinder aus Regenbogenfamilien angefeindet werden könnten. Das Gleiche gilt aber auch für Kinder mit Down-Syndrom oder amputierten Gliedmaßen. Nach der Logik der Religiösen müssten diese Kinder den Familien weggenommen und in geschlossene Heime verfrachtet werden. Um ihres eigenen Wohles willen. Das ist Unsinn. Ich habe mich nur zur Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare geäußert, nicht aber zum Entzug der elterlichen Sorge. Und da gilt - wie auch für verschiedengeschlechtliche Ehepaare § 1741 I 1 BGB: Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Und da meine ich, dass Umstände, die für eine Kindeswohlgefährdung sprechen könnten, nicht deshalb außer Betracht bleiben müssen, weil sie auf rechtswidrigem oder auch nur verwerflichem Verhalten Dritter beruhen. Denn Maßstab einer Adoptionsentscheidung kann nur das Kindeswohl sein. Das Geschrei wäre auch groß, wenn man Kinder in Sinti- und Romafamilien, die landfahren oder in kurdisch-arabische Clans vermitteln würde. Unter Gleichstellungsaspekten müßte das auch sein. Aber Kinder sind zu schade für Experimente. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 Trotzdem ist Dein Argument letztlich nicht stichhaltig. Natürlich gibt es Umfelder, in denen Kinder aus Regenbogenfamilien angefeindet werden könnten. Das Gleiche gilt aber auch für Kinder mit Down-Syndrom oder amputierten Gliedmaßen. Nach der Logik der Religiösen müssten diese Kinder den Familien weggenommen und in geschlossene Heime verfrachtet werden. Um ihres eigenen Wohles willen. Das ist Unsinn. Ich habe mich nur zur Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare geäußert, nicht aber zum Entzug der elterlichen Sorge. Und da gilt - wie auch für verschiedengeschlechtliche Ehepaare § 1741 I 1 BGB: Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Und da meine ich, dass Umstände, die für eine Kindeswohlgefährdung sprechen könnten, nicht deshalb außer Betracht bleiben müssen, weil sie auf rechtswidrigem oder auch nur verwerflichem Verhalten Dritter beruhen. Denn Maßstab einer Adoptionsentscheidung kann nur das Kindeswohl sein. Das Geschrei wäre auch groß, wenn man Kinder in Sinti- und Romafamilien, die landfahren oder in kurdisch-arabische Clans vermitteln würde. Unter Gleichstellungsaspekten müßte das auch sein. Aber Kinder sind zu schade für Experimente. Ich sag's ja: Die Gelahrten der Jurisprudenz sitzen wieder schulterklopfend beim Kaffeekränzchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 Aber Kinder sind zu schade für Experimente. Du bist ja selbst angesichts von jüngsten Forschungsergebnissen zu Regenbogenfamilien komplett beratungsresistent. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 Aber Kinder sind zu schade für Experimente. Du bist ja selbst angesichts von jüngsten Forschungsergebnissen zu Regenbogenfamilien komplett beratungsresistent. Die Forschungsergebnisse kann es noch gar nicht geben, weil es Adoptivkinder von Homo-Paaren bisher nicht gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 Die Frage ist nur: Darf es überhaupt Volksabstimmungen geben, die aufgrund religiös induzierter Wahnvorstellungen Teilen der Staatsbürger elementare Rechte entziehen bzw. verweigern? Ich stehe direkter Demokratie ganz allgemein reserviert gegenüber, aber wenn man grundsätzlich eine Volksabstimmung über gesellschaftspolitische Fragen zulässt, dann kann es nur eine Grenze geben: die Grundrechte. D.h. dass das Volk dann selbstverständlich denselben Spielraum haben muss wie das Parlament. Ein 21-jähriges Büberl aus ihrer Homo-Unterorganisation LSU beklagt sich jedenfalls bitter über homophobe Tendenzen in seiner Partei: LINK Ach was! Wie kommt der bloß darauf? Ist doch die CDU die bundesweit einzige Partei, die sich konsequent gegen die schwul-lesbische Gleichstellung ausspricht. Manche junge Schwule haben wirklich einen Hang zum Masochismus. Ich gehe auch nicht in eine Metzgerei und beklage mich dann darüber, dass die so wenig vegetarisches Essen dort anbieten. Ich versteh ja auch nicht, was die da hintreibt. Aber sei froh, dass sie da sind. Die sorgen mit ihrer reinen Existenz schon dafür, dass die Unionsparteien nicht noch weiter in den homophoben Sumpf abgleiten. Es ist wichtig, dass gesellschaftliche Gruppen in allen Parteien präsent sind. Es gibt im Bereich schwullesbischer Gleichstellung kein einziges Sachargument, keinen einzigen Sachgrund, der es verböte, die ELP mit der Ehe gleichzustellen oder gemeinsame Adoption durch schwule oder lesbische Paare zu gestatten. Ein Grund wäre die Anfeindungen solcher Kinder durch ein homosexuellenfeindliches Umfeld. Zwar müsste der Staat zunächst gegen die Anfeinder einschreiten, wenn aber absehbar ist, dass diese Mittel nicht zum Erfolg führen, dann darf die Gleichstellung nicht auf dadurch ausgetragen werden, dass man Kinder vorschickt. Das wäre aber eine Einzelfallfrage, kein generelles Argument. Aber darüber müssen wir doch hier und heute überhaupt nicht ernsthaft diskutieren. Die Regenbogenfamilien gibt es, die Kids entwickeln sich prächtig und flächendeckendes Mobbing gibt es nicht. Da kann man auch beim besten Willen keinen Grund für ein allgemeines Verbot finden. Das Geschrei wäre auch groß, wenn man Kinder in Sinti- und Romafamilien, die landfahren oder in kurdisch-arabische Clans vermitteln würde. Unter Gleichstellungsaspekten müßte das auch sein. Aber Kinder sind zu schade für Experimente. Hä? Ich will doch wohl schwer hoffen, dass ein Jugendamt die Bewerbung eines Zigeuner-Paares genauso objektiv anhand der Verhältnisse des konkreten Paares prüfen wird wie jede andere Bewerbung auch, und nicht nach allgemeinen gruppenbezogenen Kriterien. Die Forschungsergebnisse kann es noch gar nicht geben, weil es Adoptivkinder von Homo-Paaren bisher nicht gibt. Natürlich gibt es die. Und Kinder, die mit zwei sozialen - und inzwischen auch rechtlichen - Eltern gleichen Geschlechts aufwachsen, gibt es auch in Deutschland genug. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 Aber Kinder sind zu schade für Experimente. Du bist ja selbst angesichts von jüngsten Forschungsergebnissen zu Regenbogenfamilien komplett beratungsresistent. Die Forschungsergebnisse kann es noch gar nicht geben, weil es Adoptivkinder von Homo-Paaren bisher nicht gibt. Genau. Erstens gibt es die sehr wohl (wenn auch nur in sehr geringer Zahl) - und zweitens: Wo liegt der Unterschied zwischen Adoptivkindern in Regenbogenfamilien und leiblichen Kindern aus früheren Beziehungen? Werden die irgendwie weniger geliebt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 Aber Kinder sind zu schade für Experimente. Du bist ja selbst angesichts von jüngsten Forschungsergebnissen zu Regenbogenfamilien komplett beratungsresistent. Die Forschungsergebnisse kann es noch gar nicht geben, weil es Adoptivkinder von Homo-Paaren bisher nicht gibt. Genau. Erstens gibt es die sehr wohl (wenn auch nur in sehr geringer Zahl) - und zweitens: Wo liegt der Unterschied zwischen Adoptivkindern in Regenbogenfamilien und leiblichen Kindern aus früheren Beziehungen? Werden die irgendwie weniger geliebt? Wohl kaum, aber so ist es halt bei uns ... jeder I**** darf Kinder BEKOMMEN, aber Kinder adoptieren, dafür muß man speziell qualifiziert sein ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 Genau. Erstens gibt es die sehr wohl (wenn auch nur in sehr geringer Zahl) - Eine Basis für eine solide sozialwissenschaftliche Untersuchung ist das aber nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 (bearbeitet) Genau. Erstens gibt es die sehr wohl (wenn auch nur in sehr geringer Zahl) - Eine Basis für eine solide sozialwissenschaftliche Untersuchung ist das aber nicht. Ist schon klar, was du versuchst. Du behauptest, die Situation in Deutschland sei nicht mit der in anderen Ländern vergleichbar. Ferner sei die Situation leiblicher (einschließlich stiefelternteiladoptierter) Kinder nicht mit der fremdadoptierter Kinder vergleichbar. Und schließlich sei die Situation der von woanders her stammenden Kinder, die nur faktisch mit zwei Eltern gleichen Geschlechts aufwachsen, von denen sie nur einer hat adoptieren können oder die rechtlich nur Pflegeelternstatus haben, mit der formvollendet von zwei Personen gleichen Geschlechts adoptierter Kinder nicht vergleichbar. Eine solide sozialwissenschaftliche Untersuchung ist daher nur bei rechtsgültig in Deutschland von gleichgeschlechtlichen Paaren fremdadoptierten Kindern möglich und aussagekräftig. Und solange eine solche solide sozialwissenschaftliche Untersuchung nicht stattgefunden hat, muss diese Adoptionsmöglichkeit verboten bleiben. Weswegen eine solche Untersuchung natürlich dann auch nie durchgeführt werden kann. Das ist Kokolores. Jedes Mal, wenn eine Adoptionsvermittlungsstelle ein Kind bei einem Paar in Adoptionspflege gibt, geschieht das aufgrund einer Prognose mit vielen bekannten Aspekten aber auch mit vielen Unbekannten. Das bleibt immer eine unsichere Prognose. Es gibt aber keinen Grund, warum die Adoptionsvermittlungsstelle ein Kind nicht einem bestimmten Paar anvertrauen kann, nur weil es da zufällig der von dir auserkorene Aspekt X ist, bei dem - angeblich - noch eine gewisse Unsicherheit besteht. Bei allen anderen in Frage kommenden Paaren kann es genausoviele oder selbst mehr Unsicherheitsfaktoren geben. Die perfekte Adoptionsfamilie gibt es ja gar nicht. Der Vermittlungsstelle diese Wahl also ganz allgemein verbieten zu wollen, obwohl im Einzelfall gerade das gleichgeschlechtliche Paar Müller-Lüdenscheid zufällig die für ein bestimmtes Kind besonders wünschenswerten Eigenschaften mitbringen kann, ist nicht begründbar. bearbeitet 7. Februar 2012 von Wiebke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 Die Frage ist nur: Darf es überhaupt Volksabstimmungen geben, die aufgrund religiös induzierter Wahnvorstellungen Teilen der Staatsbürger elementare Rechte entziehen bzw. verweigern? Mehrheit ist Mehrheit. Und was eine "religiös induzierte Wahnvorstellung" ist, kann nicht objektiv festgestellt werden. Genau. Und wenn die Saudis christliche Konvertiten köpfen, ist das völlig ok. Mehrheit ist Mehrheit, und die Gründe sind auch rein sachlich. Der Konter sitzt aber. Wenn man die zu unterstellende Kritik an der Prämisse wegläßt. Dann mach mal Butter bei die Fische. Warum ist es ok, wenn mehrheitlich beschlossen wird, dass Homosexuelle keinen Rechtsstatus haben dürfen, aber nicht ok, wenn mehrheitlich beschlossen wird, dass Christen keinen Rechtsstatus haben dürfen? Mehrheit ist Mehrheit hast du gesagt. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 Wohl kaum, aber so ist es halt bei uns ... jeder I**** darf Kinder BEKOMMEN, aber Kinder adoptieren, dafür muß man speziell qualifiziert sein ... Was schlägst du vor? Zwangssterilisationen von I******? Oder Adoptionen nach dem Zufallsprinzip und dann natürlich auch an Drogensüchtige, Pädophile etc.? Hast du deinen Beitrag überhaupt einmal durchdacht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 (bearbeitet) Da kann man auch beim besten Willen keinen Grund für ein allgemeines Verbot finden. Dann ist es ja gut, dass ich das nie gefordert habe. Der nächste Strohmann. Edit: Ich finde es ja auch bezeichnend, dass die Unterscheidung zwischen Adoptionszulassung und Entzug des Sorgerechts für manche User hier schon eine juristische Spitzfindigkeit zu sein scheint. Unbelastet von jeder Sachkenntnis schreibt es sich gleich viel leichter. bearbeitet 7. Februar 2012 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 7. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2012 Da kann man auch beim besten Willen keinen Grund für ein allgemeines Verbot finden. Dann ist es ja gut, dass ich das nie gefordert habe. Nö, gefordert hattest du ohnehin überhaupt nichts, nur über mögliche Rechtfertigungen nachgedacht. Aber wo wir gerade dabei sind, kannst du mal klären, was du eigentlich genau gemeint hast? Du gingst aus von Epi's Aussage über die Gleichstellung von Eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe sowie über das Verbot der gemeinsamen Adoption durch schwule oder lesbische Paare. Da sagtest du "Ein Grund wäre..." und das hört sich in dem Zusammenhang nach der normativen Ebene an (wo man eben von "Verbot" sprechen kann). Auch die Überlegung, dass zunächst mal die Anfeinder anzugehen seien, geht für micht in die Richtung. Am Ende sagst du dann aber was von "Einzelfällen". Das ist nicht besonders klar. Meintest du, dass ein gesetzliches Verbot ggf. unter den von dir beschriebenen Umständen zu rechtfertigen sei oder aber dass ein individueller Adoptionsantrag bzw. ein Adoptionsvermittlungsbegehren deswegen abgelehnt werden könnte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 8. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2012 Wohl kaum, aber so ist es halt bei uns ... jeder I**** darf Kinder BEKOMMEN, aber Kinder adoptieren, dafür muß man speziell qualifiziert sein ... Was schlägst du vor? Zwangssterilisationen von I******? Oder Adoptionen nach dem Zufallsprinzip und dann natürlich auch an Drogensüchtige, Pädophile etc.? Hast du deinen Beitrag überhaupt einmal durchdacht? Ja, hab ich ... im Gegensatz zu dir offensichtlich ... denk mal über deine Formulierung nach. Ansonsten ist die Antwort zweiteilig ... einfach gesagt, man sollte das ganze an die Realität anpassen, von beiden Seiten her. Die I****** mit Kindern (und nicht nur die) etwas besser im Auge behalten und die z.T. realitätsfremden Adoptionsbestimmungen etwas zurückschrauben ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 8. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2012 Du gingst aus von Epi's Aussage über die Gleichstellung von Eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe sowie über das Verbot der gemeinsamen Adoption durch schwule oder lesbische Paare. Da sagtest du "Ein Grund wäre..." und das hört sich in dem Zusammenhang nach der normativen Ebene an (wo man eben von "Verbot" sprechen kann). Auch die Überlegung, dass zunächst mal die Anfeinder anzugehen seien, geht für micht in die Richtung. Am Ende sagst du dann aber was von "Einzelfällen". Gibt es denn ein Verbot solcher Adoptionen? Mit wäre zumindet keines bekannt. Das Adoptionsrecht geht vom Kindeswohl aus, ein irgend geartetes Recht einer Beziehung auf die Vermitttlung eines Kindes hingegen gibt es nicht. Das Kindeswohl bemißt sich in der Tat zumindest in Teilen an sehr klassischen Familienvorstellungen: Arbeitender Mann und Hausfrau nicht zu alt im Häuschen sind halt die Idealvorstellung vieler Jugendämter - aber je schwieirger vermittelbar ein Kind ist, um so weiter werden die Kriterien gefasst. Zumindest in der Theorie wäre auch die Adoption durch eine Einzelperson denkbar, wenn denn die sonstigen Voraussetzungen stimmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 8. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2012 (bearbeitet) Du gingst aus von Epi's Aussage über die Gleichstellung von Eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe sowie über das Verbot der gemeinsamen Adoption durch schwule oder lesbische Paare. Da sagtest du "Ein Grund wäre..." und das hört sich in dem Zusammenhang nach der normativen Ebene an (wo man eben von "Verbot" sprechen kann). Auch die Überlegung, dass zunächst mal die Anfeinder anzugehen seien, geht für micht in die Richtung. Am Ende sagst du dann aber was von "Einzelfällen". Gibt es denn ein Verbot solcher Adoptionen? Mit wäre zumindet keines bekannt. Das Adoptionsrecht geht vom Kindeswohl aus, ein irgend geartetes Recht einer Beziehung auf die Vermitttlung eines Kindes hingegen gibt es nicht. Das Kindeswohl bemißt sich in der Tat zumindest in Teilen an sehr klassischen Familienvorstellungen: Arbeitender Mann und Hausfrau nicht zu alt im Häuschen sind halt die Idealvorstellung vieler Jugendämter - aber je schwieirger vermittelbar ein Kind ist, um so weiter werden die Kriterien gefasst. Zumindest in der Theorie wäre auch die Adoption durch eine Einzelperson denkbar, wenn denn die sonstigen Voraussetzungen stimmen. So ist es und anders kann es auch nicht sein. Ein Anspruch auf ein Kind kann nicht gesetzlich verankert werden, und es kann auch keine Quoten geben dafuer, welche Leute oder Paare auch auf jeden Fall beruecksichtigt werden muessten. Das liegt (oder laege) immer im Ermessen der Jugendbehoerde oder der Adoptionsstell bearbeitet 8. Februar 2012 von Long John Silver Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 8. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2012 Die Frage ist nur: Darf es überhaupt Volksabstimmungen geben, die aufgrund religiös induzierter Wahnvorstellungen Teilen der Staatsbürger elementare Rechte entziehen bzw. verweigern? Mehrheit ist Mehrheit. Und was eine "religiös induzierte Wahnvorstellung" ist, kann nicht objektiv festgestellt werden. Genau. Und wenn die Saudis christliche Konvertiten köpfen, ist das völlig ok. Mehrheit ist Mehrheit, und die Gründe sind auch rein sachlich. Der Konter sitzt aber. Wenn man die zu unterstellende Kritik an der Prämisse wegläßt. Dann mach mal Butter bei die Fische. Warum ist es ok, wenn mehrheitlich beschlossen wird, dass Homosexuelle keinen Rechtsstatus haben dürfen, aber nicht ok, wenn mehrheitlich beschlossen wird, dass Christen keinen Rechtsstatus haben dürfen? Mehrheit ist Mehrheit hast du gesagt. Werner Wenn du wie ein Evangelikaler die Bibel meine Meinung in einzelne Zitathäppchen zerpflückst, kommst du zu nichts. Es dürfte bekannt sein, daß ich Katholik und Naturrechtler bin und von daher die Position "Mehrheit ist Mehrheit" nicht absolut setze, was aber gewisse Kreise hier tun. - Ich hatte nur auf die - hier den Betroffenen unanenehme - Konsequenz dieser Haltung hinweisen wollen. Das mag zu anspruchsvoll gewesen sein. - Unabhängig davon ist es weder richtig, daß ein mehrheitlicher Beschluß über den Rechtsstatus der HS zur Diskussion steht noch daß Todesstrafe für HS und Adoption von Kindern durch solche auf einer Ebene stehen. Ich finde es unredlich, wenn hier insinuiert wird, wer gegen die Adoption durch Homosexuelle ist, wäre auch für die Todesstrafe für HS. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 8. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2012 Das ist nicht besonders klar. Meintest du, dass ein gesetzliches Verbot ggf. unter den von dir beschriebenen Umständen zu rechtfertigen sei oder aber dass ein individueller Adoptionsantrag bzw. ein Adoptionsvermittlungsbegehren deswegen abgelehnt werden könnte? Ein generelles Verbot wäre aus den von mir dargelegten Gründen nie zu rechtfertigen, da diese einzelfallbezogen sind; eine solche Maßnahme wäre daher offensichtlich unverhältnismäßig. Mir ging es tatsächlich nur um einen im Einzelfall entgegenstehenden Grund. Ansonsten ist die Antwort zweiteilig ... einfach gesagt, man sollte das ganze an die Realität anpassen, von beiden Seiten her. Die I****** mit Kindern (und nicht nur die) etwas besser im Auge behalten und die z.T. realitätsfremden Adoptionsbestimmungen etwas zurückschrauben ... Was meinst du mit "etwas besser im Auge behalten"? Und inwiefern sollen die Anforderungen an Adoptionen zurückgenommen werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 8. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2012 Warum ist es ok, wenn mehrheitlich beschlossen wird, dass Homosexuelle keinen Rechtsstatus haben dürfen, aber nicht ok, wenn mehrheitlich beschlossen wird, dass Christen keinen Rechtsstatus haben dürfen? Weil kam ein Christ, aber kein Schwuler ist. So einfach ist das. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 8. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2012 Die Frage ist nur: Darf es überhaupt Volksabstimmungen geben, die aufgrund religiös induzierter Wahnvorstellungen Teilen der Staatsbürger elementare Rechte entziehen bzw. verweigern? Mehrheit ist Mehrheit. Und was eine "religiös induzierte Wahnvorstellung" ist, kann nicht objektiv festgestellt werden. Genau. Und wenn die Saudis christliche Konvertiten köpfen, ist das völlig ok. Mehrheit ist Mehrheit, und die Gründe sind auch rein sachlich. Der Konter sitzt aber. Wenn man die zu unterstellende Kritik an der Prämisse wegläßt. Dann mach mal Butter bei die Fische. Warum ist es ok, wenn mehrheitlich beschlossen wird, dass Homosexuelle keinen Rechtsstatus haben dürfen, aber nicht ok, wenn mehrheitlich beschlossen wird, dass Christen keinen Rechtsstatus haben dürfen? Mehrheit ist Mehrheit hast du gesagt. Werner Wenn du wie ein Evangelikaler die Bibel meine Meinung in einzelne Zitathäppchen zerpflückst, kommst du zu nichts. Es dürfte bekannt sein, daß ich Katholik und Naturrechtler bin und von daher die Position "Mehrheit ist Mehrheit" nicht absolut setze, was aber gewisse Kreise hier tun. - Ich hatte nur auf die - hier den Betroffenen unanenehme - Konsequenz dieser Haltung hinweisen wollen. Das mag zu anspruchsvoll gewesen sein. - Unabhängig davon ist es weder richtig, daß ein mehrheitlicher Beschluß über den Rechtsstatus der HS zur Diskussion steht noch daß Todesstrafe für HS und Adoption von Kindern durch solche auf einer Ebene stehen. Ich finde es unredlich, wenn hier insinuiert wird, wer gegen die Adoption durch Homosexuelle ist, wäre auch für die Todesstrafe für HS. Du baust einen Strohmann auf. Das Verbot für Homosexuelle, einen rechtlichen Status erreichen zu können, kann man sehr wohl vergleichen mit dem Verbot für vom Christentum überzeugte Saudis, diesen Glauben auch annehmen und ausüben zu dürfen. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 8. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2012 (bearbeitet) Du gingst aus von Epi's Aussage über die Gleichstellung von Eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe sowie über das Verbot der gemeinsamen Adoption durch schwule oder lesbische Paare. Da sagtest du "Ein Grund wäre..." und das hört sich in dem Zusammenhang nach der normativen Ebene an (wo man eben von "Verbot" sprechen kann). Auch die Überlegung, dass zunächst mal die Anfeinder anzugehen seien, geht für micht in die Richtung. Am Ende sagst du dann aber was von "Einzelfällen". Gibt es denn ein Verbot solcher Adoptionen? Mit wäre zumindet keines bekannt. Ja natürlich. Entscheidend ist das Wort "Paar". Alleine kann auch jemand ein Kind annehmen, der in einer Lebenspartnerschaft lebt, wenn auch nur mit Zustimmung des Partners (§ 9 Abs. 6 LPartG). Dann ist aber eben nur einer rechtlich Elternteil. Das "Verbot" ergibt sich daraus, dass das BGB die Adoption zunächstmal nur Einzelpersonen und Ehepaaren erlaubt (§ 1741 Abs. 2). § 1742 verhindert dann noch, dass man das durch eine "Kettenadoption" umgeht. Dann kommt allerdings § 9 Abs. 7 LPartG und dehnt eine Reihe von BGB-Vorschriften "entsprechend" auf Lebenspartner aus, so dass man bei Vorschriften aus dieser Liste neben "Ehegatte" auch "Lebenspartner" mitlesen darf. Daraus ergibt sich dann die Zulässigkeit der Stiefkindadoption mit der Rechtsfolge, dass sowohl der leibliche Elternteil als auch sein Lebenspartner (der Adoptierende) rechtlich Eltern sind und auch das gemeinsame Sorgerecht haben (weil § 1754 Abs. 1 und 3 BGB und§ 1755 Abs. 2 BGB auf der Liste in § 9 Abs. 7 LPartG stehen). §§ 1741 und 1742 BGB stehen aber nun gerade nicht auf der Liste in § 9 Abs. 7 LPartG. Deswegen kann ein lesbisches oder schwules Paar eben ein Kind nicht gemeinsam annehmen, auch nicht auf dem Umweg der "Kettenadoption" (letzteres ist allerdings Gegenstand einer Vorlagefrage, die gerade beim Bundesverfassungsgericht liegt). (Leckerbissen für Juristen: Die Adoption des Adoptivkinds durch den zweiten Lebenspartner (im Sinne der "Kettenadoption") lässt sich nach Volljährigkeit des Kindes nachholen, weil dann nach § 1768 Abs. 1 Satz 2 BGB § 1742 BGB nicht anwendbar ist. Und das geht dann auch in Form der Volladoption - § 1772 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c BGB i.V.m. § 9 Abs. 7 LPartG.) bearbeitet 8. Februar 2012 von Wiebke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 8. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2012 Es dürfte bekannt sein, daß ich Katholik und Naturrechtler bin und von daher die Position "Mehrheit ist Mehrheit" nicht absolut setze, was aber gewisse Kreise hier tun. Du windest Dich wie ein Tatzelwurm. Begründe doch bitte einmal "naturrechtlich", was genau gegen die vollumfängliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben spricht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 8. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 8. Februar 2012 Es dürfte bekannt sein, daß ich Katholik und Naturrechtler bin und von daher die Position "Mehrheit ist Mehrheit" nicht absolut setze, was aber gewisse Kreise hier tun. Du windest Dich wie ein Tatzelwurm. Begründe doch bitte einmal "naturrechtlich", was genau gegen die vollumfängliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben spricht. Naturrecht bedeutet, es gibt keinen mit rationalen Argumenten vermittelbaren Grund und man behauptet deshalb, das sei halt von Natur aus so. Früher hat man in solchen Fällen gesagt, es sei halt Gottes Wille, aber nachdem der angebliche Wille Gottes für immer weniger Menschen ein Argument ist, versucht man Gott rauszuhalten und kommt mit der "Natur". Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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