Clown Geschrieben 11. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2012 Übrigens: Wenn du dein Konzept zuendedächtest, müsstest du zu dem Ergebnis kommen, dass die Klage des Flughafens rechtsmissbräuchlich war, da sie das ausschließliche Ziel verfolgte, eine "mehr oder weniger zufällige Nebenfolge" herbeizuführen, nicht aber die "Totalreparation". Nein, zu dem Ergebnis muss ich keinesfalls kommen. Ich bin nämlich nicht verpflichtet, deinen außerordentlich weiten Begriff der rechtsmissbräuchlichen Klage zu teilen. Zwischen der herkömmlichen schadensrechtlichen Dogmatik und dem Einwand des Rechtsmissbrauchs im Zivilprozess besteht auch keine irgendwie geartete Verbindung. Im Übrigen ist es gerade dem Zivilrecht eigen, dass Normübertretungen häufig keine oder nur sehr geringfügige "Sanktionen" nach sich ziehen, einfach weil kein Schaden entstanden ist und die Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs nicht gegeben ist. Mir ist nicht ganz klar, ob dir diese Fälle nur nicht bewusst sind oder ob du auch dann eine "angemessene Sanktion" forderst. Mit Privatrecht hat das jedenfalls nicht mehr viel zu tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 11. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2012 (bearbeitet) Also allmählich kommt einem das kalte Kotzen. Wer das Strafgesetzbuch ändern möchte, wandert also in den Knast. Aber gut, dass die Briten rechtsstaatlich gesehen nicht alle Würfel im Becher haben, hat sich hier schon gezeigt. Wenn man zu den Bösen gehört, kann man in Großbritannien auch einfach so ohne irgendwelche Anklagen oder Urteile ein paar Jährchen im Knast verbringen. Und da Homophobe per Definition böse sind, haben sie die Fresse und ihre Meinung für sich zu behalten. Jawoll ja! Uneingeschränkter Kontrahierungszwang ist ohnehin selbtsverständlich. Kleine Zusatzfrage: Ist es in England eigentlich erlaubt, für Kinderschänder oder Terroristen die Todesstrafe zu fordern, oder wird man dafür auch eingebuchtet? Ich wette nicht, denn wenn man das tut, gehört man ja nicht zu den Bösen, und dann gelten andere Regeln. Für die an religiös induziertem Wahn leidenden Moslems befördern Homosexuelle ja Kinderschändung. Was einem angesichts der Vermutung, dass Mohammed höchstselbst ein Päderast gewesen sein soll (LINK), schon ein gewisses schadenfrohes Grinsen aufs Gesicht zaubert. Wobei man, wenn man so etwas sagt, wahrscheinlich strafrechtlich wegen Verunglimpfung der Religion verfolgt wird. bearbeitet 11. Februar 2012 von Epicureus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 11. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2012 Also allmählich kommt einem das kalte Kotzen. Wer das Strafgesetzbuch ändern möchte, wandert also in den Knast. Aber gut, dass die Briten rechtsstaatlich gesehen nicht alle Würfel im Becher haben, hat sich hier schon gezeigt. Wenn man zu den Bösen gehört, kann man in Großbritannien auch einfach so ohne irgendwelche Anklagen oder Urteile ein paar Jährchen im Knast verbringen. Und da Homophobe per Definition böse sind, haben sie die Fresse und ihre Meinung für sich zu behalten. Jawoll ja! Uneingeschränkter Kontrahierungszwang ist ohnehin selbtsverständlich. Kleine Zusatzfrage: Ist es in England eigentlich erlaubt, für Kinderschänder oder Terroristen die Todesstrafe zu fordern, oder wird man dafür auch eingebuchtet? Ich wette nicht, denn wenn man das tut, gehört man ja nicht zu den Bösen, und dann gelten andere Regeln. Für die an religiös induziertem Wahn leidenden Moslems befördern Homosexuelle ja Kinderschändung. Was einem angesichts der Vermutung, dass Mohammed höchstselbst ein Päderast gewesen sein soll (LINK), schon ein gewisses schadenfrohes Grinsen aufs Gesicht zaubert. Wobei man, wenn man so etwas sagt, wahrscheinlich strafrechtlich wegen Verunglimpfung der Religion verfolgt wird. Du meinst, man sollte beide Gruppen in einen Sack stecken? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 11. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2012 Also allmählich kommt einem das kalte Kotzen. Wer das Strafgesetzbuch ändern möchte, wandert also in den Knast. Aber gut, dass die Briten rechtsstaatlich gesehen nicht alle Würfel im Becher haben, hat sich hier schon gezeigt. Wenn man zu den Bösen gehört, kann man in Großbritannien auch einfach so ohne irgendwelche Anklagen oder Urteile ein paar Jährchen im Knast verbringen. Und da Homophobe per Definition böse sind, haben sie die Fresse und ihre Meinung für sich zu behalten. Jawoll ja! Uneingeschränkter Kontrahierungszwang ist ohnehin selbtsverständlich. Kleine Zusatzfrage: Ist es in England eigentlich erlaubt, für Kinderschänder oder Terroristen die Todesstrafe zu fordern, oder wird man dafür auch eingebuchtet? Ich wette nicht, denn wenn man das tut, gehört man ja nicht zu den Bösen, und dann gelten andere Regeln. Für die an religiös induziertem Wahn leidenden Moslems befördern Homosexuelle ja Kinderschändung. Was einem angesichts der Vermutung, dass Mohammed höchstselbst ein Päderast gewesen sein soll (LINK), schon ein gewisses schadenfrohes Grinsen aufs Gesicht zaubert. Wobei man, wenn man so etwas sagt, wahrscheinlich strafrechtlich wegen Verunglimpfung der Religion verfolgt wird. Du meinst, man sollte beide Gruppen in einen Sack stecken? Meinst Du, Muslime und Terroristen? Oder Muslime und Päderasten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 11. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2012 (bearbeitet) Also allmählich kommt einem das kalte Kotzen. Wer das Strafgesetzbuch ändern möchte, wandert also in den Knast. Aber gut, dass die Briten rechtsstaatlich gesehen nicht alle Würfel im Becher haben, hat sich hier schon gezeigt. Wenn man zu den Bösen gehört, kann man in Großbritannien auch einfach so ohne irgendwelche Anklagen oder Urteile ein paar Jährchen im Knast verbringen. Und da Homophobe per Definition böse sind, haben sie die Fresse und ihre Meinung für sich zu behalten. Jawoll ja! Uneingeschränkter Kontrahierungszwang ist ohnehin selbtsverständlich. Kleine Zusatzfrage: Ist es in England eigentlich erlaubt, für Kinderschänder oder Terroristen die Todesstrafe zu fordern, oder wird man dafür auch eingebuchtet? Ich wette nicht, denn wenn man das tut, gehört man ja nicht zu den Bösen, und dann gelten andere Regeln. Muslime und Homosexuelle. Offenbar haben sie gegenseitig wirklich Vorurteile. Für die an religiös induziertem Wahn leidenden Moslems befördern Homosexuelle ja Kinderschändung. Was einem angesichts der Vermutung, dass Mohammed höchstselbst ein Päderast gewesen sein soll (LINK), schon ein gewisses schadenfrohes Grinsen aufs Gesicht zaubert. Wobei man, wenn man so etwas sagt, wahrscheinlich strafrechtlich wegen Verunglimpfung der Religion verfolgt wird. Du meinst, man sollte beide Gruppen in einen Sack stecken? Meinst Du, Muslime und Terroristen? Oder Muslime und Päderasten? Muslime und Homosexuelle. Sie haben gegenseitig wirklich Vorurteile. bearbeitet 11. Februar 2012 von kam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 11. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2012 Im Übrigen ist es gerade dem Zivilrecht eigen, dass Normübertretungen häufig keine oder nur sehr geringfügige "Sanktionen" nach sich ziehen, einfach weil kein Schaden entstanden ist und die Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs nicht gegeben ist. Mir ist nicht ganz klar, ob dir diese Fälle nur nicht bewusst sind oder ob du auch dann eine "angemessene Sanktion" forderst. Mit Privatrecht hat das jedenfalls nicht mehr viel zu tun. Es ist wirklich ermüdend, deinem ständigen Wechsel der Stoßrichtung zu folgen. Du hattest das Wort "Sanktion" bemängelt. Ich hab dir erklärt, was ich meine. Und du brauchtest nun wirklich meiner Erklärung nicht zu entnehmen, dass die vorgesehene Sanktion systematisch in allen Fallgestaltungen greifen muss, damit sie was taugt. Allerdings sagte ich, dass es normal sei, darüber nachzudenken, welche Sanktionen angemessen sind. Und bei diesem Nachdenken sollte man auch mit einbeziehen, wozu eine Rechtsnorm eigentlich gut sein soll. Und ein Diskriminierungsschutz, der nur davor bewahren soll, auf Buchungsmehrkosten sitzen zu bleiben, wäre in der Tat das Papier nicht wert, auf das man ihn druckt. Den Spaß könnte man sich dann auch gleich ganz sparen. Aber das ist ja ohnehin dein eigentliches Problem mit dem Ganzen: Du hältst von Diskriminierungsschutz im Privatrecht von vorneherein nicht viel. Dass dir die Angemessenheit von "Schmerzensgeld" in einem solchen Fall somit entgeht, ist letztlich nur stimmig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2012 (bearbeitet) Allerdings sagte ich, dass es normal sei, darüber nachzudenken, welche Sanktionen angemessen sind. Und bei diesem Nachdenken sollte man auch mit einbeziehen, wozu eine Rechtsnorm eigentlich gut sein soll. Und ein Diskriminierungsschutz, der nur davor bewahren soll, auf Buchungsmehrkosten sitzen zu bleiben, wäre in der Tat das Papier nicht wert, auf das man ihn druckt. Den Spaß könnte man sich dann auch gleich ganz sparen. Aber das ist ja ohnehin dein eigentliches Problem mit dem Ganzen: Du hältst von Diskriminierungsschutz im Privatrecht von vorneherein nicht viel. Dass dir die Angemessenheit von "Schmerzensgeld" in einem solchen Fall somit entgeht, ist letztlich nur stimmig. Da hast du mich falsch verstanden: ich finde schon die Norm zum Diskriminierungsschutz falsch. Die Mehrkosten bekommt das Paar bei mir a) nach deutschem Recht nach §§ 280, 281 BGB und nach englischem Recht unter dem Gesichtspunkt von damages due to wrongful repudiation. Ein Schmerzensgeld in dieser Höhe wäre natürlich lachhaft. Aber schon dass man für so etwas Schmerzensgeld bekommt, ist lächerlich. bearbeitet 11. Februar 2012 von Clown 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 11. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2012 ... Aber das ist ja ohnehin dein eigentliches Problem mit dem Ganzen: Du hältst von Diskriminierungsschutz im Privatrecht von vorneherein nicht viel. Dass dir die Angemessenheit von "Schmerzensgeld" in einem solchen Fall somit entgeht, ist letztlich nur stimmig. Da hast du mich falsch verstanden: ich finde schon die Norm zum Diskriminierungsschutz falsch. Wieso falsch verstanden? Genau das unterstellte ich dir doch... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2012 Im zweiten Absatz, ja. Im ersten Absatz tust du das Gegenteil. Aber sei's drum, ich habe dich wohl nur falsch verstanden. Wir müssen wohl darin übereinkommen, nicht dieselbe Auffassung zu haben. C'est la vie. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 12. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2012 Wenn du im Übrigen meinst, es sei der Zweck zivilrechtlicher (Schadensersatz) -ansprüche andere mögliche Rechtsverletzer durch ihre Höhe abzuschrecken, dann ist das eine extreme Konzeption, die mit dem deutschen Zivilrecht nichts zu tun hat. Um die Höhe ging es dabei noch nicht. Aber du tatest ja so als ob Wirksamkeit und abschreckender Effekt von Sanktionen von vorneherein im Widerspruch zur Natur des Privatrechts stünden. Deine Beiträge sind bezeichnend für die Verwirrung, die das AGG im zivilistischen Denken angerichtet hat. Wer eine andere Meinung hat, ist durchaus nicht notwendigerweise verwirrt. Um auf deine erste Frage zu antworten: der Gesetzgeber darf natürlich den Gedanken, dass das Privatrecht nicht der rechte Ort für die Abschreckung der Allgemeinheit ist, aufgeben und er hat es mit dem AGG zum Teil auch getan (das war freilich nicht der Anfang dieser Entwicklung, der Sündenfall war die Rspr des BGH zur Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte). Diese Entwicklung, die weitgehend unreflektiert an den dogmatischen Grundlagen unserer Privatrechtsordnung rührt, finde ich verheerend. Die Väter des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben die restriktive Haltung zum Schmerzensgeld im § 847 BGB a. F. noch - sinngemäß - damit begründet, dass weitgehende Schmerzensgeldansprüche zu einer krämerhaften Kommerzialisierung des Privatlebens und zu frivolen Schadensersatzklagen führen. Die Zeiten ändern sich. Ja, zum Glück ändern sie sich. Natürlich ist am Schmerzensgeld problematisch, dass jede Festsetzung reichlich willkürlich ist. Nur finde ich es ziemlich zynisch, wenn ein Schaden nur deswegen nicht ersetzt wird, weil er schwer in einem monetären Wert auszudrücken ist. Vielleicht sollte der Gesetzgeber für typische Fälle Berechnungsgrundlagen festlegen, die dann zwar nicht weniger willkürlich sind, aber zumindest die Rechtsfindung berechenbarer machen (und wenn genug "typische" Fälle geregelt sind, kommt man für die "untypischen" sicher mit Analogie weiter, jedenfalls besser als richterliches Bauchgefühl). Auch in dem vorliegenden Fall ist doch offensichtlich, dass der monetär schätzbare Schaden, den du ja richtig identifiziert hast, nicht der wirklich wichtige Schaden war. Da stimmt in der traditionellen deutschen Sichtweise m.E. etwas mit der Wertung nicht. Ich finde das also nicht "sachgerecht". Übrigens sehe ich diese strikte Unterscheidung zwischen Straf- und Zivilrecht im Hinblick auf Sanktionen für Rechtsverstöße auch in der anderen Richtung kritisch. Du kennst den Fall ja: Bombendrohung am Flughafen Düsseldorf, stundenlange Sperrung. Strafrechtlich: 18 Monate auf Bewährung. Zivilrechtlich: 206.000 € Schadensersatz (und mit ein paar mehr Klägern wäre es locker ein halbe Million geworden). M.a.W. 30 Jahre Leben an der Pfändungsfreigrenze. Die wirklich wirksame und abschreckende Sanktion ist die zivilrechtliche, nicht die strafrechtliche. Und das ohne die besonderen Garantien des Strafrechts (Analogieverbot, festgelegter Strafrahmen etc.). Besonders deutlich wird das hier daran, dass der Flughafen ja überhaupt nicht davon träumte, das Geld auch tatsächlich eintreiben zu können. Es ging nur um Abschreckung, nicht darum, den angerichteten Schaden ersetzt zu bekommen. Ich finde diese Entwicklung daher absolut nicht verheerend. Allerdings würde ich sie mir auch etwas "reflektierter" wünschen, als du sie richtigerweise eingeschätzt hast - und zwar sowohl zugunsten der Gläubiger als auch der Schuldner. Naja, Geld zu fordern, das sman ohnehin nicht bekommt,ist unsinnig. Und schreckt auch nichtbab, sondern wirkt eher lächerlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 12. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2012 Also allmählich kommt einem das kalte Kotzen. Wer das Strafgesetzbuch ändern möchte, wandert also in den Knast. Aber gut, dass die Briten rechtsstaatlich gesehen nicht alle Würfel im Becher haben, hat sich hier schon gezeigt. Wenn man zu den Bösen gehört, kann man in Großbritannien auch einfach so ohne irgendwelche Anklagen oder Urteile ein paar Jährchen im Knast verbringen. Und da Homophobe per Definition böse sind, haben sie die Fresse und ihre Meinung für sich zu behalten. Jawoll ja! Uneingeschränkter Kontrahierungszwang ist ohnehin selbtsverständlich. Kleine Zusatzfrage: Ist es in England eigentlich erlaubt, für Kinderschänder oder Terroristen die Todesstrafe zu fordern, oder wird man dafür auch eingebuchtet? Ich wette nicht, denn wenn man das tut, gehört man ja nicht zu den Bösen, und dann gelten andere Regeln. Für die an religiös induziertem Wahn leidenden Moslems befördern Homosexuelle ja Kinderschändung. Was willst du mir mit diesem Beitrag sagen? Dass die betreffenden Moslems die Todesstrafe für Homosexuelle wegen Kinderschändung hätten fordern sollen, weil sie dann vielleicht davongekommen wären? Möglich. Was einem angesichts der Vermutung, dass Mohammed höchstselbst ein Päderast gewesen sein soll (LINK), schon ein gewisses schadenfrohes Grinsen aufs Gesicht zaubert. Wobei man, wenn man so etwas sagt, wahrscheinlich strafrechtlich wegen Verunglimpfung der Religion verfolgt wird. Tja, so ist das halt mit der PC. Meinungsäußerungen gegen Schwule sind aktuell unerwünscht und deshalb potentiell justitiabel, so steht es aber auch mit Meinugsäußerungen gegen Religion. Beim einen gewinnst du, beim anderen verlierst du. Aber das ist nicht schlimm, die PC ändert sich ja schnell. In einigen Jahrzehnten wird man für ganz andere Flugblätter in den Knast gesteckt werden. Was das wohl sein wird, wer weiß? Alles ist möglich! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 12. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2012 Naja, Geld zu fordern, das sman ohnehin nicht bekommt,ist unsinnig. Und schreckt auch nichtbab, sondern wirkt eher lächerlich. Was? Nicht abschreckend? Da ist dieser labile junge Mann, der gerne auch mal sowas machen will, wo das dann nachher groß in der Zeitung steht. Er hat von dem Strafurteil gelesen und sich gesagt, wenn eine Bombendrohung am Flughafen nur 18 Monate auf Bewährung "kostet", dann wär's ihm das wert. Und dann liest er zum Glück von dem Zivilurteil: 30 Jahre Pfändungsfreigrenzendasein. Und dann überlegt er es sich wahrscheinlich schnell anders... Aber das ist jetzt nun wirklich OT. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 12. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2012 Naja, Geld zu fordern, dass man ohnehin nicht bekommt,ist unsinnig. Und schreckt auch nicht ab, sondern wirkt eher lächerlich. Was? Nicht abschreckend? Da ist dieser labile junge Mann, der gerne auch mal sowas machen will, wo das dann nachher groß in der Zeitung steht. Er hat von dem Strafurteil gelesen und sich gesagt, wenn eine Bombendrohung am Flughafen nur 18 Monate auf Bewährung "kostet", dann wär's ihm das wert. Und dann liest er zum Glück von dem Zivilurteil: 30 Jahre Pfändungsfreigrenzendasein. Und dann überlegt er es sich wahrscheinlich schnell anders... Aber das ist jetzt nun wirklich OT. Es bleibt ihm ja immer noch Geld übrig. Aber das mit dem OT stimmt. Will ich wissen, wie man hier von Homosexuellen zu Strafmaße für Bombendrohungen kamen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Epicureus Geschrieben 12. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2012 Tja, so ist das halt mit der PC. Meinungsäußerungen gegen Schwule sind aktuell unerwünscht und deshalb potentiell justitiabel, so steht es aber auch mit Meinugsäußerungen gegen Religion. Beim einen gewinnst du, beim anderen verlierst du. Aber das ist nicht schlimm, die PC ändert sich ja schnell. In einigen Jahrzehnten wird man für ganz andere Flugblätter in den Knast gesteckt werden. Was das wohl sein wird, wer weiß? Alles ist möglich! Du hältst es also für eine "Meinungsäußerung", wenn Menschen für ganze Bevölkerungsgruppen die Todesstrafe fordern? Gut, dann fordere ich morgen die Todesstrafe für Juden und Schwarze. Das wäre doch bestimmt nicht "justiziabel", oder? Volksverhetzung? Verunglimpfung? Aber nein, ist doch von meiner Seite aus nett gemeint, wenn diese Welt von diesem Geschmeiß befreit wäre. So etwas fällt doch unter eine harmlose Meinungsäußerung. Und außerdem hat mir das fliegende Spaghettimonster eingeflüstert, ich müsse Juden und Schwarze hassen und nichts unversucht lassen, sie auszumerzen. Nein, noch viel besser: Ich fordere, dass der Staat alle Katholiken töten müsse. Und wenn es der Staat nicht schafft, dann sollten schon mal ein paar Sprengstoffattentäter im Kölner Dom oder der Münchener Frauenkirche die Vorarbeit dazu leisten. So ein paar gemeuchelte Katholiken, hei, das wäre ein Spaß! Und nein: Ihr dürft Euch darüber nicht aufregen! Und anzeigen oder verurteilen dürft ich mich erst recht nicht! Nur weil ich nicht dem klassischen PC-Geschwafel huldige, dass Juden, Schwarze oder Katholiken in Ruhe gelassen werden sollen, bin ich doch kein Unmensch! Ich liebe doch alle Menschen - ich liebe Euch doch alle! Nur die Juden, Schwarzen, Katholiken, die müssen weg! (Vorsicht - Beitrag könnte Zynismus enthalten!) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 12. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2012 Tja, so ist das halt mit der PC. Meinungsäußerungen gegen Schwule sind aktuell unerwünscht und deshalb potentiell justitiabel, so steht es aber auch mit Meinugsäußerungen gegen Religion. Beim einen gewinnst du, beim anderen verlierst du. Aber das ist nicht schlimm, die PC ändert sich ja schnell. In einigen Jahrzehnten wird man für ganz andere Flugblätter in den Knast gesteckt werden. Was das wohl sein wird, wer weiß? Alles ist möglich! Du hältst es also für eine "Meinungsäußerung", wenn Menschen für ganze Bevölkerungsgruppen die Todesstrafe fordern? Gut, dann fordere ich morgen die Todesstrafe für Juden und Schwarze. Das wäre doch bestimmt nicht "justiziabel", oder? Volksverhetzung? Verunglimpfung? Aber nein, ist doch von meiner Seite aus nett gemeint, wenn diese Welt von diesem Geschmeiß befreit wäre. So etwas fällt doch unter eine harmlose Meinungsäußerung. Und außerdem hat mir das fliegende Spaghettimonster eingeflüstert, ich müsse Juden und Schwarze hassen und nichts unversucht lassen, sie auszumerzen. Nein, noch viel besser: Ich fordere, dass der Staat alle Katholiken töten müsse. Und wenn es der Staat nicht schafft, dann sollten schon mal ein paar Sprengstoffattentäter im Kölner Dom oder der Münchener Frauenkirche die Vorarbeit dazu leisten. So ein paar gemeuchelte Katholiken, hei, das wäre ein Spaß! Und nein: Ihr dürft Euch darüber nicht aufregen! Und anzeigen oder verurteilen dürft ich mich erst recht nicht! Nur weil ich nicht dem klassischen PC-Geschwafel huldige, dass Juden, Schwarze oder Katholiken in Ruhe gelassen werden sollen, bin ich doch kein Unmensch! Ich liebe doch alle Menschen - ich liebe Euch doch alle! Nur die Juden, Schwarzen, Katholiken, die müssen weg! (Vorsicht - Beitrag könnte Zynismus enthalten!) Epi, das musst du noch ein bisschen üben. Selbstverständlich werden die drei ehrenwerten moslemischen Mitbürger nicht die Todesstrafe für homosexuelle Veranlagung gefordert haben, sondern für die schändlichen Taten, zu denen sich Homosexuelle aufgrund dieser Veranlagung hinreißen lassen könnten. Dein Vergleich mit den Katholiken geht daher völlig fehl. Du hättest dafür plädieren müssen, es mit dem Tode zu bestrafen, magisch anmutende Zeremonien zu veranstalten, in denen angeblich ein Stück Esspapier in einen Gott verwandelt werden soll. Das wäre dann natürlich eine zulässige und schützenswerte Meinungsäußerung, die dein gutes Recht ist. Denn dann dürften die Leute ja durchaus katholisch sein (ein Schicksal, das auch nur die wenigsten selbst gewählt haben), sie dürften es nur nicht ausleben, wenn sie ihr Leben nicht verwirken wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 12. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2012 Ein gutes Urteil gegen krankhafte Homophobie: Drei Muslime sind in England zu bis zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie auf Flyern die Einführung der Todesstrafe für Schwule gefordert hatten. Eine Jury im Strafgericht der nordenglischen Stadt Derby hatte die 28 bis 42 Jahre alten Männer bereits im Juni schuldig gesprochen, weil sie Hass gegen Homosexuelle geschürt hätten (queer.de berichtete). Zwei weitere Angeklagte wurden damals freigesprochen. Der Anführer der Gruppe wurde nun am Freitag vom Richter zu zwei Jahren Haft verurteilt, die anderen beiden Männer erhielten jeweils 15 Monate. Grundlage für die erste Verurteilung dieser Art ist ein Gesetz vom März 2010, das Hetze aufgrund der sexuellen Orientierung ausdrücklich unter Strafe stellt. Die Männer hätten bis zu einer Höchststrafe von sieben Jahren Haft verurteilt werden können. LINK Eine Haftstrafe für eine hetzerische Meinungsäußerung ist absolut unverhältnismäßig. Zumal die betreffenden nicht zur Selbstjustiz sondern zu einer Änderung der Strafgesetzgebung aufriefen. Ein erneutes Beispiel von widerlichem Erziehungsstrafrecht. Richtig. Demokratie und Meinungsfreiheit ist eben nicht fuer alle da, wie es scbeint, sondern werden durch das Sieb der political correctness gesiebt und da faellt dann alles durch, was von Staats wegen momentan als nicht opportun angesehen wird. Eine Demokratie und eine gut funktionierende Gesellschaft, die auf Aufklaerung setzt (was heisst, dass auf nicht gesetzlichen und strafrechtlichen Weg der noetige Widerstand und die notwendige Auseinandersetzung mit solchen Meinungen erfolgt und funktioniert), hat es nicht noetig, Gedankenpolizei zu spielen und vorauseilendem Gehorsam zu verlangen. Fuer die Forderung nach einer Gesetzesaenderung Haftstrafen anzuordnen ist eine Bankrotterklaerung. (Die erzieherische Ergebnis durch einen Aufenthalt im Gefaengnis duerfte gleich null sein, vor allem in diesem Zusammenhang). Insofern ist es eher eine Massnahme, die zur Befriedigung bestimmter Ansprueche dient, die aus der pc entspringen und einer tiefen Verneigung vor einer bestimmten Lobby, als eine Massnahme zur Veraenderung bestimmter Einstellungen. Leuten klar zu machen, dass sie eventuell auf dem falschen Dampfer sind mit ihren hergebrachten Vorstellungen, saehe fuer meine Vorstellung anders aus. Ich frage mich beim Lesen solcher Nachrichten, wie viel an Meinungsfreiheit noch geopfert werden wird auf diesem Altar der political correctness. Zu schade aber auch, dass man die Gehirne nicht so scannen kann, dass man bereits die Gedanken der Menschen kontrollieren kann und sie dafuer verurteilen, falls sie nicht in den aktuellen main stream passen. Da es offensichtlich zuviel verlangt ist, dass man erst mal liest worüber man sich aufregt, bevor man sich darüber aufregt: Nein, es ging nicht darum, dass hier freidliebende Muselmänner eine demokratische Stafrechtsreform angeregt hätten. Sie haben Flugblätter verteilt, auf denen eine an einem Strick aufgehängte Holzpuppe zu sehen war, und auf denn zu lesen war, dass Allah die Vernichtung der Homosexuellen fordere und der Staat sich zu entscheiden habe, ob sie aufgehängt, verbrannt oder gesteinigt werden sollten. Dafür kommen die Typen in den Knast, nicht weil sie eine Reform des britischen Stafrechtes angeregt haben. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Klaus Klammer Geschrieben 12. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2012 Ein gutes Urteil gegen krankhafte Homophobie: Drei Muslime sind in England zu bis zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie auf Flyern die Einführung der Todesstrafe für Schwule gefordert hatten. Eine Jury im Strafgericht der nordenglischen Stadt Derby hatte die 28 bis 42 Jahre alten Männer bereits im Juni schuldig gesprochen, weil sie Hass gegen Homosexuelle geschürt hätten (queer.de berichtete). Zwei weitere Angeklagte wurden damals freigesprochen. Der Anführer der Gruppe wurde nun am Freitag vom Richter zu zwei Jahren Haft verurteilt, die anderen beiden Männer erhielten jeweils 15 Monate. Grundlage für die erste Verurteilung dieser Art ist ein Gesetz vom März 2010, das Hetze aufgrund der sexuellen Orientierung ausdrücklich unter Strafe stellt. Die Männer hätten bis zu einer Höchststrafe von sieben Jahren Haft verurteilt werden können. LINK Eine Haftstrafe für eine hetzerische Meinungsäußerung ist absolut unverhältnismäßig. Zumal die betreffenden nicht zur Selbstjustiz sondern zu einer Änderung der Strafgesetzgebung aufriefen. Ein erneutes Beispiel von widerlichem Erziehungsstrafrecht. Richtig. Demokratie und Meinungsfreiheit ist eben nicht fuer alle da, wie es scbeint, sondern werden durch das Sieb der political correctness gesiebt und da faellt dann alles durch, was von Staats wegen momentan als nicht opportun angesehen wird. Eine Demokratie und eine gut funktionierende Gesellschaft, die auf Aufklaerung setzt (was heisst, dass auf nicht gesetzlichen und strafrechtlichen Weg der noetige Widerstand und die notwendige Auseinandersetzung mit solchen Meinungen erfolgt und funktioniert), hat es nicht noetig, Gedankenpolizei zu spielen und vorauseilendem Gehorsam zu verlangen. Fuer die Forderung nach einer Gesetzesaenderung Haftstrafen anzuordnen ist eine Bankrotterklaerung. (Die erzieherische Ergebnis durch einen Aufenthalt im Gefaengnis duerfte gleich null sein, vor allem in diesem Zusammenhang). Insofern ist es eher eine Massnahme, die zur Befriedigung bestimmter Ansprueche dient, die aus der pc entspringen und einer tiefen Verneigung vor einer bestimmten Lobby, als eine Massnahme zur Veraenderung bestimmter Einstellungen. Leuten klar zu machen, dass sie eventuell auf dem falschen Dampfer sind mit ihren hergebrachten Vorstellungen, saehe fuer meine Vorstellung anders aus. Ich frage mich beim Lesen solcher Nachrichten, wie viel an Meinungsfreiheit noch geopfert werden wird auf diesem Altar der political correctness. Zu schade aber auch, dass man die Gehirne nicht so scannen kann, dass man bereits die Gedanken der Menschen kontrollieren kann und sie dafuer verurteilen, falls sie nicht in den aktuellen main stream passen. Da es offensichtlich zuviel verlangt ist, dass man erst mal liest worüber man sich aufregt, bevor man sich darüber aufregt: Nein, es ging nicht darum, dass hier freidliebende Muselmänner eine demokratische Stafrechtsreform angeregt hätten. Sie haben Flugblätter verteilt, auf denen eine an einem Strick aufgehängte Holzpuppe zu sehen war, und auf denn zu lesen war, dass Allah die Vernichtung der Homosexuellen fordere und der Staat sich zu entscheiden habe, ob sie aufgehängt, verbrannt oder gesteinigt werden sollten. Dafür kommen die Typen in den Knast, nicht weil sie eine Reform des britischen Stafrechtes angeregt haben. Werner Man ersetze friedliebende Muselmänner durch reinblütige Arier, Allah durch den Führer selig, Homosexuelle durch Juden und "Aufhängen, Verbrennen, Steinigen" durch "Erschießen, Aushungern" und "Vergasen" und man wird leider feststellen müssen, dass sogar das deutsche Strafrecht vor politisch korrekten Fehlurteilen nicht gefeit ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 13. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2012 Da es offensichtlich zuviel verlangt ist, dass man erst mal liest worüber man sich aufregt, bevor man sich darüber aufregt: Nein, es ging nicht darum, dass hier freidliebende Muselmänner eine demokratische Stafrechtsreform angeregt hätten.Sie haben Flugblätter verteilt, auf denen eine an einem Strick aufgehängte Holzpuppe zu sehen war, und auf denn zu lesen war, dass Allah die Vernichtung der Homosexuellen fordere und der Staat sich zu entscheiden habe, ob sie aufgehängt, verbrannt oder gesteinigt werden sollten. Dafür kommen die Typen in den Knast, nicht weil sie eine Reform des britischen Stafrechtes angeregt haben. es ist zu überlegen ob sich hier eine gruppe betroffen fühlen könnte weil sie zum ziel der forderung schwerer strafrechtlicher sanktionen gemacht wird. falls ja, müsste dieser gruppe gezielte therapeutische unterstützung zufliessen. es darf aber nicht sein dass glaubensansichten strafbar werden oder von den betroffenen zu leugnen sind oder sie von ihnen abstand nehmen müssten. das steht im widerspruch zur meinungs- und religionsfreiheit, dem fundament unserer zivilisation. unterschiedlich wäre natürlich eine umkehrung ihrer forderung zu behandeln, also der ruf nach todesstrafe für praktizierende mohammedaner zb weil sie teufelsanbeter und damit gott ein gräuel sind. so eine meinung wäre selbstverständlich strafrechtlich zu sanktionieren denn sie zeugt von nicht-vorhandenem respekt einer grossen religion gegenüber die der welt grosse fortschritte auf allen gebieten (recht, kunst, naturwissenschaft, philosophie usw.) gebracht hat und auch heute noch bringt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 13. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2012 ...es darf aber nicht sein dass glaubensansichten strafbar werden oder von den betroffenen zu leugnen sind oder sie von ihnen abstand nehmen müssten. das steht im widerspruch zur meinungs- und religionsfreiheit, dem fundament unserer zivilisation. Politik ist Kompromiß. Also sollten wir diese Leute erst für ihre Glaubensstärke loben, und dann einsperren! So müßte doch allen geholfen sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 13. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2012 Da es offensichtlich zuviel verlangt ist, dass man erst mal liest worüber man sich aufregt, bevor man sich darüber aufregt: Nein, es ging nicht darum, dass hier freidliebende Muselmänner eine demokratische Stafrechtsreform angeregt hätten.Sie haben Flugblätter verteilt, auf denen eine an einem Strick aufgehängte Holzpuppe zu sehen war, und auf denn zu lesen war, dass Allah die Vernichtung der Homosexuellen fordere und der Staat sich zu entscheiden habe, ob sie aufgehängt, verbrannt oder gesteinigt werden sollten. Dafür kommen die Typen in den Knast, nicht weil sie eine Reform des britischen Stafrechtes angeregt haben. es ist zu überlegen ob sich hier eine gruppe betroffen fühlen könnte weil sie zum ziel der forderung schwerer strafrechtlicher sanktionen gemacht wird. falls ja, müsste dieser gruppe gezielte therapeutische unterstützung zufliessen. es darf aber nicht sein dass glaubensansichten strafbar werden oder von den betroffenen zu leugnen sind oder sie von ihnen abstand nehmen müssten. das steht im widerspruch zur meinungs- und religionsfreiheit, dem fundament unserer zivilisation. unterschiedlich wäre natürlich eine umkehrung ihrer forderung zu behandeln, also der ruf nach todesstrafe für praktizierende mohammedaner zb weil sie teufelsanbeter und damit gott ein gräuel sind. so eine meinung wäre selbstverständlich strafrechtlich zu sanktionieren denn sie zeugt von nicht-vorhandenem respekt einer grossen religion gegenüber die der welt grosse fortschritte auf allen gebieten (recht, kunst, naturwissenschaft, philosophie usw.) gebracht hat und auch heute noch bringt. Phyllis, was hast Du geschluckt??? So ein Mitgliedertitel, das darf nicht wahr sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xamanoth Geschrieben 13. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2012 Ein gutes Urteil gegen krankhafte Homophobie: Drei Muslime sind in England zu bis zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie auf Flyern die Einführung der Todesstrafe für Schwule gefordert hatten. Eine Jury im Strafgericht der nordenglischen Stadt Derby hatte die 28 bis 42 Jahre alten Männer bereits im Juni schuldig gesprochen, weil sie Hass gegen Homosexuelle geschürt hätten (queer.de berichtete). Zwei weitere Angeklagte wurden damals freigesprochen. Der Anführer der Gruppe wurde nun am Freitag vom Richter zu zwei Jahren Haft verurteilt, die anderen beiden Männer erhielten jeweils 15 Monate. Grundlage für die erste Verurteilung dieser Art ist ein Gesetz vom März 2010, das Hetze aufgrund der sexuellen Orientierung ausdrücklich unter Strafe stellt. Die Männer hätten bis zu einer Höchststrafe von sieben Jahren Haft verurteilt werden können. LINK Eine Haftstrafe für eine hetzerische Meinungsäußerung ist absolut unverhältnismäßig. Zumal die betreffenden nicht zur Selbstjustiz sondern zu einer Änderung der Strafgesetzgebung aufriefen. Ein erneutes Beispiel von widerlichem Erziehungsstrafrecht. Richtig. Demokratie und Meinungsfreiheit ist eben nicht fuer alle da, wie es scbeint, sondern werden durch das Sieb der political correctness gesiebt und da faellt dann alles durch, was von Staats wegen momentan als nicht opportun angesehen wird. Eine Demokratie und eine gut funktionierende Gesellschaft, die auf Aufklaerung setzt (was heisst, dass auf nicht gesetzlichen und strafrechtlichen Weg der noetige Widerstand und die notwendige Auseinandersetzung mit solchen Meinungen erfolgt und funktioniert), hat es nicht noetig, Gedankenpolizei zu spielen und vorauseilendem Gehorsam zu verlangen. Fuer die Forderung nach einer Gesetzesaenderung Haftstrafen anzuordnen ist eine Bankrotterklaerung. (Die erzieherische Ergebnis durch einen Aufenthalt im Gefaengnis duerfte gleich null sein, vor allem in diesem Zusammenhang). Insofern ist es eher eine Massnahme, die zur Befriedigung bestimmter Ansprueche dient, die aus der pc entspringen und einer tiefen Verneigung vor einer bestimmten Lobby, als eine Massnahme zur Veraenderung bestimmter Einstellungen. Leuten klar zu machen, dass sie eventuell auf dem falschen Dampfer sind mit ihren hergebrachten Vorstellungen, saehe fuer meine Vorstellung anders aus. Ich frage mich beim Lesen solcher Nachrichten, wie viel an Meinungsfreiheit noch geopfert werden wird auf diesem Altar der political correctness. Zu schade aber auch, dass man die Gehirne nicht so scannen kann, dass man bereits die Gedanken der Menschen kontrollieren kann und sie dafuer verurteilen, falls sie nicht in den aktuellen main stream passen. Da es offensichtlich zuviel verlangt ist, dass man erst mal liest worüber man sich aufregt, bevor man sich darüber aufregt: Nein, es ging nicht darum, dass hier freidliebende Muselmänner eine demokratische Stafrechtsreform angeregt hätten. Sie haben Flugblätter verteilt, auf denen eine an einem Strick aufgehängte Holzpuppe zu sehen war, und auf denn zu lesen war, dass Allah die Vernichtung der Homosexuellen fordere und der Staat sich zu entscheiden habe, ob sie aufgehängt, verbrannt oder gesteinigt werden sollten. Dafür kommen die Typen in den Knast, nicht weil sie eine Reform des britischen Stafrechtes angeregt haben. Werner Ja, und ich bleibe dabei, dass eine Haftstrafe für ein Äußerungsdelikt unverhältnismäßig ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 13. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2012 Ein gutes Urteil gegen krankhafte Homophobie: Drei Muslime sind in England zu bis zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie auf Flyern die Einführung der Todesstrafe für Schwule gefordert hatten. Eine Jury im Strafgericht der nordenglischen Stadt Derby hatte die 28 bis 42 Jahre alten Männer bereits im Juni schuldig gesprochen, weil sie Hass gegen Homosexuelle geschürt hätten (queer.de berichtete). Zwei weitere Angeklagte wurden damals freigesprochen. Der Anführer der Gruppe wurde nun am Freitag vom Richter zu zwei Jahren Haft verurteilt, die anderen beiden Männer erhielten jeweils 15 Monate. Grundlage für die erste Verurteilung dieser Art ist ein Gesetz vom März 2010, das Hetze aufgrund der sexuellen Orientierung ausdrücklich unter Strafe stellt. Die Männer hätten bis zu einer Höchststrafe von sieben Jahren Haft verurteilt werden können. LINK Eine Haftstrafe für eine hetzerische Meinungsäußerung ist absolut unverhältnismäßig. Zumal die betreffenden nicht zur Selbstjustiz sondern zu einer Änderung der Strafgesetzgebung aufriefen. Ein erneutes Beispiel von widerlichem Erziehungsstrafrecht. Richtig. Demokratie und Meinungsfreiheit ist eben nicht fuer alle da, wie es scbeint, sondern werden durch das Sieb der political correctness gesiebt und da faellt dann alles durch, was von Staats wegen momentan als nicht opportun angesehen wird. Eine Demokratie und eine gut funktionierende Gesellschaft, die auf Aufklaerung setzt (was heisst, dass auf nicht gesetzlichen und strafrechtlichen Weg der noetige Widerstand und die notwendige Auseinandersetzung mit solchen Meinungen erfolgt und funktioniert), hat es nicht noetig, Gedankenpolizei zu spielen und vorauseilendem Gehorsam zu verlangen. Fuer die Forderung nach einer Gesetzesaenderung Haftstrafen anzuordnen ist eine Bankrotterklaerung. (Die erzieherische Ergebnis durch einen Aufenthalt im Gefaengnis duerfte gleich null sein, vor allem in diesem Zusammenhang). Insofern ist es eher eine Massnahme, die zur Befriedigung bestimmter Ansprueche dient, die aus der pc entspringen und einer tiefen Verneigung vor einer bestimmten Lobby, als eine Massnahme zur Veraenderung bestimmter Einstellungen. Leuten klar zu machen, dass sie eventuell auf dem falschen Dampfer sind mit ihren hergebrachten Vorstellungen, saehe fuer meine Vorstellung anders aus. Ich frage mich beim Lesen solcher Nachrichten, wie viel an Meinungsfreiheit noch geopfert werden wird auf diesem Altar der political correctness. Zu schade aber auch, dass man die Gehirne nicht so scannen kann, dass man bereits die Gedanken der Menschen kontrollieren kann und sie dafuer verurteilen, falls sie nicht in den aktuellen main stream passen. Da es offensichtlich zuviel verlangt ist, dass man erst mal liest worüber man sich aufregt, bevor man sich darüber aufregt: Nein, es ging nicht darum, dass hier freidliebende Muselmänner eine demokratische Stafrechtsreform angeregt hätten. Sie haben Flugblätter verteilt, auf denen eine an einem Strick aufgehängte Holzpuppe zu sehen war, und auf denn zu lesen war, dass Allah die Vernichtung der Homosexuellen fordere und der Staat sich zu entscheiden habe, ob sie aufgehängt, verbrannt oder gesteinigt werden sollten. Dafür kommen die Typen in den Knast, nicht weil sie eine Reform des britischen Stafrechtes angeregt haben. Werner Ja, und ich bleibe dabei, dass eine Haftstrafe für ein Äußerungsdelikt unverhältnismäßig ist. Wie man im anderen Thread lesen kann fordert Allah für Äußerungsdelikte die Todesstrafe. Da haben die Typen ja nochmal Glück gehabt. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 13. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2012 Da es offensichtlich zuviel verlangt ist, dass man erst mal liest worüber man sich aufregt, bevor man sich darüber aufregt: Nein, es ging nicht darum, dass hier freidliebende Muselmänner eine demokratische Stafrechtsreform angeregt hätten.Sie haben Flugblätter verteilt, auf denen eine an einem Strick aufgehängte Holzpuppe zu sehen war, und auf denn zu lesen war, dass Allah die Vernichtung der Homosexuellen fordere und der Staat sich zu entscheiden habe, ob sie aufgehängt, verbrannt oder gesteinigt werden sollten. Dafür kommen die Typen in den Knast, nicht weil sie eine Reform des britischen Stafrechtes angeregt haben. es ist zu überlegen ob sich hier eine gruppe betroffen fühlen könnte weil sie zum ziel der forderung schwerer strafrechtlicher sanktionen gemacht wird. falls ja, müsste dieser gruppe gezielte therapeutische unterstützung zufliessen. es darf aber nicht sein dass glaubensansichten strafbar werden oder von den betroffenen zu leugnen sind oder sie von ihnen abstand nehmen müssten. das steht im widerspruch zur meinungs- und religionsfreiheit, dem fundament unserer zivilisation. unterschiedlich wäre natürlich eine umkehrung ihrer forderung zu behandeln, also der ruf nach todesstrafe für praktizierende mohammedaner zb weil sie teufelsanbeter und damit gott ein gräuel sind. so eine meinung wäre selbstverständlich strafrechtlich zu sanktionieren denn sie zeugt von nicht-vorhandenem respekt einer grossen religion gegenüber die der welt grosse fortschritte auf allen gebieten (recht, kunst, naturwissenschaft, philosophie usw.) gebracht hat und auch heute noch bringt. Phyllis, was hast Du geschluckt??? So ein Mitgliedertitel, das darf nicht wahr sein Zwei Dumme, ein Gedanke: Ich gehe davon aus, dass der Account gehackt wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 14. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 14. Februar 2012 Phyllis, was hast Du geschluckt??? So ein Mitgliedertitel, das darf nicht wahr sein Zwei Dumme, ein Gedanke: Ich gehe davon aus, dass der Account gehackt wurde. Abwarten. Wenn sie's mehr als drei Wochen durchhält, dann war's wohl ein Hacker. Ansonsten könnte das schon ihre Art von Humor sein. (Aber Admins haben da sicher andere Möglichkeiten, die Wahrscheinlichkeit der einen oder anderen Erklärung einzugrenzen.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 14. Februar 2012 Melden Share Geschrieben 14. Februar 2012 Die Bestrafung (wenn auch nicht das konkret ausgeworfene Strafmaß) im Fall des Aufrufs zum Mord an Homosexuellen ist ja noch nachvollziehbar. Empörend bleibt aber der schwedische Fall, dort wurde keineswegs zu irgendwie gearteter Gewalt aufgerufen. Bestraft wurde nur die falsche Meinung. Auf dieser Grundlage ist keine Meinung vor Kriminalisierung gefeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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