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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Das Urteil mag englischem Recht entsprechen, sachgerecht ist es nicht. Richtigerweise müssten in solchen Fällen die Mehraufwendungen für die Buchung eines anderen B&B ersetzt werden; ein "Schmerzensgeld" ist abstrus. Das ist reine Gesinnungsjuristerei.

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Ich verstehe kein Wort.

 

Es gibt einen Problemkomplex bei der Meinungsfreiheit die sog. hate-speech. Darunter fasst man die Fälle, in denen öffentlich gegen Minderheiten agitiert wird. Typischerweise betreffen diese Fälle Rechtsextremisten. Nun existieren zwei unterschiedliche Möglichkeiten, hierauf zu antworten. Der europäische Ansatz ist es, in zunehmender Weise meinungsfreiheitsbeschränkende Gesetze zu erlassen, mit denen hate-speech kriminalisiert wird. Dieser Ansatz wird vom EGMR mitgetragen, der meint die Agitation gegenüber Minderheiten verdiene weniger Schutz als andere Äußerungen. Der menschenrechtliche Ansatz des EGMR ist gerade nicht meinungsneutral.

 

Anders wird in den USA damit umgegangen. Dort hat der Supreme Court bisher noch jedes derartige Gesetz gekippt; denn ein Einschreiten gegenüber Meinungsäußerungen ist, ganz gleichgültig welchen Inhalt diese haben, davon abhängig, dass eine clear and present danger durch sie vorliegt. Nicht ausreichend ist es, wenn bloß das politische Klima (angeblich) vergiftet wird.

 

Ich finde, die erstgenannte Linie des EGMR kann einen wirksamen Schutz der Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleisten. Das zitierte Urteil zeigt das überdeutlich.

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Das Urteil mag englischem Recht entsprechen, sachgerecht ist es nicht. Richtigerweise müssten in solchen Fällen die Mehraufwendungen für die Buchung eines anderen B&B ersetzt werden; ein "Schmerzensgeld" ist abstrus. Das ist reine Gesinnungsjuristerei.

 

 

 

Es steht Dir frei, das so zu sehen. Ich halte das Schmerzensgeld noch für deutlich zu gering.

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Ich finde, die erstgenannte Linie des EGMR kann einen wirksamen Schutz der Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleisten. Das zitierte Urteil zeigt das überdeutlich.

In meinen Worten: Die in Gesetzesform gegossene "Political Correctness" höhlt mehr und mehr das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus? Sehe ich auch so.

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Ich finde, die erstgenannte Linie des EGMR kann einen wirksamen Schutz der Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleisten. Das zitierte Urteil zeigt das überdeutlich.

In meinen Worten: Die in Gesetzesform gegossene "Political Correctness" höhlt mehr und mehr das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus? Sehe ich auch so.

 

 

 

Es zählt also für Dich auch zur Meinungsfreiheit, Hotelgäste aus dem Hotel zu werfen, weil sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft miteinander leben? Interessant.

 

Wenn das Gleiche Körperbehinderten im Rollstuhl passierte, würdest Du sogleich aufheulen.

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Das Urteil mag englischem Recht entsprechen, sachgerecht ist es nicht. Richtigerweise müssten in solchen Fällen die Mehraufwendungen für die Buchung eines anderen B&B ersetzt werden; ein "Schmerzensgeld" ist abstrus. Das ist reine Gesinnungsjuristerei.

 

 

 

Es steht Dir frei, das so zu sehen. Ich halte das Schmerzensgeld noch für deutlich zu gering.

 

Hätte ich fast gedacht.

Aus meiner Sicht sollte der Anspruch der abgewiesenen Gäste nach denselben Regeln ermittelt werden, die auch andere Gäste zu akzeptieren haben wenn sie trotz verbindlicher Buchung kein Zimmer beziehen können. Sei es wegen Overbooking oder weil die Zimmer nicht in bewohnbarem Zustand sind oder sonst ein Grund.

 

1800 Pfund Schadensersatz sind da natürlich übertrieben, wenn nicht ein Schaden in entsprechender Höhe glaubhaft gemacht werden kann.

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Aus meiner Sicht sollte der Anspruch der abgewiesenen Gäste nach denselben Regeln ermittelt werden, die auch andere Gäste zu akzeptieren haben wenn sie trotz verbindlicher Buchung kein Zimmer beziehen können. Sei es wegen Overbooking oder weil die Zimmer nicht in bewohnbarem Zustand sind oder sonst ein Grund.

 

 

 

Nein. Wenn ein Hotel überbucht ist oder ein Zimmer dreckig, dann steckt dahinter ja keine personenbezogene Aggressivität der Hotelbetreiber. Anders ist in diesem Fall: Sie haben explizit das Zimmer verweigert, weil die beiden Gäste homosexuell waren. Sie haben sie wegen eines persönlichen Merkmals abgewiesen und damit diskriminiert.

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Es zählt also für Dich auch zur Meinungsfreiheit, Hotelgäste aus dem Hotel zu werfen, weil sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft miteinander leben? Interessant.

 

Nein, weil überhaupt keine Meinungsäußerung stattgefunden hat. Ansonsten fällt die Äußerung, man solle homosexuelle Hotelgäste rausschmeißen, natürlich unter die Meinungsfreiheit, denn diese schützt Äußerungen unabhängig davon, ob sie wertvoll, nett, politisch korrekt oder in Epicureus' Sinne sind. Meine Überlegungen zur Meinungsfreiheit bezogen sich übrigens auf die von Wiebke zitierte Entscheidung, wie dir bei genauer Lektüre nicht hätte entgehen können.

 

Zum Fall: Es zählt aber für mich zur Religions- und Gewissensfreiheit, nicht an unverheiratete Paare, seien sie heterosexuell oder homosexuell, zu vermieten, wenn man sich an ein sittliches Verbot der Kuppelei gebunden fühlt.

 

Nein. Wenn ein Hotel überbucht ist oder ein Zimmer dreckig, dann steckt dahinter ja keine personenbezogene Aggressivität der Hotelbetreiber. Anders ist in diesem Fall: Sie haben explizit das Zimmer verweigert, weil die beiden Gäste homosexuell waren. Sie haben sie wegen eines persönlichen Merkmals abgewiesen und damit diskriminiert.

 

Wenn ich in einen Club nicht reinkomme, weil ich zu hässlich oder zu uncool bin, werd ich auch wegen eines persönlichen Merkmals abgewiesen. Sollte ich deshalb auch horrende "Schmerzensgelder" verlangen dürfen?

bearbeitet von Clown
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Aus meiner Sicht sollte der Anspruch der abgewiesenen Gäste nach denselben Regeln ermittelt werden, die auch andere Gäste zu akzeptieren haben wenn sie trotz verbindlicher Buchung kein Zimmer beziehen können. Sei es wegen Overbooking oder weil die Zimmer nicht in bewohnbarem Zustand sind oder sonst ein Grund.

 

 

 

Nein. Wenn ein Hotel überbucht ist oder ein Zimmer dreckig, dann steckt dahinter ja keine personenbezogene Aggressivität der Hotelbetreiber. Anders ist in diesem Fall: Sie haben explizit das Zimmer verweigert, weil die beiden Gäste homosexuell waren. Sie haben sie wegen eines persönlichen Merkmals abgewiesen und damit diskriminiert.

 

Nein. Sie vermieten Doppelzimmer nur an nach ihrem Verständnis gültig verheiratete Paare. Ist aus meiner Sicht völlig legitim. Genau wie manche Hoteliers keine keine Kinder oder keine Haustiere erlauben.

Einziges Problem aus meiner Sicht ist hier, dass erst die Buchung bestätigt wurde und dann der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Hätte das Hotel von vornherein darauf hingewiesen, welche Bedingungen an seine Gäste gestellt werden, dann besteht aus meiner Sicht überhaupt kein Anspruch der abgewiesenen Gäste.

 

Allerdings kenne ich nur das kurze Zitat aus Deinem Post. Abgesehen von einigen Widersprüchen bedeutete dies aber auch, dass ich mit meinem Vater auch kein gemeinsames Doppelzimmer hätte bewohnen dürfen. Also pack die Homophobiekeule ein.

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Zum Fall: Es zählt aber für mich zur Religions- und Gewissensfreiheit, nicht an unverheiratete Paare, seien sie heterosexuell oder homosexuell, zu vermieten, wenn man sich an ein sittliches Verbot der Kuppelei gebunden fühlt.

 

 

Für mich nicht. Und zwar deswegen nicht, weil man als Dienstleister auftritt, der an die Allgemeinheit Zimmer vermietet. Genausowenig darf ein Spaßbad Gäste abweisen, weil sie unverheiratet sind - und genausowenig dürfte das ein Kaufhaus, in dem Unverheiratete einfach nur einkaufen gehen wollen. Die Dienstleister können zudem ja gar nicht den Nachweis erbringen, das gegen das Sittengesetz verstoßen wurde, wenn zwei Schwule oder zwei Heteros in einem Doppelzimmer übernachten. Manche machen das auch einfach nur, weil sie Geld sparen möchten gegenüber zwei Einzelzimmern.

 

Oder wird das Bettlaken morgens vom Zimmerservice auf Spermaspuren und Vaginalsekret untersucht?

 

 

 

 

Wenn ich in einen Club nicht reinkomme, weil ich zu hässlich oder zu uncool bin, werd ich auch wegen eines persönlichen Merkmals abgewiesen. Sollte ich deshalb auch horrende "Schmerzensgelder" verlangen dürfen?

 

 

Wo wird denn da die Grenze gezogen? Darf ein solcher Club, darf ein Hotel beispielsweise auch Körperbehinderte abweisen? Oder Schwarze/Asiaten?

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Für mich nicht. Und zwar deswegen nicht, weil man als Dienstleister auftritt, der an die Allgemeinheit Zimmer vermietet. Genausowenig darf ein Spaßbad Gäste abweisen, weil sie unverheiratet sind - und genausowenig dürfte das ein Kaufhaus, in dem Unverheiratete einfach nur einkaufen gehen wollen. Die Dienstleister können zudem ja gar nicht den Nachweis erbringen, das gegen das Sittengesetz verstoßen wurde, wenn zwei Schwule oder zwei Heteros in einem Doppelzimmer übernachten. Manche machen das auch einfach nur, weil sie Geld sparen möchten gegenüber zwei Einzelzimmern.

 

Oder wird das Bettlaken morgens vom Zimmerservice auf Spermaspuren und Vaginalsekret untersucht?

Du solltest nicht von deiner unersättlichen Sexualneugier auf andere schließen. Wer sexuelle Handlungen Unverheirateter (gleich welchen Geschlechts) als Unzucht begreift, wird für sich schon das Vorschub leisten durch Verschaffung von Gelegenheit ablehnen, ohne dass es darauf ankommt, ob es im konkreten Fall zu "unzüchtigen" Handlungen gekommen ist.

 

 

Wo wird denn da die Grenze gezogen? Darf ein solcher Club, darf ein Hotel beispielsweise auch Körperbehinderte abweisen? Oder Schwarze/Asiaten?

 

Letzteres sicher nicht, alles andere ist noch unentschieden. Aber man sieht, was die Gleichbehandlungsgesetzgebung angerichtet hat. Sie führt zu ausgeprägten Begehrensneurosen und drängt Menschen an den Rand, die andere Moralvorstellungen als die Mehrheit hat. Ihrer Anlage nach sind solche Gesetze totalitär. Sinnvoll wäre es den Anwendungsbereich etwa aufs Arbeitsrecht zu begrenzen, um Fällen wie diesem vorzubeugen.

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Ihrer Anlage nach sind solche Gesetze totalitär. Sinnvoll wäre es den Anwendungsbereich etwa aufs Arbeitsrecht zu begrenzen, um Fällen wie diesem vorzubeugen.

 

 

 

Aber auch nur dann, wenn die entsprechenden homophoben bzw. rassistischen Dienstleister dann an der Schaufensterscheibe ihres Betriebes, im Eingangsbereich und auf ihrer Webseite klipp und klar darauf hinweisen, dass sie nicht an Homosexuelle, Juden, Schwarze, Behinderte oder sonstwen vermieten bzw. verkaufen.

 

 

Solange sie dies nicht tun, kann man sie weiterhin verklagen.

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Aber auch nur dann, wenn die entsprechenden homophoben bzw. rassistischen Dienstleister dann an der Schaufensterscheibe ihres Betriebes, im Eingangsbereich und auf ihrer Webseite klipp und klar darauf hinweisen, dass sie nicht an Homosexuelle, Juden, Schwarze, Behinderte oder sonstwen vermieten bzw. verkaufen.

 

 

Solange sie dies nicht tun, kann man sie weiterhin verklagen.

 

Richtig.

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Wo wird denn da die Grenze gezogen? Darf ein solcher Club, darf ein Hotel beispielsweise auch Körperbehinderte abweisen? Oder Schwarze/Asiaten?
Letzteres sicher nicht, alles andere ist noch unentschieden.

Wobei letzteres wohl in der Praxis am häufigsten durchgesetzt wird. Daß Besucher einer bestimmmten Ethnie in bestimmte Läden nich reinkommen ist ja nun kein Geheimnis.
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Solange sie dies nicht tun, kann man sie weiterhin verklagen.

 

Natürlich, aber - ohne das AGG - nur auf Schadensersatz wegen erlittener Vermögenseinbußen und nicht auf nebulöse Schmerzensgelder wegen "Diskriminierung".

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Aber auch nur dann, wenn die entsprechenden homophoben bzw. rassistischen Dienstleister dann an der Schaufensterscheibe ihres Betriebes, im Eingangsbereich und auf ihrer Webseite klipp und klar darauf hinweisen, dass sie nicht an Homosexuelle, Juden, Schwarze, Behinderte oder sonstwen vermieten bzw. verkaufen.

 

 

Solange sie dies nicht tun, kann man sie weiterhin verklagen.

 

Richtig.

 

 

 

Die homophoben Hoteliers in Cornwall haben davon aber nichts auf ihrer Webseite stehen. Zumindest nicht auf der Startseite:

 

LINK

 

 

Wahrscheinlich fürchten sie sonst Umsatzeinbußen.

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Aus meiner Sicht sollte der Anspruch der abgewiesenen Gäste nach denselben Regeln ermittelt werden, die auch andere Gäste zu akzeptieren haben wenn sie trotz verbindlicher Buchung kein Zimmer beziehen können. Sei es wegen Overbooking oder weil die Zimmer nicht in bewohnbarem Zustand sind oder sonst ein Grund.

 

 

 

Nein. Wenn ein Hotel überbucht ist oder ein Zimmer dreckig, dann steckt dahinter ja keine personenbezogene Aggressivität der Hotelbetreiber. Anders ist in diesem Fall: Sie haben explizit das Zimmer verweigert, weil die beiden Gäste homosexuell waren. Sie haben sie wegen eines persönlichen Merkmals abgewiesen und damit diskriminiert.

Ich frage mich, ob meine Freundin und ich auch 1800 Pfund Schmerzensgeld bekommen hätten, wenn wir als Unverheiratete abgewiesen worden wären. Ich wette nicht, wir hätten höchstens höhere Zimmer- und Fahrtkosten erstattet gekriegt. Das Urteil ist völlige PC-Willkür.

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Ich frage mich, ob meine Freundin und ich auch 1800 Pfund Schmerzensgeld bekommen hätten, wenn wir als Unverheiratete abgewiesen worden wären. Ich wette nicht, wir hätten höchstens höhere Zimmer- und Fahrtkosten erstattet gekriegt. Das Urteil ist völlige PC-Willkür.

 

 

 

Genau. So sprechen immer die, die eben nicht abgewiesen wurden. Da kann man sich als Nichtbetroffener schön über die political correctness echauffieren.

bearbeitet von Epicureus
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Die homophoben Hoteliers in Cornwall haben davon aber nichts auf ihrer Webseite stehen. Zumindest nicht auf der Startseite:

 

LINK

 

 

Wahrscheinlich fürchten sie sonst Umsatzeinbußen.

 

Hab ja nun schon oft genung gesagt, dass ich genau darin das Problem sehe.

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Für mich nicht. Und zwar deswegen nicht, weil man als Dienstleister auftritt, der an die Allgemeinheit Zimmer vermietet. Genausowenig darf ein Spaßbad Gäste abweisen, weil sie unverheiratet sind - und genausowenig dürfte das ein Kaufhaus, in dem Unverheiratete einfach nur einkaufen gehen wollen.

 

Hm. Wir haben hier eine Therme, die bis vor kurzem Wert darauf legte, dass möglichst keine Familien reingehen sollten. Das wurde auch entsprechend in den Informationsunterlagen dargestellt. Geändert hat sich wohl die Sichtweise dadurch, dass insgesamt zu wenige Kunden da waren, nicht durch irgend eine Pflicht.

 

Für mich ist die Vertragsfreiheit von privatrechtlichen Partnern ein extrem hohes Gut - in vielen Ländern hat das auch Verfassungsrang. Niemand darf zu irgend einem Vertragsschluss gezwungen werden, wenn er nicht Monopolanbieter ist.

 

Aus meiner Sicht (!) ist es völlig legitim, unverheirateten Paaren das Hotelzimmer zu verweigern, beim Check-In Heiratsurkunden zu verlangen und nicht an Same-Sex-Paare zu vermieten. Ebenso wäre es aus meiner Sicht völlig legitim, nicht an Glatzköpfe zu vermieten (das würde mich treffen), nicht an Männer oder nicht an Frauen (ach ja, es gibt übrigens einige reine Frauenhotels).

 

Das Problem war hier völlig anders gelagert: Das Hotel hatte nicht vorher darauf hingewiesen. Damit ist es natürlich schadensersatzpflichtig - die Betroffenen müssen nun ein eventuell sehr viel teureres Hotel suchen oder die Reise abbrechen.

 

Selbstverständlich finde ich es - äh - sehr unangenehm, wenn manche Hotels und Ferienhausanbieter in Österreich offenbar völlig legal Werbung damit machen, "keine Juden und keine 'Neger' " als Gäste zu akzeptieren (kam laut deutschen Presseberichten in Vorarlberg und Tirol mehrmals vor). Andererseits beruhigt mich es dann wieder sehr, dass diese Betriebe auch von vielen Landsleuten durchaus boykottiert werden und die Gemeinden darauf hinweisen, dass es sich dabei um Einzelanbieter handelt und bitte niemand denken möge, dass der ganze Ort etwas gegen Juden oder Schwarze hätte.

 

Darf ein solcher Club, darf ein Hotel beispielsweise auch Körperbehinderte abweisen? Oder Schwarze/Asiaten?

 

Ich weiß nicht, ob man das in Deutschland darf. Soweit ich weiß, darf man Körperbehinderte abweisen, auch wenn erkennbar ist, dass das nicht technisch verursacht ist (mangelnde Barrierefreiheit). Da hatte ich schon mehrere Diskussionen mit Behindertenvertreter bei der CMT in Stuttgart.

 

Auch wenn es mir sehr unangenehm wäre - ein Zwang für einen Hotelier, mit bestimmten Leuten Verträge schließen zu MÜSSEN (außer in einer Ausnahmesituation, z.B. bei einer Berghütte oder so), tut mir noch mehr weh.

 

Natürlich ist die Beweissituation fraglich - aber eine völlig andere Baustelle. Nur, weil man etwas nicht exakt nachweisen kann, muss man nicht auf bestimmte Ausschlüsse verzichten.

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Anders wird in den USA damit umgegangen. Dort hat der Supreme Court bisher noch jedes derartige Gesetz gekippt; denn ein Einschreiten gegenüber Meinungsäußerungen ist, ganz gleichgültig welchen Inhalt diese haben, davon abhängig, dass eine clear and present danger durch sie vorliegt. Nicht ausreichend ist es, wenn bloß das politische Klima (angeblich) vergiftet wird.

 

Ich finde, die erstgenannte Linie des EGMR kann einen wirksamen Schutz der Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleisten. Das zitierte Urteil zeigt das überdeutlich.

Und ich muss mir nicht lange die US-Gesellschaft ansehen, um zu wissen, wie sehr der US Supreme Court Unrecht hat.

 

Der schwedische Oberste Gerichtshof hatte sich die Sache hier nicht leicht gemacht. Aber diese Pamphlete gerade in der Schule waren geeignet, sich ohnehin bereits in einer schwierigen Situation befindliche homosexuelle Jugendliche gravierend einzuschüchtern. Deswegen war die Abwägung zwischen den betroffenen Rechtsgütern völlig korrekt, und die Strafzumessung war alles andere als überzogen.

 

Das Urteil mag englischem Recht entsprechen, sachgerecht ist es nicht. Richtigerweise müssten in solchen Fällen die Mehraufwendungen für die Buchung eines anderen B&B ersetzt werden; ein "Schmerzensgeld" ist abstrus. Das ist reine Gesinnungsjuristerei.

Gesinnungsjuristerei ist es nicht. Ihre üble Gesinnung dürfen sie ja haben. Sie haben sich bei der Beteiligung am Wirtschaftsleben nur an ein paar zivilisatorische Mindestregeln zu halten. Das Schmerzensgeld ist bloß die Anwendung des Maßstabs aus den Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG, nämlich: "Die Sanktionen, die auch Schadenersatzleistungen an die Opfer umfassen können, müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein."

 

Das ist zwar europarechtlich außerhalb des Berufslebens nur für die Diskriminierungsmerkmale "Rasse" und "ethnische Herkunft" verbindlich, aber dass Großbritannien meint, nicht zwischen verschiedenen Diskriminierungsmerkmalen diskriminieren zu müssen, ist nun auch nicht gerade ehrenrührig.

 

Dass eine Beschränkung auf Ersatz des Mehraufwandes in solchen Fällen "sachgercht" sein soll, kommentiere ich gar nicht erst.

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Gesinnungsjuristerei ist es nicht. Ihre üble Gesinnung dürfen sie ja haben. Sie haben sich bei der Beteiligung am Wirtschaftsleben nur an ein paar zivilisatorische Mindestregeln zu halten.

 

 

 

Genau - genau das ist es. Als Unternehmer profitiert man von einem geordneten Staatswesen und allem, was daran hängt (z.B. die Klagemöglichkeit, wenn ein Kunde nicht zahlt). Da sollte es im Gegenzug nur recht und billig sein, wenn man selber dafür auch gewisse Basisregeln einhält. Genauso wie ich, wäre ich Hotelier, keine praktizierenden Katholiken meines Hauses verweisen würde, erwarte ich das Gleiche auch von christlichen Hoteliers in bezug auf praktizierende Homosexuelle.

 

Diese Vorstellung scheint hier im Forum aber ganz und gar nicht Konsens zu sein - sondern die Vertragsfreiheit wird höher gehalten als der Schutz vor Diskriminierung.

 

Ich meine: Wer sich als Unternehmer nicht an solche "zivilisatorischen Mindestregeln" halten will oder kann, sollte seine Lizenz entzogen bekommen.

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Der schwedische Oberste Gerichtshof hatte sich die Sache hier nicht leicht gemacht. Aber diese Pamphlete gerade in der Schule waren geeignet, sich ohnehin bereits in einer schwierigen Situation befindliche homosexuelle Jugendliche gravierend einzuschüchtern. Deswegen war die Abwägung zwischen den betroffenen Rechtsgütern völlig korrekt, und die Strafzumessung war alles andere als überzogen.

 

Schon die Strafverhängung erfolgte zu Unrecht, denn wenn die Aussage, dass die Promiskuität Homosexueller zur Verbreitung von HIV beigetragen habe, strafbar ist, welche Aussage könnte dann nicht mit Kriminalstrafe belegt werden? Man mag das Flyerverteilen an Schulen als Störung des Schulfriedens sanktionieren, das könnte ich mittragen. Dass aber die Inhalte des Flyers strafbar sein sollen, halte ich für ein Zeichen der fehlenden Sensibilität des EGMR für Meinungsfreiheitsbeschränkungen im Dienst einer "guten Sache".

 

Gesinnungsjuristerei ist es nicht. Ihre üble Gesinnung dürfen sie ja haben. Sie haben sich bei der Beteiligung am Wirtschaftsleben nur an ein paar zivilisatorische Mindestregeln zu halten. Das Schmerzensgeld ist bloß die Anwendung des Maßstabs aus den Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG, nämlich: "Die Sanktionen, die auch Schadenersatzleistungen an die Opfer umfassen können, müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein."

 

Das ist zwar europarechtlich außerhalb des Berufslebens nur für die Diskriminierungsmerkmale "Rasse" und "ethnische Herkunft" verbindlich, aber dass Großbritannien meint, nicht zwischen verschiedenen Diskriminierungsmerkmalen diskriminieren zu müssen, ist nun auch nicht gerade ehrenrührig.

 

Dass eine Beschränkung auf Ersatz des Mehraufwandes in solchen Fällen "sachgercht" sein soll, kommentiere ich gar nicht erst.

 

Natürlich. Es ist auch Zeichen hoffnungsloser Rückwärtsgewandheit, am Ende noch Homophobie, wenn man meint, das Zivilrecht diene dem Ausgleich privater Interessen und nicht der Volkserziehung. Du übersiehst allerdings, dass wir es mit einem mehrpoligem Grundrechtsverhältnis (mal aufs deutsche Recht übertragen) zu tun haben, denn dass die ernste sittliche Überzeugung, sexuellen Handlungen keinen Vorschub leisten zu dürfen, Art. 4 GG unterfällt kann nicht fraglich sein. Dass diese Freiheit der Freiheit homosexueller Paare, in einem B&B ihrer Wahl zu nächtigen, zu weichen hat, versteht sich dann nicht von selbst.

bearbeitet von chrk
Quotes repariert. - chrk.
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